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AN/1129/2020

Verlängerung des eingeräumten Erstandienungsrechts

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) 25.08.2020

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 25.08.2020, TOP 3.1

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

2730 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
Fraktion DIE LINKE 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Liegenschaftsausschusses 
Herrn Jörg Frank 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.08.2020 
 
AN/1129/2020 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 25.08.2020 
 
Verlängerung des eingeräumten Erstandienungsrechts 
Grundstück Escher Straße in Köln-Bilderstöckchen 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag zur Beschlussfas-
sung in die Tagesordnung der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 25.08.2020 auf-
zunehmen: 
 
 
 
Beschluss: 
 
Das am 19.03.2019 vom Liegenschaftsausschuss beschlossen Erstandienungsrecht für das 
Grundstück Escher Str. 304 in Köln-Bilderstöckchen, Gemarkung Nippes, Flur 90, aus Flur-
stück 83, zugunsten der Initiative Bauen Wohnen Arbeiten e.V. (ibwa e.V.) in Kooperation mit 
Der Kellerladen e.V. - Initiative für Gemeinsame Arbeit wird bis zum 31.03.2023 verlängert.  
Der Nutzungszweck für das Grundstück durch die o.a. Träger besteht darin, durch Sanierung 
und Umbau der vorhandenen Gebäude auf dem Grundstück die Bausteine soziales Zentrum 
mit Beratungsangeboten, Quartierswerkstatt und sozialer Wohnungsbau und Wohnen auf 
Zeit zu realisieren. 
 
 
Begründung: 
 
Das am 19.03.2019 vom Ausschuss eingeräumte Erstandienungsrecht (Beschlussvorlage 
0363/2019) endet am 31.03.2021. 
Die Träger verfolgen mit Nachdruck dieses Vorhaben und stehen in Verhandlungen mit der 
Stadt Köln und dem Land NRW über geeignete Fördermaßnahmen, die noch nicht zum Ab-
schluss geführt werden konnten. Die Träger möchten das Grundstück im Wege des Erbbau-
rechts von der Stadt erwerben.

- 2 - 
 
Die ibwa e.V. hat in enger Zusammenarbeit mit dem Kellerladen e.V. ein Konzept für einen 
Umbau bzw. eine Sanierung der Gebäude und die anschließende Nutzung erarbeitet, das  
beteiligten Fachämtern, Amt für Wohnungswesen und Amt für Stadtentwicklung und Statistik, 
vorliegt und Grundlage der weiteren Verfahren ist. 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
 
Da am 25.08.2020 die letzte Ausschuss-Sitzung in dieser Wahlperiode stattfindet, bedarf es 
eines Beschlusses um weitere Planungssicherheit und Perspektive für dieses Vorhaben 
rechtzeitig herzustellen.   
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Rafael Struwe     gez. Niklas Kienitz 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer   CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lino Hammer     gez. Michael Weisenstein  
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer   LINKE-Fraktionsgeschäftsführer 
 
Ulrich Breite 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

25.08.2020 Liegenschaftsausschuss
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1129/2020
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
Datum
25.08.2020
Erstellt
25.08.2020 10:47