Mandari Insight

V/0366/2026

Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH: Kündigung des Entgelttarifvertrages

Vorlagen 09.06.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung, Sitzung am 23.06.2026, TOP 9.6

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

4905 Zeichen

V/0366/2026 
V/0366/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH: Kündigung des Entgelttarifvertrages 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   23.06.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali-
sierung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Westfälischer Zoolo-
gischer Garten Münster GmbH (Zoo GmbH) wird ermächtigt, folgende Erklärung abzugeben: 
 
Die Geschäftsführung wird beauftragt, unverzüglich ver.di aufzufordern, in Verhandlungen 
über § 7 des Entgelttarifvertrages vom 08.08.2007 einzutreten. Ziel ist eine zeitnahe Einigung 
über eine Flexibilisierung und Anpassung des § 7. 
 
2. Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Westfälischer Zoo-
logischer Garten Münster GmbH (Zoo GmbH) wird ermächtigt, Beschlüsse des Gremiums 
abzulehnen, mit denen die Geschäftsführung der Zoo GmbH zur fristwahrenden Kündigung 
des Entgelttarifvertrags vom 08.08.2007 mit Wirkung zum 31.12.2026 beauftragt wird, sofern 
in den Verhandlungen über die Anpassung des Entgelttarifvertrages bis zum 30.09.2026 
kein Verhandlungsergebnis erzielt worden ist. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der städtische Haushalt ist durch die Sachentscheidung nicht betroffen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Vergütung der Mitarbeitenden der Zoo GmbH wird seit dem Jahr 2008 durch einen Manteltarifver-
trag vom 08.08.2007 mit ver.di geregelt. Eine Bezugsklausel im Entgelttarifvertrag sieht die Über-
nahme der linearen Entgelterhöhungen der Tarifabschlüsse des TVöD vor. Diese Koppelung stellt die 
Zoo GmbH vor zunehmende wirtschaftliche Herausforderungen. Der Personalaufwand stellt mit ei-
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen  
 
15.06.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Schlüter  
Telefon: 492-2008 
SchlueterT@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0366/2026 
nem Anteil von 55  % (2025: 8,45 Mio.€) die größte Aufwandsposition dar. Die durchschnittlichen Ta-
rifsteigerungen für den Zeitraum 2016-2025 lagen bei 3 % p.a.  
 
Vor dem Hintergrund stagnierender bzw. der im Geschäftsjahr 2025 stark rückläufigen Besucherzah-
len sind die Spielräume für Eintrittspreiserhöhungen zur Kompensation von Tarifsteigerungen be-
grenzt. Daher beabsichtigt die Zoo GmbH Verhandlungen mit ver.di aufzunehmen mit dem Ziel, die 
automatische TVöD-Dynamisierung durch eine flexiblere Formel zu ersetzen. Als mögliche Verhand-
lungspositionen werden z.B. eine Deckelung orientiert an Inflationsraten, Sockelbeträge und/oder 
nicht-monetäre Ausgleichmodelle (z.B. Arbeitszeitreduktion) gesehen. Bislang wurde die Aufnahme 
von Tarifverhandlungen seitens ver.di abgelehnt. 
Sollten die Tarifverhandlungen weiterhin abgelehnt werden, können die Voraussetzung für eine Ver-
handlungsaufnahme durch die Zoo GmbH durch Kündigung des Entgelttarifvertrages bis zum 
30.09.2026 geschaffen werden.  
 
Der Ausichtrat der Zoo GmbH hat in seiner Sitzung vom 02.06.2026 mehrheitlich beschlossen, die 
Geschäftsführung zu beauftragen, in Verhandlungen über §  7 des Entgelttarifvertrages vom 
08.08.2007 mit dem Ziel einer zeitnahen Flexibilisierung und Anpassung des § 7 einzutreten, und der 
Gesellschafterversammlung eine Kündigung des Entgelttarifvertrages empfohlen, sofern in den Ver-
handlungen über dessen Anpassung bis zum 30.09.2026 kein Verhandlungsergebnis erzielt worden 
ist. 
Aufgrund eines internen Votums des Mehrheitsgesellschafters Westfälischer Zoologischer Garten 
e.V. Münster ist davon auszugehen, dass dessen Vertretung in der Gesellschafterversammlung den 
vom Aufsichtsrat empfohlenen Beschlüssen zustimmen wird. 
 
Einschätzung des Beteiligungsmanagements 
 
Angesichts des Jahresfehlbetrages wird im Lagebericht auf die Konsolidierungsnotwendigkeiten und 
mögliche Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung bzw. -stabilisierung eingegangen (vgl. Beschluss-
vorlage V/0353/2026). Verwaltungsseits wird diese Notwendigkeit gesehen und ein gemeinsamer 
Prozess von beiden Gesellschafter:innen mit der Geschäftsführung für eine nachhaltige und wirt-
schaftlich tragfähige Aufstellung der Gesellschaft angestrebt.  
Dabei sind auch die besondere Verantwortung der Zoo GmbH als städtische Gesellschaft für ihre 
Mitarbeitenden und die Bedeutung eines fairen Vergütungsmodells zu berücksichtigen. Das Bestre-
ben der Geschäftsführung sollte daher darauf gerichtet sein, ohne eine Kündigung der bestehenden 
Tarifpartnerschaft mit der ver.di Ergebnisse zu erzielen, die diesen Interessen gleichermaßen Rech-
nung tragen. Eine Kündigung ohne Kenntnis möglicher Kompensationen für einen Verzicht auf die 
vollumfängliche automatische TVöD-Dynamisierung sowie etwaiger finanzieller Entlastungen der Zoo 
GmbH durch einen modifizierten Tarifvertrag lehnt die Verwaltung daher ab. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtdirektorin und Kämmerin

Beratungsverlauf (1)

23.06.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung
TOP 9.6 Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0366/2026
Typ
Vorlagen
Datum
09.06.2026
Erstellt
08.06.2026 19:47