1997/2019
Kindertagespflege nach §23 SGB VIII - Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen
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Dringlichkeitsbegründung 1997_2019
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Dringlichkeitsbegründung zur Vorlage 1997/2019 Kindertagespflege nach §23 SGB VIII - Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen Gremium Datum der Sitzung Jugendhilfeausschuss 02.07.2019 Begründung der Dringlichkeit: Die Verwaltung bittet um Behandlung der Vorlage trotz eingetretener Verfristung, da der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess zeitlich mit der Abgabefrist der Beschlussvorlage zusammen fiel. Neben dem quantitativen Ausbau von Plätzen in Kindertagespflege ist der Aspekt der Qualitätsverbesserung durch Weiterqualifikation der Tagespflegepersonen ein wichtiges Merkmal. Die Stadt Köln bietet hierzu umfassende Fortbildungsangebote sowie die Qualifizierung zur Tagespflegeperson durch kooperierende Bildungsträger kostenfrei für Tagespflegepersonen aus Köln an. (Lt. Ratsbeschluss vom 19.12.2017 sind diese Angebote für Kölner Interessentinnen/ Interessenten kostenfrei.) Die Dringlichkeit ist geboten, damit der Ausbau der Kindertagespflege weiter geführt werden kann. Müssten die Interessentinnen/ Interessenten in Vorkasse die Kosten der Qualifizierung in Höhe von 1.500€ selber tragen, ist zu erwarten, dass diese ihren Entschluss Tagespflegeperson zu werden rückgängig machen.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/51
Vorlagen-Nummer
1997/2019
Freigabedatum 02.07.2019
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Kindertagespflege nach §23 SGB VIII - Qualifizierung und Fortbildung von
Tagespflegepersonen
Beschlussorgan
Jugendhilfeausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie- beschließt die Gewährung
von Zuschüssen in Höhe von 235.876,24 Euro aus dem Teilergebnisplan 0603 –
Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen), Haushaltsjahr 2019 für die Zeit vom
01.01.2019 – 31.12.2019.
Gemäß den Anträgen der freien Träger verteilen sich die Mittel wie folgt:
SKF KKK 5.000,00 Euro
Familien Forum Köln 63.491,24 Euro
Freies Bildungswerk Rheinland 48.250,00 Euro
Progressiver Eltern- und Erzieherverband NW e.V. 58.275,00 Euro
Ev. Familienbildungsstätte 32.200,00 Euro
PME Familienservice (Onlinekurs, zus. Webinare) 20.160,00 Euro
Malteser 8.500,00 Euro
Gesamt: 235.876,24 Euro
Jugendhilfeausschuss zurückgestellt 02.07.2019
17.09.2019
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 235.876,24 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung:
Nach § 23 SGB VIII stellt die Kindertagespflege ein geeignetes Betreuungsangebot – vorrangig für
Kinder unter 3 Jahren - dar. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder – und
Jugendhilfe (KICK) zum 01.10.2005 wird für die Ausübung der Kindertagespflege eine Qualifizierung
der Tagespflegeperson vorausgesetzt, sowie die fachliche Fortbildung während der Ausübung der
Kindertagespflege als weitere Maßgabe gesetzlich vorgeschrieben. Die v.g. Träger bieten eine Quali-
fizierung für zukünftige Tagespflegepersonen, sowie an den Bedarfen der Tagespflegepersonen an-
gelegte Fortbildungsangebote zum Ausbau und zur Sicherung der Qualität in Kindertagespflegestel-
len an.
Da der nach Ratsbeschluss von 2009 zunächst anvisierte institutionelle Ausbau der Betreuungsplätze
für Kinder unter drei Jahren nicht im gewünschten Maß erreicht werden konnte, beschloss der Rat der
Stadt Köln am 24.11.2011 den Ausbau von Betreuungsplätzen im Bereich U3 vermehrt über Kinder-
tagespflege zu steuern. Der bestehende Beschluss wurde dahingehend geändert, dass über die Kin-
dertagespflege insgesamt 30 % (vorher 20%) des Aufbaus getragen werden sollen.
Inzwischen wurde durch eine flächendeckend durchgeführte Elternbefragung zum Versorgungsbedarf
U3 deutlich, dass eine Versorgungsquote von 40% nicht ausreicht. Die Eltern wünschen sich eine
Versorgungsquote von 52%, und zwar in einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung
in Kitas zu Kindertagespflege von 89:11. Ein entsprechender Beschluss des Rates der Stadt Köln
erfolgte am 28.06.2016 (Session Vorlage 2877/2015). Der Rat beschloss, dass bis zum Abschluss
des Kindergartenjahres 2020/2021 eine Zielquote von 50% aller U3-Kinder in der Kindertagesbetreu-
ung erreicht werden sollen. Hier wird ein Verhältnis von 83% der Kinder in Kindertageseinrichtungen
zu 17% der Kinder in Kindertagespflege angestrebt. Auf Grund gestiegener Geburten reichen die ein-
geplanten Plätze, trotz massiven Kitaausbaus, voraussichtlich nicht aus.
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Die in der vorliegenden Beschlussvorlage in Rede stehende Qualifizierung und Fortbildung von Ta-
gespflegepersonen ist in jedem Fall erforderlich, um der Fluktuation von Tagespflegepersonen zu
begegnen und das gegebene Angebot aufrecht zu erhalten.
Mit Blick auf den zu erfüllenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ab 1-Jährige und
massiv steigender Kinderzahlen sollten zusätzliche Potenziale in der Tagespflege eingelöst werden.
Hierzu muss neuen Tagespflegepersonen eine Erlaubnis nach § 43 SGB VIII erteilt werden. Eine der
Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege ist der Nachweis der fachlichen
Eignung, die in qualifizierten Lehrgängen erworben wird. Die Schulung der neuen Tagespflegeperso-
nen erfolgt über Lehrgänge der angeführten Träger. Sie ist somit Voraussetzung zur Erreichung des
vom Rat der Stadt Köln angelegten Zielerreichungsgrades zur Umsetzung des Rechtsanspruches
2013. Gerichtlichen Klagen von Eltern bei Nichterfüllung des Rechtsanspruches und daraus entste-
hende Kosten für die Stadt Köln werden somit vorgebeugt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1997/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 09.07.2019
- Erstellt
- 06.06.2019 08:54