0844/2025
Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr 64492/01 Arbeitstitel: Am Bilderstöckchen in Köln-Bilderstöckchen
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Anlage 2. Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 64492/01 Am Bilderstöckchen in Köln - Bilderstöckchen 0 10050 200 300 Meter
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/61/612-1 Vorlagen-Nummer 0844/2025 Freigabedatum 23.04.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr 64492/01 Arbeitstitel: Am Bilderstöckchen in Köln-Bilderstöckchen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt 1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 64492/01 für ein Gebiet nördlich der Wohnbebau- ung an der Straße Am Bilderstöckchen und südlich der öffentlichen Grünfläche „Klima- park“, Arbeitstitel: Am Bilderstöckchen in Köln-Bilderstöckchen — abgegebenen Stel- lungnahmen gemäß Anlagen 3, 4, 5 und 6; 2. den Bebauungsplan mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetz- buch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 22.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 Rat 27.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziele der Planung Mit Schreiben vom 07.04.2022 hat die GAG die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 BauGB zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) für eine Fläche (ca. 0,9 ha) nördlich der Bebauung entlang der Straße Am Bilderstöckchen, südlich der Grün- fläche „Klimapark“, westlich der Bebauung entlang der Vogesenstraße und östlich der Escher Straße und den Knotenpunkt Äußere Kanalstraße/Robert-Perthel-Straße beantragt. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, eine Mehrfamilienhausbebauung mit ca. 100 Wohneinhei- ten, davon 100 % als öffentlich geförderter Wohnungsbau, als Ergänzung der Wohnbebauung nördlich der Straße Am Bilderstöckchen zu errichten sowie eine öffentliche Spielfläche zu ent- wickeln. Geplant sind eine Wohnanlage, bestehend aus drei vier- bis sechsgeschossigen Bau- körpern, und eine 565 m² große öffentliche Spielfläche nördlich der Straße Am Bilderstöckchen in dem Kölner Stadtteil Bilderstöckchen. Die Fläche eignet sich für eine Wohnbebauung. Das Vorhaben folgt den Zielen des Stadtent- wicklungskonzeptes Wohnen (StEK Wohnen), vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 be- schlossen, da es dazu beiträgt, den prognostizierten Wohnungsbedarf zu decken. Weiterhin wird es in der Wohnungsbauoffensive, vom Rat der Stadt Köln am 20.12.2016 beschlossen, als potentielle Fläche für Wohnungsbau unter dem Punkt 5.02 aufgeführt. Das vorhandene Planungsrecht lässt die Realisierung des Vorhabens nicht zu. Mit der Einlei- tung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Vorausset- zungen zur Realisierung eines Wohnquartiers und eine öffentliche Spielfläche geschaffen. Für den Planbereich liegt eine Grundzustimmung der Vorhabenträgerin zur Anwendung des Kooperativen Baulandmodells Köln (Richtlinie und Umsetzungsanweisung in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 05.05.2022) sowie der Klimaschutzleitlinien (in der Fassung des Rats- beschlusses vom 17.03.2022) vor. Planverfahren Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.10.2022 nach § 12 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 13b BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 64492/01 „Am Bilderstöckchen“ in Köln-Bilderstöckchen (Beschlussvorlage 3166/2022) beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 17.09.2019 bis einschließlich 19.12.2019. Die Öffentlichkeit konnte sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen beim Stadtplanungsamt unterrichten und sich in der Zeit vom 02.01.2023 bis einschließlich 20.01.2023 zur Planung äußern. Es gingen keine Stellungnahmen ein. 3 Im Mai 2023 wurden dem Gestaltungsbeirat drei städtebauliche Varianten mit Untervarianten, welche zuvor in einer Abstimmungsrunde zwischen der Stadt Köln, der Vorhabenträgerin und dem Architekturbüro aus 15 Varianten als beste Lösungen ausgesucht wurden, vorgestellt. Der Gestaltungsbeirat hat in seiner Sitzung am 09.05.2023 die Variante mit drei Baukörpern und einer Geschossigkeit von vier bis maximal sechs Vollgeschossen plus Staffelgeschoss empfohlen. Aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 18. Juli 2023, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereiches einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen, da dies gegen europäisches Umweltrecht verstößt, wurde das Bebauungsplanverfahren auf ein Normalverfahren nach § 2 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB umgestellt. Der Vorgabenbeschluss zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfes wurde vom Stadtentwicklungsausschuss in der Sitzung am 14.03.2024 positiv beschlossen. Die Beschlussvorlage wurde im Vorfeld am 07.03.2024 vom Ausschuss Klima, Umwelt und Grün und am 14.03.2024 von der Bezirksvertretung Nippes (BV 5) ungeändert empfohlen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 19.08.2024 bis einschließlich 17.09.2024. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 23.01.2025 bis einschließlich 24.02.2025. Es ging eine Stellungnahme ein. Im gleichen Zeitraum wurde eine erneute, eingeschränkte Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der geltende Flächennutzungsplan (FNP) stellt den Änderungsbereich als Grünfläche dar. Die Planung des Wohngebietes ist aus der aktuellen Darstellung des FNP nicht zu entwickeln. Der FNP wird daher im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert, das zeitgleich läuft. Auswirkungen auf dem Klimaschutz Das Verfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz. Die Anforderungen der Leitlinien werden eingehalten und die Sicherung der Umsetzung im Durchführungsvertrag / städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan geregelt. Nach den gesetzlichen Vorgaben fand eine Umweltprüfung statt. Hierfür wurden verschiedene Umweltgutachten erstellt, deren Inhalte den Satzungsunterlagen zu entnehmen sind. Anlagen Anlage 1. Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2. Geltungsbereich Anlage 3. Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen § 4 (1) BauGB Anlage 4. Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen § 3 (2) BauGB Anlage 5. Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen § 4 (2) BauGB Anlage 6. Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen § 4 (2) BauGB erneut Anlage 7. Begründung zum Bebauungsplan nach § 9 (8) BauGB Anlage 8. Textliche Festsetzungen Anlage 9. Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Blatt 1 Anlage 10. Vorhaben- und Erschließungsplan, Blatt 2 Anlage 11. Entwurf Durchführungsvertrag (unterschriebene Fassung wird zur Ratssitzung nachgereicht)
Anlage 6. Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen § 4 (2) BauGB erneut
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A N L A G E 6 / 2 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 64492/01 – Arbeitstitel: Am Bilderstöckchen in Köln-Bilder- stöckchen – eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten ein geschränkten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öf- fentlicher Belange sowie aus der Veröffentlichung, sonstige Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger ö ffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuc h (BauGB) und die Veröffentli- chung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurden am 15.01.2025 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht und im Stadtpla- nungsamt (Stadthaus Deutz) vom 23.01.2025 bis zum 24.02.2025 durchgeführt. Im Zeitraum der Veröffentlichung sind 10 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen dokumentiert und fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung d ie Inhalte der Stellungnahmen sowie die Entscheidun g durch den Rat dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Entscheidung durch den Rat verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung 1 1.1 Bezirksregierung Köln Dezernat 25 – Verkehr, Energieleitungen Integrierte Gesamtverkehrsplanung Stellungnahme vom 24.02.2025 Keine Bedenken Kenntnisnahme 1.2 Anlage von Straßen und Gehwegen - Ausführung regelkonform nach den einschlägigen Re - gelwerken der FGSV - hier: Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen Der Stellungnahme wird teilweise ge- folgt. Den Hinweisen wird teilweise gefolgt. Die einschlägigen Regelwerke der FGSV finden Beacht ung, bei- spielsweise bei der Anlage des Fahrradparkens, alle rdings nicht bei der Anlage von Stadtstraßen. Der Erschließung der Neubebau- ung wird nicht über öffentlich gewidmete Straßen er folgen, son- dern über die privaten Flächen der Vorhabenträgerin, die über Geh- und Fahrrechte gesichert werden. Der Ausbau erfolgt so, dass die Gebäude durch die Feuerwehr oder Umzugsfah rzeuge angefahren werden können. Diese Anfahrbarkeit stellt keinen Re- gelverkehr dar, da das Plangebiet möglichst autofrei gehalten wer- Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 64492/01 während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung den soll. Müllfahrzeuge können gezielt die festgesetzten Müllsam- melstellen anfahren und sollen so weit wie möglich aus der Innen- hofbebauung herausgehalten werden. 2 Industrie - und Handelskammer zu Köln Stellungnahme vom 10.02.2025 Keine Bedenken Kenntnisnahme 3 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein -Westfalen (Straßen.NRW) Stellungnahme vom 11.02.2025 Nicht betroffen Kenntnisnahme 4 4.1 Autobahn Gmbh Stellungnahme vom 12.02.2025 Anbaubeschränkungszone - Eintragung der 100 m breiten Anbaubeschränkungs- zone in die Planzeichnung - Es besteht kein Anspruch auf nachträglichen Lärm- o- der Emissionsschutz. Der Stellungnahme wird gefolgt. Den Hinweisen wurde bereits gefolgt. Die 100 m breite Anbaubeschränkungszone ist in der Planzeich- nung enthalten. Der Hinweis zu nachträglichem Lärm- oder Emissionss chutz wird beachtet. 4.2 Untersuchung der Leistungsfähigkeit - Keine Verschlechterung der Leistungsfähigkeit oder Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs im umliegenden klassifizierten Straßennetz durch Bauleitplanverfahren - Sicherung der verkehrlichen Erschließung durch na ch- geordnete Verfahren - Sicherstellung einer leistungsfähigen und sichere n An- bindung an das übergeordnete Verkehrsnetz bei Reali- sierung des Bauvorhabens - Darstellung und Abstimmung der verkehrlichen Ausw ir- kungen mit Straßenbauverwaltung Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Den Hinweisen wird nicht gefolgt. Dem Kapitel 5.3 der Verkehrsuntersuchung sind die prognostizier- ten Verkehrsmengen für das Vorhaben zu entnehmen: D emnach sind im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben insge- samt ca. 184 Kfz-Fahrten je Werktag zu erwarten (als Summe aus Quell- und Zielverkehr). Dies entspricht 12 Kfz-Fahrten in der Spit- zenstunde morgens und 14 Kfz- Fahrten in der Spitzenstunde abends. In Kapitel 5.5 wurden die Neuverkehre auf das umlie gende Stra- ßennetz umgelegt. Die dort zugrundeliegenden Verkehre basieren auf einem älteren Stand der Abschätzung des Verkehr saufkom- mens. Dieser beinhaltet jedoch etwas höhere Verkehr smengen Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 64492/01 während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung - Untersuchung verkehrstechnischer Leistungsfähigkeit der Anschlussknoten der Anschlussstelle Bickendorf der BAB 57 nach Form des HBS 2015 - Im Analyse-, Prognose- und Prognose- Planfall sind die verkehrstechnische Leistungsfähigkeit (QSV) einschl . der Rückstaulängen in der Morgen- und Abendspitze zu untersuchen - Ggf. erforderliche Maßnahmen zur Erhaltung der Le is- tungsfähigkeit im umliegenden Straße nnetz sind durch die Kommunen/ Vorhabenträger zu tragen. (260 Kfz-Fahrten pro Tag ) als der finale Stand und bildet damit den ungünstigeren Fall ab. Die Abbildungen 30 und 32 der Verkehrsuntersuchung zeigen die Neuverkehre des Plangebiets in der Morgen- und Abendspitze. In der Morgenspitze ist bezogen auf den Querschnitt der Äußeren Kanalstraße von zusätzlich 2 Kfz-Fahrten pro Stunde aus Richtung der Autobahnausfahrt zum Plangebiet auszugehen. Der abge- schätzte Quellverkehr des Plangebiets in Richtung Äußere Kanal- straße / Autobahn beträgt 5 Kfz-Fahrten pro Stunde. In der Abendspitze umfa sst der Quellverkehr des Plangebiets im Querschnitt Äußere Kanalstraße Richtung Anschlussst elle 3 Kfz- Fahrten pro Stunde, der Zielverkehr aus Richtung Anschlussstelle zum Plangebiet 5 Kfz-Fahrten pro Stunde. Die Mengen der Neuverkehre des Plangebiets in den Spitzenstun- den sind bezogen auf die bestehenden Belastungen so gering, dass sie sich innerhalb der wochentäglichen Schwank ungsbreite bewegen. Daher ist nicht von einer signifikanten Au swirkung auf die Leistungsfähigkeit der Anschlussstelle der BAB auszu gehen. Weitergehende Nachweise sind nicht erforderlich. 5 5.1 Polizeipräsidium Köln – Kriminalprävention KK KP/O Stellungnahme vom 14.02.2025 - Anregung , einen textlichen Hinweis im Bebauungsplan zu platzieren. - Städtebauliche – und technische Kriminalpräventio n: Bauliche Anlagen, z.B. Wohngebäude (MFH, EFH), Garagen(-anlagen), Grünanlagen, Wohnquartiere so- wie Industrie- und Gewerbeobjekte und Gewerbege- biete, sollen zum wirksamen Schutz vor Kriminalität – wie z.B. Einbrüchen, Vandalismus und Sabotage – im Hinblick auf kriminalitätsfördernde Faktoren und Gege- benheiten beurteilt werden. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Der Sicherheitsaspekt der Planungen wird im Rahmen des Bauge- nehmigungsverfahrens zwischen dem Polizeipräsidium Köln und der Vorhabenträgerin abgestimmt bzw. Empfehlungen eingeholt. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 64492/01 während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung 5.2 - Die Empfehlungen der kriminalpolizeilichen Be ratungs- stellen können durch die frühzeitige Beurteilung un d Beratung bereits in der Planung berücksichtigt werden. Kenntnisnahme 6 6.1 Deutsche Telekom Technik GmbH, T NL West, PTI 22 Stellungnahme vom 06.02.2025 Keine Einwände Kenntnisnahme 6.2 Planungshinweise - Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsli - nien der Telekom - Bestand und Betrieb der vorhandenen TK-Linien müs - sen gewährleistet bleiben Der Stellungnahme wird teilweise ge- folgt. Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Der Bestand wird hinsichtlich seiner betrieblichen Funktionalität gewährleistet. Im Bedarfsfall können die TK-Linien verlegt werden. 6.3 Bitte um Aufnahme folgender fachlichen Festsetzun- gen in den Bebauungsplan - In allen Straßen bzw. Gehwegen geeignete und ausr ei- chende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,50 m für Unterbringung der Telekommunika- tionslinien vorsehen - Anwendung des "Merkblatts über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der For- schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013; Abschnitt 3, bei Baumpflanzungen . Keine Behinderung des Baus, der Unterhaltung und Er- weiterung der Telekommunikationslinien durch Baum- pflanzungen. - ggf. Aufbruch bereits ausgebauter Straßen für die erfor- derliche Verlegung zusätzlicher Telekommunikations- anlagen - schriftliche Anzeige des Beginns und des Ablaufs de r Erschließungsanlagen, mindestens 6 Monate vor Bau- beginn Der Stellungnahme wird teilweise ge- folgt. Den Hinweisen wird teilweise gefolgt. Eine Festsetzung im Bebauungsplan erfolgt im Sinne einer über- sichtlichen Planurkunde nicht Den Hinweisen wird dennoch bei der Realisierung des Bauvorhabens entsprochen. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 64492/01 während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung - Versorgung des Baugebietes mit Telekommunikati- onsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise nur bei Aus- nutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich 7 7.1 Stadtwerke Köln Stellungnahme vom 24.02.2025 Stellungnahme im Namen und Auftrag von RheinEnergie AG in Verbindung mit der RheinNetz GmbH und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG Kenntnisnahme 7.2 RheinEnergie AG / RheinNetz GmbH (RE/RNG) - Hinweis auf frühzeitige Versorgungsanfrage unter An- gabe der Bedarfe des Bauherrn Der Stellungnahme wird gefolgt. Dem Hinweis wird gefolgt. 7.3 Kölner Verkehrs -Betriebe AG (KVB) - Keine Einschränkung des Busbetriebs durch geplante Maßnahme - bei notwendiger, weiträumiger Ab- und Umleitung des Busverkehrs mit einer Fahrzeitverlängerung von 3 Mi - nuten oder mehr, wird eine Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten benötigt - Verkehrszeichenpläne und Bauzeitenpläne sind rech t- zeitig zur Prüfung und Mitzeichnung vorzulegen - weitere Abläufe, die den Linienverkehr der KVB be tref- fen, sind abzustimmen - Sicherstellung, dass das der KVB durch die Baumaß - nahme keine Nachteile entstehen. Alle Kosten, die der KVB durch die Baumaßnahme entstehen, sind vom Verursacher zu tragen. Der Stellungnahme wird gefolgt. Den Hinweisen wird gefolgt. Die Baumaßnahme wird sich nicht nachteilig auf die KVB auswir- ken, da es sich um eine Nachverdichtung in zweiter Reihe handelt, sodass die durch KVB genutzten öffentlichen Straßen nicht unmit- telbar von der Baumaßnahme, z.B. durch Fahrspurvere ngungen, betroffen sind. Die Bauzeitenpläne werden der KVB vorgelegt und abgestimmt. 8 Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR Stellungnahme vom 17.02.2025 Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Der Bitte wird nicht gefolgt. Im Durchführungsvertrag werden keine Belange der StEB Köln ge- regelt. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 64492/01 während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung Eine Beteiligung der StEB Köln im Durchführungsvert rag wird erbeten. 9 PLEdoc GmbH Leitungsauskunft Fremdplanungsbear- beitung Stellungnahme vom 23.01.2025 Nicht betroffen Kenntnisnahme 10 GASCADE Gastransport GmbH Abteilung GNL Stellungnahme vom 31.01.2025 Nicht betroffen Kenntnisnahme
Auszug aus Sitzung der BV 5 (Nippes) am 22.05.2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 23.05.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 35. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 22.05.2025 öffentlich 9.2.5 Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan -Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr 64492/01 Arbeitstitel: Am Bilderstöckchen in Köln-Bilderstöckchen 0844/2025 Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Beschluss: Der Rat beschließt 1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 64492/01 für ein Gebiet nördlich der Wohnbebauung an der Straße Am Bilderstöckchen und südlich der öffentlichen Grünfläche „Klimapark“, Arbeitstitel: Am Bilderstöckchen in Köln-Bilderstöckchen — abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 3, 4, 5 und 6; 2. den Bebauungsplan mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Bau- gesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begrün- dung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0844/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.04.2025
- Erstellt
- 18.03.2025 11:52