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0080/2022

Deutsches Tanzarchiv Köln - Unterzeichnung eines Kooperationsvertrags zur Stärkung und Weiterentwicklung

Mitteilung Ausschuss 20.01.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 25.01.2022, TOP 8.5

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4285 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer  20.01.2022 
 0080/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.01.2022 
 
Deutsches Tanzarchiv Köln - Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung zur Stärkung 
und Weiterentwicklung 
Die SK Stiftung Kultur der Sparkasse KölnBonn und die Stadt Köln als gemeinsame Träger des Deut-
schen Tanzarchivs Köln führen seit gut einem Jahr Gespräche mit dem Ministerium für Kultur und 
Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen über eine „Vereinbarung zur Zusammenarbeit“. Ziel 
ist ein gemeinsames Entwicklungskonzept für die Stärkung und Weiterentwicklung des Tanzarchivs 
am Standort Köln. Als Zwischenergebnis und Auftakt der Erarbeitung eines detaillierten Entwick-
lungskonzeptes haben die drei Partner nun eine Kooperationsvereinbarung unterschrieben. In der 
Absichtserklärung vereinbaren sich die Kooperationspartner, gemeinsam an dem Ziel der Sicherung 
und Stärkung des Deutschen Tanzarchivs Köln als Ort des kulturellen Gedächtnisses, der wissen-
schaftlichen Forschung sowie der kulturellen Bildung und Vermittlung zu arbeiten. 
Die Unterzeichner*innen möchten das Deutsche Tanzarchiv Köln nachhaltig sichern, sein einzigarti-
ges Profil stärken und die Einrichtung perspektivisch zu einer universitären oder außeruniversitären 
Archiv- und Forschungseinrichtung für Tanzausbildung und Tanzwissenschaft mit nationaler und in-
ternationaler Relevanz weiterentwickeln. Die Weiterentwicklung soll auf den bisherigen Aufgaben des 
Archivs aufbauen:  
1. Erhalt des künstlerischen Erbes im Tanz, insbesondere von Schriftgut, Foto-, Videomaterial, 
Tonaufzeichnungen, Digitalisaten und Ausstattungsmaterialien 
2. Bestandserschließung 
3. Bestandserweiterung und -ergänzung 
4. Bestandsvermittlung 
5. Digitalisierung der Archivbestände 
6. Schaffung von digitalen Zugängen zu den Archivbeständen, insbesondere für Forschung, 
Wissenschaft und künstlerische Praxis wie auch für Tanzinteressierte allgemein 
7. Archivisch-wissenschaftliche Informationsversorgung in Bezug auf Forschung und Lehre zu 
den performativen Künsten. 
Die Vereinbarung zwischen der SK Stiftung Kultur, der Stadt Köln und dem Land NRW dient folgen-
den Zielen:  
 
In einem ersten Schritt geht es um die strukturelle Verbesserung und Erweiterung der Arbeit des 
Deutschen Tanzarchivs Köln im Sinne der beschriebenen Aufgaben. Als zweites und längerfristiges 
Ziel ist die Vereinbarung Ausgangspunkt weiterer Arbeits- und Entwicklungsschritte zur Vorbereitung 
eines hochschulübergreifenden Forschungs- und Kompetenzzentrums Tanz in Nordrhein-Westfalen 
(Arbeitstitel). Hierzu soll zeitnah ein Expertengremium „Konzeption“ eingesetzt werden. Es soll sich

2 
 
aus Vertreter*innen der folgenden Institutionen zusammensetzen: 
 
 Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen,  
 ausgewählte Hochschulen in NRW (Ausbildung / Lehre / Forschung),  
 Deutsches Tanzarchiv Köln und  
 beide bisherige Träger, Stadt Köln und SK Stiftung Kultur der Sparkasse KölnBonn, 
 ggf. ergänzt um weitere Expert*innen.  
 
Dieses Gremium soll entsprechende Zukunftsmodelle der Trägerschaft des Tanzarchivs und ggf. des 
späteren Tanzforschungszentrums erarbeiten und diskutieren sowie eine inhaltlich-institutionelle Kon-
zeption bis zur Entscheidungsreife durch die Gremien entwickeln. 
Ziel der Stadt Köln ist es zudem, dadurch den Tanzstandort Köln weiter in seiner nationalen Ausstrah-
lung zu stärken. Im Sinne dieser gemeinschaftlichen Zielsetzung sollen die bisherige Trägerstruktur 
und Förderung des Deutschen Tanzarchivs Köln ggf. erweitert und optimiert werden. 
Die Kooperationsvereinbarung bildet die Arbeitsgrundlage und einen ersten Startpunkt für die Erarbei-
tung dieses Konzeptes, sie bildet noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines weitergehenden 
Vertrages. Das Land NRW fördert den Entwicklungsprozess mit einem Projektzuschuss in Höhe von 
insgesamt 250.000 Euro für drei Jahre. 
 
Die Kulturverwaltung wird den Ausschuss Kunst und Kultur jeweils über die weiteren Ergebnisse der 
Konzeptionsschritte informieren bzw. Beschlussvorlagen über geplante strukturelle oder finanzielle 
Änderungen des Deutschen Tanzarchivs erarbeiten und vorlegen. 
 
Gez. Charles

Beratungsverlauf (1)

25.01.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0080/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.01.2022
Erstellt
07.01.2022 12:35