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AN/0208/2023

Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion zu TOP10.1

Gem. Änderungsantrag BV4 (SPD) 30.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 30.01.2023, TOP 10.1.2

Gem. Änderungsantrag (SPD BV4)

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Gem. Änderungsantrag (SPD BV4)

6085 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Volker Spelthann Henriette Reker 
Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 
50825 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0208/2023 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2023 
 
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-
Fraktion zu TOP10.1 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
 
die unterzeichnenden Fraktionen der Bezirksvertretung Ehrenfeld bitten Sie, den folgenden 
Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 30.01.2023 zu 
setzen. 
 
Der Beschluss soll wie folgt geändert werden: 
 
Beschluss 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfah-
ren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet für das Gebiet östlich der 
Venloer Straße, südlich der Grundstücke Venloer Straße 1220 und Grevenbroicher 
Straße 43, westlich der Grundstücke Grevenbroicher Straße 25-35 und nördlich des 
Grundstückes Venloer Straße 1210 —Arbeitstitel: Venloer Straße / Nördlich Arnolds-
hof in Köln-Bocklemünd/Mengenich — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzuset-
zen;  
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
zur Kenntnis und fasst die nachfolgenden Begleitbeschlüsse; 
3.  beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (öffentliche Informationsveranstaltung als 
Abendveranstaltung). 
 
Hierzu fasst die BV-Ehrenfeld die folgenden Begleitbeschlüsse, die Voraussetzung für die 
weitere Planung sind:

- 2 - 
 
1. Für die beabsichtigte Höhenentwicklung ist die Unbedenklichkeit der Verschat-
tungssituation auf die benachbarten Grundstücke nachzuweisen. (Ergänzung 
Anlage 2, Punkt 5.1). Ggf. ist eine Reduzierung der Bauhöhe angezeigt. 
2. Für die beabsichtigte Baumasse ist ein Nachweis über ausreichenden Regen-
wasserrückhalt bei Starkregenereignissen zu führen (Ergänzung Anlage 2, 
Punkt 6.). Ggf. ist hier nachzuplanen. 
3. Die Realisierung einer direkten fußläufigen Wegebeziehung aus dem Plangebiet 
zur Grevenbroicher Straße ist planungsrechtlich nachzuweisen (Ergänzung An-
lage 2, Punkt 5.4). 
4. Die Zweckbindung der Wohnungen, die gemäß kooperativem Baulandmodel er-
stellt werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang, mindestens aber 25 
Jahre, festzulegen. (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.1) 
5. Ein Verkehrsgutachten ist für das Bauprojekt zu erstellen und der Bezirksver-
tretung Ehrenfeld vorzulegen. Dieses bildet eine Grundlage für die weitere Pla-
nung. Der gesamte ruhende Verkehr wird in die Tiefgarage verlagert, die bisher 
oberirdisch geplanten Stellplätze entfallen. Der geplante S-Bahnhof Bock-
lemünd muss sich in den verkehrlichen Planungen wiederfinden (Ergänzung 
Anlage 2, Punkt 5.4). 
6. Ein Umweltgutachten ist für das Bauprojekt zu erstellen und der Bezirksvertre-
tung Ehrenfeld vorzulegen. Dieses bildet eine Grundlage für die weitere Pla-
nung. Dem Projekt wird final erst zugestimmt, wenn eine Anwendungszustim-
mung der Klimaleitlinien vom Vorhabenträger vorliegt. Die Bezirksvertretung 
wird informiert, sobald diese vorliegt. (Ergänzung Anlage 2, Punkt 6). 
7. Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des Baustel-
lenverkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Beginn der 
Baumaßnahme zu kommunizieren (Ergänzung Anlage 2, Punkt 8). 
 
Begründung 
Zu 
1. Die Vorlage enthält keinen textlichen Hinweis auf die besondere topgrafische Situati-
on (ca. 10m Höhenversprung zur Mitteltrasse) und daraus resultierende Erfordernis-
se. Aufgrund des vorhandenen natürlichen Geländeprofils müssen die Gebäudehö-
hen und -standorte auf Verschattung gegenüber der benachbarten Bebauung darge-
stellt und auf Unbedenklichkeit geprüft werden. Die vorgeschlagene Baufigur addiert 
sich von der Grevenbroicher Straße aus aufgrund des steilen Geländesprungs zwi-
schen Nieder- und Mittelterrasse zu einem sehr massiv ausgeprägten Riegel von bis 
zu 25m Höhenunterschied auf einer Länge von 55m. 
2. Das Vorhaben möchte das bisherige Gartenland zu über 90% versiegeln. Ein not-
wendiger Beitrag zur Starkregenprävention (z.B. versickerungsfähige Tiefgaragen 
oder Rigolen) ist nicht erkennbar. Hier muss nicht zuletzt aufgrund der Erfahrung mit 
dem Starkregenereignis im Sommer 2021 dringend nachgeplant werden.  
3. Die direkte fußläufige Wegebeziehung aus dem Plangebiet zur Grevenbroicher Stra-
ße ist unverzichtbar zur Vermeidung von KFZ Verkehren Unabhängig von den Eigen-
tumsverhältnissen muss eine Anbindung an den eigentlich nur 70m (Luftlinie) entfern-
ten Dorfkern für den Rad- und Fußverkehr, auch aufgrund der besonderen Topogra-
phie, mit eingeplant werden. Im Sinne einer integrierten Siedlungsplanung ist dieser 
eine Voraussetzung, auch um die Teilhabe und Mobilität der zukünftigen Bewoh-
ner*innen ohne KFZ sicherstellen zu können. 
4. Zur Sicherung eines sozialgerechten Mietpreisniveaus kommt das kooperative Bau-
landmodel zur Anwendung. Hierbei ist von Seiten der Stadt sicherzustellen, dass eine 
möglichst nachhaltige Wirkung erzielt wird. 
5. Mobilität und Teilhabe auch ohne KFZ sind umso wichtiger, da auch die Erschlie-
ßungsüberlegungen nach Westen nicht überzeugen können. So wird der Radverkehr

- 3 - 
 
lapidar auf die Fahrbahn der viel befahrenen Venloer Straße verwiesen (einen Rad-
weg gibt es hier nicht). Für den KFZ-Verkehr ist eine unrealistische „Rechts-rein-
Rechts-raus“ Lösung Planungsstand allerdings z.B. ohne (legale) Wendemöglichkei-
ten mitzudenken. Die Erschließungsplanungen des unmittelbar ggü. des Grundstücks 
geplanten S-Bahnhofs Bocklemünd bleiben wahrscheinlich aus Unkenntnis ebenfalls 
unberücksichtigt, müssen sich aber im Planungsansatz wiederfinden 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. Esther Kings 
Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen 
 
 Gez. Petra Bossinger 
SPD-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

30.01.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0208/2023
Typ
Gem. Änderungsantrag BV4 (SPD)
Datum
30.01.2023
Erstellt
30.01.2023 10:59