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0610/2026

Entsiegelung Parkplatz am Alten Kommunal Friedhof Deutz

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 13.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 07.05.2026, TOP 3.5

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Parkplatz am Alten Kommunal Friedhof Deutz Lageplan

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

648 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Aus fachlicher Sicht wurde die Fläche bereits geprüft und dementsprechend geplant. Mit Hinblick auf die 
Größe der Fläche bleibt somit kein Gestaltungsspielraum.

Anlage 2 Parkplatz am Alten Kommunal Friedhof Deutz Lageplan

270 Zeichen

Stadt Köln
Mittelpunkt: 358500, 5644815
1:625
Herausgeber:
Stadt Köln - Der Oberbürgermeister
Erstellt am: 09.03.2026Seite 1 / 1
Anlage 2

Stadt Köln
Mittelpunkt: 358484, 5644786
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Der Oberbürgermeister
Erstellt am: 09.03.2026Seite 1 / 1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5341 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 0610/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Entsiegelung Parkplatz am Alten Kommunal Friedhof Deutz  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt nimmt die beabsichtigte Entsiegelung des Parkplatzes am 
Alten Deutzer Kommunalfriedhof zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit 
der baulichen Umsetzung. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 61.400 € 
mit einer Förderung der KfW in Höhe von 49.120 €.  
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.05.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   61.400 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 49.120      
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  61.400 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 49.120      
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit dem Beschluss „Dasselbe in Grün – aus grauer wird grüne Infrastruktur“ (3066/2022) 
wurde die Verwaltung beauftragt, ein stadtweites Entsiegelungskataster zu erstellen. Der ehe-
malige Parkplatz in der Grünanlage „Alter Kommunal Friedhof Deutz“ gehört zu den ersten 
Potentialen, die sich aus Analysen des sich noch in der Aufbauphase befindlichen Katasters 
bereits ermitteln ließen. Mit der Entsiegelung dieser Fläche stärkt Köln sein grünes Freiraum-
netz, und die historische Gartenanlage wird vervollständig und qualifiziert. Für die Umsetzung 
der Maßnahme liegt eine Förderzusage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vor.  
Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz fördert das Förderprogramm 
KfW-444 insbesondere Entsiegelungsmaßnahmen mit dem Ziel der Wiederherstellung der na-
türlichen Bodenfunktion. Diese Funktionen fördern unter anderem die Kaltluftentstehung durch 
Verdunstung. Durch die Versickerung wird die Verbesserung des Grundwasserhaushalts er-
reicht.  
 
Die betreffende Fläche soll zurückgebaut und in die Grünanlage integriert werden. Die Arbei-
ten umfassen neben der Entsiegelung inkl. Bodenaustausch auch den Rückbau des Zauns 
und der Toranlage. Mit der Entsiegelung werden neue Rasenflächen entstehen sowie ein

3 
neuer Weg. Die vorhandene Bestandsgehölze bleiben hierbei unangetastet.  
 
Bei der Maßnahme werden ca. 510 m² versiegelte Fläche zurückgebaut. Die Gesamtkosten 
der Maßnahme belaufen sich dabei auf ca. 61.400 €. Hiervon werden von der KfW 80 % 
(49.120 €) gefördert. 
 
Finanzierung 
 
Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung ist im Haushaltsplan 2025/2026 im Teil-
finanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öf-
fentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, veranschlagt. Bei Finanzstelle 
6700-1301-0-9510, Klimaanpassung Entsiegelung (FW), stehen im Haushaltsjahr 2026 Fi-
nanzmittel in Höhe von 61.400 € bereit. Die KfW fördert die Maßnahme im Auftrag des Bun-
desministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit 80 %. Bei 
Aufstellung des Haushaltsplans 2025/2026 konnten entsprechende Einzahlungen aus Zuwen-
dungen für diese Investitionsmaßnahme noch nicht veranschlagt werden. Der städtische Ei-
genanteil beträgt somit ca.12.280  €. 
 
Die Maßnahme stellt eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen 
dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements entstehen für 
den Festwert keine planmäßigen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen, jedoch belasten 
die zum Werterhalt des Vermögens im Festwert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen in 
gleicher Höhe als Aufwand den Ergebnisplan. Korrespondierende Zuwendungen (Fördermit-
tel) wirken sich gleichfalls ertragswirksam aus. 
 
Die Festwert-Aufwandsermächtigungen sind im Teilergebnisplan des Amtes für Landschafts-
pflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirt-
schaft, Erholungsanlagen, in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, Hpl. 
2025/2026 inkl. Mittelfristplanung, veranschlagt. 
 
Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 wurden beachtet.  
In Betrachtung des Ziels, die Stadt Köln bis 2035 klimaneutral zu gestalten, unterstützt die 
Umsetzung der Maßnahme das Erreichen dessen. Versiegelte Flächen aufzubrechen und 
eine natürliche Bodenfunktion wiederherzustellen mit anschließendem Begrünen dieser Flä-
chen, trägt einen wichtigen ökologischen Teil zur Gestaltung des Kölner Raums bei.  
Durch die bewilligten Fördermittel in Höhe von 80 % werden die Nettoaufwendungen für den 
städtischen Haushalt deutlich verringert. 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung  
Anlage 2 Parkplatz am Alten Kommunal Friedhof Deutz Lageplan

Beratungsverlauf (1)

07.05.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0610/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
13.04.2026
Erstellt
02.03.2026 09:58