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AN/0352/2020

Ehemaliger Zurich-Campus

Die Linke. Anfrage nach § 4 05.03.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.03.2020, TOP 2.2

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2270 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin Reker 
Herrn Ausschussvorsitzenden Kienitz 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.03.2020 
AN/0352/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 
 
Ehemaliger Zurich-Campus 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Kienitz, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der 
kommenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu nehmen: 
In einer Mitteilung für die Bezirksvertretung Innenstadt (2028/2019) informiert die 
Verwaltung über Planungen für eine umfangreiche Neubebauung in der Oppenheimstraße 
2-14. Diese Neubebauung wird nach §34 BauGB durchgeführt, d.h. ein 
Bebauungsplanverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung findet nicht statt. Aufgrund der 
Ausdehnung des Geländes und dem weitgehenden Abriss der bestehenden Bebauung 
scheint diese Entscheidung fragwürdig. 
Mittels eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Köln und dem Investor Corpus 
Sireo wurden jedoch Festlegungen in Bezug auf die Neubebauung getroffen. 
In diesem Zusammenhang hat die Fraktion DIE LINKE die folgenden Fragen: 
1. War die Entscheidung, das Bauvorhaben nach §34 zu genehmigen, rechtlich 
zwingend oder hätte die Stadt Köln auf einem Bebauungsplanverfahren bestehen 
können? (Wir bitten um Erläuterung der rechtlichen Grundlagen.)

a. Wenn beide Vorgehensweisen rechtlich möglich gewesen wären: Was waren 
die sachlichen Gründe dafür, dass die Verwaltung auf ein 
Bebauungsplanverfahren verzichtet hat? 
b. Warum wurden der Rat bzw. seine Ausschüsse nicht in diese Entscheidung 
einbezogen? 
2. Welche Festlegungen wurden im städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Köln 
und dem Investor getroffen? 
3. Sind seitens des Investors oder der Verwaltung Veranstaltungen zur Beteiligung der 
Öffentlichkeit vorgesehen und was sind die Gründe hierfür? 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

19.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Oppenheimstraße 2

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Details

Aktenzeichen
AN/0352/2020
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
05.03.2020
Erstellt
05.03.2020 15:22