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3196/2025

Aufnahme der Vasektomie in die Kostenübernahme beim Verhütungsmittelfonds

Mitteilung Ausschuss 25.11.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 27.11.2025, TOP 13.14

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2389 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 25.11.2025
 3196/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 27.11.2025 
 
Aufnahme der Vasektomie in die Kostenübernahme beim Verhütungsmittelfonds 
Ausgangslage: 
 
Seit 2011 gibt es den Verhütungsmittelfonds in Köln. Es stehen jährlich 100.000 € zur Finan-
zierung von Verhütungsmitteln bei Frauen mit niedrigem Einkommen zur Verfügung. Die 
Vergabe verläuft über die fünf anerkannten Schwangerenberatungsstellen in Köln (Donum vi-
tae, evangelische Beratungsstelle, Pro Familia Innenstadt, Pro Familia Chorweiler und Gesund-
heitsamt Köln). Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Aufgabe. Finanziert wird der Verhü-
tungsmittelfonds durch einen Betrag von 100.000 € aus dem Teilergebnisplan des Dezernates 
für Soziales, Gesundheit und Wohnen. Die fachliche Umsetzung und die Koordination der be-
teiligten Beratungsstellen erfolgen durch das Gesundheitsamt. Hier liegt auch die fachliche Ex-
pertise für den zielführenden Einsatz des Verhütungsmittelfonds. 
Der Verhütungsmittelfonds steht historisch bedingt nur Frauen und Menschen mit Uterus zur 
Verfügung.  
Erweiterung:  
 
Eine Änderung dieser Situation wurde bereits mehrfach durch die Politik gefordert. Zur Her-
stellung der Gendergerechtigkeit besteht seit 01.10.2025 die Möglichkeit, die Vasektomie als 
Verhütungsmethode über den Verhütungsmittelfonds der Stadt bezuschusst zu bekommen. 
Dies erfolgte zum nächstmöglichen Zeitpunkt innerhalb der laufenden Jahresförderung auf-
grund der aktuellen Erfahrungen der Beratungsstellen, welche Verhütung von den Familien 
nachgefragt wurde und in der erwarteten Aufteilung des zur Verfügung stehenden Budgets. 
 
Analog zur Beantragung der bisherigen Leistungen des Verhütungsmittelfonds müssen fol-
gende Voraussetzungen dafür erfüllt sein: 
 
- vollendetes 22. Lebensjahr, 
- KölnPass oder Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbL, BAföG, BAB, 
Wohngeld oder Kinderzuschlag, 
- in Köln gemeldet. 
 
 
Die Höhe der Bezuschussung beläuft sich auf maximal 550 €. Hierbei handelt es sich um eine 
Bezuschussung von ca. 80-90% der Gesamtkosten einer Vasektomie. Damit möglichst viele 
Menschen mit niedrigem Einkommen versorgt werden können, ist es analog zur Sterilisation 
bei der Frau nicht möglich die Gesamtkosten zu finanzieren. 
 
gez. Dr. Rau

2

Beratungsverlauf (1)

27.11.2025 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 13.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3196/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.11.2025
Erstellt
12.11.2025 09:49