2008/0294
Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen hier: Zuwendungsvertrag mit dem Zirkusprojekt Waldoni e. V.
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Zuwendungsvertrag
über die Förderung sozialer Hilfen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
zwischen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
vertreten durch den Magistrat
- nachfolgend Zuwendungsgeber genannt -
und der/dem Circus Projekt Waldoni e. V.
vertreten durch den Gemeinnützigen Verein für Circus, Kunst und Erlebnispädagogik
- nachfolgend Zuwendungsempfänger genannt -
Präambel
Zur Erbringung sozialer Hilfen und zum Wohle der Hilfesuchenden kooperieren öffentlich-hoheitliche, kirchliche sowie nicht konfessionelle Träger der freien Wohlfahrtspflege in vielfältiger Weise. Auf dieser Grundlage und unter Achtung der jeweiligen Selbständigkeit in Zielsetzung und Aufgabenerfüllung sind die Partner dieser Vereinbarung bestrebt, soziale Hilfsangebote zu fördern, mit anderen Angeboten abzustimmen und damit eine leistungsfähige soziale Infrastruktur im Raum Darmstadt zu sichern.
Der Zuwendungsempfänger ist gemäß seiner Satzung bzw. des für ihn geltenden Gesellschaftsvertrages im Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt tätig.
Die Ziele des Vereins werden in der beigefügten Leistungsbeschreibung aufgeführt.
§ 1 Vertragsgegenstand
Mit der Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen (im folgenden Rahmenvereinbarung Kommunalisierung) vom 14.12.2004 haben das Land Hessen, der Hess. Landkreistag, der Hess. Städtetag, der Landeswohlfahrtsverband Hessen und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen) die Strukturierung und Kommunalisierung sozialer Hilfen in Hessen vereinbart. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der Rahmenvereinbarung Kommunalisierung mit Erklärung vom 27.01.2005 beigetreten. Darauf beruhend wurde zwischen dem Land Hessen, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) und der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Zielvereinbarung über die Verwendung des örtlichen Budgets gemäß § 3 und über die Verwendung der Mittel des LWV Hessen gemäß
§ 9 der oben genannten Rahmenvereinbarung mit Datum vom 15.09.2006 vereinbart.
Gegenstand des Zuwendungsvertrags ist die Förderung des Projektes in der Zeit vom 01.01. 31.07.08 des Zuwendungsempfängers gemäß
FORMCHECKBOX § 17 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB II
FORMCHECKBOX § 74 SGB VIII,
FORMCHECKBOX der Zielvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Wissenschaftsstadt
Darmstadt vom 15.09.2006 in den Bereichen Circus Projekt Waldoni e. V.
Circus Projekt Waldoni e. V. Projekt Drogen und Gewaltprävention sowie Integration durch kontinuierliche Circusarbeit und handwerkliche Kunst in Darmstadt-Eberstadt Süd.
Die Leistungsbeschreibung und das Kalkulationsblatt sind als Anlage 1 und Anlage 2
Bestandteile des Zuwendungsvertrags.
Durch die Zuwendung werden keine Leistungen abgegolten, die zugleich Gegenstand von
Vereinbarungen nach § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB II, §§ 78a ff SGB
VIII oder §§ 75 ff SGB XII darstellen.
§ 2 Art und Umfang der Zuwendung
Der Zuwendungsgeber fördert die in § 1 genannten Hilfeangebote des Zuwendungsempfängers im Rahmen der
FORMCHECKBOX Projektförderung
FORMCHECKBOX Institutionellen Förderung.
(2) Die oben genannte Förderung erfolgt als
FORMCHECKBOX Teilfinanzierung als
FORMCHECKBOX Anteilsfinanzierung
FORMCHECKBOX Festbetragsfinanzierung
FORMCHECKBOX Fehlbedarfsfinanzierung
Vollfinanzierung . (unzutreffendes bitte streichen)
§ 3 Personelle und sächliche Ausstattung
Die Anforderungen an die personelle und sächliche Ausstattung der von § 1 umfassten Tätigkeiten richten sich nach der Leistungsbeschreibung und dem Kalkulationsblatt.
§ 4 Finanzierung
Der Träger erhält für den in § 1 vereinbarten Vertragsgegenstand in 2008 eine einmalige Zuwendung in Höhe von FORMTEXT 10.000,00 Euro.
Die genannte Gesamtsumme der Zuwendung setzt sich derzeit wie folgt zusammen:
Land Hessen: FORMTEXT 10.000,00 Euro (nur sofern Gebietskörperschaft Mittel aus RV Komm weiterleitet)
LWV Hessen FORMTEXT Euro (nur sofern Gebietskörperschaft Mittel aus RV Komm
weiterleitet)
(Gebietskörperschaft: FORMTEXT Euro)
Der Träger setzt für den Vertragsgegenstand Eigenmittel ein (nicht für den Fall der Vollfinanzierung).
(4) Die Zuwendung dient dem Ausgleich von:
Personalkosten für Mitarbeiter/innen gemäß § 3 in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung
Sachkosten
Personalkosten und Sachkosten sind gegenseitig deckungsfähig
und dem Zuwendungsgeber anzuzeigen. Eine darüber hinaus gehende Deckungsfähigkeit bedarf der vorherigen schriftlichen Abstimmung mit der Gebietskörperschaft. Soweit Mittel des LWV Hessen weitergeleitet werden, gilt die Einschränkung, dass diese ausschließlich für die ergänzende Förderung von Frühförderangeboten bzw. Offenen Hilfen /Familienentlastenden Diensten eingesetzt werden.
§ 5 Auszahlung
Der Zuwendungsempfänger erhält den Zuwendungsbetrag in einem Gesamtbetrag.
§ 6 Berichtspflichten und Prüfungsrechte
(1) Der Zuwendungsempfänger legt zum 31.10.2008 (3 Monate nach Beendigung des Projekts)
einen Verwendungsnachweis für die in § 4 Abs. 2 verwendeten Mittel vor.
Der Verwendungsnachweis besteht aus:
einem Bericht über den Erfolg der geförderten Maßnahme (Sachbericht)
einer gegliederten Abrechnung
dem Evaluationsbogen
Die Originalbelege mit Nachweis der Zahlungen (Kontoauszügen) sind auf Verlangen vorzulegen.
Der Verwendungsnachweis wird vom zuständigen Fachamt und dem Revisionsamt der
Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft. Diese Ämter können die Vorlage weiterer Unterlagen (auch über den Vermögensstand) verlangen und auch eine Prüfung in den Räumen des Zuschussempfängers vornehmen.
Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes überörtliche Prüfung stehen die Rechte aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG vom 22.12.1993 Gesetz und Verordnungsblatt (GVBl) I, Seite 708 ff. insbesondere § 5 Abs. 2-4) zu.
(4) Die Stadt behält sich vor, die bereits gewährte Zuwendung zurückzufordern, wenn:
der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird,
die Zuwendung nicht oder nicht in voller Höhe (z. B. wegen Reduzierung der Gesamtausgaben gegenüber der Planung), nicht alsbald nach ihrer Erbringung oder nicht mehr für den vertraglich festgelegten Verwendungszweck verwendet wird,
der Zuwendungsbetrag für das Projekt nicht vollständig benötigt oder nachgewiesen wird, ist der entsprechende Betrag zurück zu zahlen.
(5) Der Zuwendungsempfänger hat die Originalbelege für die Dauer von fünf (5) Jahren nach
Abschluss der Prüfung aufzuheben.
§ 7 Informationspflicht/Vertragsanpassung
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Information über alle Veränderungen,
die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie besteht insbesondere, wenn sich wesentliche
personelle oder eine wesentliche inhaltliche Veränderung des Arbeitsfeldes angezeigt ist oder sich wesentliche Veränderungen gegenüber dem vorgelegten Kostenplan abzeichnen.
Sofern im Laufe der Vertragslaufzeit Entwicklungen eintreten, in deren Folge die Zuwendung
nach § 4 zur Abdeckung der anteiligen / vollständigen Personal- und Sachkosten im geförderten Bereich nicht ausreichen, ist der Zuwendungsempfänger berechtigt, die in § 1 umfassten Tätigkeiten entsprechend anzupassen. Dies ist unter anderem der Fall, sofern die bei einer Teilfinanzierung des Vertragsgegenstandes eingesetzten Eigen- oder Drittmittel zur Finanzierung nicht ausreichen. Der Zuwendungsempfänger hat vor der Anpassung unverzüglich Gespräche mit dem Zuwendungsgeber einzuleiten.
§ 8 Kommunale Planung
Der unter § 1 vereinbarte Vertragsgegenstand ist Bestandteil der im Rahmen der kommunalen Sozialplanung verabredeten Hilfeangebote.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen der kommunalen Sozialplanung nach § 5 der Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen über den Stand der Entwicklung ihrer geförderten Arbeit zu informieren, sich auszutauschen und zur Weiterentwicklung beizutragen.
Die Vertragsparteien entwickeln unter Berücksichtigung der aktuellen Zielvereinbarung eine einheitliche Dokumentation, Evaluation und ein einheitliches Berichtswesen.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag tritt zum 01.01.08 in Kraft und endet am 31.07.08.
Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung sind zwischen den Vertragsparteien Gespräche zu führen und die Möglichkeiten einer Vertragsfortführung oder anpassung zu erörtern.
§ 10 Schlussbestimmungen
Der Zuwendungsempfänger weist bei seiner Öffentlichkeitsarbeit, die im Rahmen des
Zuwendungszweckes erfolgt, auf die Förderung durch das Land Hessen bzw. den
Landeswohlfahrtsverband und die Kommune in entsprechender Form hin. Über
Öffentlichkeitstermine im Rahmen des Förderungszweckes nach § 1, informiert der
Zuwendungsempfänger vorab die Kommune.
Änderungen dieses Vertrages, insbesondere ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Auf diesen Vertrag finden ergänzend die Vorschriften der §§ 53 ff SGB X Anwendung.
Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt seine Rechtswirksamkeit im Übrigen nicht.
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Ort, Datum Ort, Datum
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Zuwendungsempfänger Zuwendungsgeber
Anlagen:
Anlage 1: Leistungsvereinbarung
Anlage 2: Kalkulationsblatt (Beispiel)
Anlage 3: Evaluationsbogen
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Kosten- und Finanzierungsplan 2008 Projekt "WALDONI - Eberstadt-Süd" Anlage Tausend Pos . Kostenarten Euro/ Jahr in' cro. 1. Personalkosten 110 92 1.1 Bund-länder-Programm "Soziale Stadt" 60 1.2 Waldoni-Stiftung 38 1.3 Elternbeiträge - - 1.4 Eigenleistung 12 2. Sach- und Betriebskosten 10 8'. 2.1 Aufführungs- und Verkaufserlöse 2 2.2 Vermietung Zelt 2 2.3 Sponsoring 2 2.4 Spenden 2 2.5 Eigenleistung 2 3. Gesamt 120 100 3.1 Bund-länder-Programm "Soziale Stadt" 60 3.2 Waldoni - Stiftung 38 3.3 Elternbeiträge - - 3.4 Spenden 2 3.5 Sponsoring 2 3.6 Aufführungs- und Verkaufserlöse 2 3.7 Eigenleistung 14 3.8 Vermietung Zelt 2 4. Auf teilung in kommunale und private Mittel 120 4.1 Fremdmittel (beantragt) 60 4.2 Eigenmittel 60
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1. Leistungsanbieter:
Circus Projekt Waldoni e.V.
Gemeinnütziger Verein für Circus-, Kunst- und Erlebnispädagogik.
Heinrich Delp Str. 218
64297 Darmstadt
Postanschrift:
Grenzallee 4-6
64297 Darmstadt
Tel.: 06151 - 6609930
Fax: 06151 - 6609931
HYPERLINK "http://www.waldoni.de/"www.waldoni.de
info @waldoni.de
2. Grundsätzliches Selbstverständnis
Immer häufiger werden heute die unzureichenden Bedingungen der Kindheit beklagt: Spielräume und damit Erlebnis- und Bewegungsmöglichkeiten werden mehr und mehr eingeengt. Es kommt zu einem Verlust an Primärerfahrungen, zu einem Verlust der primären Wirklichkeit. Dies führt zu Einschränkungen nicht nur im motorischen Bereich; mangelnde Bewegungsfähigkeiten, oft im Zusammenhang mit Übergewicht, führen auch zu Defiziten im seelischen und intellektuellen Bereich.
H. Zöpfl, Pädagogik-Professor an der Universität München kann mit seinen Untersuchungen zur Drogenprävention belegen, dass Kinder und Jugendliche, die sich in Spiel- und Sportgemeinschaften betätigten, am besten vor der Flucht aus dem Alltag in die Drogensucht geschützt werden.
Der Zusammenhang von motorischen Fähigkeiten und intellektuellen Leistungen ist unbestritten. Beobachtungen von Sportlehrern, dass es immer mehr Kinder gibt, die an einer so einfachen Bewegungsaufgabe wie Rolle vorwärts scheitern, stehen unseres Erachtens in engem Zusammenhang mit den Defizit-Feststellungen der Pisa-Untersuchungen.
Gibt es überhaupt einen Ausweg aus dieser Bewegungs- und Erlebnisarmut?
Ein Kinder- und Jugendcircus ist ein solcher.
Schon seit jeher wirkt Circus auf Kinder und Jugendliche faszinierend. Nicht von ungefähr. Bietet er doch Raum für Spiel und Phantasie als Bereicherung unseres Alltags; eine wesentliche Voraussetzung für die unermüdliche Ausdauer beim Trainieren der schwierigen Kunststücke und anspruchsvollen Fertigkeiten. Circus ist der Ort, wo während des Übens wie von selbst ein Gemeinschaftserlebnis entsteht. Gegenseitiges Vertrauen und gegenseitige Verantwortung sind unbedingte Voraussetzung für das
Gelingen von Gruppenaktivitäten. Insofern geht mit der Circusarbeit eine intensive soziale Erziehung einher.
Da unsere gemeinsame Arbeit immer durch große Aufführungen vor vielen Zuschauern abgeschlossen wird, erfahren die jungen ArtistInnen direkt von ihrem begeisterten Publikum, dass sie etwas können und dass sie Erfolg haben können. Eine unverzichtbare Voraussetzung für das Hineinwachsen in die Gesellschaft.
Es ist bekannt, dass Kinder und Jugendliche aus sozialen Randgruppen von der Schule oft nur schwer oder überhaupt nicht mehr erreicht werden können. Wenn wir dann erfahren dürfen, dass Circusarbeit sich positiv auf das Unterrichtsverhalten der SchülerInnen auswirkt, so zeigt dies, dass diese Arbeit auch einen Beitrag zur Integration zu leisten vermag. Ein weiteres kommt hinzu: Neben Artistik können die verschiedensten Neigungen und Fertigkeiten realisiert und entwickelt werden. Von der Beleuchtung bis zur musikalischen Begleitung, von der Kostümschneiderei bis zum Selbstbau der zahlreichen Geräte und Requisiten reicht die weite Palette notwendiger Beiträge. Dabei können auch die Eltern der jungen ArtistInnen eingebunden werden.
In Gruppen von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichem ethnischem und kulturellem Hintergrund ist die intensive Zusammenarbeit die optimale Grundlage für Integrationsprozesse. Die Kinder begegnen sich nicht nur, sie müssen sich gegenseitig halten, stützen und tragen, Nähe kommt zwangsläufig zustande.
Aus alledem wird ersichtlich, dass unsere Circusarbeit auch Brückenfunktion im Rahmen der Integration sozial Schwacher hat. Ziel ist es, mittels vielfältiger Circusarbeit möglichst viele Heranwachsende sozialfähig werden zu lassen und ihnen durch Erfolgserlebnisse Ansporn für weitere sinnvolle Aktivitäten zu geben.
Da wir erkannt haben, dass künstlerische Angebote in hervorragender Weise das Erreichen unserer Ziele befördern, bieten wir auch künstlerische Gruppen: Schrottkunst, Steinmetzen und Malen an.
2.1 Hilfearten, Rechtsgrundlagen
Im Sinne des Jugendhilfegesetzes wollen wir durch unsere Arbeit die Kinder und Jugendlichen dazu bringen, dass sie selbständig an neue Anforderungen und Situationen herangehen lernen, der ständige Übprozess fördert dies, das Einbringen der individuell gelernten Fertigkeiten in einen Programmablauf verlangt das. Mit zunehmendem Alter werden die Kinder und Jugendlichen in den Planungsprozess mit einbezogen, die Übernahme von Verantwortung für das Gesamtprojekt, das Entwickeln von sozialen Fähigkeiten und Kompetenzen werden dabei gefördert. Neben dem Üben jedes Einzelnen steht das Zusammenwirken mit den anderen, gerade bei den Proben und den Aufführungen entwickeln sich so soziale Fähigkeiten, die auch in anderen Bereichen ihre Wirkung entfalten können.
2.2 Ziele
Zweierlei Bereiche sind es, in denen die Kinder, wenn sie Circus-Aktivitäten ausüben, Erfahrungen machen, Erlebnisse haben und lernen:
Der eine Bereich hat ganz mit dem eigenen Vermögen zu tun, es sind individuelle Erfahrungen, um die es da geht. Das erste und breiteste Erfahrungsfeld ist das der körperlichen Bewegungen, daran geknüpft und darüber vermittelt sind vielfältige seelische und geistige Erfahrungen und Erlebnisse.
Der zweite Bereich umfasst das gemeinsame Tun, gemeinsame Erlebnisse, und so kommt es zu vielfältigen sozialen Erfahrungen, ein neues Lernfeld öffnet sich.
Das Erlebnis Ich kann was! und Ich habe Erfolg! eröffnet Perspektiven und führt Energien und Interessen weg von der Drogen- und Gewaltszene.
2.3 Methodische Grundlagen
Durch die Anleitung der Trainer, die als Vorbilder in den Gruppen agieren, entwickeln sich Fähigkeiten und Fertigkeiten. Das Üben mit den anderen, gegenseitiges Helfen und Wahrnehmen, sind wichtige Momente in diesem Prozess. Diejenigen, die in einer Disziplin besondere Fähigkeiten erlangt haben, unterstützen Anfänger und Kleinere. Für die älteren Jugendlichen bieten wir interne Fortbildungen an, so dass sie als Trainer mehr und mehr auch selbständig in den Gruppen, bei Projekten und Events eingesetzt werden können. Die Kinder und Jugendlichen sollen so zu Selbstverantwortung und Eigenständigkeit geführt werden, die auf der Erfahrung beruht, dass auch anfangs unmöglich Erscheinendes durch Üben möglich wird. Phantasie und Kreativität werden bei den vielen Auftritten entwickelt, Vertrauen in die eigene Kraft und Stärke, Vertrauen auf die Unterstützung durch die anderen in der Gruppe werden entwickelt.
2.4 Inhalt, Umfang der Leistungen
Neben den regelmäßig stattfinden Gruppenterminen, die wöchentlich stattfinden, bieten wir in allen Ferien Schnupperkurse als Ferienspiele an, in den Sommerferien gibt es zusätzlich Circus- und Surffreizeiten.
Die Angebote sind offene für alle.
Die offenen Gruppen (ohne Anmeldung und Elternbeiträge speziell für Kinder und Jugendliche aus dem Stadtteil Eberstadt-Süd) sind gedacht für Kinder ab dem Schulalter (6/7 Jahre), die Circusgruppen mit Anmeldung und Elternbeiträgen sind gedacht für Kinder ab einem Mindestalter von 10 Jahren.
Wir betreuen zur Zeit in allen Gruppen ca. 200 Kinder und Jugendliche in der Woche
Bei den Schnupperkursen/Ferienspielen ist das Mindestalter 6 Jahre (Schulalter), die Freizeiten sind gestaffelt für Kinder (10-14 Jahre) und für Jugendliche (ab 14 Jahren).
In den insgesamt 8 Ferienkursen sind pro Kurs immer ca. 40 Kinder angemeldet, in die Sommerfreizeiten fahren wir mit ca. 100 Kinder und Jugendlichen.
In auf mehrere Wochen angelegten Projekten bieten wir Kunstkurse in unserer Kunstwerkstatt an. Die Teilnehmerzahlen schwanken je nach Angebot, in den Schrottkunstprojekten können 4-8 Teilnehmer, in den Malangeboten bis zu 10 Teilnehmer betreut werden.
3. Zielgruppe
Zielgruppe sind Kinder- und Jugendliche aus Darmstadt und Umgebung, insbesondere Kinder und Jugendliche aus dem Stadtteil Eberstadt Süd.
Für Kinder in der Altersgruppe von 6 10 Jahren (Grundschulalter), speziell aus dem Stadtteil Eberstadt-Süd gibt es offene Circusgruppen im Rahmen des Projektes Drogen- und Gewaltprävention.
Für Kinder ab 6 Jahren (Schulalter) bieten wir Workshops und Ferienkurse (Schnupperkurse) an.
Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren können in unseren festen Waldoni-Gruppen trainieren, die großen Ferienfreizeiten (Circus- Surf- und Ski/Snowboardfreizeiten) bieten wir für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren an.
Die Kunstprojekte (Schrottkunst, Steinmetzen und Malen) werden angeboten für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren.
4. Personelle Ausstattung
Es gibt vier Trainer, die auf Honorarbasis als ausgebildete Circuspädagogen die Gruppen leiten, ein hauptamtlicher Geschäftsführer leitet den Verein im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Vorstand, er wird durch eine Sekretärin
(Halbtagsstelle) unterstützt. In den Trainingsgruppen für jüngere Teilnehmer werden jugendliche Trainer eingesetzt, die intern geschult und ausgebildet werden. Dazu kommt eine Stelle für die Sozialbetreuung (auf Honorarbasis), die auch für die Organisation der Kunstprojekte zuständig ist. Die Kunstprojekte werden gemeinsam mit zwei Künstlern (Honorarverträge) durchgeführt. Für größere Projekte werden Trainer von außerhalb engagiert.
Dazu kommen bei Veranstaltungen, besonderen Events und anfallenden Arbeiten ehrenamtliche Helfer aus der Elternschaft.
5. Fallbesprechungen, Angebotsplanung, Fortbildung und Supervision
In unseren wöchentlichen Teamsitzungen werden alle Gruppen beleuchtet und reflektiert. Sowohl die Gruppenprozesse als auch das Verhalten einzelner Kinder werden besprochen. In Zusammenarbeit mit unserer Sozialkraft werden, soweit es uns zugänglich ist, auch familiäre und schulische Hintergründe einbezogen. Im Team werden auch alle Gruppen, Ferienangebote und Freizeiten geplant und die jeweiligen Gruppenteams zusammengestellt. All unsere Trainer sind Lehrer, Sozialarbeiter, ausgebildete Circuspädagogen oder Artisten mit Auftritts- und Lehrerfahrung. Jeder Trainer hat die Pflicht, Fortbildungsveranstaltungen wahrzunehmen, dafür gibt es Zuschüsse des Vereins.
Die Jugendlichen, die als Trainer eingesetzt werden, erhalten eine interne Fortbildung.
Supervision findet in zwei/dreimonatigem Abstand statt.
6. Raumangebot
Zur Zeit trainieren wir in Turnhallen der Waldorfschule, der Hauffschule, der Gutenbergschule und der Diesterwegschule. Kurse finden ab März im Circuszelt in der Grenzalle 4-6 statt. Dort entsteht auch die Circus-Trainingshalle, in der dann alle Gruppen stattfinden sollen. Für die Kinder- und Jugendlichen ist das Gelände Grenzallee zu Fuß zu erreichen, von der Haltestelle Frankenstein der Straßenbahnlinien 1, 6, 7 und 8 sind es ca. 15 Min. Fußweg, von der Haltestelle Mittelschneise der Linien 7 und 8 sieben bis acht Minuten Fußweg.
7. Kooperationen
Das hochgesteckte Ziel der Integration randständiger Kinder und Jugendlicher in unsere Gesellschaft können wir durch unsere Arbeit nicht allein erreichen. Dazu bedarf es einer intensiven Zusammenarbeit all derjenigen, die ebenfalls vor Ort aktiv sind. Zu nennen sind insbesondere die KlassenlehrerInnnen, die Einrichtungen, die Familienberatung durchführen, die verschiedenen Vereine, die Jugendzentren, das Kinderhaus und andere freie und kommunale Träger.
Ein weiterer Schwerpunkt im Rahmen unserer Kooperationsbemühungen ist der Einbezug der Eltern unserer jungen ArtistInnen. Bei unseren Veranstaltungen werden die Eltern beim Kaffee kochen, Kuchen backen und Würstchen grillen einbezogen. Unsere Circus-Band besteht aus einer Elterngruppe und beim Zeltauf- und abbau helfen Eltern tatkräftig mit.
Wir sind Mitglied der Stadtteilrunde, arbeiten eng mit den Vereinen, Schulen, Horten, Kirchengemeinden, Jugendzentren, dem Kinderhaus Paradies und anderen Institutionen im Stadtviertel zusammen.
Überregional sind wir mit anderen Kinder- und Jugendzirken vernetzt, wir sind Mitglied im paritätischen Wohlfahrtsverband und in der Bundesarbeitsgemeinschaft Zirkuspädagogik.
8. Qualitätsentwicklung und Berichterstattung
In unseren wöchentlichen Teamsitzungen werden all unsere Aktivitäten vor- und nachbesprochen.
Wir haben regelmäßig (alle zwei bis drei Monate) Supervisionssitzungen bei einer Organisationsberaterin.
Wir verfassen einen jährlichen Bericht über unsere Tätigkeiten.
Seeheim-Jugenheim, 20.04.2007, ergänzt 5.12.2007
Warum überhaupt
Kinder-
und
Jugendcircus?
Circuspädagogik bietet breite Entwicklungs-chancen an
Integration sozialer
Randgruppen
Künstlerische Angebote ergänzen unser Angebot
Eigene Stärken entdecken und soziale Kompetenzen mit anderen entwickeln
Was erreichen wir mit
unserer Circusarbeit?
Das Hinführen zu Eigenverantwortlichkeit als Ziel
Das Spektrum der Angebote reicht von wöchentlichen Gruppen bis zu Ferienfreizeiten im Ausland
Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren finden bei uns ihren Platz
Hauptamtliche Mitarbeiter, Honorar-kräfte und ehrenamt-liches Engagement tragen gemeinsam den Verein
Solide Ausbildung und Fortbildungen sind Voraussetzung für unsere Arbeit.
Circuszelt, Trainingshalle und Schulturnhallen bieten den Rahmen für unsere Aktivitäten
Breite Vernetzung ist Grundlage unserer Arbeit
Regelmäßige Reflexion sichert die Qualität
CIRCUS PROJEKT WALDONI . Gemeinnütziger Verein für Circus- und Erlebnispädagogik e.V.
Volksbank Darmstadt, BLZ 50890000, Konto 821900
Steuernummer: 07 250 5478 3 V/6
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2008/0294
3880 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
10.07.2008
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V Dezernat I
Dezernat II
Dezernat V
Amt: Sozialverwaltung
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Nichtöffentlich:
Verteiler:
I 14
II 30
V 50
106 20
Stvv.
Vorlage-Nr. 2008/0294
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Neustrukturierung und Ko mmunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen
hier: Zuwendungsvertrag mit dem Circus Projekt Waldoni e. V.
Vorlage vom: 12. 6.2008
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat stimmt der Unterzeichnung des beiliegenden Zuwendungsvertrages (inkl.
Leistungsbeschreibung und Kalkulationsblatt) mit dem Circus Projekt Waldoni e. V. zu.
Anlagen: Kosten- und Finanzierungsplan 2008
Leistungsbeschreibung Circus Projekt Waldoni
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
2
...
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.06.2008:
Nach Abschluss eines erfolgreichen Modellversuches zur Neustrukturierung sozialer Hilfen in Hessen,
führten intensive Verhandlungen zwischen dem Hessischen Städtetag, dem Hessischen Landkreistag,
der Liga der freien Wohlfahrtsverbände in Hessen, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen und dem
Hessischen Sozialministerium zu dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die die Grundsätze der
„Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen“ hessenweit
übertragen soll.
Dieser Rahmenvereinbarung haben sich nach und nach sämtliche hessischen kreisfreien Städte und
Landkreise angeschlossen. Am 27. Januar 2005 wurde vom damaligen Oberbürgermeister Benz die
Beitrittserklärung zur Rahmenvereinbarung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt unterzeichnet.
Am 15. September 2006 unterschrieb Oberbürgermeister Walter Hoffmann die Zielvereinbarung
zwischen dem Land Hessen, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen sowie der Wissenschaftsstadt
Darmstadt über die Verwendung des örtlichen Budgets gemäß § 3 und über die Verwendung der
Mittel des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen gemäß § 9 der oben genannten Rahmenvereinbarung
über die Grundsätze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in
Hessen.
Der Magistrat hat die Vorgänge mit Vorlage 264 am 26. April 2006 zur Kenntnis genommen und
gleichzeitig die weitere Vorgehensweise beschlossen. Die Magistratsvorlage lag der
Stadtverordnetenversammlung am 2. Mai 2006 zur Kenntnisnahme vor.
Die Rahmenvereinbarung sieht im § 6 vor, Zuwendungsverträge mit den Anbietern sozialer Hilfen in
ihren Zuständigkeiten abzuschließen.
Das Projekt des Circus Waldoni e. V. ist in der Zielvereinbarung dem Ziel „Stärkung des
Gemeinwesens“ zugeordnet. Für diesen Förderzweck wird mit diesem Vertrag eine einmalige
Zuwendung zur Förderung des Projektes in der Zeit vom 01.01. bis 31.07.2008 als Projektförderung
geregelt.
Der im Zuwendungsvertrag genannte Landeszuschuss in Höhe von 10.000,00 Euro wird vom Land
Hessen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen eines Gesamtbudgets zur Verfügung
gestellt.
Der Vertrag wurde vom Rechtsamt sowie vom Revisionsamt geprüft. Die in der Anlage beigefügte
Leistungsbeschreibung lag der stadtinternen „AG Kommunalisierung“ vor und wurde von der Sozial-
und Jugendhilfeplanung als „den Standards entsprechend“ bewertet.
Darmstadt, 03.06.2008
dr-wa, Nst.: 32 73
Dezernat I Dezernat II Dezernat V
i . V .
Walter Hoffmann Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Jochen Partsch
Oberbürgermeister Stadtrat Stadtrat
Anlagen:
Zuwendungsvertrag
Kalkulationsblatt
Leistungsbeschreibung
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0294
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.06.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00