AN/1129/2020
Verlängerung des eingeräumten Erstandienungsrechts
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat Fraktion DIE LINKE FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Liegenschaftsausschusses Herrn Jörg Frank Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.08.2020 AN/1129/2020 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 25.08.2020 Verlängerung des eingeräumten Erstandienungsrechts Grundstück Escher Straße in Köln-Bilderstöckchen Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag zur Beschlussfas- sung in die Tagesordnung der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 25.08.2020 auf- zunehmen: Beschluss: Das am 19.03.2019 vom Liegenschaftsausschuss beschlossen Erstandienungsrecht für das Grundstück Escher Str. 304 in Köln-Bilderstöckchen, Gemarkung Nippes, Flur 90, aus Flur- stück 83, zugunsten der Initiative Bauen Wohnen Arbeiten e.V. (ibwa e.V.) in Kooperation mit Der Kellerladen e.V. - Initiative für Gemeinsame Arbeit wird bis zum 31.03.2023 verlängert. Der Nutzungszweck für das Grundstück durch die o.a. Träger besteht darin, durch Sanierung und Umbau der vorhandenen Gebäude auf dem Grundstück die Bausteine soziales Zentrum mit Beratungsangeboten, Quartierswerkstatt und sozialer Wohnungsbau und Wohnen auf Zeit zu realisieren. Begründung: Das am 19.03.2019 vom Ausschuss eingeräumte Erstandienungsrecht (Beschlussvorlage 0363/2019) endet am 31.03.2021. Die Träger verfolgen mit Nachdruck dieses Vorhaben und stehen in Verhandlungen mit der Stadt Köln und dem Land NRW über geeignete Fördermaßnahmen, die noch nicht zum Ab- schluss geführt werden konnten. Die Träger möchten das Grundstück im Wege des Erbbau- rechts von der Stadt erwerben. - 2 - Die ibwa e.V. hat in enger Zusammenarbeit mit dem Kellerladen e.V. ein Konzept für einen Umbau bzw. eine Sanierung der Gebäude und die anschließende Nutzung erarbeitet, das beteiligten Fachämtern, Amt für Wohnungswesen und Amt für Stadtentwicklung und Statistik, vorliegt und Grundlage der weiteren Verfahren ist. Begründung für die Dringlichkeit: Da am 25.08.2020 die letzte Ausschuss-Sitzung in dieser Wahlperiode stattfindet, bedarf es eines Beschlusses um weitere Planungssicherheit und Perspektive für dieses Vorhaben rechtzeitig herzustellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Rafael Struwe gez. Niklas Kienitz SPD-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lino Hammer gez. Michael Weisenstein GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer LINKE-Fraktionsgeschäftsführer Ulrich Breite FDP-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1129/2020
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
- Datum
- 25.08.2020
- Erstellt
- 25.08.2020 10:47