AN/1679/2024
Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2025/2026 gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW
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Gem. Änderungsantrag (SPD BV8)
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SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion Die Linke. in der Bezirksvertretung Kalk Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 28.11.2024 AN/1679/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 TOP 8.2.2 Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2025/2026 gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten, den Beschlussvorschlag 3195/2024 wie folgt zu ergänzen: 1. Die Bezirksvertretung Kalk nimmt den Haushaltsplan-Entwurf für den Haushalt 2025/2026 einschließlich der Finanzplanung und der sonstigen Anlagen zur Kenntnis. 2. Die Bezirksvertretung Kalk beschließt die nachfolgend genannten Vorschläge und Anregungen: 2.1 Die im Rahmen der Ende 2023 im Rahmen des Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung beschlossenen Trägerstellen Stellen in den Stadtbe- zirken und deren Förderungen sind aufrecht zu erhalten. 2.2 Die Finanzierungen der bisher über das Förderprogramm Dritte Orte in Kalk geförderten Bürgerbegegnungsstätten, sind aufrecht zu erhalten und auf Dauer zu verstetigen. - 2 - 2.3. Die finanzielle Förderung für das Ferienhilfsw erk ist w eiterzuführen, so dass innerörtliche Ferienmaßnahmen sichergestellt w erden können. Begründung: Zu 2.1: Im Juli 2017 hat der Rat der Stadt Köln als Reaktion auf die Flüchtlingskrise die „Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung“ welches nach einer Verlänge- rung noch bis Ende 2023 bestehen kann beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil war das Maßnahmenpaket zur Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten. Dieses besteht u.a. aus jeweils neben einer halben Stelle zur standortübergreifenden bezirksbezogenen Koordinierung und Steuerung von Ehrenamtlichen bei den neun Bürgerämtern aus der Finanzierung von neun halben bezirksbezogenen Stellen bei den Trägern der Wohlfahrtspflege. Diese beiden Stellen greifen ganzheitlich ineinan- der. Auf einander abgestimmt bieten sie ergänzend Lotsendienste und Vermittlung von Ehrenamtlichen in Unterkünfte und standortunabhängige Angeboten an, beraten und begleiten Hauptamtliche in den Unterkünften, initiieren Kooperationen und Netz- werke und richten gemeinsam den Arbeitskreis Geflüchtete in den Bezirken sowie Feste für die Ehrenamtler*innen aus. Dieses bewährte komplementäre System hat den letzten Jahren die Kommunen bei ihrer Integrationsarbeit und nicht zuletzt auch den Staat finanziell erheblich entlastet, indem ehrenamtliches Engagement im ver- trauensvollen Zusammenspiel der beiden genannten Kräfte ausgebaut und gestärkt werden konnte. Es wird daher dringend angeregt, die Förderungen in diesem essentiell wichtigen kommunalen Bereich der Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit in den Bezirken auf- rechterhalten werden. Zu 2.2: Zur Grundausstattung einer funktionierenden sozialräumlichen Infrastruktur gehören öffentlich niederschwellig zugängliche Räume für Begegnung und Kommu- nikation. Diese nichtkommerziellen Begegnungsorte, wie Raum3 und der Grember- ger Treff in Humbolt/Gremberg, die Bürgerbegegnungsstätte in Neubrück oder die Begegnungsstätte Passauer Str. in Höhenberg, wurden über das Programm „Dritte Orte“ für den Bezirk Kalk gerade in Stadtteilen ohne derartige Räume erfolgreich ge- schaffen und betrieben. Fatal ist, dass diese Förderungen jeweils lediglich bis zum Jahresende freigegeben werden und ab 2025ff. ganz wegfallen sollen. Jedoch laufen Mietverträge für die notwendigen Räumlichkeiten über weit längere Zeiträume und sind in den meisten Fällen keine Jahresverträge. Das Engagement der vergangenen Jahre würde verpuffen und die Arbeit der hier ehrenamtlich Tätigen missachtet. Da- her ist es wichtig, dass eine verlässliche und langfristigere Finanzierung der Räum- lichkeiten möglich ist. Nur so können sich die Programme verstetigen. In den Stadt- teilen Humboldt/Gremberg, Höhenberg, Neubrück und Kalk würden mit dem gänzli- chen Wegfall der Förderungen mangels Alternativen dringend notwendige Begeg- nungsstätten fehlen, die sich als Anlaufstellen vor Ort etabliert haben und in den So- zialräumen wichtige unverzichtbare Arbeit leisten und hierdurch die Verwaltung auch finanziell entlasten. Dies ist dringend abzuwenden. - 3 - Zu 2.3.: Die Durchführung von innerörtlichen Ferienmaßnahmen wie das HöVi-Land oder Ferien-zu-Hause sind elementar für die Kinder in den Sozialräumen, die keine anderen Möglichkeiten haben, Urlaub zu machen. Ohne die Förderung müssten ge- rade für finanziell schwach gestellte Familien die Teilnehmerbeiträge drastisch ange- hoben werden. Dies wäre ein katastrophales Zeichen für die Familien und gerade die Kinder in HöVi und den anliegenden Veedeln. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Robyns gez. Manuela Grube Christian Robyns Manuela Grube SPD-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen gez. HP Fischer HP Fischer Fraktionsvorsitzender Die Linke.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1679/2024
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV8 (SPD)
- Datum
- 28.11.2024
- Erstellt
- 28.11.2024 10:29