Bestellung einer Schriftführung für die Wahlperiode 2025-2030 (Ausschuss Bauen und Wohnen)
Beschlussvorlage Ausschuss 3218/2025 vom 25.11.2025
Stand: Am 08.12.2025 im Ausschuss für Bauen und Wohnen ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/VI Vorlagen-Nummer 3218/2025 Freigabedatum 25.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung einer Schriftführung für die Wahlperiode 2025-2030 (Ausschuss Bauen und Wohnen) Beschlussorgan Ausschuss für Bauen und Wohnen Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Bauen und Wohnen bestellt für die Dauer der Wahlperiode des Rates 2025 bis 2030 Frau Laura Huppertz zur Schriftführerin. Frau Louise Hill-Schmidt sowie Herr Uwe Freitag werden zur/zum stellvertretenden Schriftführerin/Schriftführer bestellt. Zur Unterstützung der Schriftführung werden die Sitzungen des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft – analog dem Verfahren im Rat - auf Tonträger aufgezeichnet. Ausschuss für Bauen und Wohnen 08.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW sowie § 31 Abs. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln sind der/die Schriftführer/in und der/die stellvertretende Schriftführer/in zu Be- ginn der Wahlperiode auf Vorschlag der Verwaltung durch den Betriebsausschuss Gebäude- wirtschaft zu bestellen. Zusätzlich können gemäß § 31 Abs. 3 und §34 Abs. 7 in Verbindung mit §34 Abs. 1 der Ge- schäftsordnung des Rates zum Zwecke der erleichterten Erstellung der Niederschrift die Ver- handlungen des Ausschusses auf Tonband aufgenommen werden. -
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit: Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW sowie § 31 Abs. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln sind der/die Schriftführer/in und der/die stellvertretende Schriftführer/in zu Beginn der Wahlperiode auf Vorschlag der Verwaltung durch den Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft zu bestellen. Eine Bestellung ist somit zwingend erforderlich, um die Durchführung der Gremiensitzungen zu gewährleisten.
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