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Taubenfütterungsverbot, Anfrage SPD

Anfrage nach § 4 BV1 (SPD) AN/0624/2020 vom 18.05.2020

Stand: Am 04.06.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bezirksamtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 18.05.2020 AN/0624/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnu ng der nächsten Sitzung der BV Inne n- stadt zu setzen: Taubenfütterungsverbot In § 19 der Kölner Stadtordnung das Taubenfüttern untersagt. Dort heißt es: „Verwilderte Haustauben und Wildtauben dürfen im Gebiet der Stadt Köln nicht gefüttert werden. Als Füttern im Sinne von Satz 1 gilt auch das Auslegen oder Anbieten von Futter in sonstiger Weise. Futter für andere Tiere ist so auszulegen, dass es von verwilderten Haustauben und Wildtauben nicht erreicht werden kann.“ In der Praxis stößt man aber in der Inn enstadt an zahlreichen Stellen auf die Spuren une r- laubten Fütterns und in der Folge entsprechend deutliche Verunreinigungen durch Taube n- kot. 1. Wie setzt die Stadtverwaltung dieses Verbot konkret durch bzw. wie ahndet sie en t- sprechende Verstöße gegen die Sta dtordnung? 2. Wie viele Verstöße gegen das Taubenfütterungsverbot hat die Stadt in den letzten Jahren verzeichnet, wie viele Ermahnungen ausgesprochen und Bußgelder verhängt? Mit freundlichen Grüßen Dr. Regina Börschel SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln fon 0221. 221 913 03 fax 0221. 221 913 01 mail SPD-BV1@stadt-koeln.de web www.koelnspd .de

Beratungsverlauf

  1. 04.06.2020

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 6.2.3, Entscheidung.

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