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1145/2022

Beantwortung der Anfrage der SPD Fraktion AN/0733/2022 betr. "Droht ein neues Wohnungsbau-Desaster? Stadt muss Planungsziele im Mülheimer Süden sichern"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 07.04.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 02.06.2022, TOP 1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5967 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Tuch Sa 
Vorlagen-Nummer  07.04.2022 
 1145/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 07.04.2022 
 
Beantwortung der Anfrage der SPD Fraktion AN/0733/2022 
betr. "Droht ein neues Wohnungsbau-Desaster? Stadt muss Planungsziele im Mülheimer 
Süden sichern" 
Vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung zur Projektentwicklung im Bereich Euroforum 
Nord/Cologneo 1 im Mülheimer Süden hat die SPD Fraktion um Beantwortung der folgenden Fragen 
gebeten: 
 
1. Ist der Verwaltung bekannt, ob bzw. dass es bei dem Bauprojekt "Cologneo I" seit 2021 einen 
Baustopp gibt?  
 
2. Was ist der Verwaltung über die Hintergründe des Baustopps bekannt?  
 
3. Welche Auswirkungen hätte ein finanzieller Zusammenbruch des Vorhabenträgers auf die Ge-
samtentwicklung im Mülheimer Süden und welche Perspektiven sieht die Verwaltung, dass die 
augenscheinlich hinter dem Vorhabenträger stehende große schweizerische Versicherungs-
gesellschaft das Bauprojekt retten kann und ein jahrzehntelanger Stillstand verhindert werden 
wird?  
 
4. Welche Lehren zieht die Verwaltung aus den scheinbar höchst spekulativen Ereignissen, ins-
besondere um künftig eine aktivere Rolle bei der Entwicklung des Mülheimer Südens und 
Handlungsfähigkeit bei der Erreichung der bislang verfehlten Wohnungsbauziele zurück zu er-
langen? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1. 
Seit Mitte 2020 hat die Dynamik deutlich abgenommen und der Baufortschritt in laufenden Vorhaben 
ist gegenüber anderen Projektentwicklern deutlich verlangsamt. In Planungsprojekten ist die Tätigkeit 
weitgehend zum Erliegen gekommen. Konkrete Gründe wurden gegenüber der Stadt nicht benannt, 
auch erfolgte gegenüber der Stadt bislang keine offizielle Mitteilung über den Stopp der Projektent-
wicklung im Bereich der Baufelder mit Wohnungsbau (MI 1, 2 und 3). Vom zuletzt erfolgten Abbau der 
Kräne hat die Verwaltung nur über Dritte und die eigene Anschauung vor Ort erfahren.  
 
Zu 2. 
Über die in der Anfrage genannten, allgemein zugänglichen Informationen, zur wirtschaftlichen Lage 
und dem sich herauskristallisierenden Geschäftsmodell der Consus RE AG, im Euroforum Nord aktiv 
über die Cologneo I GmbH & Co. KG, liegen der Verwaltung keine Informationen vor. Eine Informati-
on zur weiteren Projektentwicklung durch den Projektentwickler gegenüber der Verwaltung erfolgte 
bislang nicht.

2 
 
Zu 3. 
Nach Rechtskraft des Bebauungsplans 2018 hat sich die Eigentümer- und Projektentwicklerstruktur 
im Geltungsbereich des Bebauungsplans verändert. Die zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses 
vorgesehen Entwicklung aus einer Hand ist nicht mehr möglich. 
 
Aktuell ist die Verwaltung in umfassenden Abstimmungen mit den aktiven Beteiligten, um zeitnah eine 
Umsetzung der bestehenden Baugenehmigungen und vor Antragstellung stehender zu ermöglichen. 
 
Aufgrund der sehr komplexen Abhängigkeiten innerhalb des Bebauungsplans (u.a. Schallschutzbe-
bauung, Stellplätze, Freiräume) und einem laufenden Normenkontrollverfahren sowie Klagen gegen 
erteilte Baugenehmigungen bestehen vielfältige vor allem rechtliche Fragestellungen und Unsicher-
heiten, welche zu bewältigen sind. 
 
Die Herstellung sozialer Infrastruktureinrichtungen (z.B. Kindertageseinrichtung) und des Freiraums 
(Grünflächen, Platzflächen, Spielflächen) wurde über Herstellungsfristen und Bürgschaften genauso 
wie die öffentliche Erschließung im städtebaulichen Vertrag beziehungsweise Erschließungsvertrag 
abgesichert. Die Kindertageseinrichtung ist hergestellt und in Betrieb. 
 
Die übrigen städtebaulichen Projekt im Mülheimer Süden sind bis auf eine sehr untergeordnete Teil-
fläche (sogenanntes Windmühlenquartier an der Deutz-Mülheimer Str.) von den Entwicklungen im 
Euroforum Nord nicht betroffen. 
 
Zu 4. 
Die stadtentwicklungspolitischen Einflussmöglichkeiten der Verwaltung sind im Mülheimer Süden be-
schränkt, da die Stadt Köln anders als zum Beispiel in der Parkstadt Süd oder Kreuzfeld nicht über 
umfassenden Grundbesitz verfügt. Auch ist eine indirekte Steuerung über Dritte wie im Deutzer Hafen 
(Moderne Stadt als Entwickler) nicht gegeben.  
 
Die städtebauliche Steuerung kann im Mülheimer Süden weitgehend nur im Rahmen der kommuna-
len Planungshoheit über die Schaffung Planungsrecht (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) er-
folgen. 
 
Die Stadt Köln wird zukünftig alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen verbindliche Bauverpflich-
tungen mit den Investoren vertraglich zu vereinbaren. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass mög-
liche Sanktionen zum Beispiel in Form von Strafzahlungen durch die geltenden rechtlichen Vorgaben 
stark eingeschränkt sind und gegebenenfalls die tatsächliche Entwicklung und Herstellung eines Vor-
habens nur bedingt beeinflussen können. 
 
Parallel dazu wird die Verwaltung verstärkt die Möglichkeiten zur Schaffung von Planungsrecht nach 
§ 12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan, VEP) prüfen und wenn möglich anwenden. Bei Vor-
haben- und Erschließungsplänen hat der Gesetzgeber zwingend eine Durchführungsverpflichtung 
und auch die Aufhebung des Bebauungsplans bei Nichtumsetzung vorgesehen ("Baurecht auf Zeit"). 
Bei der Entwicklung großer Planvorhaben wie im Mülheimer Süden, ist dies aber nicht ohne weiteres 
möglich, da hier konkrete Vorhaben erst in einzelnen Bauabschnitten parallel oder nach Abschluss 
der Bebauungsplanverfahren entwickelt werden. Hinzu kommen die komplexen Infrastrukturanforde-
rungen im Zuge der Konversion großflächiger ehemaliger Industrieareale, welche der Hochbaupro-
jektentwicklung vorauslaufen und in der Regel Planungsrecht voraussetzen. Bei der Entwicklung des 
Deutzer Hafens werden die im Mülheimer Süden gewonnen Erkenntnisse bereits umgesetzt und zu-
nächst ein "Infrastrukturbebauungsplan" aufgestellt, der Hochbau soll dann über einzelne VEPs erfol-
gen. 
 
 
Gez Greitemann

Beratungsverlauf (1)

02.06.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Deutz-Mülheimer Straße

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Details

Aktenzeichen
1145/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
07.04.2022
Erstellt
04.04.2022 13:05