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1264/2018

1. Aufstellung eines Bebauungsplanes AT: Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd; 2. Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66437/04 AT: 1. Änderung Trierer Straße in Köln-Ne

Beschlussvorlage Ausschuss 30.05.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 28.06.2018, TOP 10.3

Anlage 4 Erläuterungstext

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Anlage 2 Durchführungsplan 66437/04

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Anlage 3 Planungskonzept Neuaufstellung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 5 Übersichtsplan Aufhebung Beschluss

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Anlage 4 Erläuterungstext

24760 Zeichen

Anlage 4 
 
 
... 
Erläuterungen zur städtebaulichen Planung 
Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd 
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
 
Das Ziel der Planung ist, das städtebaulich ungeordnete und mindergenutzte Gebiet in 
Köln-Neustadt/Süd durch Baulückenschließung aufzuwerten und dem Mangel an Woh n-
raum zu begegnen. Der Rat der Stadt Köln sieht in seinem Beschluss vom 16.12.2014 zur 
Errichtung von konventionellem Wohnen  zur langfristigen Flüchtlingsunterbringung (vgl. 
Session Nummer 2899/2014)  das städtische Flurstüc k 621, Flur 34, Gemarkung Köln in 
Neustadt/Süd für diesen Zweck  vor. Dieses Flurstück liegt im Geltungsbereich des Durc h-
führungsplans Nr. 66437/04 , der die Realisierung von Wohnen an der Stelle ausschließt . 
Das Gesamtverkehrskonzept der Stadt hielt das städtische Flurstück 619, Flur 34, Gemar-
kung Köln für eine Alternativtrasse zur Luxemburger Straße für den KFZ-Verkehr frei.  
 
Zur Umsetzung des vorgenannten Wohnungsbauvorhabens ist eine Anpassung des Pl a-
nungsrechts durch Neuaufstellung eines Bebauungspla ns erforderlich. Als vorausgehende 
Maßnahme ist die Alternativtrasse zur Luxemburger Straße  im Rahmen der 8. Änderung 
des Gesamtverkehrskonzeptes mit Ratsbeschluss vom 19.12.2017 aufgegeben worden 
(vgl. Session Nr. 2323/2017).  
 
Die zukünftige Bebauung des städtischen Grundstücks soll für die langfristige Flüchtling s-
unterbringung herangezogen werden. Bei Wegfall des Bedarfs an Wohnungen zur langfri s-
tigen Flüchtlingsunterbringung sollen diese in den konventionellen Wohnungsmarkt üb er-
gehen. Gemäß der Selbstbindung der Stadt Köln erfolgt die Umsetzung im geförderten 
Mietwohnungsbau. Grundlage hierfür ist der Beschluss zum Handlungskonzept Preiswerter 
Wohnungsbau vom 2. Februar 2010 (vgl. Session-Nr. 3280/2009).  
Das geplante Objekt auf dem städtischen Grundstücks soll zu 100% als öffentlich geförder-
ter Wohnungsbau realisiert werden und wird gleichzeitig als Integrationsobjekt geplant, d.h. 
es wird vermittelt an: 
- Geflüchtete mit Wohnberechtigungsschein (ein Drittel), 
- Wohnungssuchende aus dem umgebenden Stadtteil (ein Drittel), 
- beim Wohnungsamt dringend wohnungssuchend Gemeldete (ein Drittel). 
 
Zur baulichen Arrondierung bzw. zur Steuerung des städtebaulichen Übergangs zur a n-
grenzenden Bestandsbebauung werden die südlich angrenzende n Grundstücke entlang 
der Moselstraße (Flurstücke 623 sowie 680 , Flur 34, Gemarkung Köln) in den Planbereich 
einbezogen. Im Sinne der städtebaulichen Ordnung und Stadtreparatur wird im Plangebiet 
auch die Entwicklung von städtischem Grün, inklusive einer Kinderspielfläche, angestrebt. 
 
2. Verfahren 
 
Die städtebauliche Planung zur Neuaufstellung eines Bebauungsplanes erfüllt die Anwe n-
dungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch 
(BauGB), da durch den Bebauungsplan nicht die Zulässigkeit eines Vorhabens begründet  
wird, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem 
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach Landesrecht unterliegt. 
Auch Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b 
BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000 -
Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) bestehen nicht. Ebenso bestehen kei-
ne Anhaltspunkte, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der 
Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes -
Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Die städtebauliche Planung sieht innerhalb 
des Plangebiets eine zulässige Grundfläche vor, die deutlich unter 20.000 m² liegt. Ebenso 
kann ausgeschlossen werden, dass die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in

- 2 - 
einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, 
eine Grundfläche von 20.000 m² übersteigen.  
Entsprechend sind die Anwendungsvoraussetzungen des § 13a Absatz 1 Nummer 1 
BauGB gegeben.  
 
 
3. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
3.1. Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet befindet sich in der Innenstadt, in Köln -Neustadt/Süd und nimmt ein e 
Fläche von rund 6.600 m² ein. Das Plangebiet umfasst die Gemarkung Köln, Flur 34, 
Flurstücke 619, 621, 623 und 680 . Es liegt innerhalb eines Baublocks, der im Norden 
durch die Trierer Straße, im Süden durch die Moselstraße, im Osten durch die Pfälzer 
Straße und im Westen durch die Luxemburger Straße begrenzt wird.  
 
3.2. Planungsrechtliche Situation (bestehender B-Plan) 
Rechtsgültigkeit hat der Durchfü hrungsplan mit der Nummer 66437/ 04 aus dem Jahr 
1961. Er umfasst einen Bereich, der sich nördlich ab der Trierer Straße über die 
Schienentrasse hinweg bis in den Süden zum Eifelwall erstreckt. Westliche Geltung s-
bereichsgrenze bi ldet die Luxemburger Straße, im Osten bilden die Begrenzung s o-
wohl die Stolzestraße sowie die Pfälzer Straße. 
Der Durchführungsplan definiert klar umgrenzte Baufelder, die mit der Art der baul i-
chen Nutzung Gemischtes Gebiet  festgesetzt sind. Konkrete Nutzu ngsfestsetzung bil-
det auf dem Flurstück 621, Flur 34, Gemarkung Köln ein sechsgeschossiges Par k-
haus. 
 
3.3. Vorhandene Struktur 
Das Plangebiet umgreift ein derzeit städtebaulich ungeordnetes Gebiet, das sich im - 
durch die Luxemburger Straße, Trierer Straße, Pfälzer Straße sowie Moselstraße u m-
grenzten – Baublock befindet, der sich in zwei Blockrandstrukturen aufteilt. Zwischen 
diesen liegt ein städtisches Flurstück, welches privat genutzt wird  (u.a. Gebrauchtwa-
genhandel sowie Hotelparkplatz ). Grundlage für diese privatwirtschaftliche Nutzung 
bildete die Freihaltung der Alternativtrasse zur Luxemburger Straße.  
 
Das im Durchführungsplan festgesetzte Parkhaus wurde bislang nicht errichtet, wes-
halb sich das dafür vorgesehene Flurstück heutzutage als Brachfläche mit W ildbe-
wuchs darstellt. 
 
Die an das Brachflächengrundstück angrenzende Bebauung differiert  stark in ihren 
Geschossigkeiten. Südlich an das städtische Flurstück ist eine eingeschossige Be-
standsbebauung gemäß dem Durchführungsplan vorhanden. Das daran angrenzende 
Eckgebäude mit Satteldach  zur Moselstraße ist vi ergeschossig und bildet den Übe r-
gang zum angrenzenden sechsgeschossigen Flachbau aus. 
Das nördlich an das Brachflächengrundstück angrenzende sechsgeschossige Gebä u-
de weist im sechsten Obergeschoss  einen Rückversatz auf . Es dient maßgeblich der 
Wohnnutzung, wobei die Erdgeschosszone gewerblich genutzt wird. 
 
3.4. Erschließung  
Aufgrund der bisherigen Freihaltung des städtischen Flurstücks für eine Alternativtras-
se zur Luxemburger Straße  ist der Bestand innerhalb der Blockrandbebauung aktuell 
nicht erschlossen. Dennoch erfolgt die Zugänglichkeit zu den Wohn- und Geschäfts-
räumen des Objektes Trierer Straße 47-51 über das vorgelagerte Flurstück 619. 
 
Die verkehrliche Erschließung erfolgt überörtl ich durch die Luxemburger Straße, von 
der die an das Plangebiet angrenzende Trierer Straße sowie Moselstraße abgehen. 
 
Die Versorgung mit Gas, Wasser und Strom wird über die Leitungen in der Trierer 
Straße sowie Moselstraße gewährleistet.

- 3 - 
 
3.5. Bodendenkmal 
Das Plangebiet liegt auf der Südostseite der römischen Staatsstraße Köln - Trier - 
Reims innerhalb der römischen Vorstadt und des südöstlichen Friedhofs der röm i-
schen Stadt. Das Plangebiet ist seit dem 11.07.2006 als Bodendenkmal (Nr. 476) in 
die Denkmalliste eingetragen. Zur Sicherung einer dauerhaften Erhaltung des Bode n-
denkmals sind Bodeneingriffe auf maximal 50% des Plangebiets zu begrenzen. Zu 
Bodeneingriffen zählen Eingriffe für Keller, Ver - und Entsorgungsleitungen ebenso wie 
Eingriffe, die im Rahmen de r Freiflächengestaltung (Platzflächen, Fahrwege, Par k-
platzflächen, Baumpflanzungen) vorgenommen werden. 
 
4. Planungsvorgaben 
 
4.1. Regionalplan  
Im Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln der Bezirksregierung Köln ist das Plang e-
biet als Allgemeiner Siedlungsbereic h (ASB) dargestellt. In den allgemeinen Sie d-
lungsbereichen sollen unter anderem Wohnungen, wohnungsnahe Freiflächen, Diens t-
leistungen und gewerbliche Arbeitsstätten in einem räumlichen Zusammenhang ent -
wickelt werden. Entsprechend ist die städtebauliche Pl anung mit dem Regionalplan 
vereinbar. 
 
4.2. Landschaftsplan 
Der Landschaftsplan trifft für das Plangebiet keine Aussagen. Die städtebauliche Pl a-
nung steht somit nicht entgegen. 
 
4.3. Flächennutzungsplan 
Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet ein Besonderes Wohngebiet (WB) 
dar. Besondere Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen mit der Besonderheit, 
dass neben der Wohnbebauung Gewerbebetriebe und andere Nutzungen vorhanden 
sind, das Wohnen aber erhalten und fortentwickelt werden soll.  Entsprechend ist die 
städtebauliche Planung mit dem Flächennutzungsplan vereinbar. 
 
4.4. Entwicklungskonzept Innenstadt 
Das Entwicklungskonzept Innenstadt mit Ratsbeschluss vom 19.12.1989 sieht für das 
Plangebiet überwiegendes Wohnen  vor. Bei der  Versorgung mi t Grünflächen formu-
liert es einen vorrangigen Maßnahmenbereich aufgrund der Klassifizierung als unve r-
sorgter Wohnbereich.  Das Ziel städtisches Grün im Plangebiet zu entwickeln, ent-
spricht dem Entwicklungskonzept Innenstadt. 
 
4.5. Städtebaulicher Masterplan Innenstadt 
Innerhalb des städtebaulichen Masterplans Innenstadt ist der Baublock enthalten. Der 
Masterplan sieht  die Zusammenschließung der  übergeordneten Blockrandstrukturen 
durch Baulückenschließung  vor. Städtebaulich vorgeprägt sind jedoch zwei kleinere  
Blockrandstrukturen, deren Fortbestand – wie bereits im Durchführungsplan 1961 
festgesetzt – durch die Planung weitergeführt werden soll.  
 
4.6. Höhenkonzept 
Das vom Rat am 15.05.2007 beschlossene Höhenkonzept gilt nicht für diesen B e-
reich. 
 
5. Planungskonzept 
Zur Umsetzung des Planungsziels, das Plangebiet einer wohnbaulichen Nutzung zu zufü h-
ren und eine städtebauliche Ordnung herzustellen, sollen im weiteren Bauleitplanverfahren 
das städtische  Flurstück sowie die südlich angrenzenden Flurstücke entlang der Mos el-
straße voraussichtlich als Besonderes Wohngebiet (WB) entsprechend § 4a BauNVO fes t-
gesetzt werden. Auf dem städtischen Grundstück sollen rund 45 Wohneinheiten gescha f-
fen werden, die zu 100%  Prozent im geförderten Mietwohnungsbau errichtet werden. Das 
Vorhaben wird als Integrationsobjekt geplant, d.h. es wird vermittelt an:

- 4 - 
- Geflüchtete mit Wohnberechtigungsschein (ein Drittel), 
- Wohnungssuchende aus dem umgebenden Stadtteil (ein Drittel), 
- beim Wohnungsamt dringend wohnungssuchend Gemeldete (ein Drittel). 
 
Zur Fortentwicklung der städtebaulichen Struktur werden die Blockrandbebauung sowie die 
umgebenden Geschosse aufgenommen. Für die Bebauung im Bereich der Moselstraße 
sind maximal fünf  Vollgeschosse, entlang der neuen Erschließungsstraße maximal fünf 
Voll- und ein zurückversetztes Staffelgeschoss vorgesehen. Im Sinne gesunder Arbeits - 
und Lebensverhältnisse werden für den rückwärtigen Anbau auf dem städtischen Flurstück 
maximal drei Vollgeschosse zugelassen, sodass einer ausreichenden Belichtung und B e-
lüftung im Blockinnenbereich Genüge getan wird.  
 
Eine Feinsteuerung der baulichen Ausnutzung der Grundstücke erfolgt im weiteren Ba u-
leitplanverfahren. Besondere Bedeutung wird dabei der rückwärtige Anbau auf dem städti-
schen Flurstück einnehmen.  
 
Neben der baulichen Entwicklung des städtischen Grundstücks sollen private Grünflächen 
entstehen. 
 
Zur Generierung ausreichender Freiflächen  werden auf dem städtischen Flurstück keine 
oberirdischen Garagen und Stellplätze zugelassen. Stattdessen wird eine Tiefgarage zu-
lässig sein.  
 
Verkehr 
Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets erfolgt aus südlicher Richtung von der M o-
selstraße. Eine schlaufenförmige Wohnstraße als Einbahnstraße erschließt sämtliche a n-
liegende Gebäude. Aktuell erfolgt die Zugänglich keit zu den Wohn- und Geschäftsräumen 
des Objektes Trierer Straße 47 -51 über das vorgelagerte Flurstück 619, sodass auch für 
dieses Objekt die Erschließung sichergestellt wird. 
Die Verkehrsführung hat positive Auswirkungen im Hinblick auf eine Geschwindigk eitsre-
duzierung im Bereich des öffentlichen Spielplatzes. Zur weiteren Geschwindigkeits - und 
Lärmreduktion soll im weiteren Verfahren die Klassifizierung geprüft werden. Entlang die-
ser neu entstehenden Erschließungsstraße werden öffentliche Parkplätze im S traßenland 
vorgesehen.  
 
Die Erschließung im öffentlichen Personennahverkehr ist gesichert. In einer Entfernung 
von circa 250 m zum Plangebiet liegt der Knotenpunkt Barbarossaplatz,  der eine Anbin-
dung an das Stadtbahnnetz  sicherstellt. Zudem befindet sich in ähnlicher Distanz der 
Bahnhof Köln-Süd, der den Anschluss an das Regionalbahnnetz gewährt. 
 
Grünfläche 
Zur Schaffung von Aufenthaltsqualitäten ist eine öffentliche Grünfläche  mit öffentlichem 
Spielplatz im Plangebiet vor gesehen. Die öffentliche Grünfläche hat eine Größe von circa 
675 m². Grundlage für die Schaffung eines öffentlichen Spielplatzes bildet neben dem En t-
wicklungskonzept Innenstadt auch die Spielplatzbedarfsplanung, die für den Stadtteil einen 
gravierenden Mangel an Spielflächen identifiziert.  
Neben der Einrichtung von attraktiven Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche  ist 
die Schaffung attraktiver Freiflächen  wichtig, weswegen entlang der Trierer Straße ein 
Quartiersplatz mit rund 600 m² geschaffen werden soll. Die Verkehrssicherheit im Bereich 
der Freiflächen ist durch die Klassifizierung des Straßenlandes zu prüfen.  
 
6. Umweltbelange 
 
Gemäß den Vorschriften nach § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a Abs. 2 BauGB sind im Bebauung s-
planverfahren u.a. Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wass er, Luft, Klima 
und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die Landschaftspflege 
zu berücksichtigen. Vorbehaltlich lassen sich folgende Aussagen treffen:

- 5 - 
6.1. Flora und Fauna 
Der östliche Teil des Plangebietes weist eine dichte Sukzessionsflora auf. Sommerflieder 
und Brombeeren sind die dominierenden Arten auf dem Grundstück. Der westliche Teil 
des Geländes ist bis auf einen geringen Teil vollständig versiegelt.  
 
Die vorliegende Sukzessionsfläche bietet erfahrungsgemäß Nistmöglichkeiten für Vö gel 
und im Sommer Insekten reichhaltige Nahrung. Aufgrund seiner geringen Größe bildet 
das Grundstück lediglich ein Nahrungs - und Nistbiotop im Zusammenhang mit den u m-
gebenden Strukturen. Im Rahmen der Bebauungsplan -Aufstellung wird eine Art en-
schutzprüfung der Stufe I durch ein geeignetes Fachbüro durchgeführt werden. 
Weiterhin wird i m Rahmen der Bebauungsplan -Aufstellung de r Biotopbestand kartiert 
und der ökologische Wert bestimmt. 
Im Rahmen des Bebauungsplan -Verfahrens sollte eine nachhalti ge Durchgrünung der 
nicht überbaubaren Grundstücksbereiche geprüft werden. 
 
Eine öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung öffentliche Spielfläche gemäß § 9 A b-
satz 1 Nummer 15 BauGB von etwa 675 m² und eine Platzfläche an der Trierer Straße 
von rund 600 m² sind in der Variante der Blockschließung für die Neuaufstellung eines 
Bebauungsplans geplant. Zudem wirkt eine überwiegende Freihaltung des Blockinne n-
bereichs als öffentliche Grünfläche  eingriffsmindernd. Bei einem möglichen Bau einer 
Tiefgarage unterhalb des geplanten Wohngebäudes würde ein Teil der Grünfläche ohne 
Bodenanschluss angelegt werden. 
Der zu erwartende Verlust an Biotopstrukturen durch die geplante Wohnbebauung kann 
durch Festsetzungen zur Grundstücks - und Gebäudebegrünung gemindert werden. Die 
Begrünungsmaßnahmen sind in einem Grünordnungsplan zu entwickeln. 
 
 
6.2. Eingriffsregelung 
Das Bebauungsplan -Verfahren wird im beschleunigten  Verfahren zur Innenentwicklung 
gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Entsprechend gelten die Eingriffe als bereits erfolgt 
oder zulässig, sodass ein Ausgleich nicht erforderlich ist. Eine Ausgleichspflicht ergibt 
sich allerdings bereits auch deshalb nicht, weil die Eingriffe , wenn auch für eine andere 
Nutzung, bereits aufgrund des bestehenden Planungsrechts zulässig sind.  
 
6.3. Ortsbild / Landschaft 
Das im Umfeld des Planänderungsbereichs vorhandene, urban geprägte Ortsbild würde 
durch die Umsetzung sowohl der heute rechtskräftigen wie auch der geänderten Planung 
arrondiert. 
 
6.4. Boden 
Der Boden ist heute bereits großflächig versieg elt, die noch heute offenen Bereiche sind 
durch die Nutzungen in den vergangenen über 100 Jahren stark anthropogen überprägt 
worden, naturbelassene Böden sind im Plangebiet nicht vorhanden. Die Planänderung 
im Vergleich zur heutigen Situation bewirkt nur e ine geringfügige weitere Versiegelung 
der Grundstücksfläche. Es tritt somit kein erheblicher Eingriff in den Boden auf.  
 
6.5. Wasser 
Im Plangebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden.  
Das Plangebiet liegt nicht in einer Wasserschutzzone, es ist kein Grundwasserschaden 
bekannt. Der größte Teil ist versiegelt und trägt nicht zur Grundwasserbildung bei. Ledi g-
lich die Sukzessionsfläche ist unversiegelt. Hier ist eine Grundwasserneubildung durch 
versickerndes Grundwasser anzunehmen. 
Abhängig von der gewähl ten Bebauungsvariante wird die Grundwasserneubildung stark 
verringert. Das Plangebiet fällt nicht unter den  Anwendungsfall von § 44 Landeswasser-
gesetz NW (Versickerung / Verrieselung von Niederschlagswassers). 
Bei einer Geländeoberkante von 51,13 NHN und einem mittleren Grundwasserstand von 
38,89 NHN besteht keine direkte Gefährdung des Grundwasserkörpers durch bauliche 
Maßnahmen (bspw. geplanter Bau einer Tiefgarage).

- 6 - 
 
6.6. Luft 
 
Emissionen von Luftschadstoffen 
Das Plangebiet liegt gemäß der Luftgüteuntersuchung 2001 – 2003 (Labor Dr. Rabe, 
Essen „Ermittlung der Luftqualität in Köln mit Flechten als Bioindikator“, Untersuchung s-
zeitraum 2001-2003) in einer Zone II = mittlere Luftgüte mit einem Luftgüteindex (LUGI) 
im Bereich von  1,5. Damit ist die Fläche unter Aspekten der Luftgüte für eine Wohnb e-
bauung gut geeignet. 
Im Planänderungsbereich sind nur in geringfügigem Umfang auf dem heutigen Parkplatz 
und dem Grundstück des Gebrauchtwagenhändlers Kfz-Emissionen vorhanden.  
Bei einer Umsetzung der Planung ist von einer schlaufenförmigen Wohnstraße als Ei n-
bahnstraße auszugehen, sodass nur eine geringfügige Veränderung der bereits best e-
henden Emissionen verkehrsbedingter Luftschadstoffe eintritt. Zusätzlich kommt es zu 
einer geringfügig erhöhten Emission aus Hausbrand durch die Heizungsanlage der g e-
planten Wohnbebauung. 
 
Immissionen von Luftschadstoffen:  
Die Luftschadstoffimmissionen im Planänderungsbereich werden heute von der städt i-
schen Hintergrundbelastung durch den Kfz -Verkehr auf  der Luxemburger Straße, der 
Trierer Straße und untergeordnet der Pfälzer Straße und der Moselstraße geprägt. 
Nach Umsetzung der Planung wird sich die Immission verkehrsbedingter Luftschadstoffe 
im Planänderungsbereich nur geringfügig erhöhen. Aufgrund der  Planung einer Anli e-
gerstraße anstelle der ursprünglich geplanten Verkehrstrasse erfahren die angrenzende 
Bestandbebauung und die Planbebauung nur eine geringe Zunahme verkehrsbedingter 
Immissionen. Zusätzlich kommt es zu einer geringfügigen Zunahme der Im mission aus 
Hausbrand. 
 
6.7. Klima 
Gemäß der Planungshinweiskarte über die zukünftige Wärmebelastung ist das Plang e-
biet als Klasse 4 - hoch (wärme)belastete Siedlungsfläche - bewertet. Sowohl westlich 
als auch östlich des Plangebiets befinden sich Flächen, die der Klasse 5 - sehr hoch 
(wärme) belastete Siedlungsfläche - zugeordnet sind. Im Bereich der Sukzessionsfläche 
geht von der Durchgrünung im Sommer ein wärmemindernder Effekt durch die Verdun s-
tungskühle der Gehölze und Sträucher aus. 
Durch die geplante zusätzliche Versiegelung und Bebauung des Plangebiets ist mit einer 
Verstärkung der klimatischen Überwärmung bei sommerlichen austauscharmen Wette r-
lagen zu rechnen. Der Bau einer Tiefgarage innerhalb des Plangebietes verringert die 
Möglichkeit der Schaffung einer Grünfläche mit Bodenanbindung und einer entspreche n-
den Kühlleistung durch Verdunstung.  
Die Schaffung einer durchgängigen Grünfläche mit Bodenanschluss sowie eine intensive 
Dachbegrünung der geplanten Wohnbebauung können zur  Minderung des vorhandenen 
und sich durch die Bebauung verstärkenden Wärmeinseleffektes wesentlich beitragen. 
 
6.8. Lärm 
Das Plangebiet ist durch Verkehrslärm vorbelastet. Emissionsquellen sind der Straße n-
verkehr auf der Luxemburger Straße, der Trierer, der Mos el- und der Pfälzer Straße. 
Weiterhin ist das Plangebiet durch den Schienenverkehr auf der Bahntrasse der Bahn 
AG Köln – Aachen sowie der KVB-Trasse der Linie 18 lärmvorbelastet. 
Zur Beurteilung der Lärmbelastungen sind die Orientierungswerte der DIN 18005  -
Schallschutz im Städtebau – für ein Besonderes Wohngebiet  (WB) von 60 dB(A) tags 
und 45 dB(A) nachts heran zu ziehen. 
Gemäß den Schallimmissionsplänen Verkehr der Stadt Köln (Stand 2016) sind in 4,50 m 
Höhe die Orientierungswerte für ein Besonderes Wohngebiet sowohl tags als auch 
nachts um ca. 5 bis 10 dB(A) überschritten.  
Durch den Schienenverkehr (Prognose 2025) werden sowohl tags als auch nachts am 
Rand des Plangebietes und im Blockinnenbereich die Orient ierungswerte nachts durch 
den Schienenverkehrslärm um etwa 10 bis 15 dB(A) überschritten.

- 7 - 
Im weiteren Verfahren ist eine schalltechnische Untersuchung zur Lärmvorbelastung im 
Plangebiet zu erstellen als auch zu den Auswirkungen der Planung (planbedingter Mehr-
verkehr, Lärm der TG-Ein-/Ausfahren).  
 
 
6.9. Altlastverdacht 
Erkenntnisse zu Altlasten oder Altablagerungen im Altlastenkataster der Stadt Köln li e-
gen nicht vor.  
 
6.10. Überflutungshöhen Starkregen 
Überflutungen durch ein 20 -jährliches Starkregenereignis weisen  auf dem Grundstück 
entlang der Grünflächen eine Überflutungshöhe von > 0,75 m auf. Bei einem geplanten 
Tiefgaragenbau innerhalb dieses Überflutungsbereiches im Rahmen eines Bebauung s-
plan-Verfahrens ist ein Überflutungsnachweis zu erbringen und ein entspre chendes Re-
tentionsvolumen für abfließendes Niederschlagswasser nachzuweisen. Alternativ sind 
die Plangebäude vor eindringendem Niederschlagswasser zu schützen. 
 
6.11. Weiteres Vorgehen 
Aufgrund der Anwendung des § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Ab s. 3 
BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und 
der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a  BauGB abgesehen werden. Die rele-
vanten Umweltbelange werden weiter untersucht und in die Abwägung eingestellt. 
 
7. Planverwirklichung 
 
7.1. Überplanungen / Bestandsschutz 
Die Nutzung des städtischen Flurstücks wurde zum Zwecke einer Verkehrsfläche im 
Durchführungsplan von 1961 gesichert, jedoch nicht umgesetzt. Im Sinne einer Interim s-
nutzung wurde das Grundstück u.a. an einen Gebrauchtwagenhändler sowie an das a n-
liegende Hotel als Parkplatz verpachtet. Zur Planrealisierung wird es nun erforderlich, die 
Pachtverhältnisse rechtzeitig zu kündigen, um über die Flächen verfügen zu können. 
 
Zur Arrondierung der geschlossenen Ba uweise werden die Flurstücke entlang der M o-
selstraße mit in den Geltungsbereich integrier t. Im Rahmen dessen schafft die Neupl a-
nung im Gegensatz zum rechtsgültigen Durchführungsplan ein gleichbleibendes oder  
vergrößertes Maß der baulichen Nutzung. 
 
7.2. Umlegung, Baulast 
Eine Änderung des Umlegungsplans, der im Rahmen des Umlegungsverfahrens auf 
Grundlage des Durch führungsplans Nr. 66437/04  von 1961 aufgestellt wurde, ist bei 
Aufgabe der Trassenplanung und nachfolgender bauleitplanerischer Überplanung des 
vorgenannten Bereichs nicht erforderlich.  Ebenso ist eine Rückabwicklung des Uml e-
gungsverfahrens nicht erforderlich. Daher sind zur Realisierung der Planung keine B o-
denordnungsverfahren notwendig. Die für die Erschließung und das Wohnbauvorhaben 
vorgesehenen Flurstücke 621 und 619 befinden sich im städtischen Besitz.  
 
Innerhalb des Plangebiets li egen eingetragene Baulasten (Abstandsflächen, Zu - und 
Durchfahrt) vor, die zugunsten des Grundstücks Moselstr. 36 bestehen. Im weiteren Ver-
fahren ist zu prüfen, ob die Baulasten entfallen. 
 
7.3. Kosten für die Stadt Köln 
Da es sich um einen Angebotsbebauungsplan handelt und sich innerhalb des Geltungs-
bereiches zwei städtische Flurstücke befinden, ergeben sich nach Satzungsbeschluss 
Kosten zur Umsetzung.  
 
7.4 Kennzahlen des städtebaulichen Planungskonzeptes 
Kennzahl

- 8 - 
Größe des Plangebiets  6.600 m² 
Anzahl der geplanten WE 
davon öffentlich gefördert 
45 WE 
100 % 
Öffentliche Verkehrsfläche  2525 m² 
Frei- und Grünfläche  
davon Grünfläche 
davon Quartiersplatz 
1.275 m² 
675 m² 
600 m²

Anlage 2 Durchführungsplan 66437/04

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Stadtgemeinde Köln 
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A (Fluchtlinien) 
B (Erschließung) 
C !Bauzonen) 
D (Baugestaltung) 
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Bestehender Zustand 
vorh. Gebäude 
vorh. Ruinen 1 
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Straßenflucht-u. Baulinie 
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Freiflächengrenze 
bestehende Geliindeh. 
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Neue Fluchtlinien 
' 
Straßenflucht u. Baulinie 1 --- F!liche für öffentl Gebäude 
Straßenfluchtlinie ! _,,,_,---><- Fortfallende Fluchtlinie
= = Baulinie i f�--:c::J 0t,fl]fl/alirt 
____ Frei!#ic!,engri,nz� i [XJxJ Kolonnaden 
..z,_.. -� Neue Entwässerung i v--� - Straßenfluchtlinie bleibt 
"' "' " o ,, ,.. ,, · c 1 
1 bestehen 
1'. 
1 
-�---c- - J/,"tJoenaense ,Uf n-{)HBllf}e. i---· Grenze des Plangebietes 1 
, Öffentl Verkehrs-u. Park!/. 1----:Grenze des Umlegungsgeb1etesi,1 1 Öffentl. Freif/iiGl,,,p ! Festleg ung der Fluchtlinien durch 1 '.c · -:::i V.,rgiirlon "· fJfi>'. Freifliielt. i 
Zahlen u. Koordinaten 50,.38 5e.,,,fcmle Slraßenhöhe 
Bau.gebiet ----------------
F'===J '1'' · · tfl ·,1_ _ 1 ,mm1eut=tg::.
1 1 RcfncB )4/o!=mqebiet 
1 , Gemischtes Gebiet 
1 =i Oeschiiftsgebie/ 
&bklBSs·cRfffCn-zo 
Battgebietsgrenze 
2 
3 
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1 
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0 
g 
1 
, Geschoßza 
0 ffene bauung 
, g · ossene Bebauung 
: , _baubare 
,o r Grundstücksf!a e
5 ,C 
/ IQ .J 
Ge{J/ante Bebauung,_ __ 
1- I f geschossige Bebauung neu 
Il 2 geschossioe Bebauung neu 
1---l."
'-<:
---- + geschossige Bebauung neuC---.�--1 
y 5 qeschossige Beha1111ng neu 
"" sgeschoss1ge Bebauung neu u. ern 1--'R��·--;..,; 6geschossige Bebauung neu 
zur1ickgesef2te Ge -
schoß 
1----'�--L-(,.,_l'IIJ,___ 7 geschossige Bebauung neu 
Für den Entwurf u. für 
die geplante Bebauung: 
Köln. den 18 1 796! 
Stadtplanln;samt 
Es wird bescheinigt, daß die Dar­
stellung de$ gegenwiirligen Zustan­
des richtig und die Festlegung der 
städtebaulichen Planung geometrisch . i 
eindeutig 1st. 
Köln, den /2 12 1960 
04 Liegenschaftsamt Verm. Abt .. 
\ �t�·� 
i )!,Lu..·-·�#'�. +--------- 1 
Vermerke 
Dieser Plan ist ge_mäß § 11- (1) des 
' Aufbaugesetzes in der Fassung_
vom 29. 4 52 (GS.NWS 454) durch 
Dieser Plan hat .gemäß § 17(1) des r
Aufbaugesetzes in der Fassung 
vom 2.9 4. 52 !GS.NWS454) 
in der Zeit vom 7g_ Y. bis 9. S.1'761 
offenge!egen. Beschluß des Rates der Stadt Köln 
i 
i V. 1 T · • . f9 r (
aufgestellt worden. ---
0 
.--. 
- / .J�, 
Der Oberstadtdirektor i 
Stadtplanungsamt 
T)::�· 
Köln, den 10. >. 1961 
Oberbürgermeister 
Köln, den, t. 19, t 
-----+------------, r-'�------
Gemäß § 11 (2) des Aufbaugesetzes 
1 in der Fassung vom 29. 4. 52 
f, (GS NW S 454) ist mit Verfügung 
! i vom Y. /',.r. <P/ 19-,1)'.d;-.h-�--:v .�_ 7oj'/&/­
' bestaligt worden, daß dieser Plan 
' mit den Zi elen des Leitplans 
! über'einstimmt. 
0 Der Regierungspräsident 
;!; Atff [Oqf> .·
0'"0e.e 
Köln. den Yi? , 19,:,/ 
6643 7/04 
Dieser Plan is/ gemaß § 11 (2) des 
Aufbaugesetzes in der Fassung 
vom 29 4. 52 (GS NW S 454) durch 
Beschluß des Rates der Stadt Köln 
vom 11./. 1J.. 19 61 
lärm/ich festgestellt worden. 
7 
O'• Oberbürgermeister
Köln, den 'llf.1:l 19 61 
/ 
' 
! 
1 Anlage 2

Anlage 3 Planungskonzept Neuaufstellung

686 Zeichen

Mo s e l s t r a ß e
T r i e r e r  S t r a ß e
L u x e mb u r g e r  S t r a ß e
 V + I
V + I
I I I
V
V
 T G a
 M a ß s t a b  1 : 1 0 0 0        S t a n d :  0 2 . F e b r u a r  2 0 1 8
G e l t u n g s b e r e i c h  B e b a u n g s p l a n
Ö ff e n t l i c h e  G r ü n ø ä c h e  i n k l u s i v e  
S p i e l p l a t z ( c a .  6 7 5  m ² )
P l a t z ø ä c h e  /  F u ß g ä n g e r b e r e i c h  ( c a .  6 0 0  m ² )  
T i e f g a r a g e
F a h r t r i c h t u n g
T R I E R E R  S T R A ß E  N E U S T A D T / S Ü D
S t ä d t e b a u l i c h e  E n t w u r f s s k i z z e
K o n v e n t i o n e l l e s  W o h n e n  f ü r  F l ü c h t l i n g e
6 , 5 m
1 4 m
1 0 0  m
Anlage 3

Beschlussvorlage Ausschuss

6935 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
611/2 beer ma 
Vorlagen-Nummer 
 1264/2018 
Freigabedatum 
 30.05.2018 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
1. Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel: Trierer Straße 
in Köln-Neustadt/Süd 
2. Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66437/04 
mit dem Arbeitstitel: 1. Änderung Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 
1. nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens 
nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für die Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstücke 621, 
619, 623, 680 –Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd– einzuleiten mit dem Ziel, 
Wohnbauflächen festzusetzen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geord-
nete städtebauliche Entwicklung zu schaffen; 
2. den am 29.04.2003 gefassten Einleitungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 
Nr. 66437/04 (Drucksachen-Nr. 0240/003) für das Gebiet zwischen der östlichen, südlichen 
und westlichen Grenze des Flurstücks 621, Flur 34 (im Einleitungsbeschluss irrtümlich mit Flur 
42 bezeichnet), sowie der westlichen, nördlichen und südlichen Grenze des Flurstücks 619, 
Flur 34 (im Einleitungsbeschluss irrtümlich mit Flur 42 bezeichnet), in Köln-Neustadt/Süd –
Arbeitstitel: 1. Änderung Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd– aufzuheben. 
 
 
Alternative: 
Keine 
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Zu Beschlusspunkt 1: 
Das Plangebiet befindet sich in Köln-Neustadt/Süd, innerhalb eines Baublocks, der im Norden durch 
die Trierer Straße, im Süden durch die Moselstraße, im Osten durch die Pfälzer Straße und im Wes-
ten durch die Luxemburger Straße begrenzt wird (siehe Anlage 1).  
 
Das Gebiet ist derzeit mindergenutzt. Daher ist das Ziel, durch die Planung eine Baulückenschließung 
und eine Stadtreparatur herbeizuführen. Ebenso soll dem Mangel an Wohnraum begegnet werden. 
Der Ratsbeschluss vom 16.12.2014 zur Errichtung von konventionellem Wohnen für die Flüchtlings-
unterbringung (Session-Nr. 2899/2014) sieht den Standort –Trierer Straße, 50674 Köln Neustadt Süd, 
Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 621– für diesen Zweck vor.  
 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Durchführungsplans Nr. 66437/04 (siehe Anlage 2), der 
für den Bereich eine Verkehrsfläche und ein sechsgeschossiges Parkhaus vorsieht und damit die 
Realisierung von Wohnen an der Stelle ausschließt. Die Verkehrsfläche (Flurstück 619, Flur 34) wur-
de bislang durch das Gesamtverkehrskonzept der Stadt Köln als Alternativtrasse zur Luxemburger 
Straße für den Kfz-Verkehr freigehalten. Als vorausgehende Maßnahme ist die Alternativtrasse im 
Rahmen der 8. Änderung des Gesamtverkehrskonzeptes mit Ratsbeschluss vom 19.12.2017 aufge-
geben worden (vgl. Session Nr. 2323/2017). 
 
Das Planungskonzept sieht vor, dass auf dem städtischen Grundstück (Flurstück 621) rund 45 
Wohneinheiten geschaffen werden, die –gemäß der Selbstbindung der Stadt Köln– zu 100% Prozent 
im geförderten Mietwohnungsbau errichtet werden. Die Umsetzung erfolgt als Integrationsobjekt, das 
heißt es wird vermittelt an: 
 Geflüchtete mit Wohnberechtigungsschein (ein Drittel), 
 Wohnungssuchende aus dem umgebenden Stadtteil (ein Drittel), 
 beim Wohnungsamt dringend wohnungssuchend Gemeldete (ein Drittel). 
Bei Wegfall des Bedarfs an Wohnungen zur langfristigen Flüchtlingsunterbringung werden diese in 
den konventionellen Wohnungsmarkt übergehen. 
 
Zur baulichen Arrondierung beziehungsweise zur Steuerung des städtebaulichen Übergangs zur an-
grenzenden Bestandsbebauung werden die südlich angrenzenden Grundstücke entlang der Mosel-
straße (Flurstücke 623 sowie 680, Flur 34, Gemarkung Köln) in den Planbereich einbezogen. 
 
Im Sinne der Stadtreparatur wird im Plangebiet auch die Entwicklung von städtischem Grün, inklusive 
einer Kinderspielfläche, angestrebt. Für den Freiraum soll ein Qualifizierungsverfahren beauftragt 
werden. Aufgabenstellung mit Inhalt und formalen Anforderungen werden dem Stadtentwicklungs-
ausschuss und der Bezirksvertretung Innenstadt zur Kenntnis gegeben. 
 
Die Erläuterung der Planung sind der Anlage 3 und 4 zu entnehmen. 
 
Zur Umsetzung der Planung ist eine Anpassung des Planungsrechts durch Neuaufstellung eines Be-
bauungsplans erforderlich. Der Durchführungsplan Nr. 66437/04 wird überplant. 
 
Da die Planung der Innenentwicklung dient und die sonstigen Voraussetzungen für den § 13a BauGB 
vorliegen, soll die Planaufstellung im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Entsprechend 
kann von einer Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen werden. Ferner gelten die Eingrif-
fe bereits als erfolgt oder zulässig, sodass ein Ausgleich nicht erforderlich ist. Des Weiteren kann von 
einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Absatz 1 BauGB abgesehen wer-
den. Stattdessen schlägt die Verwaltung eine Unterrichtung der Öffentlichkeit für die Dauer von vier-
zehn Tagen im Stadtplanungsamt entsprechend der Bestimmungen des § 13a Absatz 3 Satz 1

3 
Nr. 2 BauGB vor. Dabei erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und 
Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich innerhalb einer 
bestimmten Frist zur Planung zu äußern. 
 
Die frühzeitige Beteiligung nach § 4 Absatz 1 BauGB ist bereits im Zeitraum zwischen dem 
22.02.2018 bis zum 29.03.2018 erfolgt. 
 
Zu Beschlusspunkt 2: 
Für das Plangebiet, ausgenommen der Grundstücke entlang der Moselstraße, besteht seit dem 
29.04.2003 (veröffentlicht im Amtsblatt am 19.05.2003) ein Einleitungsbeschluss zur Änderung des 
Bebauungsplanes Nummer 66437/04 mit dem Arbeitstitel: 1. Änderung Trierer Straße in Köln-
Neustadt/Süd (siehe Anlage 5). Die damalige Planung berücksichtigte die Alternativtrasse zur Lu-
xemburger Straße; eine Variante sah die Überbauung der Verkehrsfläche vor. Das Planungskonzept 
beinhaltete zunächst eine gemischte Nutzung (Büros/Praxen/Wohnen), anschließend stand die Pla-
nung im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der städtischen Kinderheime. Seit 2008 ruht das 
Verfahren. Da sich die Zielsetzung mit Ratsbeschluss vom 16.12.2014 geändert hat und damit die 
Weiterführung der damaligen Planung nicht mehr gegeben ist, soll aus Gründen der Nachvollziehbar-
keit der damalige Einleitungsbeschluss aufgehoben werden. 
 
 
5 Anlagen 
Anlage 1: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Trierer Straße in Köln- Neustadt/Süd  
Anlage 2: Durchführungsplan Nr. 66437/04 
Anlage 3: Städtebauliches Planungskonzept 
Anlage 4: Erläuterungstext 
Anlage 5: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses; Arbeitstitel: 1. Änderung "Trierer Straße" in 
Köln-Neustadt/Süd

Anlage 5 Übersichtsplan Aufhebung Beschluss

611 Zeichen

Stacttif,Köln 
Sta�tplanungsamt Anlage 5
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses  
Arbeitstitel: 1. Änderung „Trierer Straße“ in Köln-Neustadt/Süd
DarsLellur>g ailf der Grundlage dw Deutschen Gfundl<arte 1 :5.000 mit Gent,hrrigung dar Sl.adt Köln, Am hJr Lieganschiif1oo, V�ung und Kataster vom 15.1.01, Nr.: 5'2001 
Maßstab: 1:5000 ,.l 100---===io ____ ,00=====2:Jioo.,. ___ 300 Mele< 
i:j:t 
Planwlrkungsberaich der Vorlage zi. OrktnUe­
rung von Mltglledem des RatBS, der Ausschüsse 
und der Bezh1csvenretungen, dkl wegen Befan­
genheit an den Beratungen zu diesem Tagesord­
nungspunkt nicht tellnetvnen dUrfen.

Anlage 1 Geltungsbereich

357 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
7ULHUHU6WUD‰H
LQ.|OQ1HXVWDGW6G
0D‰VWDE

Beratungsverlauf (2)

21.06.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
28.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1264/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
30.05.2018
Erstellt
18.04.2018 11:28