E- Scooter und deren Abstellung auf öffentlichen Flächen
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1643/2021 vom 20.08.2021
Stand: Am 06.09.2021 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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2021.08.01 - E-Scooter und deren Abstellung auf öffetnlichen Flächen
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Ralph Hengstenberg Köln 1.8.2021 Bezirksvertreter un Isidor- Caro Str. 1 51061 Köln An Bürgeramt Mülheim Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs Wiener Platz 2 51065 Köln Anfrage gem. $ 4 der Satzung der Stadt Köln Gremium Sitzung Bezirksverteung 6.9.2021 Betreff: E- Scooter und deren Abstellung auf öffentlichen Flächen Anfrage: Die Thematik um die E- Scooter ist verschiedentlich schon in den Zeitungen behandelt worden. Zumeist bekümmert es die Verfaser der Artikel, daß die Fahrzeuge willkürlich stehen gelassen werden, wo es dann zu Beeinträchtigungen für andere wird. Eine dieser Stellen ist zum Beispiel die Kurve der Wiesdorfer Str. Richtung Düsseldorfer Str. Hier liegen die Roller manchmal sogar auf der Fahrbahn. 1. Gibt es in den Nutzungs- Bestimmungen der Verleiher Vorgaben zur Abstellung, die sich strafrechtlich einfordern lassen ? 2. Ist es für die Zukunft vorgesehen, im Stadtgebiet Stellflächen zu definieren, wo eine Einsammlung erleichtert würde ? 3. Einige Städte erwägen ein Verbot der E- Scooter, inwieweit hat die Stadt Köln dazu eine Diskussion geführt ? 4. Gibt es Verhandlungen zwischen den Verleih- Firmen und der Verwaltung über das künftige Erscheinungsbild der E- Scooter- Nutzung ? 5. Wer ist im Falle zuständig, wenn es um das Aufräumen bzw. Abtransportieren geht ? Bagıh Hngelenbog
Beratungsverlauf
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