0818/2023
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Stüttgenweg in Köln-Lindenthal
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 0818/2023 Freigabedatum 08.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Stüttgenweg in Köln-Lindenthal Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Flurstück 1249, Flur 64, Gemarkung Kriel (4961) festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Köln-Lindenthal ohne Einschränkung zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.06.2023 Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Schreiben vom 02.11.2022 hat die Vorhabenträgerin – die Grundstücksgesell- schaft Stüttgenweg GmbH & Co. KG – gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bei der Verwaltung beantragt, für das geplante Bauvorhaben am Stüttgenweg 2 in Köln-Lindenthal das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans einzuleiten. Ziel des Verfahrens ist die Aufstellung eines Bebauungsplans, der die vorgesehene Nutzung planungsrechtlich sichert. Planungsziel ist die Umnut- zung eines Bürogebäudes in ein gemischt genutztes Gebäude mit Wohnungen und gewerblichen Nutzungen. Vorgesehen ist die Konversion des Bürogebäudes in ein gemischt genutztes Gebäude mit ca. 400 Wohnungen und gewerblichen Nutzungen sowie die Umwidmung eines Teils des Privatgrundstücks in eine öffentliche Grünflä- che und einen öffentlichen Spielplatz. Ca. 70% der Geschossfläche Wohnen sollen als Seniorenwohnungen mit besonderen Serviceangeboten und ca. 30% als öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet werden. Auf dem fraglichen Flurstück 1249, Flur 64, Gemarkung Kriel (4961) befinden sich das derzeit als Verwaltungsgebäude der RWE Power AG genutzte Bestandsgebäude, ein Besucherparkplatz sowie großzügige Freiflächen. Mit aktuell nur 2,5 seniorengechten Service-Wohnungen (214 Wohnungen) je 100 Einwohner ab 80 Jahren ist der Stadtbezirk Lindenthal Schlusslicht unter den Kölner Bezirken und liegt deutlich unter dem Kölner Durchschnitt von 7,1 Wohnungen. Im Zweiten Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung gibt die Stadt Köln für Lindenthal ei- nen Zielbedarf von 658 Wohnungen bis 2025 an. Es ist erklärter Anspruch der Stadt Köln, die Inklusion von Senior*innen und die Absi- cherung der Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Annehmbarkeit in geeigneter Qualität im Hinblick auf deren Wohn- und Teilhabe-Möglichkeiten sowie ihrer gesundheitlichen Unterstützung sicherzustellen. Diesem Anspruch wird das Vorhaben mit ca. 280 ge- planten Wohneinheiten für Senioren und ergänzender Infrastruktur gerecht. Der Ankauf des Grundstücks durch die oben genannte GmbH & CO. KG erfolgte im Juni 2021. Das Verfahren soll in Anwendung des Vollverfahrens (Normalverfahren) durchgeführt werden. Für das Vorhaben kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) – Richtli- nie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren in der Fassung vom 10.05.2017 – zur Anwendung. Die Vorhabenträgerin hat die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM am 07.03.2023 unterzeichnet. 3 Das Format eines durchzuführenden Qualifizierungsverfahrens wird in enger Abstim- mung zwischen der Vorhabenträgerin, dem Stadtplanungsamt und der Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell definiert. Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Bebauungsplanverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klima- schutz der Stadt Köln. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplan-Verfahrens werden Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen der Leitlinien zum Klimaschutz ge- prüft. Anlagen 1 Geltungsbereich 2 Erläuterungstext 3 Planungskonzept
Anlage 2 Erläuterungstext_VEP Stüttgenweg
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Anlage 2 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: „Stüttgenweg“ in Köln-Lindenthal Erläuterungen zum städtebaulichen Planungskonzept 1. Anlass und Ziel der Planung 1.1 Anlass der Planung Die Grundstücksgesellschaft Stüttgenweg GmbH & Co. KG plant die Umnutzung des Bestandsgebäudes der bisherigen Zentrale der RWE Power AG in Köln-Lindenthal. Vorgesehen ist die Konversion des Bürogebäudes in ein gemischt genutztes Gebäude mit ca. 400 Wohnungen und gewerblichen Nutzungen sowie die Umwidmung eines Teils des Privatgrundstücks in eine öffentliche Grünfläche und einen öffentlichen Spielplatz. Ca. 70% der Geschossfläche Wohnen sollen als Seniorenwohnungen mit besonderen Serviceangeboten und ca. 30% als öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet werden. Der Ankauf des Grundstücks erfolgte im Juni 2021. Das Kooperative Baulandmodell kommt in der Fassung vom 10.05.2017 zur Anwendung. Mit aktuell nur 2,5 seniorengechten Service-Wohnungen (214 Wohnungen) je 100 Einwohner ab 80 Jahren ist der Stadtbezirk Lindenthal Schlusslicht unter den Kölner Bezirken und liegt deutlich unter dem Kölner Durchschnitt von 7,1 Wohnungen. Im Zweiten Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung gibt die Stadt Köln für Lindenthal einen Zielbedarf von 658 Wohnungen bis 2025 an. Es ist erklärter Anspruch der Stadt Köln, die Inklusion von Senior*innen und die Absicherung der Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Annehmbarkeit in geeigneter Qualität im Hinblick auf deren Wohn- und Teilhabe-Möglichkeiten sowie ihrer gesundheitlichen Unterstützung sicherzustellen. Diesem Anspruch wird das Vorhaben mit ca. 280 geplanten Wohneinheiten für Senioren und ergänzender Infrastruktur gerecht. 1.2 Ziel der Planung Ziel des Verfahrens ist die Aufstellung eines Bebauungsplans, der die vorgesehene Nutzung planungsrechtlich sichert. Die Vorhabenträgerin – die Grundstücksgesellschaft Stüttgenweg GmbH & Co. KG – hat mit Schreiben vom 02.11.2022 gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beantragt, für das geplante Bauvorhaben am Stüttgenweg 2 in Köln-Lindenthal das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans einzuleiten. 2. Verfahren Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll im Regelverfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB erfolgen. Gemäß § 12 BauGB wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen zu dessen Durchführung sich die Vorhabenträgerin auf der Grundlage eines mit der Stadt Köln abgestimmten Plans im Durchführungsvertrag verpflichtet. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird als Blatt 2 von 2 Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. 2 Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 15.12.2022 bis einschließlich 19.01.2023. 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Abgrenzung des Plangebiets Das Plangebiet liegt am westlichen Stadtrand Kölns im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Stadtteil Lindenthal, und umfasst das Flurstück 1249, Flur 64, Gemarkung Kriel (4961). Es wird vom Stüttgenweg aus erschlossen und umfasst eine Fläche von circa 34.500 m². Auf diesem Flurstück befinden sich das derzeit als Verwaltungsgebäude der RWE Power AG genutzte Bestandsgebäude, ein Besucherparkplatz sowie großzügige Freiflächen. Südlich und östlich an das Plangebiet angrenzend befinden sich die Freiflächen des Äußeren Grüngürtels, die im Landschaftsplan als geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzt sind. Diese bleiben von der Planung unberührt. 3.2 Bestandssituation Das derzeit als Verwaltungsgebäude der RWE Power AG genutzte Bestandsgebäude befindet sich südlich der Dürener Straße an der Grenze der Stadtteile Lindenthal und Junkersdorf. Das Gelände, auf dem das ehemalige RWE Gebäude liegt, verfügt über weitläufige Grünflächen und einen kleinen Besucherparkplatz, der sich nördlich des Bestandsgebäudes befindet. Das Grundstück zeichnet sich durch seine geringe Topografie aus und ist zu ca. 32% versiegelt. Nördlich des Plangebietes und der Dürener Straße befinden sich Wohngebiete und Gewerbeeinheiten. Östlich und südlich verläuft der Äußere Grüngürtel der Stadt Köln mit seinen weitläufigen Parkanlagen. Westlich des Stüttgenwegs grenzen eine Parkplatzfläche, eine Kita („Lumiland“) sowie der Stüttgenhof an das Plangebiet. Eigentumsverhältnisse Über das Bestandsgebäude wurde ein Kaufvertrag mit der Vorhabenträgerin geschlossen, es befindet sich noch im Eigentum der RWE Power AG. Die Umnutzung soll durch die Vorhabenträgerin umgesetzt werden. Infrastruktur Im angrenzenden Stadtteil Junkersdorf liegt in ca. 2,3 km Entfernung eine Grundschule. Weiterführende Schulen sind in den Stadtteilen Lindenthal und Weiden vorhanden. Der nächstgelegene Nahversorger ist ca. 400 m entfernt. Im weiteren Projektumfeld (rd. 2,2 km Umkreis) in Richtung Marsdorfer Stadtteilzentrum sind diverse Nahversorger angesiedelt. Im Umkreis von ca. 2 km befinden sich drei weitere Kitas. 3.3 Erschließung Äußere Erschließung Das Plangebiet wird über den Stüttgenweg, der von der Dürener Straße im Norden bis zur Bachemer Landstraße verläuft, erschlossen. Der Standort ist gut an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Der Kölner Autobahnring ist über die Auffahrt in Köln-Marsdorf und das Kreuz Köln-West in weniger als zehn Minuten mit einem Kraftfahrzeug zu erreichen. 3 Die verkehrliche und fußläufige Erschließung des Plangebietes soll wie bisher über den Stüttgenweg erfolgen. In dessen Verlängerung führt ein kleiner öffentlicher Weg zur Straßenbahnhaltestelle Stüttgenhof. ÖPNV-Anbindung Auf der Dürener Straße verkehrt die Buslinie 136. Aktuell liegt die nächstgelegene Bushaltestelle Else-Lang-Str. ca. 500 m (Luftlinie) entfernt und ist fußläufig in 9 Minuten zu erreichen. Von dort fährt die Buslinie 136 in Richtung Weiden Zentrum / Lövenich sowie Kölner Innenstadt. Auf der Dürener Straße in Höhe der Einmündung Stüttgenhof ist eine zusätzliche Haltestelle für die Buslinie 136 geplant. Südlich des Plangebietes befindet sich die Haltestelle Stüttgenweg der Stadtbahnlinie 7, die in fußläufiger Nähe (ca. 4 Minuten, 350 m Entfernung) erreichbar ist. Die Stadtbahnlinie 7 verkehrt hier in der Hauptverkehrszeit im 10-Minuten-Takt. Die Kölner Innenstadt (Haltestelle Neumarkt) ist ohne Umstieg in ca. 20 Minuten zu erreichen, die Fahrzeit zum Kölner Hauptbahnhof beträgt ca. 30 Minuten (inkl. Umsteigen). Durch den öffentlichen Personennahverkehr ist eine Anbindung an die Kölner Innenstadt gegeben. 3.4 Alternativstandorte Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Bestandsgebäude, welches derzeit als Bürostandort genutzt wird und zu einem gemischt genutzten Gebäude mit Wohnungen und gewerblichen Nutzungen umgewandelt werden soll. Auf eine Untersuchung von Alternativstandorten konnte daher verzichtet werden. 3.5 Alternativnutzung Schule Eine Umnutzung des bestehenden Gebäudes für schulische Zwecke wurde von der Vorhabenträgerin und der zuständigen Behörde geprüft. Zu dieser Prüfung wurde auch das seinerzeit verantwortlich zeichnende Architekturbüro HPP eingebunden. Eine Umnutzung des Objektes zu Schulzwecken wäre aus Brandschutzgründen mit erheblichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden. Als Beispiel seien die Treppenhäuser genannt, die derzeit nicht die für Schulen ausgelegten Fluchtweglängen und Steigungsverhältnisse aufweisen und komplett neu errichtet werden müssten. Daher wird die Umnutzung des Gebäudes für schulische Zwecke nicht weiterverfolgt. 3.6 Planungsrechtliche Situation Für das Plangebiet ist kein Bebauungsplan vorhanden. Zur Umsetzung und Konkretisierung eines Gebäudes mit Wohnungen und gewerblichen Nutzungen besteht daher das Erfordernis, neues Baurecht zu schaffen und einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Verfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinie Klimaschutz der Stadt Köln. 4. Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Der Regionalplan stellt das Plangebiet als „Waldbereich“ dar. Der Bereich wird zudem durch die Freiraumfunktionen „Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten 4 Entwicklung“, „Regionaler Grünzug“ und „Bereich für den Grund- und Gewässerschutz“ überlagert. In seiner Sitzung am 10.12.2021 hat der Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln den Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Regionalplanes gefasst und damit auch den Planentwurf des neuen Regionalplanes beschlossen. Gemäß dem Planentwurf soll die Festlegung als „Bereich für den Grundwasser- und Gewässerschutz“ entfallen. Darüber hinaus sind keine Änderungen der Festlegungen vorgesehen. Die Planziele des Bebauungsplanes entsprechen den Darstellungen des Regionalplans nicht. Bei dem Plangebiet (< 5 ha) handelt es sich um einen Bereich, für den zukünftig eine Waldentwicklung vorgesehen ist und planerisch abgesichert werden soll. Ausnahmsweise dürfen Waldbereiche in Anspruch genommen werden, jedoch erfordert die Inanspruchnahme von Waldbereichen den Nachweis, dass diese – unter Berücksichtigung des angestrebten Planungsziels – unvermeidlich ist. Sofern dies der Fall ist, sind planerisch alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Inanspruchnahme des Waldes zu minimieren. Durch die Tatsache, dass das bestehende Gebäude in seiner Kubatur und Silhouette unverändert bleiben soll und ausschließlich eine Nutzungsänderung vollzogen wird, ist die Inanspruchnahme des Waldes als minimal zu bewerten und kann als unvermeidlich angesehen werden, da das Gebäude in seiner Kubatur als Bürogebäude Bestandsschutz genießt. Zudem sollen im Außenbereich keine Bäume oder schützenswerte Grünstrukturen entfallen. Vielmehr sollen die Freiflächen um das Bestandsgebäude in Teilen als öffentliche Grünflächen gestaltet, in die umliegende Parklandschaft integriert und somit erstmal für die Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. 4.2 Flächennutzungsplan Der geltende Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Areal als Gemischte Baufläche (M) dar. Die Planung eines gemischt genutzten Gebäudes ist aus der aktuellen Darstellung des Flächennutzungsplanes zu entwickeln und entspricht dem Entwicklungsgebot. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes ist nicht notwendig. 4.3 Landschaftsplan Im Landschaftsplan (LP) ist das Plangebiet überwiegend als „Innenbereich gemäß § 34 BauGB“ dargestellt. Der nördliche Teilbereich des Plangebietes ist dem Landschaftsschutzgebiet (L 17 „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“) mit einer Pflegemaßnahme (Pf. 3.4-2) zugewiesen. Südlich grenzt ein geschützter Landschaftsbestandteil (LB 3.16 „Stüttgenhof und Frechener Bach in Lindenthal“) mit einer Pflegemaßnahme (Pf. 3.4-6) an. Die Planung steht den Darstellungen nicht entgegen. 5. Städtebauliches Konzept Städtebau Das Bestandsgebäude soll in seiner Silhouette möglichst unverändert bleiben. Die umgebenden Freiflächen werden in Teilen als öffentliche Grün- und Spielfläche gemäß dem Kooperativen Baulandmodell für die Allgemeinheit zugänglich gemacht. 5 Außerdem sind Kinderspielflächen gemäß der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und Fahrradstellplätze für die zukünftigen Nutzer*innen und Besucher*innen vorgesehen. Nutzungskonzept Der überwiegende Teil des künftigen Gebäudes soll in ca. 280 Service-Wohnungen mit einer Größe zwischen 50 und 80 m² Wohnfläche umgebaut werden. Zielgruppe für diese Apartments sind Senioren, die als Paare oder Singles im gehobenen Standard wohnen und Serviceangebote nutzen wollen. Knapp ein Drittel der künftigen Geschossfläche für das Wohnen soll im öffentlich geförderten Wohnungsbau gemäß den Wohnraumförderungsbestimmungen NRW (WFB NRW) umgebaut werden. Diese Wohnungen variieren in der Größe und sollen für Alleinstehenden, Paaren und Familien konzipiert werden. Neben der Wohnnutzung im Souterrain und den Obergeschossen sind im Erdgeschoss ausschließlich Gewerbeflächen wie Büroräume, Allgemeinbereiche (Lobby) sowie ein Restaurant und ein Spa (Wellnessbereich) vorgesehen. Diese Nutzungen sollen auch der Allgemeinheit zugänglich sein und damit einen Beitrag leisten, dass sich das Projekt künftig seinem Umfeld öffnet. Im bestehenden Untergeschoss und den Technikgeschossen sollen die erforderliche Infrastruktur sowie eine Tiefgarage untergebracht werden. Auch der Park soll für die Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Dazu soll ein Teil des Grundstückes als öffentliche Grünfläche und ein weiterer Teil als öffentlicher Spielplatz entwickelt werden. Darüber hinaus sind private Kleinkinderspielplatzflächen und Abstellanlagen für Fahrräder im Außenraum geplant. Für die Umnutzung des Gebäudes muss die Kubatur des Gebäudes nicht verändert werden, jedoch sind eine Erneuerung der Fassade und kleinere Eingriffe in den Rohbau notwendig. Die neue Fassade ebenso wie die neu einzubringenden Bauteile sollen überwiegend aus dem Werkstoff Holz bestehen. Die vorhandenen Dachflächen sollen in Teilen zu Dachgärten umgenutzt und als generationenübergreifende Treffpunkte für die Bewohner dienen. Materialität, Ökologie und Nachhaltigkeit Das Gebäude wird mit Fernwärme versorgt, die einen sehr guten Primärenergiefaktor aufweist. Einen weiteren wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit stellt die Wiedernutzung der gebundenen grauen Energie der bereits existierenden Bausubstanz dar. Neue Bauelemente, insbesondere Fassade und Innenwände werden aus dem Werkstoff Holz erstellt, so dass die insgesamt rund 400 Wohnungen maßgeblich aus nachwachsenden Rohstoffen realisiert werden können. Darüber hinaus soll das Gebäude förderfähig als Effizienzgebäude 40 gem. BEG umgesetzt werden. Eine Zertifizierung im Standard QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) wird angestrebt. Die Dachgärten mit intensiver Begrünung erhöhen die Speicherkapazitäten des Niederschlagswassers und tragen zur Verbesserung des Mikroklimas bei. 6. Planungsinhalte 6.1 Art der baulichen Nutzung Planungsziel ist die Umnutzung eines Bürogebäudes in ein gemischt genutztes Gebäude mit Wohnungen und gewerblichen Nutzungen. 6 Auf die gebietsspezifische Festsetzung gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) wird verzichtet, sodass im vorhabenbezogenen Bebauungsplan das konkrete Planvorhaben mit den entsprechenden Nutzungen festgesetzt wird. 6.2 Maß der baulichen Nutzung Da das Gebäude in seinen Umrissen im Grundsatz nicht verändert werden soll, bleiben die vorhandenen GRZ- und GFZ-Werte als städtebauliche Parameter unverändert. Diese werden im Weiteren exakt ermittelt. 6.3 Überbaubare Grundstücksfläche und Bauweise Das Gebäude verbleibt innerhalb der bestehenden Gebäudekubatur. Diese wird durch die überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt. 6.4 Erschließung Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes soll - wie bisher - über den Stüttgenweg erfolgen. Die neue Tiefgarage im ersten Untergeschoss des Bestandsgebäudes soll über die bestehende Zufahrt am Stüttgenweg erschlossen werden. Die fußläufige Erschließung sowie die für den Radverkehr soll ebenfalls über die vorhandenen Wege und Zufahrten erfolgen. 6.5 Stellplätze und Nebenanlagen, Tiefgaragen In den Untergeschossen des Bestandsgebäudes befinden sich großzügig angelegte Technikanlagen aus den 1970er Jahren. Es ist vorgesehen, diese Anlagen zurückzubauen und anschließend die Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze umzunutzen. Die neue Tiefgarage wird über die bestehende Zufahrt am Stüttgenweg erschlossen. Durch die neuen Stellplätze kann der Bedarf für das Bauvorhaben gedeckt werden. Abstellanlagen für Fahrräder sollen überwiegend oberirdisch im Bereich des Eingangs sowie unterirdisch in der geplanten Tiefgarage in ausreichender Anzahl untergebracht werden. 6.6 Öffentliche Grünfläche / öffentlicher Spielplatz Die Freiflächen im nördlichen Bereich des Plangebietes sollen in eine öffentliche Grünfläche und einen öffentlichen Spielplatz umgewandelt werden. Eine Verbindung in den umliegenden Äußeren Grüngürtel ist angedacht. Die Größe und Ausgestaltung dieser Flächen werden im weiteren Verfahren konkretisiert. 6.7 Kleinkinderspielplatz Die Flächen für Kleinkinderspiel gemäß der Landesbauordnung NRW sollen in kleineren Strukturen auf dem Gelände verteilt werden. 6.8 Ver- und Entsorgung, technische Infrastruktur 7 Das Plangebiet ist an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Hürth angeschlossen. Des Weiteren verfügt es über einen Glasfaseranschluss der Telekom sowie über Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Elektrizität. 7. Auswirkungen der Planung Für das Bebauungsplanverfahren ist die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB erforderlich. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt, der im weiteren Verfahren erarbeitet und Bestandteil der Begründung wird. 7.1 Verkehr Im weiteren Verfahren wird eine Verkehrsuntersuchung erstellt. In der Verkehrsuntersuchung werden die planbedingten Auswirkungen auf die Verkehrsbelastung der Straßen und Knotenpunkte im Umfeld geprüft und bewertet. 7.2 Flora und Fauna Im weiteren Verfahren werden eine Artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe 1 und ein Grünordnungsplan mit Biotop- und Baumkartierung erstellt. In den beiden Gutachten werden die Auswirkungen auf die Flora und Fauna geprüft. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in den Bebauungsplan aufgenommen, so dass mögliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für potenziell vorkommende planungsrelevante Arten festgesetzt und der Erhalt von bestehenden Grünflächen und Bäumen gewährleistet werden. 7.3 Lärm Im weiteren Verfahren wird eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Die Untersuchung wird die Ein- und Auswirkungen auf das Plangebiet und die Lärmsituation beurteilen sowie erforderliche Maßnahmen feststellen. Hierbei werden alle auf das Plangebiet einwirkenden Lärmimmissionen sowie die Belange der im Umfeld angesiedelten Gewerbebetriebe und des landwirtschaftlichen Betriebs berücksichtigt. 7.4 Luftschadstoffe Im weiteren Verfahren wird ein Luftschadstoffgutachten erstellt. Hierbei werden die Auswirkungen auf die Verkehrsbelastung der Straßen und Knotenpunkte im Umfeld geprüft und bewertet. 7.5 Klima Im weiteren Verfahren wird eine stadtklimatologische Untersuchung erstellt. Das Plangebiet liegt direkt angrenzend an die nördlich, östlich und südlich verlaufenden großen Parkflächen des Grüngürtels. Die Auswirkungen auf das Klima werden im weiteren Verfahren geprüft. 7.6 Energie 8 Im weiteren Verfahren wird ein Energiekonzept erstellt. Die inhaltliche Abstimmung mit der Koordinierungsstelle Klimaschutz erfolgt frühzeitig. 7.7 Gewässer Im weiteren Verfahren wird sowohl ein Entwässerungs- als auch ein Versickerungskonzept erstellt. Im Plangebiet verlaufen keine Gewässer. Südlich des Plangebiets verläuft in ca. 350 m Entfernung der Frechener Bach. Mögliche Auswirkungen der Planung auf Gewässer werden geprüft und ggf. notwendige Maßnahmen zur Rückhaltung und verzögerten Ableitung von Niederschlägen festgelegt. 7.8 Boden /Altlasten Gemäß Auskunft zum Altlastenkataster liegen für den Projektstandort im Kataster keine Erkenntnisse über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten vor. Die Auswirkungen auf den Boden und hinsichtlich Altlasten werden im weiteren Verfahren über ein Gutachten geprüft. 8. Kooperatives Baulandmodell Die aktuelle Bevölkerungsprognose geht davon aus, dass die Bevölkerungszahl Kölns bis 2029 auf rund 1.161.000 Menschen in rund 600.000 Haushalten steigen soll. Dies setzt den Wohnungsmarkt mit steigenden Preisen unter enormen Druck. Gleichzeitig sinkt das Angebot an preiswerten Wohnraum deutlich, da die Belegungsbindung für öffentlich geförderten Wohnungsbau sukzessive ausläuft. Ein Ziel der Kölner Wohnungspolitik ist es deshalb, das Angebot an preiswerten Wohnraum zu steigern. Zur Sicherung der wohnungspolitischen Ziele hat der Rat der Stadt Köln bereits im Jahr 2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen sowie das sogenannte Kooperative Baulandmodell beschlossen. Ergänzend dazu wurde im April 2017 die Fortschreibung des Kooperativen Baulandmodells als ein wichtiges Instrument zur Umsetzung dieser Ziele vom Rat beschlossen. Das Kooperative Baulandmodell verpflichtet Bauherrinnen und Bauherren, Investorinnen und Investoren sowie Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger bei Planvorhaben, die eine Bebauungsplanung benötigen, 30 Prozent der Wohnungen als öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten, vorausgesetzt es entstehen mehr als 20 Wohneinheiten. Für das Vorhaben kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) – Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren in der Fassung vom 10.05.2017 – zur Anwendung. Die Vorhabenträgerin hat die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM unterzeichnet. 9. Qualifizierungsverfahren Gemäß dem kooperativen Baulandmodell ist bei der Größe des Bauvorhabens ein Qualifizierungsverfahren zur Sicherstellung der architektonischen und städtebaulichen Qualität erforderlich. Das Format des Qualifizierungsverfahrens wird in enger Abstimmung zwischen der Vorhabenträgerin, dem Stadtplanungsamt und der Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell definiert. 9 10. Plandurchführung 10.1 Durchführungsvertrag Das Planungsrecht soll in Form eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB geschaffen werden. Vor Abschluss des Planungsverfahrens werden in einem mit der Stadt Köln zu schließenden Durchführungsvertrag gemäß § 12 Absatz 1 BauGB die von der Planbegünstigten zu tragenden Folgelasten und Folgekosten, die sich aus der Anwendung des kooperativen Baulandmodells ergeben, vereinbart. Hierzu zählen insbesondere die Sicherstellung der Quote des geförderten Wohnungsbaus und die Errichtung von Grün- und Spielplatzflächen. 10.2 Kostenübernahme durch die Vorhabenträgerin Die Kosten des Verfahrens trägt die Vorhabenträgerin. Der Stadt Köln entstehen durch die Planung keine Kosten. Es ist eine kurzfristige Umsetzung der Planung vorgesehen. 11. Gutachtenbedarf Folgende Gutachten werden nach derzeitigem Kenntnisstand im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens erforderlich: − Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I − Grünordnungsplan mit Biotop- und Baumkartierung − Lärmgutachten (Schalltechnische Untersuchung) − Luftschadstoffuntersuchung − Verkehrsgutachten − Stadtklimatologische Untersuchung − Energiekonzept − Bodengutachten − Entwässerungs- und Versickerungskonzept Stand: 11.04.2023
Anlage 3 Planungskonzept_VEP Stüttgenhof
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GARBE. Stüttgenweg, Köln-Lindenthal Planungskonzept Blick von Nordosten auf den Eingangsbereich © HPP Architekten GmbH Flächenstudie Regelgeschoss Flächenstudie Gesamtgebäude Anlage 3 Gewerbliche Nutzungen Gastronomie, Spabereich, Verwaltung, Serviceflächen etc. Service-Wohnen Öffentlich geförderte Wohnungen Dachterrassen Besucherterrasse
Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt Vorhabenbezogener Bebauungsplan Subbelrather Straße 486-494 in Köln - Ehrenfeld 0 10050 200 300 Meter Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt Vorhabenbezogener Bebauungsplan Subbelrather Straße 486-494 in Köln - Ehrenfeld 0 10050 200 300 Meter Land NRW (2022) - Lizenz dl-de/zero-2-0 (www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) - Keine amtliche Standardausgabe. Für Geodaten anderer Quellen gelten die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der jeweils zugrundeliegenden Dienste. TIM-online Dieser Ausdruck wurde mit TIM-online (www.tim-online.nrw.de) am 25.08.2022 um 13:35 Uhr erstellt. in Köln-Lindenthal Stüttgenweg Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Dürener Straße
- Bachemer Landstraße
- Else-Lang-Straße
- Subbelrather Straße 486
- Stüttgenweg 2
- Stüttgenhof
- Neumarkt
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- 0818/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.05.2023
- Erstellt
- 03.03.2023 10:14