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3409/2017

Erweiterung der Feuer- und Rettungswache 9 in Köln Mülheim. Hier: Weiterplanungsbeschluss

Beschlussvorlage Ausschuss 05.03.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 05.02.2018, TOP 12.10

Anlage 2, Auszug, Gesundheitsausschuss vom 16.01.2018

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2, Auszug, Gesundheitsausschuss vom 16.01.2018

529 Zeichen

Geschäftsführung  
Gesundheitsausschuss 
Herr Kaune 
Telefon:  (0221) 221-24831  
Fax       :  (0221) 221-26500 
E-Mail:  volker.kaune@stadt-koeln.de 
Datum: 25.01.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Gesundheitsausschusses vom 16.01.2018 
öffentlich 
5.2 Erweiterung der Feuer- und Rettungswache 9 in Köln Mülheim. Hier: 
Weiterplanungsbeschluss 
3409/2017 
 
 
Aufgrund von Beratungsbedarf der CDU-Fraktion (Angebot eines zeitnahen Fachge-
sprächs) soll die Vorlage nach Fachgespräch erneut beraten werden.

Beschlussvorlage Ausschuss

8213 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/37 
 
Vorlagen-Nummer 
 3409/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterung der Feuer- und Rettungswache 9 in Köln Mülheim. Hier: Weiterplanungsbeschluss 
Beschlussorgan 
Gesundheitsausschuss Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss stimmt der Erhöhung der städtischen Investitionsauszahlungen für den Neubau der 
Feuer- und Rettungswache 9 zu und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterplanung. Gegenüber 
den im Planungsbeschluss (DS.-Nr. 3115/2012) genannten Kosten von 2,5 Mio.€ sind die Kosten 
nach Abschluss der Leistungsphase 2 der HOAI (Kostenschätzung) um 6,07 Mio.€ auf 8,57 Mio.€ 
(incl. Risiken von 1,9 Mio.€ brutto) gestiegen. 
 
 
 
Zur Finanzierung der Gesamtkosten der Maßnahme i.H.v. 8,57 Mio. € erfolgt neben den bereits ver-
anschlagten Mitteln i.H.v. insgesamt 2,5 Mio. € in den Hj. 2015 und 2016 eine zusätzliche Veran-
schlagung i.H.v. 2,7 Mio. € zum Hpl. 2018 im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, 
Rettungsdienst bei Finanzstelle 3701-0212-9-5500, „Erweiterung FW 9“. Darüber hinaus müssen zum 
Hpl. 2019 die restlichen 3,37 Mio. € zusätzlich im Teilfinanzplan 0212 veranschlagt werden. 
 
 
Alternative: Der Gesundheitsausschuss beauftragt die Verwaltung auf die Erweiterung der Feuer- und 
Rettungswache 9 zu verzichten. Hierdurch wird der funktionierende Dienstbetrieb auf der Feuer- und 
Rettungswache 9 und damit einhergehend auch die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr im Stadtbezirk 
Köln Mülheim gefährdet. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.01.2018 
Bauausschuss 29.01.2018 
Gesundheitsausschuss 16.01.2018 
Finanzausschuss 05.02.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   8,57 Mio. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   171.400 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    25.000 € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Im Januar 2013 wurde der Planungsbeschluss für die Erweiterung der Feuerwache 9 in Köln-Mülheim 
gefasst. Basis für die im damaligen Beschluss genannten Kosten war eine grobe Vorab-Schätzung 
durch die städtische Gebäudewirtschaft anhand von überschlägigen Raumvolumina und Baukosten-
kennwerten der Gebäudewirtschaft aus den Jahren bis 2011. 
 
Auf dem Gelände der Feuer- und Rettungswache 9 soll ein neuer dreigeschossiger Gebäudeteil mit 5 
Fahrzeugstellplätzen, Funktionsräumen, Ruhe und Sozialräumen errichtet werden. Das Ingenieurbüro 
Kempen Krause Ingenieure GmbH, IPROconsult GmbH, emutec GmbH und weitere Ingenieurbüros 
wurden nach erfolgter Ausschreibung im Jahr 2015 mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 
1-2 (HOAI) beauftragt. Mit der nun vorliegenden Kostenschätzung wurde die Leistungsphase 2 abge-
schlossen. 
 
Neben der Funktionalität wurde bei der Planung besonderes Augenmerk auf die Wirtschaftlichkeit und 
Nachhaltigkeit des Neubaus gelegt. 
 
Funktional:  
- Schnelles Ausrücken durch optimale Raumkonstellationen, kurze Laufwege, Rutschstangen 
und Anordnung der Sozialräume unmittelbar über der Fahrzeughalle 
- Robuste und bewährte Materialwahl  
- Ausgelegt für einen steigenden Frauenanteil beim Einsatzdienstpersonal 
 
Wirtschaftlich: 
- Geschlossener quadratischer Baukörper 
- Kein baulicher Anschluss an den Bestand 
- Einfache Gebäudekonstruktion, geringe Spannweiten 
- Keine Unterkellerung

3 
- Vollständige Ausnutzung von Raumkapazitäten im Altbau (Heizung) 
- 2. Treppenraum als Stahltreppe außen am Gebäude (gleichzeitig Übungsobjekt Feuerwehr) 
- Preiswerte Fassadenkonstruktion (WDVS), wo keine besonderen Anforderungen notwendig 
- Minimal umbauter Raum für haustechnische Anlagen 
- Verzicht auf durchfahrbare Hallen, dadurch Reduktion von Verkehrsflächen, Hallentoren und 
Wartungsaufwand. 
- Minimale Verkehrsfläche (hier: 10,02% zur Nutzfläche 89,98%. In der Regel liegt die Größe 
der Verkehrsflächen bei 20%). 
- Baukostenoptimierung durch Verzicht auf energetische Maßnahmen in der Fahrzeughalle. 
- Verzicht auf zusätzliche raumakustische Maßnahmen (Ruheräume, Werkstätten, Büros). 
 
Nachhaltig: 
- Anlehnung an Passivhausstandard für die Bauteile der Büro- und Sozialräume 
- Nutzung einer mit Solarenergie betriebenen Wärmepumpe zur Deckung des Wärmebedarfes 
im Neubau. 
- Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 
 
Kostenabweichung 
Mit der Kostenschätzung der Leistungsphase 2 im September des Jahres 2017 wurde deutlich, dass 
es zu Gesamtkosten von ca.8,57 Mio. € kommen wird. Die Gesamtkosten differieren damit deutlich zu 
der ursprünglichen Kostenprognose aus dem Jahr 2012 in Höhe von 2,5 Mio. €. Diese Differenz 
ergibt sich im Wesentlichen aufgrund folgender Faktoren:  
 
Gründung 
Die Untersuchungen der Tragwerksplanung und des Bodengutachters ergaben, dass der Boden ge-
ringe Tragfähigkeit besitzt. Das erfordert eine aufwändige Pfahlgründung. Gleichzeitig muss ein 
Nachweis der Erdbebensicherheit sowie die statische Bemessung nach jetzt anzuwendenden EU-
Normen erbracht werden. 
 
Schadstoffe 
Es besteht Grund zur Annahme, dass im Bereich der neuen Feuerwache Schadstoffe gefunden wer-
den. Im 19. Jahrhundert wurde diese Fläche von einer Ziegelei genutzt. Das kann hohe Entsorgungs-
kosten verursachen. Gleichwohl ist aufgrund der Gebietsabdeckung für die Rettungskräfte und der 
Weiternutzung des Bestandsgebäudes eine Erweiterung nur an diesem Standort sinnvoll. Diesem 
Risiko wird innerhalb der Risikokosten Rechnung getragen. 
 
Notwendige Erweiterung des Raumprogramms 
Im Verlauf der Planungsphase wurde eine Erweiterung der Raumplanung erforderlich. Diese ergab 
sich aus der Umsetzung der Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfspläne, Umsetzung des Notfall-
sanitätergesetzes, sowie der geplanten Verlegung des Spezialrettungsdienstes. Zur Beseitigung der 
akuten Raumnot wird bereits jetzt eine externe Anmietung für den Rettungsdienst mit jährlichen Kos-
ten in Höhe von rund 25.000 € vorgenommen. 
 
Verschärfte Anforderungen an die Energiestandards 
Die ersten Überlegungen zum Anbau der Feuerwache fanden zu einer Zeit statt, als die Energie-
Einspar-Verordnung 2007 (EnEV 2007) noch die gesetzliche Planungsgrundlage darstellte. Die ener-
getischen Anforderungen haben sich seitdem erheblich verschärft. Zudem beinhalten die Regelungen 
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und der Energieleitlinie der Stadt Köln weitere kostenin-
tensive Anforderungen (Fassadendicke, Sonnenschutz, Belüftung, dreifach verglaste Schallschutz-
fenster etc.).  
 
Baupreiserhöhungen und Kostenkennwerte 
Die Vorab-Kostenschätzung der Gebäudewirtschaft von 2012 basierte auf Kennwerten der davor lie-
genden Jahre. Diese Kennwerte bilden nicht die Preisrealität im Jahr 2017 ab. Die jährlich anzuneh-
mende Baukostenerhöhung wird heute mit ca. 3,5 % der Gesamtsumme kalkuliert. Das entspricht für 
das Gesamtprojekt bei 2012 geschätzten Kosten von 2,5 Mio. € einer Kostenerhöhung von deutlich 
über 0,5 Mio. €. Außerdem ist fraglich, ob die 2012 von der Gebäudewirtschaft genutzten Kennwerte 
die technische Komplexität einer Berufsfeuerwache realistisch abbildeten.

4 
 
Fazit 
 
Die Realisierung der Erweiterung der Feuerwache 9 ist gegenüber der Vorab-Kostenschätzung von 
2012 nur mit erheblich abweichenden Kosten möglich. Das Rechnungsprüfungsamt hat die nun vor-
gelegte Kostenschätzung geprüft, anerkannt und eine Anpassung des von der Feuerwehr angenom-
menen Risikozuschlages von 15 % auf 30 % der Projektkosten als realistisch festgestellt. Diese Er-
kenntnisse veranlassen die Berufsfeuerwehr eine neuerliche Beschlussfassung durch die politischen 
Gremien anzuregen. Gleichwohl ist nach Abschluss der Leistungsphase 3 in 2018 ein Baubeschluss 
erforderlich.

Beratungsverlauf (4)

16.01.2018 Gesundheitsausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
22.01.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2018 Bauausschuss
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
05.02.2018 Finanzausschuss
TOP 12.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3409/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
05.03.2018
Erstellt
07.11.2017 11:19