Mandari Insight

2189/2020

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Quartalsbericht II/2020

Mitteilung Ausschuss 12.08.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln, Sitzung am 07.09.2020, TOP 2.2

Anlage - Quartalsbericht II 2020

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage - Quartalsbericht II 2020

2383 Zeichen

Anlage 
Wirtschaftsplan 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln 
Quartalsbericht zum 30.06.2020 
Erfolgsplan 
Plan Hochrechnung 
2020 2020 
Euro Euro Euro %
Umsatzerlöse (Pachtentgelte etc.) 3.027.053 3.027.053 0 -        
Sonstige betriebliche Erträge 
    Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 2.300.000 2.300.000 0 -        
285.281 285.281 0 -        
766.698 766.698 0 -        
    Erträge aus der Aufl. SoPo m. Rücklageanteil 386.058 386.058 0 -        
    Verlustübernahme KölnMusik durch die Stadt 5.664.600 5.664.600 0 -        
    Sonstige Erträge 8.640 30.000 21.360 247,2   
Summe 9.411.278 9.432.638 21.360 0,2       
Bezogene Leistungen, Sachaufwand 0 0 0
Abschreibungen 3.680.000 3.680.000 0 -        
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
     Grünpflege Tanzbrunnen 72.000 72.000 0 -        
     Bewachung Heinrich-Böll-Platz 230.000 170.000 -60.000 26,1 -    
     Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattg. 1.325.000 1.325.000 0 -        
     Instandhaltung technische Anlagen 340.000 340.000 0 -        
     Anteil Energiekosten Philharmonie 650.000 600.000 -50.000 7,7 -      
     Versicherungen 65.000 71.400 6.400 9,8       
     Baubetreuungsentgelte 0 0 0
     Leistungsentgelte BKE städt.Dienstst. 17.900 17.900 0 -        
     Leistungsentgelte Personalgestellung 21.000 24.000 3.000 14,3     
     Rechts- und Beratungskosten 100.000 100.000 0 -        
     Nebenkosten Geldverkehr 1.000 1.000 0 -        
     Sonstige 130.000 130.000 0 -        
Summe 2.951.900 2.851.300 -100.600 3,4 -      
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
     Bankzinsen, etc. 0 0 0
    Zinsertrag aus Abzinsung von Rückstellungen 0 0 0
Summe 0 0 0
Abschreibungen auf Finanzanlagen 
und Wertpapiere des Umlaufvermögens 5.885.200 7.784.100 1.898.900 32,3     
Ergebnisübernahme 
KÖLNKONGRESS GmbH 0 0 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 
    Darlehenszinsen 3.065.000 3.065.000 0 -        
    Sonstige Zinsen 50.000 50.000 0 -        
Summe 3.115.000 3.115.000 0 -        
Ergebnis der gewöhnlichen 
Geschäftstätigkeit -3.193.769 -4.970.709 -1.776.940 55,6     
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0
Sonstige Steuern 0 0 0
Jahresergebnis -3.193.769 -4.970.709 -1.776.940 55,6     
    Schuldendiensthilfe Stadt (Zinsanteil) für 
     a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 
     b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung 
Abweichung

Mitteilung Ausschuss

6807 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 12.08.2020 
 2189/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 07.09.2020 
 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln 
hier: Quartalsbericht II/2020 
Gemäß § 13 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum 
Köln hat die Betriebsleitung die Oberbürgermeisterin und den Betriebsausschuss vierteljährlich über 
die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans 
schriftlich zu unterrichten. 
 
Der Wirtschaftsplan 2020 des Veranstaltungszentrums Köln wurde vom Rat der Stadt Köln in seiner 
Sitzung am 12.12.2019 nach Vorberatung im Finanzausschuss am 09.12.2019 festgestellt.  
 
Im Erfolgsplan weist er einen Jahresfehlbetrag von rd. 3,2 Mio. € aus. Das im Vermögensplan aus-
gewiesene Investitionsvolumen beträgt für die Betriebsteile Gürzenich, Kölner Philharmonie, Rhein-
terrassen/Tanzbrunnen insgesamt rd. 6,2 Mio. €. Zusätzlich wurden nach dem Ende 2018 erfolgten 
Ankauf der Bastei von der Koelnmesse für die Erstellung des Bauzustandsgutachtens sowie Pla-
nungskosten für eine Generalsanierung des Gebäudes Mittel in Höhe von 2,0 Mio. € veranschlagt. 
 
Darüber hinaus berücksichtigt der Vermögensplan auf der Ausgabenseite Mittel für die Abdeckung 
des o.g. Jahresverlustes von 3,2 Mio. € sowie für die Tilgung der bestehenden Darlehen in Höhe von 
8,5 Mio. €. Zur Finanzierung des voraussichtlichen Mittelbedarfes sieht der Vermögensplan bei einem 
negativen Liquiditätsbestand zu Jahresbeginn von rd. 10,9 Mio. €, Eigenmittel in Höhe von rd. 5,7 
Mio. € und eine Neukreditaufnahme in Höhe von 20,0 Mio. € vor. 
 
Das Ergebnis des Erfolgsplans berücksichtigt die aus dem städtischen Haushalt bereitgestellte und 
über den Eigenbetrieb an die KölnMusik GmbH weitergeleitete Verlustabdeckung von rd. 5,7 Mio. €. 
Da der Plan-Verlust 2020 der KölnMusik GmbH den städtischen Zuschuss um rd. 221 Tsd. € über-
steigt, führt die Abschreibung auf Finanzanlagen in Höhe von rd. 5,9 Mio. € zu einer entsprechenden 
Belastung der Erfolgsrechnung des Eigenbetriebes. Des Weiteren beinhaltet der Erfolgsplan einen 
direkten Zuschuss der Stadt Köln an den Eigenbetrieb in Höhe von 2,3 Mio. €. Daneben sind 
285 Tsd. € als Schuldendiensthilfe (Zinsanteil) für das Ende 2008 aufgenommene Darlehen in Höhe 
von 22,7 Mio. €, mit dem eine entsprechende Kapitalzuführung an die Koelnmesse GmbH finanziert 
wurde, veranschlagt. Für die zur Finanzierung der Florasanierung aufgenommenen Darlehen berück-
sichtigt der Erfolgsplan ferner einen weiteren ertragswirksamen Zuschuss der Stadt in Höhe von 
767 Tsd. €. 
 
Da der Eigenbetrieb - mit Ausnahme der Verpachtung der Erbbaurechtsgrundstücke und der für den 
Betrieb der Kölner Philharmonie, des Gürzenich und der Rheinterrassen sowie des Tanzbrunnens 
erforderlichen Immobilien an die jeweiligen Betreiber keine weiteren eigenen wirtschaftlichen Tätigkei-
ten entfaltet, wird das Ergebnis im Erfolgsplan des Eigenbetriebes in der Hauptsache durch die Ab-
schreibungen und die Zinsaufwendungen für die in den Betriebsteilen getätigten Investitionen beein-
flusst. Mit dem zum 31.12.2019 wirksamen Verkauf der städtischen Anteile an der KölnKongress 
GmbH ist auch die bisherige Ergebnisübernahme des weitestgehend defizitären Unternehmens ent-

2 
 
fallen. 
 
Das erste Halbjahr 2020 war bestimmt von den Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-
Pandemie. Der Veranstaltungs- und Kongressbereich war bzw. ist von den Auswirkungen besonders 
hart betroffen. In den Betriebsgesellschaften der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wurde ab Mitte 
März der Veranstaltungsbetrieb vollständig eingestellt.  
 
Das Veranstaltungszentrum selbst ist als reine Besitzgesellschaft von diesen Auswirkungen nur indi-
rekt betroffen. Da alle Tochtergesellschaften ihre jährliche Pacht für die Betriebsobjekte und die Erb-
baurechtsgrundstücke bereits zu Jahresbeginn leisten und die Verlustübernahmeverpflichtung für 
KölnKongress durch die Anteilsveräußerung nicht mehr besteht, sind die Folgen der Veranstaltungs-
verbote bislang einzig aus der Ergebnisentwicklung der KölnMusik GmbH zu erwarten.  
 
Stützungsmaßnahmen für den Koelnmesse Konzern, zu dem seit dem 01.01.2020 auch die KölnKon-
gress GmbH zählt, wurden seitens der Stadt Köln im Wesentlichen durch die Einrichtung eines ge-
meinsamen Cash Poolings zur Sicherung der Liquidität der Koelnmesse GmbH ergriffen. Da der Li-
quiditätsverbund mit der Stadt Köln eingegangen wird und nicht mit der eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtung, ergeben sich für das Veranstaltungszentrum hieraus keine wirtschaftlichen Auswirkungen. 
Ferner hat die Stadt Köln im Rahmen der Auszahlung eines verbürgten Investitionsdarlehens einen 
Dividendenverzicht bis einschließlich zum Jahre 2024 erklärt. Auch hieraus ergeben sich keine Aus-
wirkungen auf den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung, da über den gesamten 
Planungszeitraum keine Ausschüttungen der Koelnmesse vorgesehen waren. Beide Maßnahmen 
wurden vom Rat der Stadt Köln in der Sitzung am 14.05.2020 beschlossen. 
 
Liquiditätshilfen für die KölnMusik GmbH sind derzeit nicht erforderlich, jedoch zeichnet sich eine 
deutliche Ergebnisverschlechterung ab. Die Gesellschaft hat alle Veranstaltungen der Spielzeit 
2019/2020 sowie die Sommerbespielung (Kölner Sommerfestival) abgesagt. Die Spielzeit 2020/2021 
beginnt Ende August, jedoch mussten nahezu alle geplanten Konzerte umgeplant werden, da auf-
grund der strengen Abstandsauflagen nur Orchester mit max. 30 Musikern auf der Bühne musizieren 
dürfen. Größere Orchesterkonzerte sind unter diesen Auflagen nicht möglich, so dass auch die bishe-
rige Preisgestaltung nicht beibehalten werden kann. Die KölnMusik erwartet hieraus Einnahmeausfäl-
le von rd. 5,1 Mio. €, die nur in Teilen durch entsprechende Einsparungen (rd. 3,2 Mio. €) aufgefan-
gen werden können. Hieraus resultiert ein zusätzliches Defizit von rd. 1,9 Mio. €, das in voller Höhe 
auf das Ergebnis der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung einwirkt. 
 
Aufgrund der Einstellung des Konzertbetriebes in der Philharmonie zeichnen sich auf Seiten des Ver-
anstaltungszentrums Einsparungen in Höhe von rd. 60 Tsd. € im Bereich Bewachung Heinrich-Böll-
Platz sowie in Höhe von rd. 50 Tsd. € bei den Energiekosten ab. 
 
Auf das Jahr 2020 hochgerechnet führen die Effekte zu einer Belastung des Ergebnisses der eigen-
betriebsähnlichen Einrichtung in Höhe rd. 1.777 Tsd. €, so dass das Veranstaltungszentrum nach 
Abschluss des 2. Quartals das Jahr 2020 mit einem Fehlbetrag von nunmehr voraussichtlich 4.971 
Tsd. € abschließt (siehe Anlage). 
 
 
Anlage 
 
- Hochrechnung zum 30.06.2020 
 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

07.09.2020 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2189/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.08.2020
Erstellt
17.07.2020 09:54