Mandari Insight

2508/2017

Starke Veedel - Starkes Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 31.08.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 07.09.2017, TOP 11.1.13

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3690 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/515 
 
Vorlagen-Nummer 
 2508/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 
 
Nachfrage in der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 27.04.2017, TOP 4.2 
zum Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel- Starkes Köln„ für den 
Sozialraum „Mechenisch und Rondorf“ 
hier: Projekt Stadtteileltern 
Seit  2010 sind in den Sozialräumen Mülheim, Chorweiler, Höhenberg/Vingst und Ron-
dorf/Meschenich   Stadtteilmütterprojekte durch  Initiative von Trägern ins Leben gerufen worden. Bis 
2015 hat die Stadt Köln keine Mittel für diese Projekte zur Verfügung gestellt.  
Insofern wurden die vorgenannten Projekte durch diverse Spendenmittel finanziert.  
Erst durch einen Ratsbeschluss am 30.09.14, zur Fortführung von Maßnahmen aus der Programm  
„Mülheim 2020“, wurde erstmals ab 2015 bis zum 31.12.2016 das „Stadtteilmütterprojekt Mülheim“  
mit jährlich 235.712 Euro gefördert. 
2016 wurde  im Rahmen des  politischen Veränderungsnachweises die Entscheidung getroffen, das 
„Stadtteilmütterprojekt Mülheim“ für 2017 mit wiederum 235.712 Euro und das „Stadtteilmütterprojekt 
Chorweiler“ für 2017 mit 18.000 Euro zu fördern. Warum die anderen Projekte keine Berücksichtigung 
fanden entzieht sich der Kenntnis der Verwaltung.  
Die finanzielle Förderung dieser beiden Projekte endet zum 31.12.2017.  
Der Einsatz der Stadtteilmütter  trägt  nachhaltig zur sozialen Stabilität der Familien und dem sozialen 
Miteinander im jeweiligen Stadtbezirk bei.  
Vor dem Hintergrund dieser Erfahrung sollen die vorgenannten verschiedenen Stadteilmütterprojekte 
verstetigt werden  und zukünftig für alle 11 ausgewiesenen Sozialräume der Stadt Köln unter dem 
Titel „Stadtteilelternprojekt“ nutzbar sein.  
Dabei soll das Stadtteilelternprojekt aus zwei Bausteinen bestehen:  
1. Qualifizierung und Vermittlung  
  
Unter Federführung des Amtes für Weiterbildung ist eine ESF Antrag –Qualifizierung von 
Stadtteileltern- gestellt.  
Die Qualifizierung umfasst 3 Bausteine: 
 
 Qualifizierung von erwerbslosen Müttern und Vätern im ALG II Bezug 
 Integrierte Praxisphase mit temporärem Einsatz von Stadtteileltern in den Bezirken

2 
 
 Anschlussqualifizierung / Vermittlung durch das Jobcenter in Ausbildung in Helferberufe 
auf den ersten Arbeitsmarkt. 
 
2. Regelförderung des Praxiseinsatzes  
 
Um die Ressourcen der bereits qualifizierten Stadtteilmütter und zukünftig qualifizierten Stadt-
teileltern nachhaltig für die Stadt Köln nutzbar zu machen, wird das Amt für Kinder, Jugend 
und Familie der Stadt Köln ab 2018 eine Regelförderung der Beschäftigung für die Einsatzfel-
der der Jugendhilfe übernehmen.  
Wie hoch hierbei die jeweiligen Bedarfe für die 11 Sozialraumgebiete sind, wird derzeit abge-
stimmt.  
 
Zugleich finden unter Federführung des Amtes für Weiterbildung stadtinterne Abstimmungs-
gespräche mit den anderen beteiligten Ämtern der Sozialverwaltung statt, ob auch für die an-
deren Themen- und Einsatzfelder (Flüchtlingswohnheime, etc.)  der Stadtteileltern Regelfinan-
zierungen möglich sind.  
 
 
Durch die Weiterentwicklung vom  Stadtteilmütterprojekt zum Stadtteilelernprojekt wird gewährleistet,  
 
- dass Mütter und Väter ausgebildet werden 
- dass die auszubildenden Stadtteileltern eine Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt erhalten 
und somit den Bezug von ALG II überwinden können 
- dass eine  Regelförderung der beteiligten Ämter dazu beiträgt die Projekte langfristig abzusi-
chern 
- dass gleichermaßen alle 11 benannten Sozialräume an dem erfolgreichen Projekt partizipie-
ren.

Beratungsverlauf (1)

07.09.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.1.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2508/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
31.08.2017
Erstellt
14.08.2017 10:57