1305/2022
Situation 1. Frauenhaus
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/502 Vorlagen-Nummer 21.04.2022 1305/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 25.04.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 Situation 1. Frauenhaus In der Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern am 14.03.2022 wur- de die Anfrage AN/0512/2022 zur Situation 1. Frauenhaus gestellt. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung. 1. Ist der Neubau fertiggestellt und bezogen worden und hat damit eine Erhöhung der Platz- zahlen stattgefunden? Wenn nein, wieso noch nicht? Wenn ja, wie wurde die Finanzierung angepasst? Antwort der Verwaltung: Der Neubau des Frauenhauses 1 ist fertiggestellt und seit Juli 2021 in Betrieb. Es ist eine Platzerhö- hung von 10 auf 16 Plätze für Frauen und von 12 auf maximal 18 Plätze für Kinder erfolgt. Im Zeit- raum vom 01.07.2021 bis 31.03.2022 wurden dort insgesamt 19 Frauen mit und ohne Kinder betreut. Durch das Zusetzen von insgesamt 2 Stellen (1,5 Stellen Soziale Arbeit E9/S12 und 0,5 Stellen Er- zieher*in E6), welche am 11.07.2017 durch den Rat beschlossen wurden, ergibt sich in 2022 inklusive der Personalkostensteigerungen der vergangenen Jahre ein zusätzlicher Finanzierungsbetrag in Hö- he von ca. 175.000 Euro. Somit ist eine Steigerung der Finanzierung des 1. Frauenhauses von ca. 267.700 Euro (2017) auf voraussichtlich 442.700 Euro in 2022 zu benennen. 2. Wie stellt sich in Hinblick auf die Finanzierung der aktuelle Personalschlüssel in beiden Frauenhäusern im Vergleich zu den Qualitätsempfehlungen dar? Antwort der Verwaltung: Das Land NRW gibt keinen konkreten Fallzahlenschlüssel bei der Personalausstattung für Frauen- häuser vor. Daher ist nicht bekannt, auf welche Qualitätsempfehlungen abgestellt wird. Für die Per- sonalausstattung der beiden Frauenhäuser lässt sich folgendes feststellen: 1. Durch das Zusetzen von 1,5 Stellen Soziale Arbeit auf insgesamt 4,5 Stellen Soziale Arbeit im 1. Frauenhaus ergibt sich bei einer maximalen Auslastung von 16 Frauen ein Personalschlüs- sel von 1:3,6. Im Bereich der Beratung und Betreuung der maximal 18 Kinder ist das 1. Frauenhaus durch das Zusetzen von 0,5 Stellen personell mit 2,5 Stellen Erzieher*in besetzt. Daraus ergibt sich ein Personalschlüssel von 1:7,2. 2 2. Im 2. Frauenhaus liegt der Personalschlüssel für die Beratung der 10 Frauen inklusive der vor- und nachgehenden Betreuung mit insgesamt 3 Stellen Soziale Arbeit bei 1:3,3. Weiterhin sind im 2. Frauenhaus 2 Erzieher*innen zur Beratung und Betreuung der maximal 14 Kinder tätig, was einen Personalschlüssel von 1:7 bedeutet. 3. In der Bedarfsanalyse des Landes kam zum Ausdruck, dass die grundsätzliche altersge- rechte Arbeit mit Kindern durch Raum- und Personalmangel schwierig umzusetzen sei. Wie stellt sich die Situation in Köln dar? Antwort der Verwaltung: Insgesamt sind die Kölner Frauenhäuser personell sehr gut ausgestattet. Beiden Frauenhäuser ste- hen bedarfsdeckende Räumlichkeiten im Innen- wie Außenbereich zur Verfügung. Im Frauenhaus 1 gehören folgende Räumlichkeiten zum Kinderbereich: 1 Spielzimmer 1 „Tobezimmer“ 1 Küche mit Malzimmer integriert 1 größeres Büro 1 kleines Büro 1 Bad / Toilette 1 Kellerraum für Material Außenbereich Das 2. Frauenhaus verfügt über folgende Räumlichkeiten im Kinderbereich: 1 Tobe- und Bewegungsraum 1 Raum Spielbereich 1 Bastel- und Werkraum 1 Rückzugsraum für ältere Kinder 1 Küche 1 Büro für Beratung Außenbereich 4. Hat das Clearing während der Pandemie neben der Hygienemaßnahmen auch zu einer Ent- lastung der Frauenhäuser beigetragen und was würde ein dauerhafter Betrieb kosten? Antwort der Verwaltung: Nachdem sich die beiden Kölner Frauenhäuser im ersten Lockdown April 2020 entschieden hatten, keine weiteren Frauen und Kinder direkt aufzunehmen, wurden die beiden Träger der Gewaltschutz- zentren (SkF Köln e.V. und Diakonie Michaelshoven e.V.) beauftragt, die Organisation und Betreuung eines Standortes als Clearing-Wohnen für gewaltbetroffene Frauen und ihrer Kinder kurzfristig zu übernehmen. Folgende Eckpunkte beinhaltet das Clearing-Wohnen: Ausstattung: 5 abgeschlossene Wohnungen / Grundausstattung incl. Küche/Bad Kapazität: 5-6 Frauen/ bis zu 11 Kinder Sicherheit: Anonyme Adresse , 24/7 Security Personelle Ausstattung: Fachkräfte der Sozialen Arbeit / spez. Gewaltschutz / Betreuungsvolumen passgenau je nach Bedarf über Fachleistungsstunden Leistungen des Clearing-Wohnens: 3 Akute Krisenintervention zur Entlastung und Stabilisierung Abklärung der noch bestehenden Bedrohungslage und Einleitung der notwendigen Schritte zur Sicherung (Polizei, Recherche nach einem Frauenhausplatz etc.) Begleitung bei der Umsetzung gesetzlicher bzw. rechtlicher Schritte Hilfe bei der Existenzsicherung Direkte Bedarfs- und Bedürfnisermittlung Umgehende Einleitung passgenauer (Anschluss-) Hilfen Verhinderung von „Verharrungstendenzen“ durch Aktivierung und Förderung der Handlungs- fähigkeit Unterstützung bei der Suche nach medizinischer und/oder therapeutischer Hilfe Casemanagement zur Stabilisierung der psychosozialen Situation der Opfer und der Familien Anregung und Initiierung täter*innenbezogener Interventionen Initiierung der persönlichen, beruflichen und sozialen Perspektiventwicklung Hierdurch konnte eine deutliche Entlastung der Frauenhäuser erreicht werden. Das Ziel einer Erhö- hung der Sicherheit unter pandemischen Bedingungen wurde durch die vorgeschaltete Aufnahme ins Clearing-Wohnen umgesetzt. Darüber hinaus konnte eine Verringerung von Kurzaufenthalten in den Frauenhäusern durch vorherige Abklärung erreicht werden. Eine weitere Entlastung der Frauenhäuser ist durch die Aufnahme und Betreuung von 71 Frauen mit ihren Kindern (15.05.20 -15.05.21) durch die Clearingstelle gelungen. Hiervon wurden 39 % in die Kölner Frauenhäuser vermittelt, 16 % im Rahmen der Hilfen gemäß §67 SGB XII oder der ordnungs- behördlichen Unterkunft weiter betreut, 16 % waren aus Sicherheitsgründen gezwungen, die Stadt zu verlassen und 29 % benötigten im Anschluss an den 14-tägigen Aufenthalt im Clearing–Wohnen kei- ne stationäre Unterbringung. Ambulante Betreuungen z.B. durch die Gewaltschutzzentren waren hier bedarfsentsprechend. Aus fachlicher Sicht ist ein dauerhafter Betrieb zu befürworten. Auf Basis der durchschnittlichen Kos- ten aus dem Zeitraum vom 15.05.2020 bis 15.05.2021 wird die Höhe der zu erwartenden Kosten auf ca. 650.000 Euro jährlich geschätzt. Die Voraussetzungen für einen dauerhaften Betrieb werden der- zeit von der Verwaltung geprüft. Gez Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Michaelshoven
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Details
- Aktenzeichen
- 1305/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 15.06.2022
- Erstellt
- 14.04.2022 17:40