4220/2019
Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld, betr.: Sachstand Bebauungsplanverfahren Heliosgelände
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2430 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Rhei Sa Vorlagen-Nummer 4220/2019 Freigabedatum: 06.12.2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.12.2019 Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld, betr.: Sachstand Bebauungsplanverfahren Heliosgelände 1. Welchen Stand hat die Bearbeitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aus dem Jahr 2017? 2. Auf welcher Basis erfolgt die weitere Planung? 3. Wann ist mit der Offenlage und dem Satzungsbeschluss im genannten Verfahren zu rechnen? Antwort der Verwaltung: Zu 1. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurden von der Verwaltung ausgewertet und sollen der Bezirksvertretung Ehrenfeld und dem Stadtentwicklungsausschuss dann zum Be- schluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs (Vorgabenbeschluss) vor- gelegt werden. Der Vorgabenbeschluss wurde den zuständigen politischen Gremien noch nicht vorgelegt, da das Ergebnis des Runden Tisches „Kultur auf dem Heliosgelände“ abgewartet werden sollte, um das Er- gebnis in die weitere Planung miteinzubeziehen. Der Runde Tisch „Kultur auf dem Heliosgelände“ fand von Juni bis September 2018 dreimal statt. Ein Ergebnis lag danach nicht vor, sondern es wurde vereinbart, dass es weitere Gespräche zwischen den Kulturschaffenden vor Ort und dem Eigentümer geben soll. Diese Gespräche haben bislang nicht stattgefunden. Zu 2. Über die Vorgaben zur weiteren Planung für die Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs ent- scheidet der Stadtentwicklungsausschuss unter Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld. Basis wird im Grunde nach das städtebauliche Konzept sein, dass auch bei der frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung vorgestellt wurde. Zu 3. Es ist vorgesehen, den Vorgabenbeschluss im ersten Halbjahr 2020 in die Bezirksvertretung und den Stadtentwicklungsausschuss einzubringen, wenn Klarheit über den Kulturbaustein besteht. Es kann noch nicht abgeschätzt werden, wann genau die Offenlage und der Satzungsbeschluss erfolgen wird. Der Eigentümer der Flächen am Ehrenfeldgürtel hat in der Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öf- fentlichkeitsbeteiligung im September 2017 gesagt, dass vor 2032 keine Bebauung am Ehrenfeldgür- tel erfolgen wird, so lange ein Teil des Grundstückes noch mit Burger King belegt ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4220/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 09.12.2019
- Erstellt
- 03.12.2019 11:37