AN/0208/2023
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion zu TOP10.1
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Gem. Änderungsantrag (SPD BV4)
6085 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Volker Spelthann Henriette Reker Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 50825 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0208/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2023 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD- Fraktion zu TOP10.1 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die unterzeichnenden Fraktionen der Bezirksvertretung Ehrenfeld bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 30.01.2023 zu setzen. Der Beschluss soll wie folgt geändert werden: Beschluss Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfah- ren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet für das Gebiet östlich der Venloer Straße, südlich der Grundstücke Venloer Straße 1220 und Grevenbroicher Straße 43, westlich der Grundstücke Grevenbroicher Straße 25-35 und nördlich des Grundstückes Venloer Straße 1210 —Arbeitstitel: Venloer Straße / Nördlich Arnolds- hof in Köln-Bocklemünd/Mengenich — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzuset- zen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und fasst die nachfolgenden Begleitbeschlüsse; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (öffentliche Informationsveranstaltung als Abendveranstaltung). Hierzu fasst die BV-Ehrenfeld die folgenden Begleitbeschlüsse, die Voraussetzung für die weitere Planung sind: - 2 - 1. Für die beabsichtigte Höhenentwicklung ist die Unbedenklichkeit der Verschat- tungssituation auf die benachbarten Grundstücke nachzuweisen. (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.1). Ggf. ist eine Reduzierung der Bauhöhe angezeigt. 2. Für die beabsichtigte Baumasse ist ein Nachweis über ausreichenden Regen- wasserrückhalt bei Starkregenereignissen zu führen (Ergänzung Anlage 2, Punkt 6.). Ggf. ist hier nachzuplanen. 3. Die Realisierung einer direkten fußläufigen Wegebeziehung aus dem Plangebiet zur Grevenbroicher Straße ist planungsrechtlich nachzuweisen (Ergänzung An- lage 2, Punkt 5.4). 4. Die Zweckbindung der Wohnungen, die gemäß kooperativem Baulandmodel er- stellt werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang, mindestens aber 25 Jahre, festzulegen. (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.1) 5. Ein Verkehrsgutachten ist für das Bauprojekt zu erstellen und der Bezirksver- tretung Ehrenfeld vorzulegen. Dieses bildet eine Grundlage für die weitere Pla- nung. Der gesamte ruhende Verkehr wird in die Tiefgarage verlagert, die bisher oberirdisch geplanten Stellplätze entfallen. Der geplante S-Bahnhof Bock- lemünd muss sich in den verkehrlichen Planungen wiederfinden (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.4). 6. Ein Umweltgutachten ist für das Bauprojekt zu erstellen und der Bezirksvertre- tung Ehrenfeld vorzulegen. Dieses bildet eine Grundlage für die weitere Pla- nung. Dem Projekt wird final erst zugestimmt, wenn eine Anwendungszustim- mung der Klimaleitlinien vom Vorhabenträger vorliegt. Die Bezirksvertretung wird informiert, sobald diese vorliegt. (Ergänzung Anlage 2, Punkt 6). 7. Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des Baustel- lenverkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme zu kommunizieren (Ergänzung Anlage 2, Punkt 8). Begründung Zu 1. Die Vorlage enthält keinen textlichen Hinweis auf die besondere topgrafische Situati- on (ca. 10m Höhenversprung zur Mitteltrasse) und daraus resultierende Erfordernis- se. Aufgrund des vorhandenen natürlichen Geländeprofils müssen die Gebäudehö- hen und -standorte auf Verschattung gegenüber der benachbarten Bebauung darge- stellt und auf Unbedenklichkeit geprüft werden. Die vorgeschlagene Baufigur addiert sich von der Grevenbroicher Straße aus aufgrund des steilen Geländesprungs zwi- schen Nieder- und Mittelterrasse zu einem sehr massiv ausgeprägten Riegel von bis zu 25m Höhenunterschied auf einer Länge von 55m. 2. Das Vorhaben möchte das bisherige Gartenland zu über 90% versiegeln. Ein not- wendiger Beitrag zur Starkregenprävention (z.B. versickerungsfähige Tiefgaragen oder Rigolen) ist nicht erkennbar. Hier muss nicht zuletzt aufgrund der Erfahrung mit dem Starkregenereignis im Sommer 2021 dringend nachgeplant werden. 3. Die direkte fußläufige Wegebeziehung aus dem Plangebiet zur Grevenbroicher Stra- ße ist unverzichtbar zur Vermeidung von KFZ Verkehren Unabhängig von den Eigen- tumsverhältnissen muss eine Anbindung an den eigentlich nur 70m (Luftlinie) entfern- ten Dorfkern für den Rad- und Fußverkehr, auch aufgrund der besonderen Topogra- phie, mit eingeplant werden. Im Sinne einer integrierten Siedlungsplanung ist dieser eine Voraussetzung, auch um die Teilhabe und Mobilität der zukünftigen Bewoh- ner*innen ohne KFZ sicherstellen zu können. 4. Zur Sicherung eines sozialgerechten Mietpreisniveaus kommt das kooperative Bau- landmodel zur Anwendung. Hierbei ist von Seiten der Stadt sicherzustellen, dass eine möglichst nachhaltige Wirkung erzielt wird. 5. Mobilität und Teilhabe auch ohne KFZ sind umso wichtiger, da auch die Erschlie- ßungsüberlegungen nach Westen nicht überzeugen können. So wird der Radverkehr - 3 - lapidar auf die Fahrbahn der viel befahrenen Venloer Straße verwiesen (einen Rad- weg gibt es hier nicht). Für den KFZ-Verkehr ist eine unrealistische „Rechts-rein- Rechts-raus“ Lösung Planungsstand allerdings z.B. ohne (legale) Wendemöglichkei- ten mitzudenken. Die Erschließungsplanungen des unmittelbar ggü. des Grundstücks geplanten S-Bahnhofs Bocklemünd bleiben wahrscheinlich aus Unkenntnis ebenfalls unberücksichtigt, müssen sich aber im Planungsansatz wiederfinden Mit freundlichen Grüßen Gez. Esther Kings Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen Gez. Petra Bossinger SPD-Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0208/2023
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV4 (SPD)
- Datum
- 30.01.2023
- Erstellt
- 30.01.2023 10:59