3297/2021
Beantwortung einer Anfrage Sachstand Antidiskriminierungsrichtlinie
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
7391 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161/1 Vorlagen-Nummer 16.09.2021 3297/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 16.09.2021 Beantwortung einer Anfrage Sachstand Antidiskriminierungsrichtlinie Von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt wurde am 13.09.2021 folgende Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates (Vorlage AN/1961/2021) zum Thema Sachstand Antidiskriminierungsrichtlinie gestellt. „Seit 2005 gehört Köln der Europäischen Städte Kommission gegen Rassismus an. Als Teil dieser Kommission verpflichtet sich die Stadt Rassismus und Diskriminierung auf kommunaler Ebene entschlossen zu bekämpfen. Ein Ziel, dem sich Köln hierbei verschrieben hat, ist die Etablierung von städtischen Maßnahmen zur Prävention und Ahndung von Diskriminierung und Rassismus am Arbeitsplatz. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz setzt der Stadt einen gesetzlichen Rahmen, um ihre Mitar- beiter*innen am Arbeitsplatz vor Diskriminierung zu schützen. Um dies tatsächlich ef- fektiv und nachhaltig zu tun, ist es in einer großen Verwaltung wie in Köln wichtig, dass die Mitarbeiter*innen regelmäßig geschult werden und sich an klaren Richtlinien orientieren können.“ Vor diesem Hintergrund bittet man um Stellungnahme seitens der Verwaltung zu den nach- folgenden Fragen: 1. Ist eine (öffentlich zugängliche) Antidiskriminierungsrichtlinie innerhalb der Verwaltung bereits vorhanden oder geplant? Derzeit erarbeitet die Verwaltung eine Dienstvereinbarung zum Thema Antidiskriminie- rung, in welcher eine Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschrieben wird. Nach Abschluss dieser Dienstvereinbarung wird es entspre- chende Informations- und Werbemaßnahmen dazu geben. Überdies unterstützt die Stadt Köln finanziell bereits die beiden externen Antidiskriminierungsbüros der Caritas und des Trägers Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. 2. Welche präventiven Maßnahmen unternimmt die Stadt Köln, um ihre Mitarbei- ter*innen, sowie Bürger*innen vor diskriminierendem Verhalten städtischer Mitarbei- ter*innen zu schützen? Der Einsatz gegen diskriminierendes Verhalten wird in der Stadt Köln mit großer Priorität und Ernsthaftigkeit angegangen. Die Abteilungen, die sich mit dieser Arbeit beschäftigen, sind primär im Amt für Integration und Vielfalt im Dezernat der Oberbürgermeisterin an- gesiedelt. Das Amt für Integration und Vielfalt bündelt seit Dezember 2018 die Quer- schnittsaufgaben für die Themen Integration, Vielfalt, Religion und Behindertenpolitik so- 2 wie sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität und Antidiskriminierung. Das Bestre- ben, die Verwaltung im Bereich der Interkulturellen Öffnung zu stärken, wird in der Pro- zesshaftigkeit als wichtiger Baustein der Sensibilisierung der Mitarbeitenden verstanden und bereits jetzt erfolgreich in vielen Prozessen angewandt. Ebenfalls unterstützen Mitar- beitendennetzwerke, wie das LSBTI-Netzwerk „Buntwerk“, diese Bemühungen hin zu ei- ner offenen Verwaltung für alle. Darüber hinaus ist die Stelle zur Prävention und Abbau von Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung (IDA) im Amt für Integration und Vielfalt angesiedelt. Ziel ist der Abbau und die Prävention von Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung aufgrund der Herkunft, der Ethnie, der Hautfarbe, der sexuellen Orientie- rung, der Behinderung, der Religion, des Geschlechtes und des Alters zu gewährleisten, um somit den Abbau von strukturellen Hemmnissen und Zugangsbarrieren für alle be- nannten Zielgruppen gegenüber städtischen und anderen Institutionen zu fördern. In die- sem Sinne arbeitet die IDA Stelle an der konzeptionellen Entwicklung von Informations- und Trainingsangeboten für Mitarbeitende der städtischen Verwaltung. Die Stadt bietet darüber hinaus Schulungen u.a. im Bereich interkulturelle Kompetenz, Rassismuskritik, Diversity Management und Umgang mit unbewusster Voreingenommenheit an, die die Mitarbeitenden für einen wertschätzenden Umgang sensibilisieren sollen. Darüber hinaus berät das Mitarbeiterunterstützungsteam der Stadt Köln (M.U.T.) alle Mitarbeiter*innen sowie Führungskräfte in belastenden Situationen und Krisen, egal ob beruflicher oder pri- vater Herkunft. Die Mitarbeitenden des M.U.T. sind zu Diversity-Themen geschult. 3. Mit welchen Mitteln fördert die Verwaltung Konzepte und freie Träger zum Thema An- tidiskriminierung und Antirassismus? Die Stadt Köln unterstützt durch eine Vielzahl an Projekten das Engagement gegen Anti- diskriminierung und Antirassismus. Die Stadt Köln beteiligt sich an der Finanzierung der beiden externen Antidiskriminierungsbüros der Caritas und des Trägers Öffentlichkeit ge- gen Gewalt e.V., der LSBTI-Arbeit des Jugendzentrums anyway e.V., der Transbera- tungsstelle bei rubicon e.V. sowie der unabhängigen Ombudsstelle für Geflüchtete Köln. Das Amt für Integration und Vielfalt ist für die Vergabe und Betreuung der über das städti- sche Integrationsbudget jährlich zur Verfügung stehenden Projektmittel für Antirassismus- Trainings in Höhe von 50.000 Euro verantwortlich. Im Bereich LSBTI-Aufklärung werden die Schulaufklärungskampagnen zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt für Jugendli- che, WiR – Wissen ist Respekt und SchlauKöln, gefördert. Darüber hinaus bieten unter- schiedliche städtische Institutionen dezentrale Angebote an, die die Sensibilität gegen- über Antidiskriminierung und Antirassismus fördern. Hierzu zählen u.a. das NS-DOK, die Volkshochschule, die städtischen Museen, der Museumsdienst, die Stadtbibliothek etc. Die Stadt Köln verfügt darüber hinaus über verschiedene Konzepte, die jeweils präventive Maßnahmen im Bereich Antidiskriminierung enthalten. Hierzu zählen u.a. das Diversity Konzept: Köln l(i)ebt Vielfalt, das Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik: Köln überwindet Barrieren – eine Stadt für alle, das Konzept zur Stärkung der Integrativen Stadtgesellschaft, der Gleichstellungsplan des Amts für die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz sexueller und ge- schlechtlicher Vielfalt. 4. Sieht die Verwaltung den Bedarf einer Antidiskriminierungsbeauftragten? Durch die Schaffung der IDA-Stelle ist ein wichtiger Schritt in Richtung Abbau und Prä- vention von Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung erfolgt. Die Verfolgung des in- tersektionalen Anspruchs in der Antidiskriminierungsarbeit ist jedoch nur mit weiteren Ressourcen finanzieller und personeller Art möglich. 3 5. Wem fällt momentan die Aufgabe zu, Fälle von Diskriminierung am städtischen Ar- beitsplatz zu verfolgen und zu ahnden, sowie Maßnahmen zum Thema Antidiskrimi- nierung und Antirassismus in der Verwaltung umzusetzen? Die Disziplinarstelle im Personal- und Verwaltungsmanagement bearbeitet sowohl ar- beits- als auch beamtenrechtliche Verstöße der Mitarbeitenden der Verwaltung. Die Ver- fahren umfassen jedoch sämtliche Verstöße, von der Missachtung von internen Regelun- gen wie z. B. Dienstanweisungen bis hin zu Verstößen, welche auf sexuellen Belästigun- gen oder rassistischen Handlungen und Äußerungen beruhen. Das Amt für Integration und Vielfalt, insbesondere die bereits angeführte IDA-Stelle, ist für die Konzeptionierung und Festsetzung möglicher Maßnahmen verantwortlich. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3297/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 16.09.2021
- Erstellt
- 14.09.2021 12:17