3344/2019
Vervollständigung des einzigartigen Zyklus spätmittelalterlicher Gerechtigkeitsbilder des Rathauses durch den Ankauf des Gerechtigkeitsbilds „Das Schießen auf den toten Vater" für das Kölnische Stadtmuseum
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII Vorlagen-Nummer 13.12.2019 3344/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 28.01.2020 Vervollständigung des einzigartigen Zyklus spätmittelalterlicher Gerechtigkeitsbilder des Rathauses durch den Ankauf des Gerechtigkeitsbilds „Das Schießen auf den toten Vater" für das Kölnische Stadtmuseum Das Gemälde Aus Kölner Privatbesitz wurde der Stadt Köln das Gemälde „Das Schießen auf den toten Vater“ an- geboten. Es handelt sich um eine kurz nach 1500 entstandene Tüchleinmalerei, großformatig, ca. H 242 x B 222 cm. Es zeigt in der Manier der Zeit um 1500 „Das Schießen auf den toten Vater“: drei junge Männer be- anspruchen, Söhne eines verstorbenen Mannes zu sein; als der Richter sie auffordert, auf die Leiche zu schießen, weigert sich nur der rechtmäßige Sohn, der hierdurch identifiziert wird. Die Provenienz Das Gemälde ist ein Erbstück; der Erblasser hat es nach eigener Aussage zusammengerollt auf ei- nem Dachboden gefunden. Es handelt sich um das seit den Wirren gegen Ende des Zweiten Weltkriegs verschollene und bislang verloren geglaubte letzte noch nicht im Besitz der Stadt befindliche Gemälde des insgesamt vierteili- gen Zyklus von „Gerechtigkeitsbildern“, der kurz nach 1500 für das Kölner Rathaus geschaffen wur- de. Dies geht zweifelsfrei aus historischen Vorkriegsfotografien hervor (RBA 30914). Die letzten sicheren Zeugnisse von der Existenz des Gemäldes vor dem Krieg sind die Erwähnung in einer Liste von 1938 (Verzeichnis von Gemälden, die aus dem WRM an das Haus der Rheinischen Heimat abgegeben wurden) sowie ein Schwarz-Weiß-Foto aus der Zeit von vor 1935. Die erste siche- re schriftliche Erwähnung nach dem Krieg, dass das Bild abhandengekommen ist, stammt erst von 1963, wobei man aber wohl davon ausgehen kann, dass es bereits vorher verloren war. Daher spricht alles dafür, dass das Gemälde in den Kriegswirren oder der unmittelbaren Nachkriegszeit abhanden- kam, genau wird sich dies wohl nie mehr klären lassen. Die Bedeutung des Bildes für das Kölnische Stadtmuseum Alle vier Gemälde – für Köln äußerst seltene Beispiele sogenannter „Tüchleinmalerei“ – befanden sich ursprünglich in der Sammlung Wallraf und im WRM, kamen zwischenzeitlich zum MAKK und schließlich vor dem Krieg an das Rheinische Museum, den Vorgänger des KSM. Das verschollene, nun angebotene Exemplar, trug die Inv. Nr. WRM 2334. Die Bedeutung des Bildes für die Stadt Köln Mit dem Erwerb dieses Gemäldes ergibt sich die unverhoffte und einmalige Möglichkeit, den für Köln einzigartigen Zyklus spätmittelalterlicher Gerechtigkeitsbilder des Rathauses wieder vollständig zu schließen. Das monumentale Gemälde hat eine überragende und nicht zu unterschätzende kulturhistorische 2 Bedeutung für die Stadt Köln: Der ursprüngliche Ort der Hängung: das Kölner Rathaus Seit dem 11. Jahrhundert hatte sich das Kölner Bürgertum immer stärker von der Herrschaft des Erzbischofs emanzipiert. Im Gebiet des jüdischen Viertels, in dem der Erzbischof nur begrenzte Befugnisse hatte, und auf den Resten des römischen Statthalterpalastes hatte es als Zeichen bür- gerlichen Schaffens, Selbstbewusstseins und Freiheit ein erstes Rathaus gegeben. Mit dem Sieg der Zünfte 1396 wurde das Rathaus zum Haus der Bürger, an das man aus den Strafgeldern der gestürzten Geschlechter zu Beginn des 15. Jahrhunderts einen weithin sichtbaren, mächtigen Ratsturm anbaute. Hier fand im ersten Obergeschoss auch der neue Ratssaal Platz, der kostbar ausgestattet wurde und dessen Einrichtung dem Geschmack der Zeit immer wieder angepasst wurde. Ein Gemäldezyklus für das Rathaus Zu Beginn des 16. Jahrhunderts erhielt der Ratssaal vier großformatige Gemälde auf Leinwand, die sich dem Thema der Gerechtigkeit widmeten. Als Maler hat man lange Lambert von Luytge (Lüttich) identifizieren wollen, was jedoch von der jüngeren Forschung sehr kritisch gesehen wird. Wer die Bilder stiftete, ist ebenfalls unsicher, in den städtischen Rechnungsbüchern erscheinen keine entsprechenden Einträge. Zwischen 1507 und 1510 versprachen vier wohlhabende Kölner für die Befreiung vom äußerst kostspieligen Rittmeisterdienst zwei gewirkte und zwei gemalte „hangende Tapyten“ für die Ratskammer zu stiften. Aus den Quellen geht jedoch nicht zweifelsfrei hervor, ob sie dies auch wirklich taten, zudem handelt es sich bei dem Kölner Gerechtigkeitsbilder- zyklus um gemalte Bilder, unter gewirkten „Tapyten“ vermutet man eher Gobelins. Auch fehlen Hinweise auf die Stifter z.B. in Form von Wappen auf den Bildern. Sicher ist jedoch, dass die vier Gemälde eines unbekannten Künstlers aus dem Kölner Rathaus stammen und hier wohl aus dem Senatssaal. Hier bot sich der quadratische Raum für eine Vierer- folge geradezu an. Man geht davon aus, dass sie auf zwischen den Außenwänden und den Rats- bänken aufgestellten Holztafeln angebracht waren. Gerechtigkeitsbilder als moralische und politische Mahnung Gerechtigkeitsdarstellungen waren in der Zeit des Spätmittelalters und der beginnenden Renais- sance in Rathäusern der italienischen Stadtstaaten, besonders aber im deutsch-niederländischen Raum verbreitet. Sie standen in der Tradition der mittelalterlichen Weltgerichtsdarstellungen, wie man sie in Kirchen und auch in Rathäusern fand (auch in der Kölner Samstagsrentkammer hing ein „Weltgericht“). Hier sollten sie zum einen an den Gerechtigkeitssinn der Richter appellieren, aber auch den Menschen vor Augen führen, wie drakonisch die zu erwartenden Strafen sein konn- ten. Mit dem Aufkommen des Humanismus wandte man sich vermehrt profanen Themen zu, z. B. aus der Antike, aber auch aus der Bibel. So auch bei den Kölner Gerechtigkeitsbildern. Bei den drei in Museumsbesitz erhaltenen Gemäl- den sind dies die Motive des Kaisers Trajan, der als Personifikation der Gerechtigkeit den eigenen Sohn straft (WRM 2335 bzw. HM 1940/235); des Ritters Herkinbald, der in unerbittlicher Gesetzes- treue sogar den Lieblingsneffen tötet und von Gott belohnt wird (WRM 2336 bzw. HM 1940/236) und die Geschichte der keuschen Susanna, die zu Unrecht des Ehebruchs beschuldigt wird (WRM 2337 bzw. HM 1940/237). Das verlorene, nun wieder aufgetauchte Gemälde schließt diesen Mo- tivkreis mit dem „Schießen auf den toten Vater“, das der weise Richter anordnet, um den wahren Sohn zu erkennen (ehemals WRM 2334). In allen Fällen siegt die Gerechtigkeit, belohnt die Unschuldigen und straft die Schuldigen. Wer auch immer die Bilderfolge für den Senatssaal der Freien Reichsstadt Köln stiftete, war ganz of- fensichtlich bestrebt, den „hochweisen edlen Magistrat“ daran zu gemahnen, Gerechtigkeit auszu- üben. Der Zustand des Bilderzyklus Es ist ungewiss, wo man die Gemälde aufbewahrte, nachdem der Saal zu Beginn des 17. Jahrhun- derts eine neue Ausstattung erhalten hatte. Sicher ist aber, dass die Gemälde aus dem Rathaus in die Sammlung Wallraf gelangten und seitdem in Museumsbesitz sind. 1888 kamen sie in das Kunst- gewerbemuseum (heute MAKK), seit 1930 befanden sie sich im Rheinischen Museum in Deutz. 1940 3 war geplant, die Bilder nach einer Restaurierung im Rathaus aufzuhängen, stattdessen wurden sie nach Süddeutschland evakuiert. In diesem Zeitraum verliert sich die Spur des vierten Bildes, die übri- gen 3 waren bis im Jahr 2000 in der Piazzetta zu sehen. Völlig ungeschützt haben sie dort extrem gelitten und befinden sich seitdem im restaurierungsbedürftigem Zustand im Depot des Stadtmuse- ums (WRM 2335 bzw. HM 1940/235; WRM 2336 bzw. HM 1940/236; WRM 2337 bzw. HM 1940/237). Das erworbene Gemälde befindet sich in einem vergleichbaren Zustand. Die Restaurierung des Bilderzyklus Nach dem Erwerb soll der gesamte Zyklus restauriert werden, auch vor dem Hintergrund der ange- strebten Präsentation im Rathaus. Die konkrete Summe wird genauer gutachterlich zu definieren sein, sobald das Gemälde „Das Schießen auf den toten Vater“ wieder im städtischen Besitz ist. Die geplante Präsentation des Gerechtigkeitszyklus Vor 1976 wurden die drei im Besitz der Stadt Köln befindlichen Gemälde (heutigen Maßstäben nicht entsprechend) restauriert und von 1976 bis 2000 in der Piazetta des Rathauses aufgehängt, seitdem sind sie wieder im Depot des Stadtmuseums. Das Ziel Erwerbung wäre, den gesamten Gemäldezyklus wieder in jenem Senatssaal des Rat- hausturms zu präsentieren, für den er einst geschaffen wurde, sofern dies konservatorisch machbar ist. Die Denkmalpflegerische Einschätzung zur geplanten Präsentation Die Rückkehr der Gerechtigkeitsbilder in den Senatssaal wird aus Sicht des Amts für Denkmalschutz und Denkmalpflege begrüßt. Es bietet sich damit nicht nur die Möglichkeit, zusätzlich zu den Ausstat- tungsstücken der Renaissance und des 20. Jahrhunderts eine weitere – frühere – „Zeitschicht“ des Saals zu präsentieren, sondern auch einen wesentlichen Bestandteil der Ursprungsausstattung abzu- bilden. Vorstellbar ist sowohl eine Hängung der vier Bilder (einschl. des nur unvollständig erhaltenen Exemp- lars), aber auch die Hängung der drei gut erhaltenen Darstellungen. Der Standort der von Geldorp Gortzius gemalten Kreuzigungsdarstellung ist zwar nicht veränderbar; es stehen jedoch noch die drei übrigen Wände zur Verfügung. Die präzise Platzierung kann zu gegebener Zeit abgestimmt werden. Der Kaufpreis Nach langen Verhandlungen konnte eine erhebliche Verminderung des zunächst geforderten Preises erzielt werden, so dass das Bild nunmehr für insgesamt 110.000 € erworben wurde; in der Kaufsum- me ist auch eine Thermo-Transportkiste im Wert von 3.500 € inbegriffen. Dieser Preis erscheint den Direktoren Herrn Dr. Dekiert (WRM) und Herrn Dr. Kramp (KSM), die das Gemälde mehrfach in Au- genschein nehmen konnten, als angemessen. Anlagen 1. Abbildung des angebotenen Gemäldes 2. Abbildung der 3 im Besitz der Stadt Köln befindlichen Gemälde gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3344/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 13.12.2019
- Erstellt
- 23.09.2019 17:37