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0818/2023

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Stüttgenweg in Köln-Lindenthal

Beschlussvorlage Ausschuss 08.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 05.06.2023, TOP 9.2.6

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 Erläuterungstext_VEP Stüttgenweg

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Ansehen

Anlage 3 Planungskonzept_VEP Stüttgenhof

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Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

4472 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 0818/2023 
Freigabedatum 08.05.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: Stüttgenweg in Köln-Lindenthal  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Flurstück 1249, Flur 64, Gemarkung 
Kriel (4961) festzusetzen; 
 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur 
Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); 
 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Köln-Lindenthal ohne 
Einschränkung zustimmt. 
 
Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.06.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung:  
Mit Schreiben vom 02.11.2022 hat die Vorhabenträgerin – die Grundstücksgesell-
schaft Stüttgenweg GmbH & Co. KG – gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 
bei der Verwaltung beantragt, für das geplante Bauvorhaben am Stüttgenweg 2 in 
Köln-Lindenthal das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans einzuleiten. Ziel des Verfahrens ist die Aufstellung eines Bebauungsplans, 
der die vorgesehene Nutzung planungsrechtlich sichert. Planungsziel ist die Umnut-
zung eines Bürogebäudes in ein gemischt genutztes Gebäude mit Wohnungen und 
gewerblichen Nutzungen. Vorgesehen ist die Konversion des Bürogebäudes in ein 
gemischt genutztes Gebäude mit ca. 400 Wohnungen und gewerblichen Nutzungen 
sowie die Umwidmung eines Teils des Privatgrundstücks in eine öffentliche Grünflä-
che und einen öffentlichen Spielplatz. Ca. 70% der Geschossfläche Wohnen sollen als 
Seniorenwohnungen mit besonderen Serviceangeboten und ca. 30% als öffentlich 
geförderter Wohnungsbau errichtet werden.  
Auf dem fraglichen Flurstück 1249, Flur 64, Gemarkung Kriel (4961) befinden sich das 
derzeit als Verwaltungsgebäude der RWE Power AG genutzte Bestandsgebäude, ein 
Besucherparkplatz sowie großzügige Freiflächen. 
Mit aktuell nur 2,5 seniorengechten Service-Wohnungen (214 Wohnungen) je 100 
Einwohner ab 80 Jahren ist der Stadtbezirk Lindenthal Schlusslicht unter den Kölner 
Bezirken und liegt deutlich unter dem Kölner Durchschnitt von 7,1 Wohnungen. Im 
Zweiten Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung gibt die Stadt Köln für Lindenthal ei-
nen Zielbedarf von 658 Wohnungen bis 2025 an.  
Es ist erklärter Anspruch der Stadt Köln, die Inklusion von Senior*innen und die Absi-
cherung der Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Annehmbarkeit in geeigneter Qualität 
im Hinblick auf deren Wohn- und Teilhabe-Möglichkeiten sowie ihrer gesundheitlichen 
Unterstützung sicherzustellen. Diesem Anspruch wird das Vorhaben mit ca. 280 ge-
planten Wohneinheiten für Senioren und ergänzender Infrastruktur gerecht.  
Der Ankauf des Grundstücks durch die oben genannte GmbH & CO. KG erfolgte im 
Juni 2021. 
Das Verfahren soll in Anwendung des Vollverfahrens (Normalverfahren) durchgeführt 
werden. 
Für das Vorhaben kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) – Richtli-
nie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren in der Fassung vom 10.05.2017 – zur 
Anwendung. Die Vorhabenträgerin hat die Anwendungszustimmung zur Anwendung 
des KoopBLM am 07.03.2023 unterzeichnet.

3 
Das Format eines durchzuführenden Qualifizierungsverfahrens wird in enger Abstim-
mung zwischen der Vorhabenträgerin, dem Stadtplanungsamt und der Geschäftsstelle 
Kooperatives Baulandmodell definiert.  
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf 
den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). 
Das Bebauungsplanverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klima-
schutz der Stadt Köln. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplan-Verfahrens werden 
Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen der Leitlinien zum Klimaschutz ge-
prüft. 
 
Anlagen 
1 Geltungsbereich 
2 Erläuterungstext 
3 Planungskonzept

Anlage 2 Erläuterungstext_VEP Stüttgenweg

22508 Zeichen

Anlage 2 
 
1 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan  
Arbeitstitel: „Stüttgenweg“ in Köln-Lindenthal 
Erläuterungen zum städtebaulichen Planungskonzept 
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
1.1 Anlass der Planung 
Die Grundstücksgesellschaft Stüttgenweg GmbH & Co. KG plant die Umnutzung des 
Bestandsgebäudes der bisherigen Zentrale der RWE Power AG in Köln-Lindenthal. Vorgesehen 
ist die Konversion des Bürogebäudes in ein gemischt genutztes Gebäude mit ca. 400 Wohnungen 
und gewerblichen Nutzungen sowie die Umwidmung eines Teils des Privatgrundstücks in eine 
öffentliche Grünfläche und einen öffentlichen Spielplatz. Ca. 70% der Geschossfläche Wohnen 
sollen als Seniorenwohnungen mit besonderen Serviceangeboten und ca. 30% als öffentlich 
geförderter Wohnungsbau errichtet werden.  
Der Ankauf des Grundstücks erfolgte im Juni 2021. Das Kooperative Baulandmodell kommt in 
der Fassung vom 10.05.2017 zur Anwendung. 
Mit aktuell nur 2,5 seniorengechten Service-Wohnungen (214 Wohnungen) je 100 Einwohner ab 
80 Jahren ist der Stadtbezirk Lindenthal Schlusslicht unter den Kölner Bezirken und liegt deutlich 
unter dem Kölner Durchschnitt von 7,1 Wohnungen. Im Zweiten Bericht zur Kommunalen 
Pflegeplanung gibt die Stadt Köln für Lindenthal einen Zielbedarf von 658 Wohnungen bis 2025 
an.  
Es ist erklärter Anspruch der Stadt Köln, die Inklusion von Senior*innen und die Absicherung der 
Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Annehmbarkeit in geeigneter Qualität im Hinblick auf deren 
Wohn- und Teilhabe-Möglichkeiten sowie ihrer gesundheitlichen Unterstützung sicherzustellen. 
Diesem Anspruch wird das Vorhaben mit ca. 280 geplanten Wohneinheiten für Senioren und 
ergänzender Infrastruktur gerecht.  
 
1.2 Ziel der Planung 
Ziel des Verfahrens ist die Aufstellung eines Bebauungsplans, der die vorgesehene Nutzung 
planungsrechtlich sichert. Die Vorhabenträgerin – die Grundstücksgesellschaft Stüttgenweg 
GmbH & Co. KG – hat mit Schreiben vom 02.11.2022 gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch 
(BauGB) beantragt, für das geplante Bauvorhaben am Stüttgenweg 2 in Köln-Lindenthal das 
Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans einzuleiten. 
 
2. Verfahren 
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll im Regelverfahren nach § 2 Abs. 
1 BauGB erfolgen.  
Gemäß § 12 BauGB wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben 
bestimmen zu dessen Durchführung sich die Vorhabenträgerin auf der Grundlage eines mit der 
Stadt Köln abgestimmten Plans im Durchführungsvertrag verpflichtet. Der Vorhaben- und 
Erschließungsplan wird als Blatt 2 von 2 Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

2 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 
Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 15.12.2022 bis einschließlich 19.01.2023. 
 
3.  Erläuterungen zum Plangebiet 
3.1 Abgrenzung des Plangebiets 
Das Plangebiet liegt am westlichen Stadtrand Kölns im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Stadtteil 
Lindenthal, und umfasst das Flurstück 1249, Flur 64, Gemarkung Kriel (4961). Es wird vom 
Stüttgenweg aus erschlossen und umfasst eine Fläche von circa 34.500 m². Auf diesem Flurstück 
befinden sich das derzeit als Verwaltungsgebäude der RWE Power AG genutzte 
Bestandsgebäude, ein Besucherparkplatz sowie großzügige Freiflächen. 
Südlich und östlich an das Plangebiet angrenzend befinden sich die Freiflächen des Äußeren 
Grüngürtels, die im Landschaftsplan als geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzt sind. 
Diese bleiben von der Planung unberührt. 
 
3.2 Bestandssituation 
Das derzeit als Verwaltungsgebäude der RWE Power AG genutzte Bestandsgebäude befindet 
sich südlich der Dürener Straße an der Grenze der Stadtteile Lindenthal und Junkersdorf. Das 
Gelände, auf dem das ehemalige RWE Gebäude liegt, verfügt über weitläufige Grünflächen und 
einen kleinen Besucherparkplatz, der sich nördlich des Bestandsgebäudes befindet. Das 
Grundstück zeichnet sich durch seine geringe Topografie aus und ist zu ca. 32% versiegelt.  
Nördlich des Plangebietes und der Dürener Straße befinden sich Wohngebiete und 
Gewerbeeinheiten. Östlich und südlich verläuft der Äußere Grüngürtel der Stadt Köln mit seinen 
weitläufigen Parkanlagen. Westlich des Stüttgenwegs grenzen eine Parkplatzfläche, eine Kita 
(„Lumiland“) sowie der Stüttgenhof an das Plangebiet. 
 
Eigentumsverhältnisse 
Über das Bestandsgebäude wurde ein Kaufvertrag mit der Vorhabenträgerin geschlossen, es 
befindet sich noch im Eigentum der RWE Power AG. Die Umnutzung soll durch die 
Vorhabenträgerin umgesetzt werden. 
 
Infrastruktur 
Im angrenzenden Stadtteil Junkersdorf liegt in ca. 2,3 km Entfernung eine Grundschule. 
Weiterführende Schulen sind in den Stadtteilen Lindenthal und Weiden vorhanden. Der 
nächstgelegene Nahversorger ist ca. 400 m entfernt. Im weiteren Projektumfeld (rd. 2,2 km 
Umkreis) in Richtung Marsdorfer Stadtteilzentrum sind diverse Nahversorger angesiedelt. Im 
Umkreis von ca. 2 km befinden sich drei weitere Kitas. 
 
3.3 Erschließung 
Äußere Erschließung 
Das Plangebiet wird über den Stüttgenweg, der von der Dürener Straße im Norden bis zur 
Bachemer Landstraße verläuft, erschlossen. Der Standort ist gut an das überörtliche 
Verkehrsnetz angebunden. Der Kölner Autobahnring ist über die Auffahrt in Köln-Marsdorf und 
das Kreuz Köln-West in weniger als zehn Minuten mit einem Kraftfahrzeug zu erreichen.

3 
Die verkehrliche und fußläufige Erschließung des Plangebietes soll wie bisher über den 
Stüttgenweg erfolgen. In dessen Verlängerung führt ein kleiner öffentlicher Weg zur 
Straßenbahnhaltestelle Stüttgenhof. 
 
ÖPNV-Anbindung 
Auf der Dürener Straße verkehrt die Buslinie 136. Aktuell liegt die nächstgelegene Bushaltestelle 
Else-Lang-Str. ca. 500 m (Luftlinie) entfernt und ist fußläufig in 9 Minuten zu erreichen. Von dort 
fährt die Buslinie 136 in Richtung Weiden Zentrum / Lövenich sowie Kölner Innenstadt. Auf der 
Dürener Straße in Höhe der Einmündung Stüttgenhof ist eine zusätzliche Haltestelle für die 
Buslinie 136 geplant. 
Südlich des Plangebietes befindet sich die Haltestelle Stüttgenweg der Stadtbahnlinie 7, die in 
fußläufiger Nähe (ca. 4 Minuten, 350 m Entfernung) erreichbar ist. Die Stadtbahnlinie 7 verkehrt 
hier in der Hauptverkehrszeit im 10-Minuten-Takt. Die Kölner Innenstadt (Haltestelle Neumarkt) 
ist ohne Umstieg in ca. 20 Minuten zu erreichen, die Fahrzeit zum Kölner Hauptbahnhof beträgt 
ca. 30 Minuten (inkl. Umsteigen). Durch den öffentlichen Personennahverkehr ist eine Anbindung 
an die Kölner Innenstadt gegeben. 
 
3.4 Alternativstandorte 
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Bestandsgebäude, welches derzeit als Bürostandort 
genutzt wird und zu einem gemischt genutzten Gebäude mit Wohnungen und gewerblichen 
Nutzungen umgewandelt werden soll. Auf eine Untersuchung von Alternativstandorten konnte 
daher verzichtet werden. 
 
3.5 Alternativnutzung Schule 
Eine Umnutzung des bestehenden Gebäudes für schulische Zwecke wurde von der 
Vorhabenträgerin und der zuständigen Behörde geprüft. Zu dieser Prüfung wurde auch das 
seinerzeit verantwortlich zeichnende Architekturbüro HPP eingebunden. Eine Umnutzung des 
Objektes zu Schulzwecken wäre aus Brandschutzgründen mit erheblichen Eingriffen in die 
Bausubstanz verbunden. Als Beispiel seien die Treppenhäuser genannt, die derzeit nicht die für 
Schulen ausgelegten Fluchtweglängen und Steigungsverhältnisse aufweisen und komplett neu 
errichtet werden müssten. Daher wird die Umnutzung des Gebäudes für schulische Zwecke nicht 
weiterverfolgt. 
 
3.6 Planungsrechtliche Situation 
Für das Plangebiet ist kein Bebauungsplan vorhanden. Zur Umsetzung und Konkretisierung eines 
Gebäudes mit Wohnungen und gewerblichen Nutzungen besteht daher das Erfordernis, neues 
Baurecht zu schaffen und einen Bebauungsplan aufzustellen.  
Das Verfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinie Klimaschutz der Stadt Köln. 
 
4. Planungsvorgaben 
4.1 Regionalplan 
Der Regionalplan stellt das Plangebiet als „Waldbereich“ dar. Der Bereich wird zudem durch die 
Freiraumfunktionen „Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten

4 
Entwicklung“, „Regionaler Grünzug“ und „Bereich für den Grund- und Gewässerschutz“ 
überlagert.  
In seiner Sitzung am 10.12.2021 hat der Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln den 
Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Regionalplanes gefasst und damit auch den 
Planentwurf des neuen Regionalplanes beschlossen. Gemäß dem Planentwurf soll die 
Festlegung als „Bereich für den Grundwasser- und Gewässerschutz“ entfallen. Darüber hinaus 
sind keine Änderungen der Festlegungen vorgesehen. 
Die Planziele des Bebauungsplanes entsprechen den Darstellungen des Regionalplans nicht.  
Bei dem Plangebiet (< 5 ha) handelt es sich um einen Bereich, für den zukünftig eine 
Waldentwicklung vorgesehen ist und planerisch abgesichert werden soll. Ausnahmsweise dürfen 
Waldbereiche in Anspruch genommen werden, jedoch erfordert die Inanspruchnahme von 
Waldbereichen den Nachweis, dass diese – unter Berücksichtigung des angestrebten 
Planungsziels – unvermeidlich ist. Sofern dies der Fall ist, sind planerisch alle Möglichkeiten 
auszuschöpfen, die Inanspruchnahme des Waldes zu minimieren. 
Durch die Tatsache, dass das bestehende Gebäude in seiner Kubatur und Silhouette unverändert 
bleiben soll und ausschließlich eine Nutzungsänderung vollzogen wird, ist die Inanspruchnahme 
des Waldes als minimal zu bewerten und kann als unvermeidlich angesehen werden, da das 
Gebäude in seiner Kubatur als Bürogebäude Bestandsschutz genießt. Zudem sollen im 
Außenbereich keine Bäume oder schützenswerte Grünstrukturen entfallen. Vielmehr sollen die 
Freiflächen um das Bestandsgebäude in Teilen als öffentliche Grünflächen gestaltet, in die 
umliegende Parklandschaft integriert und somit erstmal für die Allgemeinheit zugänglich gemacht 
werden. 
 
4.2 Flächennutzungsplan 
Der geltende Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Areal als Gemischte Baufläche (M) dar. Die 
Planung eines gemischt genutzten Gebäudes ist aus der aktuellen Darstellung des 
Flächennutzungsplanes zu entwickeln und entspricht dem Entwicklungsgebot. 
Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes ist nicht notwendig. 
 
4.3 Landschaftsplan 
Im Landschaftsplan (LP) ist das Plangebiet überwiegend als „Innenbereich gemäß § 34 BauGB“ 
dargestellt. Der nördliche Teilbereich des Plangebietes ist dem Landschaftsschutzgebiet (L 17 
„Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“) mit einer 
Pflegemaßnahme (Pf. 3.4-2) zugewiesen.  
Südlich grenzt ein geschützter Landschaftsbestandteil (LB 3.16 „Stüttgenhof und Frechener Bach 
in Lindenthal“) mit einer Pflegemaßnahme (Pf. 3.4-6) an. Die Planung steht den Darstellungen 
nicht entgegen.  
 
5. Städtebauliches Konzept 
Städtebau 
Das Bestandsgebäude soll in seiner Silhouette möglichst unverändert bleiben. Die umgebenden 
Freiflächen werden in Teilen als öffentliche Grün- und Spielfläche gemäß dem Kooperativen 
Baulandmodell für die Allgemeinheit zugänglich gemacht.

5 
Außerdem sind Kinderspielflächen gemäß der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und 
Fahrradstellplätze für die zukünftigen Nutzer*innen und Besucher*innen vorgesehen. 
 
Nutzungskonzept 
Der überwiegende Teil des künftigen Gebäudes soll in ca. 280 Service-Wohnungen mit einer 
Größe zwischen 50 und 80 m² Wohnfläche umgebaut werden. Zielgruppe für diese Apartments 
sind Senioren, die als Paare oder Singles im gehobenen Standard wohnen und Serviceangebote 
nutzen wollen. Knapp ein Drittel der künftigen Geschossfläche für das Wohnen soll im öffentlich 
geförderten Wohnungsbau gemäß den Wohnraumförderungsbestimmungen NRW (WFB NRW) 
umgebaut werden. Diese Wohnungen variieren in der Größe und sollen für Alleinstehenden, 
Paaren und Familien konzipiert werden.  
Neben der Wohnnutzung im Souterrain und den Obergeschossen sind im Erdgeschoss 
ausschließlich Gewerbeflächen wie Büroräume, Allgemeinbereiche (Lobby) sowie ein Restaurant 
und ein Spa (Wellnessbereich) vorgesehen. Diese Nutzungen sollen auch der Allgemeinheit 
zugänglich sein und damit einen Beitrag leisten, dass sich das Projekt künftig seinem Umfeld 
öffnet. Im bestehenden Untergeschoss und den Technikgeschossen sollen die erforderliche 
Infrastruktur sowie eine Tiefgarage untergebracht werden. 
Auch der Park soll für die Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Dazu soll ein Teil des 
Grundstückes als öffentliche Grünfläche und ein weiterer Teil als öffentlicher Spielplatz entwickelt 
werden. Darüber hinaus sind private Kleinkinderspielplatzflächen und Abstellanlagen für 
Fahrräder im Außenraum geplant. 
Für die Umnutzung des Gebäudes muss die Kubatur des Gebäudes nicht verändert werden, 
jedoch sind eine Erneuerung der Fassade und kleinere Eingriffe in den Rohbau notwendig. Die 
neue Fassade ebenso wie die neu einzubringenden Bauteile sollen überwiegend aus dem 
Werkstoff Holz bestehen. Die vorhandenen Dachflächen sollen in Teilen zu Dachgärten 
umgenutzt und als generationenübergreifende Treffpunkte für die Bewohner dienen.  
 
Materialität, Ökologie und Nachhaltigkeit 
Das Gebäude wird mit Fernwärme versorgt, die einen sehr guten Primärenergiefaktor aufweist. 
Einen weiteren wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit stellt die Wiedernutzung der gebundenen 
grauen Energie der bereits existierenden Bausubstanz dar. Neue Bauelemente, insbesondere 
Fassade und Innenwände werden aus dem Werkstoff Holz erstellt, so dass die insgesamt rund 
400 Wohnungen maßgeblich aus nachwachsenden Rohstoffen realisiert werden können. 
Darüber hinaus soll das Gebäude förderfähig als Effizienzgebäude 40 gem. BEG umgesetzt 
werden. Eine Zertifizierung im Standard QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) wird 
angestrebt. 
Die Dachgärten mit intensiver Begrünung erhöhen die Speicherkapazitäten des 
Niederschlagswassers und tragen zur Verbesserung des Mikroklimas bei.  
 
6. Planungsinhalte 
6.1 Art der baulichen Nutzung 
Planungsziel ist die Umnutzung eines Bürogebäudes in ein gemischt genutztes Gebäude mit 
Wohnungen und gewerblichen Nutzungen.

6 
Auf die gebietsspezifische Festsetzung gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) wird 
verzichtet, sodass im vorhabenbezogenen Bebauungsplan das konkrete Planvorhaben mit den 
entsprechenden Nutzungen festgesetzt wird. 
 
6.2 Maß der baulichen Nutzung 
Da das Gebäude in seinen Umrissen im Grundsatz nicht verändert werden soll, bleiben die 
vorhandenen GRZ- und GFZ-Werte als städtebauliche Parameter unverändert. Diese werden im 
Weiteren exakt ermittelt. 
 
6.3 Überbaubare Grundstücksfläche und Bauweise 
Das Gebäude verbleibt innerhalb der bestehenden Gebäudekubatur. Diese wird durch die 
überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt.  
 
6.4 Erschließung 
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes soll - wie bisher - über den Stüttgenweg erfolgen. 
Die neue Tiefgarage im ersten Untergeschoss des Bestandsgebäudes soll über die bestehende 
Zufahrt am Stüttgenweg erschlossen werden. 
Die fußläufige Erschließung sowie die für den Radverkehr soll ebenfalls über die vorhandenen 
Wege und Zufahrten erfolgen.  
 
6.5 Stellplätze und Nebenanlagen, Tiefgaragen 
In den Untergeschossen des Bestandsgebäudes befinden sich großzügig angelegte 
Technikanlagen aus den 1970er Jahren. Es ist vorgesehen, diese Anlagen zurückzubauen und 
anschließend die Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze umzunutzen. Die neue Tiefgarage 
wird über die bestehende Zufahrt am Stüttgenweg erschlossen. 
Durch die neuen Stellplätze kann der Bedarf für das Bauvorhaben gedeckt werden.  
Abstellanlagen für Fahrräder sollen überwiegend oberirdisch im Bereich des Eingangs sowie 
unterirdisch in der geplanten Tiefgarage in ausreichender Anzahl untergebracht werden. 
 
6.6 Öffentliche Grünfläche / öffentlicher Spielplatz 
Die Freiflächen im nördlichen Bereich des Plangebietes sollen in eine öffentliche Grünfläche und 
einen öffentlichen Spielplatz umgewandelt werden. Eine Verbindung in den umliegenden 
Äußeren Grüngürtel ist angedacht. 
Die Größe und Ausgestaltung dieser Flächen werden im weiteren Verfahren konkretisiert.  
 
6.7 Kleinkinderspielplatz 
Die Flächen für Kleinkinderspiel gemäß der Landesbauordnung NRW sollen in kleineren 
Strukturen auf dem Gelände verteilt werden.  
 
6.8 Ver- und Entsorgung, technische Infrastruktur

7 
Das Plangebiet ist an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Hürth angeschlossen. Des Weiteren 
verfügt es über einen Glasfaseranschluss der Telekom sowie über Anschlüsse für Wasser, 
Abwasser und Elektrizität. 
 
7. Auswirkungen der Planung 
Für das Bebauungsplanverfahren ist die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 
4 BauGB erforderlich. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB 
dargestellt, der im weiteren Verfahren erarbeitet und Bestandteil der Begründung wird. 
 
7.1 Verkehr 
Im weiteren Verfahren wird eine Verkehrsuntersuchung erstellt.  
In der Verkehrsuntersuchung werden die planbedingten Auswirkungen auf die Verkehrsbelastung 
der Straßen und Knotenpunkte im Umfeld geprüft und bewertet. 
 
7.2 Flora und Fauna 
Im weiteren Verfahren werden eine Artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe 1 und ein 
Grünordnungsplan mit Biotop- und Baumkartierung erstellt. 
In den beiden Gutachten werden die Auswirkungen auf die Flora und Fauna geprüft. Die 
Ergebnisse der Untersuchungen werden in den Bebauungsplan aufgenommen, so dass mögliche 
Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für potenziell vorkommende planungsrelevante Arten 
festgesetzt und der Erhalt von bestehenden Grünflächen und Bäumen gewährleistet werden. 
 
7.3 Lärm 
Im weiteren Verfahren wird eine schalltechnische Untersuchung erstellt. 
Die Untersuchung wird die Ein- und Auswirkungen auf das Plangebiet und die Lärmsituation 
beurteilen sowie erforderliche Maßnahmen feststellen. Hierbei werden alle auf das Plangebiet 
einwirkenden Lärmimmissionen sowie die Belange der im Umfeld angesiedelten 
Gewerbebetriebe und des landwirtschaftlichen Betriebs berücksichtigt. 
 
7.4 Luftschadstoffe 
Im weiteren Verfahren wird ein Luftschadstoffgutachten erstellt. 
Hierbei werden die Auswirkungen auf die Verkehrsbelastung der Straßen und Knotenpunkte im 
Umfeld geprüft und bewertet. 
 
7.5 Klima 
Im weiteren Verfahren wird eine stadtklimatologische Untersuchung erstellt. 
Das Plangebiet liegt direkt angrenzend an die nördlich, östlich und südlich verlaufenden großen 
Parkflächen des Grüngürtels. Die Auswirkungen auf das Klima werden im weiteren Verfahren 
geprüft. 
 
7.6 Energie

8 
Im weiteren Verfahren wird ein Energiekonzept erstellt. Die inhaltliche Abstimmung mit der 
Koordinierungsstelle Klimaschutz erfolgt frühzeitig. 
 
7.7 Gewässer 
Im weiteren Verfahren wird sowohl ein Entwässerungs- als auch ein Versickerungskonzept 
erstellt. 
Im Plangebiet verlaufen keine Gewässer. Südlich des Plangebiets verläuft in ca. 350 m 
Entfernung der Frechener Bach. Mögliche Auswirkungen der Planung auf Gewässer werden 
geprüft und ggf. notwendige Maßnahmen zur Rückhaltung und verzögerten Ableitung von 
Niederschlägen festgelegt. 
 
7.8 Boden /Altlasten 
Gemäß Auskunft zum Altlastenkataster liegen für den Projektstandort im Kataster keine 
Erkenntnisse über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten vor. 
Die Auswirkungen auf den Boden und hinsichtlich Altlasten werden im weiteren Verfahren über 
ein Gutachten geprüft.  
 
8. Kooperatives Baulandmodell 
Die aktuelle Bevölkerungsprognose geht davon aus, dass die Bevölkerungszahl Kölns bis 2029 
auf rund 1.161.000 Menschen in rund 600.000 Haushalten steigen soll. Dies setzt den 
Wohnungsmarkt mit steigenden Preisen unter enormen Druck. Gleichzeitig sinkt das Angebot an 
preiswerten Wohnraum deutlich, da die Belegungsbindung für öffentlich geförderten 
Wohnungsbau sukzessive ausläuft. Ein Ziel der Kölner Wohnungspolitik ist es deshalb, das 
Angebot an preiswerten Wohnraum zu steigern. 
Zur Sicherung der wohnungspolitischen Ziele hat der Rat der Stadt Köln bereits im Jahr 2014 das 
Stadtentwicklungskonzept Wohnen sowie das sogenannte Kooperative Baulandmodell 
beschlossen. Ergänzend dazu wurde im April 2017 die Fortschreibung des Kooperativen 
Baulandmodells als ein wichtiges Instrument zur Umsetzung dieser Ziele vom Rat beschlossen. 
Das Kooperative Baulandmodell verpflichtet Bauherrinnen und Bauherren, Investorinnen und 
Investoren sowie Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger bei Planvorhaben, die eine 
Bebauungsplanung benötigen, 30 Prozent der Wohnungen als öffentlich geförderten 
Wohnungsbau zu errichten, vorausgesetzt es entstehen mehr als 20 Wohneinheiten. 
Für das Vorhaben kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) – Richtlinie zur 
Anwendung in Bebauungsplanverfahren in der Fassung vom 10.05.2017 – zur Anwendung. Die 
Vorhabenträgerin hat die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM 
unterzeichnet. 
 
9. Qualifizierungsverfahren   
Gemäß dem kooperativen Baulandmodell ist bei der Größe des Bauvorhabens ein 
Qualifizierungsverfahren zur Sicherstellung der architektonischen und städtebaulichen Qualität 
erforderlich. Das Format des Qualifizierungsverfahrens wird in enger Abstimmung zwischen der 
Vorhabenträgerin, dem Stadtplanungsamt und der Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell 
definiert.

9 
 
10. Plandurchführung 
10.1 Durchführungsvertrag 
Das Planungsrecht soll in Form eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB 
geschaffen werden.  
Vor Abschluss des Planungsverfahrens werden in einem mit der Stadt Köln zu schließenden 
Durchführungsvertrag gemäß § 12 Absatz 1 BauGB die von der Planbegünstigten zu tragenden 
Folgelasten und Folgekosten, die sich aus der Anwendung des kooperativen Baulandmodells 
ergeben, vereinbart. Hierzu zählen insbesondere die Sicherstellung der Quote des geförderten 
Wohnungsbaus und die Errichtung von Grün- und Spielplatzflächen. 
 
10.2 Kostenübernahme durch die Vorhabenträgerin 
Die Kosten des Verfahrens trägt die Vorhabenträgerin. Der Stadt Köln entstehen durch die 
Planung keine Kosten. Es ist eine kurzfristige Umsetzung der Planung vorgesehen. 
 
11. Gutachtenbedarf 
Folgende Gutachten werden nach derzeitigem Kenntnisstand im Rahmen des weiteren 
Bebauungsplanverfahrens erforderlich: 
− Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I 
− Grünordnungsplan mit Biotop- und Baumkartierung 
− Lärmgutachten (Schalltechnische Untersuchung) 
− Luftschadstoffuntersuchung 
− Verkehrsgutachten 
− Stadtklimatologische Untersuchung 
− Energiekonzept 
− Bodengutachten 
− Entwässerungs- und Versickerungskonzept 
 
Stand: 11.04.2023

Anlage 3 Planungskonzept_VEP Stüttgenhof

404 Zeichen

GARBE.
Stüttgenweg, Köln-Lindenthal
Planungskonzept
Blick von Nordosten auf den Eingangsbereich © HPP Architekten GmbH
Flächenstudie Regelgeschoss
Flächenstudie Gesamtgebäude
Anlage 3
Gewerbliche Nutzungen                                                            
Gastronomie, Spabereich, Verwaltung, Serviceflächen etc.  
Service-Wohnen 
Öffentlich geförderte Wohnungen 
Dachterrassen
Besucherterrasse

Anlage 1 Geltungsbereich

1126 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000
N
Stadtplanungsamt
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
   Subbelrather Straße 486-494
in Köln - Ehrenfeld
0 10050 200 300 Meter
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000
N
Stadtplanungsamt
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
   Subbelrather Straße 486-494
in Köln - Ehrenfeld
0 10050 200 300 Meter
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TIM-online
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in Köln-Lindenthal
Stüttgenweg
Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Beratungsverlauf (2)

01.06.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.06.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Dürener Straße
  • Bachemer Landstraße
  • Else-Lang-Straße
  • Subbelrather Straße 486
  • Stüttgenweg 2
  • Stüttgenhof
  • Neumarkt
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
0818/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
08.05.2023
Erstellt
03.03.2023 10:14