4223/2016
Errichtung von vier konventionellen Bauten auf den städtischen Grundstücken Pater-Prinz-Weg
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Anlage 03 FNP
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E 32355789 N 5638117 E 32355619N 5637877 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: aktueller FNP, Symbole, Digitale Grundkarte Maßstab 1:1000 Datum: 20.12.2016 KölnGIS 100 m
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 4223/2016 Freigabedatum 16.01.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung von vier konventionellen Bauten auf den städtischen Grundstücken Pater-Prinz- Weg, 50997 Köln-Rondorf zur Flüchtlingsunterbringung - Planungsbeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, die Planung zur Errichtung von vier konventionellen Bauten auf den stä d- tischen Grundstücken Pater -Prinz-Weg, 50997 Köln -Rondorf, Gemarkung Rondorf -Land, Flur: 6, Flurstücke: 266, 267, 282, 283 zur Unterbringung von Flüchtlingen umzusetzen. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, ein Architekturbüro mit den Vorplanungen (Grundl a- genermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN 276, Genehm i- gungsplanung) auf der B asis der HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis vier, Mindestsatz zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rund 300.000 € brutto. Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 300.000 € stehen im Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und B e- wirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, A uszahlung für Baumaßnahmen, F i- nanzstelle 5620-1004-2-5172, Neubau Pater-Prinz-Weg, investive Auszahlungsermächtigun- gen in Höhe von 300.000 € zur Verfügung. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.01.2017 Integrationsrat 23.01.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 26.01.2017 Bauausschuss 06.02.2017 Finanzausschuss 13.02.2017 Rat 14.02.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 300.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Stadt Köln steht nach wie vor in der Verpflichtung, Köln zugewiesene Flüchtlinge mit Wohnraum zu versorgen. Die Zahl unterzubringender Menschen wird weiter wachsen. Inzw i- schen ist die Zahl der in Köln unterzubringenden Flüchtlinge auf nunmehr 13.366 (Stand 08.12.2016) gestiegen. Um neu zugewiesenen Flüchtlingen – Köln muss weiterhin 5,5 % der NRW zugewiesenen Flüchtlinge aufnehmen – Unterkunft bieten zu können bzw. die in Notunterkünften, wie Turnhallen, untergebrachten Flüchtlinge in reguläre Unterkünfte / Wohnheime zu verlegen, ist es dringend erforderlich, v orhandene und zusätzliche Ressourcen möglichst schnell zur U n- terbringung von Flüchtlingen herzurichten. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 16.12.2014 unter anderem am Standort Pater -Prinz-Weg die Errichtung von Wohnhäusern in konventioneller Bauweise für bis zu 150 Personen zur langfristigen Flüchtlingsunterbringung beschlossen. Die baurechtlichen Möglichkeiten an den einzelnen Standorten sind dabei auszuschöpfen. Hierzu beauftragte der Rat die Verwaltung, alle erforderlichen Schritte zur Vorbereitung von Planungs- und Baubeschlüssen zu unte r- nehmen. Die erstellte Machbarkeitsstudie wird zum Anlass genommen, nunmehr die weitere Planung für den Standort Pater -Prinz-Weg zu beauftragen. Während des hohen Flüchtling s- zuzugs ab Anfang 2015 waren kurzfristig zu rea lisierende Bauprojekte (Containerbauten, Systembauten, ungenutzte Gewerbehallen) priorisiert abzuwickeln. Längerfristig zu realisi e- rende Bauprojekte, wie z. B. konventionelle Bauten (Massivbauten), mussten daher zurüc k- gestellt werden. Somit konnte die weitere Projektplanung erst mit Verzögerung stattfinden. 3 Planungsvorhaben Die Grundstücksfläche aller vier Flurstücke beläuft sich auf insgesamt 2.047 m². Zur Durchführung der Vorplanungen und Kostenermittlung sind Mittel in Höhe von ca. 300.000 € brutto n otwendig, die bei Umsetzung der Baumaßnahme auf die Gesamtpl a- nungskosten angerechnet werden. Das Amt für Wohnungswesen fungiert als Bauherr. Die Projektkoordination und –steuerung wird von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln übernommen. Zur Planung werde n ein Archi- tekturbüro und die erforderlichen Fachplaner (Ingenieur für technische Gebäudeausrüstung, Vermessungsingenieur, Statiker, Bauphysiker u.a.) gemäß HOAI (Honorarordnung für Arch i- tekten und Ingenieure) mit den Leistungsphasen eins bis vier beauftragt. Die vom Architekten erstellte Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass auf den vier kleinen Flurstücken, mit insgesamt 2.047 qm Grundstücksfläche, laut Bebauungsplan (Nr. 66382/02) nur eine Bebauung mit Einzelhäusern à 2 Vollgeschossen und insgesamt max. 60 Personen zu realisieren ist. Nach erster grober Schätzung ist mit Neubaukosten in Höhe von rd. 5 Mio. € zu rechnen. Das Amt für Wohnungswesen wird die Erstellung der Planungsunterlagen und der Kostenb e- rechnungen, sowie die notwendigen internen Abstimmungen vorantreiben, damit ein Baub e- schluss nach Möglichkeit im Frühjahr/Sommer 2017 zur Entscheidung vo rgelegt werden kann. Finanzierung Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 300.000 € wurden im Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Woh nraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620 -1004-2-5172, Neubau Pater -Prinz-Weg, investive Au s- zahlungsermächtigungen in Höhe von 300.000 € veranschlagt. Die Ermächtigungen aus der Einzelveranschlagung bleiben auch für das Haushaltsjahr 2017 verfügbar. Sollte die Umsetzung der Baumaßnahme in 2017 auf Basis der zu beauftragenden Planung beschlossen werden, könnte zur Deckung der dann benötigten investiven Mittel auf für die Errichtung neuer Unterbringungskapazitäten im Flüchtlin gsbereich eingeplante Mittel zurüc k- gegriffen werden. Anlagen
Anlage 01 Luftbild
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E 32355789 N 5638123 E 32355619 N 5637883 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Luftbild 2014, Flurstuecke, Gebaeude u.a. Maßstab 1:1000 Datum: 23.9.2016 KölnGIS 100 m
Anlage 02 Flurkarte
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E 32355789 N 5638126 E 32355619N 5637886 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstuecke, Gebaeude u.a. Maßstab 1:1000 Datum: 20.12.2016 KölnGIS 100 m
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4223/2016
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 16.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27