AN/0352/2020
Ehemaliger Zurich-Campus
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Linke Anfrage nach § 4
2270 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An Frau Oberbürgermeisterin Reker Herrn Ausschussvorsitzenden Kienitz Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.03.2020 AN/0352/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 Ehemaliger Zurich-Campus Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Kienitz, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu nehmen: In einer Mitteilung für die Bezirksvertretung Innenstadt (2028/2019) informiert die Verwaltung über Planungen für eine umfangreiche Neubebauung in der Oppenheimstraße 2-14. Diese Neubebauung wird nach §34 BauGB durchgeführt, d.h. ein Bebauungsplanverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung findet nicht statt. Aufgrund der Ausdehnung des Geländes und dem weitgehenden Abriss der bestehenden Bebauung scheint diese Entscheidung fragwürdig. Mittels eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Köln und dem Investor Corpus Sireo wurden jedoch Festlegungen in Bezug auf die Neubebauung getroffen. In diesem Zusammenhang hat die Fraktion DIE LINKE die folgenden Fragen: 1. War die Entscheidung, das Bauvorhaben nach §34 zu genehmigen, rechtlich zwingend oder hätte die Stadt Köln auf einem Bebauungsplanverfahren bestehen können? (Wir bitten um Erläuterung der rechtlichen Grundlagen.) a. Wenn beide Vorgehensweisen rechtlich möglich gewesen wären: Was waren die sachlichen Gründe dafür, dass die Verwaltung auf ein Bebauungsplanverfahren verzichtet hat? b. Warum wurden der Rat bzw. seine Ausschüsse nicht in diese Entscheidung einbezogen? 2. Welche Festlegungen wurden im städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Köln und dem Investor getroffen? 3. Sind seitens des Investors oder der Verwaltung Veranstaltungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen und was sind die Gründe hierfür? Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (1)
- Oppenheimstraße 2
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0352/2020
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 05.03.2020
- Erstellt
- 05.03.2020 15:22