1450/2017
Generalsanierung der Hauptstart- und Landebahn 14L/32R am Flughafen Köln/Bonn
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Anlage 1 FKB Lageplan RWY 14L 32R FFH
861 Zeichen
Köln Bonn Airport ■ * *
□ □ Lage des Vorhabens und der
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(Quelle: FKB, 2016)
Abb. 1 -1 : Übersichtsplan Flughafen Köln/Bonn mit den Bereichen des Vorhabens
Abbildung £ Planauszug FFH-Gebiet „DE-5108-401 Wahner-Heide“
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Anlage 2 Prioritätenliste Bereich Kaiserhöhe
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1. Ergänzung und Überarbeitung der
Neufassung,
4. Entwurf, Stand: 14.11.2011
Kartengrundlage: DGK 5 (2003)
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Grenzen
jGebietskörperschaften
Prioritätsstufen
■H Stufe 1
7 Stufe 1 (Waldweide)
] Stufe 1 (Obslwiese)
Stufe 1 (Ersatzaufforstung)
■Stufe 2
Stufe 2 (Ersatzaufforstung)
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1 Sondermaßnahrnen
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Kompensation für Alteingriffe
; Wirtschaftsflächen
Nicht für Kompensation angerechnat
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 1450/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Generalsanierung der Hauptstart- und Landebahn 14L/32R am Flughafen Köln/Bonn Beschlussorgan Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat nimmt die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zur Generalsanie- rung der Hauptstart- und Landebahn 14L/32R am Flughafen Köln/ Bonn zustimmend zur Kenntnis. Alternativbeschluss: Der Naturschutzbeirat nimmt die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde nicht zustimmend zur Kenntnis und gibt eine eigene Stellungnahme ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 12.06.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung und Darstellung der Baumaßnahme Die FKB GmbH plant für das Jahr 2018 die Generalsanierung der Hauptstart- und Landebahn 14L/32R und vorbereitend hierzu, im Jahr 2017, die Verlagerung und Neuerrichtung einer Kabel- schutzrohrtrasse. Die Erneuerung der schadhaften Asphaltschichten, der in den 1960er Jahren gebauten und zuletzt 1994/1995 erneuerten Start- und Landebahn, ist zur Aufrechterhaltung eines sicheren und störungs- freien Flugbetriebs erforderlich. Sämtliche Arbeiten finden auf dem Betriebsgelände der FKB GmbH (Anlage 1: Abb. 1) statt. Die Sanierungsmaßnahme betrifft hierbei sowohl das Kölner Stadtgebiet als auch das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises. Im Jahr 2017 wird bereits mit vorbereitenden Maßnahmen, dem Neubau der Kabelschutzrohrtrasse, der Baustelleneinrichtungsflächen und der Baustraßen begonnen werden, um die terminkritischen Arbeiten, insbesondere der Abtragung der Asphaltschichten bei unmittelbar darauf folgendem Einbau der neuen Deckschicht gewährleisten zu können. Der An- und Abtransport von Baumaterialien wird ordnungsgemäß über das angebundene Straßen- netz stattfinden. Die bereits für das Jahr 2017 vorgesehene Verlagerung der bislang unmittelbar neben der Piste ver- laufenden Kabelschutzrohrtrasse, auf einen zukünftigen Abstand von 77,5 m zur Start- und Lande- bahnmittellinie, geschieht ebenfalls aus sicherheitsrelevanten Aspekten gem. EASA-Richtlinie (Euro- pean Aviation Safety Agency) der Europäischen Agentur für Flugsicherheit. Die eigentliche Erneuerung der Asphaltschicht (Abtragung und Neuauftrag), in 2018, erfolgt aus- schließlich an den Wochenenden, in jeweils 400 m langen Bauabschnitten. Innerhalb der Woche wird auf der Start- und Landebahn jeweils wiederum normaler Flugbetrieb statt- finden. Im Rahmen der Planungen wurden u. a. ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), ein Arten- schutzfachbeitrag und eine Vorprüfung zur Natura 2000-Verträglichkeit erstellt. Eine zusammenfas- sende Kurzdarstellung wird im Folgenden wiedergegeben: Vereinfachte Eingriffsdarstellung (Stadt Köln) Im Rahmen der Baumaßnahme werden 3.667 m² unversiegelte Flächen dauerhaft und 212.588 m² temporär in Anspruch genommen. Hierin enthalten sind auch Biotopflächen, die gem. § 30 BNatSchG u. § 42 LNatSchG einem beson- deren gesetzlichen Schutz unterliegen. Von diesen Flächen werden 428 m² dauerhaft und 91.349 m² temporär beeinträchtigt. Wesentliche Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen Die für 2017/2018 geplanten, vorbereitenden Maßnahmen werden außerhalb der Vogelbrutzeit zwi- schen Anfang September und Anfang März durchgeführt. Hierzu zählen insbesondere die Flächen- räumung, die Einrichtung der Baustraßen und die Baustelleneinrichtung. 3 Insgesamt ergibt sich #ein Kompensationsbedarf von 7,92 ha (Stadt Köln und Rhein-Sieg-Kreis), von welchen 3,96 ha zusätzlich auch den gesetzlich geschützten Biotopen gem. § 30 BNatSchG u. § 42 LNatSchG zuzuordnen sind. Die Kompensation findet gem. Ökokontoregelung in der Wahner Heide im Bereich der “Kaiserhöhe” (Anlage 2: Prioritätenliste LANUV) im Rahmen von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen hinzu Of- fenlandlebensräumen statt. Die temporär von der Baumaßnahme beeinträchtigten Flächen werden auf ca. 316.483 m² (Stadt Köln und Rhein-Sieg-Kreis) durch Anlage von Extensivwiesen, mittels autochthonem Bodenmaterials, unter zusätzlicher Verwendung von Heu- und Wiesenmulch, von Extensivwiesen vergleichbarer Standorte des Flughafengeländes wiederhergestellt. Artenschutz Die Installation von Reptilienschutzzäunen verhindert das Eindringen und Überfahren von Zau- neidechsen innerhalb der Baustellenbereiche. Die Betreuung der Baumaßnahmen mittels einer ökologische Baubegleitung trägt ebenfalls für einen geordneten und die Naturschutzbelange berücksichtigenden Bauablauf bei. Im Rahmen einer CEF-Maßnahme wurde innerhalb der Wahner Heide, im Bereich „Paradeplatz“, eine dauerhafte Koppel eingerichtet, die zukünftig ein Betreten dieser Flächen verhindert. Ein Aus- weichen von ggf. vorhabenbedingt betroffenen Arten (z. B. Heidelerche, Neuntöter und Schwarzkehl- chen) in einen weitgehend beruhigten Lebensraum ist somit möglich. Aufgrund geeigneter Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen kann somit davon ausgegangen werden, dass Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG verhindert werden können. Natura 2000 Da das Flughafengelände an das FFH- und Vogelschutzgebiet „Wahner Heide“ (Anlage 1: Abb. 2/FFH-Gebiet) angrenzt, wurde die FFH-Verträglichkeit des Sanierungsvorhabens mit den Schutzge- genständen und Erhaltungszielen dieser Natura 2000 Gebiete in einer VFFH- Verträglichkeitsvorprü- fung geprüft. Dieser Prüfung nach sind keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das FFH- und Vogelschutzgebiet „Wahner Heide“ zu erwarten. Gesetzlich geschützte Biotope und Behördenbeteiligung Für die größtenteils temporären Eingriffe, in gem. § 30 BNatSchG u. gem. § 42 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope, die im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Luftver- kehrssicherheit erforderlich werden, ist es seitens der Unteren Naturschutzbehörde vorgesehen, eine Ausnahmegenehmigung gem. § 30 BNatSchG zu erteilen. Hierfür wurde bereits gem. § 66 LNatSchG eine Beteiligung der Naturschutzverbände mit der Bitte um die mögliche Abgabe einer Stellungnahme eingeleitet. Das Vorhaben wird seitens der FKB GmbH bzw. seitens eines Vertreters des beauftragten Planungs- büros innerhalb der Sitzung vorgestellt werden. Aufgrund der umfangreichen Antragsunterlagen, werden diese dem Naturschutzbeirat vorab geson- dert zur Verfügung gestellt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1450/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 24.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27