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AN/1679/2024

Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2025/2026 gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW

Gem. Änderungsantrag BV8 (SPD) 28.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 28.11.2024

Gem. Änderungsantrag (SPD BV8)

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Gem. Änderungsantrag (SPD BV8)

5173 Zeichen

SPD-Fraktion 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Fraktion Die Linke. 
 
in der Bezirksvertretung Kalk 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 28.11.2024 
AN/1679/2024 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 
TOP 8.2.2 
 
Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2025/2026 gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die antragstellenden Fraktionen bitten, den Beschlussvorschlag 3195/2024 wie folgt 
zu ergänzen: 
 
1. Die Bezirksvertretung Kalk nimmt den Haushaltsplan-Entwurf für den Haushalt 
2025/2026 einschließlich der Finanzplanung und der sonstigen Anlagen zur 
Kenntnis. 
 
2. Die Bezirksvertretung Kalk beschließt die nachfolgend genannten Vorschläge 
und Anregungen: 
 
2.1 Die im Rahmen der Ende 2023 im Rahmen des Mindeststandards zur 
Flüchtlingsunterbringung beschlossenen Trägerstellen Stellen in den Stadtbe-
zirken und deren Förderungen sind aufrecht zu erhalten.  
 
2.2 Die Finanzierungen der bisher über das Förderprogramm Dritte Orte in 
Kalk geförderten Bürgerbegegnungsstätten, sind aufrecht zu erhalten und auf 
Dauer zu verstetigen.

- 2 - 
 
  
2.3. Die finanzielle Förderung für das Ferienhilfsw erk ist w eiterzuführen, so 
dass innerörtliche Ferienmaßnahmen sichergestellt w erden können. 
 
 
Begründung:  
Zu 2.1: Im Juli 2017 hat der Rat der Stadt Köln als Reaktion auf die Flüchtlingskrise 
die „Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung“ welches nach einer Verlänge-
rung noch bis Ende 2023 bestehen kann beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil 
war das Maßnahmenpaket zur Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten. 
Dieses besteht u.a. aus jeweils neben einer halben Stelle zur standortübergreifenden 
bezirksbezogenen Koordinierung und Steuerung von Ehrenamtlichen bei den neun 
Bürgerämtern aus der Finanzierung von neun halben bezirksbezogenen Stellen bei 
den Trägern der Wohlfahrtspflege. Diese beiden Stellen greifen ganzheitlich ineinan-
der. Auf einander abgestimmt bieten sie ergänzend Lotsendienste und Vermittlung 
von Ehrenamtlichen in Unterkünfte und standortunabhängige Angeboten an, beraten 
und begleiten Hauptamtliche in den Unterkünften, initiieren Kooperationen und Netz-
werke und richten gemeinsam den Arbeitskreis Geflüchtete in den Bezirken sowie 
Feste für die Ehrenamtler*innen aus. Dieses bewährte komplementäre System hat 
den letzten Jahren die Kommunen bei ihrer Integrationsarbeit und nicht zuletzt auch 
den Staat finanziell erheblich entlastet, indem ehrenamtliches Engagement im ver-
trauensvollen Zusammenspiel der beiden genannten Kräfte ausgebaut und gestärkt 
werden konnte. 
Es wird daher dringend angeregt, die Förderungen in diesem essentiell wichtigen 
kommunalen Bereich der Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit in den Bezirken auf-
rechterhalten werden. 
 
Zu 2.2: Zur Grundausstattung einer funktionierenden sozialräumlichen Infrastruktur 
gehören öffentlich niederschwellig zugängliche Räume für Begegnung und Kommu-
nikation. Diese nichtkommerziellen Begegnungsorte, wie Raum3 und der Grember-
ger Treff in Humbolt/Gremberg, die Bürgerbegegnungsstätte in Neubrück oder die 
Begegnungsstätte Passauer Str. in Höhenberg, wurden über das Programm „Dritte 
Orte“ für den Bezirk Kalk gerade in Stadtteilen ohne derartige Räume erfolgreich ge-
schaffen und betrieben. Fatal ist, dass diese Förderungen jeweils lediglich bis zum 
Jahresende freigegeben werden und ab 2025ff. ganz wegfallen sollen. Jedoch laufen 
Mietverträge für die notwendigen Räumlichkeiten über weit längere Zeiträume und 
sind in den meisten Fällen keine Jahresverträge. Das Engagement der vergangenen 
Jahre würde verpuffen und die Arbeit der hier ehrenamtlich Tätigen missachtet. Da-
her ist es wichtig, dass eine verlässliche und langfristigere Finanzierung der Räum-
lichkeiten möglich ist. Nur so können sich die Programme verstetigen. In den Stadt-
teilen Humboldt/Gremberg, Höhenberg, Neubrück und Kalk würden mit dem gänzli-
chen Wegfall der Förderungen mangels Alternativen dringend notwendige Begeg-
nungsstätten fehlen, die sich als Anlaufstellen vor Ort etabliert haben und in den So-
zialräumen wichtige unverzichtbare Arbeit leisten und hierdurch die Verwaltung auch 
finanziell entlasten. Dies ist dringend abzuwenden.

- 3 - 
 
Zu 2.3.: Die Durchführung von innerörtlichen Ferienmaßnahmen wie das HöVi-Land 
oder Ferien-zu-Hause sind elementar für die Kinder in den Sozialräumen, die keine 
anderen Möglichkeiten haben, Urlaub zu machen. Ohne die Förderung müssten ge-
rade für finanziell schwach gestellte Familien die Teilnehmerbeiträge drastisch ange-
hoben werden. Dies wäre ein katastrophales Zeichen für die Familien und gerade die 
Kinder in HöVi und den anliegenden Veedeln. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christian Robyns   gez. Manuela Grube 
 
Christian Robyns     Manuela Grube 
SPD-Fraktionsvorsitzender   Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen 
 
 
gez. HP Fischer   
 
HP Fischer    
Fraktionsvorsitzender Die Linke.

Beratungsverlauf (1)

28.11.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1679/2024
Typ
Gem. Änderungsantrag BV8 (SPD)
Datum
28.11.2024
Erstellt
28.11.2024 10:29