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3018/2016

Errichtung eines Bildungsgangs Berufliches Gymnasium für Wirtschaft und Verwaltung, Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung am Alfred-Müller-Armack-Berufskolleg (BK 01)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 01.08.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2017, TOP 10.31

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

8710 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/40/402/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3018/2016 
Freigabedatum 
01.08.2017 
Beschlussvorlage                          Neufassung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung eines Bildungsgangs Berufliches Gymnasium für Wirtschaft und Verwaltung, 
Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung am Alfred-Müller-Armack-Berufskolleg (BK 01) 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Schulgesetz NRW (SchulG) die Errichtung des folgen-
den Bildungsgangs: 
 
Berufliches Gymnasium für Wirtschaft und Verwaltung 
Fachbereich: Wirtschaft und Verwaltung 
Bildungsgang: Allgemeine Hochschulreife (Betriebswirtschaftslehre) 
 
gemäß § 22 Absatz 5 Nr. 3 SchulG und Anlage D der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in 
den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK) zum 01.08.2018 am Alfred-Müller-Armack-
Berufskolleg, Brüggener Straße 1, 50969 Köln (BK 01). 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung          zurückgestellt/Ursprungsfassung 28.11.2016 
Ausschuss Schule und Weiterbildung                 11.09.2017 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)            zurückgestellt/Ursprungsfassung 07.11.2016 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 
Rat 28.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Die Vorlage wurde bereits im Herbst 2016 in der Beratungsfolge gebracht, dann jedoch ruhend ge-
stellt. Grund hierfür war das zunächst ablehnende Votum der Arbeitsgemeinschaft der Schulleiterin-
nen und Schulleiter der Berufskollegs. 
Zwischenzeitlich wurde der Antrag dort erneut diskutiert, im Ergebnis hat die Arbeitsgemeinschaft 
dem Antrag zugestimmt. 
Auch die Bedenken des Berufskollegs Südstadt wurden in der Verwaltung erörtert. Insbesondere 
durch die Festlegung von Deutsch als Leistungskursfach im Alfred-Müller-Armack-Berufskolleg wird 
eine Konkurrenzsituation der beiden Berufskollegs weitestgehend vermieden. Die beiden Schulleitun-
gen werden dafür Sorge tragen, dass sich die Schulen kooperativ ergänzen und nicht um die Schüle-
rinnen und Schüler konkurrieren werden. 
Somit sind die offenen Fragen, die zur Ruhendstellung des Antrags geführt haben, geklärt und die 
Schulleitung des Alfred-Müller-Armack-Berufskollegs beantragt die Errichtung des folgenden Bil-
dungsgangs zum Schuljahr 2018/2019 beim Schulträger: 
Berufliches Gymnasium für Wirtschaft und Verwaltung 
Fachbereich: Wirtschaft und Verwaltung 
Bildungsgang: Allgemeine Hochschulreife (Betriebswirtschaftslehre) 
 
APO-BK, Anlage D, § 1a, Absatz (1), Nr. 1 (Anlage D 27) 
 
Zielgruppe sind die Schülerinnen und Schüler der Stadt Köln nach Erfüllung der Schulpflicht gemäß § 
37, Absatz (1) SchulG mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, insbesondere: 
- Absolventen/-innen der 2-jährigen Berufsfachschule nach APO-BK, Anlage C, § 2, Nr. 3 (Anlage 
C 2) des Alfred-Müller-Armack-Berufskollegs 
- Absolventen/-innen der 1-jährigen Berufsfachschule nach APO-BK, Anlage B, § 2, Nr. 2 (Anlage 
B 2) 
- Leistungsnachwuchssportler/-innen der NRW-Sportschule Köln mit Berechtigung zum Besuch 
der gymnasialen Oberstufe 
 
Der allgemein zu beobachtende Trend, im Anschluss an die allgemeine Schulpflicht höherwertige 
Schulabschlüsse anzustreben, spiegelt sich auch in den Anmeldezahlen des Alfred-Müller-Armack-
Berufskollegs wider. Die Anmeldungen zur 2-jährigen Berufsfachschule, die u. a. den schulischen Teil 
der Fachhochschulreife vermittelt (APO-BK, Anlage C, § 2, Nr. 3), haben in der jüngeren Vergangen-
heit kontinuierlich zugenommen. Im Schuljahr 2008/2009 führte das Alfred-Müller-Armack-
Berufskolleg in diesem Bildungsgang zwei Parallelklassen. Für das Schuljahr 2016/2017 ist der 
Schulaufsicht eine Erhöhung der Zügigkeit von sechs auf sieben Parallelklassen angezeigt worden. 
Im Schuljahr 2017/18 wird der Bildungsgang in beiden Jahrgangsstufen zweizügig geführt. 
Auch der Verordnungsgeber hat diesem Bestreben nach höherwertigen Schulabschlüssen Rechnung 
getragen. Die APO-BK 2015 (Änderungsverordnung vom 09.12.2014) eröffnet nunmehr explizit die 
Möglichkeit, nach Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife in die Jahrgangsstufe 12 des 
Beruflichen Gymnasiums einzutreten und die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. 
Die Einrichtung des Beruflichen Gymnasiums im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung am Alfred-
Müller-Armack-Berufskolleg ermöglicht den Absolventen der 2-jährigen Berufsfachschule gemäß An-
lage C 2 die Fortsetzung ihrer Schullaufbahn an der ihnen bekannten Schule. Diese Konstanz des 
schulischen Umfelds, verbunden mit einer engen curricularen Abstimmung zwischen den zwei Bil-

3 
dungsgängen, erhöht die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Bildungsbiographie bis zur Erlangung 
der allgemeinen Hochschulreife. 
 
Mit der APO-BK 2015 ist im Schuljahr 2015/2016 der Bildungsgang der 1-jährigen Berufsfachschule 
zur Vermittlung des mittleren Schulabschlusses (APO-BK, Anlage B, § 2, Nr. 2) erfolgreich eingerich-
tet worden. Aufgrund der gestiegenen Anmeldezahlen ist der Schulaufsicht die Erhöhung der Zügig-
keit auf zwei Parallelklassen im Schuljahr 2016/2017 angezeigt worden. Auch im Schuljahr 2017/18 
wird dieser Bildungsgang zweizügig geführt. 
Nicht wenige Absolventen erwerben mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) die Be-
rechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Auch diese Lernenden können ohne Schulwech-
sel und damit unter konstanten Lernbedingungen ihre Schullaufbahn im Beruflichen Gymnasium fort-
setzen, wenn das Bildungsangebot des Alfred-Müller-Armack-Berufskollegs um diesen Bildungsgang 
erweitert wird. 
 
Im Verbund mit drei weiteren Schulen ist das Alfred-Müller-Armack-Berufskolleg NRW-Sportschule 
Köln. Einige Nachwuchsleistungssportlerinnen und -sportler entscheiden sich trotz Q-Vermerks für 
den Besuch der 2-jährigen Berufsfachschule am Alfred-Müller-Armack-Berufskolleg. Sie befürchten 
eine zu starke Belastung in der Kombination von Hochleistungssport und dem Besuch der Oberstufe 
an einem der beiden Gymnasien im Schulverbund.  
Mit der Einrichtung des Beruflichen Gymnasiums am Alfred-Müller-Armack-Berufskolleg als NRW-
Sportschule Köln eröffnet sich auch diesen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit des Erwerbs 
der allgemeinen Hochschulreife. Mit entsprechend geringerer Belastungsintensität im einzelnen 
Schuljahr erreichen sie dieses Bildungsziel über einen Zeitraum von vier Jahren (zwei Jahre bis zum 
Abschluss der FHR und je nach individueller Entscheidung weitere zwei Jahre bis zum Abschluss 
AHR). 
Damit wird das System der NRW-Sportschule Köln um einen wesentlichen „Baustein“ erweitert, mit 
dem die Schulkarriere und der Verlauf der sportlichen Beanspruchung flexibel und individuell aufei-
nander abgestimmt werden können. 
 
Die Einrichtung des Beruflichen Gymnasiums am Alfred-Müller-Armack-Berufskolleg korrespondiert 
mit der notwendigen Weiterentwicklung der Bildungslandschaft in der Stadt Köln. Angesichts der pri-
mären Orientierung vieler junger Menschen am Abitur und angesichts der prognostizierten Zunahme 
der Schülerzahlen wird der Bildungsweg über die bestehenden Realschulen und anschließend über 
das Berufliche Gymnasium gestärkt. 
Für nicht wenige Schülerinnen und Schüler ist aufgrund der individuellen Begabungsprofile und Ent-
wicklungspotenziale gerade dieser Weg eine erfolgversprechende Alternative zum Erwerb der allge-
meinen Hochschulreife. 
 
Die Schulleitung geht für das Schuljahr 2018/2019 von einer Nachfrage von ca. 22 Schülerinnen und 
Schülern aus, der Bildungsgang soll einzügig geführt werden. 
Die Schulleiter/innen der Berufskollegs wurden über das beabsichtigte Bildungsangebot informiert 
und haben der Einrichtung des Bildungsgangs in Ihrer Sitzung am 23.05.2017 zugestimmt. 
Die Mitglieder der Schulkonferenz des Alfred-Müller-Armack-Berufskollegs haben der Einrichtung des 
Bildungsgangs im September schriftlich zugestimmt.  
Die obere Schulaufsicht ist in die Planungen der Schulleitung involviert und hat entsprechend bera-
ten. Eine Unterstützung der Einrichtung des beantragten Bildungsgangs wurde zugesagt. Die Schul-
aufsicht sieht durch die Einrichtung des Bildungsgangs keine Bestandsgefährdung von entsprechen-
den Bildungsgängen an anderen Berufskollegs in regionaler Nähe.  
Der benötigte Unterrichtsraum ist vorhanden. Die Kosten für die erforderliche Ausstattung, Unter-
richtsmittel und Verbrauchsmaterial für die Durchführung des Bildungsgangs sind durch entsprechen-

4 
de Haushaltsmittel gedeckt. Die Lehrkräfte werden aus dem Budget des Landes Nordrhein-Westfalen 
finanziert.  
Der Beschluss bedarf gem. § 81 Absatz 3 SchulG der Genehmigung durch die obere Schulaufsichts-
behörde.

Beratungsverlauf (3)

11.09.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.09.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2017 Rat
TOP 10.31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Brüggener Straße 1
  • Straße 1

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Details

Aktenzeichen
3018/2016
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
01.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27