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4223/2016

Errichtung von vier konventionellen Bauten auf den städtischen Grundstücken Pater-Prinz-Weg

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.01.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2017, TOP 10.12

Anlage 03 FNP

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 01 Luftbild

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Anlage 02 Flurkarte

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Anlage 03 FNP

443 Zeichen

E 32355789
N 5638117
E 32355619N 5637877
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Auszug aus: aktueller FNP, Symbole, Digitale Grundkarte
Maßstab 1:1000   Datum: 20.12.2016
KölnGIS
100 m

Beschlussvorlage Rat

6398 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 4223/2016 
Freigabedatum 
16.01.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung von vier konventionellen Bauten auf den städtischen Grundstücken Pater-Prinz-
Weg, 50997 Köln-Rondorf zur Flüchtlingsunterbringung - Planungsbeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, die Planung zur Errichtung von vier konventionellen Bauten auf den stä d-
tischen Grundstücken Pater -Prinz-Weg, 50997 Köln -Rondorf, Gemarkung Rondorf -Land, 
Flur: 6, Flurstücke: 266, 267, 282, 283 zur Unterbringung von Flüchtlingen umzusetzen.  
 
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, ein Architekturbüro mit den Vorplanungen (Grundl a-
genermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN 276, Genehm i-
gungsplanung) auf der B asis der HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis vier, 
Mindestsatz zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und 
Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter etc.) einzuholen. 
 
Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rund 300.000 € brutto. 
 
Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 300.000 € stehen im 
Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und B e-
wirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, A uszahlung für Baumaßnahmen, F i-
nanzstelle 5620-1004-2-5172, Neubau Pater-Prinz-Weg, investive Auszahlungsermächtigun-
gen in Höhe von 300.000 € zur Verfügung.  
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.01.2017 
Integrationsrat 23.01.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 26.01.2017 
Bauausschuss 06.02.2017 
Finanzausschuss 13.02.2017 
Rat 14.02.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   300.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die Stadt Köln steht nach wie vor in der Verpflichtung, Köln zugewiesene Flüchtlinge mit 
Wohnraum zu versorgen. Die Zahl unterzubringender Menschen wird weiter wachsen. Inzw i-
schen ist die Zahl der in Köln unterzubringenden Flüchtlinge auf nunmehr 13.366 (Stand 
08.12.2016) gestiegen. 
 
Um neu zugewiesenen Flüchtlingen  – Köln muss weiterhin 5,5 % der NRW zugewiesenen 
Flüchtlinge  aufnehmen – Unterkunft bieten zu können bzw. die in Notunterkünften, wie 
Turnhallen, untergebrachten Flüchtlinge in reguläre Unterkünfte / Wohnheime zu verlegen, ist 
es dringend erforderlich, v orhandene und zusätzliche Ressourcen möglichst schnell zur U n-
terbringung von Flüchtlingen herzurichten.  
 
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 16.12.2014 unter anderem am Standort Pater -Prinz-Weg 
die Errichtung von Wohnhäusern in konventioneller Bauweise für bis zu 150 Personen zur 
langfristigen Flüchtlingsunterbringung beschlossen. Die baurechtlichen Möglichkeiten an den 
einzelnen Standorten sind dabei auszuschöpfen. Hierzu beauftragte der Rat die Verwaltung, 
alle erforderlichen Schritte zur Vorbereitung von Planungs- und Baubeschlüssen zu unte r-
nehmen. Die erstellte Machbarkeitsstudie wird zum Anlass genommen, nunmehr die weitere 
Planung für den Standort Pater -Prinz-Weg zu beauftragen. Während des hohen Flüchtling s-
zuzugs ab Anfang 2015 waren kurzfristig zu rea lisierende Bauprojekte (Containerbauten, 
Systembauten, ungenutzte Gewerbehallen) priorisiert abzuwickeln. Längerfristig zu realisi e-
rende Bauprojekte, wie z. B. konventionelle Bauten (Massivbauten), mussten daher zurüc k-
gestellt werden. Somit konnte die weitere Projektplanung erst mit Verzögerung stattfinden.

3 
Planungsvorhaben 
Die Grundstücksfläche aller vier Flurstücke beläuft sich auf insgesamt 2.047 m².  
 
Zur Durchführung der Vorplanungen und Kostenermittlung sind Mittel in Höhe von ca. 
300.000 € brutto n otwendig, die bei Umsetzung der Baumaßnahme auf die Gesamtpl a-
nungskosten angerechnet werden. 
 
Das Amt für Wohnungswesen fungiert als Bauherr. Die Projektkoordination und –steuerung 
wird von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln übernommen. Zur Planung werde n ein Archi-
tekturbüro und die erforderlichen Fachplaner (Ingenieur für technische Gebäudeausrüstung, 
Vermessungsingenieur, Statiker, Bauphysiker u.a.) gemäß HOAI (Honorarordnung für Arch i-
tekten und Ingenieure) mit den Leistungsphasen eins bis vier beauftragt.  
 
Die vom Architekten erstellte Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass auf den vier 
kleinen Flurstücken, mit insgesamt 2.047 qm Grundstücksfläche, laut Bebauungsplan (Nr. 
66382/02) nur eine Bebauung mit Einzelhäusern à 2 Vollgeschossen  und insgesamt max. 60 
Personen zu realisieren ist. 
 
Nach erster grober Schätzung ist mit Neubaukosten in Höhe von rd. 5 Mio. € zu rechnen. 
 
Das Amt für Wohnungswesen wird die Erstellung der Planungsunterlagen und der Kostenb e-
rechnungen, sowie die notwendigen internen Abstimmungen vorantreiben, damit ein Baub e-
schluss nach Möglichkeit im Frühjahr/Sommer 2017 zur Entscheidung vo rgelegt werden 
kann.  
 
Finanzierung 
Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 300.000 € wurden im 
Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, Teilfinanzplan 1004, 
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Woh nraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für 
Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620 -1004-2-5172, Neubau Pater -Prinz-Weg, investive Au s-
zahlungsermächtigungen in Höhe von 300.000 € veranschlagt.  Die Ermächtigungen aus der 
Einzelveranschlagung bleiben auch für das Haushaltsjahr 2017 verfügbar.  
Sollte die Umsetzung der Baumaßnahme in 2017 auf Basis der zu beauftragenden Planung 
beschlossen werden, könnte zur Deckung der dann benötigten investiven Mittel auf für die 
Errichtung neuer Unterbringungskapazitäten im Flüchtlin gsbereich eingeplante Mittel zurüc k-
gegriffen werden. 
 
Anlagen

Anlage 01 Luftbild

451 Zeichen

E 32355789 
N 5638123 
E 32355619 N 5637883 
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. 
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. 
Auszug aus: Luftbild 2014, Flurstuecke,  Gebaeude u.a. 
Maßstab 1:1000   Datum: 23.9.2016 
KölnGIS 
100 m

Anlage 02 Flurkarte

455 Zeichen

E 32355789
N 5638126
E 32355619N 5637886
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Auszug aus: Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstuecke,  Gebaeude u.a.
Maßstab 1:1000   Datum: 20.12.2016
KölnGIS
100 m

Beratungsverlauf (6)

23.01.2017 Integrationsrat
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.01.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
26.01.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
06.02.2017 Bauausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
13.02.2017 Finanzausschuss
TOP 12.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2017 Rat
TOP 10.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4223/2016
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27