3018/2016
Errichtung eines Bildungsgangs Berufliches Gymnasium für Wirtschaft und Verwaltung, Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung am Alfred-Müller-Armack-Berufskolleg (BK 01)
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 3018/2016 Freigabedatum 01.08.2017 Beschlussvorlage Neufassung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung eines Bildungsgangs Berufliches Gymnasium für Wirtschaft und Verwaltung, Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung am Alfred-Müller-Armack-Berufskolleg (BK 01) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Schulgesetz NRW (SchulG) die Errichtung des folgen- den Bildungsgangs: Berufliches Gymnasium für Wirtschaft und Verwaltung Fachbereich: Wirtschaft und Verwaltung Bildungsgang: Allgemeine Hochschulreife (Betriebswirtschaftslehre) gemäß § 22 Absatz 5 Nr. 3 SchulG und Anlage D der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK) zum 01.08.2018 am Alfred-Müller-Armack- Berufskolleg, Brüggener Straße 1, 50969 Köln (BK 01). Ausschuss Schule und Weiterbildung zurückgestellt/Ursprungsfassung 28.11.2016 Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.09.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) zurückgestellt/Ursprungsfassung 07.11.2016 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 Rat 28.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Vorlage wurde bereits im Herbst 2016 in der Beratungsfolge gebracht, dann jedoch ruhend ge- stellt. Grund hierfür war das zunächst ablehnende Votum der Arbeitsgemeinschaft der Schulleiterin- nen und Schulleiter der Berufskollegs. Zwischenzeitlich wurde der Antrag dort erneut diskutiert, im Ergebnis hat die Arbeitsgemeinschaft dem Antrag zugestimmt. Auch die Bedenken des Berufskollegs Südstadt wurden in der Verwaltung erörtert. Insbesondere durch die Festlegung von Deutsch als Leistungskursfach im Alfred-Müller-Armack-Berufskolleg wird eine Konkurrenzsituation der beiden Berufskollegs weitestgehend vermieden. Die beiden Schulleitun- gen werden dafür Sorge tragen, dass sich die Schulen kooperativ ergänzen und nicht um die Schüle- rinnen und Schüler konkurrieren werden. Somit sind die offenen Fragen, die zur Ruhendstellung des Antrags geführt haben, geklärt und die Schulleitung des Alfred-Müller-Armack-Berufskollegs beantragt die Errichtung des folgenden Bil- dungsgangs zum Schuljahr 2018/2019 beim Schulträger: Berufliches Gymnasium für Wirtschaft und Verwaltung Fachbereich: Wirtschaft und Verwaltung Bildungsgang: Allgemeine Hochschulreife (Betriebswirtschaftslehre) APO-BK, Anlage D, § 1a, Absatz (1), Nr. 1 (Anlage D 27) Zielgruppe sind die Schülerinnen und Schüler der Stadt Köln nach Erfüllung der Schulpflicht gemäß § 37, Absatz (1) SchulG mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, insbesondere: - Absolventen/-innen der 2-jährigen Berufsfachschule nach APO-BK, Anlage C, § 2, Nr. 3 (Anlage C 2) des Alfred-Müller-Armack-Berufskollegs - Absolventen/-innen der 1-jährigen Berufsfachschule nach APO-BK, Anlage B, § 2, Nr. 2 (Anlage B 2) - Leistungsnachwuchssportler/-innen der NRW-Sportschule Köln mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe Der allgemein zu beobachtende Trend, im Anschluss an die allgemeine Schulpflicht höherwertige Schulabschlüsse anzustreben, spiegelt sich auch in den Anmeldezahlen des Alfred-Müller-Armack- Berufskollegs wider. Die Anmeldungen zur 2-jährigen Berufsfachschule, die u. a. den schulischen Teil der Fachhochschulreife vermittelt (APO-BK, Anlage C, § 2, Nr. 3), haben in der jüngeren Vergangen- heit kontinuierlich zugenommen. Im Schuljahr 2008/2009 führte das Alfred-Müller-Armack- Berufskolleg in diesem Bildungsgang zwei Parallelklassen. Für das Schuljahr 2016/2017 ist der Schulaufsicht eine Erhöhung der Zügigkeit von sechs auf sieben Parallelklassen angezeigt worden. Im Schuljahr 2017/18 wird der Bildungsgang in beiden Jahrgangsstufen zweizügig geführt. Auch der Verordnungsgeber hat diesem Bestreben nach höherwertigen Schulabschlüssen Rechnung getragen. Die APO-BK 2015 (Änderungsverordnung vom 09.12.2014) eröffnet nunmehr explizit die Möglichkeit, nach Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife in die Jahrgangsstufe 12 des Beruflichen Gymnasiums einzutreten und die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Die Einrichtung des Beruflichen Gymnasiums im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung am Alfred- Müller-Armack-Berufskolleg ermöglicht den Absolventen der 2-jährigen Berufsfachschule gemäß An- lage C 2 die Fortsetzung ihrer Schullaufbahn an der ihnen bekannten Schule. Diese Konstanz des schulischen Umfelds, verbunden mit einer engen curricularen Abstimmung zwischen den zwei Bil- 3 dungsgängen, erhöht die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Bildungsbiographie bis zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. Mit der APO-BK 2015 ist im Schuljahr 2015/2016 der Bildungsgang der 1-jährigen Berufsfachschule zur Vermittlung des mittleren Schulabschlusses (APO-BK, Anlage B, § 2, Nr. 2) erfolgreich eingerich- tet worden. Aufgrund der gestiegenen Anmeldezahlen ist der Schulaufsicht die Erhöhung der Zügig- keit auf zwei Parallelklassen im Schuljahr 2016/2017 angezeigt worden. Auch im Schuljahr 2017/18 wird dieser Bildungsgang zweizügig geführt. Nicht wenige Absolventen erwerben mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) die Be- rechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Auch diese Lernenden können ohne Schulwech- sel und damit unter konstanten Lernbedingungen ihre Schullaufbahn im Beruflichen Gymnasium fort- setzen, wenn das Bildungsangebot des Alfred-Müller-Armack-Berufskollegs um diesen Bildungsgang erweitert wird. Im Verbund mit drei weiteren Schulen ist das Alfred-Müller-Armack-Berufskolleg NRW-Sportschule Köln. Einige Nachwuchsleistungssportlerinnen und -sportler entscheiden sich trotz Q-Vermerks für den Besuch der 2-jährigen Berufsfachschule am Alfred-Müller-Armack-Berufskolleg. Sie befürchten eine zu starke Belastung in der Kombination von Hochleistungssport und dem Besuch der Oberstufe an einem der beiden Gymnasien im Schulverbund. Mit der Einrichtung des Beruflichen Gymnasiums am Alfred-Müller-Armack-Berufskolleg als NRW- Sportschule Köln eröffnet sich auch diesen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit des Erwerbs der allgemeinen Hochschulreife. Mit entsprechend geringerer Belastungsintensität im einzelnen Schuljahr erreichen sie dieses Bildungsziel über einen Zeitraum von vier Jahren (zwei Jahre bis zum Abschluss der FHR und je nach individueller Entscheidung weitere zwei Jahre bis zum Abschluss AHR). Damit wird das System der NRW-Sportschule Köln um einen wesentlichen „Baustein“ erweitert, mit dem die Schulkarriere und der Verlauf der sportlichen Beanspruchung flexibel und individuell aufei- nander abgestimmt werden können. Die Einrichtung des Beruflichen Gymnasiums am Alfred-Müller-Armack-Berufskolleg korrespondiert mit der notwendigen Weiterentwicklung der Bildungslandschaft in der Stadt Köln. Angesichts der pri- mären Orientierung vieler junger Menschen am Abitur und angesichts der prognostizierten Zunahme der Schülerzahlen wird der Bildungsweg über die bestehenden Realschulen und anschließend über das Berufliche Gymnasium gestärkt. Für nicht wenige Schülerinnen und Schüler ist aufgrund der individuellen Begabungsprofile und Ent- wicklungspotenziale gerade dieser Weg eine erfolgversprechende Alternative zum Erwerb der allge- meinen Hochschulreife. Die Schulleitung geht für das Schuljahr 2018/2019 von einer Nachfrage von ca. 22 Schülerinnen und Schülern aus, der Bildungsgang soll einzügig geführt werden. Die Schulleiter/innen der Berufskollegs wurden über das beabsichtigte Bildungsangebot informiert und haben der Einrichtung des Bildungsgangs in Ihrer Sitzung am 23.05.2017 zugestimmt. Die Mitglieder der Schulkonferenz des Alfred-Müller-Armack-Berufskollegs haben der Einrichtung des Bildungsgangs im September schriftlich zugestimmt. Die obere Schulaufsicht ist in die Planungen der Schulleitung involviert und hat entsprechend bera- ten. Eine Unterstützung der Einrichtung des beantragten Bildungsgangs wurde zugesagt. Die Schul- aufsicht sieht durch die Einrichtung des Bildungsgangs keine Bestandsgefährdung von entsprechen- den Bildungsgängen an anderen Berufskollegs in regionaler Nähe. Der benötigte Unterrichtsraum ist vorhanden. Die Kosten für die erforderliche Ausstattung, Unter- richtsmittel und Verbrauchsmaterial für die Durchführung des Bildungsgangs sind durch entsprechen- 4 de Haushaltsmittel gedeckt. Die Lehrkräfte werden aus dem Budget des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert. Der Beschluss bedarf gem. § 81 Absatz 3 SchulG der Genehmigung durch die obere Schulaufsichts- behörde.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Brüggener Straße 1
- Straße 1
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Details
- Aktenzeichen
- 3018/2016
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 01.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27