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AN/1168/2023

Änderungsantrag zu 0427/2023 (Bewohnerparkgebührenordnung)

Gem. Änderungsantrag BV5 (Grüne) 26.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 01.06.2023

Gem. Änderungsantrag (Grüne BV5)

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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV5)

2645 Zeichen

Die Grünen 
Gut & Klima Freunde 
FDP 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 31.05.2025 
AN/1168/2023 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. §§ 13 und 38 der Geschäftsordnung des Rates 
und der Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.06.2023 
 
Änderungsantrag zur Vorlage 0427/2023: Gebührenordnung für die Nutzung gebühren-
pflichtiger Parkplätze mit Bewohnerparkprivilegien im öffentlichen Straßenland auf 
dem Gebiet der Stadt Köln (Bewohnerparkgebührenordnung) 
- Änderungsantrag der Grünen, Gut & Klima Freunde und FDP – 
 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die Punkte 1 und 2 der Vorlage 0427/2023 werden ersetzt durch: Der Rat beschließt die 
Festsetzung der Gebühren der Bewohnerparkausweise und die Anpassung der Gebühren 
gemäß dem Beschluss der Bezirksvertretung Nippes 1105/2022 vom Juni 2022. 
 
Begründung 
 
Die Verwaltungsvorlage 0427/2023 weist eine sehr geringe Preisspanne bei den Gebühren 
(300 - 360 Euro) auf. Große und schwere PKW werden nur geringfügig höher bepreist als 
kleine und leichtere Fahrzeuge. Gerade mal 60 Euro zwischen der höchsten und der nied-
rigsten Preisstufe bieten kaum einen Anreiz für ein kleineres Auto. Da einerseits gerade 
große und schwere Autos einen höheren Schaden für Allgemeinheit verursachen und die Si-
cherheit viel stärker gefährden, andererseits gerade gut verdienende Menschen sich große 
und schwere Autos anschaffen, ist hier ein deutlich höherer Preis nicht nur angemessen son-
dern notwendig.  
 
Zudem ist die Spanne des mittleren Segments sehr klein (4,10-4,70) und die Grenze zwi-
schen dem untersten und dem mittleren Segment sehr hoch angesetzt. Der Anreiz, sich ein

- 2 - 
 
sehr kleines Auto anzuschaffen, muss stärker sein, deshalb sollte die Grenze zum mittleren 
Segment niedriger angesetzt werden.  
 
Neben der Länge ist zudem das Gewicht und auch die Höhe eines Fahrzeuges relevant, 
denn je schwerer das Fahrzeug ist, desto höher der gesundheitliche und ökologische und 
ökonomische Schaden für die gesamte Gesellschaft. Zudem stellt der Trend zu immer höhe-
ren Autos ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar, da die Sichtbehinderungen im öffentlichen 
Raum immer größer werden. Eine Staffelung nach Gewicht, wie sie im Beschluss 1105/2022 
der BV Nippes dargelegt ist, statt nach Länge, bezieht all dies mit ein und ist deshalb der un-
gerechteren Staffelung nach Länge vorzuziehen.  
 
 
gez. Spieß    gez. Feuser    gez. Urmetzer

Beratungsverlauf (1)

01.06.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1168/2023
Typ
Gem. Änderungsantrag BV5 (Grüne)
Datum
26.05.2023
Erstellt
31.05.2023 12:05