V/0366/2026
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH: Kündigung des Entgelttarifvertrages
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Beschlussvorlage
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V/0366/2026 V/0366/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH: Kündigung des Entgelttarifvertrages Beratungsfolge 23.06.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali- sierung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Westfälischer Zoolo- gischer Garten Münster GmbH (Zoo GmbH) wird ermächtigt, folgende Erklärung abzugeben: Die Geschäftsführung wird beauftragt, unverzüglich ver.di aufzufordern, in Verhandlungen über § 7 des Entgelttarifvertrages vom 08.08.2007 einzutreten. Ziel ist eine zeitnahe Einigung über eine Flexibilisierung und Anpassung des § 7. 2. Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Westfälischer Zoo- logischer Garten Münster GmbH (Zoo GmbH) wird ermächtigt, Beschlüsse des Gremiums abzulehnen, mit denen die Geschäftsführung der Zoo GmbH zur fristwahrenden Kündigung des Entgelttarifvertrags vom 08.08.2007 mit Wirkung zum 31.12.2026 beauftragt wird, sofern in den Verhandlungen über die Anpassung des Entgelttarifvertrages bis zum 30.09.2026 kein Verhandlungsergebnis erzielt worden ist. II. Finanzielle Auswirkungen: Der städtische Haushalt ist durch die Sachentscheidung nicht betroffen. Begründung: Die Vergütung der Mitarbeitenden der Zoo GmbH wird seit dem Jahr 2008 durch einen Manteltarifver- trag vom 08.08.2007 mit ver.di geregelt. Eine Bezugsklausel im Entgelttarifvertrag sieht die Über- nahme der linearen Entgelterhöhungen der Tarifabschlüsse des TVöD vor. Diese Koppelung stellt die Zoo GmbH vor zunehmende wirtschaftliche Herausforderungen. Der Personalaufwand stellt mit ei- Amt für Finanzen und Beteiligungen 15.06.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Schlüter Telefon: 492-2008 SchlueterT@stadt - muenster.de - 2 - V/0366/2026 nem Anteil von 55 % (2025: 8,45 Mio.€) die größte Aufwandsposition dar. Die durchschnittlichen Ta- rifsteigerungen für den Zeitraum 2016-2025 lagen bei 3 % p.a. Vor dem Hintergrund stagnierender bzw. der im Geschäftsjahr 2025 stark rückläufigen Besucherzah- len sind die Spielräume für Eintrittspreiserhöhungen zur Kompensation von Tarifsteigerungen be- grenzt. Daher beabsichtigt die Zoo GmbH Verhandlungen mit ver.di aufzunehmen mit dem Ziel, die automatische TVöD-Dynamisierung durch eine flexiblere Formel zu ersetzen. Als mögliche Verhand- lungspositionen werden z.B. eine Deckelung orientiert an Inflationsraten, Sockelbeträge und/oder nicht-monetäre Ausgleichmodelle (z.B. Arbeitszeitreduktion) gesehen. Bislang wurde die Aufnahme von Tarifverhandlungen seitens ver.di abgelehnt. Sollten die Tarifverhandlungen weiterhin abgelehnt werden, können die Voraussetzung für eine Ver- handlungsaufnahme durch die Zoo GmbH durch Kündigung des Entgelttarifvertrages bis zum 30.09.2026 geschaffen werden. Der Ausichtrat der Zoo GmbH hat in seiner Sitzung vom 02.06.2026 mehrheitlich beschlossen, die Geschäftsführung zu beauftragen, in Verhandlungen über § 7 des Entgelttarifvertrages vom 08.08.2007 mit dem Ziel einer zeitnahen Flexibilisierung und Anpassung des § 7 einzutreten, und der Gesellschafterversammlung eine Kündigung des Entgelttarifvertrages empfohlen, sofern in den Ver- handlungen über dessen Anpassung bis zum 30.09.2026 kein Verhandlungsergebnis erzielt worden ist. Aufgrund eines internen Votums des Mehrheitsgesellschafters Westfälischer Zoologischer Garten e.V. Münster ist davon auszugehen, dass dessen Vertretung in der Gesellschafterversammlung den vom Aufsichtsrat empfohlenen Beschlüssen zustimmen wird. Einschätzung des Beteiligungsmanagements Angesichts des Jahresfehlbetrages wird im Lagebericht auf die Konsolidierungsnotwendigkeiten und mögliche Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung bzw. -stabilisierung eingegangen (vgl. Beschluss- vorlage V/0353/2026). Verwaltungsseits wird diese Notwendigkeit gesehen und ein gemeinsamer Prozess von beiden Gesellschafter:innen mit der Geschäftsführung für eine nachhaltige und wirt- schaftlich tragfähige Aufstellung der Gesellschaft angestrebt. Dabei sind auch die besondere Verantwortung der Zoo GmbH als städtische Gesellschaft für ihre Mitarbeitenden und die Bedeutung eines fairen Vergütungsmodells zu berücksichtigen. Das Bestre- ben der Geschäftsführung sollte daher darauf gerichtet sein, ohne eine Kündigung der bestehenden Tarifpartnerschaft mit der ver.di Ergebnisse zu erzielen, die diesen Interessen gleichermaßen Rech- nung tragen. Eine Kündigung ohne Kenntnis möglicher Kompensationen für einen Verzicht auf die vollumfängliche automatische TVöD-Dynamisierung sowie etwaiger finanzieller Entlastungen der Zoo GmbH durch einen modifizierten Tarifvertrag lehnt die Verwaltung daher ab. In Vertretung gez. Christine Zeller Stadtdirektorin und Kämmerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0366/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.06.2026
- Erstellt
- 08.06.2026 19:47