A-N/0001/2016
Beleuchtung der Grotemeyerstraße
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Beleuchtung in der Grotemeyerstraße
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A-N/0001/2016 Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord CDU-Kreisverband Münster e.V. CDU-Fraktion in der BV Nord Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Vorsitzender: Olaf Bloch Telefon (02 51) 4 18 42-0 Guerickeweg 25, 48159 Münster Telefax (02 51) 4 18 42-44 Telefon (0251) 212183 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de olaf.bloch@drv-westfalen.de Münster, 08.01.2016 A n t r a g : Beleuchtung in der Grotemeyerstraße Die BV Nord möge beschließen: die Verwaltung wir gebeten zu prüfen, ob an der Grotemeyerstraße im Bereich des Seitenarms zwischen den Hausnummern 26 und 28 eine Laterne zur Beseitigung des dort existierenden Angstraums errichtet werden kann. Hier für sind der Bezirksvertretung Münster-Nord insbesondere die Kosten mitzuteilen. Darüber hinaus soll geprüft weden, ob eine eventuelle entsprechende Aufstellung aus gesamtstädtischen Mitteln bestritten werden kann. Begründung: In diesem Bereich besteht ein Angstraum, da die Aus leuchtung im Seitenarm der Grotemeyerstraße sehr schlecht ist. Weitere Begründung ggf. mündlich. Bloch Sauerwald Wypyrsczyk und Fraktion
A-N-0001-2016-Beleuchtung der Grotemeyerstraße
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Herr Janssen 16.02.16 66.31.0024 Stadt Mün ster Amt für Bürger- und Ralsservice Bezirksverwaltung Nord @| Bezirksverwaltungsstelle Münster - Nord über Herrn Stadtdirektor Schultheiß _ Anregung/Antrag Nr. A-N/0001/2016 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster- Nord Beleuchtung der Grotemeyerstraße Grundsätzlich wäre es möglich eine zusätzliche Straßenleuchte, zwischen den Hausnummern 26 und 28, zu installieren. Hierbei ist zu beachten, dass nach dem Kommunalabgabegesetz des Lan- des Nordrhein-Westfalen bei Erneuerung und Verdichtung von Straßenbeleuchtungen in Anlieger- straßen alle erschlossenen Grundstücke mit 80 % an den anfallenden Kosten beteiligt werden müssen. Sollte eine weitere Leuchten gestellt werden, sind Kosten in Höhe von ca. 2.500 € zu erwarten. Da War Bezirksverwaltung Münster-Nord 15.03.2016 4 92-16 51 Auszug aus der Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Nord am 01.03.2016 - die Stellungnahme des Tiefbauamtes zum Antrag A-N/0001/2016 („Beleuchtung der Gro- temeyerstraße"); Herr Bloch äußerte, die Anlieger hätten ihm gegenüber die Bereitschaft zur Übernahme der nach dem Kommunalabgabengesetz NRW vorgesehenen 80 % der vom Tiefbauamt ermittelten Kosten in Höhe von 2.500,-- € erklärt. Auf seine Anregung beschloss die Be- zirksvertretung Münster-Nord einstimmig: „Die Verwaltung wird beauftragt, die Installation der zusätzlichen Beleuchtung an der Gro- temeyerstraße zwischen den Hausnummern 26 und 28 unter der Bedingung zu veranlas- sen, dass für die Bezirksvertretung keine Kosten entstehen.“ - die Stellungnahme des Tiefbauamtes zum Antrag A-N/0002/2016 („Instandsetzung der Sandruper Straße"). Die Bezirksvertretung Münster-Nord nahm den Bericht und die Stellungnahmen zur Kenntnis. gez. Andre Gunsthövel Schriftführung sr terre u m Verteiler: 11/66 33 No
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Mauritzstraße 4
- Grotemeyerstraße
- Guerickeweg 25
- Sandruper Straße
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0001/2016
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 11.01.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37