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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 24.11.2025 betr. "Mitteilung zur Ratsentscheidung AN/1255/2025 "Sicherung der Nutzbarkeit des Jugendparks – Unterstützung der Jugendzentren Köln gGmbH"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 3636/2025 vom 12.01.2026

Stand: Am 12.01.2026 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 12.01.2026 3636/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 12.01.2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Kienitz aus der Sitzung vom 24.11.2025, betreffend "Mitteilung zur Ratsentscheidung AN/1255/2025 "Sicherung der Nutzbarkeit des Jugendparks – Unterstützung der Jugendzentren Köln gGmbH und Klärung der naturschutzrechtlichen Auflagen" Herr Kienitz (CDU-Fraktion) fragt angesichts der naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bis zum 10.06.2028, ob eine Befris- tung vorgeschrieben oder eine dauerhafte Lösung möglich sei. Antwort der Verwaltung: Eine naturschutzrechtliche Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den betroffenen Verboten des Landschaftsplans zur Nutzung der Kernfläche des Kölner Jugendparks für Veranstaltungen des Sport- und Freizeitbe- reichs kann nicht unbefristet erteilt werden. Die Genehmigung ist zu befristen, um sie weiterhin an die aktuellen Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes anpassen zu können. Nur so kann verhindert werden, dass durch zum gegenwärtigen Zeitpunkt unbekannte Faktoren oder Verän- derungen der Gebietscharakter und der Schutzzweck des Schutzgebietes beeinträch- tigt werden. Durch die gute Kommunikation und den engen Austausch zwischen der Unteren Na- turschutzbehörde und der Jugendzentren Köln gGmbH kann nach dem 10.06.2028 unkompliziert eine Verlängerung der naturschutzrechtlichen Befreiung beantragt wer- den. gez. Burmester

Beratungsverlauf

  1. 12.01.2026

    Hauptausschuss

    TOP 2.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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