V/0064/2024
Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten.
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Anlage A
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Anlage A zur V/0064/2024 Kurzüberblick Gewährung eines städtischen Zuschusses an den Billard Sport Club Münster e. V. für die An- schaffung von Sportstättenpflegeräten Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes- sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver- setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt- sportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. Mit der Förderung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhal- ten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen ist unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Die Aufgabe und die Höhe der finanziellen Auswirkungen beruhen auf der Sportförderrichtlinie.
Beschlussvorlage
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V/0064/2024 V/0064/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten. Beratungsfolge 14.02.2024 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Billard Sport Club Münster e. V. erhält zur Beschaffung von Pflegegeräten einen Zuschuss in Höhe von 616,00 €. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten 2024 Zeile 15 Transferaufwendungen 616,00 Begründung: Der Billard Sport Club Münster e. V. hat im Jahr 2023 einen Antrag auf einen Zuschuss für die Be- schaffung von mehreren Geräten zur Pflege von Spieltischen und -bällen gestellt. Der Verein nimmt im Bereich Pool -Billard mit sechs Mannschaften am Spielbetrieb von der Kreisliga bis zur 2. Bundesliga teil. Die Snooker -Mannschaft spielt in der Oberliga. Darüber hinaus richtet der Verein regelmäßig die Kreis- und Landesmeisterschaften zur Qualifizierung für die Deutschen Meis- terschaften aus. Für die Teilnahme am Spielbetrieb und die Ausrichtung von Meisterschaften müssen die Spieltische und –bälle die Standards der Deutschen Billard -Union e. V. (DBU) erfüllen und in einem ordnungs- Sportamt 31.01.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bußw older Telefon: 492-5213 Bussw older@stadt- muenster.de - 2 - V/0064/2024 gemäßen Zustand gehalten werden. Hierzu werden folgende Geräte benötigt: Ballreinigungsmaschine Ballstar pro Bügeleisen für Snookertische Staubsauger zur Entfernung von Kreideresten auf Billardtüchern Der Verein hat für jedes der drei Geräte drei Angebote eingeholt und das jeweils wirtschaftlichste An- gebot ausgewählt. In der Summe betragen die förderfähigen Aufwendungen 1.232,00 Euro. Im Jahr der Antragsstellung standen keine ausreichenden Haushaltsmittel für die Gewährung des Zuschusses zur Verfügung. Nach Ziffer II D Nr. 4 der am 13.12.2023 vom Rat beschlossenen neuen Fassung der Sportförder- richtlinie erfolgt die Zuschusserteilung für alle bis zum 31.12. schriftlich eingegangen Anträge im Folgejahr. Damit kann dem Antrag des Billard Sport Club Münster e. V . in diesem Jahr entsprochen werden. Weitere offene Anträge aus dem Jahr 2023 liegen nicht vor. Gemäß Ziffer II, D Nr. 3 der Richtlinie kann die Erst - und Ersatzbeschaffung von Sportstättenpflege- geräten mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der Anschaffungskosten gefördert werden. Die Erlöse, die ggf. beim Verkauf alter Geräte erzielt werden, werden mit dem Zuschuss für eine Er- satzbeschaffung zu 50 % verrechnet. Wird für die Beschaffung von Sportstättenpflegegeräten von Dritten ein Zuschuss von insgesamt mehr als 25 % der Kosten gezahlt, sinkt der städtische Zuschuss soweit ab, dass der antragsstellende Sportverein noch 30 % der Beschaffungen selbst trägt. Der Billard Sport Club Münster e. V. hat keine Verkaufserlöse für alte Geräte erzielt und keine Zu- schüsse von Dritten für die Anschaffung der genannten Pflegegeräte erhalten. Unter Anwendung des maximalen Fördersatzes von 50 % kann die Anschaffung der Geräte zur Pfle- ge von Spieltischen und –bällen mit 616,00 Euro bezuschusst werden. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0064/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.01.2024
- Erstellt
- 25.01.2024 12:14