AN/1168/2023
Änderungsantrag zu 0427/2023 (Bewohnerparkgebührenordnung)
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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV5)
2645 Zeichen
Die Grünen Gut & Klima Freunde FDP Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 31.05.2025 AN/1168/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. §§ 13 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.06.2023 Änderungsantrag zur Vorlage 0427/2023: Gebührenordnung für die Nutzung gebühren- pflichtiger Parkplätze mit Bewohnerparkprivilegien im öffentlichen Straßenland auf dem Gebiet der Stadt Köln (Bewohnerparkgebührenordnung) - Änderungsantrag der Grünen, Gut & Klima Freunde und FDP – Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Punkte 1 und 2 der Vorlage 0427/2023 werden ersetzt durch: Der Rat beschließt die Festsetzung der Gebühren der Bewohnerparkausweise und die Anpassung der Gebühren gemäß dem Beschluss der Bezirksvertretung Nippes 1105/2022 vom Juni 2022. Begründung Die Verwaltungsvorlage 0427/2023 weist eine sehr geringe Preisspanne bei den Gebühren (300 - 360 Euro) auf. Große und schwere PKW werden nur geringfügig höher bepreist als kleine und leichtere Fahrzeuge. Gerade mal 60 Euro zwischen der höchsten und der nied- rigsten Preisstufe bieten kaum einen Anreiz für ein kleineres Auto. Da einerseits gerade große und schwere Autos einen höheren Schaden für Allgemeinheit verursachen und die Si- cherheit viel stärker gefährden, andererseits gerade gut verdienende Menschen sich große und schwere Autos anschaffen, ist hier ein deutlich höherer Preis nicht nur angemessen son- dern notwendig. Zudem ist die Spanne des mittleren Segments sehr klein (4,10-4,70) und die Grenze zwi- schen dem untersten und dem mittleren Segment sehr hoch angesetzt. Der Anreiz, sich ein - 2 - sehr kleines Auto anzuschaffen, muss stärker sein, deshalb sollte die Grenze zum mittleren Segment niedriger angesetzt werden. Neben der Länge ist zudem das Gewicht und auch die Höhe eines Fahrzeuges relevant, denn je schwerer das Fahrzeug ist, desto höher der gesundheitliche und ökologische und ökonomische Schaden für die gesamte Gesellschaft. Zudem stellt der Trend zu immer höhe- ren Autos ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar, da die Sichtbehinderungen im öffentlichen Raum immer größer werden. Eine Staffelung nach Gewicht, wie sie im Beschluss 1105/2022 der BV Nippes dargelegt ist, statt nach Länge, bezieht all dies mit ein und ist deshalb der un- gerechteren Staffelung nach Länge vorzuziehen. gez. Spieß gez. Feuser gez. Urmetzer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1168/2023
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV5 (Grüne)
- Datum
- 26.05.2023
- Erstellt
- 31.05.2023 12:05