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0417/2020

27. Bericht zur Situation Geflüchteter

Mitteilung Ausschuss 02.03.2020

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Anlage Verteildichte

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27. Bericht Situation Geflüchteter

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage Verteildichte

18892 Zeichen

27. Bericht zur Situation Geflüchteter
Stand 31.12.2019
Verteildicht je Stadtteil Anlage zu Kapitel 1.4
Einwohner insgesamt  
31.12.2018 
Ist 31.10.2019 
Ist 30.11.2019 
Ist 31.12.2019 
Anteil Oktober 2019 
Anteil November 2019 
Anteil IV. Quartal 2019 
Notaufnahmen 
Notunterkünfte 
Leichtbauhallen 
Beherbergungsbetrieb 
e
Mobile Wohneinheiten 
Systembauten 
Wohnheime 
Wohnungen 
1 Innenstadt 101 Altstadt-Süd 28.016 653 665 651 612 611 608 590 583 581 569 560 569 2,33% 2,37% 2,32% 2,18% 2,18% 2,17% 2,11% 2,08% 2,07% 2,03% 2,00% 2,03% 0 0 0 185 0 0 260 124 0 0 569 2,03% 
1 Innenstadt 102 Neustadt-Süd 38.517 304 272 250 251 247 249 245 219 217 177 172 175 0,79% 0,71% 0,65% 0,65% 0,64% 0,65% 0,64% 0,57% 0,56% 0,46% 0,45% 0,45% 0 0 0 144 0 0 0 31 0 0 175 0,45% 
1 Innenstadt 103 Altstadt-Nord 18.230 218 199 177 165 157 147 137 137 139 141 136 128 1,20% 1,09% 0,97% 0,91% 0,86% 0,81% 0,75% 0,75% 0,76% 0,77% 0,75% 0,70% 0 0 0 35 0 0 0 93 0 0 128 0,70% 
1 Innenstadt 104 Neustadt-Nord 28.451 84 76 75 80 80 83 84 84 78 78 78 80 0,30% 0,27% 0,26% 0,28% 0,28% 0,29% 0,30% 0,30% 0,27% 0,27% 0,27% 0,28% 0 0 0 0 0 0 57 23 0 0 80 0,28% 
1 Innenstadt 105 Deutz 15.744 406 419 414 389 397 401 404 414 420 420 420 391 2,58% 2,66% 2,63% 2,47% 2,52% 2,55% 2,57% 2,63% 2,67% 2,67% 2,67% 2,48% 0 0 0 0 177 63 0 151 0 0 391 2,48% 128.958 1.343 1,04% 
2 Rodenkirchen 201 Bayenthal 10.362 51 51 51 55 54 44 44 44 44 36 37 38 0,49% 0,49% 0,49% 0,53% 0,52% 0,42% 0,42% 0,42% 0,42% 0,35% 0,36% 0,37% 0 0 0 0 0 38 0 0 0 0 38 0,37% 
2 Rodenkirchen 202 Marienburg 7.169 108 87 74 72 70 67 71 74 81 85 86 97 1,51% 1,21% 1,03% 1,00% 0,98% 0,93% 0,99% 1,03% 1,13% 1,19% 1,20% 1,35% 0 97 0 0 0 0 0 0 0 -97 0 0,00% 
2 Rodenkirchen 203 Raderberg 6.573 12 12 12 12 12 30 85 90 91 91 91 93 0,18% 0,18% 0,18% 0,18% 0,18% 0,46% 1,29% 1,37% 1,38% 1,38% 1,38% 1,41% 0 0 0 0 0 0 0 93 0 0 93 1,41% 
2 Rodenkirchen 204 Raderthal 4.867 12 13 13 13 22 33 33 33 38 38 38 38 0,25% 0,27% 0,27% 0,27% 0,45% 0,68% 0,68% 0,68% 0,78% 0,78% 0,78% 0,78% 0 0 0 0 0 0 0 38 0 0 38 0,78% 
2 Rodenkirchen 205 Zollstock 23.284 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 111 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,48% 0 0 0 0 0 111 0 0 0 0 111 0,48% 
2 Rodenkirchen 206 Rondorf 9.534 184 182 182 193 181 172 171 182 176 169 166 164 1,93% 1,91% 1,91% 2,02% 1,90% 1,80% 1,79% 1,91% 1,85% 1,77% 1,74% 1,72% 0 0 0 0 0 164 0 0 0 0 164 1,72% 
2 Rodenkirchen 207 Hahnwald 2.036 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
2 Rodenkirchen 208 Rodenkirchen 17.707 564 395 308 257 253 223 171 158 138 143 140 2 3,19% 2,23% 1,74% 1,45% 1,43% 1,26% 0,97% 0,89% 0,78% 0,81% 0,79% 0,01% 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 2 0,01% 
2 Rodenkirchen 209 Weiß 5.969 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
2 Rodenkirchen 210 Sürth 10.807 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 78 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,72% 0 0 0 0 0 0 0 78 0 0 78 0,72% 
2 Rodenkirchen 211 Godorf 2.643 108 111 111 110 110 109 109 107 110 99 99 96 4,09% 4,20% 4,20% 4,16% 4,16% 4,12% 4,12% 4,05% 4,16% 3,75% 3,75% 3,63% 0 0 0 0 0 0 0 96 0 0 96 3,63% 
2 Rodenkirchen 212 Immendorf 2.039 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
2 Rodenkirchen 213 Meschenich 8.033 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 111.023 717 0,65% 
3 Lindenthal 301 Klettenberg 10.794 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
3 Lindenthal 302 Sülz 36.661 34 63 61 62 59 61 58 57 62 56 62 60 0,09% 0,17% 0,17% 0,17% 0,16% 0,17% 0,16% 0,16% 0,17% 0,15% 0,17% 0,16% 0 0 0 0 24 0 0 36 0 0 60 0,16% 
3 Lindenthal 303 Lindenthal 30.602 16 16 16 16 18 18 18 18 17 17 17 17 0,05% 0,05% 0,05% 0,05% 0,06% 0,06% 0,06% 0,06% 0,06% 0,06% 0,06% 0,06% 0 0 0 0 0 0 4 13 0 0 17 0,06% 
3 Lindenthal 304 Braunsfeld 12.241 110 104 99 98 94 92 90 85 79 77 72 71 0,90% 0,85% 0,81% 0,80% 0,77% 0,75% 0,74% 0,69% 0,65% 0,63% 0,59% 0,58% 0 0 0 71 0 0 0 0 0 0 71 0,58% 
3 Lindenthal 305 Müngersdorf 8.770 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
3 Lindenthal 306 Junkersdorf 14.925 216 211 216 226 229 238 228 223 217 205 196 185 1,45% 1,41% 1,45% 1,51% 1,53% 1,59% 1,53% 1,49% 1,45% 1,37% 1,31% 1,24% 0 0 0 0 156 0 29 0 0 0 185 1,24% 
3 Lindenthal 307 Weiden 17.476 357 359 356 333 329 326 313 300 299 297 292 279 2,04% 2,05% 2,04% 1,91% 1,88% 1,87% 1,79% 1,72% 1,71% 1,70% 1,67% 1,60% 0 0 0 0 72 0 0 207 0 0 279 1,60% 
3 Lindenthal 308 Lövenich 9.248 45 40 33 20 16 0 0 0 0 0 0 0 0,49% 0,43% 0,36% 0,22% 0,17% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
3 Lindenthal 309 Widdersdorf 12.432 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 153.149 612 0,40% 
4 Ehrenfeld 401 Ehrenfeld 38.193 106 106 104 87 83 82 82 82 82 82 82 82 0,28% 0,28% 0,27% 0,23% 0,22% 0,21% 0,21% 0,21% 0,21% 0,21% 0,21% 0,21% 0 0 0 0 0 0 82 0 0 0 82 0,21% 
4 Ehrenfeld 402 Neuehrenfeld 24.458 537 395 273 247 211 208 236 273 377 410 421 455 2,20% 1,62% 1,12% 1,01% 0,86% 0,85% 0,96% 1,12% 1,54% 1,68% 1,72% 1,86% 337 0 0 61 0 0 0 57 0 0 455 1,86% 
4 Ehrenfeld 403 Bickendorf 16.492 92 96 96 96 94 94 91 92 92 89 87 83 0,56% 0,58% 0,58% 0,58% 0,57% 0,57% 0,55% 0,56% 0,56% 0,54% 0,53% 0,50% 0 0 0 23 0 0 0 60 0 0 83 0,50% 
4 Ehrenfeld 404 Vogelsang 8.221 16 17 17 16 16 16 16 16 16 18 19 19 0,19% 0,21% 0,21% 0,19% 0,19% 0,19% 0,19% 0,19% 0,19% 0,22% 0,23% 0,23% 0 0 0 0 0 0 0 19 0 0 19 0,23% 
4 Ehrenfeld 405 Bocklemünd/Mengenich 10.786 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
4 Ehrenfeld 406 Ossendorf 11.236 492 121 125 120 123 122 121 126 124 125 123 123 4,38% 1,08% 1,11% 1,07% 1,09% 1,09% 1,08% 1,12% 1,10% 1,11% 1,09% 1,09% 0 0 0 0 0 118 0 5 0 0 123 1,09% 109.386 762 0,70% 
5 Nippes 501 Nippes 37.200 243 247 252 240 223 228 219 216 219 218 214 209 0,65% 0,66% 0,68% 0,65% 0,60% 0,61% 0,59% 0,58% 0,59% 0,59% 0,58% 0,56% 0 0 0 147 0 0 62 0 0 0 209 0,56% 
5 Nippes 502 Mauenheim 5.765 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
5 Nippes 503 Riehl 12.024 313 259 150 155 146 143 143 132 132 106 106 95 2,60% 2,15% 1,25% 1,29% 1,21% 1,19% 1,19% 1,10% 1,10% 0,88% 0,88% 0,79% 0 0 0 0 0 0 95 0 0 0 95 0,79% 
5 Nippes 504 Niehl 20.184 140 133 128 84 84 84 74 95 95 110 112 110 0,69% 0,66% 0,63% 0,42% 0,42% 0,42% 0,37% 0,47% 0,47% 0,54% 0,55% 0,54% 0 0 0 14 0 0 0 96 0 0 110 0,54% 
5 Nippes 505 Weidenpesch 13.924 8 8 8 6 6 6 6 6 6 6 4 4 0,06% 0,06% 0,06% 0,04% 0,04% 0,04% 0,04% 0,04% 0,04% 0,04% 0,03% 0,03% 0 0 0 0 0 0 4 0 0 0 4 0,03% 
5 Nippes 506 Longerich 13.742 69 69 69 69 69 64 64 64 64 64 64 64 0,50% 0,50% 0,50% 0,50% 0,50% 0,47% 0,47% 0,47% 0,47% 0,47% 0,47% 0,47% 0 0 0 0 0 64 0 0 0 0 64 0,47% 
5 Nippes 507 Bilderstöckchen 15.829 72 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,45% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 118.668 482 0,41% 
6 Chorweiler 601 Merkenich 5.768 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 602 Fühlingen 2.011 0 0 0 0 0 0 0 0 0 113 113 113 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 5,62% 5,62% 5,62% 0 0 0 0 0 113 0 0 0 0 113 5,62% 
6 Chorweiler 603 Seeberg 11.319 73 86 86 81 81 68 79 66 69 63 63 61 0,64% 0,76% 0,76% 0,72% 0,72% 0,60% 0,70% 0,58% 0,61% 0,56% 0,56% 0,54% 0 0 0 0 53 0 8 0 0 0 61 0,54% 
6 Chorweiler 604 Heimersdorf 6.213 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 605 Lindweiler 3.486 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 606 Pesch 7.807 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 607 Esch/Auweiler 6.989 151 141 136 136 145 145 145 140 138 138 137 136 2,16% 2,02% 1,95% 1,95% 2,07% 2,07% 2,07% 2,00% 1,97% 1,97% 1,96% 1,95% 0 0 0 0 0 136 0 0 0 0 136 1,95% 
6 Chorweiler 608 Volkhoven/Weiler 6.137 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 609 Chorweiler 13.073 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 610 Blumenberg 5.403 51 51 56 56 56 56 56 56 56 0 0 0 0,94% 0,94% 1,04% 1,04% 1,04% 1,04% 1,04% 1,04% 1,04% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 611 Roggendorf/Thenhoven 4.543 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 612 Worringen 10.251 87 63 63 56 56 53 52 52 54 16 16 16 0,85% 0,61% 0,61% 0,55% 0,55% 0,52% 0,51% 0,51% 0,53% 0,16% 0,16% 0,16% 0 0 0 0 0 0 0 16 0 0 16 0,16% 83.000 326 0,39% 
7 Porz 701 Poll 11.464 253 254 251 255 253 255 253 254 253 244 248 250 2,21% 2,22% 2,19% 2,22% 2,21% 2,22% 2,21% 2,22% 2,21% 2,13% 2,16% 2,18% 0 0 0 0 0 0 0 250 0 0 250 2,18% 
7 Porz 702 Westhoven 5.545 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 703 Ensen 7.679 129 141 140 133 128 120 128 125 133 126 136 144 1,68% 1,84% 1,82% 1,73% 1,67% 1,56% 1,67% 1,63% 1,73% 1,64% 1,77% 1,88% 0 0 0 0 0 144 0 0 0 0 144 1,88% 
7 Porz 704 Gremberghoven 3.063 108 108 113 108 94 94 94 94 90 90 82 82 3,53% 3,53% 3,69% 3,53% 3,07% 3,07% 3,07% 3,07% 2,94% 2,94% 2,68% 2,68% 0 0 0 0 0 0 0 82 0 0 82 2,68% 
7 Porz 705 Eil 9.175 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 706 Porz 15.107 140 137 113 105 93 88 76 76 68 69 81 9 0,93% 0,91% 0,75% 0,70% 0,62% 0,58% 0,50% 0,50% 0,45% 0,46% 0,54% 0,06% 0 0 0 0 0 0 0 9 0 0 9 0,06% 
7 Porz 707 Urbach 12.687 14 0 86 138 152 156 157 154 155 159 148 151 0,11% 0,00% 0,68% 1,09% 1,20% 1,23% 1,24% 1,21% 1,22% 1,25% 1,17% 1,19% 0 0 0 0 151 0 0 0 0 0 151 1,19% 
7 Porz 708 Elsdorf 1.704 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 709 Grengel 5.554 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 710 Wahnheide 7.900 128 128 128 115 137 135 133 173 175 199 203 203 1,62% 1,62% 1,62% 1,46% 1,73% 1,71% 1,68% 2,19% 2,22% 2,52% 2,57% 2,57% 0 0 0 0 0 0 0 203 0 0 203 2,57% 
7 Porz 711 Wahn 7.191 88 88 88 88 83 83 83 82 82 82 82 87 1,22% 1,22% 1,22% 1,22% 1,15% 1,15% 1,15% 1,14% 1,14% 1,14% 1,14% 1,21% 0 0 0 0 0 70 0 17 0 0 87 1,21% 
7 Porz 712 Lind 3.725 229 242 230 220 216 213 214 211 191 175 171 176 6,15% 6,50% 6,17% 5,91% 5,80% 5,72% 5,74% 5,66% 5,13% 4,70% 4,59% 4,72% 0 0 0 0 150 0 0 26 0 0 176 4,72% 
7 Porz 713 Libur 1.131 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 714 Zündorf 11.812 94 94 94 93 93 92 93 93 93 93 93 92 0,80% 0,80% 0,80% 0,79% 0,79% 0,78% 0,79% 0,79% 0,79% 0,79% 0,79% 0,78% 0 0 0 0 0 68 0 24 0 0 92 0,78% 
7 Porz 715 Langel 3.484 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 716 Finkenberg 7.085 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 114.306 1.194 1,04% 
8 Kalk 801 Humboldt/Gremberg 15.458 51 43 43 43 43 43 29 29 29 0 0 0 0,33% 0,28% 0,28% 0,28% 0,28% 0,28% 0,19% 0,19% 0,19% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
8 Kalk 802 Kalk 24.242 522 498 519 511 510 498 504 481 476 397 385 386 2,15% 2,05% 2,14% 2,11% 2,10% 2,05% 2,08% 1,98% 1,96% 1,64% 1,59% 1,59% 0 0 0 116 0 0 0 270 0 0 386 1,59% 
8 Kalk 803 Vingst 13.052 62 71 49 50 50 50 50 50 50 50 50 50 0,48% 0,54% 0,38% 0,38% 0,38% 0,38% 0,38% 0,38% 0,38% 0,38% 0,38% 0,38% 0 0 0 0 0 0 0 50 0 0 50 0,38% 
8 Kalk 804 Höhenberg 12.536 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
8 Kalk 805 Ostheim 13.810 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
8 Kalk 806 Merheim 11.172 238 235 199 143 142 142 143 147 148 145 141 135 2,13% 2,10% 1,78% 1,28% 1,27% 1,27% 1,28% 1,32% 1,32% 1,30% 1,26% 1,21% 0 0 0 0 0 0 135 0 0 0 135 1,21% 
8 Kalk 807 Brück 10.403 175 158 166 179 161 155 145 142 142 172 169 159 1,68% 1,52% 1,60% 1,72% 1,55% 1,49% 1,39% 1,36% 1,36% 1,65% 1,62% 1,53% 0 0 0 101 0 58 0 0 0 0 159 1,53% 
8 Kalk 808 Rath/Heumar 11.771 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
8 Kalk 809 Neubrück 9.077 157 155 155 155 155 155 184 184 184 185 164 164 1,73% 1,71% 1,71% 1,71% 1,71% 1,71% 2,03% 2,03% 2,03% 2,04% 1,81% 1,81% 0 0 0 0 0 164 0 0 0 0 164 1,81% 121.521 894 0,74% 
9 Mülheim 901 Mülheim 42.749 563 519 515 504 502 488 487 486 462 405 407 397 1,32% 1,21% 1,20% 1,18% 1,17% 1,14% 1,14% 1,14% 1,08% 0,95% 0,95% 0,93% 0 0 0 110 0 0 82 205 0 0 397 0,93% 
9 Mülheim 902 Buchforst 7.531 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
9 Mülheim 903 Buchheim 13.016 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
9 Mülheim 904 Holweide 21.085 31 30 23 28 28 30 28 26 20 184 201 173 0,15% 0,14% 0,11% 0,13% 0,13% 0,14% 0,13% 0,12% 0,09% 0,87% 0,95% 0,82% 0 0 0 1 172 0 0 0 0 -1 172 0,82% 
9 Mülheim 905 Dellbrück 21.849 208 212 196 199 196 173 160 174 157 162 139 158 0,95% 0,97% 0,90% 0,91% 0,90% 0,79% 0,73% 0,80% 0,72% 0,74% 0,64% 0,72% 0 0 0 21 0 0 137 0 0 0 158 0,72% 
9 Mülheim 906 Höhenhaus 15.724 282 257 262 256 258 240 240 240 241 241 241 241 1,79% 1,63% 1,67% 1,63% 1,64% 1,53% 1,53% 1,53% 1,53% 1,53% 1,53% 1,53% 0 0 0 0 0 0 0 241 0 0 241 1,53% 
9 Mülheim 907 Dünnwald 11.790 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
9 Mülheim 908 Stammheim 8.179 198 209 189 199 194 189 180 168 168 178 178 161 2,42% 2,56% 2,31% 2,43% 2,37% 2,31% 2,20% 2,05% 2,05% 2,18% 2,18% 1,97% 0 0 0 0 161 0 0 0 0 0 161 1,97% 
9 Mülheim 909 Flittard 8.050 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 149.973 1.130 0,75% 
Summe 1.089.984 9.602 8.646 8.221 7.935 7.820 7.669 7.616 7.613 7.628 7.612 7.542 7.460 0,88% 0,79% 0,75% 0,73% 0,72% 0,70% 0,70% 0,70% 0,70% 0,70% 0,69% 0,68% 337 97 0 1029 1116 1311 955 2615 0 0 7.460 0,68% 
Anteil III. Quartal 2019 
Ist 31.08.2019 
Anteil Bezirk 
Dezember 2019 
vorauss. Anteil Dezember 
2019 
Ist-Belegungs-Prognose 
31.12.2019 
Anteil I. Quartal 2019 
Anteil April 2019 
Verteilung der Ist-Belegung auf die Unterbringungsarten 
Vorauss. Ist-Plus bis 
31.12.2019 
Vorauss. Ist-Minus bis 
31.12.2019 
Anteil Mai 2019 
Einwohner Bezirk 
Reale Belegung Bezirk 
Novemberr 2019 
Anteil II. Quartal 2019 
Anteil August 2019 
Stadtbezirk 
St. Bez. Nr. 
Ist 31.01.2019 
Ist 28.02.2019 
Anteil Janur 2019 
Anteil Februar 2019 
Ist 30.06.2019 
Ist 31.07.2019 
Ist 30.09.2019 
Stadtteil 
Stadtteil Nr. 
Anteil Juli 2019 
Ist 31.03.2019 
Ist 30.04.2019 
Ist 31.05.2019

27. Bericht zur Situation Geflüchteter
Stand 31.12.2019
Verteildicht je Stadtteil Anlage zu Kapitel 1.4
Zusammenfassung Stadtbezirke 
Einwohner insgesamt  
31.12.2018 
Ist 30.11.2019 
Ist 31.12.2019 
Anteil Oktober 2019 
Anteil November 2019 
Anteil IV. Quartal 2019 
Notaufnahmen 
Notunterkünfte 
Leichtbauhallen 
Beherbergungsbetrieb 
e
Mobile Wohneinheiten 
Systembauten 
Wohnheime 
Wohnungen 
1 Innenstadt 128.958 1.665 1.631 1.567 1.497 1.492 1.488 1.460 1.437 1.435 1.385 1.366 1.343 1,29% 1,26% 1,22% 1,16% 1,16% 1,15% 1,13% 1,11% 1,11% 1,07% 1,06% 1,04% 0 0 0 364 177 63 317 422 0 0 1.343 1,04% 
2 Rodenkirchen 111.023 1.039 851 751 712 702 678 684 688 678 661 657 717 0,94% 0,77% 0,68% 0,64% 0,63% 0,61% 0,62% 0,62% 0,61% 0,60% 0,59% 0,65% 0 97 0 0 0 313 0 307 0 -97 620 0,56% 
3 Lindenthal 153.149 778 793 781 755 745 735 707 683 674 652 639 612 0,51% 0,52% 0,51% 0,49% 0,49% 0,48% 0,46% 0,45% 0,44% 0,43% 0,42% 0,40% 0 0 0 71 252 0 33 256 0 0 612 0,40% 
4 Ehrenfeld 109.386 1.243 735 615 566 527 522 546 589 691 724 732 762 1,14% 0,67% 0,56% 0,52% 0,48% 0,48% 0,50% 0,54% 0,63% 0,66% 0,67% 0,70% 337 0 0 84 0 118 82 141 0 0 762 0,70% 
5 Nippes 118.668 845 716 607 554 528 525 506 513 516 504 500 482 0,71% 0,60% 0,51% 0,47% 0,44% 0,44% 0,43% 0,43% 0,43% 0,42% 0,42% 0,41% 0 0 0 161 0 64 161 96 0 0 482 0,41% 
6 Chorweiler 83.000 362 341 341 329 338 322 332 314 317 330 329 326 0,44% 0,41% 0,41% 0,40% 0,41% 0,39% 0,40% 0,38% 0,38% 0,40% 0,40% 0,39% 0 0 0 0 53 249 8 16 0 0 326 0,39% 
7 Porz 114.306 1.183 1.192 1.243 1.255 1.249 1.236 1.231 1.262 1.240 1.237 1.244 1.194 1,03% 1,04% 1,09% 1,10% 1,09% 1,08% 1,08% 1,10% 1,08% 1,08% 1,09% 1,04% 0 0 0 0 301 282 0 611 0 0 1.194 1,04% 
8 Kalk 121.521 1.205 1.160 1.131 1.081 1.061 1.043 1.055 1.033 1.029 949 909 894 0,99% 0,95% 0,93% 0,89% 0,87% 0,86% 0,87% 0,85% 0,85% 0,78% 0,75% 0,74% 0 0 0 217 0 222 135 320 0 0 894 0,74% 
9 Mülheim 149.973 1.282 1.227 1.185 1.186 1.178 1.120 1.095 1.094 1.04 8 1.170 1.166 1.130 0,85% 0,82% 0,79% 0,79% 0,79% 0,75% 0,73% 0,73% 0,70% 0,78% 0,78% 0,75% 0 0 0 132 333 0 219 446 0 -1 1.129 0,75% 
0 Gesamt 1.089.984 9.602 8.646 8.221 7.935 7.820 7.669 7.616 7.613 7.628 7.612 7.542 7.460 0,88% 0,79% 0,75% 0,73% 0,72% 0,70% 0,70% 0,70% 0,70% 0,70% 0,69% 0,68% 337 97 0 1.029 1.116 1.311 955 2.615 0 -98 7.362 0,68% 
Ist 30.09.2019 
Anteil III. Quartal 2019 
Anteil August 2019 
Ist 31.08.2019 
Ist 31.10.2019 
Stadtbezirk 
St. Bez. Nr. 
Verteilung der Ist-Belegung auf die Unterbringungsarten 
vorauss. Anteil Dezember 
2019 
Ist-Belegungs-Prognose 
31.12.2019 
Anteil I. Quartal 2019 
Ist 31.03.2019 
Stadtteil 
Vorauss. Ist-Plus bis 
31.12.2019 
Vorauss. Ist-Minus bis 
31.12.2019 
Ist 30.04.2019 
Ist 31.01.2019 
Ist 28.02.2019 
Anteil Janur 2019 
Ist 31.05.2019 
Anteil Juli 2019 
Ist 31.07.2019 
Stadtteil Nr. 
Anteil Mai 2019 
Anteil April 2019 
Anteil Februar 2019 
Ist 30.06.2019 
Anteil II. Quartal 2019

27. Bericht Situation Geflüchteter

174011 Zeichen

Situation Geflüchteter in Köln 
 
 
 
 
27. Bericht 
 
(Jahresbericht 2019) 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit 
und Wohnen 
Amt für Wohnungswesen 
 
Stand 31.12.2019

27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Inhalt 
Einleitung  ............................................................................................................................................... 1 
1. Zahlen und Daten  ............................................................................................................................. 1 
1.1 Gesamtzahlen  ............................................................................................................................ 1 
1.2 Alters-und Familienstruktur sowie Herkunft  ........................................................................... 3 
1.3 Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsarten  ........................................................... 4 
1.4 Verteilung der Objekte je Stadtbezirk  ..................................................................................... 5 
1.5 Ausländerrechtliche Zahlen, Daten, Fakten  ........................................................................... 7 
2. Ressourcenmanagement  ................................................................................................................ 9 
2.1 Zielvorgaben für 2019 ............................................................................................................. 10 
2.2 Sachstand IV. Quartal 2019  ................................................................................................... 11 
2.2.1 Ziel 1: Steigerung des Anteils an abgeschlossenen Unterkunftseinheiten  .............. 11 
Maßnahme a) Beendigung der Unterbringung in Notunterkünften und Leichtbauhallen  12 
Maßnahme b) sukzessive Schließung kostenintensiver Standorte  .................................... 12 
Maßnahme c) Schaffung von Unterkunftsplätzen durch Neubau und Anmietung  ........... 13 
2.2.2 Ziel 2: Abbau von 500 Unterbringungsplätzen in Beherbergungsbetrieben  ............ 15 
2.2.3 Ziel 3: Aufbau einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen  ......................... 16 
2.3 Vorhalteflächen zur Unterbringung von Geflüchteten  .................................................... 16 
2.4 Nutzung neu geschaffener Spielplätze  ................................................................................. 17 
2.5 Ressourcen für allein reisende Frauen mit und ohne Kinder  ............................................ 17 
2.6 Ressourcen für LSBTI-Geflüchtete  ....................................................................................... 19 
2.7 Barrierefreie und behindertengerechte Ressourcen  .......................................................... 19 
2.8 Ressourcen für Geflüchtete mit psychischen Belastungen  ............................................... 20 
2.9 BImA-Objekte  ........................................................................................................................... 20 
2.10 Ausblick Ziele 2020  ............................................................................................................... 21 
2.11 Finanzen  .................................................................................................................................. 23 
3. öffentlich geförderter Wohnungsbau  ........................................................................................... 24 
4. Betreuung / Standards / Strukturmaßnahmen  ........................................................................... 26 
4.1 Konzeptioneller Auftrag und Kooperationen  ........................................................................ 26 
4.2 Betreuungsschlüssel  ............................................................................................................... 27 
4.3 Stärkung Ehrenamt  .................................................................................................................. 28 
4.3.1 Standortbezogen ............................................................................................................... 29 
4.3.2 Standortübergreifend  ....................................................................................................... 30 
4.4 WIKU-Website / administrative Unterstützung  .................................................................... 31 
4.5 weitere Projekte  ........................................................................................................................ 32 
5. Integration  ........................................................................................................................................ 33

27. Bericht  Stand 31.12.2019 
5.1. Integrationsauftrag  .................................................................................................................. 33 
5.2. Kinder- und Jugendhilfe  ......................................................................................................... 34 
5.2.1 Unbegleitete minderjährige Ausländer  .......................................................................... 34 
5.2.2 Präventive Kinder- und Jugendhilfe  ............................................................................... 35 
5.2.3 Kindertagesbetreuung  ...................................................................................................... 35 
5.2.4 Familienbegleitende Hilfen zur vorschulischen Bildung und Erziehung  ................... 36 
5.3 Wohnungssituation  .................................................................................................................. 37 
5.3.1 Auszugsmanagement  ...................................................................................................... 37 
5.3.2 Wohnberechtigungsschein  .............................................................................................. 38 
5.3.3 Wegweiser Wohnen in Köln  ............................................................................................ 38 
5.4 Arbeitssituation  ......................................................................................................................... 38 
5.4.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö) ................................................... 40 
5.4.2 Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration  ............................................................. 41 
5.4.3 Welcome Walks und Einzelveranstaltungen  ................................................................ 41 
5.4.4. Landesinitiative Gemeinsam klappt`s – Durchstarten in Ausbildung und Arbeit  ... 42 
5.5 Einkommens- und Vermögenssituation  ................................................................................ 42 
5.6 Bildungssituation  ...................................................................................................................... 43 
5.6.1 Vorbereitungsklassen  ....................................................................................................... 43 
5.6.2 Bildungsprojekte  ............................................................................................................... 46 
5.6.3 Integrationskurse und Deutsch als Fremdsprache  ...................................................... 47 
5.6.4 Deutsch als Fremdsprache bei der VHS Köln  .............................................................. 48 
5.7 Gesundheitssituation  ............................................................................................................... 48 
5.7.1 Infektionsschutz  ................................................................................................................ 49 
5.7.2 Individuelle Versorgung  ................................................................................................... 49 
5.7.3 Schwangerenversorgung  ................................................................................................. 50 
5.7.3 Fachaustausch und Gutachten  ....................................................................................... 51 
5.7.4 Ärztliche Sprechstunden in Notaufnahmen  .................................................................. 52 
5.7.5 Integration in die Regelversorgung  ................................................................................ 52 
5.7.6 Zahngesundheit  ................................................................................................................ 52 
5.7.7 Seiteneinsteigeruntersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes  .... 52 
5.7.8 Beratungsleistungen des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes  ................. 53 
5.7.9 Beratungsangebot der Abteilung Soziale Psychiatrie  ................................................. 53 
5.7.10 Sexuelle und reproduktive Gesundheit  ....................................................................... 54 
5.7.11 Psychosoziale Betreuung  .............................................................................................. 54 
Nachwort  .............................................................................................................................................. 55

1 
Einleitung 
Die Stadt Köln erfüllt mit der Unterbringung und sozialen Betreuung von Geflüchteten ihren 
gesetzlichen Auftrag aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie dem Ordnungsbe- 
hördengesetz NRW (OBG NRW) und stellt die Unterbringung für alle Personen (auch uner- 
laubt Eingereiste) sicher, die durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden.  
Hierfür hält die Stadt selbst eine Vielzahl an Unterkünften im gesamten Stadtgebiet vor, be- 
ziehungsweise hat Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter langfristig angemietet. Die sozi- 
ale Betreuung der Geflüchteten wird durch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 
kirchliche und private Träger sichergestellt und von einer großen Anzahl ehrenamtlicher Hel- 
ferinnen und Helfer unterstützt.  
Dieser Bericht gibt einen Überblick über das Jahr 2019. 
1. Zahlen und Daten 
1.1 Gesamtzahlen 
Die Gesamtzahl der untergebrachten Geflüchteten lag zum 31.12.2019 (7.460) deutlich unter 
dem Niveau vom 31.12.2018 (10.216). Im Jahresverlauf sank die Zahl kontinuierlich seit Ja- 
nuar 2019. Die Steigerung der Zahlen von unerlaubt eingereisten Personen in den Winter- 
monaten, wie sie in den Vorjahren festgestellt wurde, ist zum Ende des Jahres 2019 nicht 
eingetreten.1 
Am 28.11.2019 hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Lan- 
des Nordrhein-Westfalen einen Erlass zur „Unterbringung unerlaubt eingereister Ausländer 
in Landeseinrichtungen“ bekannt gegeben. Demnach sollen unerlaubt eingereiste Ausländer 
zunächst in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Mönchengladbach untergebracht werden.  
Tatsächlich ist die Stadt Köln daher für deren Unterbringung nur noch in Ausnahmefällen und 
nur für sehr kurze Zeit zuständig. In der Praxis entstehen solche Ausnahmen, wenn eine Ein- 
zelperson / Familie Köln direkt ansteuern, eine Weiterreise in die Erstaufnahmeeinrichtung 
des Landes (EAE) am Tag der Vorsprache aber aus gesundheitlichen oder humanitären 
Gründen nicht zugemutet werden kann. Die durch den Landeserlass eingeführte Praxis hat 
offenbar dazu geführt, dass weniger unerlaubt eingereiste Ausländer Köln unmittelbar aufsu- 
chen. 
Die Zuweisungen durch die Bezirksregierung in Arnsberg erfolgen überwiegend im Rahmen 
der Familienzusammenführung und lagen im gesamten Jahr 2019 durchschnittlich bei drei 
Personen pro Woche. 
Die Zuweisungsquote lag zum Stichtag 31.12.2019 bei 97,49%. 
Da täglich neue Geflüchtete die Bundesrepublik Deutschland erreichen, schwankt die Zuwei- 
sungsquote ebenso wie die absolute deutschlandweite Fallzahl und daher auch die daraus 
resultierenden Zuweisungen. Eine seriöse Prognose der zukünftigen Entwicklung ist auf- 
grund der politischen Instabilität in Krisenregionen nicht möglich.  
  
                                                           
1 Auch im Januar 2020 wurde bisher keine bemerkenswerte Steigerung unerlaubt Eingereister registriert. Auf 
den ersten Quartalsbericht 2020 wird verwiesen.

2 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Jahreswerte 2010 – 2019 
 
 
 
Seit Anfang des Jahres 2019 sinken die Zahlen der Geflüchteten, die in Köln untergebracht 
werden, langsam aber kontinuierlich. Im Vergleich zum 31.12.2014 werden allerdings immer 
noch ca. ein Drittel mehr Geflüchtete in Köln untergebracht und betreut. 
Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen seit Dezember 2018 
 
 
1.638 1.949 2.196 
3.072 
5.141 
10.153 
13.253 
10.189 10.216 
7.460 
0
2.000 
4.000 
6.000 
8.000 
10.000 
12.000 
14.000 
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 
Anzahl untergebrachter Geflüchteter (Stichtag 31.12.) 
533 
-614 -956 
-425 -286 -115 -151 -53 -3
15 
-16 -70 -82 
10.216 
9.602 
8.646 8.221 7.935 7.820 7.669 7.616 7.613 7.628 7.612 7.542 7.460 
-2.000 
0
2.000 
4.000 
6.000 
8.000 
10.000 
12.000 
Dez 18 Jan 19 Feb 19 Mrz 19 Apr 19 Mai 19 Jun 19 Jul 19 Aug  19 Sep 19 Okt 19 Nov 19 Dez 19 
monatliche Entwicklung der Unterbringung 
Veränderung zum Vormonat Bestand

3 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
1.2 Alters-und Familienstruktur sowie Herkunft 
Im Hinblick auf die unterschiedlichen Bedarfe an sozialer Infrastruktur wird jeweils zum 
30.06. und 31.12. des Jahres eine Analyse der Personenstruktur erstellt. Betrachtete As- 
pekte sind hier Alter, Familie und Herkunft. 
 
 
 
Diese Darstellung betrachtet nicht den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen Aus- 
länder. Diese werden nicht durch das Amt für Wohnungswesen untergebracht und betreut, 
sondern durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie.

4 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Die Schutzsuchenden reisen aus folgenden Herkunftsländern ein: 
 
 
 
*Äthiopien, Bangladesch, China, Libanon, Libyen, Mongolei, Myanmar sowie Staatenlose beziehungsweise Menschen mit un- 
geklärter Nationalität. 
1.3 Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsarten 
Tatsächliche Belegung je Unterkunftsart: 
 
 
  
Stichtag 31.12.2017 31.12.2018 31.03.2019 30.06.2019 30.09.2019 3 1.12.2019 
Notaufnahmen 355 529 141 81 253 337 
Notunterkünfte 1.104 992 230 109 217 97 
Leichtbauhallen 411 526 0 0 0 0
Beherbergungsbetriebe 2.465 2.059 1.739 1.510 1.334 1.029
Mobile Wohneinheiten 1.347 1.516 1.496 1.437 1.163 1.116 
Systembauten 1.207 1.137 1.116 1.070 1.117 1.311 
Wohnungen 2.124 2.217 2.305 2.403 2.550 2.615 
Wohnheime 1.176 1.240 1.194 1.059 994 955 
Summe 10.189 10.216 8.221 7.669 7.628 7.460

5 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Grafische Darstellung: 
 
 
1.4 Verteilung der Objekte je Stadtbezirk 
Die Verteildichte gibt, basierend auf der tatsächlichen Belegung der Unterkünfte zum Stich- 
tag, das Verhältnis von Einwohnern eines Stadtbezirks zu den in diesem Bezirk in städti- 
schen Unterkünften untergebrachten geflüchteten Menschen an. Durch Aus- und Umzüge, 
Verlegungen in andere Unterkünfte etc. sind diese Zahlen in ständiger dynamischer Entwick- 
lung.  
Dargestellt sind die reale Belegung der Unterkünfte sowie der Anteil geflüchteter Menschen 
im Stadtbezirk jeweils zum Quartalsende 2019. 
Die Veränderung der Verteildichte innerhalb eines Jahres wird von der Entwicklung der Ge- 
samtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt diese Gesamtfallzahl, so sinkt die Verteildichte 
ebenfalls.

6 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
 
Eine detaillierte Übersicht der Verteildichte bezogen auf die Stadtteile ist in der Anlage dar- 
gestellt. 
Der Rat der Stadt Köln verabschiedete bereits im Jahr 2004 die „Leitlinien zur Unterbringung 
und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ als Grundlage der zukünftigen Politik zum Thema 
Geflüchtete in Köln. Zielsetzung nach diesen Leitlinien ist, die Geflüchteten in abgeschlosse- 
nen Unterkunftseinheiten und an Standorten mit nicht mehr als 80 Geflüchteten unterzubrin- 
gen.  
In 2019 wurden sehr viele Standorte neu in Betrieb genommen (siehe Pkt. 2.2.1). Die Anzahl 
der Geflüchteten in abgeschlossenen Unterkunftseinheiten mit eigener Sanitäreinrichtung 
und eigener Küche wurde dadurch drastisch erhöht. Die Kapazität einzelner Standorte liegt 
allerdings deutlich über dem Ziel von nicht mehr als 80 Geflüchteten (siehe Pkt. 2.2.1 Ziel 1 
Maßnahme c). Insofern bedarf es auch weiterhin einiger Anstrengung, um die Maßgabe der 
„Leitlinie zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ zu erreichen.  
Abschließend wird festgestellt, dass der Anteil untergebrachter Geflüchteter im gesamten 
Stadtgebiet nur in den Stadtbezirken Innenstadt und Porz geringfügig über 1% (1,04% siehe 
o.g. Diagramm) der Gesamtbevölkerung liegt. 
1,04% 
0,56% 
0,40% 
0,70% 
0,41% 
0,39% 
1,04% 
0,74% 
0,75% 
0,68% 
1,11% 
0,61% 
0,44% 
0,63% 
0,43% 
0,38% 
1,08% 
0,85% 
0,70% 
0,70% 
1,15% 
0,61% 
0,48% 
0,48% 
0,44% 
0,39% 
1,08% 
0,86% 
0,75% 
0,70% 
1,22% 
0,68% 
0,51% 
0,56% 
0,51% 
0,41% 
1,09% 
0,93% 
0,79% 
0,75% 
0,00% 0,20% 0,40% 0,60% 0,80% 1,00% 1,20% 1,40% 
Innenstadt 
Rodenkirchen 
Lindenthal 
Ehrenfeld 
Nippes 
Chorweiler 
Porz 
Kalk 
Mülheim 
Gesamt 
Verteildichte in den Stadtbezirken 
Anteil I. Quartal 2019 
Anteil II. Quartal 2019 
Anteil III. Quartal 2019 
Anteil IV. Quartal 2019

7 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
1.5 Ausländerrechtliche Zahlen, Daten, Fakten 
Das Ausländeramt der Stadt Köln liefert zahlreiche Daten zur Entwicklung des Aufkommens 
an Geflüchteten sowie ihres aufenthaltsrechtlichen Status. Nachstehend werden die Informa- 
tionen für 2019 zusammengefasst.  
 
Der Anstieg der Anträge auf Asyl in 2019 ist eine Folge des in Mitte 2018 aufgehobenen Zu- 
weisungsstopps für Köln.

8 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
 
Im Jahr 2019 haben mit Stand 31.12.2019  2.201 Personen bei der Anlauf- und Beratungs- 
stelle der Stadt Köln für unerlaubt eingereiste Menschen vorgesprochen. Dies ist eine deutli- 
che Verringerung gegenüber dem Vorjahr. 
Jahr  Zahl der unerlaubt eingereisten Perso- 
nen 
2013 1.286 
2014 2.957 
2015 3.957 
2016 2.126 
2017 1.841 
2018 3.560 
2019 2.201 
Das Phänomen der stark angestiegenen unerlaubten Einreisen von Menschen aus den 
Westbalkanstaaten in den Herbst- und Wintermonaten 2018/19 konnte Ende 2019 bis jetzt 
nicht festgestellt werden. Im vierten Quartal 2019 betrug die Zahl der registrierten unerlaub- 
ten Einreisen lediglich 519 Personen.2  
Dies konnte vor allem durch Verfahrensoptimierungen im Registrierungsprozess erreicht 
werden, die im Zuge der Winterzuwanderung 2018/2019 in enger Abstimmung mit den Be- 
zirksregierungen Arnsberg und Köln sowie dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge 
und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen implementiert wurden.  
Entwicklung Anzahl geduldeter Personen  
In Köln leben zum Stichtag 31.12.2019 rund 6.000 Personen im Status der Duldung. Die Dul- 
dungsgründe wurden im Ausländerzentralregister (AZR) neu strukturiert. Die aktuellen Dul- 
dungen werden derzeit sukzessive (jeweils bei Vorsprache der geduldeten Person) in die 
neue Zuordnung überführt.  
Duldungsgrund  Personen  
fehlende Reisedokumente 2.112  
medizinische Gründe 158  
familiäre Gründe 698  
Ausbildungsduldung 260  
                                                           
2 (IV. Quartal 2018: 2.000 Personen)

9 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Eltern von Kindern mit Aufenthaltserlaubnis gem. § 25a  51  
Laufendes Gerichtsverfahren oder Strafermittlungen 7 
Offenes Verfahren Vaterschaftsanerkennung  2 
dringende persönliche/humanitäre Gründe oder bes. öffentliche Interesse 253  
Asylfolgeantrag gestellt 4 
Gesetzliche Abschiebehindernisse nach § 60 AufenthG 4  
Konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung stehen bevor 56  
sonst. Gründe (Zuordnung noch nicht abgeschlossen)  2.386  
Gesamt  5.991  
Projekt „Bleiberechtsinitiative“  
Das Projekt Bleiberecht verfolgt die Zielsetzung, die Perspektiven von Menschen, die seit 
mehr als acht Jahren in Köln mit dem ungesicherten Status der Duldung leben, zu verbes- 
sern und ihnen – wenn möglich – Existenzsicherheit zu geben. 
Derzeit werden 1.119  geduldete Ausländer und Ausländerinnen im Projekt  aufenthaltsrecht- 
lich  betreut. An dem Projekt sind neben dem Ausländeramt die fünf Beratungseinrichtungen 
Rom e.V., Caritas, Diakonisches Werk e.V., Kölner Flüchtlingsrat und agisra beteiligt. Von 
dieser Personengruppe werden gemeinsam 525  Personen intensiver beraten. Das sind mehr 
als 50 % der volljährigen Projektteilnehmenden.  
Seit Projektbeginn bis zum 31.12.2019 konnte bereits 133  geduldeten Personen ein Aufent- 
haltstitel erteilt werden.  
2. Ressourcenmanagement 
Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um einerseits der durch kommunal nicht be- 
einflussbaren Ursachen bedingten deutlichen Schwankungen der Anzahl geflüchteter Men- 
schen gerecht zu werden und um andererseits die Qualität der Unterkünfte - gerade hinsicht- 
lich der notwendigen Privatsphäre - stetig zu verbessern. 
An Unterbringungsressourcen für Geflüchtete stehen die nachfolgenden Kategorien von ver- 
schiedenen baulichen Unterbringungsarten zur Verfügung: 
Notaufnahme :   
Bauart: konventionelle Bauweise 
Unterbringungsqualität: 
 Gemeinschaftsverpflegung, Gemeinschaftssanitärräume 
Nutzungsart: nicht abgeschlossene Unterbringungsein heiten, temporäre Nut- 
zung 
  
Notunterkunft:   
Bauart: konventionelle Gebäude, ehemalige Gewerbege bäude o.ä. 
Unterbringungsqualität:  Gemeinschaftsverpflegung, Gemeinschaftssanitärräume 
Nutzungsart: nicht abgeschlossene Unterbringungsein heiten, temporäre Nut- 
zung 
  
Beherbergungsbe -
triebe:  
 
Bauart: konventionelle Bauweise 
Unterbringungsqualität: eigene Kochgelegenheit im Z immer oder Gemeinschaftsküchen 
mit der Möglichkeit der eigenen Speisenzubereitung, eigener Sani- 
tärraum, meist Mehrbettzimmer, teilweise Einzelzimmer 
Nutzungsart:  abgeschlossene Beherbergungseinheit, temporäre Nutzung

10 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Mobile 
Wohneinheiten : 
 
Bauart: Metallbauweise 
Unterbringungsqualität: eigene Kochgelegenheit und eigener Sanitärbereich 
Nutzungsart:  abgeschlossene Unterbringungseinheit (Container, die seit 2017 
aufgestellt werden), aufgrund der Bauweise nur zur temporären 
Nutzung geeignet 
  
Systembau:   
Bauart: Häuser in Fertigbauweise 
Unterbringungsqualität: 
 eigene Küche und eigener Sanitärbereich 
Nutzungsart: abgeschlossene Unterbringungseinheit z ur temporären Nutzung 
  
Wohnung:   
Bauart: konventionelle Bauweise 
Unterbringungsqualität: eigene Küchen und eigener S anitärbereich 
Nutzungsart: abgeschlossene Wohnungen zur dauerhaft en Nutzung 
  
Wohnheim:   
Bauart: konventionelle Bauweise 
Unterbringungsqualität: Gemeinschaftsküchen mit Mög lichkeit der eigenen Speisenzube- 
reitung, überwiegend Gemeinschaftssanitärräume 
Nutzungsart: nicht abgeschlossene Wohneinheit, temp oräre Nutzung 
Notaufnahmen und Notunterkünfte zeichnen sich durch eine Gemeinschaftsunterbringung 
mit wenig Privatsphäre aus. Diese Unterbringungsarten bergen daher ein erhöhtes Konflikt- 
potential zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern und erschweren die Integration. Sie 
sollen deshalb zugunsten von Unterbringungsarten mit kleineren abgeschlossenen Wohnein- 
heiten mit größerer Privatsphäre reduziert werden.  
Ferner sollen diese (nämlich Notaufnahmen und Notunterkünfte) Einrichtungen mit Gemein- 
schaftsverpflegung in einer Mensa durch Einrichtungen mit mehreren Etagen-Gemein- 
schaftsküchen ersetzt werden, die den Bewohnerinnen und Bewohnern ermöglicht, sich 
selbst zu verpflegen. Dies stellt einen erheblichen Gewinn an Lebensqualität dar, weil so ei- 
gene Strukturen und Tagesabläufe aufgebaut werden können.  
In der Hochphase des Zuwachses von Geflüchteten 2015 / 2016 mussten teure Unterbrin- 
gungsmöglichkeiten für Geflüchtete von der Stadt Köln angemietet, die nach wie vor mit er- 
heblichen Kosten verbunden sind. Diese bestehen zwar zum überwiegenden Teil aus abge- 
schlossenen Unterbringungseinheiten, sind aber ebenfalls im Sinne einer wirtschaftlichen 
Haushaltsführung zu reduzieren.  
Neben der Qualität der Unterbringung steht dabei auch mittelfristig die Rückkehr zu den in 
den Kölner „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ festgeleg- 
ten Qualitäts-Standards im Fokus. Daraus ergaben sich die nachfolgend dargestellten Ziel- 
vorgaben für 2019. 
2.1 Zielvorgaben für 2019 
Die Zielsetzungen für 2019 waren  
1. Steigerung der Unterkunftsplätze in abgeschlosse nen Unterkunftseinheiten mit eige- 
ner Sanitäreinrichtung und eigener Küche durch 
a. Beendigung der Unterbringung in Notunterkünften 
b. sukzessive Schließung kostenintensiver Standorte  beziehungsweise solcher 
mit geringen Qualitätsstandards 
c. Schaffung von Unterkunftsplätzen durch Neubau be ziehungsweise Anmietung 
2. Abbau von 500 Unterbringungsplätzen in Beherberg ungsbetrieben 
3. Aufbau einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500  Plätzen

11 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Zur Erreichung der vorgenannten Ziele wurden entsprechende Maßnahmen zur Standortent- 
wicklung definiert. Mit der Standortentwicklung wird eine Strategie zur nachhaltigen Nutzung 
leergezogener Unterkünfte verfolgt. Die Strategie beinhaltet die Beobachtung aktueller Ent- 
wicklungen und ermöglicht die Anpassung der einzelnen Entwicklungsmaßnahmen je Stand- 
ort. Jede Standortentwicklungsmaßnahme ist mit einem definierten Ziel verknüpft. 
I. Prüfung Abriss und Neubau mit öffentlich geförde rten Mitteln (nach Fertigstellung 
keine Unterkunft für Geflüchtete mehr, sondern Konzept einer Drittelbelegung für 
Menschen mit Wohnberechtigungsschein (WBS), um Alltagskontakte zwischen Ge- 
flüchteten und Bürgern zu schaffen).  
II. ersatzlose Aufgabe als Unterkunft für Geflüchte te (ggf. Nutzung durch andere Ämter, 
z.B. Amt für Soziales, Arbeit und Senioren => Winterhilfe; Amt für Kinder, Jugend und 
Familie => Kita; Amt für Schulentwicklung => Schulbau)  
III. Aufbau Unterbringungsreserve zur schnellen Rea ktivierung bei steigenden Zahlen 
von Geflüchteten (komplette Gebäude beziehungsweise abgeschlossene Gebäude- 
teile) 
IV. konventioneller Wohnungsbau nicht öffentlich ge fördert, Projektierung und Durchfüh- 
rung durch das Amt für Wohnungswesen, nach Fertigstellung Zuweisung Geflüchteter 
gemäß Satzung 
V. Umbau und Sanierung von Unterkünften zur Verbess erung der Unterbringungsquali- 
tät  
VI. Akquise von Vorhalteflächen zur kurzfristigen A ktivierung  bei steigenden Zahlen der 
Geflüchteten 
2.2 Sachstand IV. Quartal 2019 
Im Vergleich zu 2018 haben sich bei der Zielerreichung zur Verbesserung der Unterkunfts- 
qualität folgende Veränderungen ergeben. 
 
Die einzelnen Sachstände zur Zielerreichung werden im Folgenden weiter erläutert. 
2.2.1 Ziel 1: Steigerung des Anteils an abgeschlossenen Unterkunftseinheiten 
Vorrangiges Ziel für 2019 war die Verbesserung der Unterbringungsqualität. Insbesondere 
die Unterbringung in abgeschlossenen Unterkunftseinheiten mit eigener Sanitäreinrichtung 
und eigener Küche. 
Die Unterbringung in abgeschlossenen Unterkunftseinheiten ermöglicht ein deutlich höheres 
Maß an Privatsphäre, die wichtig ist, um eigene Strukturen aufzubauen. Die eigenverantwort- 
liche Gestaltung des Tagesablaufs und die Zubereitung von Mahlzeiten stellen einen ersten, 
wichtigen Schritt zur Integration dar. Mit Stand 31.12.2019 waren außerhalb der Notauf- 
nahme Herkulesstraße 75% der in städtischen Ressourcen (ohne Beherbergungsbetriebe) 
versorgten Geflüchteten in Unterkünften untergebracht, die sowohl über eigene Sanitäranla- 
gen als auch über eigene Küchen verfügen. 
Verbesserung U-Qualität Ziel-Kenn- 
zahl zum 
31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 Veränderung 
Ziel 1 = Steigerung abgeschl. WE 62% 50% 75% 25% 
a) Notunterkünfte (inkl. Leichtbauhallen) 0 1.518 97 -1 .421 
b) geringer Qualitätsstandard/kostenintensiv 0 474 0 -4 74 
c) Neubau bzw. Anmietung 1.631 0 972 -972 
Ziel 2 = Beherbergungsbetriebe 1.559 2.059 1.029 -1.030
Ziel 3 = Unterbringungsreserve 1.500 936 1.854 918

12 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Maßnahme a) Beendigung der Unterbringung in Notunterkünften und Leichtbauhallen 
In 2019 sollten sämtliche Notunterkünfte und Leichtbauhallen geschlossen werden. Bei der 
nachstehenden Darstellung bleibt die Zahl der Geflüchteten, die in der Notaufnahme Herku- 
lesstraße untergebracht sind, unberücksichtigt. Die Notaufnahme Herkulesstraße dient wei- 
terhin als Erstaufnahme. Hier werden keine Plätze abgebaut, die dem angestrebten Stan- 
dard entsprechen würden. Eine Veränderung des Qualitätsstandards ist in diesem Objekt 
nicht vorgesehen.  
Nutzung der Notunterkünfte und Leichtbauhallen zum 31.12.2019: 
 
Hervorzuheben ist, dass es gelungen ist, den sehr großen Standort in der Ringstraße fristge- 
recht zum Jahresende zu räumen und die dort untergebrachten Menschen rechtzeitig in neu- 
errichteten Unterkünften mit abgeschlossenen Unterkunftseinheiten im Stadtbezirk zu versor- 
gen. 
Die leergezogenen Unterkünfte werden im Rahmen der Standortentwicklung teilweise als 
Reserve vorgehalten (Standortentwicklung III). Die Standorte Robert-Perthel-Straße und 
Butzweilerhofallee können nicht mehr als Reserve vorgehalten werden. Der Mietvertrag für 
die Robert-Perthel-Straße wurde nicht verlängert und der Standort Butzweilerhofallee wurde 
zurück gebaut und an die „moderne stadt“-GmbH zur weiteren Nutzung übergeben. 
Der Umbau des Standortes Bonner Straße 478-482 (Bonotel) zum Wohnheim konnte in 
2019 noch nicht vollständig abgeschlossen werden. 
Bewertung Zielerreichung  
 
Die angestrebte Beendigung der Belegung in Leichtbauhallen während des Jahres 2019 war 
erfolgreich. Die Unterbringung in Notunterkünften konnte bis auf einen Standort reduziert 
werden. Die geflüchteten Menschen wurden überwiegend in neu errichteten Unterkünften mit 
deutlich mehr Privatsphäre untergebracht. Das Ziel der Beendigung der Unterbringung in 
Notunterkünften und Leichtbauhallen wurde nahezu erreicht. 
Maßnahme b) sukzessive Schließung kostenintensiver Standorte 
Zur Verbesserung des Qualitätsstandards in den Unterkünften für Geflüchtete ist u.a. auch 
vorgesehen, kostenintensive Standorte und solche mit geringen Qualitätsstandards sukzes- 
sive zu schließen. Dabei stehen u.a. die Standorte mit mobilen Wohneinheiten der ersten 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stand 
ortent 
wicklu 
ng 
Belegart Datum 
Leerzug 
max. 
Belegung* 
Real 
31.12. 
2019 
Hardtgenbuscher Kirchweg Leichtbauhallen 8 Ostheim III Familien 30.01.2019 400 0
Robert-Perthel-Straße Notunterkünfte 5 Bilderstöckche n 0 Männer 06.02.2019 156 0
Butzweilerhofallee Leichtbauhallen 4 Ossendorf 0 überwie g. 
Familien 
16.02.2019 530 0
Mathias-Brüggen-Straße Notunterkünfte 4 Ossendorf III Fa milien 22.02.2019 230 0
Boltensternstraße Notunterkünfte 5 Riehl V Familien 08.03 .2019 240 0
Ostmerheimer Straße Notunterkünfte 8 Merheim III Famili en 01.04.2019 158 0
Ringstraße Notunterkünfte 2 Rodenkirchen II Familien 16.1 2.2019 502 0
Bonner Straße Notunterkünfte 2 Marienburg V Männer 31.12. 2019 152 97 
2.368 97

13 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
und zweiten Containergeneration im Fokus. Sie verfügen nur über Gemeinschaftsküchen be- 
ziehungsweise -sanitäreinrichtungen. Durch diese Bauweise ergeben sich u.a. besondere 
brandschutzrechtliche Aspekte, die sehr kostenintensiv sind. 
In folgenden Unterkünften wurde die Unterbringung beendet:  
 
Bewertung Zielerreichung   
Durch die Schließung der o.g. Standorte in 2019 wurden erfolgreich 1.080 Unterbringungs- 
plätze mit geringen Qualitätsstandards abgebaut.  
Die Umsetzung dieses Ziels steht im engen Zusammenhang mit der Schaffung neuer Unter- 
kunftsplätze. Wenn es zu Terminverschiebungen bei der Umsetzung von Bauvorhaben 
(siehe Maßnahme c) kommt, wirkt sich dies direkt im Rahmen des Belegungsmanagements 
aus und folglich auch auf die Planung bezüglich des Leerzuges der Standorte. 
Maßnahme c) Schaffung von Unterkunftsplätzen durch Neubau und Anmietung 
Zur Verbesserung des Qualitätsstandards ist außerdem die Schaffung von Unterkunftsplät- 
zen durch Neubau und Anmietung von Neu- und Bestandsbauten vorgesehen. Weil die 
neuen Plätze jeweils über abgeschlossene Wohneinheiten mit eigener Küche und eigenem 
Sanitärbereich verfügen, wird hiermit ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der 
Unterbringungsqualität und damit zur Integration geleistet. 
Oft können angemietete Bestandsgebäude aufgrund ihres baulichen Zustandes nicht sofort 
belegt werden. Damit diese den rechtlichen Qualitätsstandard zur Bezugsfertigkeit erreichen, 
ist teilweise eine aufwendige Sanierung oder Instandsetzung notwendig (siehe dazu Pkt. 
2.9.). 
Insbesondere wurde für Geflüchtete im Stadtbezirk Rodenkirchen mit der Fertigstellung der 
Standorte Josef-Kallscheuer-Straße und Kalscheurer Weg noch vor Jahresende 2019 die 
Unterbringungssituation um ein Vielfaches verbessert, in dem sie von der Notunterkunft 
Ringstraße in zwei Neubauobjekte mit abgeschlossenen Wohneinheiten verlegt werden 
konnten. 
  
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stand 
ortent 
wicklu 
ng 
Belegart Datum 
Leerzug 
max. 
Belegung* 
Real 
31.12. 
2019 
Agrippinaufer Wohnheime 1 Neustadt-Süd II Familien 16.01. 2019 51 0
Geisselstraße Wohnheime 4 Ehrenfeld II Familien 05.06.20 19 52 0
Ottostraße Mobile Wohneinheiten 3 Lövenich II Männer 26.0 6.2019 62 0
Neusser Landstraße Wohnheime 5 Niehl III Familien 04.07 .2019 115 0
Eygelshovener Straße Mobile Wohneinheiten 2 Rodenkirch en II Familien 20.09.2019 504 0
Hackhauser Weg Mobile Wohneinheiten 6 Worringen VI Fami lien 07.10.2019 120 0
Langenbergstraße Mobile Wohneinheiten 6 Blumenberg VI F amilien 07.10.2019 116 0
Westerwaldstraße Mobile Wohneinheiten 8
Humboldt/Gremberg II Familien 11.10.2019 60 0
1.080

14 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Belegung von neuen Unterkunftsplätzen in 2019: 
 
Im Verlauf des Jahres 2019 haben sich die voraussichtlichen Fertigstellungstermine verän- 
dert. Die Standorte Dürener Straße und Erbacher Weg konnten daher in 2019 noch nicht in 
Betrieb genommen werden. 
Folgende sanierte Unterkunftsplätze konnten in 2019 bereits belegt werden: 
 
Für die Standorte Finkenweg und Hardtgenbuscher Kirchweg konnte die Sanierung bisher 
nicht abgeschlossen werden. 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Status 
Bau 
vorauss. 
Belegung 
vorauss. 
Fertigstellung 
vorauss. 
belegte 
Plätze 
Bele 
gung 
31.12. 
2019 
Josef-Broicher-Straße Mobile Wohneinheiten 7 Urbach Bel egung überwieg. 
Familien 
I Quartal 2019 202 151 
Raderberger Straße* Wohnungen 2 Raderberg Belegung überw ieg. 
Familien 
II Quartal 2019 30 31 
Gelsenkirchener Straße Wohnungen 5 Niehl Belegung überwi eg. 
Familien 
III Quartal 2019 41 37 
Raderberger Straße* Wohnungen 2 Raderberg Belegung überw ieg. 
Familien 
III Quartal 2019 45 50 
Roald-Amundsen-Straße Wohnungen 4 Ossendorf Belegung Fa milien III Quartal 2019 5 5
Josef-Kallscheuer-Straße Wohnungen 2 Sürth Belegung übe rwieg. 
Familien 
IV Quartal 2019 70 78 
Kalscheurer Weg Systembauten 2 Zollstock Belegung überwi eg. 
Familien 
IV Quartal 2019 130 111 
Neusser Landstraße Systembauten 6 Fühlingen Belegung üb erwieg. 
Familien 
IV Quartal 2019 120 113 
Schlagbaumsweg Mobile Wohneinheiten 9 Holweide Belegun g überwieg. 
Familien 
IV Quartal 2019 262 172 
*andere Hausnummer in gleicher Straße 
905 748 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Status 
Bau 
vorauss. 
Belegung 
vorauss. 
Fertigstellung 
vorauss. 
belegte 
Plätze 
Bele 
gung 
31.12. 
2019 
Zülpicher Straße Wohnungen 3 Sülz Belegung überwieg. 
Familien 
I Quartal 2019 36 36 
Eckdorfer Straße Wohnungen 2 Raderthal Belegung Familien II Quartal 2019 12 8
Finkenweg Wohnungen 7 Wahnheide Belegung überwieg. 
Familien 
II Quartal 2019 5 5
Finkenweg Wohnungen 7 Wahnheide Belegung überwieg. 
Familien 
II Quartal 2019 5 5
Magazinstraße Wohnungen 7 Wahnheide Belegung überwieg. 
Familien 
II Quartal 2019 6 6
Magazinstraße Wohnungen 7 Wahnheide Belegung überwieg. 
Familien 
II Quartal 2019 9 9
Magazinstraße Wohnungen 7 Wahnheide Belegung überwieg. 
Familien 
II Quartal 2019 8 9
Pingsdorferstraße Wohnungen 2 Raderthal Belegung Familie n II Quartal 2019 11 11 
Sportplatzstraße Wohnungen 7 Wahnheide Belegung Familien II Quartal 2019 5 4
Sportplatzstraße Wohnungen 7 Wahnheide Belegung überwieg . 
Familien 
II Quartal 2019 5 4
Finkenweg Wohnungen 7 Wahnheide Belegung überwieg. 
Familien 
III Quartal 2019 5 5
Lahnstraße Wohnungen 2 Rodenkirchen Belegung Familien II I Quartal 2019 2 2
Parkstraße Wohnungen 7 Wahnheide Belegung Familien III Qu artal 2019 115 115 
Roald-Amundsen-Straße Wohnungen 4 Ossendorf Belegung Fa milien III Quartal 2019 5 5
Swisttalstraße Wohnungen 2 Raderthal Belegung Familien I II Quartal 2019 5 5
234 229

15 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Bewertung Zielerreichung:  
Von insgesamt 28 geplanten Neubauten beziehungsweise Sanierungen konnten bereits 24 
Standorte mit hoher Unterbringungsqualität neu belegt werden. Damit sind über 85% der 
Planungen realisiert worden. Das Ziel wurde überwiegend erreicht. 
2.2.2 Ziel 2: Abbau von 500 Unterbringungsplätzen in Beherbergungsbetrieben  
Die Reduzierung der Unterbringung Geflüchteter in Beherbergungsbetrieben um 500 Plätze 
geschah sowohl durch eine reduzierte Belegung (siehe Pkt. 2.10 Strategieanpassung) ein- 
zelner Beherbergungsbetriebe (unter Beachtung der Vereinbarung mit dem Betrieb) als auch 
durch vollständige Beendigung der Nutzung einzelner Objekte. Eine neuerliche Nutzung ist 
nach Beendigung der Belegung nicht vorgesehen (Standortentwicklung II). 
Aufgabe von Beherbergungsbetrieben im Jahr 2019:  
 
Ein vollständiger Verzicht auf die Inanspruchnahme von Beherbergungsbetrieben wird je- 
doch aufgrund der dort verfügbaren Gegebenheiten für die speziellen Schutzbedarfe einzel- 
ner Geflüchteter nicht möglich sein.  
Insgesamt hat sich das Volumen der Ist-Belegung in Beherbergungsbetrieben im Jahr 2019 
wie folgt reduziert:  
 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stand 
ortent 
wicklu 
ng 
Belegart Datum 
Leerzug 
Real 
31.12. 
2018 
Real 
31.12. 
2019 
Hugo-Junkers-Straße Beherbergungsbetriebe 5 Longerich I I überwieg. 
Familien 
29.01.2019 23 0
Heckweg Beherbergungsbetriebe 5 Longerich II überwieg. 
Familien 
31.01.2019 11 0
Kaiserstraße Beherbergungsbetriebe 7 Urbach II überwieg.  
Familien 
01.02.2019 25 0
Methweg Beherbergungsbetriebe 4 Neuehrenfeld II Männer 1 3.02.2019 28 0
Nördlinger Straße Beherbergungsbetriebe 8 Vingst II übe rwieg. 
Familien 
26.03.2019 36 0
Ankerstraße Beherbergungsbetriebe 1 Altstadt-Süd II Männ er 30.04.2019 28 0
Genovevastraße Beherbergungsbetriebe 9 Mülheim II überwi eg. 
Familien 
01.05.2019 62 0
Große Budengasse Beherbergungsbetriebe 1 Altstadt-Nor d II überwieg. 
Familien 
02.06.2019 37 0
Heidestraße Beherbergungsbetriebe 7 Wahnheide II überwie g. 
Familien 
03.07.2019 24 0
Christophstraße Beherbergungsbetriebe 1 Altstadt-Nord II überwieg. 
Familien 
31.07.2019 48 0
Frankfurter Straße Beherbergungsbetriebe 9 Mülheim II üb erwieg. 
Familien 
11.10.2019 93 0
Vorsterstraße Beherbergungsbetriebe 8 Kalk II überwieg. 
Familien 
29.10.2019 64 0
Rathenauplatz Beherbergungsbetriebe 1 Neustadt-Süd II ü berwieg. 
Familien 
12.11.2019 98 0
Kalker Hauptstraße Beherbergungsbetriebe 8 Kalk II überw ieg. 
Familien 
16.11.2019 41 0
Bergisch Gladbacher Straße Beherbergungsbetriebe 9 Hol weide II Männer 19.12.2019 31 0
Wilhelm-Ruppert-Straße Beherbergungsbetriebe 7 Porz II überwieg. 
Familien 
31.12.2019 70 0
719 
Stichtag 31.12.2018 31.03.2019 30.06.2019 30.09.2019 31. 12.2019 
Beherbergungsbetriebe 2.059 1.739 1.510 1.334 1.029

16 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Bewertung Zielerreichung   
Das Ziel für 2019, die Unterbringung Geflüchteter in Beherbergungsbetrieben um 500 Plätze 
zu reduzieren, wurde übertroffen. Im Laufe des Jahres 2019 wurde ein komplexes Bewer- 
tungsverfahren entwickelt und angewendet (siehe Pkt. 2.10 Strategieanpassung). Dadurch 
konnten gezielt zusätzliche Standorte identifiziert werden, deren Belegung in der Folge abge- 
baut werden konnte. Das Ziel wurde erreicht.  
2.2.3 Ziel 3: Aufbau einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen  
Der Aufbau einer Unterbringungsreserve wurde bereits 2017 begonnen. Reserve im engeren 
Sinne sind leergezogene Standorte und Standorte mit nicht belegten abgeschlossenen Ge- 
bäudekörpern. Folgende Standorte standen in 2019 als Unterbringungsreserve zur Verfü- 
gung (Standortentwicklungsmaßnahme III):  
 
Bewertung Zielerreichung   
Zum 31.12.2019 stehen 1.874 Plätze als Unterbringungsreserve zur Verfügung. 
Das Ziel wurde erreicht. 
Um dem Anspruch der Reservehaltung Rechnung zu tragen, werden an den neuen großen 
Standorten mit mobilen Wohneinheiten einzelne Containereinheiten nicht belegt, sondern der 
Reservehaltung zugeführt. Da für diese Standorte oft nur eine temporäre Baugenehmigung 
erteilt wurde, kann auch die Reservehaltung dort nur vorübergehend sein. 
2.3 Vorhalteflächen zur Unterbringung von Geflüchteten 
Um nach der Belegung aller verfügbaren Notunterkunftsplätze und Ausschöpfung etwaiger 
Unterbringungs- beziehungsweise Belegungsreserven auch im Falle einer starken und an- 
haltenden Steigerung der Zahl der Geflüchteten handlungsfähig zu bleiben, sind im Rahmen 
der dauerhaften Flächenakquise nach und nach Vorhalteflächen zu identifizieren und zu be- 
vorraten, auf denen im Bedarfsfall kurzfristig temporäre Unterkünfte zur Unterbringung von 
Geflüchteten errichtet werden können.  
Derzeit hält die Verwaltung – bis zu einer abschließenden Entscheidung über die weitere 
Entwicklung der Flächen – die nachstehend aufgeführten Standorte als Potenzialfläche vor: 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
Stadtteil Stand 
ortent 
wicklu 
ng 
Datum 
Bereitstellu 
ng 
Reserveplät 
ze (max.) 
Ostlandstraße Notunterkünfte 3 Weiden III 12.09.2017 136
Hardtgenbuscher Kirchweg Leichtbauhallen 8 Ostheim III 30.01.2019 400 
Mathias-Brüggen-Straße Notunterkünfte 4 Ehrenfeld III 22 .02.2019 230 
Ostmerheimer Straße Notunterkünfte 8 Kalk III 01.04.201 9 158 
Haferkamp 
Mobile Wohneinheiten 9 Mülheim III 01.06.2018 32 
Luzerner Weg Leichtbauhallen 9 Mülheim III 31.07.2018 40 0 
Aloys-Boecker-Straße Mobile Wohneinheiten 7 Porz III 24.09.2018 56 
Josef-Broicher-Straße Mobile Wohneinheiten 7 Porz III 20.03.2019 148 
Neusser Landstraße Wohnheime 5 Nippes III 04.07.2019 10 4 
Schlagbaumsweg Mobile Wohneinheiten 9 Mülheim III 09.10.2019 96 
Neusser Landstraße Systembauten 6 Chorweiler III 15.10. 2019 94 
1.854

17 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
 
Die Verwaltung wird weitere Flächen auf ihre diesbezügliche Eignung prüfen. 
Die seinerzeit an diesen zwei Standorten untergebrachten Bewohnerinnen und Bewohner 
konnten zwischenzeitlich in qualitativ höherwertige Unterkünfte verlegt werden. Die angemie- 
teten Wohncontainer werden voraussichtlich im März 2020 3 an den Vermieter zurückgege- 
ben.  
Das Grundstück Langenbergstr. 30a befindet sich derzeit in der Projektentwicklung. Vorge- 
sehen ist die Errichtung eines dreigeschossigen Gebäudes mit ca. 14 Wohneinheiten in kon- 
ventioneller Bauweise im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Die Aufnahme 
der konkreten Planungen ist für 2022, der Baubeginn für 2025 avisiert. 
Gleichzeitig wird eine mögliche Zwischennutzung zum Beispiel als Parkplatzfläche geprüft. 
Dazu wurde eine stadtinterne Abstimmung initiiert. 
Zwischenzeitlich fertiggestellte höherwertige Unterkünfte mit abgeschlossenen Wohneinhei- 
ten, wie z.B. in der Neusser Landstraße im Stadtteil Köln-Fühlingen, machen Neubauplanun- 
gen auf dem Grundstück Hackhauser Weg 75 zum jetzigen Zeitpunkt obsolet. 
2.4 Nutzung neu geschaffener Spielplätze 
Bei Unterkünften für Geflüchtete wurden für deren Kinder von der Stadt Köln neue Spiel- 
plätze errichtet, um ihnen einen sicheren Platz zum Spielen im Außenbereich zu schaffen. 
An den Standorten Haferkamp, Aloys-Boecker-Straße, Josef-Broicher-Straße und Kalscheu- 
rer Weg konnten diese bereits in Betrieb genommen werden.  
Ebenso wurde auf dem Gelände des Standortes Boltensternstraße ein Spielplatz errichtet. 
Derzeit ist ein weiterer Spielplatz auf dem Gelände des Standortes Schlagbaumsweg im 
Bau. Beim Bau der Spielplätze wird die DIN für öffentliche Spielplätze beachtet und die 
Spielplätze werden vom Amt für Wohnungswesen regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit 
überprüft.  
Diese Spielplätze sind grundsätzlich für die umwohnende Bevölkerung geöffnet, werden je- 
doch nicht zu öffentlichen Spielplätzen deklariert. Eine Widmung als öffentlicher Spielplatz 
hätte zur Folge, dass das Amt für Wohnungswesen sein Hausrecht verlieren würde. Ohne 
Hausrecht kann das Amt für Wohnungswesen jedoch nicht mehr seiner besonderen Schutz- 
verpflichtung gegenüber den Untergebrachten nachkommen und z. B. besondere Ruhezei- 
ten gewährleisten. 
Die Verbote aus der Kölner Stadtordnung und die Spiel- und Bolzplatzregeln werden für die 
Spielplätze bei den Geflüchteten-Unterkünften übernommen.  
Die grundsätzliche Öffnung der Spielplätze für Anwohnerinnen und Anwohner soll zur In- 
tegration der Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Unterkunft beitragen. 
2.5 Ressourcen für allein reisende Frauen mit und ohne Kinder 
Besondere Bedarfe werden bei der Belegung vorhandener wie auch bei Planung und Ak- 
quise neuer Ressourcen durch das Amt für Wohnungswesen u.a. für die besonders schutz- 
bedürftigen allein reisenden und alleinerziehenden Frauen mit Kindern berücksichtigt. Für 
                                                           
3 Die Abholung der Wohncontainer ist bis 10.03.2020 zugesagt. 
Projekt Kat U-art B
e
zi 
r
Stadtteil Name max 
Bele 
gung 
Ist 
31.12. 
2019 
Hackhauser Weg 75 Mobile Wohneinheiten 6 Worringen 120 0
Langenbergstr. 30a Mobile Wohneinheiten 6 Blumenberg 11 6 0

18 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
diese Personengruppe werden geschützte Wohnsegmente bereitgestellt. In diesem Zusam- 
menhang wurde zum 01.09.2004 in Kooperation mit dem Internationalen Bund (IB) ein eige- 
nes Unterbringungsprojekt in Form einer Wohngruppe mit fünf Plätzen für allein reisende 
Frauen und alleinerziehende  Frauen mit Kindern. Die Gruppe ist an das Frauenwohnheim 
Pallenbergstraße angegliedert. Insgesamt stehen zehn Plätze zur Verfügung. 
Seither ist die Zahl allein reisender Geflüchteter und alleinerziehender Frauen stetig ange- 
stiegen, in den Unterbringungseinrichtungen selbst sind sie jedoch weiterhin eine Minderheit 
(siehe Grafik S. 3). 
Folgende Unterbringungsmöglichkeiten für allein reisende und alleinerziehende Frauen 
stehen mit Stichtag 31.12.2019 zur Verfügung: 
Im Wohnprojekt Pallenbergstraße  bewohnen die Frauen Einzelzimmer und nutzen ge- 
meinsam Küche und sanitäre Anlagen. 
Das geschützte Wohnprojekt im Stadtteil Seeberg  verfügt über eine Zwei-Etagenwohnung 
mit sechs Zimmern, Küche, Essbereich, Allzweckraum, sanitären Räumen im Erdgeschoss, 
zwei Duschbereichen mit Toiletten und einem Waschraum im Keller. 
Eine weitere Ressource für allein reisende, geflüchtete Frauen mit und ohne Kinder befindet 
sich seit März 2017 in einem Gebäude des integrativen Wohnprojektes St. Pantaleon , in 
dem neben den Frauen in anderen Gebäudeteilen geflüchtete Familien sowie andere Miete- 
rinnen und Mietern und minderjährige, männliche geflüchtete Personen untergebracht sind. 
Die Frauen haben jeweils ein Zimmer für sich und ihre Kinder und teilen sich mit den ande- 
ren Frauen eine Küche und ein Badezimmer. Jede abgeschlossene Unterbringungseinheit 
wird mit bis zu fünf Frauen belegt, die eine Wohngemeinschaft bilden. 
In der Unterbringungseinrichtung  für geflüchtete Familien in Porz  finden sich zwei Frauen- 
Wohngemeinschaften mit jeweils drei Bewohnerinnen auf 65m². Jede Frau nutzt ein eigenes 
Zimmer, sie teilen sich Küche und Bad.  
In Sülz stehen 35 Plätze in mobilen Wohneinheiten  für allein reisende beziehungsweise 
alleinerziehende Frauen auf zwei Etagen zur Verfügung. 
Am Standort in Rodenkirchen  wurde einer der sechs abgeschlossenen Baukörper mit mo- 
bilen Wohneinheiten ausschließlich für Frauen bereitgehalten (44 Plätze). Der Standort 
(Eygelshovener Straße) wurde zum 20.09.2019 aufgegeben. 
Ein Wohngebäude in Altstadt-Süd  ist zu ca. 2/3 mit allein reisenden und alleinerziehenden 
Frauen belegt. Die Wohneinheiten sind nicht abgeschlossen und auf jeder der sechs Etagen 
gibt es für jeweils ca. 20 Personen eine Gemeinschaftsküche. Dazu gibt es auf jeder Etage 
sanitäre Anlagen.  
Alle Objekte sind gut an die städtische Infrastruktur angeschlossen. Supermärkte, Apothe- 
ken, Ärzte, Schulen, Kindergärten etc. sind fußläufig oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln 
gut zu erreichen. Die Anbindung an medizinische Versorgung, Psychiater, Beratungsstellen, 
Integrations- und Freizeitangebote erfolgt durch die Fachkräfte für soziale Arbeit vor Ort.  
Zum 31.12.2019 waren die o.g. Objekte wie folgt belegt: 
Standort  allein  rei- 
send 
alleinerzieh -
end 
Kinder  Soll -
Plätze 
Wohnprojekt Pallenbergstraße 2  1 1 10  
Seeberg 0 2 6 12  
Wohnprojektes St. Pantaleon 11  6 7 25  
Porz 1 3 9 18  
Sülz 10  3 10  35  
Altstadt-Süd 1  2 5 97  
Neustadt-Süd 10  12  14  42

19 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Neben diesen festen Ressourcen gibt es noch temporäre Unterbringungsmöglichkeiten 
für diesen Personenkreis in Form von zwei Beherbergungsbetrieben und der Notaufnahme- 
einrichtung Herkulesstraße.  
In Altstadt-Süd  befindet sich ein Beherbergungsbetrieb auf 2 Etagen eines ehemaligen Bü- 
rogebäudes. Dort sind ausschließlich allein reisende und alleinerziehende Frauen unterge- 
bracht. In Neustadt-Süd  gibt es einen Beherbergungsbetrieb mit 42 Plätzen ausschließlich 
für die Unterbringung von geflüchteten Frauen. 
In der Notaufnahmeeinrichtung Herkulesstraße  steht ein Flur mit Unterkünften ausschließ- 
lich für allein reisende und alleinerziehende Frauen (60 Plätze) zur Verfügung. Dank Spen- 
dengenerierung durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) konnte dieser mit sinnvollen Hilfsmit- 
tel wie Stillkissen ausgestattet werden. 
Auch diese Objekte liegen verkehrsgünstig mit guter Infrastruktur. 
Zum 31.12.2019 waren die o.g. Objekte wie folgt belegt: 
Standort  alleinrei- 
send 
alleinerzie- 
hend 
Kinder  Soll -Plätze  
Notaufnahme Herkulesstr. 16  13  23  nach Bedarf  
Altstadt-Süd 7  19  52  82  
Neustadt-Süd 9  13  15  42  
 
Das Thema „Frauen mit besonderem Schutzbedarf“ steht als konzeptionelle Weiterentwick- 
lung für 2020 auf der Agenda der Verwaltung. 
2.6 Ressourcen für LSBTI-Geflüchtete 
Der aktuelle Bedarf von LSBTI-Geflüchteten kann mit den rund 35 Plätzen aus beiden 
LSBTI-Wohnprojekten des Amtes für Wohnungswesen gedeckt werden. Bei ehemaligen Ge- 
flüchteten, die nicht mehr im Asylverfahren sind, obliegt im Falle der akuten Wohnungslosig- 
keit die Unterbringung dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. Auch hier werden die be- 
sonderen Bedarfe dieser Gruppe berücksichtigt, wenn diese durch die betroffene Person o- 
der unterstützendes Ehren- oder Hauptamt benannt werden. 
2.7 Barrierefreie und behindertengerechte Ressourcen 
Das Planen und Bauen von barrierefreien Wohnungen ermöglicht heute allen Menschen ein 
weitgehend gefahrloses und hindernisfreies Erreichen und Nutzen der Wege und Gebäude, 
um niemanden auszuschließen.  
§ 49 Abs. 2 der aktuellen Landesbauordnung NRW (BauO NRW) legt fest, dass in Gebäu- 
den der Gebäudeklassen 3 bis 5 mit Wohnungen, die Wohnungen barrierefrei und einge- 
schränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein müssen.  
• Gebäudeklasse 3) sonstige Gebäude mit einer Höhe b is zu 7m 
• Gebäudeklasse 4) Gebäude mit einer Höhe bis zu 13m  und Nutzungseinheiten mit 
jeweils nicht mehr als 400m² 
• Gebäudeklasse 5) sonstige Gebäude einschließlich u nterirdischer Gebäude 
Die rechtlichen Anforderungen werden von der Verwaltung bei allen Vorhaben im Rahmen 
des Genehmigungsverfahrens mit der Bauaufsichtsbehörde abgestimmt. Bei temporären Lö- 
sungen wie beispielsweise Mobilen Wohneinheiten und Systembauten kommen bauartbe- 
dingt allerdings auch Abweichungen in Betracht. 
Die DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen berück- 
sichtigt insbesondere die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbe- 
hinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) oder motorischen Einschränkungen so-

20 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
wie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen Die Anforderungen an die Inf- 
rastruktur der Gebäude mit Wohnungen berücksichtigen grundsätzlich auch die uneinge- 
schränkte Nutzung mit dem Rollstuhl . Innerhalb der Wohnungen wird unterschieden zwi- 
schen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Roll- 
stuhl nutzbaren Wohnungen (sog. R-Wohnungen).Die Anforderungen an R-Wohnungen ge- 
hen über Anforderungen an barrierefrei nutzbare Wohnungen in einigen Aspekten hinaus 
(Zugänge, Türen und Bewegungsflächen sind größer dimensioniert, alle Bedienelemente 
und Griffhöhen angepasst). 
Im Unterbringungs- und Betreuungssystem widmet das soziale Fachpersonal diesem Perso- 
nenkreis immer besondere Aufmerksamkeit und sucht nach individuellen Lösungen, die den 
persönlichen Bedürfnissen der Geflüchteten mit Behinderung gerecht werden. 
An mittlerweile 20 Standorten stehen barrierefreie Unterkünfte für Geflüchtete mit Behinde- 
rung zur Verfügung. 
Behinderung wird als statistisches Merkmal geflüchteter Menschen nicht erfasst. Lediglich 
die Zahl der untergebrachten Geflüchteten, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, kann 
mit 0,6% beziffert werden. Derzeit sind alle diese Geflüchteten adäquat untergebracht. 
2.8 Ressourcen für Geflüchtete mit psychischen Belastungen  
Die Konzeptionierung für die Unterbringung psychisch erkrankter Männer und Männer mit 
besonders schwierigen Problemlagen ist derzeit in Überarbeitung. Sobald das Konzept ab- 
schließend entwickelt ist, wird die Verwaltung darüber ausführlicher Bericht erstatten (Ziel- 
gruppe Frauen siehe Pkt. 2.5).  
Bislang gibt es eine Wohngruppe für psychisch kranke Männer in Betreuung des Internatio- 
nalen Bundes am Standort Mauritiussteinweg 
4. Eine weitergehende Betreuung für 18 allein- 
stehende Männer mit besonderen psychischen Auffälligkeiten findet durch den beauftragten 
Betreuungsträger DRK am Standort Bonner Straße statt. 
Der Anteil der Menschen mit psychischen Erkrankungen wird statistisch nicht durch die Ver- 
waltung erfasst. Dies gilt gleichermaßen für Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder 
sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Geflüchtete 
sind selbstverständlich nicht verpflichtet dies anzugeben oder eine psychische Erkrankung 
anzuzeigen. 
2.9 BImA-Objekte 
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unterstützt die Gebietskörperschaften 
durch Direktverkauf von bundeseigenen Liegenschaften, welche zur Erfüllung kommunaler 
Aufgaben benötigt werden (§ 63 Abs. 3 Satz 2 Bundeshaushaltsordnung - BHO).  
Es konnten seitens der Stadt Köln durch das Amt für Wohnungswesen mehrere Gebäude 
von der BImA erworben beziehungsweise angemietet werden. Der Erwerb und die Anmie- 
tung sind vertraglich regelmäßig an die verpflichtende Belegung mit Geflüchteten geknüpft. 
Bei Änderung der Belegung drohen hohe Vertragsstrafen. Diese Objekte stehen daher für 
die allgemeine Versorgung mit Wohnraum (z.B. Studierende, Wohnberechtigungsschein-Be- 
rechtigte, Wohnungslose) nicht zur Verfügung.  
Die Gebäude sind teilweise in einem schlechten baulichen sowie energetischen Zustand und 
müssen daher grundsaniert werden, damit die geltenden gesetzlichen Standards erreicht 
werden. Je nach Umfang bedingt diese Grundsanierung (z.B. Fenster, Fußboden, Austausch 
Bleirohre, Umrüstung der Heizung) auch einen hohen zeitlichen Aufwand bevor eine Bele- 
gung mit Geflüchteten erfolgen kann.  
                                                           
4 Dieser Standort wird in 2020 geschlossen und in die Plankgasse verlagert.

21 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Lediglich das bundeseigene Objekt Ostmerheimer Straße, das bereits mit Geflüchteten der 
Stadt Köln belegt war, konnte trotz eines entsprechendes Wunsches der Stadt Köln bisher 
nicht erworben werden. Der allgemeine Bauzustand ist gut, allerdings ist das Objekt ausge- 
stattet mit Gemeinschaftssanitäranlagen und Gemeinschaftsverpflegung, so dass die Einstu- 
fung als Notunterkunft erfolgt ist. Die Stadt Köln bemüht sich um einen langfristigen Mietver- 
trag (mind. zehn Jahre), damit die Investition in einen Umbau zum Wohnheim wirtschaftlich 
tragbar ist. Entsprechende Verhandlungen mit der BImA dauern an. 
Die ehemalige Notunterkunft Robert-Perthel-Str. 50 musste bereits zum 31.10.2019 an die 
BImA zurückgegeben werden, da das Objekt als Reserve vorgehalten wurde. Dies ist jedoch 
nicht mit den Anmietbedingungen der BImA vereinbar (s.o.). Eine Kaufoption bestand nicht. 
2.10 Ausblick Ziele 2020 
Für 2020 ist es Ziel, die in 2019 vor allem durch Neubau erreichte Verbesserung der Unter- 
bringungsqualität zu etablieren und auf diesem hohen Niveau zu halten, so dass die Über- 
wiegende Mehrheit der untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten 
versorgt werden kann.  
Die Unterbringung in abgeschlossenen Wohneinheiten ermöglicht ein deutlich höheres Maß 
an Privatsphäre, die wichtig ist, um eigene Strukturen aufzubauen. Die eigenverantwortliche 
Gestaltung des Tagesablaufs und die Zubereitung von Mahlzeiten stellen einen ersten, wich- 
tigen Schritt zur Integration dar.  
Mit Stand 31.12.2019 waren außerhalb der Notaufnahme Herkulesstraße 75% der in städti- 
schen Ressourcen (ohne Beherbergungsbetriebe) versorgten Geflüchteten in Unterkünften 
untergebracht, deren Wohneinheiten abgeschlossen sind und die sowohl über eigene Sani- 
täranlagen als auch über eigene Küchen verfügen.  
Für 2020 wird angestrebt, dieses hohe Versorgungsniveau auf 75% zu erhalten. 
Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels sind: 
• sukzessive Schließung kostenintensiver Standorte b eziehungsweise solcher mit ge- 
ringen Qualitätsstandards 
• Schaffung von Unterkunftsplätzen durch Neubau bezi ehungsweise Anmietung 
• Erhalt der Unterbringungsreserve von 1.500 Plätzen  
Darüber hinaus wird weiter konsequent die Reduzierung der Inanspruchnahme von Beher- 
bergungsbetrieben verfolgt, so dass in 2020 ein Abbau von weiteren ca. 300 Plätzen ange- 
strebt wird. 
An der Bevorratung einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen wird auch in 2020 
festgehalten (siehe Kapitel 2.2.3). 
Eine ausführliche Darstellung und Beschreibung der Maßnahmen inklusive erster Ergebnisse 
erfolgt mit dem I. Quartalsbericht 2020 zum Stand 31.03.2020. 
Strategieanpassung bei der Belegung in Beherbergungsbetrieben 
Bezüglich der Unterbringung in Beherbergungsbetrieben geht die sehr erfolgreiche Zielerrei- 
chung zum Abbau der Plätze mit negativen Tendenzen einher. Dies macht eine Anpassung 
der bisherigen Strategie erforderlich.  
 
In den Jahren 2015 und 2016 musste die Stadt Köln aufgrund der sprunghaft angestiegenen 
Zahlen unterzubringender Geflüchteter in kurzer Zeit die Unterbringungskapazitäten stark er- 
höhen. Dabei wurde aufgrund des angespannten Kölner Wohnungsmarktes und mangels ei- 
gener Grundstücke auch verstärkt auf die Unterbringung in Beherbergungsbetrieben zurück- 
gegriffen. 
Beherbergungsbetriebe stellten ausdrücklich eine bessere Unterbringung insbesondere für 
vulnerable Personengruppen gegenüber der damals erforderlichen Unterbringung in Turnhal- 
len und Leichtbauhallen mit Kojen dar. 
Insoweit war das Akquirieren und die Nutzung von Beherbergungsbetrieben eine richtige und 
wichtige Ergänzung des Unterbringungsportfolios.

22 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Die ausgehandelten Konditionen sahen in der Regel eine Belegungsgarantie von 80 Prozent 
für den Beherbergungsbetrieb vor, da der Betrieb ausschließlich für die Unterbringung von 
Geflüchteten zur Verfügung stehen muss. Eine Mischnutzung ist nicht zulässig. Bei Unter- 
schreitung der vereinbarten Mindestbelegung ist der Betreiber berechtigt, die Differenz der 
Stadt Köln in Rechnung zu stellen.  
Zudem führte die große Notlage der Stadt Köln zu einer schlechten Verhandlungsposition, 
sodass teilweise Übernachtungskosten pro Person / Nacht von bis zu 35 Euro beziehungs- 
weise teilweise lange Vereinbarungslaufzeiten akzeptiert werden mussten. 
Im Herbst 2019 hat sich das Amt für Wohnungswesen intensiv mit der aktuellen Unterbrin- 
gungssituation in Beherbergungsbetrieben auseinandergesetzt und ein komplexes Bewer- 
tungsverfahren entwickelt, das bereits zum Jahresende 2019 angewendet wurde. Betrachtet 
wurden die noch in der Belegung befindlichen Betriebe hinsichtlich folgender Kriterien: 
• Wirtschaftlichkeit (z.B. Bindung Vereinbarung, Pre is, Garantiebetrag) 
• Bauliche Gegebenheiten (z.B. Objektgröße, Zimmerzu schnitt, Ausstattung, Außenbe- 
reich) 
• Soziale Infrastruktur (z.B. medizinische Versorgun g, Kita, Schule) 
• Verkehrsinfrastruktur (z.B. ÖPNV-Anbindung) 
• Sozialstruktur (z.B. nachbarschaftliches Umfeld, V erteildichte Geflüchtete, Nähe zu 
anderen Standorten) 
• Netzwerkstruktur (z.B. Anbindung an Ehrenamt, Hilf sangebote) 
Im Ergebnis sollen in 2020 noch weitere zehn Häuser aufgegeben werden: 
 
 
Ein vollständiger Verzicht auf die Inanspruchnahme jeglicher Beherbergungsbetriebe wird 
jedoch auf Grund der dort verfügbaren besonderen Gegebenheiten, die sich besonders für 
die speziellen Schutzbedarfe einzelner Geflüchteter eignen, auch auf Dauer nicht möglich 
sein. 
Zudem bedeutet die Differenz zwischen Garantiebettenzahl und maximaler Belegung das 
Potenzial einer Reserve, für die bis zur Inanspruchnahme keine Kosten entstehen.  
Damit werden zum Ende des Jahres 2020 voraussichtlich noch elf Beherbergungsbetriebe in 
der Belegung sein, für die eine Mindestbelegung von ca. 350 Betten garantiert ist. Davon be- 
stehen mit sieben Betreibern noch Vereinbarungen, die den Betreiber berechtigen, eine Min- 
derbelegung in Rechnung zu stellen. 
In diesem Kontext werden kritische Erfolgsfaktoren betrachtet: 
Eine Minderbelegung kommt zustande, wenn in einem Beherbergungsbetrieb unterge- 
brachte Geflüchtete in eine andere Unterkunft verlegt werden, die mehr ihren Bedarfen ent- 
spricht und kurzfristig keine von der Personenzahl her passende Familie für diesen Beher- 
bergungsbetrieb gefunden werden kann. 
Projekt 
Sta 
dtd- 
Be 
zir 
k
Bezirk 
Name 
Stad 
tteil 
Nr. 
Stadtteil 
Name 
Pla 
nbe 
leg 
ung 
Ist 
31.12. 
2019 
Broichstraße 8 Kalk 807 Brück 169 101 
Johannisstraße 1 Innenstadt 103 
Altstadt-Nord 24 10 
Moselstraße 1 Innenstadt 102 Neustadt-Süd 142 108 
Rheinaustraße 1 Innenstadt 101 Altstadt-Süd 167 125 
Schleswigstraße 9 Mülheim 901 Mülheim 56 80 
Steinberger Straße 5 Nippes 501 Nippes 76 48 
Steinberger Straße 5 Nippes 501 Nippes 29 20 
Steinberger Straße 5 Nippes 501 Nippes 64 55 
Steinberger Straße 5 Nippes 501 Nippes 10 9
Viersener Straße 5 Nippes 501 Nippes 30 15 
571

23 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Die Minderbelegung kann bereits aktuell nur noch durch Verlegung von einem Beherber- 
gungsbetrieb zum anderen verhindert werden. Problematisch dabei ist: 
• teilweise große räumliche Trennung (recht-/linksrh einisch) 
• Verschlechterung von Einzel- in Mehrbettzimmerbele gung 
• Konterkarieren integrativer Bemühungen 
 
Jedoch wird nicht jede Minderbelegung in Rechnung gestellt, da die Vereinbarung u.a. den 
Beherbergungsbetrieb verpflichtet, einen bestimmten Zustand der Zimmer herzustellen. Re- 
novierungsarbeiten sind deshalb keine abrechnungsfähigen Zeiten, sie fallen zu Lasten des 
Betreibers. 
Für Januar bis Dezember 2019 wurden von den Betreibern bisher ca. 18.000 Übernachtun- 
gen in Rechnung gestellt. Das entspricht durchschnittlich 596 Plätzen im Monat. 
Dem gegenüber stehen 719 Plätze, die durch eine gezielte Belegungssteuerung mit dem Ziel 
der Platzreduzierung insgesamt erreicht wurden. Für diese Unterbringung fallen keine Kos- 
ten an, so dass die Ersparnis deutlich die Kosten, die durch die Minderbelegung entsteht, 
übersteigt. 
Das Belegungsmanagement des Amtes für Wohnungswesen wird Überschneidungen so ge- 
ring wie möglich halten, um Kosten für nicht belegte Plätze zu reduzieren. 
Auslaufende Vereinbarungen mit Beherbergungsbetrieben werden nicht weiter verlängert.  
2.11 Finanzen 
Die Verantwortung für die Finanzierung der durch die Unterbringung der Geflüchteten be- 
dingten Kosten liegt bei Bund und Ländern. Die Forderungen der Kommunen nach einer 
auskömmlichen Kostenerstattung wurden und werden gegenüber dem Land durch die kom- 
munalen Spitzenverbände NRW vertreten.  
Die Finanzierung wird u. a. durch das Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt (sog. FlüAG-Pau- 
schale). Demnach erstattet das Land NRW pro abrechnungsfähiger Person 866 € monatlich 
(ca. 10.400 € pro Person und Jahr). 
Zur Überprüfung und anschließenden Neuberechnung der Pauschale wurde in 2017 eine 
landesweite Ist-Kosten-Erhebung durchgeführt. Die Ergebnisse der Erhebung zeigen, dass 
der bisherige Erstattungssatz bei Weitem nicht ausreicht. Auch das anschließende Gutach- 
ten hierzu von Herrn Professor Doktor Thomas Lenk aus September 2018 empfiehlt eine 
deutliche Anhebung der FlüAG-Pauschale (Vorlage 3342/2018 Anlage 2). 
Die Entwicklung in 2018* zeigt, dass der Bedarf an finanzieller Unterstützung weiterhin sehr 
hoch ist:  
 2017  2018  
Durchschnittliche Zahl AsylbLG gesamt 10.080  8.216  
Aufwendungen 
 
davon  
• AsylbLG-Leistungen 
• Unterbringung und Betreuung von AsylbLG-Emp- 
fängern** 
196,3 Mio. €
 
 
 
116,0 Mio. € 
 
80,3 Mio. € 
169,0 Mio. € 
 
 
101,1 Mio. € 
 
67,9 Mio. € 
Erträge (ohne FlüAG-Pauschale) -2,2 Mio. €  -4,1 Mio. € 
Erträge aus der FlüAG-Pauschale -50,2 Mio. €  -32,7 Mio. € 
Nettobelastung für den städtischen Haushalt  143,9 Mio. € 132,2 Mio. € 
* Belastbare Daten für 2019 können erst nach den Jahresabschlussarbeiten zur Verfügung gestellt werden. 
**Aus den bisherigen Erfahrungen zur Belegung wird davon ausgegangen, dass ca. 70 % der durch das Amt für Wohnungs- 
wesen untergebrachten Personen Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Nur diese Aufwendungen werden hier darge- 
stellt. 
Der Zuzug von Geflüchteten geht zwar kontinuierlich zurück, es entstehen jedoch weiterhin 
erhebliche Aufwendungen für Geduldete und rechtskräftig abgelehnte Asylsuchende, die

24 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, aber nicht mehr zum erstattungsfähigen Personen- 
kreis gehören, so dass sich die Nettobelastung für den städtischen Haushalt verhältnismäßig 
gering reduziert.  
Für die Berechnung der Kosten pro Person bedeutet dies einen Anstieg auf ca. 21.000 € je 
Leistungsempfänger und Jahr. 
Dies zeigt, dass neben der Erhöhung der Pauschale vor allem eine Finanzierung für Gedul- 
dete angestrebt werden muss. Die Verhandlungen der kommunalen Spitzenverbände mit 
dem Land NRW sind diesbezüglich bisher jedoch zu keinem Ergebnis gekommen.  
Um die Finanzierungslücke für die geduldeten Geflüchteten abzumildern, hat das Land NRW 
erstmalig die Verwendung der Integrationspauschale 2019 auch für Leistungen nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bis zu einer Höhe von max. 49% der Integrations- 
pauschale erlaubt. Dies entspricht einem Betrag von ca. 10,7 Mio. €.  
Für die folgenden Jahre hat der Bund jedoch eine drastische Reduzierung der Integrations- 
pauschale vorgesehen. Das Land NRW hat daher bereits angekündigt, die Integrationspau- 
schale ab 2020 nicht mehr an die Kommunen weiterzuleiten. 
Eine hinreichende Finanzierung flüchtlingsbedingter Kosten ist daher nach wie vor nicht ge- 
geben. Dennoch bleibt das Land NRW in der Pflicht, eine sachgerechte Regelung zur aus- 
kömmlichen Kostenerstattung der Kommunen zu finden.  
Entsprechende Forderungen werden durch die kommunalen Spitzenverbände erhoben, ins- 
besondere die Anhebung der FlüAG-Pauschale, die als Zielsetzung der Ist-Kosten-Erhebung 
betrachtet wird, und daher vom Städtetag NRW rückwirkend ab 01.01.2018 eingefordert 
wird. 
3. öffentlich geförderter Wohnungsbau 
Im Rahmen des Ressourcenmanagements wird als Standortentwicklungsmaßnahme I ge- 
prüft, ob sich leergezogene Standorte zur Realisierung von Wohnbebauung mit öffentlich ge- 
förderten Mitteln eignen. Entsprechende Prüfungen erfolgen zusätzlich auch auf freien, stadt- 
eigenen Grundstücken. Sämtliche Ressourcenbestände werden hinsichtlich notwendiger Sa- 
nierungsmaßnahmen geprüft, beziehungsweise alternativ auf Realisierbarkeit von Neubau- 
ten hin untersucht. 
Für die Erstvermietung der durch das Amt für Wohnungswesen angemieteten oder neu er- 
richteten öffentlich geförderter Wohnungen, wurde das Konzept der integrativen Belegung 
entwickelt: 
Dies bedeutet, dass diese Wohnungen zu je einem Drittel 
• an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein au s dem umgebenden Stadt- 
teil, 
• an dringend Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränku ngen zum Wohnungsmarkt 
sowie 
• an obdachlose Kölner Bürgerinnen und Bürger und ge flüchtete Menschen mit Aufent- 
haltsstatus, die bisher in Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen lebten, ver- 
mittelt werden. 
Diese gesteuerte Belegung dient der zielgerichteten Entwicklung einer sich gegenseitig sta- 
bilisierenden Mieterschaft. Das Objekt, wie auch seine Mieterinnen und Mieter, werden hier- 
mit gut in das Wohnumfeld integriert. Die Adresse ist von Beginn an akzeptierter Teil des So- 
zialraumes, eine Stigmatisierung wird vermieden. Geflüchtete Menschen mit Aufenthaltssta- 
tus partizipieren im Rahmen dieser Drittelbelegung ausdrücklich von der Planungszielrich- 
tung und erhalten so einen Zugang zum (privatrechtlichen) Wohnungsmarkt. 
Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie 
werden erstmals Bauprojekte im öffentlich geförderten Wohnungsbau mit integrierter Kita ge- 
plant. Als Pilotprojekte wurden insoweit die Geisbergstraße in Köln-Klettenberg und die 
Würzburger Straße in Köln-Vingst ausgewählt.

25 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Im Jahr 2019 wurden Planungen für die nachstehenden Bauprojekte mit öffentlichen Förder- 
mitteln aufgenommen beziehungsweise verfolgt: 
 
Geisbergstraße in Köln-Klettenberg 
Hier sollen vier viergeschossige Gebäude mit insgesamt 56 Wohneinheiten zusammen mit 
einer sechszügigen Kita realisiert werden. Der Baubeginn ist für das Jahr 2022 avisiert. Alter- 
nativ ist die Sanierung der Bestandsgebäude angedacht, soweit sich im Ergebnis einer noch 
nicht abgeschlossenen Machbarkeitsstudie herausstellen sollte, dass diese Variante unter 
wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bevorzugen ist. 
 
Würzburger Straße in Köln-Vingst 
Entstehen soll ein viergeschossiges Gebäude mit insgesamt 12 Wohneinheiten zusammen 
mit einer sechszügigen Kita. Der Baubeginn ist ebenfalls für das Jahr 2022 avisiert. 
 
Freifinanzierte Wohnungen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen sollen hier entste- 
hen:  
 
Potsdamer Straße 1b in Köln-Weiden 
Hier soll ein zweigeschossiges Gebäude in konventioneller Bauweise mit insgesamt 10 
Wohneinheiten entstehen, als spiegelbildlicher Baukörper zum bereits in 2017 fertiggestell- 
ten Haus Nummer 1a. 
Kuckucksweg 8 in Köln-Godorf 
Entstehen soll ein zweigeschossiges Gebäude in konventioneller Bauweise mit insgesamt 
zwölf Wohneinheiten. 
Weitere Flächen befinden sich derzeit in der Vorentwicklung zur späteren Realisierung einer 
entsprechenden Baumaßnahme. Die Verwaltung wird nach abgeschlossener positiver Pro- 
jektentwicklung die hierzu notwendigen Planungsbeschlüsse von den politischen Gremien 
einholen und dann die entsprechenden Planungen aufnehmen: 
 
Öffentlich geförderter Wohnungsbau 
 Ferdinand-Stücker-Straße (Köln-Holweide) 
 Aachener Straße 86-88 (Köln-Innenstadt)  
 Lützerathstraße1 (Köln-Rath) 
Freifinanzierter Wohnungsbau 
 Gießener Straße (Köln-Kalk) 
 Pallenbergstraße 24 (Köln-Weidenpesch) 
 Lüderichstraße 1 (Köln-Kalk) 
 Viktor-Speier-Holstein-Straße (Köln-Mülheim) 
Zudem befinden sich gerade weitere Flächen in der Vorprojektierung beziehungsweise Pla- 
nungsanbahnung. Die Verwaltung wird nach positiver Prüfung hinsichtlich der grundsätzli- 
chen Machbarkeit die entsprechenden Planungsbeschlüsse für die politischen Gremien vor- 
bereiten: 
Projektname  Stadtteil  Bestand  geplante 
Anzahl WE 
Status  avisierte Fer- 
tigstellung 
Escher Str. 152-154 Bilderstöcken Ja 40  Akquise 01.01.25  
Langenbergstr. 30a Blumenberg Ja 14  Akquise 01.01.24  
Lilienthalstr. 34 Kalk Ja 38  Akquise 01.01.24  
Mündelstr. 52 Mülheim Ja 55  Akquise 01.01.25

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27. Bericht  Stand 31.12.2019 
4. Betreuung / Standards / Strukturmaßnahmen 
Im Amt für Wohnungswesen erfolgt soziale Beratung und Betreuung nach Maßgabe des 
Konzepts „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ (Ratsbe- 
schluss vom 20.07.2004) sowie auf dieser Basis entwickelter Handlungsstrategien, Unter- 
bringungs- und Handlungskonzepte für spezifische Gruppen u.a. allein reisende Frauen, 
LSBTI-Geflüchtete und noch zu konzipierenden Maßnahmen wie beispielsweise für allein rei- 
sende Männer, Familien mit Multiproblemlagen und weiteren Personengruppen. 
4.1 Konzeptioneller Auftrag und Kooperationen  
Aufgrund der in der Vergangenheit stark angestiegenen Zahl an Geflüchteten wurden die 
Personalressourcen  im Bereich Sozialer Dienst des Amtes für Wohnungswesen erheblich 
verstärkt und neue Teams mit örtlichen Zuständigkeiten gebildet, die auf Stadtteile und -be- 
zirke zugeschnitten sind. Durch diese Struktur wird die Zusammenarbeit mit den Willkom- 
mensinitiativen erleichtert, da auch hier überwiegend örtliche Strukturen  bestehen.  
Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen arbeitet eng mit vielen städtischen 
Dienststellen zusammen. Hier sind insbesondere zu nennen der Interkulturelle Dienst und 
das Kommunale Integrationszentrum des Amtes für Integration und Vielfalt sowie die Be- 
zirksjugendämter und verschiedene Fachbereiche des Gesundheitsamtes. Darüber hinaus 
gibt es Kontakte und Vernetzungen mit vielen weiteren Akteurinnen und Akteuren. 
Die Zusammenarbeit bezieht sich nicht nur auf die praktische Umsetzung, sondern spielt 
auch bei der Erarbeitung von Konzeptionen  eine wichtige Rolle. Die Stadt Köln hat im 
Rahmen der Umsetzung des Landesgewaltschutzkonzeptes NRW eine Arbeitsgruppe aus 
dem Gremium Runder Tisch für Flüchtlingsfragen gebildet, die bis Ende 2019 ein Gewalt- 
schutzkonzept  für die städtischen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in Köln ent- 
wickelte.  
Die Arbeitsgruppe setzt sich unter Federführung des Amtes für Wohnungswesen zusammen 
aus Kölner Flüchtlingsrat e.V., Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Deutsches Rotes 
Kreuz Kreisverband Köln e.V., Diakonisches Werk eV. Köln und Region und dem Amt für 
Kinder, Jugend und Familie. 
Schwerpunkte sind: 
• Schutz aller Geflüchteter mit besonderem Augenmer k auf Kinder und vulnerable Ge- 
flüchtete 
• Prävention gegen jegliche Formen von Gewalt, Sich erheitskonzept 
• Intervention 
• Allgemeine Ablaufschemen 
• Schutzvereinbarungen 
• Verhaltensregeln für Mitarbeitende sowie Bewohner innen und Bewohner 
• Verbindlicher Handlungsleitfaden für Mitarbeiteri nnen und Mitarbeiter im Krisen- und 
Interventionsfall 
• Maßnahmenkatalog mit Kontaktdaten zu Anlauf- und Beratungsstellen zur Unterstüt- 
zung 
Der Konzeptentwurf wurde mit weiteren Expertinnen und Experten wie z.B. Arbeitsgemein- 
schaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung (agisra) e.V., Rubicon und 
weiteren Aktiven abgestimmt 
5.  
Das Gewaltschutzkonzept für die Kölner Unterbringungseinrichtungen wird Grundlage für die 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort sein und fortlaufend weiterentwickelt. Die Bewohne- 
                                                           
5 Das entwickelte Manuskript wird im Februar 2020 den Mitgliedern des Runden Tisches für Flücht- 
lingsfragen vorgestellt. Nach positivem Votum dieses Gremiums wird das Gewaltschutzkonzept den 
Fachausschüssen der Stadt Köln vorgelegt.

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27. Bericht  Stand 31.12.2019 
rinnen und Bewohner und vor Ort beteiligte Akteurinnen und Akteure werden in diesen Pro- 
zess verbindlich miteinbezogen. Dieses Schutzkonzept für die Akteurinnen und Akteure vor 
Ort definiert Qualitätsstandards, die die Basis für die Entwicklung weiterer Handlungsmodule 
und Leitfäden darstellen. 
Anhand des Konzepts wird einrichtungsbezogen geprüft, welche Standards bereits umge- 
setzt sind und an welchen Stellen noch Handlungsbedarf besteht. 
Ein Beispiel dafür ist die Einrichtung von Bewohnerbeiräten zunächst an den größeren, 
durch Träger betreuten Standorten, die sich bereits in einer ersten Umsetzungsphase befin- 
den. Eine Projektskizze „Bewohnerbeirat“ dient für die Modellphase zur Orientierung, die mit 
den daraus resultierenden Erfahrungen weiter gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Be- 
wohner konzipiert wird. 
Im Rahmen der Prävention empfehlen Fachexperten zum einen die frühzeitige Vermittlung 
demokratischer Werte, um den Geflüchteten gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Zum 
anderen muss rassistischen und antisemitischen sowie radikalen Strömungen wie extremisti- 
schem Salafismus entgegengewirkt werden. Hierzu sollen Strukturen in den Einrichtungen 
für Geflüchtete optimiert werden, um eine kontinuierliche Arbeit mit ihnen zu gewährleisten. 
Ein Bestandteil zur Schaffung dieser verbesserten Strukturen sind Schulungen und Aufklä- 
rung von den vor Ort tätigen Fachkräften der Sozialen Arbeit. Neben der Vermittlung demo- 
kratischer Werte an die Geflüchteten gilt es auch für Merkmale von Extremismus zu sensibili- 
sieren. 
Hierzu hat die Verwaltung ein Präventionskonzept  für den operativen Bereich der Unter- 
bringung Geflüchteter entwickelt. Dieses Konzept zielt auf die Schulung der Fachkräfte der 
Sozialen Arbeit ab. Dabei sind die Geflüchteten vorrangige Zielgruppe im Bereich Demokra- 
tieförderung. Die Planung zu dem Modellprojekt „Bewohnerbeirat“  ist in 2019 abgeschlos- 
sen 
6.  
Zur Erarbeitung von Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Unterbringung und Be- 
treuung  Geflüchteter in der Stadt Köln führen sollen, hat sich bereits in 2017 beginnend eine 
Arbeitsgruppe, bestehend aus Verwaltung, freien Trägern und Initiativen, zusammengefun- 
den. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind sowohl struktureller, organisatorischer als auch 
finanzieller Art. Sie ergänzen und konkretisieren das dem Rat vorgelegte Konzept „Mindest- 
standards“ aus der Ratssitzung am 20.12.2016 (0745/2016/1) und setzen für die Zukunft ver- 
bindliche Qualitätsstandards  bei der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten. Diese 
stellen daher eine sinnvolle Konkretisierung der Kölner Leitlinien zur Flüchtlingsunterbrin- 
gung dar.  
In 2019 wurden diese Qualitätsstandards evaluiert.  
Im Teil I der Evaluation wurde sich mit der medizinischen Grundversorgung auseinander ge- 
setzt und ein Konzept zum Einsatz von Krankenpflegepersonal in den verschiedenen Unter- 
bringungsressourcen für Geflüchtete den politischen Gremien vorgelegt (2811/2019). 
Das Ergebnis zu Teil II der Evaluation wurde mit dem Bericht „Evaluation Mindeststandards 
zur Flüchtlingsunterbringung - Teil II: Verbesserung des Betreuungsschlüssels sowie Maß- 
nahmenpakete zur Stärkung des Ehrenamtes“ (3557/2019) den politischen Gremien vorge- 
stellt. Der Bericht beschreibt die Maßnahmen, ihre Entwicklung seit den beschlossenen 
Standards bis heute, die Wirkung der getroffenen Maßnahmen sowie die sich daraus ablei- 
tenden Konsequenzen. 
4.2 Betreuungsschlüssel 
Der Rat hat in der Vorlage „Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung“ (0544/2017/1) 
die Umsetzung eines verbesserten Betreuungsschlüssels für folgende Objekte beschlossen: 
• alle errichteten Leichtbauhallen sowie 
                                                           
6 In 2020 ist nun die Umsetzung an einem größeren, trägergeführten Standort geplant.

28 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
• alle Standorte, die mit sogenannten „Kojen“ und ei ner Gemeinschaftsverpflegung aus- 
gestattet sind. 
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, an diesen Standorten die Betreuung bis zur 
Beendigung der Belegung auf mindestens 1:60 festzusetzen. 
Der sogenannte Betreuungsschlüssel, d.h. die Relation zwischen untergebrachten Bewohne- 
rinnen und Bewohnern und den Fachkräften der Sozialen Arbeit bei den von der Stadt Köln 
beauftragten Betreuungsträgern, lag im Regelfall bei 1:80. In Objekten, in den Geflüchtete 
nur eine sehr eingeschränkte Privatsphäre haben, ist der Betreuungsbedarf höher, da die 
psychische Belastung und das Konfliktpotential untereinander dort höher sind. Daher wurde 
hier der Betreuungsschlüssel in Einrichtungen mit sogenannten „Kojen“ und Gemeinschafts- 
verpflegung wie z.B. Leichtbauhallen auf höchstens 1:60 festgelegt. Darüber hinaus wird je- 
doch an allen weiteren Standorten an dem Betreuungsschlüssel 1:80 festgehalten. 
Dieser Beschluss wurde in 2018 abschließend umgesetzt. Die Verwaltung empfiehlt im Rah- 
men der Evaluation (3557/2019), auch über 2019 hinaus, an der Option des verbesserten 
Betreuungsschlüssels festzuhalten. 
4.3 Stärkung Ehrenamt 
Der ehrenamtlichen Hilfe für Geflüchtete kommt weiterhin eine große Bedeutung zu. Eine 
Vielzahl Engagierter (Einzelpersonen oder Gruppen) bieten z.B. Lotsendienste, Leseange- 
bote und Hausaufgabenbetreuung an Oftmals begleitet von einem Träger. Innerhalb der An- 
gebote ebenso wie bei den begleitenden Trägern (z.B. Kirchengemeinden, Wohlfahrtsver- 
bände) ist das Spektrum an ehrenamtlicher Arbeit mit Geflüchteten groß. 
In mittlerweile ca. 40 überwiegend auf den Stadtteil bezogen organisierten, ehrenamtlichen 
Willkommensinitiativen engagieren sich Kölnerinnen und Kölner. Sie unterstützen die ge- 
flüchteten Menschen durch ein breites Spektrum an Angeboten. Dieses reicht von Sprach- 
kursen für unterschiedliche Altersklassen über Begleitung zu Ämtern und Ärztinnen und Ärz- 
ten bis hin zu gemeinsamen Freizeitaktivitäten. Mit diesem Engagement stärken die ehren- 
amtlich Tätigen die Solidarität der Stadtgesellschaft. Sie bringen ihre Fähigkeiten ein, um die 
geflüchteten Menschen zu unterstützen, sich in Deutschland und Köln zurechtzufinden und 
nicht zuletzt stärken sie die neu Zugewanderten darin, ihre Potenziale in die neue Lebenssi- 
tuation einzubringen und perspektivisch unabhängig von Hilfe zu leben.  
Die Arbeit der Ehrenamtlichen in der Hilfe für Geflüchtete hat sich deutlich verändert. Bis vor 
einigen Jahren haben sie Geflüchtete vor allem beim Ankommen unterstützt. Mittlerweile ha- 
ben sie sich vielfach zu einer wichtigen Unterstützung bei der schwierigen Wohnungssuche 
und in der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt entwickelt. 
Neben den Beratungsstellen für Geflüchtete (Förderung von fünf Stellen durch das interkultu- 
relle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln) und den Wohlfahrtsverbänden sind in Köln 13 
Integrationsagenturen verortet und es gibt 37 anerkannte Interkulturelle Zentren im Stadtge- 
biet. 
Mit den „Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung“ (0544/2017/1) hat der Rat zur Stär- 
kung des Ehrenamtes ein ganzes Maßnahmenbündel beschlossen: 
• Finanzierung von Stellenanteilen für die Koordinat ion von Ehrenamt in Einrichtun- 
gen, die durch Lage, Größe und Belegung besonderen Unterstützungsbedarf auf- 
weisen (siehe auch unter 4.3.1) 
• Einrichtung von zusätzlich je einer 0,5-Stelle in jedem Bürgeramt in der Bewertung 
Stadtoberinspektor BGr. A 10 Lg 2 LBesG NRW beziehungsweise Verwaltungsbe- 
schäftigte/r EG 9 c TVöD, in Summe 9 x 0,5 Stellen = 4,5 Stellen, welche folgende 
Tätigkeitsfelder beinhalten:  
o Zentrale Anlaufstelle im Bezirk für das Thema Ehre namt/Geflüchtete (Bin- 
deglied zur Stadtverwaltung und anderen Institutionen) 
o Beratung und Unterstützung der Willkommensinitiati ven in bezirklichen Be- 
langen wie z.B. bei stadtteil- oder themenbezogener Vernetzungen, bei der 
Suche nach Räumlichkeiten, Trägern und Angeboten.

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27. Bericht  Stand 31.12.2019 
o Geschäftsführung von bezirklichen Arbeitsgruppen b eziehungsweise eines 
Runden Tisches 
o Beratung zu Fördermöglichkeiten 
o Regelmäßiger Austausch aller Bürgerämter 
Durch Personalwechsel sind mit Stand 31.12.2019 die Bezirke Ehrenfeld und Mül- 
heim unbesetzt. Nachbesetzungen stehen bevor. 
• Stärkung der standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der ehrenamtlich 
Tätigen durch Finanzierung von elf halben Stellen b ei freien Trägern, dem Forum 
für Willkommenskultur, dem Arbeitskreis muslimische Flüchtlingsarbeit und KABE-
Mitgliedern. (siehe auch 4.3.2.) 
• Ausbau und Pflege des digitalen Informationsportal s von Wiku (siehe auch 4.4.) 
• Bereitstellung abrufbarer Zuschüsse zur administra tiven Unterstützung von Will- 
kommensinitiativen im Umfang von 10 Wochenstunden p ro Initiative im Rahmen 
geringfügiger Beschäftigung. 
4.3.1 Standortbezogen 
Zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs ehrenamtlicher Koordinierungsaufgaben in Einrich- 
tungen mit besonderem Unterstützungsbedarf (Lage, Größe, Belegung) wurden insgesamt 
vier Stellen an folgenden Standorten finanziert: 
• Hardtgenbuscher Kirchweg (0,5 Stelle) 
• Luzerner Weg (0,5 Stelle) 
• Butzweiler Hof (0,5 Stelle) 
• Herkulesstraße (0,5 Stelle) 
• Ringstraße (0,5 Stelle) 
• Mathias-Brüggen-Straße (0,25 Stelle) 
• An den Gelenkbogenhallen (0,25) 
• Hermann-Heinrich-Gossen-Straße und Max-Planck-Stra ße (0,25 Stelle) 
• Friedrich-Naumann-Straße (0,25 Stelle) 
• Wilhelm-Schreiber-Straße (0,25 Stelle) 
• Eygelshovener Straße (0,25 Stelle) 
Durch die Einrichtung der vorgenannten Stellen sollten die in den Einrichtungen tätigen Sozi- 
alarbeiterinnen und Sozialarbeiter entlastet werden. Aufgabe dieser Koordinator/innen war 
es ebenfalls, den Kontakt zwischen den betreuten Geflüchteten und den betreuenden ehren- 
amtlich Tätigen zu koordinieren. 
Bereits mit Ratsvorlage Nr. 3499/2017 wurde im Dezember 2017 eine teilweise Neuzuord- 
nung der zugesetzten Ressourcen erreicht, um den ersten strukturellen Änderungen (ge- 
plante – und mittlerweile durchgeführte – Schließung der Unterkünfte Hardtgenbuscher 
Kirchweg, Luzerner Weg, Butzweiler Hof, Ringstraße, Mathias-Brüggen-Straße und Fried- 
rich-Naumann-Straße; neu geplante Unterkünfte Josef-Broicher-Straße, Schlagbaumsweg, 
Aloys-Boecker-Straße, Haferkamp, Sinnersdorfer Straße und Neusser Landstraße) Rech- 
nung zu tragen.  
Aufgrund der Dynamik von Bauvorhaben und als Reaktion auf schwankende Zugangszahlen 
Geflüchteter haben sich folgende Änderungen ergeben: Der Standort Sinnersdorfer Straße 
wurde in 2019 nicht mehr bezugsfertig. Der Standort Wilhelm-Schreiber-Straße wird voraus- 
sichtlich kleiner als ursprünglich geplant und nicht vor 2021 fertiggestellt werden. Der Stand- 
ort Eygelshovener Straße wurde im September 2019 geschlossen sowie der Standort Ring- 
straße zum Ende des Jahres 2019 aufgegeben. 
Die Besetzung der zusätzlichen Stellen der Ehrenamtskoordinatoren bei den verschiedenen 
Betreuungsträgern erfolgte unterschiedlich: entweder als direkter Aufgabenanteil nach Stel- 
lenausweitung bei den Heimleitungen vor Ort oder standortübergreifend mit Einsatz in meh- 
reren der benannten Objekte in enger Kooperation mit den Heimleitungen.  
In beiden Fällen hat sich die enge Verknüpfung der Heimleitungen und der Unterstützung 
des Ehrenamtes bewährt. Unterstützungsbedarfe der Geflüchteten in den Heimen und die

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27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Angebote und Möglichkeiten der Ehrenamtlichen konnten durch die zusätzliche Personalres- 
source zielführender abgestimmt werden. Die Situation und die Bedarfe in den Wohnheimen 
konnten dementsprechend den ehrenamtlich Tätigen gut vermittelt werden.  
Insbesondere an größeren, dezentral gelegenen Standorten sowie an Standorten mit hoher 
Fluktuation der Bewohnerschaft, ist die Gewinnung von engagierten Bürgerinnen und Bür- 
gern eine Herausforderung. Durch die örtlich angebundenen Ehrenamtskoordinatoren kann 
hier zumindest in geringem Rahmen eine Unterstützung der Geflüchteten durch das Ehren- 
amt erreicht werden. Die hier tätigen Ehrenamtlichen benötigen in besonderem Maße Wert- 
schätzung und damit Motivation für ihr Engagement sowie direkten Zugang zu Informationen 
und Ansprechpartnern.  
Die ursprünglich vorgesehene Koordinationsstelle für die Wilhelm-Schreiber-Straße (ab Be- 
zug) wird nicht mehr benötigt, da die Einrichtung aktuell neu und kleiner geplant wird und da- 
mit nicht mehr zu den Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf auf Grund von 
Lage, Größe und Belegung zählt. 
4.3.2 Standortübergreifend 
Es erfolgt die Stärkung der standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der ehrenamt- 
lich tätigen durch Finanzierung von elf halben Stellen bei freien Trägern, KABE-Mitgliedern, 
dem Forum für Willkommenskultur und dem Arbeitskreis muslimische Flüchtlingshilfe. Hie- 
raus resultieren jährliche Aufwendungen in Höhe von 417.384 € p.a. 
 
Folgend die Aufteilung der elf halben Stellen:  
Arbeitskreis muslimische Flüchtlingsarbeit 0,5 Stel le (bezirksübergreifend) 
Forum für Willkommenskultur* 0,5 Stelle (bezirksübe rgreifend) 
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engagement 
(KABE) / Büro für Bürgerengagement (AWO) 
0,5 Stelle (für den Stadtbezirk Porz) 
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engagement 
(KABE) / Kölner Freiwilligenagentur 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Mülheim) 
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engagement 
(KABE) / Sozialdienst katholischer Frauen (SKF)/ 
Börse für bürgerschaftliches Engagement 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Chorwei- 
ler) 
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engagement 
(KABE) / Centrum zur nachberuflichen Orientierung 
(Ceno e.V.) 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Kalk) 
Diakonie Michaelshoven 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Rodenkir- 
chen) 
Bürgerzentrum Ehrenfeld 0,5 Stelle (für Stadtbezirk  Ehrenfeld 
und 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Lin- 
denthal) 
Bürgerzentrum Alte Feuerwache 0,5 Stelle (für Stadt bezirk Innenstadt 
und 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Nip- 
pes) 
* In 2019 werden durch Ratsbeschluss zwei halbe Stellen des Forums (Basisausstattung aus 2015) bis Ende 2021 gefördert 
Die wesentlichen Aufgaben der Träger wurden aufeinander abgestimmt und wie folgt verein- 
bart: 
Forum für Willkommenskultur 
• Anregung zur Gründung von Willkommensinitiativen 
• Beratung zur Neugründung von Initiativen 
• Unterstützung einzelner Ehrenamtlicher 
• Vernetzung stadtteilbezogener und stadtweiter Will kommensinitiativen 
• Qualifizierungsangebote u.a. zu Flucht, Behörden- und Beratungsstrukturen und zu 
ehrenamtlicher Arbeit 
• Akquise und Vermittlung Ehrenamtlicher 
• Reflexionsangebote

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27. Bericht  Stand 31.12.2019 
• Angebote zur Wertschätzung von ehrenamtlicher Arbe it mit Geflüchteten 
 
AK Muslimische Flüchtlingsarbeit 
• Vernetzung der Mitgliedsvereine des AK Muslimische  Flüchtlingsarbeit 
• Informationen an die Mitgliedsvereine zu: 
o bezirklichen und stadtweiten Strukturen, 
o Unterstützungsmöglichkeiten für die Mitglieder, 
o Bedarfen und Ressourcen der nicht muslimischen Akt eure 
o Informationen an die bezirklichen und stadtweiten Strukturen zu den Ressour- 
cen und Bedarfen der Mitgliedsvereine 
 
neun bezirklich zugeordnete Träger: 
• Akquise von Ehrenamtlichen für den und im jeweilig en Bezirk 
• Lotsendienste / Vermittlung von Ehrenamtlichen in Unterkünfte und standortunabhän- 
gige Angebote 
• Unterstützung von Hauptamtlichen in den Unterkünft en 
• Initiierung von (neuen) Kooperationen, Orten und N etzwerken 
• Teilnahme an Arbeitskreisen / Runden Tischen 
• ggf. Ausrichten von Arbeitskreisen / Runden Tische n im Bezirk in Absprache mit den 
Bürgerämtern 
• Herstellen einer Transparenz der bezirklichen Stru kturen für ehrenamtliche Arbeit mit 
Geflüchteten gemeinsam mit Bürgerämtern und dem Interkulturellen Dienst des Am- 
tes für Innovation und Vielfalt 
• Herstellen einer Übersicht zu bezirklichen Bedarfe n der ehrenamtlichen Arbeit mit 
Geflüchteten und diese laufend bezirklich und überbezirklich kommunizieren. 
Der Arbeitskreis „Standortübergreifende Unterstützung ehrenamtlicher Geflüchtetenarbeit“ 
tagt laufend alle drei Monate und zusätzlich bei Bedarf. Die Geschäftsführung liegt im Amt 
für Integration und Vielfalt beim Kommunalen Integrationszentrum. 
Teilnehmende sind die beauftragten Träger und die dort zu diesem Zweck Beschäftigten, 
Vertretungen der Bürgeramtsleitungen und die bezirklichen städtischen Ansprechpartnerin- 
nen und Ansprechpartner, Vertretungen des Arbeitskreises Politik der Willkommensinitiati- 
ven, Aktion Neue Nachbarn und die Leitung des Interkulturellen Dienstes der Stadt Köln. 
Im Juli 2019 haben der Arbeitskreis 9plus (Koordinationsmitarbeitende der Bürgerämter und 
Träger), das Forum für Willkommenskultur, der Arbeitskreis Muslimische Flüchtlingsarbeit in 
Köln, Arbeitskreis Politik der Willkommensinitiativen und das KommunaIe Integrationszent- 
rum eine weitere Veranstaltung für alle Akteure der ehrenamtlichen Arbeit für Geflüchtete 
durchgeführt.  
Daran nahmen 120 Akteurinnen und Akteure teil. Neben dem Rückblick auf die vergangenen 
Monate ging es auch darum gemeinsam zu schauen, welche Angebote der Mindeststan- 
dards bereits bekannt sind, von welchen die ehrenamtlichen Akteurinnen und Akteure profi- 
tieren und was ausbaufähig ist beziehungsweise angepasst werden müsste. Die Dokumenta- 
tion steht als Download zur Verfügung unter: 
https://ki-koeln.de/assets/Dokumentation-final.pdf  
4.4 WIKU-Website / administrative Unterstützung 
Der Rat beauftragte die Verwaltung mit dem Ausbau und der Pflege des digitalen Informati- 
onsportals vom Forum für Willkommenskultur (Wiku). 
Die Seite www.wiku-koeln.de wird entsprechend des Ratsbeschlusses seit 2017 jährlich mit 
11.300 € bezuschusst. Diese Unterstützung, die unter anderem zu der Finanzierung eines 
Minijobs für diesen Zweck geführt hat, hat bereits zu einer deutlichen Verbesserung der 
Web-Präsenz und Vernetzung der Willkommensinitiativen und ihrer Angebote geführt. Um

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27. Bericht  Stand 31.12.2019 
den Bedarfen der Willkommensinitiativen noch mehr gerecht zu werden, wurde die Website 
in 2019 überarbeitet. 
Der Rat beauftragte die Verwaltung mit der Bereitstellung abrufbarer Zuschüsse zur admi- 
nistrativen Unterstützung von Willkommensinitiativen im Umfang von elf Wochenstunden pro 
Initiative im Rahmen geringfügiger Beschäftigung.  
Die abrufbaren Zuschüsse werden bereitgestellt. Hieraus resultieren jährliche Mehraufwen- 
dungen in Höhe von mittlerweile 90.000 € pro Jahr. 
Im Jahr 2019 wurden 16 Willkommensinitiativen durch diesen Zuschuss unterstützt. Bislang 
konnten alle Anträge von Willkommensinitiativen bewilligt werden. Ausdrücklich sollen im 
Rahmen dieser Zuschüsse ehrenamtliche Willkommensinitiativen entlastet werden. 
4.5 weitere Projekte 
Antirassismusarbeit 
Die Stadt Köln fördert die Antirassismusarbeit von (Projekt-)Trägern mit aktuell 50.000 € p.a. 
Die beiden Antidiskriminierungs ‐Beratungsstellen von Caritas e.V. und Öffentlichkeit gegen 
Gewalt (OEGG) e.V. werden mit aktuell ca. 63.000 € p.a. städtisch bezuschusst. 
Projekt „Integrationslotsinnen und 
‐ lotsen“ 
Fünf Kölner Integrationsagenturen (AWO, Caritas, DRK, Synagogengemeinde und Vingster 
Treff) setzen ca. 70 Lotsinnen und Lotsen mit eigener Migrationsgeschichte zur Begleitung 
z.B. zu Krankenhäusern und Arztpraxen, zu Ämtern, Schulen und Kitas und zu Beratungs- 
stellen ein. 
Als eine im Rahmen des Interkulturellen Maßnahmenprogramms beschlossene Maßnahme 
konnte die Zahlung des Zuschusses Ende 2015 aus dem Integrationsbudget in Höhe von 
23.000 € p. a. wieder aufgenommen und ab 2016 um weitere 10.000€ jährlich erhöht wer- 
den.  
Programm KOMM 
‐AN NRW 
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) hat 2016 das Pro- 
gramm KOMM ‐AN NRW zur Förderung der Integration von Geflüchteten und Neuzugewan- 
derten in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der 
Hilfe für Geflüchtete mit folgenden Bausteinen aufgelegt: 
I. Stärkung der Kommunalen Integrationszentren 
II. Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort 
III. Stärkung der Integrationsagenturen (IA) 
In 2019 hat das Land bei KOMM-AN den besonderen Fokus auf die Unterstützung von 18- 
bis 27-Jährigen gelegt. 
Das Kommunale Integrationszentrum Köln erhält aus Teil I  dieses Programms eine Festbe- 
tragsfinanzierung für zwei Stellen zuzüglich Sachkosten zur Koordinierung, Vernetzung und 
Qualifizierung. 
Aus Teil II  erhält Köln knapp 400.000 € pro Jahr für „Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort“ 
für die 
A. Förderung der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs von Ankommenstreff- 
punkten 
B. Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Beglei- 
tung 
C. Förderung von Maßnahmen zur Informations ‐ und Wissensvermittlung

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27. Bericht  Stand 31.12.2019 
D. Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Be- 
gleitung ihrer Arbeit, die z.B. an Willkommensinitiativen, Kirchen ‐ und Moscheege- 
meinden, Träger der Freien Wohlfahrtspflege, sonstige freie Träger, Institutionen und 
Sportvereine weitergeleitet werden können und in Köln in voller Höhe weitergeleitet 
werden. 
Das Interesse von Initiativen und Trägern an den Mitteln ist in Köln groß. In 2019 wurden 69 
Initiativen und Organisationen unterstützt. Zunehmend beteiligen sich auch Migrantenorgani- 
sationen und Moscheegemeinden an dem Programm. 
Teil III  stärkt die Integrationsagenturen bei ihren Aktivitäten in den nachfolgenden Themen ‐ 
und Handlungsfeldern: 
• Friedliches Zusammenleben in den Stadtteilen 
• Prävention und Bekämpfung von Formen des Antisemit ismus, Rassismus, Islam- 
feindlichkeit und Diskriminierung 
• Konfliktmediation, z.B. in den Stadtteilen 
• Aktivitäten zur Integration und zum Empowerment im  Sozialraum, z.B. Lücken der 
Angebote/Leistungen für die Integration von Geflüchteten zu identifizieren und zu 
schließen 
• Information und Schulung von hauptamtlichen Mitarb eiterinnen und Mitarbeitern der 
Dienste der allgemeinen Daseinsvorsorge, z.B. im Hinblick auf interkulturelle Kompe- 
tenzen, Hintergrundinformationen zu Fluchtursachen 
5. Integration 
Menschen, die aus ihren Ländern flüchten, tun dies nicht nur aus unterschiedlichen Gründen 
und auf unterschiedlichen Wegen, sondern sind vor allem kein homogener Personenkreis. 
Es fliehen Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, alleinstehende Frauen und Männer, 
Lebensältere und Jüngere, Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinde- 
rung, mit unterschiedlichen Lebensentwürfen und/oder sexueller Orientierung, mit und ohne 
Religionszugehörigkeit, aus unterschiedlichen sozialen Schichten und mit verschiedenem 
Bildungsstand.  
Die „Gruppe“ der Geflüchteten ist in sich individuell und divers und muss als solche betrach- 
tet werden. Dies wird von Beginn an bei der Unterbringung bis hin zu ihrem Weg in die schu- 
lische, berufliche und gesellschaftliche Integration ganzheitlich beachtet. 
Integration und „Ankommen“ funktioniert nicht alleine über eine Unterkunft / Wohnung, in der 
sich ein selbststrukturierter Tagesablauf verwirklichen lässt, sondern insbesondere auch 
über die soziale Betreuung, die durch speziell ausgebildetes Fachpersonal (Sozialarbeiterin- 
nen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen) wahrgenommen wird 
und in Zusammenarbeit mit freien Trägern sowie einer Vielzahl von ehrenamtlichen Akteurin- 
nen und Akteuren erfolgt. 
5.1. Integrationsauftrag 
Die individuelle Beratung schutzsuchender Menschen, die Begleitung zu Behördengängen 
und die Vernetzung in die Willkommensstrukturen vor Ort oder der Zugang zu Regelangebo- 
ten sind für die Integration besonders wichtige Hilfestellungen. Dies erleichtert den Geflüch- 
teten den Weg in ein in die Gesellschaft integriertes und selbstbestimmtes Leben. Zugänge 
zu diesen Angeboten müssen sprachlich und kultursensibel geöffnet werden. Neben mehr- 
sprachigen Materialien ist dabei der Einsatz von mehrsprachigem Personal beziehungsweise 
von Sprach- und Integrationsmittlern besonders wichtig. 
Das Ziel ist immer, Geflüchtete möglichst schnell auf einen autonomen Weg zu bringen und 
in das in Köln bestehende, breit gefächerte, Beratungs- und Hilfesystem zu vermitteln. 
Dieser Aufgabe widmen sich viele Dienststellen der gesamten Stadtverwaltung Köln.

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27. Bericht  Stand 31.12.2019 
5.2. Kinder- und Jugendhilfe  
Gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie 
verpflichtet, jeden unbegleiteten minderjährigen Ausländer, der um Hilfe bittet, vorläufig in 
Obhut zu nehmen und öffnet darüber hinaus den geflüchteten Familien und ihren Kindern die 
vorhandene örtliche Jugendhilfeinfrastruktur. 
5.2.1 Unbegleitete minderjährige Ausländer 
Nach dem seit 01.11.2015 in Kraft getretenen „Bundesgesetz zur Verbesserung der Unter- 
bringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ soll die Aufga- 
benstellung der Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer bundesweit gleich- 
mäßig durch alle Ämter für Kinder, Jugend und Familie übernommen werden. Städte, die 
überdurchschnittlichen Zulauf haben, können unbegleitete minderjährige Ausländer zur Ver- 
teilung anmelden und müssen insofern für alle Jugendlichen, die über der eigenen Zuwei- 
sungsquote liegen, nur noch den Zeitraum zwischen Erstaufnahmezeit bis zur Verteilung in 
eigener Zuständigkeit gestalten. Hierzu muss eine ausreichende Zahl von Aufnahmegruppen 
geschaffen werden.  
Für die Kinder und Jugendlichen, die in der Zuständigkeit des Amtes für Kinder, Jugend und 
Familie in Köln verbleiben, müssen ebenfalls ausreichend und bedarfsgerechte Betreuungs- 
plätze in Wohngruppen oder Gastfamilien vorgehalten werden. 
In 2019 baten 382 neu eingereiste unbegleitete minderjährige Ausländer (Vorjahr 450 unbe- 
gleitete minderjährige Ausländer) um Inobhutnahme.  
Die neu eingereisten unbegleiteten minderjährigen Ausländer kamen aus 42 verschiedenen 
Herkunftsländern.  
 
Davon wurden 294 unbegleitete minderjährige Ausländer an den Landschaftsverband Rhein- 
land zur Verteilung in andere Gemeinden gemeldet. 86 der angemeldeten Jugendlichen 
konnten nicht mehr zugeteilt werden, weil ihr Aufenthalt nicht mehr bekannt war. 97 unbe- 
gleitete minderjährige Ausländer wurden in die Zuständigkeit der Stadt Köln übernommen. 
Aufgrund von erheblichen Zweifeln an der Altersangabe wurde bei 66 (Vorjahr 40) Heran- 
wachsenden nach einer qualifizierten Inaugenscheinnahme eine Inobhutnahme abgelehnt. 
Zum 31.12.2019 lag die vom Land NRW festgelegte Unterbringungsquote für unbegleitete 
minderjährige Ausländer in Köln bei 403. Dem gegenüber standen zu diesem Zeitpunkt 145 
minderjährige und 238 junge Volljährige Ausländer, die in der Zuständigkeit des Amtes für 
Kinder, Jugend und Familie in Köln untergebracht und betreut wurden.

35 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Weitere 27 unbegleitete minderjährige Ausländer, die bereits anderen Kommunen zugewie- 
sen wurden, hielten sich mit unterschiedlicher Intensivität im Stadtgebiet Köln auf und wur- 
den wiederkehrend in Obhut genommen. 
5.2.2 Präventive Kinder- und Jugendhilfe 
Der Rat der Stadt Köln beauftragte in den Sitzungen vom 16.12.2014 (1784/2014) und 
24.03.2015 (0425/2015) die Verwaltung, im Bereich der präventiven Kinder- und Jugendhilfe 
für Kinder und Jugendliche aus geflüchteten Familien und Zuwanderungsfamilien die beste- 
henden Strukturen der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu nutzen und entsprechende An- 
gebote zu schaffen. 
Für die Einbindung von geflüchteten und zugewanderten Kindern und Jugendlichen in das 
Regelsystem der offenen Kinder- und Jugendarbeit stehen zusätzliche Finanzressourcen zur 
Verfügung, die von anerkannten Trägern der Jugendhilfe für integrationsfördernde Maßnah- 
men und Projekte abgerufen werden können. Wesentlich sind hier die Schaffung von nieder- 
schwelligen Freizeit-, Sport- und Gruppenangeboten sowie bedarfsorientierten Unterstüt- 
zungs- und Beratungsangeboten.  
Die Förderung eines verträglichen sozialen Miteinanders sowie die Förderung der interkultu- 
rellen Kompetenzen aller Besucherinnen und Besucher sind bei allen Planungen und Ange- 
boten von zentraler Bedeutung. Mit dem informellen Bildungsauftrag der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit ist die jeweilige Jugendeinrichtung im Sozialraum verortet und kann von dort im 
jeweiligen Einzugsgebiet eine hohe Integrationsleistung erbringen.  
Synergieeffekte ergeben sich durch die Kooperation mit dem Amt für Schulentwicklung durch 
die Kulturrucksackprojekte, die in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit durch- 
geführt werden, außerdem mit dem Sportamt im Bereich der vereinsungebundenen Sportan- 
gebote. 
Damit Kinder und Jugendliche mit neuerem Flucht- und Zuwanderungshintergrund in die Of- 
fene Kinder- und Jugendarbeit eingebunden werden können, wurden für das Jahr 2019 ins- 
gesamt 98 Anträge von 36 anerkannten Trägern der Jugendhilfe für zusätzliche Integrations- 
maßnahmen gestellt.  
Viele der niederschwelligen Freizeitangebote, die vor allem in Jugendeinrichtungen, aber 
auch in mobiler und aufsuchender Form auf Spiel- und Bolzplätzen oder vor und in Unter- 
künften für Geflüchtete durchgeführt werden, sind Fortsetzungsmaßnahmen, die bereits in 
den Vorjahren erfolgreich gestartet sind. Die Angebote aus vielfältigen Bereichen, wie z.B. 
Spiel, Sport, Musik, Malen und Gestalten, Computer, Kochen, Stadterkundungen und Ferien- 
maßnahmen werden möglichst zusammen mit einheimischen Kindern und Jugendlichen 
durchgeführt.  
Einige der Maßnahmen sind gezielt genderspezifisch für Jungen / junge Männer oder Mäd- 
chen / junge Frauen ausgerichtet, um deren spezifischen Bedarfe abdecken zu können. Ein 
wichtiger Bestandteil vieler Angebote ist die gezielte Kontaktaufnahme zu den Mitarbeiterin- 
nen und Mitarbeitern, Eltern sowie Kindern und Jugendlichen in den Unterkünften für Ge- 
flüchtete, aber auch die Wegbegleitung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen zum je- 
weiligen Veranstaltungsort. Diese flankierenden Maßnahmen tragen maßgeblich zum Gelin- 
gen einer erfolgreichen Teilhabe bei.  
Die Weiterqualifizierung des Fachpersonals durch ein Supervision / Coaching-Angebot 
wurde in 2019 erfolgreich abgeschlossen. 
 
5.2.3 Kindertagesbetreuung 
Neben der reinen Unterbringung und dem Zugang zu Hilfsangeboten tragen eine vorschuli- 
sche Bildung und Erziehung sowie Angebote zur Kinderbetreuung erheblich zur erfolgrei- 
chen Integration bei. Die der Stadt Köln zugewiesenen und angemeldeten Kinder von ge- 
flüchteten Familien haben mit Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Beginn der 
Schulpflicht einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit Wohnortmeldung bei der 
Stadt Köln fließen die Zahlen der (mit ihren Familien) geflüchteten Kinder in die Gesamtpla- 
nung zum bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung ein.

36 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Um geflüchtete Familien, die noch nicht sofort mit einem Platz versorgt werden können, ei- 
nen Übergang zu ermöglichen, haben Träger von Kindertagesstätten in Köln Landesmittel für 
sogenannte „Brückenprojekte“ beantragt. Über diesen Weg wurden für 2019 laut vorläufiger 
Maßnahmenplanung des Landesjugendamtes insgesamt für 50 Maßnahmen (Eltern ‐Kind ‐
Gruppen, Angebote in Kooperation mit Familienzentren, mobile Angebote oder Spielgrup- 
pen) mit einem Gesamtvolumen von ca. 1,3 Mio. € beantragt.  
Für 2020 wurden bereits 52 Projekte in Höhe von ca. 1,8 Mio. € beantragt und seitens des 
LVR in 2019 bewilligt 7. Nach erster Auswertung in 2019 konnten im Zeitraum Januar bis Juni 
ca. 455 Kinder in den Projekten betreut werden. Die Zahlen für das zweite Halbjahr 2019 
wurden zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch ausgewertet. 
2019 konnten zudem durch das geschaffene Netzwerk der Koordination „Stufenkonzept 
frühe Bildung/Flüchtlingskinder“ ca. 117 Kinder additiv zu der regulären Betreuungsplatzver- 
gabe der Stadt Köln in Kindertagesstätten in freier wie auch in städtischer Trägerschaft über- 
geleitet beziehungsweise vermittelt werden. Zudem wurden weitere fünf Kinder in Projekte 
frühkindlicher Bildung mit dem Fokus Vorbereitung auf die Schule übergeleitet. 
5.2.4 Familienbegleitende Hilfen zur vorschulischen Bildung und Erziehung 
Der Interkulturelle Dienst ist seit Dezember 2018 im Amt für Innovation und Vielfalt angebun- 
den. Örtlich ist er weiterhin in den neun Bezirksrathäusern ansässig und in den Bezirken in 
alle relevanten Netzwerk- und Kooperationsstrukturen eingebunden. Der Interkulturelle 
Dienst bietet in den Bezirken umfassende Beratung für Geflüchtete und Zugewanderte an, 
und versteht sich als Brücke und Wegweiser zu weiteren und spezialisierten Angeboten des 
Regelsystems. 
Bedarfsorientiert initiiert der Interkulturelle Dienst im Stadtbezirk Gruppenangebote, Informa- 
tionsveranstaltungen und Projekte mit folgenden Schwerpunkten: 
•  Bereitstellung von integrationsfördernden Bildungs- und Freizeitangeboten zur Er- 
weiterung persönlicher, sozialer und interkultureller Kompetenzen 
• Informationsvermittlung zu Angeboten der Regelversorgung im Bereich Kita, Schule, 
Aus- und Weiterbildung, Arbeit, Freizeit, Bildung, Gesundheit, etc. 
• Einrichtung von Sprachförderangeboten / Alphabetisierung für Zugewanderte, die kei- 
nen Zugang zu Integrationskursen haben 
• Niederschwellige familienbegleitende Angebote zur Stärkung der interkulturellen und 
Erziehungskompetenz der durch Fluchterfahrung belasteten Eltern 
• Einrichtung von Mütter– oder Elterngesprächskreisen, Vätergruppen, Familiencafés 
etc. zu alltagsrelevanten Themen und sozialen Orientierung im Stadtteil 
• Einsatz von pädagogisch und interkulturell geschulten Stadtteilmüttern, Integrations- 
lotsen, Sprach- und Kulturmittlern, Dolmetschern etc. zur Verständigung, Vermittlung 
und Begleitung in entsprechende Regelangebote 
• Niederschwellige Angebote der Gesundheitsversorgung in Kooperation mit den Netz- 
werken Frühe Hilfen - Einrichtung von Gesundheitssprechstunden und -Sprechstun- 
den mit Familienhebammen 
• Angebote der Vorschulförderung für Kinder – interkulturelle Spielgruppen – soziale 
Gruppenarbeit, Vorbereitung auf Kita und Schulbesuch, Kinderbibliothek etc. 
• Schulbegleitende Hilfen für Kinder, dort wo Regelangebote nicht greifen oder nicht 
ausreichend vorhanden sind 
                                                           
7 Weitere Projekte sind darüber hinaus bereits in Planung und werden voraussichtlich im ersten Quar- 
tal 2020 beantragt.

37 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
• Freizeit– und kulturpädagogische Angebote zur Stärkung des Selbstbewusstseins 
und Empowerments 
Die Angebote finden in den Außenstellen des interkulturellen Dienstes, in Unterkünften für 
Geflüchtete und sozialen Einrichtungen statt und werden überwiegend in enger Kooperation 
mit den freien Trägern im Stadtbezirk durchgeführt. 
Weitere Informationen und Flyer zum interkulturellen Dienst ter: 
https://www.ki-koeln.de/aufgaben/ikd/  
5.3 Wohnungssituation 
Ein bedeutsamer Aspekt auf dem Weg zur Integration in die Gesellschaft ist der Umzug in 
eine „normale“ Wohnung. Deshalb ist es wichtig, nicht nur Wohnraum zu schaffen, sondern 
Geflüchtete auch auf diesem so grundlegenden Schritt zu begleiten. 
5.3.1 Auszugsmanagement 
Seit Oktober 2011 gibt es das von der Stadt finanzierte Projekt „Auszugsmanagement“, wel- 
ches Geflüchtete in eigenen Wohnraum vermittelt. Das Amt für Wohnungswesen hat die Trä- 
ger Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und den Kölner Flüchtlingsrat mit der Durchfüh- 
rung beauftragt.  
Mit Ratsbeschluss vom 14.11.2017 ist das Auszugsmanagement als unbefristete Aufgabe 
übernommen worden. Im Zuge dessen ist eine unbefristete Vollzeitstelle je Träger zugesi- 
chert worden. Die verbleibenden vier Stellen sind auf zwei Jahre befristet. 
Mitte 2019 wurde eine Auswertung der zurzeit befristeten vier Stellen seitens des Amtes für 
Wohnungswesen durchgeführt. Das Amt für Wohnungswesen fordert diesbezüglich ein mo- 
natliches Controlling diverser Daten von den Trägern ein (z.B. neben Anzahl der vermittelten 
Wohnungen, Anzahl Beratungsgespräche, Zahl aktiver Akquise, Maßnahmen Öffentlichkeits- 
arbeit etc.). 
Das Ergebnis wurde den politischen Gremien vorgelegt und der Rat hat zur Fortführung des 
erfolgreichen Projektes die Verlängerung der Finanzierung von vier bei Trägern bis zum 
31.12.2019 befristeten Stellen für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2021 beschlossen. 
Eine städtische Sozialarbeiterin ist als Koordinatorin mit einer Vollzeitstelle für das Auszugs- 
management tätig. Ihre Aufgaben umfassen u.a. die enge Zusammenarbeit mit den städti- 
schen Sozialarbeitern im Bereich der Geflüchteten und den Trägern des Auszugmanage- 
ments, die Kooperation mit anderen städtischen Dienststellen sowie dem Jobcenter Köln. Sie 
koordiniert beispielsweise Anfragen bzgl. Freistellungen, Kautionsübernahmen, Mietübernah- 
men und Sicherheitsleistungen. Zudem ist sie die Ansprechpartnerin gegenüber der Bürger- 
schaft und den ehrenamtlichen Akteuren.  
Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die Zusammenarbeit und der regelmäßige Aus- 
tausch mit der GAG Immobilien AG. Diese stellt im Jahr circa 100 Wohnungen für geflüch- 
tete Menschen zur Verfügung und ist somit ein wichtiger Partner des Projekts. Der Ausbau 
weiterer Kooperationen mit anderen Wohnungsbaugesellschaften wird angestrebt. Darüber 
hinaus wird durch Bauherren wie z.B. die GAG Immobilien AG alternativ auch für Geflüchtete 
ohne Wohnberechtigungsschein Wohnraum geschaffen. Die ersten dieser Wohnungen wur- 
den im November 2018 fertiggestellt. 
Fallzahlen: 
Jahr  Personenanzahl  Anzahl Wohnungen  
2018 426  144  
2019 (bis 30.06.) 371  132

38 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
 
In der Vergangenheit haben sich die in Köln ehrenamtlich tätigen Akteurinnen und Akteure 
oftmals mehr fachliche und personelle Unterstützung gewünscht. Die Erfahrung hat gezeigt, 
dass die ehrenamtlich Engagierten eine große Hilfe für die von ihnen betreuten Geflüchteten 
sind. Ehrenamtlich tätige Menschen sind in ihren Stadtteilen sehr gut vernetzt und helfen den 
Geflüchteten u.a. dabei, Zugang zum Kölner Wohnungsmarkt zu bekommen.  
Daher wurde das Auszugsmanagement im August 2019 ausgedehnt um die Komponente ei- 
ner erweiterten Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit. Insbesondere stehen die Träger 
den sogenannten Tandems (Geflüchtete in ehrenamtlicher Begleitung) bei der Erledigung 
der Formalitäten zur Seite, wenn eine Wohnungsvermittlung in Aussicht steht. 
Die Träger bieten neben offenen Sprechstunden und Beratungsgesprächen für Geflüchtete 
im Tandem mit ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützern in regelmäßigen Ab- 
ständen Workshops zu verschiedenen Themen an, die sich rund um die Wohnungssuche 
drehen.  
Mit dem erweiterten Konzept bringt die Stadt Köln gemeinsam mit den Trägern ihre Wert- 
schätzung für den Beitrag der ehrenamtlichen Arbeit zum Ausdruck.  
5.3.2 Wohnberechtigungsschein 
Gerade Menschen, die auf einen Wohnberechtigungsschein angewiesen sind, können sich 
auf dem freien Wohnungsmarkt oft nicht behaupten. Im Modell des öffentlich geförderten 
Wohnungsbaus ist der Eigentümer daher verpflichtet, Wohnungen für Menschen mit Wohn- 
berechtigungsschein anzubieten. Im Konzept der integrativen Belegung (sogenannten „Drit- 
telbelegung“) werden ebenfalls alle Personengruppen berücksichtigt, die von Wohnungslo- 
sigkeit bedroht sind (siehe Kapitel 3). 
Hierzu zählen auch Geflüchtete, deren Aufenthaltsstatus geklärt ist und die eine Bleibe- 
rechtsperspektive haben, aber nicht über die sozialen und finanziellen Mittel verfügen, sich 
auf dem freien Wohnungsmarkt zu behaupten. Ein bedeutsamer Schritt auf dem Weg zur In- 
tegration in die Gesellschaft ist der Umzug in eine „normale“ Wohnung. Deshalb ist es wich- 
tig, Wohnraum zu schaffen, der neben anderen auch für diesen Personenkreis verfügbar ge- 
macht werden kann. 
5.3.3 Wegweiser Wohnen in Köln 
Fragen zur Wohnungssuche, zum Mietvertrag, zu Nebenkosten oder z.B. zu Rechten und 
Pflichten beantwortet die Broschüre „Wegweiser Wohnen in Köln“. 
Sie ist in einfacher Sprache verfasst und in 15 Sprachen über einen QR-Code abrufbar und 
hilft auch Geflüchteten, sich in dieser komplexen Materie zu orientieren. Mieterverein Köln, 
städtische Stellen, Träger des städtischen Auszugsmanagements und ehrenamtlich Enga- 
gierte in der Geflüchteten-Arbeit haben die Broschüre gemeinsam erstellt. 
Sie ist verfügbar über http://ki-koeln.de/downloads/wegweiser-wohnen-in-koeln/  
5.4 Arbeitssituation 
Der Integration Point des Jobcenter Köln und der Agentur für Arbeit ist weiterhin die zentrale 
Anlaufstelle für die Beratung und Vermittlung von neuzugereisten Geflüchteten. Er besteht 
mittlerweile seit dem 01.12.2015. 
Im Juli 2019 haben 9.723 Geflüchtete in Köln Leistungen nach dem SGB II erhalten. Das 
sind 111 Menschen (1,2 Prozent) mehr als im Vorjahr. Der Integration Point des Jobcenter 
Köln betreute zum selben Zeitpunkt etwa 3.700 Menschen dieser Personengruppe. Aufgrund 
des geringen Zulaufs in den Integration Point wurde die Abgabe an die Geschäftsbereiche 
(welche in der Vergangenheit nach zwei Jahren Leistungsbezug erfolgte) im Jahr 2019 wei- 
testgehend ausgesetzt. Der größere Anteil der Geflüchteten wird mittlerweile in den regulä- 
ren Geschäftsbereichen des Jobcenter Köln betreut.

39 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Die Anzahl der neuantragsstellenden Bedarfsgemeinschaften im Integration Point liegt der- 
zeit konstant bei durchschnittlich 21 Neuanträgen pro Monat. Die durchschnittliche Anzahl 
der Familienzuzüge im Integration Point beträgt im Durchschnitt sieben erwerbsfähige Leis- 
tungsberechtigte pro Monat. Das Verhältnis von Männern und Frauen ist dabei in etwa aus- 
geglichen.  
Der größte Teil der Geflüchteten im SGB II-Leistungsbezug (Stand Juli 2019) kommt aus Sy- 
rien (3.340 erwerbsfähige Leistungsberechtigte). Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl um 
2,2 Prozent gesunken. Im Vorjahresvergleich ist der Zuzug aus dem Irak (2.699 + 4,3 Pro- 
zent) und aus Afghanistan (840 + 12,1 Prozent) am deutlichsten gestiegen. Etwa 26 Prozent 
der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind unter 25 Jahre alt, 44 Prozent aller Geflüch- 
teten im Kundenbestand sind weiblich. 
Der Prozess des Spracherwerbs dauert länger an, als ursprünglich bei Einrichtung des In- 
tegration Point erwartet. Ein gutes Absolventenmanagement im Rahmen der Sprachförder- 
angebote ist hierbei ebenso unerlässlich wie eine kontinuierliche Nachhaltung der Teil- 
nahme. Die beteiligten Behörden (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF; Amt für 
Integration und Vielfalt und Jobcenter Köln) arbeiten an dieser Stelle gut zusammen.  
Das Angebotsportfolio für Geflüchtete im Jobcenter Köln hat sich bewährt, wird jedoch konti- 
nuierlich überprüft und weiterentwickelt. Im Oktober 2019 wurde es um eine neue umfas- 
sende Maßnahme „Alles aus einer Hand“ maßgeblich erweitert. Zielgruppe dieser Maß- 
nahme sind nicht nur Geflüchtete, sondern auch Zugewanderte aus dem nicht deutschspra- 
chigen Raum, die im Jobcenter Köln Leistungen nach dem SGB II beziehen. Das Produkt 
„Alles aus einer Hand“ beinhaltet unter anderem: 
 Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt  
 Berufsorientierung 
 Bewerbungstraining 
 Bewerbungscoaching 
 Förderung von sozialintegrativen Aktivitäten 
 Förderung von arbeitsmarktintegrativen Aktivitäten   
 Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Ver mittlungshemmnissen 
 Allgemeiner Grundlagenbereich 
 Kenntnisfeststellung und -vermittlung  
 Teile von Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (betrieb liche Erprobung) 
 IT- und Medienkompetenz 
 Berufsbezogene Sprachförderung 
 Wirtschaftliches Verhalten 
 Projektbezogene Arbeiten  
 Erzielung von Integrationsfortschritten 
 Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme  
 Sozialpädagogische Begleitung 
 Gesundheitsorientierung  
 Unterstützung bei der Kinderbetreuung 
 Heranführung an eine selbständige Tätigkeit 
Die Bedarfe der Kundinnen und Kunden werden in einer Clearingphase individuell erhoben, 
so dass die anschließende passgenaue Zuteilung zu den Modulen möglich wird. Die Aktivie- 
rungsphase dauert sechs bis zwölf Monate und richtet sich nach den individuellen Bedürfnis- 
sen der Kundinnen und Kunden. Das Angebot kann sowohl in Teilzeit, als auch in Vollzeit 
besucht und mit Sprachkursen, Minijobs oder Praktika kombiniert werden. Somit bietet „Alles

40 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
aus einer Hand“ höchste Flexibilität. Eine große Anzahl an Kundinnen und Kunden konnte 
durch dieses Angebot bereits aktiviert werden. Für die Zielgruppe stehen insgesamt 400 
Plätze zur Verfügung.  
Im November 2019 waren über beide Rechtskreise (SGB II und SGB III) betrachtet 7.987 
Geflüchtete arbeitsuchend, darunter 3.443 arbeitslos. Im August 2019 sind neben den 
Sprachförderungen 1.337 Teilnahmen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in Köln regis- 
triert worden. Der größte Teil entfällt mit 583 Förderungen auf den Bereich der Aktivierung 
und beruflichen Eingliederung, mit 285 Förderungen auf den Bereich der Berufswahl und Be- 
rufsausbildung und mit 223 Förderungen auf die berufliche Weiterbildung.  
Im Jahr 2019 konnten bis einschließlich August 1.491 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
mit Fluchthintergrund aus dem Jobcenter Köln in Arbeit und Ausbildung integriert werden. Im 
Vorjahr waren es 1.278 Integrationen. Der Anteil der Geflüchteten an allen Integrationen im 
Jobcenter Köln ist innerhalb dieser Zeit merklich angestiegen (10,8 Prozent im Jahr 2019 zu 
8,7 Prozent im Jahr 2018). 
Die gute Netzwerkarbeit mit unterschiedlichen Kooperationspartnerinnen und Kooperations- 
partnern, Behörden, Initiativen aber auch anderen Jobcentern und Agenturen für Arbeit füh- 
ren zu einer weiteren Optimierung der Prozesse und Verbesserung der Angebote.  
5.4.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö) 
Der Bund hat die berufsbezogene Sprachförderung neu aufgestellt. Mitte 2017 lösten die 
Kurse der berufsbezogenen Deutschsprachförderung (DeuFö) gemäß § 45a Aufenthaltsge- 
setz (AufenthG), die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Bundes- 
amt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert werden, die Sprachkurse vom europäi- 
schen Sozialfonds und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (ESF BAMF) ab.  
Im ESF BAMF Programm gab es spezielle berufsorientierende Sprachmaßnahmen für Ge- 
flüchtete und Bleibeberechtigte, die keinen Anspruch auf einen Integrationskurs hatten und 
deren Sprachniveau bei A1 lag. Ziele waren berufliche Erstorientierung und das Sprachni- 
veau A2 / B1. 
Das DeuFö Programm richtet sich nur noch an Menschen, die eine positive Bleibeperspek- 
tive haben. Teilnehmen können Personen, die bereits einen Integrationskurs abgeschlossen 
haben und / oder bereits Deutsch auf dem Niveau B1 sprechen und Personen, die im Integ- 
rationskurs das Niveau B1 nicht erreicht haben und einen Sprachkurs auf dem Eingangsni- 
veau A1 und A2 benötigen. 
Ebenfalls richtet sich das Programm an Personen, die arbeitsuchend oder arbeitslos gemel- 
det sind und einen Migrationshintergrund haben, sowie an Bürgerinnen und Bürger der EU 
und Deutsche mit Migrationshintergrund. 
Im Angebot der Volkshochschule Köln (VHS) sind die Basismodule B2 und C1 sowie die 
Spezialmodule B1. 
Für Zugewanderte, die sich im Anerkennungsverfahren ihrer im Herkunftsland abgeschlosse- 
nen Berufsausbildung befinden, die eine berufliche Ausbildung absolvieren oder die bereits 
beschäftigt sind, bietet die VHS Spezialmodule in den Bereichen Einzelhandel, nichtakade- 
mische Gesundheitsberufe und Gewerbe / Technik an. Diese dienen neben dem Erwerb auf- 
bauender Sprachkenntnisse dem Erwerb der berufsfeldspezifischen Fachsprache.  
Seit September 2019 führt die VHS den zweiten Berufssprachkurs mit dem Ziel B2 im Rah- 
men des Modellprojekts „EQ plus Sprache“ durch. Die Einstiegsqualifizierung (EQ) wendet 
sich an junge Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete mit guter Bleibeperspek- 
tive. Während der Einstiegsqualifizierung und der anschließenden Ausbildung erhalten die 
Teilnehmenden bei Bedarf eine Ausbildungsduldung und sichern dadurch ihren Aufenthalt 
für vier Jahre.

41 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Parallel zur Einstiegsqualifizierung (intensives, neunmonatiges Praktikum) im Betrieb besu- 
chen die Teilnehmenden während der gesamten Laufzeit der Einstiegsqualifizierung einen 
Sprachkurs in der VHS. Ziel ist es, die jungen Menschen auf eine betriebliche Ausbildung 
und den damit verbundenen Berufsschulunterricht vorzubereiten. Einstiegsqualifizierung plus 
Sprache wird in Kooperation mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter Köln, der Regio- 
nalagentur Köln, dem Integration Point, der Industrie- und Handelskammer (IHK) Stiftung 
und der Handwerkskammer (HWK) durchgeführt. Die Teilnehmenden werden von der VHS 
und den Jugendmigrationsdiensten sozialpädagogisch begleitet. 
Auch in den berufsbezogenen Deutschkursen werden individuelle Sprachberatung, gezielte 
Bedarfsanalyse und eine Einstufungstestung dem Kursbesuch vorgeschaltet. 
Ergänzend wird in den Sprachkursen eine sozialpädagogische Begleitung in Form einer Ver- 
weisberatung angeboten. 
Auf den jeweiligen Zielsprachniveaus werden im Anschluss an die Sprachkurse international 
anerkannte Sprachprüfungen abgelegt. Diese Sprachnachweise sind ein wichtiger Baustein 
für die berufliche Integration in Ausbildung, Berufstätigkeit und weiterführende, schulische 
Ausbildungen. 
In Kooperation mit dem Prüfungsanbieter telc werden die Sprachprüfungen durchgeführt, die 
Spezialmodule enden mit einer berufsbezogenen telc Prüfung oder mit einer VHS-internen 
Abschlussprüfung.  
2019 führte die VHS 33 DeuFö-Kurse durch (22 Basiskurse B2, vier Basiskurse C1 und fünf 
Spezialkurse B1) sowie einen Berufssprachkurs B2 EQ plus Deutsch und einen Spezialkurs 
für nichtakademische Heilberufe mit insgesamt 733 Teilnehmenden. 
Alle Teilnehmende absolvierten nach Ende des Kurses eine telc-Zertifikatsprüfung der 
Sprachniveaus B1, B2 oder C1. 
5.4.2 Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration 
In Kooperation mit dem Modellprojekt „Early Intervention“ der Arbeitsagentur zur frühzeitigen 
Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern führt die VHS Sprach- 
kurse für Geflüchtete aus Ländern mit (ehemals) besonders hoher Bleibeprognose (Ägypten, 
Pakistan, Sri Lanka, Afghanistan) durch. Weiterhin dürfen den Kursen keine Personen aus 
sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ nach § 29a Asylgesetz (AsylG) zugewiesen wer- 
den. 
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Herkunft aus den angegebenen Ländern sowie er- 
worbene arbeitsmarktrelevante Berufs-, Studien- oder Schulabschlüsse. Es werden keine 
Sprachkenntnisse vorausgesetzt, Zielsprachniveau ist A1 GER. Die Zuweisung erfolgt durch 
den Integration Point der Arbeitsagentur. 
Im Zeitraum Mai 2019 bis Dezember 2019 wurden vier Sprachkurse mit insgesamt 64 Teil- 
nehmenden durchgeführt. 
5.4.3 Welcome Walks und Einzelveranstaltungen 
In Kooperation mit der Kölner Freiwilligen Agentur wird seit Mitte 2017 durchschnittlich ein- 
mal im Monat ein Einführungs-Workshop mit interkulturellen Inputs für das Projekt „Welcome 
Walk – Kölner Freiwillige und Geflüchtete treffen sich für Willkommensspaziergänge durch 
die Stadt“ zentral im VHS-Studienhaus am Neumarkt durchgeführt. Die Resonanz war sehr 
zufriedenstellend.  
Die Heterogenität der Teilnehmenden bezüglich Alter, Bildungshintergrund, Geschlecht und 
Motivation bildete einen Querschnitt der Kölner Gesellschaft ab. Hintergrund des Projekts ist 
die Herausforderung der Gewinnung von teilnehmenden Kölner Freiwilligen, damit Dialog- 
und Austauschmöglichkeiten auf persönlicher Ebene sowie das Einleben in eine neue Umge- 
bung gefördert werden können. Für Freiwillige bietet dies oftmals eine neue interkulturelle

42 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Erfahrung, auf die der kompakte und professionelle interkulturelle Qualifizierungsworkshop 
eingeht. Nach wie vor haben auch viele Geflüchtete in Köln großes Interesse an der Fortfüh- 
rung des Projekts. So wurden sie auch in 2019 wieder in Begleitung mit den Einführungs-
Workshops angeboten. 
5.4.4. Landesinitiative Gemeinsam klappt`s – Durchstarten in Ausbildung und Arbeit 
Im September 2018 rief das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration die 
Kommunen dazu auf, sich an der Landesinitiative „Gemeinsam Klappt’s“ zu beteiligen. Am 
02.10.2018 hat Frau Oberbürgermeisterin Reker den Beitritt zur Landesinitiative erklärt und 
das Amt für Integration und Vielfalt zur geschäftsführenden Stelle ernannt.  
Im Mittelpunkt der Initiative stehen die Integrationschancen junger, volljähriger Geflüchteter, 
vor allem mit dem Status der Duldung und Gestattung, im Alter von 18-27 Jahren. Das Ziel 
der Initiative ist es, die Potentiale dieser jungen Menschen zu entdecken und zu fördern so- 
wie sie bei der Entwicklung individueller Perspektiven zu unterstützen. Vor allem die Integra- 
tion auf dem Arbeitsmarkt und die damit verbundene Vermeidung dauerhafter Abhängigkeit 
von Sozialleistungen ist ein wesentlicher Aspekt der Initiative. 
Mit der Unterstützung der landesweiten Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrations- 
zentren sowie dem Institut für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg / Essen star- 
tete der Umsetzungsprozess in den Kommunen im November 2018. Die kommunale Projekt- 
koordination des Amtes für Integration und Vielfalt begann damit, ein kommunales Entschei- 
dungsgremium unter der Bezeichnung „Bündniskerngruppe“ einzuberufen, welches aus Ver- 
treterinnen und Vertretern des Ehrenamtes, Amtsleitungen, Geschäftsführungen von Jobcen- 
ter und Bundesagentur für Arbeit, der Wohlfahrtsverbände sowie der Kammern besteht.  
Zur Angebots- und Bedarfsanalyse wurden Bündnisforen mit Vertreterinnen und Vertretern 
der operativen Ebene aus dem thematischen Schwerpunktbereichen „Spracherwerb“ sowie 
„Integration in Ausbildung und Arbeit“ durchgeführt sowie die Ergebnisse gebündelt und ab- 
gestimmt.  
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat gemeinsam mit dem Mi- 
nisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Juli 2019 unter dem weiteren Titel „Durch- 
starten in Ausbildung und Arbeit“ konkrete Bausteine zur Umsetzung bekanntgeben sowie 
die Fördersumme für die Kommunen. Köln stehen demnach 2,3 Millionen Euro zuzüglich ei- 
nes Eigenanteils von 20% zur Verfügung. Bei den sechs Bausteinen handelt es sich inhalt- 
lich um die Bereiche  
• niederschwellige, individuelle Beratung und Betreu ung,  
• Berufsbegleitende Qualifizierung,  
• Nachholen des Hauptschulabschlusses,  
• Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse  und Jugendintegrationskurse 
• rechtskreisübergreifende Einzelfallberatung und Ve rmittlung.  
Die konkreten Förderrichtlinien wurden am 18.12.2019 veröffentlicht.  
Die Projektkoordination hat ein Gesamtpaket entwickelt, das die vorhandene Angebotsstruk- 
tur mit der Bedarfslage verknüpft und die strukturellen Gegebenheiten berücksichtigt. Dieses 
wurde bereits mit den relevanten kommunalen Trägern abgestimmt. Besonders hervorzuhe- 
ben ist der gemeinsame Wille aller Teilnehmenden, gemeinsam an einem Strang zu ziehen, 
um für die bisher strukturell benachteiligte Zielgruppe eine Perspektive in Köln zu bieten. Es 
wird nun ein umfassendes Konzept verfasst, welches Standards zur Umsetzung beinhaltet, 
um in einem nächsten Schritt das Antragsverfahren zu beginnen.  
5.5 Einkommens- und Vermögenssituation 
Über das Auszugsmanagement des Amtes für Wohnungswesen sollen vorrangig Geflüch- 
tete, die bereits über eigenes Einkommen verfügen, schnellstmöglich in privatrechtlichen o- 
der öffentlich geförderten Wohnraum vermittelt werden. Die Anmietung einer eigenen Woh- 
nung trägt maßgeblich zu einer gelungenen Integration bei.

43 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Für Geflüchtete, die in vollem Umfang frei von öffentlichen Leistungen sind und somit aus ei- 
genem Einkommen ihre Nutzungsgebühren bezahlen können, gilt bis zu einem Umzug in 
eine selbst angemietete Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt die Härtefallregelung.  
Damit wird gewährleistet, dass die kostendeckende Nutzungsgebühr bei Erwerbseinkommen 
nicht wieder zum ergänzenden Bezug von Sozialleistungen führt. Diese besondere Regelung 
fördert damit das selbstständige und eigenverantwortliche Leben von berufstätigen Geflüch- 
teten. 
Die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner erhalten einen Nutzungsgebührenbescheid in 
Höhe der bis zum 31.01.2018 geltenden Gebühr rückwirkend zum 01.02.2018 (Gültigkeitsbe- 
ginn der Satzung) beziehungsweise ab dem Monat der Erwerbsaufnahme, wenn diese erst 
nach Februar 2018 erfolgte. Voraussetzung für die Härtefallregelung ist ein Nachweis der Ar- 
beitstätigkeit durch Vorlage von Gehaltsabrechnungen. Diese Nachweise sind alle sechs Mo- 
nate vorzulegen. 
Mit Stichtag 31.12.2019 wurden 851 Anträge auf Härtefallregelung gestellt. Diese teilen sich 
wie folgt auf: 
genehmigt 650  
aufgrund zu geringen Einkommens abgelehnt 66  
wegen fehlender Einkommensnachweise in Bearbeitung 48  
Bescheide (Genehmigungen) aufgehoben (z.B. wegen Kündigung des Arbeitsverhältnisses) 60  
zurückgezogen 1 
Antrag gegenstandslos (Auszug vor dem 01.02.2018) 5 
Antrag zur Genehmigung Senkung beziehungsweise Bescheiderstellung 15  
Antrag noch in Prüfung aufgrund Unklarheit beziehungsweise Klärung mit Dritten 6  
gesamt 851  
5.6 Bildungssituation 
Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen, die ohne oder nur mit geringen Deutsch- 
kenntnissen nach Deutschland kommen und zum Teil nicht oder nur in der Herkunftssprache 
alphabetisiert sind, stellt für die Primar- und weiterführenden Schulen sowie für die Berufs- 
kollegs eine besondere Herausforderung dar. Grundsätzlich unterliegen alle Kinder und Ju- 
gendlichen mit Wohnsitz in Köln zwischen sechs und 18 Jahren der allgemeinen Schulpflicht, 
unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem rechtlichen Aufenthaltsstatus. Für Jugendliche 
zwischen 16 und 18 Jahren gilt die Berufsschulpflicht im Rahmen einer Ausbildung. 
5.6.1 Vorbereitungsklassen 
Sobald Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter mit Wohnsitz in Köln gemeldet sind, 
erfolgt nach einer Beratung im Kommunalen Integrationszentrum die Schuleingangsuntersu- 
chung durch das Gesundheitsamt und die Zuweisung an eine geeignete Schule durch das 
Schulamt. In Köln gibt es an vielen Schulen sogenannte Deutschfördergruppen, in denen die 
Kinder und Jugendlichen in der Regel bis zu zwei Jahren mit dem Schwerpunkt Deutsch un- 
terrichtet werden. Im Bereich der Primar- und Sekundarstufe I gilt grundsätzlich eine schul- 
formunabhängige Beschulung. Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen des 
Landes unterliegen erst der Schulpflicht, wenn sie Köln zugewiesen sind. 
Ab 16 Jahren werden Jugendliche mit Deutschförderbedarf nach einem Beratungsgespräch 
im Kommunalen Integrationszentrum des Amtes für Integration und Vielfalt durch die Be- 
zirksregierung Köln in eine Internationale Förderklasse an einem Kölner Berufskolleg zuge- 
wiesen. 
Das Kommunale Integrationszentrum hat gemeinsam mit der Bezirksregierung Köln seit dem 
Schuljahr 2019 / 2020 den „strukturierten Zugang für neuzugewanderte, berufsschulpflichtige 
Jugendliche ins deutsche Schul- und Bildungssystem“ festgelegt. Bei dem Verfahren über- 
mittelt die Meldebehörde der Stadt Köln dem Kommunalen Integrationszentrum die Daten

44 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
der neu nach Köln zugezogenen, berufsschulpflichtigen Jugendlichen. Alle Jugendlichen er- 
halten eine postalische Einladung zu einem Beratungsgespräch zu folgenden Themen:  
• Informationen über das deutsche Schul- und Bildung ssystem, 
• Beratung und Anmeldung zu den Internationalen Förd erklassen an Kölner Berufskol- 
legs, 
• Beratung und Information über Angebote zur Deutsch förderung. 
 
Auf der Einladung befindet sich ein QR-Code, der auf Übersetzungen in 18 Sprachen ver- 
linkt. 
Das Land NRW stellt laufend bedarfsgerecht Stellen für Lehrerinnen und Lehrer (Integrati- 
onsstellen) bereit, deren Bewilligung an die Einrichtung der Vorbereitungsklassen gekoppelt 
ist. Geflüchtete Kinder und Jugendliche in den Vorbereitungsklassen und deren Familien be- 
nötigen vielfach zusätzlich zur reinen Sprachförderung im Unterricht auch intensive sozialpä- 
dagogische Betreuung, Begleitung und Unterstützung, weil sie neben den sehr heterogenen 
Bildungsbiographien oft auch traumatische Erfahrungen während der Flucht oder im Her- 
kunftsland gemacht haben.  
Eine unterjährige Aufnahme und außerunterrichtliche Betreuung in der offenen Ganztagsbe- 
treuung der Grundschulen erfolgt, soweit Platzkapazitäten bestehen. Zur Verbesserung der 
Situation werden auch eine Reihe von Projekten zur Sprachförderung und zur außerschuli- 
schen Betreuung durch das Kommunale Integrationszentrum, die Schulaufsicht und Schul- 
träger unterstützt (siehe auch 5.2.3 und 5.2.4). 
Die Schule kann für alle Schülerinnen und Schüler, die migrationsbedingt deutsche Sprach- 
förderung benötigen, einen entsprechenden Antrag auf Sprachfördermittel beim Schulamt 
stellen. Mittelbeantragung und Verwendung liegen in der Verantwortung der jeweiligen 
Schulleitung. In Abstimmung mit der Schulaufsicht entscheiden Schulen, ob sie Deutschför- 
dergruppen einrichten oder die betreffenden Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Ein- 
zelintegration fördern. Generell gilt, dass alle Schülerinnen und Schüler bei Bedarf Sprach- 
förderung erhalten. Für eine migrationsbedingte Deutsch-Förderung stehen Ressourcen im 
Rahmen der Integrationshilfen zur Verfügung. 
Nachfolgende Zahlen umfassen alle aus dem Ausland zugereisten Kinder und Jugendlichen 
sowie die für sie eingerichteten Vorbereitungsklassen und Plätze in Einzelintegration zum 
Stand 31.12.2019: 
Gesamt  144 Vorbereitungsklassen  
Primarstufe  58 Vorbereitungsklassen und rd. 600 Plätze in Einzelintegration  
Sekundar -
stufe I 
86 Vorbereitungsklassen (inkl. zentrale Vorbereitungsklassen in Kalk und 
Sülz) 
Die Zahl der derzeit belegten Schulplätze in Vorbereitungsklassen beläuft sich auf insgesamt 
ca. 1.450 Plätze. Davon entfallen 900 auf den Sekundarstufe I ‐Bereich und 550 Plätze auf 
den Primarbereich.  
Zusätzlich werden ca. 390 Erstklässler mit Sprachförderbedarf beschult, die in den letzten 
neun Monaten vor der Einschulung (ab Oktober 2018) zugewandert sind. Sie erhalten ein 
Schulplatzangebot in einer wohnortnahen Vorbereitungsklasse oder Erstförderung in Ein- 
zelintegration. 
160 Zuweisungen erfolgten für sog. Wechsler während des laufenden Besuchs von Vorberei- 
tungsklassen seit dem 01.08.2019 bis zum 31.12.2019, die aufgrund von Umzügen oder 
dem Wechsel von Primar- in Sekundarstufe I oder ähnlichen Gründen notwendig wurden. 
Davon entfallen 50 auf den Primar ‐ und 110 auf den Sekundarbereich I.

45 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Neu zugereiste Schulneulinge (Erstklässler) ohne ausreichende Sprachkenntnisse erhalten, 
sofern sie nach dem 01.08. zuwandern, ein Schulplatzangebot in einer wohnortnahen Vorbe- 
reitungsklasse oder erhalten Erstförderung in Einzelintegration. 
Die Zahl der neu zugereisten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen ist in den letzten Jah- 
ren gesunken. Die vorhandenen Plätze waren in 2019 unter dieser Berücksichtigung ausrei- 
chend. Gegebenenfalls werden bedarfsgerecht weitere Klassen eingerichtet oder geschlos- 
sen. Die Entwicklung der tatsächlichen Zuzugszahlen wird regelmäßig ausgewertet, um 
schnell auf veränderte Bedarfe reagieren zu können. Dies erfolgt immer in enger Abstim- 
mung mit der unteren und der oberen Schulaufsicht, da diese Stellen für zusätzliche Lehr- 
kräfte für neue Vorbereitungsklassen zur Verfügung stellen müssen. 
Aktuell können alle schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler zeitnah mit Schulplätzen ver- 
sorgt werden. Um dies sicherzustellen, war und ist es erforderlich, dass an Schulen zum Teil 
vorübergehend Fach ‐ oder Ganztagsbetreuungsräume aufgegeben und für die Beschulung 
der Vorbereitungsklassen genutzt werden müssen, da keine weiteren Raumkapazitäten im 
Bestand vorhanden sind. 
Angebot „Fit für mehr“ 
Seit dem 01.02.2017 können über das Angebot des Ministerium für Schule und Bildung des 
Landes Nordrhein-Westfalen Geflüchtete im Alter von 16 bis 25 Jahren, die bisher noch 
keine Möglichkeit hatten, ein anderes Angebot wahrzunehmen, dem Angebot „Fit für mehr“  
zugewiesen werden. Die Zuweisungen erfolgen durch die Bezirksregierung.  
Schulpflichtigen Geflüchteten, die mitten im Schuljahr nach Deutschland kommen und des- 
halb nicht an den regulären Internationalen Förderklassen teilnehmen können, wird damit je- 
weils zum 01.08., 01.11., 01.02. und 01.05. ein zusätzliches Angebot gemacht. Die Jugendli- 
chen, die bei Einstieg einen Anspruch auf Beschulung in einer Internationalen Förderklasse 
haben (keine 18 Jahre alt), können nach Besuch einer „Fit für Mehr“-Klasse zum Schuljah- 
reswechsel in eine Internationale Förderklasse übergehen. Eine Übersicht über zusätzliche 
Bildungsangebote für 16-25- Jährige Neuzugewanderte ist hier zu finden:  
http://ki-koeln.de/assets/50-Bildungsangebote-zugewanderte-07-2018-bfrei.pdf 
Im Bereich der Sekundarstufe II  wurden im Schuljahr 2018/19  435 Jugendliche in: 
• 24 Internationalen Förderklassen (IFK) mit untersc hiedlichen Niveaustufen 
• sechs „Fit Für Mehr“ Klassen (FFM) zur unterjährig en Einschulung 
• vier Klassen für Schülerinnen und Schüler mit Alph abetisierungsbedarf 
• einer Internationalen Förderklasse in Kooperation mit den Jugendwerkstätten in Teil- 
zeit 
• einer „Fit Für Mehr“ Klasse für Junge Erwachsene ( über 18 Jahre) und  
• einer Klasse im Modellprojekt „18/25 – Förderzentr um für Flüchtlinge mit Ausbil- 
dungsvorbereitung in Teilzeit“ zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 
9  
zur Vorbereitung auf die Internationale Förderklasse an Berufskollegs im Bildungsgang Aus- 
bildungsvorbereitung beschult.   
Seit dem Schuljahr 2016/2017 wird auch in den Internationalen Förderklassen das Berufsori- 
entierungsangebot „Kein Abschluss ohne Anschluss - kompakt“ durchgeführt. 
Das Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration (ZMI) Köln hat gemeinsam mit dem Regio- 
nalen Bildungsbüro, dem Kommunalen Integrationszentrum und der Schulaufsicht ein „Eck- 
punktepapier zur schulischen Integration von neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen“ 
erstellt. Hier werden neun zentrale Eckpunkte (u.a. Sprachfördergruppen; Übergang in eine 
Regelklasse; Alphabetisierung in den Sekundarstufen I und II) aufgegriffen und durch einen 
Ist-Zustand sowie Handlungsempfehlungen aufbereitet. Die Bildungskoordination für Neuzu-

46 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
gewanderte unterstützt die drei Institutionen bei der Umsetzung dieser Handlungsempfehlun- 
gen. Ein erster Bericht zur Umsetzung des ZMI-Eckpunktepapiers erfolgte im Herbst 2019 
(Vorlage 2484/2019). 
5.6.2 Bildungsprojekte 
Folgende Projekte zum Beispiel der Kölner Freiwilligenagentur, des Kölner Flüchtlingsrates, 
des Kommunalen Integrationszentrums, vielfach gemeinsam mit Kooperationspartnern, so- 
wie der VHS konnten mittlerweile etabliert und teilweise verstetigt werden: 
 
• „Ehrenamtliche Patinnen und Paten für Flüchtlingskinder im Grundschulalter“ 
ist ein kommunal gefördertes Projekt von Kölner Flüchtlingsrat und Kölner Freiwillige- 
nagentur. Die ehrenamtlichen Engagierten werden durch die beiden Träger während 
ihres 1-Jährigen Einsatzes professionell begleitet. Sie sind eng mit der Schule und 
dem Elternhaus verbunden. 
• „Paten für jugendliche Flüchtlinge“ des Vereins Ceno e.V. 
• Prompt! Projekt der Uni Köln (in Kooperation mit dem Schulamt für die Stadt 
Köln Laufzeit: seit Mai 2014 
Aktuelle Informationen finden Sie hier: 
http://zfl.uni ‐koeln.de/prompt.html?&L=0  
• Projekt „ Angle Dikhas“ des Rom e.V . 
Bis April 2019 setzt der Rom e.V. mit Förderung durch den europäischen Sozialfonds 
(ESF) drei Fachkräfte als „Integrationslotsen“ und Begleiterinnen und Begleiter ein für 
Kinder und Jugendliche und ihre Familien, sowie als Kooperationspartner von schuli- 
schen Institutionen, Bildungsträgern, Trägern und Institutionen der Jugendhilfe u.a.. 
Insbesondere für Schülerinnen und Schüler aus Roma ‐ Zuwanderfamilien bieten sie 
Unterstützung an z.B. als Mediatorinnen und Mediatoren, Übersetzerinnen und Über- 
setzer und sozialpädagogische Begleitung. 
Nach einer Verlängerung der Förderung durch das Land, in der das Projekt entspre- 
chend der Evaluationserkenntnisse angepasst wurde, konnte eine Verstetigung durch 
kommunale Förderung ab 2020 erreicht werden. 
• Einsatz von Sprach 
‐ und Integrationsmittlerinnen und Integrationsmittlern 
Das Interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln sieht die Einrichtung eines 
gesamtstädtischen Budgets zum Einsatz von Sprach ‐ und Integrationsmittlerinnen 
und Integrationsmittler vor. Aus dem Integrationsbudget werden seit Ende 2015 jähr- 
lich 200.000 € für diesen Zweck zur Verfügung gestellt. Das Angebot wird sehr gut 
genutzt und in vollem Umfang finanziell ausgeschöpft.  
• Kulturrucksack NRW  
Hier werden mehrere Projekte der kulturellen Bildung vom Amt für Schulentwicklung 
im Rahmen des Landesprogramms gefördert.  
• Förderung bürgerschaftlicher Musikprojekte durch den Landesmusikrat NRW  
• Denn wer lesen kann ist stärker...! LESEMENTOR Köln 
LESEMENTOR Köln engagiert sich für die gezielte Einzelförderung von Kindern und 
Jugendlichen, die den Spaß am Lesen nicht kennen, aus eigenem Antrieb keinen Zu- 
gang zu Büchern finden und Probleme beim Sprach- und Textverständnis haben. Be- 
sonders wirkungsvoll ist das Konzept der individuellen, langfristigen 1:1 Lesepartner- 
schaft zwischen einem Kind und seiner Lesementorin beziehungsweise seinem Lese- 
mentor. 
Seit 2010 bringt die VHS ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger mit Ju- 
gendlichen zusammen. Über 600 aktive Lesementorinnen und Lesementoren treffen 
sich an 113 Kölner Schulen aller Schulformen in allen Stadtbezirken. Die VHS bietet 
regelmäßig Qualifizierungen für Lesementorinnen und Lesementoren an, die sich in 
Vorbereitungsklassen engagieren möchten. Hier erhalten die Teilnehmenden grund- 
legende Informationen zum Lesen lernen, zur Lesemotivation und zur Gestaltung der

47 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
ersten Mentorenstunde mit geflüchteten Kindern. Sie trainieren dadurch ihre interkul- 
turellen Kompetenzen und bekommen Tipps für die Praxis.  
Die Initiative LESEMENTOR Köln ist eine Kooperation der Lernenden Region, Netz- 
werk Köln e. V., der VHS, der Sparkasse Köln (SK) Stiftung Kultur und des Büros für 
Bürgerengagement der Arbeiterwohlfahrt (AWO). 
• talentCAMPus   
In Kooperation mit der Lernenden Region und dem Kommunalen Integrationszentrum 
hat die VHS den talentCAMPus für die ersten beiden Wochen der Sommerferien 
2019 wiederaufgelegt. Auszubildende der Stadt Köln wurden freigestellt und haben 
das Projekt, ebenso wie viele Ehrenamtliche, engagiert unterstützt. Das Projekt hat 
sich begleitend zur kinderfreundlichen Kommune 2019 dem Thema Kinderrechte an- 
genommen. Das Thema wurde in vielen Workshops behandelt und auch in der filmi- 
schen Dokumentation ( https://www.youtube.com/watch?v=OkN4-2qZ5L0 ) oft themati- 
siert und war somit ein voller Erfolg.  
2019 hat sich der talentCAMPus - neben bildungsfernen deutschen Teilnehmenden - 
an Jugendliche gewandt, die nach wie vor in Unterkünften für Geflüchtete unterge- 
bracht sind und die auch noch keiner Schule zugewiesen wurden. Auch wenn die 
Zahlen, der in den Unterkünften lebenden zurückgegangen war, konnte durch eine 
aktive Ansprache von Schulen, erneut die Zielgruppe gut erreicht werden. Ziel war es, 
Kinder und Jugendliche unabhängig von ihren Herkunftsländern zusammenzuführen 
und an Empowerment – Programmen teilhaben zu lassen.  
2019 waren bis zu 220 Kinder und Jugendliche angemeldet, davon mehr als die 
Hälfte aus Syrien, Irak, Iran, Afghanistan, Somalia und Eritrea. 
23 parallel laufende Workshops wurden vorgehalten und am 26. Juli 2019 fand unter 
Beteiligung des Dezernenten Robert Voigtsberger eine abwechslungsreiche und dy- 
namische Abschlusspräsentation in der ausrichtenden Schule, der Gesamtschule am 
Rendsburger Platz, statt. 
• Workshops für Geflüchtete und Multiplikatoren in der Flüchtlingshilfe Commu- 
nity Reporter: Erzähl uns deine Geschichte! Wir wollen sie hören! 
Die Integration von Geflüchteten gehört zu den herausragenden gesellschaftlichen 
Herausforderungen für die nächsten Jahre. Bildung kommt dabei eine Schlüsselrolle 
zu im Hinblick auf Qualifizierung, Integration und Partizipation. Digitale Lehr ‐ und 
Lernangebote können einen wichtigen Beitrag leisten, Geflüchtete zu informieren und 
zu qualifizieren, Hilfe zur Selbsthilfe zu organisieren und durch kompetenzorientierte 
Medienprodukte Stigmatisierungs ‐ und Ausgrenzungstendenzen entgegenzuwirken. 
5.6.3 Integrationskurse und Deutsch als Fremdsprache 
Die rechtliche Prüfung von Integrationsmaßnahmen für alle neuzugewanderten Personen 
nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung ob- 
liegt im Amt für Integration und Vielfalt dem Fachbereich Integrative Sprach- und Integrati- 
onsförderung  
Geprüft werden zum einen die individuellen Sprachfördermaßnahmen nach der Einreise in 
das Bundesgebiet, aber auch das Feststellen der erforderlichen Sprachkenntnisse und 
Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung bei einem beantragten Aufenthaltstitel, 
welcher den aufenthaltsrechtlichen Status einer Person verändert.  
In diesen Fällen besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Ausländeramt, da das Vorlie- 
gen von deutschen Sprachkenntnissen und die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschafts- 
ordnung wesentlich für die Erteilung eines Aufenthaltstitels sind. Im Jahr 2019 gab es 5.497 
Aufträge zur Prüfung von Integrationsmaßnahmen.  
Neben einer Berechtigung zum Integrationskurs (2019: 1.378 Fälle) werden auch Verpflich- 
tungen (2019: 1.145 Fälle) mittels Ordnungsverfügung ausgesprochen, wenn die neu zuge-

48 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
wanderten Personen noch nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache ver- 
fügen. Durch eine engmaschige Betreuung der verpflichteten Personen und die Überwa- 
chung des Teilnahmeverhaltens während des Integrationskurses wird die Integration geför- 
dert und unterstützt. Ziel des Integrationskurses ist das erfolgreiche Bestehen der Sprach- 
prüfung auf dem Niveau B1 sowie der Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und Ge- 
sellschaftsordnung (Test "Leben in Deutschland“). 512 neuzugewanderte Personen haben 
den Integrationskurs 2019 erfolgreich abgeschlossen.  
Der Besuch des Integrationskurses ist somit ein Baustein für die Integration in die Gesell- 
schaft. Aufbauende und berufssprachspezifische Sprachfördermaßnahmen, wie z.B. die 
Deutschsprachförderung (DeuFö) schließen sich in der Regel an.  
Gemeinsam mit weiteren Akteuren in der Integrationslandschaft (behördlichen Institutionen, 
aber auch Trägern der freien Wohlfahrtspflege und Trägern von Integrationskursen) besteht 
ein enger Austausch, um auf Entwicklungen in der Integrationslandschaft und rechtliche Än- 
derungen zu reagieren und Kooperationen im Sinne von Förderketten zu schließen. 
5.6.4 Deutsch als Fremdsprache bei der VHS Köln 
Die VHS ist nicht zuletzt dank ihres vielfältigen Weiterbildungsangebots ein kompetenter 
und wichtiger Akteur im Prozess der gesellschaftlichen Integration. Ihr Handeln zielt stets 
auch auf die Förderung und Weiterentwicklung aller Kölner Einwohnerinnen und Einwohner. 
Mit einem speziell ausgearbeiteten Programm fördert die VHS den Spracherwerb, Kommu- 
nikation und Verständigung sowie darüber hinaus die Bereitschaft und Fähigkeit zur In- 
tegration und Partizipation in unserer Gesellschaft. Diese Angebote werden von Migrantin- 
nen und Migranten seit vielen Jahren hervorragend angenommen.  
Die VHS bietet im Bereich Deutsch als Zweitsprache / Fremdsprache mit jährlich ca. 850 
Veranstaltungen ein breites und sehr differenziertes Angebot an, von Alphabetisierungskur- 
sen bis zu Kursen der Stufe C2 (fast muttersprachliches Niveau) und Sprachprüfungen. 
Das Leistungsspektrum der VHS im Bereich Sprachen umfasst folgende Angebote: 
• individuelle Sprachberatung  
• Alphabetisierungskurse  
• Kurse in Deutsch als Zweitsprache auf allen Niveaustufen des Europäischen 
Referenzrahmens (A1 ‐ C2) 
• allgemeine Integrationskurse die vom BAMF gefördert werden 
Zum Thema „Deutsch als Zweitsprache“ und „Integrationskurse“ wurden in 2019 740 Kurse 
beziehungsweise Kursmodule angeboten. Es gab dazu 12.932 Teilnehmerbuchungen und 
2.262 Kandidatinnen und Kandidaten in Prüfungen. An der VHS Köln finden monatlich Ein- 
bürgerungstests statt. 2019 legten 1.861 Kandidatinnen und Kandidaten den Einbürge- 
rungstest ab. 
Weitere spezielle Angebote, die sich teilweise an bestimmte Zielgruppen wenden, ergänzen 
das Programm (z.B. Phonetik, Grammatik, Kommunikation, Schriftverkehr). 
Auf allen Sprachniveaus können an der VHS international anerkannte Sprachprüfungen ab- 
gelegt werden. Diese Sprachnachweise sind ein wichtiger Baustein für die Integration: u.a. 
für Ausbildung, Studium, Anerkennung von Berufsabschlüssen. In Kooperation mit den Prü- 
fungsanbietern telc und dem Goetheinstitut werden die Prüfungen durchgeführt. Es besteht 
die Möglichkeit, sich in speziellen Kursen auf die Prüfung vorzubereiten. (siehe auch 5.4). 
1.900 bis 2.000 Personen lernen täglich Deutsch an der VHS Köln. 
5.7 Gesundheitssituation 
Wenn auch in deutlich vermindertem Umfang, so müssen zur Unterbringung Geflüchteter 
dennoch Gemeinschaftsunterkünfte mit wenig Privatsphäre zur Versorgung genutzt werden. 
Entsprechend der § 17 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes 
Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) und § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) übernimmt die

49 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
untere Gesundheitsbehörde Aufgaben, welche dem Schutz der Gesundheit der Geflüchteten 
und der Kölner Bürgerinnen und Bürger dienen. 
Im ersten Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über die Gesundheit vertriebener 
Personen in der Europäischen Region lautet die zentrale Schlussfolgerung: 
„Migranten und Flüchtlinge verfügen meist über einen guten allgemeinen Gesundheitszu- 
stand, tragen aber häufig während der Migration oder während ihres Aufenthalts in den Auf- 
nahmeländern aufgrund ungünstiger Lebensbedingungen oder der Änderung ihrer Lebens- 
gewohnheiten ein erhöhtes Krankheitsrisiko … gilt e s dafür zu sorgen, dass sie rechtzeitig 
Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung erhalten, wie alle anderen Bürger. 
Dies ist der beste Weg, um Menschenleben zu retten und die Behandlungskosten zu senken 
und um die Gesundheit der örtlichen Bevölkerung zu schützen.“ 
(
http://www.euro.who.int/de/media-centre/sections/press-releases/2019/migrants-and-refu- 
gees-at-higher-risk-of-developing-ill-health-than-host-populations-reveals-first-ever-who-re- 
port-on-the-health-of-displaced-people-in-europe  , Januar 2019 ). 
5.7.1 Infektionsschutz 
Nach § 62 AsylG beziehungsweise § 36 Abs.4 (IfSG) sind Personen vor der Aufnahme in 
Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Er- 
krankungen einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden (Tuber- 
kulose). 
Wichtiger als ein umfassendes Infektionsscreening ist die Einhaltung von Hygienestandards 
in den Einrichtungen.  
Bei Ausbruch ansteckender Erkrankungen wie z. B. Masern oder Windpocken trifft das Ge- 
sundheitsamt in Abstimmung mit dem Amt für Wohnungswesen die notwendigen Maßnah- 
men wie Quarantäne, aktive und passive Immunisierung, Schutzmaßnahmen für besonders 
gefährdete Personen etc. (Krankheits-Ausbruchsmanagement). 
Das Gesundheitsamt führt entsprechend den jeweiligen Bedarfen in den Gemeinschaftsun- 
terkünften regelmäßige Impfsprechstunden in enger Absprache mit den jeweiligen Trägern 
durch.  
5.7.2 Individuelle Versorgung 
Das ärztliche Team der „Flüchtlingsmedizin“ hat im Rahmen der aufsuchenden fachärztli- 
chen Beratungen im Laufe des Jahres 2019 durchschnittlich 20 Personen im Monat mit den 
unterschiedlichsten Erkrankungen beraten, begleitet oder vermittelt. 
Ende 2019 wurden insgesamt 99 Unterbringungseinheiten betreut. Davon werden 42 Unter- 
künfte von unterschiedlichen Trägern betreut und die übrigen 57 vom Sozialen Dienst des 
Amts für Wohnungswesen. 
Weil aufgrund der Steigerung der abgeschlossenen Wohneinheiten die Anzahl der Unter- 
künfte deutlich zugenommen hat, ist ein regelmäßiger Besuch aller Unterkünfte durch das 
Team der „Flüchtlingsmedizin“ nicht mehr zu gewährleisten. Hinzu kommt, dass aufgrund ab- 
nehmender Zahlen Geflüchteter auch die Anzahl an medizinischem Betreuungspersonal in 
den Einrichtungen abgenommen hat. Regelhaft ist medizinisches Fachpersonal nur noch in 
den Unterkünfte vorhanden, die durch das DRK betreut werden (ca. 13 von 99).  
Andererseits wird das Team der „Flüchtlingsmedizin“ aufgrund der geschilderten Situation 
immer häufiger von Kliniken und niedergelassenen Ärzten kontaktiert und bei der Betreuung 
der kranken und /oder schutzbedürftigen Menschen um Unterstützung gebeten. Dadurch hat 
die Zahl „Einsatzorte“ im Vergleich zu 2018 deutlich zugenommen. 
Trotz der besseren Unterbringungssituation und der geringeren Zahlen Geflüchteter befinden 
sich viele dieser Menschen in gesundheitlich problematischen Lebenslagen. Eine „Über- 
gabe“ von kranken und hilfsbedürftigen Menschen findet zwischen einzelnen Unterkünften 
und Trägern aus Sorge vor einer Verletzung des Datenschutzes nicht immer im ausreichen- 
den Maße statt. Dies hat zur Folge, dass begonnene Therapien abgebrochen, vereinbarte

50 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Arzttermine in Fachambulanzen nicht wahrgenommen wurden oder in einer weiteren Klinik / 
Praxis wegen Unkenntnis der Vorgeschichte eine erneute (medizinisch und wirtschaftlich 
kostenintensive, aber unnötige und belastende) Diagnostik durchgeführt worden ist. 
 
Anzahl der vom Team der Flüchtlingsmedizin vermittelten/betreuten erkrankten Erwachsenen im Zeitraum Januar bis Juni 2019 
 
 
Anzahl der vom Team der Flüchtlingsmedizin vermittelten/betreuten erkrankten Kinder im Zeitraum Januar bis Juni 2019  
Es wird weiterhin zunehmend deutlich, dass die Menschen häufig nicht die Wege in das am- 
bulante medizinische Versorgungssystem finden (ausführlich dazu siehe „Evaluation Min- 
deststandards Teil I – Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten“ – 2811/2019). Die 
Gründe hierfür sind sehr vielfältig. 
5.7.3 Schwangerenversorgung 
Aus unterschiedlichsten Untersuchungen ist mittlerweile bekannt, dass z.B. geflüchtete 
schwangere Frauen ein wesentlich größeres Risiko haben, an schweren mütterlichen Kom- 
plikationen in der Schwangerschaft und unter der Geburt zu leiden. Ebenso ist die Rate der

51 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Säuglingsmortalität beziehungsweise – morbidität deutlich höher als in der einheimischen 
Bevölkerung (z.B. Maternal Child Health Journal (2014) 18: 1628-1638, 
http://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0003/388362/tc-mother-eng.pdf?ua=1  ). 
Ebenso ist bekannt, dass Menschen mit Migrationshintergrund z.B. aus Angst davor, den 
aufenthaltsrechtlichen Status zu verlieren, medizinische Leistungen oft erst so spät wie mög- 
lich in Anspruch nehmen (aus: Schwerpunktbericht der Gesundheitsberichterstattung des 
Bundes, Migration und Gesundheit, Robert-Koch-Institut, 2008). 
Die Fremd-Finanzierung der Hebammenstellen in 2018 und 2019 (z.B. durch das BAMF) war 
bisher jeweils auf ein Jahr befristet. Dadurch ist es zu einem hohen Wechsel und auch Ver- 
lust im Bereich des Hebammenpersonals gekommen. 8 
Für eine bedarfsgerechte Versorgung, Unterstützung und Begleitung der Frauen ist die Kon- 
tinuität der Finanzierung unerlässlich und somit die Einrichtung einer Hebammenstelle aus 
städtischen Mitteln erforderlich. Damit gewährleistet wird, dass die Frauen in ihren medizini- 
schen Bedarfen unterstützt und eine Brücke zur Regelversorgung gebildet wird (ausführlich 
dazu siehe „Evaluation Mindeststandards Teil I – Medizinische Grundversorgung von Ge- 
flüchteten“ – 2811/2019).  
Mit dem Angebot „Frühen Hilfen“ werden Schwangere, Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jah- 
ren in schwierigen Lebenssituationen und insbesondere auch junge Schwangere und Mütter 
unter 23 Jahren unterstützt, beraten und begleitet. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Woh- 
nungswesen wird z.B. (nach Möglichkeit) die Unterbringung von Neugeborenen und Wöch- 
nerinnen in den Standorten mit niedrigster Unterbringungsqualität vermieden. 
Besonders erfreulich ist, dass es in 2019 dem DRK gelungen ist, eine große Spendensumme 
zu generieren. Das DRK betreut als Träger die Notaufnahme Herkulesstraße. An diesem 
Standort ist ein separater Flur zur Unterbringungen von Schwangeren und jungen Müttern 
eingerichtet (siehe Pkt. 2.5). Dank der Spenden konnten sinnvolle Hilfsmittel über die medizi- 
nische Grundversorgung hinaus beschafft und zur Verfügung gestellt werden (z.B. Stillkis- 
sen). 
Außerdem hat das Team der „Flüchtlingsmedizin“ gemeinsam mit den Fachärztinnen der 
medizinischen Sprechstunde der Abteilung Gesundheitshilfen in den vergangenen Monaten 
damit begonnen ein Netzwerk für die von weiblicher Genitalbeschneidung ( Female Genital 
Circumcision - FGC) betroffenen / bedrohten Frauen aufzubauen. Es bestehen regelmäßige 
Kontakte zu z.B. agisra, Lobby für Mädchen und Esperanza.  
Seit August 2019 finden regelmäßige gynäkologische Sprechstunden für diese Frauen statt. 
Die Sprechstunde wird von einem spezialisierten Facharzt für Geburtshilfe und Gynäkologie 
(Herr Dr. Zerm; 
http://www.dr-zerm.de/  ) durchgeführt, gleichzeitig leitet dieser die Gynäkolo- 
ginnen des Gesundheitsamtes in der Untersuchung der von FGC betroffenen Frauen an. 
Perspektivisch werden die Fachärztinnen die Untersuchungen dann eigenständig durchfüh- 
ren können. Die erforderliche weitere Anbindung an das Regelsystem übernehmen das 
Team der „Flüchtlingsmedizin“ und / oder die Gynäkologinnen.  
Die Fachärztinnen der Flüchtlingsmedizin nehmen seit mittlerweile drei Jahren regelmäßig 
am „Runden Tisch NRW gegen Beschneidung von Mädchen“ in Düsseldorf teil, ebenso seit 
Mitte 2019 auch eine der Gynäkologinnen der Abteilung Gesundheitshilfen 9.  
5.7.3 Fachaustausch und Gutachten 
Der Amtsärztliche Dienst, die Abteilung für Kinder- und Jugendgesundheit sowie der Sozial- 
psychiatrische Dienst nehmen gutachterlich Stellung, wenn wegen gesundheitlicher Belange 
                                                           
8 Die durch das DRK finanzierten Hebammenstellen wurden in 2020 für 2 Jahre verlängert.  
9 Ein vom Gesundheitsamt organisierter medizinischer Fachtag zu dem Thema weiblicher Genitalbe- 
schneidung (FGC Family Group Conference) hat in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Kinder- 
schutz am 05.02.2020 in Köln stattgefunden.

52 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
mit ärztlichen Attesten eine Veränderung der Unterbringung erbeten wird. Die Gutachtenauf- 
träge werden federführend vom amtsärztlichen Dienst und dem Team der „Flüchtlingsmedi- 
zin“ bearbeitet, je nach Bedarf erfolgt die Hinzuziehung der oben genannten Bereiche. Durch 
die Steigerung der Unterbringungsqualität ist ein deutlicher Rückgang der Begutachtungsauf- 
träge über die medizinische Erforderlichkeit der Veränderung der Wohnsituation zu verzeich- 
nen. 
5.7.4 Ärztliche Sprechstunden in Notaufnahmen 
Aufgrund der seit Oktober 2018 erneut steigenden Zahl der Geflüchteten und erheblichen 
Schwierigkeiten bei der Anbindung dieser Menschen im Regelsystem, wurden eine ärztliche 
Sprechstunden in der Herkulesstraße Ende November 2018 „reaktiviert“. Diese Sprech- 
stunde konnte aufgrund der dann im Februar 2019 wieder rückläufigen Bedarfe im Frühjahr 
2019 eingestellt werden. Bis Ende 2019 wurde keine ärztliche Sprechstunde in einer der Not- 
aufnahme wieder aufgenommen. 
5.7.5 Integration in die Regelversorgung 
Gesundheit ist ebenso wie Bildung Voraussetzung und damit ein wesentlicher Bestandteil 
von Integration. Oberstes Ziel ist weiterhin die Integration in die Regelversorgung und ein ge- 
sicherter Zugang zur Basisversorgung sowie allen Präventionsangeboten. Bei besonderen 
Bedarfen (z.B. Schwangerschaft, chronische Erkrankung, Menschen mit Behinderung, be- 
sondere Schutzbedürftigkeit) sollen Geflüchtete fachgerecht versorgt und angebunden sein. 
Spezielle Angebote unterstützen diese Integration: 
• schulärztliche Eingangsuntersuchungen für die Seit eneinsteiger (s.u.) durch den Kin- 
der- und Jugendgesundheitsdienst; inklusive Impfangebot zur Grundimmunisierung 
mittels Videodolmetscherunterstützung 
• Aufarbeitung und Bereitstellung von Information üb er Versorgungsstrukturen, teil- 
weise in Kooperation mit freien Trägern, z. B. Hebammennetzwerke, Versicherungs- 
karte, sozialpsychiatrische Versorgung, Schwangerenberatung 
• Durchführung des Projekts „Integrationslotsinnen u nd Integrationslotsen zur Förde- 
rung der Gesundheit bei Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund“ in Koope- 
ration mit dem Deutschen Roten Kreuz und dem Caritasverband. Ziel ist es, bei Men- 
schen mit Migrations- und Fluchthintergrund die Eigenverantwortung für ihre Gesund- 
heit und für Maßnahmen zur Prävention zu stärken sowie langfristig einen Beitrag zur 
Reduzierung von Ungleichheiten bezüglich der Gesundheitschancen zu leisten. In- 
tegrationslotsinnen und Integrationslotsen (gesundheitsinteressierte Menschen mit 
mehrsprachigem Hintergrund) werden in möglichst vielen Themen des deutschen 
Gesundheitssystems geschult, um dann niedrigschwellige Beratungsangebote für 
Menschen anzubieten und über bestimmte gesundheitsspezifische Themen und das 
deutsche Gesundheitssystem aufzuklären und zu informieren.  
5.7.6 Zahngesundheit 
2019 (Stand Oktober) wurden in städtischen Notunterkünften vom Kinder- und Jugendzahn- 
ärztlichen Dienst 177 Kinder zahnärztlich untersucht und bei akutem Behandlungsbedarf zu 
niedergelassenen Zahnärzten weitergeleitet. 
In Verbindung mit der zahnärztlichen Untersuchung wurden die Kinder im Rahmen der Grup- 
penprophylaxe betreut. Hier standen dentalhygienische Maßnahmen im Vordergrund, insbe- 
sondere das „Zahnputztraining in Kleingruppen“ von bis zu fünf Kindern. 
5.7.7 Seiteneinsteigeruntersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes 
Als Seiteneinsteiger werden Schülerinnen und Schüler von zugewanderten Familien, egal 
welcher Herkunft (also auch Kinder von Geflüchteten), bezeichnet. Häufig haben diese Kin- 
der keine oder sehr geringe Deutschkenntnisse. Der Einstieg in eine Regelschule erfolgt im 
laufenden Schuljahr, entweder direkt in eine Schulklasse oder über eine internationale För- 
derklasse.

53 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Die aktuelle Entwicklung zeigt einen leicht sinkenden Bedarf. Entwicklung der durchgeführ- 
ten Seiteneinsteigeruntersuchungen inkl. der Untersuchungen in den Internationalen Förder- 
klassen: 
 
5.7.8 Beratungsleistungen des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes  
Werden den Fachkräften der sozialen Arbeit in den Unterkünften Verhaltensauffälligkeiten 
von Kindern und Jugendlichen bekannt, stellen sie den Kontakt zum Kinder- und Jugendpsy- 
chiatrischen Dienst her. 
2019 wurden insgesamt 78 Familien auf Anfrage aufgesucht und vor Ort in der Unterkunft 
oder im Gesundheitsamt beraten. Davon waren 21 Unterbringungsatteste, sechs Anträge zur 
Ambulanten Psychotherapie oder Überleitung in eine Langzeittherapie. 51 Familien besuch- 
ten die regelmäßig stattfindende Sprechstunde in der Notaufnahme in der Herkulesstraße 
zur Abklärung des Hilfebedarfs für ihr Kind oder Jugendlichen.  
5.7.9 Beratungsangebot der Abteilung Soziale Psychiatrie 
Mit der Steigerung der Unterbringungsqualität (vergleiche S. 15 Zielerreichung „Steigerung 
des Anteils an abgeschlossenen Wohneinheiten“) veränderten sich die Fragestellungen an 
die „multiprofessionelle Clearingfunktion“ im Sozialpsychiatrischen Dienst. 
In einigen Unterkünften finden sich zahlreiche Personen mit erheblichen psychischen Proble- 
men und Verhaltensauffälligkeiten. Diese sind inzwischen alle in Kontakt zum Hilfesystem 
gekommen. Sie haben, sofern angemessen, eine Diagnose erhalten und es gibt ein Behand- 
lungskonzept. Es gelingt allerdings nicht in allen Fällen, hieraus eine kontinuierliche und hilf- 
reiche therapeutische Situation zu entwickeln. 
Die Schließung zahlreicher Notunterkünfte führte auch in 2019 zu einer starken Personalfluk- 
tuation und dadurch zu einem Wissensverlust beim Betreuungspersonal. Hier geht es bei der 
Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes darum, dem verbliebenen Personal die für die er- 
folgreiche Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner bedeutsamen Informationen immer 
wieder zur Verfügung zu stellen. 
Bei der Vermittlung in die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung stellt weiterhin die 
Sprache eine erhebliche Barriere dar. Da aktuell nur noch weniger als 250 Personen eine 
elektronische Gesundheitskarte der DAK haben, ist die Zahl derjenigen, für die ein Dolmet- 
scher über Leistungen nach dem AsylbLG finanziert werden kann, sehr begrenzt. Der 
0
500 
1000 
1500 
2000 
2500 
3000 
3500 
4000 
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 
Entwicklung der durchgeführten 
Seiteneinsteigeruntersuchungen inkl. der Untersuchungen in 
den Internationalen Förderklassen 
Stand 18.12.19

54 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Spracherwerb gerade der psychisch erkrankten oder belasteten Geflüchteten geht jedoch 
überwiegend nur sehr langsam voran. 
Die Ärztinnen und Ärzte der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes wenden sich bei psychi- 
atrischen Fragestellungen zur konsiliarischen Beratung an die Fachärztinnen und Fachärzte 
des Sozialpsychiatrischen Dienstes, insbesondere dann, wenn wegen einer kurz bevorste- 
henden Zuweisung in die Region eine Vorstellung in der Ambulanz der zuständigen psychiat- 
rischen Klinik nicht mehr sinnvoll ist. Hier geht es vorwiegend um suchtmedizinische Prob- 
leme. 
5.7.10 Sexuelle und reproduktive Gesundheit  
Unter reproduktiver Gesundheit versteht man, innerhalb des individuellen Rechts auf Selbst- 
bestimmung, körperliche Unversehrtheit und Nichtdiskriminierung eines jeden Menschen, ein 
befriedigendes Sexualleben zu führen und über die Anzahl seiner Kinder selbst zu entschei- 
den.  
Dazu gehört auch, dass jeder Mensch Zugang zu Informationen über Verhütung, zu siche- 
ren, effektiven und bezahlbaren Verhütungsmitteln sowie zu Gesundheitsleistungen erhalten 
soll, die ihn vor sexuellen Krankheiten schützen beziehungsweise diese behandeln. Außer- 
dem soll jede Frau Zugang zu medizinischer Betreuung während Schwangerschaft und Ge- 
burt haben.  
Zur vorgenannten Zielrichtung begannen im November 2016 aufgrund einer Förderung des 
Landes Nordrhein-Westfalen Basisschulungen im Rahmen der aufsuchenden Arbeit für die 
pädagogischen und medizinischen Fachkräfte der Unterkünfte. Das Gesundheitsamt stellte 
die Homepage www.zanzu.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vor und 
stellte Plakate und Visitenkarten der Homepage zur Verfügung.  
Vor Ort wurden zudem Kondome als niedrigschwellige Verhütungsmittel ausgegeben. 
Gleichzeitig wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wichtige Informationen zur sexuellen 
und reproduktiven Gesundheit an die Hand gegeben. Die Umsetzung wurde flexibel an die 
Gegebenheiten vor Ort angepasst. 
Das Projekt wurde 2019 vom Fachdienst STI (sexuell übertragbare Infektionen) 
 und sexuelle 
Gesundheit aufgrund mangelnder Personal-Ressourcen nicht mehr fortgeführt. 
5.7.11 Psychosoziale Betreuung 
Das Therapiezentrum für Folteropfer des Caritasverbandes leistet wertvolle Arbeit für ge- 
flüchtete Kölnerinnen und Kölner. Die Kombination aus Psychotherapie, therapeutischen 
(Gruppen-) Angeboten und sozialer Beratung verfolgt einen umfassenden Ansatz. Die Nach- 
frage kann bei Weitem nicht erfüllt werden, obwohl die städtische Förderung von ca. 37.000 
€ bis 2014 auf insgesamt ca. 257.000 € in 2019 erhöht wurde. 
Ein besonderer Aspekt ist die Psychosoziale Versorgung allein reisender und alleinerziehen- 
der Frauen. In den Wohnprojekten haben allein reisenden und alleinerziehenden Frauen auf 
Grund der vorhandenen sehr intensiven sozialarbeiterischen Betreuung die Chance, ihre 
schwierige Lebenssituation in einem adäquaten Wohnumfeld zu bewältigen (siehe Pkt. 2.5). 
Hilfreich gestaltet sich die Kooperation mit ambulanten Hilfen sowohl in der Jugendhilfe als 
auch in der Vernetzung mit dem medizinischen und insbesondere den psychologischen 
Fachdiensten. 
An jedem Standort gibt es örtliche Vernetzungsstrukturen. Neben städtischen Dienststellen 
wie Gesundheitsamt, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Interkultureller Dienst, Stadtteil- 
mütter u.v.a. ist die Unterstützung von Beratungsstellen wie das Therapiezentrum für Folter- 
opfer des Caritasverbandes, agisra, die Internationale Familienberatung der Caritas oder die 
kontinuierliche Verweisberatung an den „Wendepunkt“ (Frauenberatungsstelle und Gewalt- 
schutzzentrum der Diakonie Michaelshoven in Köln Kalk) sehr wertvoll. 
Es bleibt aber dennoch festzustellen, dass es insgesamt zu wenige therapeutische Hilfsan- 
gebote gibt. Das Zentrum für Folteropfer hat derzeit eine Wartezeit von ein bis zwei Jahren.

55 
27. Bericht  Stand 31.12.2019 
Auch gibt es zu wenige mehrsprachige niedergelassene Therapeuten. Therapie mithilfe ei- 
nes Dolmetschers ist wenig effektiv. 
Nachwort 
Die Integration der vielen schutzsuchenden Menschen stellt weiterhin eine besondere Her- 
ausforderung für die Stadt Köln und die Stadtgesellschaft dar.  
Ohne die engagierte Tätigkeit vieler Akteure wie Vereine, private und kirchliche Träger und 
der großen Anzahl ehrenamtlich engagierter privater Personengruppen und Einzelpersonen 
wäre die gelebte Willkommenskultur in Köln nicht möglich!  
Es gilt die vorhandenen Strukturen auszubauen und zu erweitern. Die Zusammenarbeit zwi- 
schen Bürgerschaft und Stadtverwaltung im Bereich der Integration Geflüchteter ist ein gutes 
Beispiel für eine gelingende Kooperation.

Mitteilung Ausschuss

721 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 02.03.2020 
 0417/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 03.03.2020 
Ausschuss Soziales und Senioren 05.03.2020 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.03.2020 
Jugendhilfeausschuss 10.03.2020 
Gesundheitsausschuss 10.03.2020 
Finanzausschuss 23.03.2020 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 08.05.2020 
 
27. Bericht zur Situation Geflüchteter 
 
Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit den Jahresbericht (27. Bericht) zur ak-
tuellen Situation Geflüchteter in Köln zum Stichtag 31.12.2019 zur Verfügung. 
 
 
 
Anlagen 
 
27. Bericht zur Situation Geflüchteter 
Anlage Verteildichte 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (7)

03.03.2020 Integrationsrat
TOP 5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
05.03.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.03.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage

Zur Sitzung
10.03.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
10.03.2020 Gesundheitsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.03.2020 Finanzausschuss
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.05.2020 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 4 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0417/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.03.2020
Erstellt
06.02.2020 07:56