AnM/0005/2021
Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Mauritzstraße / Ecke Sonnenstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Stellungnahme zur Anregung AnM_0005_2021 (nicht barrierefrei)
10242 Zeichen
mau. ee
Siedt Münster
66.31.0005
Herr Spliethoff 7213
Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksvertretung Münster - Mitte
Bezirksverwaltung Münster - Mitte
über Herrn Stadtbaurat Denstorff
„Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Mauritzstraße / Ecke Sonnenstraße“
Antrag Ifd. Nr. AnM/0005/2021 der CDU-Fraktion aus der Bezirksvertretung Münster-
Mitte vom 14.09.2021
Die Verwaltung wird im o.g. Antrag der CDU-Fraktion gebeten zu prüfen, ob die
Verkehrssituation an der Mauritzstraße / Ecke Sonnenstraße optimiert werden kann.
Konkret wird angeregt, die vorhandene Mittelinsel durch einen Fußgängerüberweg (FGÜ)
zu ersetzen, der durch Verlängerung der Bordsteinabsenkung die gesamte Einmündung
der Sonnenstraße erfasst. Zudem liegt ein ergänzender Vorschlag des FUSS e. V. vor, im
Zuge der Einrichtung des beantragten Fußgängerüberweges den Geh- und Radweg im
Einmündungsbereich Sonnenstraße als Überfahrt durchgängig zu pflastern, analog zur
Ausfahrt des Parkhauses Alter Steinweg.
Die Mauritzstraße verfügt im betreffenden Bereich über eine Breite von ca. 9,50 m und ist
unterteilt in einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung sowie eine Mittelinsel mit östlich
anschließender baulicher Trennung der Fahrtrichtungen. Die Mittelinsel besitzt eine
Aufstellfläche von rund 4 m Breite und etwa 2 m Tiefe. In der südlichen Nebenanlage
verläuft ein getrennter Geh- und Radweg, der über eine Breite von rund 3,30 m bis 3,50 m
verfügt und an den sich eine kleine Platzaufweitung sowie die Einmündung Alter Steinweg
anschließt. Die Platzaufweitung ist in hohem Maße und dauerhaft mit Fahrradparken
belegt. In den nördlichen Nebenanlagen verläuft ebenfalls ein getrennter Fuß- und
Radweg, der über eine Breite von rund 5 m verfügt, wovon rund 1,5 m durch
Außengastronomie belegt sind. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist aus
Lärmschutzgründen auf 30 km/h begrenzt.
Die Richtlinie zur Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) schreibt vor, dass ein FGÜ
nur angelegt werden darf, wenn eine frühzeitige Erkennbarkeit sowie ausreichende
Sichtbeziehungen zwischen Fußgängern und Fahrzeugführenden sichergestellt sind. Bei
einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h muss der FGÜ für Fahrzeugführende
aus mindestens 50 Metern Entfernung erkennbar sein, die Sichtweite von und auf die
Warteflächen muss mindestens 30 Meter betragen.
Ein FGÜ an der beantragten Stelle wäre für Fahrzeugführende, die aus der Sonnenstraße
heraus in die Mauritzstraße einbiegen, aufgrund der nahe an die Straßenecke
heranrückenden Bebauung Mauritzstraße 24 erst spät erkennbar. Insbesondere der
Wartebereich auf ‘der Ostseite der Mauritzstraße wäre erst aus etwa 10 bis 15 m
Entfernung einsehbar. Zudem darf an besagter Stelle nur rechts auf die Mauritzstraße
abgebogen werden, weshalb sich die Aufmerksamkeit der abbiegenden Fahrzeugführer in
hohem Maße auf den von links kommenden Kfz- und Radverkehr konzentrieren dürfte. Die
Wahrnehmung des unmittelbar hinter der Einmündung folgendem FGÜs sowie
insbesondere von wartenden Personen am nördlichen Fahrbahnrand wäre entsprechend
zusätzlich vermindert.
Der beantragte FGÜ würde zudem bereits im Kurvenradius der bestehenden Einmündung
Sonnenstraße an den nördlichen Fahrbahnrand der Mauritzstraße anschließen, was ohne
bauliche Umgestaltung ebenfalls nicht zulässig wäre. Diese Problematik könnte durch die
vom FUSS e.V. ergänzend beantragte Aufpflasterung zwar vermindert werden, jedoch
wären die benötigten Schleppkurvenbereiche für Großfahrzeuge, die aus der
Sonnenstraße in die Mauritzstraße abbiegen müssen (Anlieferung, Müllabfuhr, Feuerwehr)
weiterhin freizuhalten — was die optimale Positionierung der Verkehrszeichen 350
eingeschränkt.
Der Straßenbereich ist im Jahr 2020 als 3-jährige Unfallhäufungsstelle festgestellt worden,
die zugrundeliegenden Verkehrsunfälle stehen jedoch sämtlich nicht im Zusammenhang
mit der Querungssituation für Fußgänger, die an keinem der Unfälle beteiligt waren. Von
Seiten der Unfallprävention besteht demnach ebenfalls kein Handlungserfordernis.
Fußgängerüberwege stellen nur eine von mehreren Möglichkeiten zur Sicherung des
Fußverkehrs beim Überqueren der Fahrbahn dar. Bereits jetzt wird hier der Fußverkehr
bei der Querung der Mauritzstraße durch eine Mittelinsel gesichert. Diese Art der Querung
ist auch aus Sicht der Verkehrssicherheitsberater der Polizei die sicherste Art der
Querung, da hier der Verkehr nur aus jeweils einer Richtung beachtet werden muss und
die Fahrbahn Zug um Zug gequert werden kann. Hingegen bieten Fußgängerüberwege
häufig nur eine Scheinsicherheit. Eine solche Scheinsicherheit könnte auch hier gegeben
sein, da sich im Straßenzug Mauritzstraße - Bült mehrere Lichtsignalanlagen befinden. In
einem solchen Straßenzug rechnet der Autoverkehr nicht unbedingt mit einem
Fußgängerüberweg.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Einrichtung des beantragten
Fußgängerüberweges unter Beachtung der geltenden Richtlinien und Regelwerke nicht
möglich ist. Die Planung wird daher nicht weiterverfolgt.
Fa
Dero.g. Antrag wird damit als erledigt angesehen.
/
{
N
ann
FUSS e.V. Ortsgruppe Münster
muenster@fuss-ev.de | https://muenster-zu-fuss.de
FUSS e.V.
Fachverband Fußverkehr Deutschland
FUSS e.V. Münster, muenster@fuss-ev.de
Thorsten Knölke
Ortsgruppensprecher
" nt < FUSS e.V. Ortsgruppe Münster
Amt für Mobilität und Tiefbau, usnstergns.de
. Bezirksvertretung Münster-Mitte, Allps}Imuenster-zu-fuss de
CDU-Fraktion in der BV-Mitte
Münster 02.11.2021
Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Mauritzstraße / Ecke Sonnenstraße
Sehr geehrte Damen und Herren des Amtes für Mobilität und Tiefbau,
sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Münster-Mitte,
sehr geehrte Damen und Herren der CDU-Fraktion in der BV-Mitte,
die Ortsgruppe Münster des Fachverband Fußverkehr Deutschland - FUSS e.V. - begrüßt den
Antrag der CDU-Fraktion in der BV-Mitte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an der
Mauritzstraße Ecke Sonnenstraße vom 05.09.2021 und möchte das Anliegen gern
unterstützen. Dies dient nicht nur der Sicherheit des Fußverkehrs, sondern macht das zu Fuß
gehen auch attraktiver. Der Umweg über die große Ampelkreuzung Eisenbahnstraße mit seinen
fünf Fahrspuren und ca. 30 Metern Breite inklusive Radwege ist keine Alternative und der 200
Meter lange Umweg über die Ampelkreuzung Asche ist laut Rechtsprechung nicht zumutbar.
Hinweisen möchten wir noch auf das in unmittelbarer Nähe direkt an der Sonnenstraße
gelegene Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium mit Blick auf die Schulwegsicherung.
Den Antrag erweiternd schlagen wir noch vor die Verkehrsinsel nicht zu ersetzen, sondern zu
erhalten, wie es beispielsweise an den größeren Einmündungen des Ludgeriplatzes der Fall ist
und ebenso den Fußgängerüberweg auch über den Fahrradweg hinweg zu führen, wie es die
R-FGÜ unter 3.3 Markierung auch vorsieht.
Da die Sonnenstraße faktisch eine reine Ausfahrt ist (Einbahnstraße, kein Durchgangsverkehr)
schlagen wir weiterhin vor, den Fußweg vor der Sonnenstraße als Überfahrt durchgängig zu
pflastern, analog der gegenüberliegenden Ausfahrt aus dem Parkhaus Alter Steinweg. Somit
wäre ein Fußgängerüberweg Mauritzstraße auch über die Sonnenstraße hinweg sicher zu
erreichen.
Seite 1 von 3
Bundesgeschäftsstelle: FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland, Exerzierstr. 20, 13357 Berlin
Tel: 030 492-7473, Fax: 030 492-7972, info@fuss-ev.de, www.fuss-ev.de
Geschäftsführender Bundesvorstand: Paul Bickelbacher (München), Katalin Saary (Darmstadt), Roland Stimpel (Berlin)
Vereinsregister 8298, Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
FUSS e.V. Ortsgruppe Münster
muenster@fuss-ev.de | https://muenster-zu-fuss.de
Laut Verkehrsbelastungsplan der Stadt Münster Stand 02/2020 fahren 17.000 Kfz/24 Stunden
über die Mauritzstraße, das entspricht bei 8% des DT\w etwa 1.360 Kfz in der Spitzenstunde,
darunter einige Buslinien. Laut R-FGÜ 2.3 Verkehrliche Voraussetzungen Tabelle 2 entspricht
diese hohe Verkehrsbelastung nicht dem Einsatzgebiet für FGÜ. Jedoch können auch
„Außerhalb des für FGÜ möglichen/empfohlenen Einsatzbereiches [...] FGÜ in begründeten
Ausnahmefällen angeordnet werden“.
Viele Fußgehende sprachen uns an, zuletzt auf dem Parking-Day und beim Fußverkehrs-Check
der Stadt Münster im September, dass die Untertunnelung des Mauritztors entlang der
Promenade nur ungern gegangen wird, besonders nach der Anhebung der Fahrbahn auf das
Niveau des’ Gehwegs würde dieser oft als Überholspur von schnell Radfahrenden genutzt.
Vermehrt wird daher die oberirdische Überquerung der Mauritzstraße Höhe Sonnenstraße
vorgezogen. Dies untermauert den Bedarf, dort eine sichere und komfortable
Querungsmöglichkeit zu schaffen.
Den von der CDU-Fraktion angegebenen Tempoverstößen seitens der Kraftfahrzeugfahrenden
sollte unabhängig vom Antrag begegnet werden. Hier böte sich beispielsweise ein Display an,
wie es auf der Mondstraße in Höhe Pleistermühlenweg erfolgreich zum Einsatz kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Knölke
FUSS e.V. Ortsgruppe Münster
Der Parallel der Unterführung Mauritztor verlaufende, oberirdische Fußweg der Promenade.
Bild: FUSS e.V. Münster
Bilder nächste Seite: Querungshilfe Mauritzstraße Höhe Sonnenstraße. Zu sehen die
„Asphaltkleckse“ zur besseren Befahrbarkeit mit Fahrrädern. Für Rollstühle und Gehilfen stellt
die Querungshilfe mit ihren Kanten eine Barriere dar. Der Gehweg entlang der Mauritzstraße
Richtung Bült ist durch Außengastronomie versperrt.
Seite 2 von 3
Bundesgeschäftsstelle: FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland, Exerzierstr. 20, 13357 Berlin
Tel: 030 492-7473, Fax: 030 492-7972, info@fuss-ev.de, www.fuss-ev.de
Geschäftsführender Bundesvorstand: Paul Bickelbacher (München), Katalin Saary (Darmstadt), Roland Stimpel (Berlin)
Vereinsregister 8298, Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
FUSS e.V. Ortsgruppe Münster
muenster@fuss-ev.de | https://muenster-zu-fuss.de
\
!
ı
ne
\
Seite 3 von 3
Bundesgeschäftsstelle: FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland, Exerzierstr. 20, 13357 Berlin
Tel: 030 492-7473, Fax: 030 492-7972, info@fuss-ev.de, www.fuss-ev.de
Geschäftsführender Bundesvorstand: Paul Bickelbacher (München), Katalin Saary (Darmstadt), Roland Stimpel (Berlin)
Vereinsregister 8298, Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) =
AnM_0005_2021
1367 Zeichen
CDU-Fraktion in der BV-Mitte CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – Mitte Herrn Dr. Stephan Nonhoff Amt für Bürger- und Ratsservice Klemensstr. 10 48143 Münster Münster, 05.09.2021 Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Mauritzstraße / Ecke Sonnenstraße Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Mitte bittet die Stadtverwaltung darum, die Verkehrssituation an der Mauritzstraße / Ecke Sonnenstraße zu überprüfen und nach Möglichkeit zu optimieren. Das Verkehrsaufkommen an der Mauritzstraße ist sehr hoch. Viele Autofahrer halten sich nicht an das vorgegebene Tempolimit. Dies stellt eine erhebliche Gefahrenquelle für Fuß- und Radfahrer dar. Um das Überqueren der Straße vor allem für Kinder sicherer zu machen, schlagen wir vor, die Verkehrsinsel an der Mauritzstraße / Ecke Sonnenstraße durch einen Fußgängerübergang (Zebrastreifen) zu ersetzen , der durch Absenkung der Bordsteinkante die komplette Einmündung Sonnenstraße erfasst. Mit freundlichen Grüßen Carsten Fuest Lea Knezevic Hans-Christoph Vogelberg Svenja Kuzniarek Keyvan Dalili AnM/0005/2021 Screenshot: Apple Karten
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (10)
- Mauritzstraße 4
- Sonnenstraße
- Mondstraße
- Klemensstraße 10
- Eisenbahnstraße
- Pleistermühlenweg
- Alter Steinweg
- Promenade
- Mauritztor
- Asche
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AnM/0005/2021
- Typ
- Anregung in der BV Mitte
- Datum
- 06.09.2021
- Erstellt
- 06.09.2021 07:55