3014/2024
Förderung im freiwilligen Bereich tätiger Träger - Bestandssicherung bestehender Strukturen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3136 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/510/6 510/6 Vorlagen-Nummer 31.10.2024 3014/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 05.11.2024 Finanzausschuss 12.11.2024 Förderung im freiwilligen Bereich tätiger Träger - Bestandssicherung bestehender Strukturen 1) Wann werden die freien Träger über die Modalitäten der nun absehbaren vorläufi- gen Haushaltsführung informiert, insbesondere über etwaige Abschlagszahlungen? Antwort der Verwaltung: Über die grundsätzlichen Bestimmungen der vorläufigen Haushaltsführung werden die freien Träger der Jugendverwaltung in den nächsten Gremiensitzungen der Arbeitskreise zum § 80 SGB VIII informiert. Gemäß § 82 Gemeindeordnung NW „darf die Gemeinde [im Rahmen der vorläufigen Haus- haltsführung] ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unauf- schiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsleistun- gen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Finanzpositionen oder Verpflichtungsermächti- gungen vorgesehen waren, fortsetzen.“. Die Weiterführung der notwendigen Strukturen unter den o.g. Vorgaben, wie auch die Finan- zierung der geförderten Einrichtungen, ist unter den Bedingungen der vorläufigen Haushalts- führung grundsätzlich möglich. Die Verwaltung hat hierzu Stellung genommen. Sofern eine Weiterführung von Maßnahmen unter diesen Voraussetzungen notwendig und möglich ist, werden die Träger entsprechende Zahlungen selbstverständlich erhalten. 2) Wann wird die angekündigte schriftliche Handreichung den freien Trägern zur Ver- fügung gestellt? Antwort der Verwaltung: Zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses wird eine entsprechende Mitteilung erfol- gen. 3) Wurden alle möglichen Finanzmittel aus Förderprogrammen des Landes, des Bun- des und der EU abgerufen? 2 Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung wirbt, sofern die Rahmenbedingungen der Förderprogramme (z.B. Finanzier- barkeit von Eigenanteile) dies zulassen, grundsätzlich Fördermittel ein und ruft diese ab: In der Regel handelt es sich hierbei um Projektförderungen. Gleichzeitig sind die Fördermittelempfangenden gemäß den Allgemeinen Bewilligungsbedin- gung für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und Gesundheit grundsätzlich verpflichtet, sich um andere Arten der Finanzierung durch Eigenmittel, Eigenleistung und/ oder Fördermittel von Dritten zu bemühen. Die Förderung der Stadt Köln erfolgt grundsätzlich subsidiär. 4) Wie wird die Verwaltung sicherstellen, dass eine transparente Kommunikation über die Fortführung oder nicht Fortführung von nicht-pflichtigen Aufgaben in den oben genannten Bereichen erfolgt? Antwort der Verwaltung: Ab Einbringung des Verwaltungsentwurfes in den Rat kann die Verwaltung Aussagen dazu vornehmen, welche Maßnahmen und Projekte verwaltungsseitig im Entwurf eine Berücksichti- gung finden konnten. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3014/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 31.10.2024
- Erstellt
- 30.09.2024 10:11