Mandari Insight

V/0080/2010

Wahl und Wiederwahl der Schiedspersonen für den Bezirk IV Münster - Albachten/Mecklenbeck

Vorlagen 21.01.2010

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 18.02.2010, TOP 5.2

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

2577 Zeichen

V/0080/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Zentrales Justiziariat 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wahl und Wiederwahl der Schiedspersonen für den Bezirk IV Münster - Albachten/Mecklenbeck 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.02.2010 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Als Schiedsperson für den Bezirk IV Münster – Albachten/Mecklenbeck wird wiedergewählt 
 
    Frau Sabine Matzel 
    geboren am 11.01.1959 
    wohnhaft Am Dill 169 in 48163 Münster 
 
2. Als stellvertretende Schiedsfrau für den Bezirk IV Münster – Albachten/Mecklenbeck wird      
    gewählt 
 
    Frau Heidtrud Meyer – Brenken 
    geboren am 05.06.1949 
    wohnhaft Osthofstraße 58, 48163 Münster 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen.  
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. 
 
Frau Matzel ist seit 10 Jahren als Schiedsfrau in diesem Bezirk ehrenamtlich tätig. Die zweite 
Amtszeit von Frau Matzel läuft im März 2010 ab. Es ist daher eine Wiederwahl oder Neuwahl er-
forderlich. 
 
Frau Matzel hat sich bereit erklärt, im Falle ihrer Wiederwahl durch die Bezirksvertretung – West, 
ihre ehrenamtliche Tätigkeit weitere 5 Jahre auszuüben. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0080/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Kistler 
Ruf: 
492-3025 
E-Mail: 
KistlerP@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.01.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0080/2010 
 
Zu 2. 
 
Die Amtszeit des bisherigen stellvertretenden Schiedsmannes Herrn Klaus Gorschlüter endet 
ebenfalls im März 2010. Herr Gorschlüter steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Aus die-
sem Grund ist eine Neuwahl erforderlich. 
 
Frau Meyer – Brenken hat sich bereit erklärt, im Falle ihrer Wahl das Amt der stellvertretenden 
Schiedsfrau zu übernehmen. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür ge-
eignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein 
kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. 
Schiedsperson darf nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamtsbe-
zirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über 
sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, 
wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. 
 
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft 
sind, werden von Frau Matzel und Frau Meyer - Brenken erfüllt. 
 
 
 
 
I.     V. 
 
 
 
Dr. Heinrichs

Beratungsverlauf (1)

18.02.2010 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Osthofstraße 58
  • Am Dill 169

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0080/2010
Typ
Vorlagen
Datum
21.01.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37