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1398/2024

Bürgereingabe gem. § 24 GO, Verkehrssituation am Ottoplatz in Deutz (Az.: 26/24 B)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 22.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 30.01.2025, TOP 4.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

2024-03-19_Bürgereingabe_Ottoplatz_original

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6485 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1398/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, Verkehrssituation am Ottoplatz in Deutz (Az.: 26/24 B)
  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für seine Eingabe. Die Bezirksvertretung 
sieht für eine Änderung der Verkehrssituation am Ottoplatz in Deutz derzeit keinen 
Anlass. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 13.06.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent verweist auf die problematische Situation für Fußgänger*innen und Rad-
verkehr durch die regelwidrige Nutzung der Bahnhofsvorfahrt durch private Kraftfahr-
zeuge. Darüber hinaus wird regelwidriges Verhalten durch Lieferverkehre und die Nut-
zung des Taxistands mit Blick auf die Sicherheit und der Barrierefreiheit kritisiert. Der 
Petent regt an, die Verkehrssituation am Ottoplatz insgesamt um zu gestalten.  
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die jetzige Ausgestaltung des Platzes ist das Ergebnis eines international besetzten 
Wettbewerbsverfahrens im Jahr 2005 gewesen, bei dem eine Jury sich für das Kon-
zept des Büros bbzl Landschaftsarchitekten - Frau Prof. Böhm aus Berlin in Zusam-
menarbeit mit dem Ingenieurbüro ISAPLAN ausgesprochen hatte. In der Beschluss-
vorlage 5765/2008 zur Neugestaltung des Ottoplatzes (SessionNet | Regionale 2010: 
Neugestaltung des Ottoplatzes am Bahnhof Köln/Messe Deutz (stadt-koeln.de) wur-
den seinerzeit alternative Lösungen für die Verkehrsführung dargestellt und die Vor- 
und Nachteile abgewogen. Die Planung der Variante drei wurde seinerzeit beschlos-
sen und in 2013/2014 umgesetzt. 
 
Auch wenn aus heutiger Sicht eine stärkere Durchgrünung und eventuell ein anderer 
Umgang mit dem Thema Verkehrswende vorteilhaft wären, so ist der Platz insgesamt 
sehr hochwertig gestaltet und wird gut angenommen. Angesichts der noch nicht vor 
allzu langer Zeit erfolgten Herrichtung sieht die Verwaltung aktuell keine Erforderlich-
keit, einer gestalterischen Neuordnung. Der Platz ist mit öffentlichen Fördermitteln er-
richtet worden. Eine Förderbindung besteht in der Regel für 20-25 Jahre, bei vorzeiti-
ger Änderung müssen Fördermittel zurückgezahlt werden. Jede Änderung muss nicht 
nur mit dem Fördergeber, sondern auch mit dem planenden Büro hinsichtlich des Ur-
heberrechts abgestimmt werden. 
 
Aufgrund der begrenzten personellen Ressourcen gibt es ein klares Arbeitsprogramm 
für die Planung, Gestaltung und den Umbau von öffentlichen Räumen. Dieses Arbeits-
programm wird regelmäßig fachamtsübergreifend abgestimmt und fortgeschrieben, da 
innerhalb des Planungs- und Ausführungsprozesses verschiedene Fachämter die Fe-
derführung innehaben. Eine Umgestaltung des Ottoplatzes ist in den kommenden 
Jahren nicht vorgesehen.  
 
 
 
Einschätzung der verkehrstechnischen Umgestaltungsvorschläge im Detail:  
 
Privater Hol- und Bringverkehr

3 
Die Zufahrt für privaten Kraftfahrzeugverkehr ist gemäß Verkehrskonzept verboten. 
Eine entsprechende Beschilderung ist vorhanden. Der private Hol- und Bringverkehr 
erfolgt über die ausgewiesenen kiss&ride Zonen.  
Regelwidriges Verhalten sowie die unbefugte Nutzung der Zufahrt durch Individualver-
kehr sind Angelegenheit der Überwachung der Polizei. Ordnungswidrig parkende 
Fahrzeuge werden durch den Verkehrsdienst verwarnt. 
 
Lieferzone 
Das Verkehrszeichen "Verbot für Krafträder, Kraftwagen oder mehrspurige Kraftfahr-
zeuge" (VZ 260) verbietet die Einfahrt für alle Krafträder, auch mit Beiwagen, Klein-
krafträder und Mofas, sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge. 
Jedoch ist die Durchfahrt, sowie das Halten bzw. Parken für Lieferverkehr, Taxen und 
DB laut Zusatzbeschilderung frei.  
Fahrzeuge die ein DB-Schild im Fahrzeug ausliegen haben, dürfen in der ausgewiese-
nen Lieferzone parken.  
Fahrzeuge die auf dem Ottoplatz parken und weder zur Deutschen Bahn (DB) gehö-
ren noch einen Schwerbehindertenausweis ausliegen haben, werden regelmäßig vom 
Verkehrsdienst der Stadt Köln verwarnt.  
Die Ladezone auf dem Auenweg / Ecke Ottoplatz ist mit dem Verkehrszeichen „einge-
schränktes Halteverbot“ (VZ. 286) gekennzeichnet, und bietet Platz für drei normale 
Fahrzeuge. Sie wird in der Regel auch zum Ein- und Aussteigen oder von Fahrzeugen 
mit Ausnahmegenehmigung genutzt.  
 
Taxistand 
Bereits im Bestand ist im Bereich des beschilderten Taxistandes die Abstandsfläche 
zu den taktilen Elementen hinreichend kenntlich gemacht. Die Pflasterung an den 
Blindenstreifen ist bündig angelegt und hebt sich von der Pflasterung der übrigen 
Platzfläche ab. Um die Taxifahrer darüber hinaus zu sensibilisieren, wurden im Ab-
stand der einzelnen Taxiparkstände Marker verbaut, die die gebotene Abstandsfläche 
verdeutlichen.  
Insgesamt kann mit einfachen verkehrstechnischen Mitteln hier keine Besserung der 
Situation herbeigeführt werden. Eine Umplanung der An- und Abfahrtbereiche ist der-
zeit nicht vorgesehen.  
 
Blindenstreifen 
Die heutige Ausführung wurde seinerzeit als Teil des Gestaltungskonzepts mit Vertre-
ter*innen der Behindertenverbände abgestimmt. Gemäß Protokoll der Abstimmung 
vom 26.02.2009 haben die Vertreter*innen der Behindertenverbände dem Gestal-
tungskonzept und der Ausführung des Leitstreifens in seiner jetzigen Ausgestaltung 
zugestimmt. Als Kompensation für den fehlenden optischen Kontrast wurde eine über 
das übliche Maß hinausgehende Ausleuchtung des Bereiches vereinbart und auch 
umgesetzt. (Siehe Anlage 9 Vorlage 5765/2008)  
Als Teil des Gestaltungskonzepts unterliegt somit auch die Ausführung des Leitstrei-
fens dem Urheberrecht und die von den Petenten geforderte normgerechte Gestal-
tung des Leitstreifens wäre nur mit Zustimmung des Urheberrechtinhabers möglich. 
Ein Austausch des betroffenen Leitstreifens wäre überdies aus baulicher Sicht wegen 
der gebundenen Bauweise bautechnisch anspruchsvoll und aufwendig und ist derzeit 
nicht vorgesehen. 
Zum Blindenleitstreifen und der Situation an der Taxiaufstellfläche wird darüber hinaus 
auf die Bürgereingabe gem. § 24 GO vom 07.05.2023 und entsprechendes Antwort-
schreiben vom 20.11.23 (siehe Anlage Az. 96/23 S) verwiesen. 
 
 
Anlagen 
Bürgereingabe zur Verkehrssituation am Ottoplatz in Deutz

4

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1665 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die jetzige Ausgestaltung des Platzes ist das Ergebnis eines international besetzten 
Wettbewerbsverfahrens im Jahr 2005 gewesen, bei dem eine Jury sich für das Konzept des Büros bbzl 
Landschaftsarchitekten - Frau Prof. Böhm aus Berlin in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro 
ISAPLAN ausgesprochen hatte. In der Beschlussvorlage 5765/2008 zur Neugestaltung des Ottoplatzes 
(SessionNet | Regionale 2010: Neugestaltung des Ottoplatzes am Bahnhof Köln/Messe Deutz (stadt-
koeln.de) wurden seinerzeit alternative Lösungen für die Verkehrsführung dargestellt und die Vor- und 
Nachteile abgewogen. Die Planung der Variante drei wurde seinerzeit beschlossen und in 2013/2014 
umgesetzt. Der Platz ist mit öffentlichen Fördermitteln errichtet worden. Eine Förderbindung besteht in 
der Regel für 20-25 Jahre, bei vorzeitiger Änderung müssen Fördermittel zurückgezahlt werden. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

2024-03-19_Bürgereingabe_Ottoplatz_original

20114 Zeichen

1 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
wir beantragen eine Umgestaltung der Verkehrssituation am Ottoplatz in Deutz. Ziel ist die 
Wiederherstellung der eigentlich vorgesehen, landschaftsarchitektonischen Planungen. Wir fordern, 
dass die damalige Beschlusslage insbesondere zum Verkehrskonzept auch tatsächlich umgesetzt wird. 
Die Situation am Ottoplatz ist in mehrfacher Hinsicht insbesondere für Fußgänger*innen und 
Radfahrende problematisch. Zumal es sich hierbei um den Zugang zu einem überregionalen Bahnhof 
handelt. Aufgrund der 3 Themen „regelwidriger privater Hol- und Bringverkehr“, „Gestaltung des 
Taxistandes“ und „Gestaltung der Ladezonen“ besteht Handlungsbedarf. 
Aufgrund der nahenden Europameisterschaft im Herrenfußball ist der Handlungsbedarf sogar akut. 
1. Privater Hol- und Bringverkehr 
Der private Hol- und Bringverkehr mit Kraftfahrzeugen erfolgt überwiegend entgegen den 
Verkehrsregeln über den Ottoplatz. Obwohl die Zufahrt für private PKW verboten ist, fahren hier 
reihenweise Autos rein. Die sehr breite Zufahrt von der Opladener Straße lädt zu diesem 
regelwidrigen Verhalten ein. Dass die Zufahrt verboten ist, ergibt sich nur durch kleine Schilder am 
Rand. Die Hol- und Bringzone am Auenweg wird hingegen kaum genutzt. 
 
Durch den vielen illegalen Hol- und Bringverkehr kommt es zu unübersichtlichen und gefährlichen 
Situationen im Eingangsbereich zum Bahnhof. Dort stehen die privaten PKW dann im Weg, entweder 
an den Treppen oder direkt vor den Türen. Häufig stehen die PKW auf dem Blindenleitstreifen oder 
blockieren die Ladezonen für den Lieferverkehr (siehe unten zu diesen beiden Aspekten).

2

3 
 
 
Zum Vergleich: Die jetzige Situation am Ottoplatz ist so, als würden alle privaten PKW über den 
Bahnhofsvorplatz illegal den Kölner Hauptbahnhof anfahren. 
Zudem ist vermehrt zu beobachten, dass die Vorfahrt als illegale Abkürzung von der Opladener 
Straße Richtung Auenweg missbraucht wird. 
Bei den umfangreichen Diskussionen zur Neuplanung des Ottoplatzes war einer der Hauptpunkte, 
dass ebendieser private Verkehr unterbunden werden muss. So ergab sich aus dem Gespräch mit den 
Behindertenverbänden: 
„Der Bereich unmittelbar vor der Treppenanlage soll frei von haltenden oder parkenden 
Kraftfahrzeugen gehalten werden.“ 
Zum Platz direkt vor dem Eingang wurde in den Planungen explizit festgehalten: 
 „Bereich freizuhalten wird nur von zufahrenden Taxen überfahren“ 
 
Quelle: RIS

4 
 
Per politischen Beschluss wurden damals die Taxistände abweichend von der Vorlage (Variante 3) an 
das Ostende des Platzes verlegt. Auch zahlreiche andere Details wurden scheinbar umgeplant (z.B. 
Ladezone für LKW, Fahrradabstellanlage und Stellplätze für die Bahnhofsmitarbeitenden). 
Wir weisen darauf hin, dass sich auch die damalige Landschaftsarchitektin vehement gegen die 
Situation ausgesprochen hat, die jetzt am Ende eingetreten ist: Es sollte unbedingt der 
Individualverkehr auf dem Platz unterbunden werden. Zudem sollte unbedingt auch die Wartefläche 
für die Taxen eindeutig gekennzeichnet werden, um Konflikte mit dem Fußverkehr zu vermeiden. 
Quelle: Stellungnahme der Landschaftsarchitektin Ulrike Böhm 
Wir halten zu diesem Punkt fest, dass die jetzige Situation nicht den Planungen und Absichten 
entspricht. Es sind genau die damaligen Befürchtungen eingetreten, dass die Zufahrt regelmäßig für 
den privaten Hol- und Bringverkehr missbraucht wird und es zu Konflikten im Bereich zwischen 
Haupteingang und Treppe kommt. 
2. Gestaltung des Taxistandes 
Der Taxistand wird ausnahmslos entgegen der Planung und Beschilderung genutzt. Der Wartebereich 
auf der Ostseite ist nicht klar definiert. Es ist nicht deutlich, in wie vielen Reihen die Taxen sich hier 
aufstellen dürfen. In der Praxis stehen die Taxen hier in bis zu 4 bis 5 Reihen nebeneinander (siehe 
Streetview-Aufnahme oben). 
Sodann blockieren die Taxen ständig die Engstelle zwischen KVB-Tunnel und dem Haupteingang zum 
Bahnhof (siehe Foto unten). Hierbei handelt es sich leider um eine Fehlplanung: Obwohl hier sehr viel 
Platz ist, hat man sich entschieden, den Fuß- und Radverkehr in diese Engstelle zu schicken. Diese 
Engstelle ist nicht nachvollziehbar. Hier ist der gesamte Fuß- und Radverkehr vorgesehen insb. für 
• Fußgänger zwischen Bahnhofsgebäude und KVB-Tunnel (Linien 1, 3, 4 und 9), 
• Fußgänger barrierefrei Richtung Messegelände über den KVB-Tunnel, 
• Fußgänger auch bei Großveranstaltungen über die Rampe zur Lanxess-Arena, 
• Radroute über die Gummersbacher Straße Richtung Osten sowie 
• Fußgänger künftig barrierefrei Richtung der DB-Gleise über die neuen Aufzüge im KVB-
Tunnel. 
Und an der Engstelle kommt es zudem zu Konflikten mit den Taxifahrern, die hier in der Ecke und 
regelmäßig auf dem Blindenleitstreifen stehen:

5 
 
 
 
Die Situation setzt sich Richtung Haupteingang fort. Der Blindenleitstreifen wird hier ständig von 
Taxen, aber auch vom illegalen Hol- und Bringverkehr und vom Lieferverkehr zugeparkt. Es ist auch 
schon zu Beleidigungen von Taxifahrer gegen gegenüber Passant*innen gekommen, nachdem die 
Taxifahrer auf das Fehlverhalten angesprochen wurden. 
Selbst wenn die Taxen halbwegs korrekt auf dem Taxistand am Gebäude stehen, ist die Situation bei 
Benutzung des Blindenleitstreifens unzumutbar. Der Taxistand ist so geplant, dass eine geöffnete Tür 
den gesamten Blindenleitstreifen blockiert. Es ist hier bereits zu entsprechenden Unfällen 
gekommen, als Fahrgäste die Türen geöffnet haben. Die Taxifahrer zeigen sich hier zudem komplett 
uneinsichtig.

6 
 
 
Sodann stehen private PKW und Taxen regelmäßig direkt vor den Türen des überregional 
bedeutenden Bahnhofs und behindern den Zugang (siehe auch Fotos oben). 
Auch diese Situationen wurden bei den Planungen befürchtet. So hat auch hierzu die 
Landschaftsarchitektin festgehalten: 
„Vorfahrt und Entreefläche vor dem Bahnhofsgebäude sind Teil der gesamten Platzfläche. Die 
Zufahrt und die Taxi-Wartepositionen sollen mit Nägeln und Pollern gekennzeichnet 
werden. Für individuelles kurzzeitiges Parken (Kiss + Ride) sind Stellplätze entlang des 
Auenweges gut erreichbar (Die Flächen sind vom Haupteingang des Bahnhofsgebäudes 60m 
entfernt). Der von der Arge Böhm/Isaplan favorisierte Planungsstand berücksichtigt die 
Bedürfnisse des Taxen- und Lieferverkehrs, räumt jedoch der Platznutzung durch Fußgänger 
Priorität ein.“ Quelle: Stellungnahme der Landschaftsarchitektin Ulrike Böhm 
Letztlich entspricht die nun eingetretene Situation überhaupt nicht den Planungen und politischen 
Beschlüssen und ist für Fußgänger*innen und Radfahrende untragbar. 
Bezeichnenderweise sind diese Missstände selbst auf dem Werbefoto anlässlich einer Preisverleihung 
für die Platzgestaltung erkennbar (siehe unten). Aus der Vogelperspektive ist hier ersichtlich, dass die 
Taxen außerhalb des Taxistandes stehen und dabei auch den Blindenleitstreifen blockieren. Ein LKW 
steht zudem direkt an der Treppe vor dem Haupteingang.

7 
 
 
3. Gestaltung der Lieferzonen 
Der Lieferverkehr wird insbesondere durch das Verhalten des illegalen Hol- und Bringverkehrs 
behindert. Dadurch halten LKW regelmäßig außerhalb der Ladezonen. 
Aber auch wenn alles frei ist, verhält sich der Lieferverkehr regelwidrig und parkt regelmäßig mit 
langen LKW den Haupteingang zu. Auch hier besteht überhaupt kein Unrechtsbewusstsein, dass hier 
sogar ein Rettungsweg von einem überregionalen Bahnhof einfach komplett zugeparkt wird.

8

9 
 
Auch die Gestaltung der Packstation ist problematisch, da hier jedes Mal der Lieferverkehr außerhalb 
einer Lieferzone steht und jedes Mal den Blindenleitstreifen blockiert. 
 
Lösungsvorschläge: 
Um alle diese Umstände mit einfachen Mitteln zu beseitigen, schlagen wir folgende Maßnahmen vor: 
1. Hauptantrag (siehe Planungen als Anlagen 1 und 2) 
• Unterbindung der Durchfahrt am Haupteingang für alle KfZ 
o Zufahrt Behindertenparkplätze bleibt über Auenweg 
o Zufahrt für Einsatzfahrzeuge und DB-Fahrzeuge durch klappbare Poller und/oder von 
Westen 
• Umgestaltung des Taxistandes auf der Ostseite des Platzes 
• Lieferverkehr über neue Ladezone am Auenweg (teilweise Verschiebung der 
Fahrradabstellanlage auf die Ostseite und/oder in den Tunnel Richtung Norden) 
2. Hilfsantrag zur Gestaltung des Lieferverkehrs 
• Lieferverkehr am Haupteingang mit festen Lieferzeiten 
o Zeiten aber außerhalb Rush-Hour, z.B. nur 5:00 bis 7:00 und 9:00 bis 11:00 Uhr 
o Wie in einer Fußgängerzone: Zufahrt durch klappbare Poller 
o Ladezone muss hierfür markiert werden und die Pollerreihe aus den Planungen muss 
installiert werden 
• Im Übrigen wie Hauptantrag: 
o Umgestaltung des Taxistandes auf der Ostseite des Platzes 
o Zufahrt Behindertenparkplätze bleibt über Auenweg 
o Zufahrt für Einsatzfahrzeuge und DB-Fahrzeuge durch klappbare Poller und/oder von 
Westen

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3. Weitere Forderungen (siehe Anlagen 1, 2 und 3) 
• Umgestaltung Parkplatz im Osten: 
o Einrichtung von Behindertenparkplätzen am KVB-Tunnel 
o Verkürzung der Parkdauer auf z.B. 1/3 der Parkplätze auf z.B. 1 Stunde 
o 3 Parkplätze als Kiss&Ride 
o Einrichtung von Parkplätzen für DB-Mitarbeitende 
• Auflösung der Engstelle zwischen KVB-Tunnel und Ottoplatz (Fuß-  und Radverkehr) 
• Normgerechte Gestaltung des Blindenleitstreifens 
 
Wir weisen zudem darauf hin, dass unsere Forderungen bereits mit temporären Maßnahmen (z.B. 
Warnbaken) zur EM umgesetzt werden sollten. Ganz nach dem Motto „Nice to move you!“, wie es 
gerade von Fokus Bahn NRW kommuniziert wird. Es handelt sich hier immerhin um Örtlichkeiten, die 
im Bedeutungsplan der Stadt als „Bedeutung International“ ausgewiesen werden. 
 
 
Details zum Hauptantrag: 
Hierzu haben wir Pläne skizziert (siehe Anlagen 1 und 2). Sowohl für Taxen, als auch für den illegalen 
Hol- und Bringverkehr wird die Durchfahrt entlang des Haupteinganges unterbunden. Die jetzigen 
Zustände beweisen, dass das die einzige Lösung ist. 
Für den Lieferverkehr wird eine Ladezone am Auenweg eingerichtet. Wir weisen darauf hin, dass es 
hier nur um den Lieferverkehr der Systemgastronomie und dem Kiosk im Bahnhof geht. Die neue 
Ladezone wäre nur wenige Meter weiter weg als die Ladezone am Westflügel des Gebäudes. Das 
Brauhaus wird ohnehin über den Auenweg beliefert, wo auch ein kleiner Aufzug ist.  
Die Fahrradnadeln zwischen Ampel und Ausfahrt müsste umplatziert werden. Im Zuge dessen 
könnten auf der Ostseite des Platzes weitere Fahrradabstellmöglichkeiten eingerichtet werden. 
Naheliegend wären z.B. Doppelstockparker auf dem Bereich des PKW-Parkplatzes oder 
Doppelstockparker im Bereich der bestehenden Fahrradständer zur Erhöhung der Kapazität. Auf 2 bis 
3 PKW-Parkplätzen könnten dutzende Fahrradstellplätze entstehen. Alternativ oder ergänzend 
könnten im Tunnel Richtung Norden auf dem sehr breiten und wenig genutzten Gehweg 
wettergeschützte Fahrradabstellmöglichkeiten installiert werden.

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Die Zufahrt zu den 2 Behindertenparkplätzen in der nord-westlichen Platzecke bleibt weiter über den 
Auenweg möglich. Einsatzfahrzeuge und DB-Fahrzeuge können alle Flächen über klappbare Poller 
erreichen. Denkbar wäre auch eine Einfahrt vom Auenweg und nach dem Einsatz eine Ausfahrt vorbei 
an den Taxen Richtung Opladener Straße. 
Auf der Ostseite ist genug Platz für einen großen Taxistand. Die Taxen könnten hier warten, die 
Fahrgäste aufnehmen / absetzen und wenden. Die Ausfahrt wäre verkehrsgünstig wieder Richtung 
Opladener Straße. Eine Vorbeifahrt am Haupteingang ist nicht notwendig. Die Entfernung zwischen 
Taxistand und Haupteingang wäre nur wenige Meter mehr als bisher und damit für alle Fahrgäste gut 
erreichbar. Die Entfernung vom Eingang wäre zudem typisch für einen Taxistand an einem Bahnhof 
(siehe z.B. Kölner Hauptbahnhof). Vorteil für die Taxifahrenden wäre zudem, dass mangels illegaler 
Durchfahrten hier ein Ein- und Aussteigen erstmals in Ruhe möglich sein wird. Bei unserem Vorschlag 
würden keine legalen Taxiplätze entfallen. Die Ein- und Ausstiegszone würde lediglich leicht 
verschoben werden. 
Der Bahnhof ist zurzeit ohnehin nicht barrierefrei und soll im Hauptgebäude auch gar nicht 
barrierefrei werden. Aufzüge sind nur im KVB-Tunnel geplant. Und der Zugang zum KVB-Tunnel 
befindet sich direkt an diesem umgeplanten Taxistand. 
Eine weitere denkbare Alternative wäre insbesondere langfristig ein Taxistand auf dem Parkplatz im 
Osten, da dieser noch näher am barrierefreien Zugang über den KVB-Tunnel liegen würde. 
Mit den von uns vorgeschlagenen Maßnahmen wäre auch der Fuß- und Radverkehr auf der Ost-
West-Achse frei von Behinderungen und Gefährdungen möglich. Wir weisen darauf hin, dass hier 
der Fuß- und Radverkehr im Rahmen der Mobilitätswende weiter zunehmen wird und sich die 
Konflikte verschärfen werden. Zu nennen sind neben der RadPendlerRoute Richtung Bergisch-
Gladbach auch die Umgestaltung der Gummersbacher Straße und die geplante Zunahme der Nutzung 
der Bahn und des ÖPNV auch bei Großveranstaltungen der Messe und der Arena. 
Wir weisen zudem darauf hin, dass sich eine Verbesserung für Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, 
Rettungswagen) ergeben würde. Bei einem Großeinsatz hätten diese zurzeit gar keinen Platz zum 
Aufstellen im Bereich des Haupteinganges (siehe zahlreiche Fotos oben). 
Auch der Parkplatz der DB neben dem Bahnhofsgebäude am Gleis 11 würde vom Auenweg oder 
durch die klappbaren Poller gut erreichbar bleiben. 
Die Stadt plant parallel, die „Brandschutzsanierung und Neugestaltung der Stadtbahnhaltestelle Bf 
Deutz/Messe“. Von den veranschlagten Kosten von 62 Mio. € werden 19 Mio. € für die 
Barrierefreiheit angesetzt. Wir bitten darum, unsere Vorschläge insgesamt auch als Beitrag zur 
Barrierefreiheit der Verbindung zwischen KVB-Tunnel und Bahnhof zu verstehen und die von uns 
vorgeschlagenen effektiven Kleinstmaßnahmen ins Verhältnis zu den 19 Mio. € zu setzen. 
Begründung zum Hilfsantrag (Alternative Lieferverkehr) 
Der Lieferverkehr am Haupteingang könnte ausnahmsweise zu bestimmten Zeiten zugelassen werden 
und durch klappbare Poller vorfahren. Bei dieser Variante wäre die Ladezone aber eindeutig zu 
markieren. Auch die Zufahrtskontrolle müsste streng gehandhabt werden. Zudem müsste hier 
unbedingt die in den ursprünglichen Planungen vorgesehene Pollerreihe zum Schutz des

12 
 
Blindenleistreifens installiert werden (siehe Anlage 2). Denn die Ladezonen sind zurzeit so angelegt, 
dass die Fahrzeuge hier regelmäßig auf dem Blindenleitstreifen stehen. Entsprechende 
Markierungen sind nicht nur durch Nägel, sondern auch durch Aufklebungen möglich (siehe eine 
entsprechende Gestaltung am Bahnhofsplatz Mülheim). 
Zudem müssten die Lieferzeiten zum Schutz des Fußverkehrs außerhalb der Rushhour gelegt werden, 
z.B. auf 5:00 bis 7:00 und 9:00 bis 11:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten bliebe eine Anlieferung an 
Ladezonen am Auenweg möglich (die auch bei der Variante „Hilfsantrag“ angelegt werden könnte). 
Für Einsatzfahrzeuge, DB-Fahrzeuge und die Zufahrt zu den Behindertenparkplätzen würde das 
gleiche wie beim Hauptantrag gelten (Zufahrt von Westen bzw. überklappbare Poller). Ebenso wäre 
der Taxistand wie im Hauptantrag zu gestalten. Wie in Anlage 1 ersichtlich, wäre für den Lieferverkehr 
und Einsatzfahrzeuge eine Durchfahrt zwischen dem Wartebereich und dem Ein- und 
Ausstiegsbereich des Taxistandes möglich. 
Aufgrund der Gefahr, dass bei dem Hilfsantrag am Ende aber doch wieder viel zu viele Kraftfahrzeuge 
illegal ihren Weg auf den Ottoplatz finden, sprechen wir uns inständig für den Hauptantrag aus. 
Weitere Forderungen 
Unsere weiteren Forderungen zeigen, dass bei den Planungen recht naheliegende Überlegungen 
bisher scheinbar nicht angestellt wurden. Wieso wurden die Behindertenparkplätze maximal weit 
entfernt vom KVB-Tunnel angelegt? Dort sollen die Aufzüge zu den Gleisen gebaut werden. Das 
Hauptgebäude und der Zugang zu den Gleisen dort ist nicht barrierefrei und wird es nie werden. Aber 
bereits jetzt ist über den KVB-Tunnel zumindest der Aufzug zu den S-Bahn Gleisen erreichbar. Wir 
schlagen daher vor, zusätzlich auf dem Parkplatz im Osten einige Behindertenparkplätze möglichst 
nah am KVB-Tunnel anzulegen (siehe Anlage 1). 
Ein weiteres Problem, auch im Sinne der Platzgestaltung, stellen die zahlreichen Fahrzeuge der 
Deutschen Bahn dar, die mangels Alternativen am Haupteingang stehen. Hier schlagen wir vor, dass 
auf dem Parkplatz im Osten eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen für die DB vorgehalten wird 
(siehe Anlage 1). Dies betrifft normale Mitarbeitende am Bahnhof, aber auch Baumaßnahmen usw. 
Für eine bessere Anfahrtmöglichkeit für PKW könnten zudem auf diesem Parkplatz z.B. 3 Parkflächen 
für eine weitere Kiss&Ride-Zone eingerichtet werden. Zudem könnte auf z.B. 1/3 der Fläche die 
Parkdauer auf 1 Stunde beschränkt werden. So wären für alle Nutzergruppen Parkplätze vorhanden. 
Denn hier stehen zurzeit auch viele Dauerparker, die alternativ sehr gut im Parkhaus am Stadthaus 
stehen könnten. 
Perspektivisch sollte zudem spätestens mit der Brandschutzsanierung der KVB-Haltestelle auch die 
ausführlich beschriebene Engstelle zwischen KVB-Tunnel und Ottoplatz angegangen werden (siehe 
hierzu unser Vorschlag als Anlage 3). Ohne Not wurde hier ein viel zu enger Durchgang geschaffen. 
Wie so häufig steht an der engsten Stelle auch noch ein Mülleimer. Hier müsste lediglich eine kleine 
Fläche gepflastert werden (ein Teil der ohnehin leeren Baumscheibe) und die Fahrradabstellanlage 
leicht nach Süden versetzt werden. Die Abstellanlage wurde zudem falsch aufgebaut, da die 
Fahrradständer offensichtlich viel zu dicht nebeneinanderstehen.

13 
 
So könnte eine hinreichende Verbindung zwischen Ottoplatz und in Zukunft barrierefreiem Zugang 
zur KVB und den DB-Gleisen über den KVB-Tunnel erfolgen. Nur bei Beseitigung der Engstelle kann 
wirklich von einem barrierefreien Umbau der KVB-Haltestelle sowie des Bahnhofs Messe/Deutz 
gesprochen werden. 
 
 
 
Abschließend fordern wir, dass der Blindenleistreifen normgerecht gestaltet wird. Ausgerechnet am 
Haupteingang hat dieser nicht den ausreichenden Kontrast. Das folgende Bild zeigt die Ansicht bei 
einem Restsehvermögen von 10 % (aufgenommen mit einer Simulationsbrille). Bereits hier ist der 
nicht ordnungsgemäß abgesetzte Blindenleitstreifen fast nicht mehr zu erkennen.

14 
 
 
 
Gerne sind wir bereit, die Punkte in einem Ortstermin mit der Verwaltung und der Politik zu 
erörtern. 
Mit freundlichen Grüßen 
Unterschriften siehe E-Mail

Anlage 1: Planung Ostseite Ottoplatz
Quelle Hintergrundplan: Vorlage 1941/2023 zur Brandschutzsanierung der KVB-Haltestelle
 
Poller zur Abgrenzung des 
Taxistandes mit Wende-
möglichkeit, analog zur Platz-
gestaltung in grau, Schwung 
greift die Platzarchitektur auf
Versetzung Ein- und Ausstieg auf 
Ostseite (daher kein Wegfall von 
legalen Taxiplätzen)
Einrichtung von 
Behindertenparkplätzen 
möglichst nah am 
barrierefreien KVB-Tunnel
Z.B. 3 weitere Kiss&Ride 
Parkplätze, Verkürzung 
der maximalen Parkdauer 
von z.B. 1/3 der übrigen 
Parkplätze auf z.B. 1 
Stunde
Einrichtung von weiteren 
Parkplätzen für DB-Mitarbeitende
Erreichbarkeit DB-Parkplatz über 
klappbare Poller oder von Westen
Durchfahrt Einsatzfahrzeuge über 
klappbare Poller (Einfahrt auch 
von Westen möglich)

Anlage 2: Planung Westseite Ottoplatz
Quelle Hintergrundplan: Vorlage 5765/2008 zur Neugestaltung des Ottoplatzes
 
Neue Ladezone, ggf. Erhalt einiger 
Fahrradabstellmöglichkeiten an 
Südseite 
Ein- und Ausfahrt für 
Einsatzfahrzeuge und Zufahrt zu 
Behindertenparkplätzen, auch 
Zufahrt DB-Parkplatz im Nord-
Osten
Umsetzung der geplanten 
Poller-Reihe zum Schutz 
des Blindenleitstreifens
Möglicher Standort von 
Fahrradnadeln mit kostenloser 
Überdachung im Tunnel

Anlage 3: Beseitigung der Engstelle zwischen KVB-Tunnel und Ottoplatz
Quelle Hintergrundplan: Vorlage 1941/2023 zur Brandschutzsanierung der KVB-Haltestelle
 
Pflastern eines Teils der 
leeren Baumscheibe, 
Verschieben Laterne und 
Mülleimer an Ecken
Entsiegelung und Entfall 
Litfaßsäule als 
Kompensationsmaßnahme
Erweiterung der 
Fahrradabstellanlage 
auf Sperrfläche und 
1 PKW-Parkplatz

Beratungsverlauf (1)

30.01.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1398/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
22.05.2024
Erstellt
23.04.2024 16:31