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V/0064/2024

Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten.

Vorlagen 25.01.2024

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 14.02.2024, TOP 5

Anlage A

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Anlage A

1641 Zeichen

Anlage A zur V/0064/2024 
 
Kurzüberblick 
Gewährung eines städtischen Zuschusses an den Billard Sport Club Münster e. V. für die An-
schaffung von Sportstättenpflegeräten 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes-
sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver-
setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. 
 
Mit der Förderung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhal-
ten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des 
Stadtsportbund Münster e. V. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen  ist unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Die Aufgabe und die Höhe der finanziellen Auswirkungen beruhen auf der Sportförderrichtlinie.

Beschlussvorlage

3356 Zeichen

V/0064/2024 
V/0064/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.02.2024 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Billard Sport Club Münster e. V. erhält zur Beschaffung von Pflegegeräten einen Zuschuss in 
Höhe von 616,00 €. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und –stätten 
2024   
Zeile 15 Transferaufwendungen  616,00  
 
 
 
Begründung: 
 
Der Billard Sport Club Münster e. V. hat im Jahr 2023 einen Antrag auf einen Zuschuss für die Be-
schaffung von mehreren Geräten zur Pflege von Spieltischen und -bällen gestellt. 
 
Der Verein nimmt im Bereich Pool -Billard mit sechs Mannschaften am Spielbetrieb von der Kreisliga 
bis zur 2. Bundesliga teil. Die Snooker -Mannschaft spielt in der Oberliga. Darüber hinaus richtet der 
Verein regelmäßig die Kreis- und Landesmeisterschaften zur Qualifizierung für die Deutschen Meis-
terschaften aus.  
 
Für die Teilnahme am Spielbetrieb und die Ausrichtung von Meisterschaften müssen die Spieltische 
und –bälle die Standards der Deutschen Billard -Union e. V. (DBU) erfüllen und in einem ordnungs-
Sportamt 
 
31.01.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Bußw older 
Telefon: 492-5213 
Bussw older@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0064/2024 
gemäßen Zustand gehalten werden. Hierzu werden folgende Geräte benötigt: 
 
 Ballreinigungsmaschine Ballstar pro 
 Bügeleisen für Snookertische 
 Staubsauger zur Entfernung von Kreideresten auf Billardtüchern 
 
Der Verein hat für jedes der drei Geräte drei Angebote eingeholt und das jeweils wirtschaftlichste An-
gebot ausgewählt. In der Summe betragen die förderfähigen Aufwendungen 1.232,00 Euro. 
 
Im Jahr der Antragsstellung standen keine ausreichenden Haushaltsmittel für die Gewährung des 
Zuschusses zur Verfügung.  
 
Nach Ziffer II D Nr. 4 der am 13.12.2023 vom Rat beschlossenen neuen Fassung der Sportförder-
richtlinie erfolgt die Zuschusserteilung für alle bis zum 31.12. schriftlich eingegangen Anträge im 
Folgejahr. Damit kann dem Antrag des Billard Sport Club Münster e. V . in diesem Jahr entsprochen 
werden. Weitere offene Anträge aus dem Jahr 2023 liegen nicht vor.  
 
Gemäß Ziffer II, D Nr. 3 der Richtlinie kann die Erst - und Ersatzbeschaffung von Sportstättenpflege-
geräten mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der Anschaffungskosten gefördert werden.  
 
Die Erlöse, die ggf. beim Verkauf alter Geräte erzielt werden, werden mit dem Zuschuss für eine Er-
satzbeschaffung zu 50 % verrechnet. Wird für die Beschaffung von Sportstättenpflegegeräten von 
Dritten ein Zuschuss von insgesamt mehr als 25 % der Kosten gezahlt, sinkt der städtische Zuschuss 
soweit ab, dass der antragsstellende Sportverein noch 30 % der Beschaffungen selbst trägt.  
 
Der Billard Sport Club Münster e. V. hat keine Verkaufserlöse für alte Geräte erzielt und keine Zu-
schüsse von Dritten für die Anschaffung der genannten Pflegegeräte erhalten.  
 
Unter Anwendung des maximalen Fördersatzes von 50 % kann die Anschaffung der Geräte zur Pfle-
ge von Spieltischen und –bällen mit 616,00 Euro bezuschusst werden.  
 
 
I. V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

14.02.2024 Sportausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0064/2024
Typ
Vorlagen
Datum
25.01.2024
Erstellt
25.01.2024 12:14