AN/0446/2024
TOP 10.4 Bewirtschaftung von Parkplätzen an städtischen Schulen; Modifizierung Ratsbeschluss 2131/2012
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
3893 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/die GRÜNEN im Kölner Rat
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln
An die Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
An den Vorsitzenden
des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales
Herrn Bernd Petelkau
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.03.2024
AN/0446/2024
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe
/ Internationales 11.03.2024
TOP 10.4 Bewirtschaftung von Parkplätzen an städtischen Schulen; Modifizierung
Ratsbeschluss 2131/2012
Sehr geehrter Herr Petelkau,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussfassung
in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales am 11.03.2024 aufzunehmen.
Beschluss:
1. Der Rat bestätigt die Beschlusslage zur Parkraumbewirtschaftung Vorlage 2131/2012
vom 28.06.2012.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung der Parkraumbewirtschaftung an städ-
tischen Schulen im Stadtbezirk Innenstadt als Pilotprojekt durchzuführen. Hierbei sol-
len die ausgewählten Parkplätze in die generelle Parkraumbewirtschaftung wie im
Beschluss „Masterplan Parken“ (Antrag 2635/2021) mit einbezogen werden. Dabei
soll berücksichtigt werden, dass die Parkraumflächen für die in den Sportvereinen eh-
renamtlich Tätigen kostenfrei bleiben.
- 2 -
3. Die Parkgebühr soll den Parkgebühren, die städtische Angestellte für städtischen
Parkraum bezahlen, entsprechen (52 €/monatlich).
4. Die Verwaltung soll jährlich, erstmalig zum 31.01.2025, einen Sachstandsbericht zum
Pilotprojekt vorlegen.
Begründung:
Die Verwaltungskonferenz hat am 07.12.1993 einer flächendeckenden Parkplatzbewirtschaf-
tung zugestimmt. Die städtischen Mitarbeitenden müssen bis auf eindeutig geregelte Aus-
nahmen für alle ausgestellten Parkberechtigungen unabhängig von ihrem Einsatzort gegen-
wärtig 52 € monatlich zahlen. Diese Festsetzung erfolgte zur Gleichbehandlung der Mitarbei-
tenden per Ratsbeschluss vom 28.06.2012 (DS-Nr. 2131/2012). Deshalb ist es schon aus
Gründen der Gleichbehandlung geboten, die Nutzung von städtischen Parkplätzen für Lehr-
kräfte an die von städtischen Mitarbeitenden anzupassen.
Im Kölner Stadtgebiet ist der öffentliche Raum knapp und deshalb ein hohes Gut.
Seit Ausrufung des Klimanotstandes sind Nachhaltigkeit und die Mobilitätswende Themen
mit höchster Priorität in der Kölner Stadtgesellschaft. Auch die Lehrergewerkschaft GEW und
deren Geschäftsführerin Eva Zimmermann zeigte sich offen für das Ansinnen, Anreize für
Lehrkräfte zu schaffen, auf das Auto zu verzichten (KSTA vom 18.03.2022 „Keine kostenlo-
sen Parkplätze mehr für Kölner Lehrkräfte – Jobticket als Lösung?“).
Inzwischen ist durch die Einführung des Deutschland-Tickets, die geforderte Alternative ei-
nes Jobtickets im Falle der Bewirtschaftung von Lehrerparkplätzen vom Tisch, weil das
Deutschland-Ticket mit 49 € deutlich unter den Kosten eines seinerzeit angedachten Jobti-
ckets liegt. Kölner Schulen sind als Arbeitsplatz bei Lehrkräften begehrt. Dies ist daran zu er-
kennen ist, dass es den vielen neu an den Start gehenden Schulen keine Probleme bereitet,
dafür in kürzester Zeit komplett neue Kollegien zu finden.
Das Pilotprojekt zur Bewirtschaftung von Lehrerparkplätzen soll in der Innenstadt pilotiert
werden. Die Verwaltung soll jährlich einen Sachstandsbericht dazu abgeben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz
GRÜNEN-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Lucas Sickmöller
Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0446/2024
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 11.03.2024
- Erstellt
- 11.03.2024 12:19