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0844/2025

Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr 64492/01 Arbeitstitel: Am Bilderstöckchen in Köln-Bilderstöckchen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.04.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.05.2025, TOP 12.2

Anlage 2. Geltungsbereich

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Anlage 8. Textliche Festsetzungen

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Anlage 11. Entwurf zum Durchführungsvertrag

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 6. Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen § 4 (2) BauGB erneut

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Anlage 5. Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen § 4 (2) BauGB

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Anlage 9. Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Blatt 1

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Anlage 3. Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen § 4 (1) BauGB

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Anlage 4. Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen § 3 (2) BauGB

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Auszug aus Sitzung der BV 5 (Nippes) am 22.05.2025

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Anlage 10. Vorhaben- und Erschließungsplan, Blatt 2

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Anlage 7. Begründung zum Bebauungsplan nach § 9 (8) BauGB

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Anlage 2. Geltungsbereich

375 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 64492/01
 Am Bilderstöckchen
in Köln - Bilderstöckchen
0 10050 200 300 Meter

Beschlussvorlage Rat

7308 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/612-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0844/2025 
Freigabedatum 
 23.04.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den 
Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr 64492/01 Arbeitstitel: 
Am Bilderstöckchen in Köln-Bilderstöckchen  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt 
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 64492/01 für ein Gebiet nördlich der Wohnbebau-
ung an der Straße Am Bilderstöckchen und südlich der öffentlichen Grünfläche „Klima-
park“, Arbeitstitel: Am Bilderstöckchen in Köln-Bilderstöckchen — abgegebenen Stel-
lungnahmen gemäß Anlagen 3, 4, 5 und 6; 
2. den Bebauungsplan mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetz-
buch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 
in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der 
bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 
BauGB beigefügten Begründung. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 22.05.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 
Rat 27.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass und Ziele der Planung 
Mit Schreiben vom 07.04.2022 hat die GAG die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 
2 BauGB zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) für eine Fläche 
(ca. 0,9 ha) nördlich der Bebauung entlang der Straße Am Bilderstöckchen, südlich der Grün-
fläche „Klimapark“, westlich der Bebauung entlang der Vogesenstraße und östlich der Escher 
Straße und den Knotenpunkt Äußere Kanalstraße/Robert-Perthel-Straße beantragt.  
 
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, eine Mehrfamilienhausbebauung mit ca. 100 Wohneinhei-
ten, davon 100 % als öffentlich geförderter Wohnungsbau, als Ergänzung der Wohnbebauung 
nördlich der Straße Am Bilderstöckchen zu errichten sowie eine öffentliche Spielfläche zu ent-
wickeln. Geplant sind eine Wohnanlage, bestehend aus drei vier- bis sechsgeschossigen Bau-
körpern, und eine 565 m² große öffentliche Spielfläche nördlich der Straße Am Bilderstöckchen 
in dem Kölner Stadtteil Bilderstöckchen. 
 
Die Fläche eignet sich für eine Wohnbebauung. Das Vorhaben folgt den Zielen des Stadtent-
wicklungskonzeptes Wohnen (StEK Wohnen), vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 be-
schlossen, da es dazu beiträgt, den prognostizierten Wohnungsbedarf zu decken. Weiterhin 
wird es in der Wohnungsbauoffensive, vom Rat der Stadt Köln am 20.12.2016 beschlossen, als 
potentielle Fläche für Wohnungsbau unter dem Punkt 5.02 aufgeführt. 
 
Das vorhandene Planungsrecht lässt die Realisierung des Vorhabens nicht zu. Mit der Einlei-
tung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Vorausset-
zungen zur Realisierung eines Wohnquartiers und eine öffentliche Spielfläche geschaffen.  
 
Für den Planbereich liegt eine Grundzustimmung der Vorhabenträgerin zur Anwendung des 
Kooperativen Baulandmodells Köln (Richtlinie und Umsetzungsanweisung in der Fassung des 
Ratsbeschlusses vom 05.05.2022) sowie der Klimaschutzleitlinien (in der Fassung des Rats-
beschlusses vom 17.03.2022) vor. 
 
Planverfahren 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.10.2022 nach § 12 Absatz 2 
BauGB in Verbindung mit § 13b BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes 64492/01 „Am Bilderstöckchen“ in Köln-Bilderstöckchen (Beschlussvorlage 
3166/2022) beschlossen. 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 
Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 17.09.2019 bis einschließlich 19.12.2019. 
Die Öffentlichkeit konnte sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke 
sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen beim Stadtplanungsamt unterrichten und 
sich in der Zeit vom 02.01.2023 bis einschließlich 20.01.2023 zur Planung äußern. Es gingen 
keine Stellungnahmen ein.

3 
Im Mai 2023 wurden dem Gestaltungsbeirat drei städtebauliche Varianten mit Untervarianten, 
welche zuvor in einer Abstimmungsrunde zwischen der Stadt Köln, der Vorhabenträgerin und 
dem Architekturbüro aus 15 Varianten als beste Lösungen ausgesucht wurden, vorgestellt. Der 
Gestaltungsbeirat hat in seiner Sitzung am 09.05.2023 die Variante mit drei Baukörpern und 
einer Geschossigkeit von vier bis maximal sechs Vollgeschossen plus Staffelgeschoss 
empfohlen. 
Aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 18. Juli 2023, dass 
Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereiches einer Gemeinde nicht im beschleunigten 
Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen, da dies 
gegen europäisches Umweltrecht verstößt, wurde das Bebauungsplanverfahren  auf ein 
Normalverfahren nach § 2 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB umgestellt.  
Der Vorgabenbeschluss zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfes wurde vom 
Stadtentwicklungsausschuss in der Sitzung am 14.03.2024 positiv beschlossen. Die 
Beschlussvorlage wurde im Vorfeld am 07.03.2024 vom Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
und am 14.03.2024 von der Bezirksvertretung Nippes (BV 5) ungeändert empfohlen. 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 
BauGB erfolgte in der Zeit vom 19.08.2024 bis einschließlich 17.09.2024.  
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 23.01.2025 
bis einschließlich 24.02.2025. Es ging eine Stellungnahme ein. Im gleichen Zeitraum wurde 
eine erneute, eingeschränkte Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.  
Der geltende Flächennutzungsplan (FNP) stellt den Änderungsbereich als Grünfläche dar. Die 
Planung des Wohngebietes ist aus der aktuellen Darstellung des FNP nicht zu entwickeln. Der 
FNP wird daher im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert, das zeitgleich läuft. 
 
Auswirkungen auf dem Klimaschutz 
Das Verfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz. Die Anforderungen 
der Leitlinien werden eingehalten und die Sicherung der Umsetzung im Durchführungsvertrag / 
städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan geregelt.  
Nach den gesetzlichen Vorgaben fand eine Umweltprüfung statt. Hierfür wurden verschiedene 
Umweltgutachten erstellt, deren Inhalte den Satzungsunterlagen zu entnehmen sind. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1. Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2. Geltungsbereich 
Anlage 3. Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen § 4 (1) BauGB 
Anlage 4. Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen § 3 (2) BauGB 
Anlage 5. Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen § 4 (2) BauGB 
Anlage 6. Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen § 4 (2) BauGB erneut 
Anlage 7. Begründung zum Bebauungsplan nach § 9 (8) BauGB 
Anlage 8. Textliche Festsetzungen 
Anlage 9. Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Blatt 1 
Anlage 10. Vorhaben- und Erschließungsplan, Blatt 2 
Anlage 11. Entwurf Durchführungsvertrag (unterschriebene Fassung wird zur Ratssitzung 
nachgereicht)

Anlage 6. Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen § 4 (2) BauGB erneut

11918 Zeichen

A N L A G E  6 
 
/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 64492/01  – Arbeitstitel: Am Bilderstöckchen in Köln-Bilder- 
stöckchen  – eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten ein geschränkten Beteiligung der Behörden und sonstiger  Träger öf- 
fentlicher Belange sowie aus der Veröffentlichung, sonstige Träger öffentlicher Belange 
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger ö ffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuc h (BauGB) und die Veröffentli- 
chung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurden am 15.01.2025 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht und im Stadtpla- 
nungsamt (Stadthaus Deutz) vom 23.01.2025 bis zum 24.02.2025 
 durchgeführt.  
 
Im Zeitraum der Veröffentlichung sind 10 Stellungnahmen eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen dokumentiert und fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden 
in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung d ie Inhalte der Stellungnahmen sowie die Entscheidun g durch den Rat dargestellt. 
Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Entscheidung durch den Rat verwiesen.  
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Entscheidung 
durch den Rat  
Begründung  
1 
1.1  
Bezirksregierung Köln  
Dezernat 25 – Verkehr, Energieleitungen 
Integrierte Gesamtverkehrsplanung 
Stellungnahme vom 24.02.2025 
 
Keine Bedenken 
Kenntnisnahme  
1.2 Anlage von Straßen und Gehwegen  
 
- Ausführung regelkonform nach den einschlägigen Re - 
gelwerken der FGSV 
- hier: Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen 
Der Stellungnahme 
wird teilweise ge- 
folgt. 
Den Hinweisen wird teilweise gefolgt. 
Die einschlägigen Regelwerke der FGSV finden Beacht ung, bei- 
spielsweise bei der Anlage des Fahrradparkens, alle rdings nicht 
bei der Anlage von Stadtstraßen. Der Erschließung der Neubebau- 
ung wird nicht über öffentlich gewidmete Straßen er folgen, son- 
dern über die privaten Flächen der Vorhabenträgerin, die über  
Geh- und Fahrrechte gesichert werden. Der Ausbau erfolgt  so, 
dass die Gebäude durch die Feuerwehr oder Umzugsfah rzeuge 
angefahren werden können. Diese Anfahrbarkeit stellt keinen Re- 
gelverkehr dar, da das Plangebiet möglichst autofrei gehalten wer-

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen  Bebauungsplan 64492/01  während der Offenlage  eingegangenen Stellungnahmen  
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Entscheidung 
durch den Rat  
Begründung  
den soll. Müllfahrzeuge können gezielt die festgesetzten Müllsam- 
melstellen anfahren und sollen so weit wie möglich aus der Innen- 
hofbebauung herausgehalten werden.  
2 Industrie - und Handelskammer zu Köln  
Stellungnahme vom 10.02.2025 
 
Keine Bedenken 
Kenntnisnahme   
3 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein -Westfalen  
(Straßen.NRW) 
Stellungnahme vom 11.02.2025 
 
Nicht betroffen 
Kenntnisnahme   
4 
4.1 
Autobahn Gmbh  
Stellungnahme vom 12.02.2025 
 
Anbaubeschränkungszone 
 
- Eintragung der 100 m breiten Anbaubeschränkungs- 
zone in die Planzeichnung 
- Es besteht kein Anspruch auf nachträglichen Lärm-  o- 
der Emissionsschutz. 
Der Stellungnahme 
wird gefolgt.  
Den Hinweisen wurde bereits gefolgt. 
Die 100 m breite Anbaubeschränkungszone ist in der Planzeich- 
nung enthalten. 
Der Hinweis zu nachträglichem Lärm- oder Emissionss chutz 
wird 
beachtet. 
4.2 Untersuchung der Leistungsfähigkeit  
 
- 
Keine Verschlechterung der Leistungsfähigkeit oder 
Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs im umliegenden 
klassifizierten Straßennetz durch Bauleitplanverfahren 
- Sicherung der verkehrlichen Erschließung durch na ch- 
geordnete Verfahren 
- Sicherstellung einer leistungsfähigen und sichere n An- 
bindung an das übergeordnete Verkehrsnetz bei Reali- 
sierung des Bauvorhabens 
- Darstellung und Abstimmung der verkehrlichen Ausw ir- 
kungen mit Straßenbauverwaltung 
Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt.  
Den Hinweisen wird nicht gefolgt. 
Dem Kapitel 5.3 der Verkehrsuntersuchung sind die prognostizier- 
ten Verkehrsmengen für das Vorhaben zu entnehmen: D emnach 
sind im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben insge- 
samt ca. 184 Kfz-Fahrten je Werktag zu erwarten (als Summe aus 
Quell- und Zielverkehr). Dies entspricht 12 Kfz-Fahrten in der Spit- 
zenstunde morgens und 14 Kfz- Fahrten in der Spitzenstunde 
abends. 
 
In Kapitel 5.5 wurden die Neuverkehre auf das umlie gende Stra- 
ßennetz umgelegt. Die dort zugrundeliegenden Verkehre basieren 
auf einem älteren Stand der Abschätzung des Verkehr saufkom- 
mens. Dieser beinhaltet jedoch etwas höhere Verkehr smengen

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen  Bebauungsplan 64492/01  während der Offenlage  eingegangenen Stellungnahmen  
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Entscheidung 
durch den Rat  
Begründung  
- Untersuchung verkehrstechnischer Leistungsfähigkeit 
der Anschlussknoten der Anschlussstelle Bickendorf 
der BAB 57 nach Form des HBS 2015 
- Im Analyse-, Prognose- und Prognose- Planfall sind die 
verkehrstechnische Leistungsfähigkeit (QSV) einschl . 
der Rückstaulängen in der Morgen- und Abendspitze zu 
untersuchen 
- Ggf. erforderliche Maßnahmen zur Erhaltung der Le is- 
tungsfähigkeit im umliegenden Straße nnetz sind durch 
die Kommunen/ Vorhabenträger zu tragen. 
(260 Kfz-Fahrten pro Tag ) als der finale Stand und bildet damit den 
ungünstigeren Fall ab. 
 
Die Abbildungen 30 und 32 der Verkehrsuntersuchung zeigen die 
Neuverkehre des Plangebiets in der Morgen- und Abendspitze. 
In der Morgenspitze ist bezogen auf den Querschnitt der Äußeren 
Kanalstraße von zusätzlich 2 Kfz-Fahrten pro Stunde aus Richtung 
der Autobahnausfahrt zum Plangebiet auszugehen. Der  abge- 
schätzte Quellverkehr des Plangebiets in Richtung Äußere Kanal- 
straße / Autobahn beträgt 5 Kfz-Fahrten pro Stunde. 
In der Abendspitze umfa sst der Quellverkehr des Plangebiets im 
Querschnitt Äußere Kanalstraße Richtung Anschlussst elle 3 Kfz-
Fahrten pro Stunde, der Zielverkehr aus Richtung Anschlussstelle 
zum Plangebiet 5 Kfz-Fahrten pro Stunde. 
 
Die Mengen der Neuverkehre des Plangebiets in den Spitzenstun- 
den sind bezogen auf die bestehenden Belastungen so  gering, 
dass sie sich innerhalb der wochentäglichen Schwank ungsbreite 
bewegen. Daher ist nicht von einer signifikanten Au swirkung auf 
die Leistungsfähigkeit der Anschlussstelle der BAB auszu gehen. 
Weitergehende Nachweise sind nicht erforderlich. 
5 
5.1 
Polizeipräsidium Köln – Kriminalprävention  
KK KP/O 
Stellungnahme vom 14.02.2025 
 
- Anregung 
, einen textlichen Hinweis im Bebauungsplan 
zu platzieren.  
- Städtebauliche – und technische Kriminalpräventio n: 
Bauliche Anlagen, z.B. Wohngebäude (MFH, EFH), 
Garagen(-anlagen), Grünanlagen, Wohnquartiere so- 
wie Industrie- und Gewerbeobjekte und Gewerbege- 
biete, sollen zum wirksamen Schutz vor Kriminalität  –
 
wie z.B. Einbrüchen, Vandalismus und Sabotage – im 
Hinblick auf kriminalitätsfördernde Faktoren und Gege- 
benheiten beurteilt werden. 
Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt. 
Der Sicherheitsaspekt der Planungen wird im Rahmen des Bauge- 
nehmigungsverfahrens zwischen dem Polizeipräsidium Köln und 
der Vorhabenträgerin abgestimmt bzw. Empfehlungen eingeholt.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen  Bebauungsplan 64492/01  während der Offenlage  eingegangenen Stellungnahmen  
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Entscheidung 
durch den Rat  
Begründung  
5.2 - Die Empfehlungen der kriminalpolizeilichen Be ratungs- 
stellen können durch die frühzeitige Beurteilung un d 
Beratung bereits in der Planung berücksichtigt werden.  
Kenntnisnahme  
6 
6.1 
Deutsche Telekom Technik GmbH, T NL West, PTI 22  
Stellungnahme vom 06.02.2025 
 
Keine Einwände 
Kenntnisnahme   
6.2 Planungshinweise  
- Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsli - 
nien der Telekom 
- Bestand und Betrieb der vorhandenen TK-Linien müs - 
sen gewährleistet bleiben 
Der Stellungnahme 
wird teilweise ge- 
folgt. 
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.  
Der Bestand wird hinsichtlich seiner betrieblichen Funktionalität 
gewährleistet. Im Bedarfsfall können die TK-Linien verlegt werden.  
6.3 Bitte um Aufnahme folgender  fachlichen Festsetzun- 
gen in den Bebauungsplan 
 
- In allen Straßen bzw. Gehwegen geeignete und ausr ei- 
chende Trassen mit einer Leitungszone in einer 
Breite 
von ca. 0,50 m für Unterbringung der Telekommunika-
tionslinien vorsehen 
- Anwendung des "Merkblatts 
über Baumstandorte und 
unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der For-
schungsgesellschaft für Straßen- 
und Verkehrswesen, 
Ausgabe 2013; Abschnitt 3, bei Baumpflanzungen . 
Keine Behinderung des Baus, der Unterhaltung und Er- 
weiterung der Telekommunikationslinien durch Baum- 
pflanzungen. 
- ggf. Aufbruch bereits ausgebauter Straßen für die  erfor- 
derliche Verlegung zusätzlicher Telekommunikations-
anlagen 
- 
schriftliche Anzeige des Beginns und des Ablaufs de r 
Erschließungsanlagen, mindestens 6 Monate vor Bau- 
beginn 
Der Stellungnahme 
wird teilweise ge- 
folgt. 
Den Hinweisen wird teilweise gefolgt.  
Eine Festsetzung im Bebauungsplan erfolgt im Sinne einer über- 
sichtlichen Planurkunde 
nicht Den Hinweisen wird dennoch bei der 
Realisierung des Bauvorhabens entsprochen.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen  Bebauungsplan 64492/01  während der Offenlage  eingegangenen Stellungnahmen  
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Entscheidung 
durch den Rat  
Begründung  
- Versorgung des Baugebietes mit Telekommunikati- 
onsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise nur bei Aus- 
nutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung 
sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich  
7 
7.1 
Stadtwerke Köln  
 
Stellungnahme vom 24.02.2025 
 
Stellungnahme im Namen und Auftrag von RheinEnergie  
AG in Verbindung mit der RheinNetz 
GmbH und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Kenntnisnahme  
7.2 RheinEnergie AG / RheinNetz GmbH (RE/RNG)  
 
- Hinweis auf frühzeitige Versorgungsanfrage unter An- 
gabe der Bedarfe des Bauherrn 
Der Stellungnahme 
wird gefolgt. 
Dem Hinweis wird gefolgt. 
7.3 Kölner Verkehrs -Betriebe AG (KVB)  
 
- 
Keine Einschränkung des Busbetriebs durch geplante 
Maßnahme  
- bei notwendiger, weiträumiger Ab- und Umleitung des 
Busverkehrs mit einer Fahrzeitverlängerung von 3 Mi - 
nuten oder mehr, wird eine Vorlaufzeit von mindestens 
drei Monaten benötigt  
- Verkehrszeichenpläne und Bauzeitenpläne sind rech t- 
zeitig zur Prüfung und Mitzeichnung vorzulegen  
- weitere Abläufe, die den Linienverkehr der KVB be tref- 
fen, sind abzustimmen  
- Sicherstellung, dass das der KVB durch die Baumaß - 
nahme keine Nachteile entstehen. Alle Kosten, die der 
KVB durch die Baumaßnahme entstehen, sind vom 
Verursacher zu tragen.  
Der Stellungnahme 
wird gefolgt. 
Den Hinweisen wird gefolgt. 
Die Baumaßnahme wird sich nicht nachteilig auf die KVB auswir- 
ken, da es sich um eine Nachverdichtung in zweiter Reihe handelt, 
sodass die durch KVB genutzten öffentlichen Straßen nicht unmit- 
telbar von der Baumaßnahme, z.B. durch Fahrspurvere ngungen, 
betroffen sind. 
Die Bauzeitenpläne werden der KVB vorgelegt und abgestimmt. 8 Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR  
Stellungnahme vom 17.02.2025 
 
Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt. 
Der Bitte wird nicht gefolgt. 
Im Durchführungsvertrag werden keine Belange der StEB Köln ge- 
regelt.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen  Bebauungsplan 64492/01  während der Offenlage  eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Entscheidung 
durch den Rat  
Begründung  
Eine Beteiligung der StEB Köln im Durchführungsvert rag 
wird erbeten. 
9 PLEdoc GmbH Leitungsauskunft Fremdplanungsbear- 
beitung 
Stellungnahme vom 23.01.2025 
 
Nicht betroffen 
Kenntnisnahme  
10  GASCADE Gastransport GmbH Abteilung GNL  
Stellungnahme vom 31.01.2025 
 
Nicht betroffen 
Kenntnisnahme

Auszug aus Sitzung der BV 5 (Nippes) am 22.05.2025

1397 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313 
Fax:   (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 23.05.2025 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 35. Sitzung der 
Bezirksvertretung Nippes  vom 22.05.2025  
öffentlich 
9.2.5 Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend 
den Bebauungsplan -Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr 
64492/01 Arbeitstitel: Am Bilderstöckchen in Köln-Bilderstöckchen 
0844/2025 
 
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 
Beschluss: 
Der Rat beschließt 
 
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 64492/01 für ein Gebiet nördlich der 
Wohnbebauung an der Straße Am Bilderstöckchen und südlich der öffentlichen 
Grünfläche „Klimapark“, Arbeitstitel: Am Bilderstöckchen in Köln-Bilderstöckchen 
— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 3, 4, 5 und 6; 
 
2. den Bebauungsplan mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 
(BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen 
(GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW 
S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden 
Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begrün-
dung. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen.

Beratungsverlauf (3)

22.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 12.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
22.05.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.05.2025 Rat
TOP 12.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0844/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.04.2025
Erstellt
18.03.2025 11:52