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Aufnahme der Vasektomie in die Kostenübernahme beim Verhütungsmittelfonds

Mitteilung Ausschuss 3196/2025 vom 25.11.2025

Stand: Am 27.11.2025 im Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 25.11.2025 3196/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 27.11.2025 Aufnahme der Vasektomie in die Kostenübernahme beim Verhütungsmittelfonds Ausgangslage: Seit 2011 gibt es den Verhütungsmittelfonds in Köln. Es stehen jährlich 100.000 € zur Finan- zierung von Verhütungsmitteln bei Frauen mit niedrigem Einkommen zur Verfügung. Die Vergabe verläuft über die fünf anerkannten Schwangerenberatungsstellen in Köln (Donum vi- tae, evangelische Beratungsstelle, Pro Familia Innenstadt, Pro Familia Chorweiler und Gesund- heitsamt Köln). Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Aufgabe. Finanziert wird der Verhü- tungsmittelfonds durch einen Betrag von 100.000 € aus dem Teilergebnisplan des Dezernates für Soziales, Gesundheit und Wohnen. Die fachliche Umsetzung und die Koordination der be- teiligten Beratungsstellen erfolgen durch das Gesundheitsamt. Hier liegt auch die fachliche Ex- pertise für den zielführenden Einsatz des Verhütungsmittelfonds. Der Verhütungsmittelfonds steht historisch bedingt nur Frauen und Menschen mit Uterus zur Verfügung. Erweiterung: Eine Änderung dieser Situation wurde bereits mehrfach durch die Politik gefordert. Zur Her- stellung der Gendergerechtigkeit besteht seit 01.10.2025 die Möglichkeit, die Vasektomie als Verhütungsmethode über den Verhütungsmittelfonds der Stadt bezuschusst zu bekommen. Dies erfolgte zum nächstmöglichen Zeitpunkt innerhalb der laufenden Jahresförderung auf- grund der aktuellen Erfahrungen der Beratungsstellen, welche Verhütung von den Familien nachgefragt wurde und in der erwarteten Aufteilung des zur Verfügung stehenden Budgets. Analog zur Beantragung der bisherigen Leistungen des Verhütungsmittelfonds müssen fol- gende Voraussetzungen dafür erfüllt sein: - vollendetes 22. Lebensjahr, - KölnPass oder Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbL, BAföG, BAB, Wohngeld oder Kinderzuschlag, - in Köln gemeldet. Die Höhe der Bezuschussung beläuft sich auf maximal 550 €. Hierbei handelt es sich um eine Bezuschussung von ca. 80-90% der Gesamtkosten einer Vasektomie. Damit möglichst viele Menschen mit niedrigem Einkommen versorgt werden können, ist es analog zur Sterilisation bei der Frau nicht möglich die Gesamtkosten zu finanzieren. gez. Dr. Rau 2

Beratungsverlauf

  1. 27.11.2025

    Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren

    TOP 13.14, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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