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3218/2025

Bestellung einer Schriftführung für die Wahlperiode 2025-2030 (Ausschuss Bauen und Wohnen)

Beschlussvorlage Ausschuss 25.11.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bauen und Wohnen, Sitzung am 08.12.2025

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Ausschuss

1627 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/VI 
 
Vorlagen-Nummer 
 3218/2025 
Freigabedatum 
25.11.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bestellung einer Schriftführung für die Wahlperiode 2025-2030 (Ausschuss Bauen und 
Wohnen)  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bauen und Wohnen 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Bauen und Wohnen bestellt für die Dauer der Wahlperiode des Rates 2025 
bis 2030 Frau Laura Huppertz zur Schriftführerin. Frau Louise Hill-Schmidt sowie Herr Uwe 
Freitag werden zur/zum stellvertretenden Schriftführerin/Schriftführer bestellt. 
 
Zur Unterstützung der Schriftführung werden die Sitzungen des Betriebsausschusses  
Gebäudewirtschaft – analog dem Verfahren im Rat - auf Tonträger aufgezeichnet. 
 
 
Ausschuss für Bauen und Wohnen 08.12.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW sowie § 31 Abs. 
1 in Verbindung mit § 34 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
der Stadt Köln sind der/die Schriftführer/in und der/die stellvertretende Schriftführer/in zu Be-
ginn der Wahlperiode auf Vorschlag der Verwaltung durch den Betriebsausschuss Gebäude-
wirtschaft zu bestellen. 
 
Zusätzlich können gemäß § 31 Abs. 3 und §34 Abs. 7 in Verbindung mit §34 Abs. 1 der Ge-
schäftsordnung des Rates zum Zwecke der erleichterten Erstellung der Niederschrift die Ver-
handlungen des Ausschusses auf Tonband aufgenommen werden.

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

540 Zeichen

Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit: 
 
Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW sowie § 
31 Abs. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen der Stadt Köln sind der/die Schriftführer/in und der/die 
stellvertretende Schriftführer/in zu Beginn der Wahlperiode auf Vorschlag der 
Verwaltung durch den Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft zu bestellen.  
Eine Bestellung ist somit zwingend erforderlich, um die Durchführung der 
Gremiensitzungen zu gewährleisten.

Beratungsverlauf (1)

08.12.2025 Ausschuss für Bauen und Wohnen
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3218/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.11.2025
Erstellt
13.11.2025 12:09