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2516/2023

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion, Frau Gérard in der Sitzung des JHA vom 06.06. unter Top 7.2.2 zur BiKup Sprach- und Kulturmittlung

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.08.2023

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 29.08.2023, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6331 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/3 
 
Vorlagen-Nummer 28.08.2023 
 2516/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage (Ausschuss) 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 29.08.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion/Frau Gérard in der Sitzung 
des JHA vom 06.06. unter Top 7.2.2 betreffend BiKuP Sprach- und Kulturmittlung 
Zusammenfassung in einfacher Sprache:  
Frau Gérard hat in der Sitzung des Jugen dhilfeausschusses eine Frage gestellt. Sie 
möchte wissen, wie Sprach- und Integrationsmittler*innen weiterhin für Gespräche mit 
Kindern, die etwas Schlimmes erlebt haben, an Schulen gebucht werden können . Die 
Gelder sind schon fast aufgebraucht. Sie findet es wichtig, dass trotzdem Sprachmitt-
ler*innen eingesetzt werden und fragt wie dies möglich ist. 
 
Die Verwaltung beantwortet die Frage: Die Firma BiKuP bietet sprach - und kultursen-
sible Begleitung und Übersetzungen bei schwierigen Gesprächen an. Dies hilft beson-
ders Menschen die neu nach Deutschland kommen und noch nicht so gut deutsch spre-
chen.  
Die Stadt Köln hat einen Vertrag mit der Firma und kann die Übersetzungen buchen. 
Sie werden zum Beispiel bei Ämtern und Sc hulen eingesetzt, wenn es Streit gibt und 
ein persönliches Gespräch stattfinden soll. Bei der Lösung des Streits ist es wichtig die 
Sprache und die Kultur der Menschen zu beachten. Die Aufgabe ist es zu vermitteln. 
In diesem Jahr wurden schon viele schwierige Gespräche übersetzt. Daher ist nur noch 
wenig Geld übrig. Es sollen sich bitte alle an die Regeln halten, wann eine Übersetzung 
gebucht werden kann. 
Bei beispielsweise Elternsprechtagen und Elternabenden liegt meistens kein Streit vor. 
Deshalb kann er nicht von diesen Sprachmittler*innen begleitet werden.  
Die Stadt Köln hat auch noch Verträge mit anderen Firmen für Übersetzungen, die an-
dere Schwerpunkte haben. Sie können gebucht werden, wenn das Amt Geld dafür ein-
geplant hat. Es gibt auch noch ehrenamtliche Angebote. Für einfache Gespräche und 
Begleitungen arbeitet die Stadt mit den „Integrationslots*innen“ zusammen.  
 
 
Beantwortung einer Anfrage: 
 
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.06.2023 erkundigt sich Frau Gérard 
unter TOP 7.2.2 nach de n Sprach- und Integrationsmittler*innen der BiKuP gGmbH, 
(Internationale Gesellschaft für Bildung,  Kultur und Partizipation), die für die Schulen

2 
 
nicht mehr abrufbar seien, da das Budget für das laufende Jahr jetzt schon erschöpft 
sei. Sie fragt, wie sichergestellt werden könne, dass diese Sprach- und Integrationsmit-
tler*innen bei traumatisierten Kindern weiterhin zur Verfügung stehen. 
 
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: 
 
Sprachmittlung ist ein wesentlicher Schlüssel für die chancengerechte Teilhabe aller 
Kölner*innen, welche zusätzlich zu ihrer Herkunftssprache (noch) nicht über ausrei-
chende Deutschkenntnisse verfügen. 
 
Mit Blick auf die deutliche Zunahme des Sprachmittlungsbedarfs bei unterschiedlichen 
Behördenkontakten, Gesprächen und Abst immungen wurde der Einsatz einer zertifi-
zierten Sprach- und Integrationsmittlung im Rahmen des Interkulturellen Maßnahmen-
programms zur wesentlichen Verbesserung der Teilhabe- und Integrationschancen von 
(Neu)-Zugewanderten definiert. Auf diese Weise wird n eben dem gestiegenen Bedarf 
auch einer erhöhten Sensibilität für das Thema kultursensible Sprachmittlung Rech-
nung getragen.  
 
Dem Kommunalen Integrationszentrum im Amt für Integration und Vielfalt stehen jähr-
lich 200.000 Euro aus dem Integrationsbudget für den städtischen „Sprach- und Integ-
rationsmittlungspools“ zur Unterstützung städtischer Dienststellen bei Sprachmittlung in 
besonderen Konfliktsituationen zur Verfügung. Dies setzt voraus, dass neben einer Dol-
metschenden-Leistung zwingend auch eine qualifi zierte soziokulturelle Vermittlung be-
ziehungsweise Unterstützung erforderlich ist. 
 
Die Abfrage und Inanspruchnahme von Sprachmittlungseinsätzen ist in den Ämtern und 
Dienststellen in den vergangenen Monaten stark angestiegen, so dass die für das ge-
samte Jahr 2023 zur Verfügung stehenden 200.000 Euro bald ausgeschöpft sein wer-
den. Weitere Mittel stehen nicht zur Verfügung. Zudem hätte das Auftragsvolumen bei 
Überschreitung von 200.000 Euro europaweit ausgeschrieben werden müssen. 
Die Dienststellen wurden nochmals auf die vertraglichen Rahmenbedingungen für die 
Einsätze der qualifizierten Sprach- und Integrationsmittler*innen von bikup gGmbH hin-
gewiesen. 
 
Diese Rahmenbedingungen geben vor, dass der Sprachmittlungspool der Stadt Köln 
aus dem interkulturellen Maßnahmenprogramm ausschließlich in Anspruch genommen 
werden kann, wenn es sich um  
- ein konkret anberaumtes persönliches Gespräch handelt anlässlich 
- eines Konflikts bzw. einer Krisensituation, in deren Rahmen  
- neben einer Dolmetschenden-Leistung auch eine qualifizierte soziokulturelle 
Vermittlung bzw. Unterstützung erforderlich ist.  
 
Diese Voraussetzungen liegen bei einer Begleitung zu Elternsprechtagen nicht vor. 
Auch hier ist eine Sprachmittlung häufig sinnvoll und erforderlich. Diese kann jedoch 
nicht über das Budget der besonders qualifizierten Sprach - und Integrationsmittler*in-
nen abgedeckt werden. 
 
Stadtweit bestehen folgenden weitere Rahmenverträge, auf die städtische Ämter und 
Dienststellen (während der Vertragslaufzeit) zur Unterstützung zugreifen können.  
 Rahmenvertrag RV 008 Dolmetschen (mündliches Dolmetschen in Präsenz) 
 Rahmenvertrag RV 009 Übersetzen (schriftliches Übersetzen von Texten) 
 Rahmenvertrag RV 201 Videodolmetschen 
Deren Einsatzmöglichkeiten und Zielgruppen sind nicht vorgegeben. Der „Pool“ dieser 
Verträge besteht aus Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen mit unterschiedlichen

3 
 
Qualifikationen, die je nach Art der zu erfüllenden Aufgabe passgenau ausgewählt wer-
den können. Die Inanspruchnahme dieser Rahmenverträge setzt ein entsprechend es 
Budget der Dienststellen voraus. 
 
Darüber hinaus kann – im Rahmen der Kapazitäten – auch auf ergänzende ehrenamt-
liche Unterstützungsangebote, wie der des Projektes „Integrationslots*innen“ (angebun-
den bei fünf Integrationsagenturen) zurückgegriffen werd en, innerhalb derer bewährte 
Hilfe und Begleitung – in der Regel in niederschwelligen Gesprächssituationen - über-
nommen werden kann.  
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

29.08.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2516/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.08.2023
Erstellt
07.08.2023 09:42