3087/2022
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Radfahrstreifen Nattermannallee (Az.: 02-1600-30-22)
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Anlage 3- Planskizze Nattermannallee
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/68/682 Vorlagen-Nummer 3087/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Radfahrstreifen Nattermannallee (Az.: 02-1600-30-22) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung, die Eingabe im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld zu berück- sichtigen. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.11.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent macht Vorschläge zur Anpassung der Radverkehrsführung auf der Nattermannallee (s. Anlagen 2 u. 3) Stellungnahme der Verwaltung: Die Anpassung der Radverkehrsführung in der Nattermannallee ist Bestandteil des Radverkehrskon- zeptes Ehrenfeld. Das Radverkehrskonzept für den Stadtbezirk Ehrenfeld wurde im Mai 2021 von der Bezirksvertretung Ehrenfeld als Gesamtkonzept beschlossen. Nach dem beschlossenen Radver- kehrshauptnetz wurde die Nattermannallee vom Gutachter dem grünen Netz zugeordnet. Das grüne Netz ist so definiert, dass es ein Netz für Radfahrende abseits der großen Verkehrsströme des moto- risierten Individualverkehrs (MIV) bildet. Hier wird der Fahrradverkehr im Mischverkehr mit den weite- ren Verkehrsarten geführt, eine separierte Radverkehrsinfrastruktur wird in der Regel nicht angebo- ten. Durch besondere Situation der vorhandenen Steigung wurde vom Gutachter für diesen Sonderfall, wie ebenfalls vom Petenten gewünscht, als Einzelmaßnahme die Prüfung der einseitigen Markierung eines Radfahrstreifens (bergaufgehend) vorgeschlagen. Die Prüfung und Planung der Maßnahme erfolgt im Zusammenhang der Umsetzung des Radver- kehrskonzeptes und wird entsprechend der Prioritätensetzung bearbeitet. Ein Zeitpunkt, wann mit der Planung begonnen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Eingabe 3. Planskizze Nattermannallee
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Es handelt sich hierbei um eine Planung im Bestand. Der Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird als zu gering erachtet. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 2- Bürgereingabe
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An die Stadt Köln An den Rat der Stadt Köln Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden Ludwigstraße 8 50667 Köln An den Bezirksbürgermeister Köln-Ehrenfeld Herrn Volker Spelthann Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Straße 419-421 50825 Köln Bürgereingabe gem. §24 GO NRW Köln, 14. März 2022 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Spelthann, sehr geehrte Damen und Herren in der Bezirksvertretung, ich bitte die Bezirksvertretung Ehrenfeld folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt die Sperrflächen auf der Nattermannallee, Fahrtrichtung Süd in einen Radfahrstreifen gem. beigefügter Planskizze umzuwandeln. Begründung: Bei Befahrung der Nattermannallee in Fahrtrichtung Süd, Richtung Venloer Straße haben Radfahrende eine Steigung von im Mittel 5% auf ca. 200m zu überwinden. Dies ist selbst für geübte Radfahrende nur mit geringen Geschwindigkeiten möglich, während für Kraftfahrzeugführer T50 gilt. Dabei werden die Radfahrenden nicht selten durch Kfz-Führer bedrängt und sogar genötigt, so dass viele unter Missachtung der StVO auf die seitlichen Sperrflächen ausweichen. Um für alle Verkehrsteilnehmer ein entspannteres Fahren zu ermöglichen, sollten diese Sperrflächen sinnvoller genutzt und in einen Radfahrstreifen umgewandelt werden. Hierzu sind lediglich Markierungs- und Beschilderungsarbeiten notwendig. Zur Erhöhung der Sicherheit sollten die Endbereiche der Breitstrichmarkierung gegen vorzeitiges Überfahren durch Kfz gesichert werden (zum Beispiel durch Leitboys, Schwellkörper, Flexpfosten; siehe Planskizze). Das bezirkliche Radverkehrskonzept widerspricht an dieser Stelle einer separierten Führung des Radverkehrs (Grünes Netz), sieht aber auch generell keine getrennte Betrachtung der Fahrtrichtungen aufgrund der Topographie vor (=> konzeptioneller Mangel). Die Nattermannallee ist ein wichtiges Bindeglied in der Rad-Pendler-Route Pulheim-Köln. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Nattermannallee
- Ludwigstraße 8
- Venloer Straße 419
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- 3087/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 23.09.2022
- Erstellt
- 19.09.2022 16:20