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Bestellung einer Schriftführung für die Wahlperiode 2025-2030 (Ausschuss Bauen und Wohnen)

Beschlussvorlage Ausschuss 3218/2025 vom 25.11.2025

Stand: Am 08.12.2025 im Ausschuss für Bauen und Wohnen ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/VI Vorlagen-Nummer 3218/2025 Freigabedatum 25.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung einer Schriftführung für die Wahlperiode 2025-2030 (Ausschuss Bauen und Wohnen) Beschlussorgan Ausschuss für Bauen und Wohnen Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Bauen und Wohnen bestellt für die Dauer der Wahlperiode des Rates 2025 bis 2030 Frau Laura Huppertz zur Schriftführerin. Frau Louise Hill-Schmidt sowie Herr Uwe Freitag werden zur/zum stellvertretenden Schriftführerin/Schriftführer bestellt. Zur Unterstützung der Schriftführung werden die Sitzungen des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft – analog dem Verfahren im Rat - auf Tonträger aufgezeichnet. Ausschuss für Bauen und Wohnen 08.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW sowie § 31 Abs. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln sind der/die Schriftführer/in und der/die stellvertretende Schriftführer/in zu Be- ginn der Wahlperiode auf Vorschlag der Verwaltung durch den Betriebsausschuss Gebäude- wirtschaft zu bestellen. Zusätzlich können gemäß § 31 Abs. 3 und §34 Abs. 7 in Verbindung mit §34 Abs. 1 der Ge- schäftsordnung des Rates zum Zwecke der erleichterten Erstellung der Niederschrift die Ver- handlungen des Ausschusses auf Tonband aufgenommen werden.
  • Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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    Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit: Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW sowie § 31 Abs. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln sind der/die Schriftführer/in und der/die stellvertretende Schriftführer/in zu Beginn der Wahlperiode auf Vorschlag der Verwaltung durch den Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft zu bestellen. Eine Bestellung ist somit zwingend erforderlich, um die Durchführung der Gremiensitzungen zu gewährleisten.

Beratungsverlauf

  1. 08.12.2025

    Ausschuss für Bauen und Wohnen

    Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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