0392/2023
Bedarfsfeststellung für die Europawahl 2024
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Anlage 3 - Übersicht Personalkosten
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Bedarfsfeststellung Europawahl 2024 (Vorlage 392/2023) Anlage 3: Übersicht befristet beschäftigte Mitarbeiter*innen Team Rolle von bis EG Personalkosten Anzahl je Rolle Team gesamt BT MA 19.02.2024 21.06.2024 4 207.924 € 12 12 DW AGL 01.04.2024 05.07.2024 7 14.072 € 1 DW AGL (Stv.) 01.04.2024 05.07.2024 6 13.835 € 1 DW MA 15.04.2024 14.06.2024 4 170.480 € 20 22 EW MA 15.04.2024 31.03.2025 4 147.132 € 3 3 FS AGL 26.02.2024 05.07.2024 7 19.202 € 1 FS AGL (Stv.) 26.02.2024 05.07.2024 6 18.879 € 1 FS MA 11.03.2024 21.06.2024 4 201.488 € 14 16 IM AGL 26.02.2024 05.07.2024 7 19.202 € 1 IM AGL (Stv.) 26.02.2024 05.07.2024 6 18.879 € 1 IM MA 11.03.2024 21.06.2024 4 28.784 € 2 4 PU MA 25.09.2023 02.08.2024 5 93.644 € 2 2 QS MA 01.04.2024 14.06.2024 5 22.440 € 2 2 RW AGL 15.04.2024 21.06.2024 7 9.968 € 1 RW AGL (Stv.) 15.04.2024 21.06.2024 6 9.800 € 1 RW MA 29.04.2024 14.06.2024 4 50.520 € 10 RW MA 02.05.2024 14.06.2024 4 47.300 € 10 22 SP MA 11.03.2024 14.06.2024 4 80.484 € 6 6 ST AGL 19.02.2024 12.07.2024 7 21.254 € 1 ST AGL (Stv.) 19.02.2024 12.07.2024 6 20.896 € 1 ST MA 26.02.2024 05.07.2024 4 36.610 € 2 ST MA 01.04.2024 28.06.2024 4 124.360 € 10 ST MA 06.05.2024 21.06.2024 4 65.680 € 10 ST Fahrer*in 26.02.2024 05.07.2024 5 58.791 € 3 27 WV AGL 01.01.2024 05.07.2024 7 27.410 € 1 WV AGL (Stv.) 01.01.2024 05.07.2024 6 26.949 € 1 WV MA 15.01.2024 21.06.2024 4 444.340 € 20 22 2.000.323 € 138 138 Legende: BT Bürgertelefon DW Direktwahl FS Fortschreibung IM Infomanagement PU Personalunterstützung QS Qualitätsscout RW Sortierung Rote Wahlbriefe SP Springer ST Serviceteam WV Wahlvorstände EW Einwohnerwesen MA Mitarbeiter*in AGL Arbeitsgruppenleiter*in AGL (Stv.) stellvertretende*r Arbeitsgruppenleiter*in EG Entgeltgruppe Zeitraum Seite 1 von 1
Anlage 2 - Erläuterungen zu den Aufwendungen
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Bedarfsfeststellung Europawahl 2024 (Vorlage 392/2023) Anlage 2: Detaillierte Erläuterungen zu den Aufwendungen Ziff. Beschreibung Aufwendungen 1.Unterhaltung Büro- und Geschäftsgüter (BuG) und immaterielle Vermögensgüter 20.000 € 1.1Bürobedarf (Ersatzbeschaffung für Büro-Verbrauchsmaterial) 20.000 € Für die Ausstattung der Wahlvorstände müssen unter Nutzung von Rahmenverträgen regelmäßig Locher, Tacker, Taschenrechner etc. beschafft werden, damit die Wahlvorstände entsprechend ausgestattet werden können. 2.Sonstige Bewirtschaftungskosten 60.000 € 2.1Bewachung 60.000 € Aufgrund diverser Schulungsveranstaltungen in unterschiedlichen Schulungsräumen, z. B. städtische Verwaltungsgebäude, auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten, muss die Bewachung und der Objektschutz gewährleistet sein. Ebenfalls ist außerhalb der regulären Arbeitzeiten die Bewachung des Wahlamt-Außenstandorts sicherzustellen. Wurde bisher unter "Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen" geplant. 3.Aufwendungen für Honorare 25.000 € 3.1Dozent*innen 25.000 € Die Schulungen der ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen sowie der Sonderfunktionskräfte werden zur Entlastung der Wahlamtsmitarbeiter*innen durch externe Dozent*innen durchgeführt. 4.Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 1.066.000 € 4.1Transport der Wahlmöbel 40.000 € Zur Ausstattung der über 500 Urnenwahlbezirke müssen Sichtblenden und Urnen (Wahlmöbel) sowie die Koffer für die Wahlvorstände in die etwa 200 Wahlgebäude geliefert und abgeholt werden. Weiter müssen die Wahlkoffer aus den neun Kundenzentren zum Wahlamt zurückgebracht werden. 4.2Taxinutzung 8.000 € Das Wahlamt muss für die Sonderzustellung von Briefwahlunterlagen, zum Transport der Wählerverzeichnisse und sonstigen Wahlunterlagen für die Wahlvorstände in die Kundenzentren sowie zur Beförderung von Reservekräften in Wahlgebäude auf Taxen zurückgreifen. 4.3Scandienstleistungen für die Erfassung von Briefwahlanträgen 55.000 € Eine große Anzahl der Briefwahlanträge wird über handschriftlich ausgefüllte Anträge an das Wahlamt gesandt. Hinsichtlich der permanent steigenden Antragszahlen werden die Anträge maschinell durch einen Dienstleister verarbeitet, damit Tagesmengen von bis zu 30.000 Anträgen für die Produktion der Briefwahlanträge erfasst werden können. Es wird im Vergleich zu früheren Wahlen mit einem weiter steigendem Briefwahlanteil gerechnet. 4.4Technikunterstützung am Wahlabend 17.000 € Damit am Wahlwochenende ein reibungsloser technischer Ablauf gewährleistet ist, muss für die Bereiche Netzwerke und Telekommunikation auf zusätzliche externe technische Unterstützung zurückgegriffen werden. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Fachamt (12 Amt für Informationsverarbeitung). 4.5Catering Wahlwochenende 40.000 € Damit die Beschäftigten und Unterstützungskräfte des Wahlamtes, sowie alle Wahlvorstände im Briefwahlzentrum bei einem bis zu 20-Stunden-Arbeitstag entsprechend versorgt werden können, wird den Mitarbeiter*innen ein Basis- Catering mit Erfrischungsgetränken und Speisen bereitgestellt. Seite 1 von 7 Bedarfsfeststellung Europawahl 2024 (Vorlage 392/2023) Anlage 2: Detaillierte Erläuterungen zu den Aufwendungen Ziff. Beschreibung Aufwendungen 4.6Facility Management 6.000 € Für die Nutzung von insbesondere PPP-Schulen als Wahlgebäude werden dem Wahlamt die entsprechenden Kosten in Rechnung gestellt. 4.7Sonderreinigung 6.000 € Ein Großteil der als Wahlgebäude genutzten Objekte ist in städtischer Hand (insbesondere Schulen). Für diese ist nach Nutzung eine Sonderreinigung geplant. 4.8Anpassungen von IT-Anwendungen 35.000 € Das Wahlamt nutzt, in Abstimmung mit dem Fachamt (12 Amt für Informationsverarbeitung) zur Planung und Durchführung von Wahlen die Anwendungen votemanager der Firma vote iT sowie die Wahlkomponente der Anwendung VOIS der Firma HSH. Die Anwendungen werden für sämtliche Nutzer*innen bundesweit permanent weiterentwickelt. Dennoch ergeben sich für eine Großstadt wie Köln immer gesonderte Anforderungen an die Anwendungen, die kostenpflichtig umgesetzt werden. 4.9Präsentation im Rathaus 15.000 € Aufwendungen für die Ergebnispräsentation, sofern diese durch 13 (Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) und 01 (Amt der Oberbürgermeisterin) durchgeführt wird. 4.10Erfrischungsgelder Wahlhelfer*innen 600.000 € Für die Europawahl 2024 werden etwa 8.000 Wahlhelfer*innen eingesetzt. Das Erfrischungsgeld variiert je nach Einsatzart (Briefwahl / Urne) und Funktion (Beisitzer*in, Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in). Für mögliche weitere Aufwendungen, z. B. Vereinsprämien, ist wie in den Vorjahren ein Puffer eingeplant. 4.11Schulungen für Schriftführer*innen und Wahlvorsteher*innen 125.000 € Für die Wahlvorsteher*innen bzw. Schriftführer*innen werden entsprechende (Pflicht-)Schulungen angeboten. Dies gilt ebenso für Personen, die als Reservekräfte für den Wahltag berufen werden. Diese Schulungen finden werktags zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedlichen Standorten statt. Für die Teilnahme erhalten die Wahlhelfer*innen zusätzlich zum Erfrischungsgeld einen Betrag in Höhe von 50 €. 4.12Aufwendungen für sogenannte Sonderfunktionskräfte 70.000 € Honorierung der rund 600 städtischen Sonderfunktionskräfte in den Kundenzentren / Bezirksrathäusern und im Briefwahlzentrum. 4.13Sortierung der Wahlbriefe 12.000 € Die Rückläufer der Wahlbriefe werden im Außenlager des Wahlamtes durch ein Sortierteam für die Briefwahlauszählung sortiert. Es werden bis zu 320.000 Briefwahlrückläufer zur Europawahl erwartet, die in dieser Menge von den eingestellten Unterstützungskräften alleine nicht bewältigt werden können. Insoweit ist eine maschinelle Vorsortierung durch einen externen Dienstleister erforderlich. 4.14Soziale Medien für Wahlhelfer*innen 30.000 € Als zusätzliche Möglichkeit zum Informationsaustausch und Kommunikation für die Wahlhelfer*innen zum Wahlamt soll ein Messagenderdienst oder Ähnliches eingesetzt werden, der auch als Chatplattform zum Wahlamt fungieren soll. Insbesondere dient dieses Tool auch zur Entlastung bei der telefonischen Erreichbarkeit. Seite 2 von 7 Bedarfsfeststellung Europawahl 2024 (Vorlage 392/2023) Anlage 2: Detaillierte Erläuterungen zu den Aufwendungen Ziff. Beschreibung Aufwendungen 4.15Bewerbung Ausschreibung Unterstützungskräfte 2.000 € Zur besseren Akquirierung von geeignetem Personal soll die Ausschreibung der Stellen für die externen Unterstützungskräfte neben den bisher genutzten Wegen auch auf kostenpflichtigen Portalen erfolgen. 4.16Fachworkshops / Teambildungsmaßnahmen 5.000 € Planungsworkshops und Teambildungsmaßnahmen sind zur Aufrechterhaltung der Arbeitsleistungen und als Ausgleich der arbeitsintensiven Wahlvorbereitung für den gesamten Personalbestand vorgesehen. 5.Aus- und Fortbildungen, Umschulungen 10.000 € 5.1Fortbildung insbesondere IT 10.000 € Für die Bereiche Fortschreibung (Wählerverzeichnis), Internetpräsentation Wahlergebnisse, Ergebniserfassung, Wahlhelfer*innenverwaltung, Mandatsverwaltung u.s.w. wird Fachsoftware eingesetzt. Diesbezüglich werden die Mitarbeiter*innen in der Regel von Dozent*innen der Softwarehersteller geschult. Aufgrund des neu eingeführten Einwohnermeldeverfahrens VOIS besteht ein erhöhter Schulungsaufwand. Wurde bisher unter "Sonstige Geschäftsaufwendungen" geplant. 6.Reisekosten, Trennungsentschädigung 4.000 € 6.1Reisekosten 4.000 € Anfallende Reisekosten, u.a. zu externen Dienstleistern (Produktion der Stimmzettel, Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen) im Bundesgebiet zur Druckabnahme und Qualitätskontrolle. Wurde bisher unter "Sonstige Geschäftsaufwendungen" geplant. 7.Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 354.500 € 7.1Anmietung Fuhrpark 42.000 € Im Zuge der Wahlvor- und -nachbereitung (ab ca. 12 Wochen vor bzw. bis ca. 2 Wochen nach der Wahl) werden zum Transport von Wahlunterlagen für die Wahlvorstände, die Qualitätssicherung bei externen Dienstleistern, der Überprüfung von Wahlgebäuden, zum Befördern der Post (Briefwahlsendungen, Wahlscheinanträge etc.) usw. mehrere PKW und Kleintransporter benötigt. Die Anmietung der entsprechenden Fahrzeuge erfolgt über bestehende Rahmenvereinbarungen. 7.2Anmietung Busse als Ausfallwahlraum 2.000 € Als Ausfallwahlgebäude werden zwei Busse, die als rollstuhlgerechte Wahlgebäude, sowie als Notfallreserve für den Wahlabend verwendet werden können, angemietet. 7.3Anmietung Maschinen 3.000 € Für den Einsatz im Außenlager werden zu Wahlzeiten Maschinen benötigt, um unter anderem Paletten zu transportieren. Da ein Kauf unwirtschaftlich wäre, werden diese für kurze Zeit angemietet. 7.4Anmietung Rampen für Wahlgebäude 4.500 € Das Wahlamt ist bestrebt, die Anzahl der rollstuhlgerechten Wahlgebäude kontinuierlich zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden entsprechende Rampen angemietet, damit nicht rollstuhlgerechte Wahlgebäude für den Wahlabend rollstuhlgerecht hergerichtet werden können. Auch hier wäre ein Kauf unwirtschaftlich. Seite 3 von 7 Bedarfsfeststellung Europawahl 2024 (Vorlage 392/2023) Anlage 2: Detaillierte Erläuterungen zu den Aufwendungen Ziff. Beschreibung Aufwendungen 7.5Anmietung externe Wahlgebäude 3.000 € Das Wahlamt muss regelmäßig externe Räumlichkeiten anmieten, um dort Wahlbezirke einzurichten. Grund für die externe Anmietung ist, dass an den entsprechenden Standorten keine städtischen Gebäude vorhanden bzw. nutzbar sind. 7.6Anmietung Objekt als Briefwahlzentrum 300.000 € Die Briefwahlvorstände benötigen Räumlichkeiten zur Auszählung der Briefwahlstimmzettel. Diese müssen die notwendige Grundfläche aufweisen und mit Tischen, Stühlen, sanitären Anlagen etc. ausgestattet sein bzw. ausgestattet werden. Zudem müssen technische Voraussetzungen erfüllt sein, da u.a. mehrere PC-Arbeitsplätze eingerichtet und kommunikationstechnisch angebunden werden müssen (Ergebniserfassung etc.). Insgesamt werden knapp 3.500 Wahlhelfer*innen in der Briefwahl eingesetzt. Da keine geeigneten städtischen Gebäude vorhanden sind, sind entsprechende Hallenflächen über Markt- Alternativen anzumieten. Enthält auch die Anmietkosten für die im Briefwahlzentrum genutzte Technik, die bisher unter "Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen" geplant wurden. 8.Büromaterial 50.000 € 8.1Bürobedarf (Papier, Etiketten, Ausstattung der Wahlkoffer) 50.000 € Für die Planung und Durchführung der Wahl wird unter der Nutzung bestehender Rahmenverträge verschiedenes Büromaterial beschafft. Insbesondere wird Papier für die Produktion der Wählerverzeichnisse und der Niederschriften sowie Toner für die Drucker benötigt. 9.Druck und Vervielfältigung 250.500 € 9.1Druck Stimmzettel (inkl. Satz und Layout) 75.000 € Für die rund 830.000 Wahlberechtigten der Europawahl müssen Stimmzettel produziert werden. Die Stimmzettel werden in verschiedenen Falzungen erstellt (Urnenwahl / Briefwahl). Da dies von 1000 - Zentrale Dienste wegen der entsprechenden technischen Ausstattung nicht umgesetzt werden kann, erfolgt eine externe Vergabe. Die Kosten umfassen auch den Satz und das Layout. 9.2Druck Wahlbenachrichtigungen (inkl. Satz und Layout) 65.000 € Für die Wahlberechtigten zur Europawahl in Köln müssen entsprechend den rechtlichen Vorschriften Wahlbenachrichtigungen produziert, kuvertiert und für den Versand vorbereitet werden. Da dies von 1000 – Zentrale Dienste wegen der entsprechenden technischen Ausstattung nicht umgesetzt werden kann, erfolgt eine externe Vergabe. Die Kosten umfassen auch den Satz und das Layout. 9.3Druck Briefwahlunterlagen (inkl. Satz und Layout) 90.000 € Hinsichtlich der ständig steigenden Anzahl an Briefwahlanträgen muss von einem Briefwahlaufkommen von mindestens 50% ausgegangen werden (in Abhängigkeit der Wahlbeteiligung, für die Europawahl geschätzt rund 340.000). Die notwendigen Unterlagen bestehen aus dem Wahlschein, Wahlbriefumschlag, Stimmzettelumschlag, Wegweiser, Versandhülle und Stimmzetteln. Da dies von 1000 - Zentrale Dienste wegen der entsprechenden technischen Ausstattung nicht umgesetzt werden kann, erfolgt eine externe Vergabe. Die Kosten umfassen auch den Satz und das Layout. Seite 4 von 7 Bedarfsfeststellung Europawahl 2024 (Vorlage 392/2023) Anlage 2: Detaillierte Erläuterungen zu den Aufwendungen Ziff. Beschreibung Aufwendungen 9.4Sonstige Druckdienstleistungen 5.000 € Bei der Planung und Durchführung der Wahl müssen umfangreiche Druckaufträge vergeben werden, z.B. für die Produktion der Öffentlichen Wahlbekanntmachung, die in jedem Wahlraum sichtbar aufgehängt werden muss, Plakate und Hinweisschilder für die Steuerung der Abläufe bei Abgabe der Wahlunterlagen, etc. Teilweise kann hier auch 1000 - Zentrale Dienste einbezogen werden. 9.5Druck der Stimmzettelschablonen 2.500 € Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen müssen für blinde und sehbehinderte Menschen Stimmzettelschablonen zur Verfügung gestellt werden. Diese beinhalten die Daten der Kandidaten in Brailleschrift und eine Ausstanzung für das zu machende Kreuz. Die Schablonen werden den Wahlberechtigten von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden zur Verfügung und anschließend dem Wahlamt im Rechnung gestellt. 9.6Druck besondere Schulungsmaterialien / Leitfäden 13.000 € Um die Qualität in den Urnen- und Briefwahlvorständen zu gewährleisten, werden für die Wahl Leitfäden bzw. ergänzende Schulungsmaterialien gedruckt. Da dies von 1000 - Zentrale Dienste wegen der entsprechenden technischen Ausstattung nicht umgesetzt werden kann, erfolgt eine externe Vergabe. 10.Zeitungen und Fachliteratur 10.000 € 10.1Gesetzestexte etc. 6.000 € Jeder Wahlvorstand muss mit aktuellen Gesetzestexten für die Landtagswahl ausgestattet werden. 10.2Zeitungen und Fachliteratur 4.000 € Anfallende Kosten für aktuelle Fachliteratur (Gesetzestexte, Kommentierungen, Leitfäden etc.). Wurde bisher unter "Sonstige Geschäftsaufwendungen" geplant. 11.Porto 728.100 € 11.1Versand Wahlbenachrichtigungen 423.300 € Die Wahlbenachrichtigungen sind an alle Wahlberechtigten, die von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, zu versenden. Für die Europawahl müssen rund 830.000 Wahlbenachrichtigungen als Standardbrief versandt werden. 11.2Versand Briefwahlunterlagen 244.800 € Die von den Wahlberechtigten angeforderten Briefwahlunterlagen (voraussichtlich 340.000 Stück) müssen als Kompaktbrief versandt werden. 11.3Rückversand Wahlbenachrichtigungen 30.000 € Aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Wahlen fallen im Rahmen einer postalischen Zustellung von Rückläufern sowie durch die Annahme nicht ausreichend frankierter Wahlscheinanträge zusätzliche Kosten an. 11.4Sonstiges Porto 30.000 € Im Rahmen der Wahlhelfer*innengewinnung sowie im Tagesgeschäft der Wahlorganisation müssen Postsendungen zeitnah versandt werden. Für diesen Bedarf besitzt das Wahlamt eine Frankiermaschine, die entsprechend mit Portobeträgen aufgeladen wird. Ebenfalls ist für den Versand von Briefwahlunterlagen ins Ausland erhöhtes Porto zu zahlen. Seite 5 von 7 Bedarfsfeststellung Europawahl 2024 (Vorlage 392/2023) Anlage 2: Detaillierte Erläuterungen zu den Aufwendungen Ziff. Beschreibung Aufwendungen 12.Telefon 5.000 € 12.1Telefonkosten Wahlamt und Außenlager 5.000 € 13.Gästebewirtungen und Repräsentationen 6.000 € 13.1Catering 6.000 € Cateringkosten (z.B. Wahlausschuss, Lenkungsgruppe, Treffen mit Dienstleistern etc.). Wurde bisher unter "Sonstige Geschäftsaufwendungen" geplant. 14.Werbung, Öffentlichkeits- und Pressearbeit 225.000 € 14.1Werbelinie Wahlhelfer*innen-Akquise 105.000 € Eine Werbelinie zur Wahlhelfer*innen-Akquise hat sich seit 2019 bewährt. Zur Europawahl ist die Entwicklung einer Werbelinie neu zu vergeben. Wurde bisher unter "Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen" geplant. 14.2Werbematerial für Wahlhelfer*innen 30.000 € Büromaterialien (Kugelschreiber, Blöcke etc.) mit Stadt Köln- bzw. Wahlamt-Logo, zur Ausgabe bei Schulungen und Ausstattung der Wahlkoffer. Wurde bisher unter "Büromaterial" geplant. 14.3Wahlhelfer*innenwerbung 25.000 € Für die Gewinnung von Wahlhelfer*innen werden Poster, Plakate und Flyer produziert. Da dies von 1000 - Zentrale Dienste wegen der entsprechenden technischen Ausstattung nicht komplett umgesetzt werden kann, erfolgt teilweise eine externe Vergabe. Wurde bisher unter "Druck und Vervielfältigung" geplant. 14.4Stadtinformationskampagne für Wahlhelfer*innen-Akquise 20.000 € Zur Gewinnung von Wahlhelfer*innen hat sich in den letzten Jahren die stadtweite Werbung an den City – und Megalight-Standorten bewährt. Wurde bisher unter "Sonstige Geschäftsaufwendungen" geplant. 14.5Infoscreenspots für Wahlhelfer*innen-Akquise 45.000 € Parallel zur Stadtinformationskampagne werden an stark frequentierten Standorten in Köln (z. B. Bahnhof Deutz oder Neumarkt) Spots an Infotafeln geschaltet. Wurde bisher unter "Sonstige Geschäftsaufwendungen" geplant. 15.Sonstige Geschäftsaufwendungen 12.000 € 15.1Müllentsorgung, Tanken etc. 3.500 € Zu den sonstigen Geschäftsaufwendungen gehören u.a. die Betankungen der Mietfahrzeuge, die datenschutzkonforme Müllentsorgung von Altunterlagen sowie die Entsorgung der Papiermengen aus der Briefwahl. 15.2Sonderreinigung Außenlager 4.000 € Durch die übermäßige Nutzung der Räumlichkeiten und sanitären Anlagen sind Sonderreinigungstermine erforderlich. 15.3Sonderreinigung Wahlamt 4.500 € siehe Punkt 15.2. Gesamtsumme Sachkosten: 2.826.100 € Seite 6 von 7 Bedarfsfeststellung Europawahl 2024 (Vorlage 392/2023) Anlage 2: Detaillierte Erläuterungen zu den Aufwendungen Ziff. Beschreibung Aufwendungen 16Personalkosten 2.000.323 € 16.1Aufwand für befristet eingesetztes Personal 2.000.323 € Im Rahmen der Wahlvorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung wird auf befristet eingestelltes Personal zurückgegriffen. Insgesamt werden knapp 140 Personen befristet eingestellt, da die Stadt keine ausreichenden Ressourcen zur Verfügung hat. Die genaue Anzahl der Stellen sowie der Zeitraum werden gemeinsam mit dem Fachamt 11 (Personal- und Verwaltungsmanagement) ermittelt. Gesamtsumme Personalkosten: 2.000.323 € Gesamtsumme Sachkosten- und Personalkosten: 4.826.423 € Seite 7 von 7
Anlage 1 - Übersicht Aufwendungen
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Bedarfsfeststellung Europawahl 2024 (Vorlage 392/2023)
Anlage 1: Übersicht der Aufwendungen
Sachkonto
523400 Unterhaltung Büro- und Geschäftsgüter (BuG) und immaterielle
Vermögensgüter
20.000 €
Bürobedarf (Ersatzbeschaffung für Büro-Verbrauchsmaterial) 20.000 €
524900Sonstige Bewirtschaftungskosten 60.000 €
Bewachung 60.000 €
529300Aufwendungen für Honorare 25.000 €
Dozent*innen 25.000 €
529900Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 1.066.000 €
Transport der Wahlmöbel 40.000 €
Taxinutzung 8.000 €
Scandienstleistungen für die Erfassung von Briefwahlanträgen 55.000 €
Technikunterstützung am Wahlabend 17.000 €
Catering Wahlwochenende 40.000 €
Facility Management 6.000 €
Sonderreinigung 6.000 €
Anpassungen von IT-Anwendungen 35.000 €
Präsentation im Rathaus 15.000 €
Erfrischungsgelder Wahlhelfer*innen 600.000 €
Schulungen für Schriftführer*innen und Wahlvorsteher*innen 125.000 €
Aufwendungen für sogenannte Sonderfunktionskräfte 70.000 €
Sortierung der Wahlbriefe 12.000 €
Soziale Medien für Wahlhelfer*innen 30.000 €
Bewerbung Ausschreibung Unterstützungskräfte 2.000 €
Fachworkshops / Teambildungsmaßnahmen 5.000 €
Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.171.000 €
540200Aus- und Fortbildungen, Umschulungen 10.000 €
Fortbildung insbesondere IT 10.000 €
540300Reisekosten, Trennungsentschädigung 4.000 €
Reisekosten 4.000 €
541200Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 354.500 €
Anmietung Fuhrpark 42.000 €
Anmietung Busse als Ausfallwahlraum 2.000 €
Anmietung Maschinen 3.000 €
Anmietung Rampen für Wahlgebäude 4.500 €
Anmietung externe Wahlgebäude 3.000 €
Anmietung Objekt als Briefwahlzentrum 300.000 €
542100Büromaterial 50.000 €
Bürobedarf (Papier, Etiketten, Ausstattung der Wahlkoffer) 50.000 €
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Bedarfsfeststellung Europawahl 2024 (Vorlage 392/2023)
Anlage 1: Übersicht der Aufwendungen
542200Druck und Vervielfältigung 250.500 €
Druck Stimmzettel (inkl. Satz und Layout) 75.000 €
Druck Wahlbenachrichtigungen (inkl. Satz und Layout) 65.000 €
Druck Briefwahlunterlagen (inkl. Satz und Layout) 90.000 €
Sonstige Druckdienstleistungen 5.000 €
Druck der Stimmzettelschablonen 2.500 €
Druck besondere Schulungsmaterialien / Leitfäden 13.000 €
542400Zeitungen und Fachliteratur 10.000 €
Gesetzestexte etc. 6.000 €
Zeitungen und Fachliteratur 4.000 €
542510Porto 728.100 €
Versand Wahlbenachrichtigungen 423.300 €
Versand Briefwahlunterlagen 244.800 €
Rückversand Wahlbenachrichtigungen 30.000 €
Sonstiges Porto 30.000 €
542520Telefon 5.000 €
Telefonkosten Wahlamt und Außenlager 5.000 €
542610Gästebewirtungen und Repräsentationen 6.000 €
Catering 6.000 €
542620Werbung, Öffentlichkeits- und Pressearbeit 225.000 €
Werbelinie Wahlhelfer*innen-Akquise 105.000 €
Werbematerial für Wahlhelfer*innen 30.000 €
Wahlhelfer*innenwerbung 25.000 €
Stadtinformationskampagne für Wahlhelfer*innen-Akquise 20.000 €
Infoscreenspots für Wahlhelfer*innen-Akquise 45.000 €
542900Sonstige Geschäftsaufwendungen 12.000 €
Müllentsorgung, Tanken etc. 3.500 €
Sonderreinigung Außenlager 4.000 €
Sonderreinigung Wahlamt 4.500 €
Teilplanzeile 16Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.655.100 €
Zwischensumme Sachaufwendungen 2.826.100 €
Personalkosten 2.000.323 €
Aufwand für befristet eingesetztes Personal 2.000.323 €
Teilplanzeile 11Personalaufwendungen 2.000.323 €
GESAMT 4.826.423 €
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/34 Vorlagen-Nummer 0392/2023 Freigabedatum 26.04.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellung für die Europawahl 2024 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat erkennt den Gesamtbedarf zur Durchführung der Europawahl 2024 in Höhe von 4.826.423 EUR brutto an. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 08.05.2023 Finanzausschuss 15.05.2023 Rat 16.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 4.826.423 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 800.000 € % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Frühjahr 2024 wird von den EU-Bürger*innen ein neues Europäisches Parlament gewählt. Der genaue Zeitraum der Wahl steht aktuell noch nicht fest. Die Europawahl findet jedoch grundsätzlich in dem entsprechenden Zeitraum des letzten Jah- res der fünfjährigen Wahlperiode statt. Dies ist im Jahr 2024 der Zeitraum Donnerstag, 6. Juni bis Sonntag, 9 Juni. Ein früherer oder späterer Zeitraum kann bis Ende Juni 2023 vom aktuel- len EU-Parlament beschlossen werden. In Köln sind für die EU-Wahl durch die Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahren etwa 830.000 Bürger*innen wahlberechtigt. Die genaue Anzahl der Wahlberechtigten kann erst nach der Ermittlung des Wählerverzeichnisses wenige Wochen vor der Wahl bzw. anhand der dann täglichen Fortschreibung des Wählerverzeichnisses bis zum Wahltag ermittelt werden. Für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung der Pflichtaufgabe „Wahlen“ muss die Stadt Köln verschiedene Leistungen erbringen. Bei der Kalkulation des Bedarfs für Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen, sonstige ordentliche Aufwendungen sowie Personal- aufwendungen wird dabei insbesondere auf die Erfahrungswerte der Kommunal-, Oberbür- germeister*in- und Integrationsratswahl 2020, der Bundestagswahl 2021 sowie der Landtags- wahl 2022 zurückgegriffen und die Marktentwicklung seit der letzten Bedarfsfeststellung be- rücksichtigt. 3 Die Marktentwicklung führt beispielsweise im Bereich der Druckdienstleistungen dazu, dass aufgrund von gestiegenen Papierkosten weitgehend höhere Kosten anzusetzen sind als bei früheren Wahlereignissen. Ebenso soll zur weiteren Qualitätsverbesserung die Qualifizierung der ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen und städtischen Sonderfunktionskräfte weiter forciert werden, sodass auch in diesem Bereich höhere Planwerte bei Schulungsmaßnahmen sowie der festen Implementierung eines Messengerdienstes angesetzt werden. Es wird in der Planung grundsätzlich davon ausgegangen, dass im Frühjahr 2024 keine Ein- schränkungen aufgrund der Corona-Pandemie mehr gelten, sodass sich im Ergebnis teilweise geringere Planwerte als in den beiden Vorjahren ergeben (z. B. bei der Anmietung für Räum- lichkeiten für das Briefwahlzentrum und die Anzahl der befristet eingestellten Mitarbei- ter*innen). Die Beschäftigungszeiträume der befristet eingestellten Mitarbeiter*innen wurden auf den 9. Juni 2024 als Wahltag ausgelegt und verschieben sich bei einem früheren oder späteren Wahltag entsprechend. Die Gesamtaufwendungen für die Europawahl 2024 belaufen sich auf voraussichtlich 4.826.423 EUR brutto. An Wahlkostenerstattung wird gemäß § 25 Europawahlgesetz in Ver- bindung mit § 50 Bundeswahlgesetz mit 800.000 EUR gerechnet. Bei den Aufwendungen handelt es sich um Schätzungen, die aufgrund von Entwicklungen in der Marktlage nach oben oder unten abweichen können. Die erforderlichen Aufwendungen für die Europawahl 2024 sind im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilergebnisplan des Amtes Bürgerdienste in der Produktgruppe 0211 – Wahlen in den Teilplanzeilen 11 – Personalaufwendungen, 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen und 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen im Jahr 2024 veranschlagt. Die erwarteten Erträge sind im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilergebnisplan des Amtes Bürgerdienste in der Produktgruppe 0211 – Wahlen in der Teilplanzeile 06 – Kostenerstattungen und Umlagen eingeplant. Ggf. auftretende Mehrbedarfe, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Europawahl anfallen können, werden im Rahmen des dem Amt für Bürgerdienste im Haushaltsplan 2023/2024 für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung gestellten Budgets sichergestellt. Sollte dies nicht in vollem Umfang möglich sein, wird die Finanzierung im Rahmen des dem Dezer- nat für Allgemeine Verwaltung und Ordnung im Haushaltsplan 2023/2024 für das Haushalts- jahr 2024 zur Verfügung gestellten Budgets sichergestellt. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist als Anlage 4 beigefügt. Anlagen Anlage 1: Übersicht der Aufwendungen Anlage 2: Detaillierte Erläuterungen zu den Aufwendungen Anlage 3: Übersicht Personalkosten befristet beschäftigte Mitarbeiter*innen Anlage 4: Stellungnahme von 14
Anlage 4 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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/ 2 14 .04.2023 141 34 341/3 Europawahl 2024 (141/17/02/23) hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss 0392/2023 Voraussichtliche Auftragssumme: 4.826.423 € brutto entspricht ca. 4.055.818 € netto Anteil ohne Personalkosten: 2.826.100 € brutto entspricht ca. 2.374.874 € netto Sehr geehrte Damen und Herren, mit Einräumung des Leserechts auf die Beschlussvorlage 0392/2023 haben Sie das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die Europawahl 2024 zur Stellungnahme vorge- legt. Die Bedarfsfeststellung für die Europawahl 2024 ist durch den Rat vorgesehen. Bei den einzelnen aufgeführten Bedarfen handelt es sich beispielsweise um Aufwen- dungen für die Anmietung des Briefwahlzentrums, Erfrischungsgelder für Wahlhel- fende, Schulungen und Akquise von Wahlhelfenden, Büromaterialien, Druck- und Vervielfältigungs- sowie für Portokosten. In Bezug auf die Inanspruchnahme von befristet einzusetzendem Personal, deren Kosten Sie mit rund 2.000.323 € brutto (entspricht ca. 1.680.944 € netto) angeben, möchte ich darauf hinweisen, dass diese Kosten beim Stellenbesetzungsverfahren berücksichtigt werden müssen und daher im Rahmen der Stellungnahme zur Bedarf- sprüfung unberücksichtigt bleiben. Der in der Vorlage dargestellte Bedarf in Höhe von 2.826.100 € brutto bzw. 2.374.874 € netto ist sachlich notwendig und nachvollziehbar dargestellt. Mit freundlichen Grüßen 20 - 2 - Ralf Jülich Leiter des Rechnungsprüfungsamtes
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0392/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.04.2023
- Erstellt
- 26.01.2023 10:57