0610/2026
Entsiegelung Parkplatz am Alten Kommunal Friedhof Deutz
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Aus fachlicher Sicht wurde die Fläche bereits geprüft und dementsprechend geplant. Mit Hinblick auf die Größe der Fläche bleibt somit kein Gestaltungsspielraum.
Anlage 2 Parkplatz am Alten Kommunal Friedhof Deutz Lageplan
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Stadt Köln Mittelpunkt: 358500, 5644815 1:625 Herausgeber: Stadt Köln - Der Oberbürgermeister Erstellt am: 09.03.2026Seite 1 / 1 Anlage 2 Stadt Köln Mittelpunkt: 358484, 5644786 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Der Oberbürgermeister Erstellt am: 09.03.2026Seite 1 / 1
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/671/22 Vorlagen-Nummer 0610/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entsiegelung Parkplatz am Alten Kommunal Friedhof Deutz Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt nimmt die beabsichtigte Entsiegelung des Parkplatzes am Alten Deutzer Kommunalfriedhof zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der baulichen Umsetzung. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 61.400 € mit einer Förderung der KfW in Höhe von 49.120 €. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 61.400 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 49.120 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 61.400 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 49.120 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit dem Beschluss „Dasselbe in Grün – aus grauer wird grüne Infrastruktur“ (3066/2022) wurde die Verwaltung beauftragt, ein stadtweites Entsiegelungskataster zu erstellen. Der ehe- malige Parkplatz in der Grünanlage „Alter Kommunal Friedhof Deutz“ gehört zu den ersten Potentialen, die sich aus Analysen des sich noch in der Aufbauphase befindlichen Katasters bereits ermitteln ließen. Mit der Entsiegelung dieser Fläche stärkt Köln sein grünes Freiraum- netz, und die historische Gartenanlage wird vervollständig und qualifiziert. Für die Umsetzung der Maßnahme liegt eine Förderzusage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vor. Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz fördert das Förderprogramm KfW-444 insbesondere Entsiegelungsmaßnahmen mit dem Ziel der Wiederherstellung der na- türlichen Bodenfunktion. Diese Funktionen fördern unter anderem die Kaltluftentstehung durch Verdunstung. Durch die Versickerung wird die Verbesserung des Grundwasserhaushalts er- reicht. Die betreffende Fläche soll zurückgebaut und in die Grünanlage integriert werden. Die Arbei- ten umfassen neben der Entsiegelung inkl. Bodenaustausch auch den Rückbau des Zauns und der Toranlage. Mit der Entsiegelung werden neue Rasenflächen entstehen sowie ein 3 neuer Weg. Die vorhandene Bestandsgehölze bleiben hierbei unangetastet. Bei der Maßnahme werden ca. 510 m² versiegelte Fläche zurückgebaut. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich dabei auf ca. 61.400 €. Hiervon werden von der KfW 80 % (49.120 €) gefördert. Finanzierung Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung ist im Haushaltsplan 2025/2026 im Teil- finanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öf- fentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, veranschlagt. Bei Finanzstelle 6700-1301-0-9510, Klimaanpassung Entsiegelung (FW), stehen im Haushaltsjahr 2026 Fi- nanzmittel in Höhe von 61.400 € bereit. Die KfW fördert die Maßnahme im Auftrag des Bun- desministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit 80 %. Bei Aufstellung des Haushaltsplans 2025/2026 konnten entsprechende Einzahlungen aus Zuwen- dungen für diese Investitionsmaßnahme noch nicht veranschlagt werden. Der städtische Ei- genanteil beträgt somit ca.12.280 €. Die Maßnahme stellt eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements entstehen für den Festwert keine planmäßigen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen, jedoch belasten die zum Werterhalt des Vermögens im Festwert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen in gleicher Höhe als Aufwand den Ergebnisplan. Korrespondierende Zuwendungen (Fördermit- tel) wirken sich gleichfalls ertragswirksam aus. Die Festwert-Aufwandsermächtigungen sind im Teilergebnisplan des Amtes für Landschafts- pflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirt- schaft, Erholungsanlagen, in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, Hpl. 2025/2026 inkl. Mittelfristplanung, veranschlagt. Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 wurden beachtet. In Betrachtung des Ziels, die Stadt Köln bis 2035 klimaneutral zu gestalten, unterstützt die Umsetzung der Maßnahme das Erreichen dessen. Versiegelte Flächen aufzubrechen und eine natürliche Bodenfunktion wiederherzustellen mit anschließendem Begrünen dieser Flä- chen, trägt einen wichtigen ökologischen Teil zur Gestaltung des Kölner Raums bei. Durch die bewilligten Fördermittel in Höhe von 80 % werden die Nettoaufwendungen für den städtischen Haushalt deutlich verringert. Anlagen: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Parkplatz am Alten Kommunal Friedhof Deutz Lageplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0610/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 13.04.2026
- Erstellt
- 02.03.2026 09:58