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3833/2021

34. Bericht zur Situation Geflüchteter

Mitteilung Ausschuss 10.11.2021

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34. Bericht zur Situation Geflüchteter

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34. Bericht zur Situation Geflüchteter

20406 Zeichen

Situation Geflüchteter in Köln 
 
 
 
34. Bericht 
 
(III. Quartal 2021) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dezernat für Soziales, Gesundheit und 
Wohnen 
Amt für Wohnungswesen 
 
 
Stand 30.09.2021

1 
 
34. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09 .2021 
Inhalt 
Einleitung  ............................................................................................................................................... 2 
1. Zahlen und Daten  ............................................................................................................................. 2 
1.1. Gesamtzahlen  ..................................................................................................................... 2 
1.2. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart ........................................................ 3 
1.3. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk  .............................................................................. 4 
2. Ressourcenmanagement  ................................................................................................................ 5 
2.1. Entwicklungen III. Quartal 2021  ....................................................................................... 5 
2.2. Sachstand  ............................................................................................................................ 6 
3. Anstieg unerlaubt eingereister Personen aus Albanien  ............................................................. 7 
4. Bewältigung der Corona-Pandemie in Unterkünften für Geflüchtete  ....................................... 8

2 
 
34. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09 .2021 
Einleitung 
 
Die Stadt Köln erfüllt mit der Unterbringung und sozialen Betreuung von Geflüchteten ihren 
gesetzlichen Auftrag aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie dem 
Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) und stellt die Unterbringung für alle Personen 
(auch unerlaubt Eingereiste) sicher, die ihr durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen 
werden.  
Hierfür hält die Stadt selbst eine Vielzahl an Unterkünften im gesamten Stadtgebiet vor, 
beziehungsweise hat Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter langfristig angemietet. Die 
soziale Betreuung der Geflüchteten wird durch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
sowie kirchliche und private soziale Träger sichergestellt und von einer großen Anzahl 
ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer unterstützt. 
Der Bericht erscheint quartalsweise und bezieht sich aktuell auf den Zeitraum bis zum 
30.09.2021. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass zu einzelnen Punkten bereits aktuellere 
Erkenntnisse vorliegen. 
1. Zahlen und Daten 
1.1. Gesamtzahlen 
In der Gesamtentwicklung ist die Zahl der untergebrachten Geflüchteten seit Anfang 2019 
rückläufig. Im dritten Quartal 2021 stagniert die Entwicklung. 
Die Zuweisungen durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen überwiegend im Rahmen 
der Familienzusammenführung und umfassen durchschnittlich zwei bis drei Personen pro 
Woche.  
Die Zuweisungsquote lag zum Stichtag 30.09.2021 bei 102,62 %. 
Jahreswerte 2010 - 2021: 
 
*Stand 30.09.2021

3 
 
34. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09 .2021 
Die Zahlen der Geflüchteten, die in Köln untergebracht werden, sinken im Jahresvergleich 
kontinuierlich, stagnieren aktuell im Quartalsvergleich. 
Die für die Versorgung dieser Menschen benötigten Unterbringungsmöglichkeiten sollen dem 
vom Rat beschlossenen Standard entsprechen („Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung 
von Flüchtlingen in Köln“ vom 20.07.2004). Insbesondere die Maßgabe, dass an einem 
Standort höchstens 80 Menschen untergebracht werden sollen, kann derzeit oft nicht erfüllt 
werden. Das bedeutet, dass auch weiterhin große Anstrengungen notwendig sind, um dem 
Anspruch der weltoffenen und toleranten Stadtgesellschaft gerecht zu werden. 
Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen seit September 2020 in Kombination mit der 
monatlichen Veränderung: 
 
Der auffällige Rückgang im Dezember 2020 sowie zwischen Februar und April 2021 ist die 
Folge der Lockdowns in Europa, die mit einer zeitweisen Schließung von Grenzen und 
stärken Kontrolle der Reisen in Europa verbunden waren sowie mit einer zeitweisen 
Aussetzung der Verteilung von Geflüchteten auf die Kommunen durch das Land NRW. 
Der Anstieg im August und September 2021 erklärt sich mit einer erheblichen Zunahme 
unerlaubt eingereisten Personen aus den Westbalkanstaaten. 
1.2. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart 
Zur Unterbringung geflüchteter Menschen werden unterschiedliche Unterkunftsarten genutzt, 
die sich hinsichtlich der Privatsphäre für die Menschen erheblich unterscheiden 
(Unterbringungsqualität). 
Differenziert wird: 
• Notaufnahme (Herkulesstraße) 
• Notunterkunft 
• Beherbergungsbetrieb 
• Wohnheim 
• Mobile Wohneinheit 
• Systembau 
• Wohnung (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Einzelwohnun gen) 
Ausführliche Erläuterungen hinsichtlich Bauart, Unterbringungsqualität und Nutzungsart sind 
im 20. Bericht zu finden. 
-68 -75 -29 -225 -72 -118 -197 -117 -70 -58 -192 
253 43 
6.505 6.430 6.401 6.176 6.104 5.986 5.789 5.672 5.602 5.544 5.352 5.605 5.648 
-1000 
0
1000 
2000 
3000 
4000 
5000 
6000 
7000 
8000 
Sep 20 Okt 20 Nov 20 Dez 20 Jan 21 Feb 21 Mrz 21 Apr 21 Mai  21 Jun 21 Jul 21 Aug 21 Sep 21 
monatliche Entwicklung der Unterbringung 
Veränderung zum Vormonat Bestand

4 
 
34. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09 .2021 
Tatsächliche Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats: 
 
 
Grafische Darstellung der Verteilung zum 30.09.2021: 
 
 
 
Durch den Abschluss der Umbauarbeiten im Standort Bonner Straße zum 19.04.2021 gibt es 
nun keine Unterkunftsart Notunterkunft mehr.  
1.3. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk 
Die Verteildichte gibt, basierend auf der tatsächlichen Belegung zum Stichtag, das Verhältnis 
von Einwohnern eines Stadtbezirks (Stand 30.09.2021) zu den in diesem Bezirk 
untergebrachten geflüchteten Menschen an. Durch Aus- und Umzüge, Verlegungen in 
andere Unterkünfte etc. sind diese Zahlen in ständiger dynamischer Entwicklung.  
Dargestellt ist die reale Belegung zum dritten Quartalsende 2021 sowie der voraussichtliche 
Anteil geflüchteter Menschen im Stadtbezirk im Dezember 2021 unter Berücksichtigung der 
bis Jahresende erwarteten Inbetriebnahme neuer bzw. Aufgabe noch belegter Objekte. 
Die Veränderung der Verteildichte zum Jahresende wird außerdem von der Entwicklung der 
Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Gesamtfallzahl, so sinkt die Verteildichte 
ebenfalls. 
Stichtag 31.12.2020 31.03.2021 30.06.2021 31.07.2021 31. 08.2021 30.09.2021 
Notaufnahme 119 71 68 126 256 407 
Notunterkünfte 87 82 0 0 0 0
Beherbergungsbetriebe 402 362 277 282 272 263 
Mobile Wohneinheiten 911 831 760 694 681 678 
Systembauten 1.442 1.411 1.374 1.372 1.366 1.367 
Wohnungen 2.370 2.247 2.266 2.236 2.231 2.230 
Wohnheime 845 785 799 778 799 703 
Summe 6.176 5.789 5.544 5.488 5.605 5.648 
Beherbergungs 
betriebe; 
263; 5% 
Mobile 
Wohneinheiten; 
678; 12% 
Notaufnahme; 
407; 7% 
Systembauten; 
1.367; 24% 
Wohnheime; 
703; 12% 
Wohnungen; 
2.230; 40% 
Verteilung der Unterbringungsarten 30.09.2021

5 
 
34. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09 .2021 
Auf Grund der unter Punkt 1.1 aufgezeigten Prämissen für die Fallzahlentwicklung, der 
weiterhin in der Diskussion befindlichen Asylpolitik von Bund und Land und der kaum 
vorhersehbaren politischen Entwicklung in den Hauptherkunftsländern der geflüchteten 
Menschen ist eine seriöse Prognose nicht möglich. 
 
2. Ressourcenmanagement 
Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um einerseits der deutlichen Schwankungen 
der Anzahl geflüchteter Menschen bei der Unterbringung gerecht zu werden, andererseits 
auch um die Qualität der Unterkünfte - gerade hinsichtlich der notwendigen Privatsphäre - für 
die geflüchteten Menschen stetig zu verbessern. 
Neben der Qualität der Unterbringung steht dabei auch die mittelfristige Rückkehr zu den in 
den Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter festgelegten Standards 
im Fokus. 
2.1. Entwicklungen III. Quartal 2021 
Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 04.02.2021 die konkrete Vorgabe gemacht, 
die Quote der geflüchteten Menschen, die von der Stadt Köln in abgeschlossenen 
Wohneinheiten untergebracht werden, schrittweise jährlich um 5 % zu steigern. Diese neuen 
Vorgaben erfordern eine umfassende Anpassung der Ressourcenplanung für die 
Unterkünfte für Geflüchtete durch das Amt für Wohnungswesen.  
0,50% 
0,59% 
0,25% 
0,71% 
0,32% 
0,26% 
0,84% 
0,53% 
0,58% 
0,51% 
0,50% 
0,59% 
0,25% 
0,70% 
0,30% 
0,31% 
0,84% 
0,61% 
0,60% 
0,52% 
0,52% 
0,58% 
0,29% 
0,39% 
0,33% 
0,32% 
0,89% 
0,64% 
0,62% 
0,51% 
0,53% 
0,59% 
0,30% 
0,40% 
0,36% 
0,37% 
0,92% 
0,67% 
0,65% 
0,53% 
0,00% 0,10% 0,20% 0,30% 0,40% 0,50% 0,60% 0,70% 0,80% 0,90% 1 ,00% 
Innenstadt 
Rodenkirchen 
Lindenthal 
Ehrenfeld 
Nippes 
Chorweiler 
Porz 
Kalk 
Mülheim 
Gesamt 
Verteildichte in den Stadtbezirken 
Anteil I. Quartal 2021 
Anteil II. Quartal 2021 
Anteil III.Quartal 2021 
voraussichtlicher Anteil 
Dezember 2021

6 
 
34. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09 .2021 
Mit Stand 30.09.2021 waren 82,54% der in städtischen Ressourcen (ohne die Notaufnahme 
Herkulesstraße und ohne Beherbergungsbetriebe) versorgten Geflüchteten in Unterkünften 
untergebracht, deren Wohneinheiten abgeschlossen sind und die sowohl über eigene 
Sanitäranlagen als auch über eigene Küchen verfügen. Aufgrund der derzeitigen 
Entwicklung und Planung ist davon auszugehen, dass das Ziel der Unterbringung von 85 % 
der kommunal untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten zum Ende 
des Jahres erreicht wird.  
 
Durch Neubau von Unterkünften und Sanierung bestehender Unterkünfte wird insgesamt 
eine verbesserte Unterbringungsqualität für Geflüchtete angestrebt, sodass insbesondere die 
überwiegende Mehrheit der untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen 
Wohneinheiten versorgt werden kann. Eine Aufgabe von Wohneinheiten dieser Art ist 
dennoch manchmal notwendig, wenn sich das Objekt in einem sanierungsbedürftigen 
Zustand befindet oder die Vertragslaufzeit für die Anmietung des Objekts endet. 
2.2. Sachstand 
Eine Erhaltung oder Steigerung der Unterbringungsqualität hängt von vielfältigen 
Einflussfaktoren ab und soll durch konkrete Maßnahmen erreicht werden, die sich wie folgt 
darstellen: 
Zur Erhaltung des Qualitätsstandards für die Unterbringung Geflüchteter ist vorgesehen, 
kostenintensive Standorte und solche mit geringen Qualitätsstandards sukzessive zu 
schließen. Dabei stehen u.a. die Standorte mit mobilen Wohneinheiten der ersten und 
zweiten Containergeneration im Fokus. Sie verfügen nur über Gemeinschaftsküchen bzw. -
sanitäreinrichtungen. Durch diese Bauweise ergeben sich u.a. besondere brandschutz-
rechtliche Aspekte, die sehr kostenintensiv sind.  
In der Unterkunftsart „Wohnungen“ befinden sich Objekte, die zwar abgeschlossene 
Wohneinheiten bieten, deren Bausubstanz und -zustand die Betreibung als Unterkunft für 
Geflüchtete aber sehr kostenintensiv macht (marode Elektrik- und Wasserinstallation 
und/oder marode Bausubstanz). Daher müssen auch Objekte der Unterkunftsart 
„Wohnungen“ zur Schließung vorgesehen werden. 
 
Zum 30.09.2021 konnte an sechs Standorten die Unterbringung vollständig beendet werden. 
Stand III. Quartal 2021:  
 
 
 
 
Projekt Unterkunftsart Unterbr 
ingung 
B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stand 
ortent 
wicklu 
ng 
Belegart Datum 
Leerzug 
max. 
Belegung 
*
Real 
31.12. 
2020 
Real 
30.09. 
2021 
Bergisch Gladbacher 
Straße 
Wohnheime Flü 9 Dellbrück  Familien 10.08.2021 57 22 0
Hansaring Wohnheime Flü 1 Neustadt-Nord  Familien 30.09.2 021 68 50 0
Hermann-Heinrich- 
Gossen-Straße 
Mobile Wohneinheiten Flü 3 Junkersdorf  Männer 16.07.2021 152 58 0
Pallenbergstraße Wohnheime Flü 5 Weidenpesch  Frauen 30.0 9.2021 10 3 0
Weißdornweg Systembauten Flü 2 Rondorf  Familien 31.08.2 021 68 49 0
Werthmannstraße Wohnheime Flü 3 Lindenthal II LSBTI 05.07. 2021 6 3 0
185

7 
 
34. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09 .2021 
Folgende Unterkünfte sollen bis Ende 2021 umgebaut, saniert bzw. bezugsfertig hergerichtet 
werden, um eine verbesserte Unterbringungsqualität zu erreichen. 
 
Stand III. Quartal 2021 für die Sanierung von Unterkünften, die zurzeit hergerichtet werden : 
 
 
Zur Verbesserung des Qualitätsstandards ist außerdem die Schaffung von 
Unterkunftsplätzen durch Neubau und Anmietung von neuen Objekten vorgesehen. Weil die 
neuen Plätze jeweils über abgeschlossene Wohneinheiten mit eigener Küche und eigenem 
Sanitärbereich verfügen, wird hiermit ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der 
Unterbringungsqualität und damit zur Integration geleistet. 
 
Stand III. Quartal 2021 für den Neubau von Unterkunftsplätzen, die sich noch in der Errichtung 
befinden: 
 
 
 
Weiterhin ist es gelungen in folgendem Beherbergungsbetrieb die Nutzung als Unterkunft 
vollständig zu beenden:  
 
 
 
Ein vollständiger Verzicht auf die Inanspruchnahme jeglicher Beherbergungsbetriebe wird 
auf Grund der dort verfügbaren besonderen Gegebenheiten, die sich besonders für die 
speziellen Schutzbedarfe einzelner Geflüchteter eignen, auf Dauer nicht möglich sein. 
 
3. Anstieg unerlaubt eingereister Personen aus Albanien  
In den Monaten August und September 2021 kam es in Köln zu einem Anstieg der unerlaubt 
eingereisten Personen um etwa 350 Menschen aus den Westbalkanstaaten. Diese wurden 
nicht der Stadt Köln im Rahmen des Verteilungssystems für Geflüchtete nach dem 
Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW vom Land zugewiesen, sondern haben sich nach ihrer 
Projekt Haus 
Nr, 
Unterkunfts 
art 
B
e
z
i
r
k
Stadtteil Status 
Bau 
vorauss. 
 
Belegun 
g
vorauss. 
Fertigstellung 
max. 
Belegun 
g
vorauss. 
belegte 
Plätze 
Ikarosstraße 27 Wohnungen 4 Ossendorf 
Sanierung Familien IV Quartal 2021 4 4
Ikarosstraße 29 Wohnungen 4 Ossendorf Sanierung Familien IV Quartal 2021 4 4
Projekt Haus Nr, Unterkunftsa 
rt 
B
e
z
i
r
k
Stadtteil Status Bau vorauss. 
Belegung 
vorauss. 
Fertigstellung 
max. 
Belegung 
vorauss. 
belegte 
Plätze 
Lindweilerweg 117a Systembau 5 Longerich Bau Familien IV. Quartal 2021 78 66 
Projekt Unterkunftsart Unterbr 
ingung 
B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stand 
ortent 
wicklu 
ng 
Belegart Datum 
Leerzug 
max. 
Belegung 
*
Real 
31.12. 
2020 
Real 
30.09. 
2021 
Meister-Gerhardt-Straße Beherbergungsbetriebe Flü 1 Neustadt-Süd  Frauen 30.08.2021 42 30 0

8 
 
34. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09 .2021 
Einreise unmittelbar nach Köln begeben. Dabei handelte es sich ganz überwiegend um 
vierköpfige Familien mit albanischer Staatsangehörigkeit, wobei auch Menschen aus 
Montenegro, Serbien und Kosovo vertreten waren. Die genauen Ursachen der geballten 
Zuwanderung sind nicht geklärt.  
Es handelte sich wegen des frühen Zeitpunkts im Jahr und der Einreise aus anderen 
europäischen Ländern offenbar nicht um die aus den Vorjahren bekannte sogenannte 
“Winterwanderung“ aus den Westbalkanstaaten. Diese besteht aus Menschen, die sich 
wegen der klimatischen und sozialen Verhältnisse in ihren Herkunftsländern nur über den 
Winter nach Deutschland begeben, keinen Asylantrag stellen und vor 
aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zu Beginn des Frühjahrs freiwillig in ihre 
Herkunftsländer zurückkehren.  
Die jetzige Gruppe von unerlaubt Eingereisten, hat, obwohl Albanien ein sicheres 
Herkunftsland (§ 29 a Abs.1 und 2 AufenthG) ist, zum großen Teil ihre Absicht bekundet, 
einen Asylantrag zu stellen, hat aber die dafür erforderliche Weiterreise in eine 
Landesaufnahmeeinrichtung verweigert und ist gerichtlich dagegen vorgegangen. Außerdem 
greift bei etlichen Personen wegen der Einreise aus einem sicheren europäischen Staat das 
vorrangige Dublin-III-Verfahren.  
Bis zur Klärung der aufenthaltsrechtlichen Fragen erfolgt eine Unterbringung durch die Stadt 
Köln, wobei diese überwiegend in der Notaufnahme Herkulesstraße erfolgt. Die 
vorbezeichnete Gruppe zeichnet sich durch ein auffälliges negatives Sozialverhalten aus. 
Dies ist gekennzeichnet durch eine Häufung von Regelverstößen wie Vandalismus und 
aggressiven Verhalten gegenüber Wachdienst und sozial Betreuenden.   
Es erfolgt eine eingehende Auseinandersetzung aller Beteiligten mit der Situation, um eine 
Befriedung zu erreichen. 
4. Bewältigung der Corona-Pandemie in Unterkünften für 
Geflüchtete 
Entwicklung der Corona-Pandemie im dritten Quartal 2021 
 
 
0
10 
20 
30 
40 
50 
60 
70 
80 
90 
100 
110 
120 
130 
140 
150 
160 
170 
180 
Mit Covid 19 infizierte untergebrachte Geflüchtete

9 
 
34. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09 .2021 
Im Aufzeichnungszeitraum 01.07.2021 bis 30.09.2021 sank die Anzahl an infizierten 
Geflüchteten mit leichten Schwankungen auf nahezu Null, wobei die sommerlichen 
Temperaturen dazu beigetragen haben, die Ansteckungsrate des Virus zu reduzieren. 
Bis Mitte August stieg die Anzahl der gleichzeitigen Indexfälle (= mit Covid-19 Infizierte) auf 
15. Durch das zunehmende Aufkommen der Delta-Variante, das Ende der Sommerferien 
und den damit verbundenen vielen Reiserückkehrern, die sich teilweise infiziert hatten, kam 
es in der Stadtbevölkerung zu einem Anstieg der Inzidenzzahlen, der auch bei den 
Geflüchteten seinen Niederschlag in einer leichten Welle fand. 
Bis Anfang September stieg die Anzahl der Indexfälle auf den Höchstwert von 59, um dann 
bis Ende September wieder abzusinken. 
Während es im Verlauf der dritten Welle von Ende April 2021 bis Ende Mai 2021 insgesamt 
180 positiv getestete Geflüchtete gab, wurden während der vierten Welle von August bis 
Ende September noch insgesamt 150 Geflüchtete positiv getestet. 
 
Allgemeinverfügung – notwendige Quarantäne-Anordnung bei großen Unterkünften 
Die Zahl der Allgemeinverfügungen, mit denen zur Verhinderung der größeren Verbreitung 
eines Infektionsgeschehens alle an einem Standort untergebrachten Geflüchteten für 14 
Tage unter Quarantäne gestellt werden, ist deutlich abgesunken.  
Während im zweiten Quartal noch vier Standorte (Aloys-Boecker-Straße, Boltensternstraße, 
Neubrücker Ring, Urbacher Weg) betroffen waren, war im dritten Quartal lediglich der 
Standort Sinnersdorfer Straße unter Quarantäne. Aufgrund der insgesamt gesunkenen 
Anzahl an infizierten Geflüchteten, sinkt auch die Notwendigkeit der Anordnungen von 
Allgemeinverfügungen. Infizierte Geflüchtete können sich einzeln oder mit ihren Familien in 
Quarantäne begeben. 
Corona-Impfung bei untergebrachten Geflüchteten 
Aufgrund der nach wie vor eingeschränkten Impfbereitschaft der untergebrachten 
Geflüchteten ist es das fortgesetzte Bestreben des Sozialen Dienstes, der betreuenden 
sozialen Träger und des Teams Flüchtlingsmedizin des Gesundheitsamtes, die 
Impfbereitschaft und damit die Impfquote bei den Geflüchteten zu erhöhen. Dies lässt sich in 
erster Linie durch wiederkehrende persönliche Ansprache, Motivation und Information 
kombiniert mit einfachen Zugangswegen zu Impfangeboten erreichen. 
Die Geflüchteten sind über Möglichkeit informiert, sich ohne Terminvereinbarung bei der 
Impfstelle im Erdgeschoss des Gesundheitsamtes am Neumarkt montags bis freitags von 9 
bis 17 Uhr impfen zu lassen. Wer geimpft werden möchte, muss nur ein Ausweisdokument 
mitbringen und, falls vorhanden, den Impfausweis. Darüber hinaus besteht auch für 
Geflüchtete nach wie vor die Möglichkeit, sich bei einem niedergelassenen Arzt oder bei 
einer der Stadtteil-Impfaktionen impfen zu lassen. 
Auffrischungsimpfungen stehen noch nicht auf der Tagesordnung, insbesondere da meist die 
Erstimpfung erst vor wenigen Monaten erfolgt ist. Eine Auffrischungsimpfung wird 
untergebrachten Geflüchteten nur bei entsprechender Empfehlung des Robert-Koch-Instituts 
sowie bei Empfehlung und Kapazität des Gesundheitsamtes angeboten. Derzeit stehen bei 
Auffrischungsimpfungen ältere Menschen sowie Personen im Pflege- und 
Gesundheitsbereich im Vordergrund. Soweit untergebrachte vulnerable Personen besondere 
gesundheitliche Beeinträchtigungen haben, befinden sie sich in ärztlicher Behandlung und 
werden von ihrem behandelnden Arzt über die individuelle Sinnhaftigkeit und Möglichkeit 
einer Auffrischungsimpfung beraten.  
Der Jahresbericht zur Situation Geflüchteter in Köln mit Stichtag 31.12.2021 wird vom Amt 
für Wohnungswesen zu Beginn des Jahres 2022 erstellt.

Mitteilung Ausschuss

561 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 10.11.2021 
 3833/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.11.2021 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 19.11.2021 
Gesundheitsausschuss 23.11.2021 
Finanzausschuss 06.12.2021 
Integrationsrat 11.01.2022 
 
34. Bericht zur Situation Geflüchteter 
Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit den 3. Quartalsbericht der aktuellen 
Situation Geflüchteter zum Stichtag 30.09.2021 zur Verfügung. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (5)

18.11.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.11.2021 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 4 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
23.11.2021 Gesundheitsausschuss
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.12.2021 Finanzausschuss
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.01.2022 Integrationsrat
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3833/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
10.11.2021
Erstellt
02.11.2021 14:26