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3014/2024

Förderung im freiwilligen Bereich tätiger Träger - Bestandssicherung bestehender Strukturen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 31.10.2024

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 12.11.2024, TOP 4.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3136 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/510/6 
510/6 
Vorlagen-Nummer 31.10.2024 
 3014/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 05.11.2024 
Finanzausschuss 12.11.2024 
 
Förderung im freiwilligen Bereich tätiger Träger - Bestandssicherung bestehender 
Strukturen 
1) Wann werden die freien Träger über die Modalitäten der nun absehbaren vorläufi-
gen Haushaltsführung informiert, insbesondere über etwaige Abschlagszahlungen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Über die grundsätzlichen Bestimmungen der vorläufigen Haushaltsführung werden die freien 
Träger der Jugendverwaltung in den nächsten Gremiensitzungen der Arbeitskreise zum § 80 
SGB VIII informiert.  
 
Gemäß § 82 Gemeindeordnung NW „darf die Gemeinde [im Rahmen der vorläufigen Haus-
haltsführung] ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu 
denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unauf-
schiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsleistun-
gen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Finanzpositionen oder Verpflichtungsermächti-
gungen vorgesehen waren, fortsetzen.“. 
 
Die Weiterführung der notwendigen Strukturen unter den o.g. Vorgaben, wie auch die Finan-
zierung der geförderten Einrichtungen, ist unter den Bedingungen der vorläufigen Haushalts-
führung grundsätzlich möglich. Die Verwaltung hat hierzu Stellung genommen. Sofern eine 
Weiterführung von Maßnahmen unter diesen Voraussetzungen notwendig und möglich ist, 
werden die Träger entsprechende Zahlungen selbstverständlich erhalten. 
 
 
2) Wann wird die angekündigte schriftliche Handreichung den freien Trägern zur Ver-
fügung gestellt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses wird eine entsprechende Mitteilung erfol-
gen.  
 
 
3) Wurden alle möglichen Finanzmittel aus Förderprogrammen des Landes, des Bun-
des und der EU abgerufen?

2 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung wirbt, sofern die Rahmenbedingungen der Förderprogramme (z.B. Finanzier-
barkeit von Eigenanteile) dies zulassen, grundsätzlich Fördermittel ein und ruft diese ab:  
In der Regel handelt es sich hierbei um Projektförderungen. 
 
Gleichzeitig sind die Fördermittelempfangenden gemäß den Allgemeinen Bewilligungsbedin-
gung für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, 
Beschäftigungsförderung, Wohnen und Gesundheit grundsätzlich verpflichtet, sich um andere 
Arten der Finanzierung durch Eigenmittel, Eigenleistung und/ oder Fördermittel von Dritten zu 
bemühen. Die Förderung der Stadt Köln erfolgt grundsätzlich subsidiär.  
 
4) Wie wird die Verwaltung sicherstellen, dass eine transparente Kommunikation über 
die Fortführung oder nicht Fortführung von nicht-pflichtigen Aufgaben in den oben 
genannten Bereichen erfolgt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Ab Einbringung des Verwaltungsentwurfes in den Rat kann die Verwaltung Aussagen dazu 
vornehmen, welche Maßnahmen und Projekte verwaltungsseitig im Entwurf eine Berücksichti-
gung finden konnten. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

05.11.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.11.2024 Finanzausschuss
TOP 4.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3014/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
31.10.2024
Erstellt
30.09.2024 10:11