3409/2017
Erweiterung der Feuer- und Rettungswache 9 in Köln Mülheim. Hier: Weiterplanungsbeschluss
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Anlage 2, Auszug, Gesundheitsausschuss vom 16.01.2018
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Geschäftsführung Gesundheitsausschuss Herr Kaune Telefon: (0221) 221-24831 Fax : (0221) 221-26500 E-Mail: volker.kaune@stadt-koeln.de Datum: 25.01.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 16.01.2018 öffentlich 5.2 Erweiterung der Feuer- und Rettungswache 9 in Köln Mülheim. Hier: Weiterplanungsbeschluss 3409/2017 Aufgrund von Beratungsbedarf der CDU-Fraktion (Angebot eines zeitnahen Fachge- sprächs) soll die Vorlage nach Fachgespräch erneut beraten werden.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 3409/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterung der Feuer- und Rettungswache 9 in Köln Mülheim. Hier: Weiterplanungsbeschluss Beschlussorgan Gesundheitsausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss stimmt der Erhöhung der städtischen Investitionsauszahlungen für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 9 zu und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterplanung. Gegenüber den im Planungsbeschluss (DS.-Nr. 3115/2012) genannten Kosten von 2,5 Mio.€ sind die Kosten nach Abschluss der Leistungsphase 2 der HOAI (Kostenschätzung) um 6,07 Mio.€ auf 8,57 Mio.€ (incl. Risiken von 1,9 Mio.€ brutto) gestiegen. Zur Finanzierung der Gesamtkosten der Maßnahme i.H.v. 8,57 Mio. € erfolgt neben den bereits ver- anschlagten Mitteln i.H.v. insgesamt 2,5 Mio. € in den Hj. 2015 und 2016 eine zusätzliche Veran- schlagung i.H.v. 2,7 Mio. € zum Hpl. 2018 im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Finanzstelle 3701-0212-9-5500, „Erweiterung FW 9“. Darüber hinaus müssen zum Hpl. 2019 die restlichen 3,37 Mio. € zusätzlich im Teilfinanzplan 0212 veranschlagt werden. Alternative: Der Gesundheitsausschuss beauftragt die Verwaltung auf die Erweiterung der Feuer- und Rettungswache 9 zu verzichten. Hierdurch wird der funktionierende Dienstbetrieb auf der Feuer- und Rettungswache 9 und damit einhergehend auch die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr im Stadtbezirk Köln Mülheim gefährdet. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.01.2018 Bauausschuss 29.01.2018 Gesundheitsausschuss 16.01.2018 Finanzausschuss 05.02.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 8,57 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 171.400 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 25.000 € Beginn, Dauer Begründung: Im Januar 2013 wurde der Planungsbeschluss für die Erweiterung der Feuerwache 9 in Köln-Mülheim gefasst. Basis für die im damaligen Beschluss genannten Kosten war eine grobe Vorab-Schätzung durch die städtische Gebäudewirtschaft anhand von überschlägigen Raumvolumina und Baukosten- kennwerten der Gebäudewirtschaft aus den Jahren bis 2011. Auf dem Gelände der Feuer- und Rettungswache 9 soll ein neuer dreigeschossiger Gebäudeteil mit 5 Fahrzeugstellplätzen, Funktionsräumen, Ruhe und Sozialräumen errichtet werden. Das Ingenieurbüro Kempen Krause Ingenieure GmbH, IPROconsult GmbH, emutec GmbH und weitere Ingenieurbüros wurden nach erfolgter Ausschreibung im Jahr 2015 mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-2 (HOAI) beauftragt. Mit der nun vorliegenden Kostenschätzung wurde die Leistungsphase 2 abge- schlossen. Neben der Funktionalität wurde bei der Planung besonderes Augenmerk auf die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Neubaus gelegt. Funktional: - Schnelles Ausrücken durch optimale Raumkonstellationen, kurze Laufwege, Rutschstangen und Anordnung der Sozialräume unmittelbar über der Fahrzeughalle - Robuste und bewährte Materialwahl - Ausgelegt für einen steigenden Frauenanteil beim Einsatzdienstpersonal Wirtschaftlich: - Geschlossener quadratischer Baukörper - Kein baulicher Anschluss an den Bestand - Einfache Gebäudekonstruktion, geringe Spannweiten - Keine Unterkellerung 3 - Vollständige Ausnutzung von Raumkapazitäten im Altbau (Heizung) - 2. Treppenraum als Stahltreppe außen am Gebäude (gleichzeitig Übungsobjekt Feuerwehr) - Preiswerte Fassadenkonstruktion (WDVS), wo keine besonderen Anforderungen notwendig - Minimal umbauter Raum für haustechnische Anlagen - Verzicht auf durchfahrbare Hallen, dadurch Reduktion von Verkehrsflächen, Hallentoren und Wartungsaufwand. - Minimale Verkehrsfläche (hier: 10,02% zur Nutzfläche 89,98%. In der Regel liegt die Größe der Verkehrsflächen bei 20%). - Baukostenoptimierung durch Verzicht auf energetische Maßnahmen in der Fahrzeughalle. - Verzicht auf zusätzliche raumakustische Maßnahmen (Ruheräume, Werkstätten, Büros). Nachhaltig: - Anlehnung an Passivhausstandard für die Bauteile der Büro- und Sozialräume - Nutzung einer mit Solarenergie betriebenen Wärmepumpe zur Deckung des Wärmebedarfes im Neubau. - Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Kostenabweichung Mit der Kostenschätzung der Leistungsphase 2 im September des Jahres 2017 wurde deutlich, dass es zu Gesamtkosten von ca.8,57 Mio. € kommen wird. Die Gesamtkosten differieren damit deutlich zu der ursprünglichen Kostenprognose aus dem Jahr 2012 in Höhe von 2,5 Mio. €. Diese Differenz ergibt sich im Wesentlichen aufgrund folgender Faktoren: Gründung Die Untersuchungen der Tragwerksplanung und des Bodengutachters ergaben, dass der Boden ge- ringe Tragfähigkeit besitzt. Das erfordert eine aufwändige Pfahlgründung. Gleichzeitig muss ein Nachweis der Erdbebensicherheit sowie die statische Bemessung nach jetzt anzuwendenden EU- Normen erbracht werden. Schadstoffe Es besteht Grund zur Annahme, dass im Bereich der neuen Feuerwache Schadstoffe gefunden wer- den. Im 19. Jahrhundert wurde diese Fläche von einer Ziegelei genutzt. Das kann hohe Entsorgungs- kosten verursachen. Gleichwohl ist aufgrund der Gebietsabdeckung für die Rettungskräfte und der Weiternutzung des Bestandsgebäudes eine Erweiterung nur an diesem Standort sinnvoll. Diesem Risiko wird innerhalb der Risikokosten Rechnung getragen. Notwendige Erweiterung des Raumprogramms Im Verlauf der Planungsphase wurde eine Erweiterung der Raumplanung erforderlich. Diese ergab sich aus der Umsetzung der Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfspläne, Umsetzung des Notfall- sanitätergesetzes, sowie der geplanten Verlegung des Spezialrettungsdienstes. Zur Beseitigung der akuten Raumnot wird bereits jetzt eine externe Anmietung für den Rettungsdienst mit jährlichen Kos- ten in Höhe von rund 25.000 € vorgenommen. Verschärfte Anforderungen an die Energiestandards Die ersten Überlegungen zum Anbau der Feuerwache fanden zu einer Zeit statt, als die Energie- Einspar-Verordnung 2007 (EnEV 2007) noch die gesetzliche Planungsgrundlage darstellte. Die ener- getischen Anforderungen haben sich seitdem erheblich verschärft. Zudem beinhalten die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und der Energieleitlinie der Stadt Köln weitere kostenin- tensive Anforderungen (Fassadendicke, Sonnenschutz, Belüftung, dreifach verglaste Schallschutz- fenster etc.). Baupreiserhöhungen und Kostenkennwerte Die Vorab-Kostenschätzung der Gebäudewirtschaft von 2012 basierte auf Kennwerten der davor lie- genden Jahre. Diese Kennwerte bilden nicht die Preisrealität im Jahr 2017 ab. Die jährlich anzuneh- mende Baukostenerhöhung wird heute mit ca. 3,5 % der Gesamtsumme kalkuliert. Das entspricht für das Gesamtprojekt bei 2012 geschätzten Kosten von 2,5 Mio. € einer Kostenerhöhung von deutlich über 0,5 Mio. €. Außerdem ist fraglich, ob die 2012 von der Gebäudewirtschaft genutzten Kennwerte die technische Komplexität einer Berufsfeuerwache realistisch abbildeten. 4 Fazit Die Realisierung der Erweiterung der Feuerwache 9 ist gegenüber der Vorab-Kostenschätzung von 2012 nur mit erheblich abweichenden Kosten möglich. Das Rechnungsprüfungsamt hat die nun vor- gelegte Kostenschätzung geprüft, anerkannt und eine Anpassung des von der Feuerwehr angenom- menen Risikozuschlages von 15 % auf 30 % der Projektkosten als realistisch festgestellt. Diese Er- kenntnisse veranlassen die Berufsfeuerwehr eine neuerliche Beschlussfassung durch die politischen Gremien anzuregen. Gleichwohl ist nach Abschluss der Leistungsphase 3 in 2018 ein Baubeschluss erforderlich.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3409/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.03.2018
- Erstellt
- 07.11.2017 11:19