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3636/2025

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 24.11.2025 betr. "Mitteilung zur Ratsentscheidung AN/1255/2025 "Sicherung der Nutzbarkeit des Jugendparks – Unterstützung der Jugendzentren Köln gGmbH"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 12.01.2026

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 12.01.2026, TOP 2.1.2

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

1613 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer           12.01.2026 
 3636/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 12.01.2026 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Kienitz aus der Sitzung vom 
24.11.2025, betreffend "Mitteilung zur Ratsentscheidung AN/1255/2025 "Sicherung der 
Nutzbarkeit des Jugendparks – Unterstützung der Jugendzentren Köln gGmbH und 
Klärung der naturschutzrechtlichen Auflagen"  
Herr Kienitz (CDU-Fraktion) fragt angesichts der naturschutzrechtlichen Befreiung 
nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bis zum 10.06.2028, ob eine Befris-
tung vorgeschrieben oder eine dauerhafte Lösung möglich sei. 
Antwort der Verwaltung: 
Eine naturschutzrechtliche Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz 
(BNatSchG) von den betroffenen Verboten des Landschaftsplans zur Nutzung der 
Kernfläche des Kölner Jugendparks für Veranstaltungen des Sport- und Freizeitbe-
reichs kann nicht unbefristet erteilt werden. 
Die Genehmigung ist zu befristen, um sie weiterhin an die aktuellen Anforderungen 
des Natur- und Landschaftsschutzes anpassen zu können. Nur so kann verhindert 
werden, dass durch zum gegenwärtigen Zeitpunkt unbekannte Faktoren oder Verän-
derungen der Gebietscharakter und der Schutzzweck des Schutzgebietes beeinträch-
tigt werden.    
 
Durch die gute Kommunikation und den engen Austausch zwischen der Unteren Na-
turschutzbehörde und der Jugendzentren Köln gGmbH kann nach dem 10.06.2028 
unkompliziert eine Verlängerung der naturschutzrechtlichen Befreiung beantragt wer-
den.  
 
 
gez. Burmester

Beratungsverlauf (1)

12.01.2026 Hauptausschuss
TOP 2.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3636/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
12.01.2026
Erstellt
18.12.2025 14:45