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3313/2021

Betreff: Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 230. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 6, Köln-Chorweiler,

Mitteilung Ausschuss 10.02.2022

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Anlage 3 Beabsichtigte Darstellung des FNP

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Anlage 4 Begründung

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Anlage 1 Lage des Änderungsbereiches

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Anlage 2 Bisherige Darstellung des FNP

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Mitteilung Ausschuss

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124967 Zeichen

Begründung nach § 2a Baugesetzbuch (BauGB)  
zur 230. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk Chorweiler 
Arbeitstitel: "Volkhovener Straße" in Köln-Esch/Auweiler; 
hier: Änderung der Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohn-
baufläche (W)" 
 Inhalt 
1. Beschreibung des Änderungsbereiches ................................ ................ 2 
1.1 Lage, Abgrenzung und Ausdehnung des Änderungsbereiches ............... 2 
1.2 Vorhandene Strukturen  ................................ ................................ ....... 3 
2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung ................................ ..................... 3 
2.1 Anlass der Planung  ................................ ................................ ............. 3 
2.2 Ziel und Zweck der Änderung  ................................ .............................. 3 
3. Verlauf des Änderungsverfahrens  ................................ ........................ 4 
3.1 Beteiligung der Öffentlichkeit  ................................ ............................... 4 
3.2 Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange  ...... 5 
4. Planungsrechtliche Rahmenbedingungen  ................................ ............. 5 
4.1 Landesplanerische Vorgaben  ................................ .............................. 5 
4.2 Regionalplan  ................................ ................................ ...................... 6 
4.3 Landschaftsplan................................ ................................ .................. 7 
4.4 Wasserschutz  ................................ ................................ ..................... 7 
4.5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan ................................ .................... 7 
4.6 Stadtentwicklungskonzept Wohnen 2014 ................................ .............. 7 
4.7 Bevölkerungsentwicklung und Wohnraumbedarf  ................................ ...8 
4.8 Stadtstrategie "Kölner Perspektiven 2030+ " ................................ ........  10 
5. Verkehr und technische Infrastruktur  ................................ ..................  11 
5.1 Umweltverbund ................................ ................................ .................  11 
5.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV)  ................................ ..................  11 
5.3 Trinkwasser, Schmutzwasser, Energieversorgung  ..............................  12 
6. Das Änderungsgebiet im Flächennutzungsplan (FNP)  .........................  12 
6.1 Bestehende Nutzungen  ................................ ................................ .....  12 
6.2 Bisherige Darstellung  ................................ ................................ ........  12 
6.3 Beabsichtigte Darstellung  ................................ ................................ .. 13 
6.4 Standortwahl der Bebauung ................................ ...............................  13 
7. Auswirkungen der Planänderung  ................................ .......................  14 
8. Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz  ................................ ......  14 
9. Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB  .........  15 
9.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplans  .............  15 
9.2 Bedarf an Grund und Boden  ................................ ..............................  16 
9.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen festgelegten Ziele des 
Umweltschutzes ................................ ................................ ..........................  16 
9.4 Grundlagen  ................................ ................................ ......................  20 
9.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario)  ................  20 
9.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)  20 
9.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung  20

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 2 von 42 
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9.5 Umweltbelange gemäß  BauGB ................................ ..........................  21 
9.5.1 Tiere ................................ ................................ .............................  21 
9.5.2 Pflanzen................................ ................................ ........................  22 
9.5.3 Fläche................................ ................................ ...........................  23 
9.5.4 Auswirkungen auf den Boden  ................................ .........................  23 
9.5.5 Auswirkungen auf das Wasser ................................ ........................  25 
9.5.6 Auswirkungen auf die Luft  ................................ ..............................  26 
9.5.7 Auswirkungen auf das Klima ................................ ...........................  27 
9.5.8 Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge  ................................ ...........  28 
9.5.9 Auswirkungen auf die Landschaft  ................................ ...................  29 
9.5.10 Auswirkungen auf die Biologische Vielfalt  ................................ .... 30 
9.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000 -Gebiete..........  31 
9.5.12 Auswirkungen auf den Menschen, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung (§1 Abs. 6 Nr. 
7c BauGB) 31 
9.5.13 Auswirkungen auf das kulturelle Erbe  ................................ ..........  34 
9.5.14 Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern
 35 
9.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie
 35 
9.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des 
Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes  ................................ ...................  35 
9.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnu ng 
zur Erfüllung von bindenden Besch lüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten 
Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden ................................ .........  36 
9.5.18 Wechselwirkungen zwischen  den einzelnen Belangen des Umweltschutzes  36 
9.5.19 Anfälligkeit f. d. Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen  36 
9.5.20 Eingriffsregelung  ................................ ................................ ........  37 
9.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Änderungsgebiete  37 
9.5.22 Eingesetzte Stoffe und Techniken  ................................ ...............  37 
9.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)  37 
9.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf Schwierigkeiten 
bei der Zusammenstellung der Angaben ................................ .......................  38 
9.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring)  38 
9.8 Zusammenfassung ................................ ................................ ............  38 
9.9 Referenzliste der Quellen  ................................ ................................ .. 41 
 
 
1. Beschreibung des Änderungsbereiches 
Der Geltungsbereich der 230. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im nördlichsten Köl-
ner Stadtbezirk Chorweiler im Bereich des nördlichen Ortsrandes des Stadtteils Esch. 
1.1 Lage, Abgrenzung und Ausdehnung des Änderungsbereiches  
Das am nordöstlichen Ortsrand Eschs gelegene Änderungsgebiet befindet sich in unmittelba-
rer Nähe zum Ortskern um die Kirche St. Martinus und den historischen Gehöften. Im Nord-
westen schließt dieses die Weilerstraße ein, im Süden reicht das Änderungsgebiet bis zur 
Volkhovener Straße. Das Änderungsgebiet wird im Südwesten von der Wohnbauflächen-Dar-
stellung des Flächennutzungsplans und im Nordosten von der Darstellung Fläche für die Land-
schaft begrenzt.

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Das Änderungsgebiet erstreckt sich über eine Teilfläche des Flurstücks 528 der Gemarkung 
Esch, Flur 2 und ist circa 0,4 ha groß. Die verbindliche Abgrenzung des Änderungsgebietes 
ergibt sich aus der entsprechenden Darstellung im zeichnerischen Teil. 
Gegenstand der 230. Änderung des Flächennutzungsplanes "Volkhovener Straße in Köln -
Esch" ist der Bereich, für den Wohngebäude im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festge-
setzt werden sollen und die im Flächennutzungsplan innerhalb der bisherigen Darstellung "Flä-
che für die Landwirtschaft" liegen. 
1.2 Vorhandene Strukturen  
Der Stadtteil Esch-Auweiler ist dörflich-suburban geprägt. Das Änderungsgebiet liegt sowohl 
in unmittelbarer Nachbarschaft zu historischen Gehöften des Escher Ortskerns, zu Wohnungs-
bauvorhaben der Nachkriegszeit (Reihenhaus-Quartier "Am Kölner Weg") und zu Wohnungs-
bauvorhaben der städtebaulichen Nachverdichtung jüngster Entstehungszeit. 
Beim Änderungsgebiet handelt es sich um eine intensiv landwirtschaftlich genutzte Ackerflä-
che. In nordöstlicher Richtung grenzen Ackerflächen an den Änderungsbereich, die bis zur 
Bundesautobahn BAB 57 in einer Entfernung von circa 200  m reichen. Die Volkhovener 
Straße bildet den südlichen Fluchtpunkt des dreieckförmigen Änderungsgebietes. Die Volk-
hovener Straße selbst geht in östlicher Richtung zur freien Landschaft in einen Feldweg über. 
Südlich der Volkhovener Straße liegt die Wohnsiedlung "Am Kölner Weg", eine zweigeschos-
sige Reihenhausbebauung am Siedlungsrand. Südwestlich schließt zunächst ein noch unbe-
bautes Areal – derzeit landwirtschaftlich genutzt – an das Änderungsgebiet. Die daran an-
schließende Bebauung im Dreieck zwischen Weilerstraße und Volkhovener Straße geht auf 
eine ehemalige Gutsanlage zurück. Die bis in die 2010er Jahre erhalten gebliebenen Freiflä-
chen dieser Gutsanlage wurden durch Mehrfamilienhäuser an der Volkhovener Straße und 
Weilerstraße städtebaulich nachverdichtet. 
Der Ortsteil Esch zeichnet sich durch eine gute Wohnumfeldausstattung aus – im Hinblick auf 
das Angebot von Kindertageseinrichtungen, Schulen, Einzelhandelseinrichtungen für Waren 
des täglichen Bedarfs (Weilerstraße, Frohnhofstraße) und wohnbezogener Dienstleistungen. 
 
2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung 
2.1 Anlass der Planung  
Am nordöstlichen Ortsrand von Esch beabsichtigt die ARGE Rolf Kloubert/Bohsem Bauträger 
GmbH mit Sitz in Euskirchen (Vorhabenträgerin) eine maximal zweigeschossige Wohnbebau-
ung zu errichten. 
Diese Wohnbaulandentwicklung entspricht in den Grundzügen den Darstellungen des Flä-
chennutzungsplans, überschreitet jedoch nach Nordosten die im Flächennutzungsplan darge-
stellte "Wohnbaufläche". Für den Überschreitungsbereich der zur Bebauung vorgesehenen 
Fläche stellt der Flächennutzungsplan "Fläche für die Landwirtschaft " dar. Die Entwicklung 
zusätzlicher Wohnbaufläche im "Überschneidungsbereich" widerspräche zudem den Vorga-
ben des Landschaftsplans, der hier das Landschaftsschutzgebiet L 7 "Erholungsgebiet Stöck-
heimer Hof und Freiraum Esch/Auweiler" festsetzt. 
Die Realisierung des städtebaulichen Planungskonzeptes, das dem in Aufstellung befindlichen 
Bebauungsplan "Volkhovener Straße" zugrunde liegt, erfordert die Änderung des Flächennut-
zungsplanes. 
2.2 Ziel und Zwe ck der Änderung  
Ziel der 230. Flächennutzungsplanänderung ist, die Wohnbaufläche am nordöstlichen Escher 
Ortsrand zu erweitern, um den Ortsrand maßvoll zu arrondieren und einen Beitrag zur Bewäl-
tigung des hohen Wohnraumbedarfs in Köln zu leisten. Beabsichtigt ist daher, die bestehende

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Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" zu ändern. Die Flächennut-
zungsplanänderung entspricht den Zielen der Kölner Stadtentwicklungspolitik, den Bedarf vor-
rangig über vorhandene Baulandpotentialflächen (Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan) 
und in bereits erschlossenen Lagen der Stadt zu decken. 
Mit der Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB sol-
len die planerischen Voraussetzungen zur Umsetzung dieser Ziele geschaffen werden, so 
dass der in Aufstellung befindliche vorhabenbezogene Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel 
"Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" aus den künftigen Darstellungen des Flächennut-
zungsplanes entwickelt werden kann. 
Das Änderungsgebiet der 230. Änderung des Flächennutzungsplans eignet sich aufgrund sei-
ner Lage und Anbindung, dieses einer Wohnbaunutzung zugänglich zu machen. 
 
3. Verlauf des Änderungsverfahrens 
Auf Antrag der Vorhabenträgerin vom 03.07.2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss des 
Rates der Stadt Köln in seiner Sitzung am 26.04.2018 (0788/2018) den Beschluss zur Einlei-
tung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 BauGB mit dem Ar-
beitstitel "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" gefasst. 
Der Beschluss wurde am 27.06.2018 im Amtsblatt Nr. 25 öffentlich bekannt gemacht. 
3.1 Beteiligung der Öffentlichkeit  
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §  3 Absatz  1 BauGB wurde am 
12.08.2020 im Amtsblatt Nr. 58 öffentlich bekannt gemacht und im Zeitraum vom 19.08.2020 
bis zum 02.09.2020 durch Aushang des städtebaulichen Planungskonzeptes im Bezirksrat-
haus Chorweiler sowie im Ladenlokal 5, Außenstelle Stadtplanungsamt, Stadthaus Deutz  
durchgeführt. Die Planunterlagen waren zudem über das Internet – die Seite der Stadt Köln – 
abrufbar. Aus der Öffentlichkeit sind 86 Stellungnahmen eingegangen (sowohl zur 230. Ände-
rung des Flächennutzungsplans als auch zur Auf stellung des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans). 
Im Sinne des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Köln am 17.06.2021 
(1054/2021) über die Vorgaben für die Bauleitplanung werden die Ergebnisse der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der weiteren Ausarbeitung der Bauleitplanung berücksichtigt. 
Zur Änderung des Flächennutzungsplans wurde angeregt, die beabsichtigte Ortsabrundung 
ausschließlich auf die im Flächennutzungsplan derzeit dargestellte Wohnbaufläche zu be-
schränken und keine weitere landwirtschaftliche Fläche zum Zwecke der Baulandentwicklung 
in Anspruch zu nehmen. Der Anregung, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Be-
bauungsplanes wesentlich zu verkleinern, um von einer Änderung des Flächennutzungsplans 
abzusehen, wurde vor dem Hintergrund des hohen Wohnraumbedarfs nicht gefolgt. 
Vor dem Hintergrund des Klimawandels wurden Maßnahmen angeregt, den Verlust der ther-
misch ausgleichenden Ackerfläche gegenüber dem angrenzenden Siedlungsbereich abzumil-
dern. Zudem wurde angeregt, den Verlust von 15.000 m² landwirtschaftlicher Nutzfläche (be-
zogen auf d en Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans) ökologisch 
sinnvoll, in unmittelbarer Nähe des Plangebietes auszugleichen. In der Umweltprüfung sollte 
darüber hinaus Berücksichtigung finden, dass die Inanspruchnahme des Freiraums nicht als 
konfliktfrei einzustufen sei, insbesondere hinsichtlich einer Beeinträchtigung der Wohnumfeld- 
und Erholungsfunktion, des Verlusts teilweise schutzwürdiger Böden und landwirtschaftlicher 
Flächen sowie wertvoller Lebensraumstrukturen von zum Teil gefährdeten Arten. Der Bereit-
stellung von Wohnraum wird vor dem Hintergrund des immensen Wohnflächenbedarfs und

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der bereits erschlossenen Lage in unmittelbarer Nähe zu Versorgungseinrichtungen an dieser 
Stelle der Vorrang gegeben. 
Bedenken wurden vorgebracht, dass mit der 230. Änderung des Flächennutzungsplans die 
Zielstellung aufgegeben werde, eine kompakte Siedlungsstruktur anzustreben. Auf der Regi-
onalplanebene mit der 23. Änderung des Regionalplans werde bereits die Festlegung von drei 
Erweiterungsflächen für Allgemeine Siedlungsgebiete in Esch und Auweiler vorbereitet, um 
den Wohnungsbaubedarf zu decken. Sowohl die Erweiterungsflächen auf Regionalplanebene 
als auch die im Flächennutzungsplan bisher dargestellte Wohnbaufläche zwischen Volkhove-
ner Straße und Weilerstraße ziele in ihrer Abgrenzung auf eine Abrundung der Ortsteile und 
eine kompakte Siedlungsstruktur. – Die angesprochene 23. Regionalplanänderung setzt mit 
der Erweiterungsfläche für das Allgemeine Siedlungsgebiet in Esch wie die vorliegende 230. 
Änderung des Flächennutzungsplans und der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Volkhove-
ner Straße" auf ein Flächenpotential, das eine maßvolle Arrondierung und gleichzeitig die bes-
sere Nutzung der bestehenden technischen und sozialen Infrastruktur zum Ziel hat. Die beab-
sichtigte kleinflächige Wohnbauflächenerweiterung entspricht einer Fortentwicklung des 
Ortsteils Esch durch eine kleinteilige Siedlungsentwicklung in Ortskernnähe unter Einbindung 
des neu entstehenden Wohnquartiers mit einer geringen Anzahl von Wohneinheiten in den 
städtebaulichen Zusammenhang. 
3.2 Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange  
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 (1) 
BauGB zum städtebaulichen Planungskonzept  erfolgte im Zeit raum vom 31.10. bis 
06.12.2018. 
Im Sinne des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Köln am 17.06.2021 
werden die Ergebnisse der frühzeitigen Trägerbeteiligung bei der weiteren Ausarbeitung der 
Bauleitplanung berücksichtigt. 
Aufgrund der Lage des Änderungsbereiches im Nahbereich der Bundesautobahn BAB 57 
wurde aus Gründen des Immissionsschutzes eine Luftschadstoffuntersuchung veranlasst, die 
Einhaltung der Grenzwerte aus der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung zu prüfen. Aus 
der Prüfung in Form einer Screening-Ausbreitungsrechnung ergab sich kein Änderungsbedarf 
für die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes zugunsten einer Wohnbauflä-
chen-Darstellung. 
4. Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 
4.1 Landesplanerische Vorgaben  
Die im aktuellen Landesentwicklungsplan NRW (ab 06. August 2019) formulierten Ziele und 
Grundsätze sind: 
Siedlungsraum und Freiraum 
Ziel 2-3: "(…) Die Siedlungsentwicklung der Gemeinden vollzieht sich innerhalb der regional-
planerisch festgelegten Siedlungsbereiche. Die Siedlungsentwicklung der Gemeinden hat sich 
innerhalb des Siedlungsraumes bedarfsgerecht, nachhaltig und umweltverträglich zu vollzie-
hen. 
Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung 
Ziel 6.1-1: "Die Siedlungsentwicklung ist flächensparend und bedarfsgerecht an der Bevölke-
rungsentwicklung, der Entwicklung der Wirtschaft, den vorhandenen Infrastrukturen sowie den 
naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Entwicklungspotenzialen auszurichten. Die Regi-
onalplanung legt bedarfsgerecht Allgemeine Siedlungsbereiche und Bereiche für gewerbliche 
und industrielle Nutzungen fest. (…)"

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 6 von 42 
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Leitbild "nachhaltige europäische Stadt" 
Grundsatz 6.1-5: "Die Siedlungsentwicklung soll im Sinne der "nachhaltigen europäischen 
Stadt" kompakt gestaltet werden und das jeweilige Zentrum stärken. Regional- und Bauleitpla-
nung sollen durch eine umweltverträgliche, geschlechtergerechte und siedlungsstrukturell op-
timierte Zuordnung von Wohnen, Versorgung und Arbeiten zur Verbesserung der Lebensqua-
lität und zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens beitragen. (…) Orts- und Siedlungsränder 
sollen erkennbare und raumfunktional wirksame Grenzen zum Freiraum bilden." 
Ausrichtung auf zentralörtlich bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche 
Grundsatz 6.2-1: "Die Siedlungsentwicklung in den Gemeinden soll auf solche Allgemeine 
Siedlungsbereiche ausgerichtet werden, die über ein räumlich gebündeltes Angebot an öffent-
lichen und privaten Dienstleistungs - und Versorgungseinrichtungen verfügen (zentralörtlich 
bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche)." 
4.2 Regionalplan  
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln (Bekanntmachung 
vom 21. Mai 2001) ist das Änderungsgebiet zeichnerisch als Allgemeiner Siedlungsbereich 
(ASB) mit der Überlagerung Bereich für den Grundwasser- und Gewässerschutz (BGG) fest-
gelegt. In Bereichen für den Grundwasser- und Gewässerschutz sollen Nutzungen nicht zu 
Beeinträchtigungen oder Gefährdungen der Gewässer (Grundwasser und oberirdische Ge-
wässer) und damit ihrer Nutzbarkeit für die öffentliche Wasserversorgung führen. Von der ge-
planten wohnbaulichen Nutzung ist keine dauerhafte Beeinträchtigung des Gewässerschutzes 
zu erwarten. 
Abbildung 1: Regionalplan -Ausschnitt, Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln  
Nach der Definition des Regionalplanes sollen in "Allgemeinen Siedlungsbereichen" Wohnun-
gen, Wohnfolgeeinrichtungen, wohnungsnahe Freiflächen, zentralörtliche Einrichtungen und 
sonstige Dienstleistungen sowie gewerbliche Arbeitsstätten zusammengefasst werden. 
Die beabsichtigte 230. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem Regionalplan entwi-
ckelt und befindet sich mit den Zielen der Raumordnung im Einklang.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 7 von 42 
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4.3 Landschaftsplan 
Das Änderungsgebiet des Flächennutzungsplanes liegt vollständig im Geltungsbereich des 
Landschaftsplans der Stadt Köln, der hier das Landschaftsschutzgebiet L 7 "Erholungsgebiet 
Stöckheimer Hof und Freiraum Esch/Auweiler" festsetzt. 
Schutzzwecke des LSG "Erholungsgebiet Stöckheimer Hof und Freiraum Esch/Auweiler" sind 
die  
– Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbeson-
dere die Erhaltung der noch nicht durch Kiesabbau geschädigten Landschaftsteile so-
wie die Sicherung wertvoller Sekundär-Biotope als Lebensraum gefährdeter Tier- und 
Pflanzenarten 
– die Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere im Bereich nördlich 
des Stöckheimer Hofes 
– die besondere Bedeutung für die Erholung. 
Das Änderungsgebiet ist mit dem Entwicklungsziel EZ 3 "Ausgestaltung und Entwicklung der 
Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und gliedernden und belebenden Elementen" be-
legt. Aus den Erläuterungen des Landschaftsplanes geht hervor, dass das Entwicklungsziel 
EZ 3 insbesondere Landschaftsräume im Randbereich der Stadt umfasst, in denen das Land-
schaftsbild und der Landschaftshaushalt aufgrund der vorhandenen Nutzungen verarmt ist und 
eine Verbesserung ökologischer Verhältnisse Vorrang genießt. Unter Berücksichtigung der 
landwirtschaftlichen Nutzflächen und bestehender Strukturen soll die Landschaft mit natürli-
chen Landschaftselementen erlebnisreich gegliedert und naturnah ausgestaltet werden. Dabei 
soll in Teilräumen der verarmten Landschafts- und Naturräume der Entwicklung besonderer 
Lebensstätten für die Pflanzen- und Tierwelt Vorrang eingeräumt werden. 
Mit der 230. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Landschaftspla-
nes treten gemäß § 20 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) "widersprechende Dar-
stellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten des entsprechen-
den Bebauungsplans (…) außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im 
Beteiligungsverfahren diesem Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat". Im Verfahren 
zur Änderung des Flächennutzungsplans hat der Träger der Landschaftsplanung bei grund-
sätzlicher Beibehaltung des städtebaulichen Planungskonzeptes seine Zustimmung zur Aus-
dehnung der Wohnbaufläche in Aussicht gestellt. 
4.4 Wasserschutz 
Das Änderungsgebiet liegt in der Wasserschutzzone III  A des Wassereinzugsgebietes des 
Wasserwerks Weiler. 
4.5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan  
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist zur Schaffung der planungsrechtlichen Vo-
raussetzungen ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Im Parallelverfahren befindet sich 
der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" in Auf-
stellung, der rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung des Ände-
rungsbereiches einschließlich der südwestlichen Wohnbaufläche enthalten soll. Dieser Bebau-
ungsplan sieht die vorhabenbezogene Festsetzung von Wohngebäuden, eines 
Kinderspielplatzes, der Erschließungsflächen sowie Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur 
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft vor. 
4.6 Stadtentwicklungskonzept Wohnen  2014 
Das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (STEK Wohnen) vom 11. Februar 2014 formuliert 
Ziele und Leitlinien der Kölner Wohnungspolitik für eine wachsende Stadt. Auf der Grundlage 
einer Einwohnervorausberechnung wurde das Anwachsen der Einwohnerzahl bis 2020 um

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 8 von 42 
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über 48.000 Personen auf rund 1.065.000 Personen angenommen und der Bedarf von 52.000 
neuen Wohnungen bis zum Jahr 2030 ermittelt. Zur Deckung des hohen Wohnungsbedarfs 
wurde abgeleitet, dass ein Fertigstellungsvolumen bis zum Jahr 2019 von 3.940 Wohneinhei-
ten pro Jahr erforderlich werden wird und ab dem Jahr 2020 von 1.270 Wohneinheiten. 
4.7 Bevölkerungsentwicklung  und Wohnraumbedarf  
Im Zeitraum zwischen 2013 und 2019 verzeichnete Köln jährlich eine steigende Bevölkerungs-
zahl. Im Jahr 2020 ging erstmals die Bevölkerungszahl leicht zurück. Hinsichtlich der Bevölke-
rungsentwicklung wurde mit einer Einwohnerzahl von 1.088.040 Personen zum 31.12.2020 
die städtische Einwohnervorausberechnung für das Jahr 2020, die dem STEK Wohnen zu-
grunde lag, um +23.000 Einwohner übertroffen. 
Abbildung 2: Kölner Statistische Nachrichten, 05.03.2021, Stadt  Köln 
 
Hinsichtlich der 
natürlichen Bevöl-
kerungsentwick-
lung verzeichnet 
Köln durch den 
Geburtenüber-
schuss ein gerin-
ges natürliches 
Bevölkerungs-
wachstum. Im 
Jahr 2020 lag das 
Wanderungssaldo 
aus Zuzügen und 
Fortzügen erstmals seit 2008 im negativen Bereich. Infolge der Corona -Pandemie sank die 
Zuwanderung nach Köln im Jahr 2020 deutlich. 
Die Zahl der privaten Haushalte lag im Jahr 2020 bei 564.973 mit durchschnittlich 1,88 Perso-
nen je Haushalt. Der Anteil der Haushalte mit Kindern lag dabei bei 18,3 %. Die Haushaltsbe-
rechnung des STEK Wohnen ging für das Jahr 2020 von 563.200 Haushalten als Grundlage 
für die Berechnung des Wohnungsneubaubedarfs aus. 
Der länger zu beobachtende Trend, dass Köln durch Wanderungsbewegungen Familien (Men-
schen zwischen 30 und unter 45 Jahren sowie Kinder) verliert, setzte sich im Jahr 2020 fort. 
Die Differenz zwischen Zu- und Fortzügen lag in dieser Gruppe bei -7.663. Die im Jahr 2020 
verzeichneten Fortzüge in Höhe von 23.864 Personen konnten nicht durch die Zuzüge ausge-
glichen werden. Dabei ist das Ausland die einzige Region, mit der Köln Zuwächse an Familien 
verzeichnen konnte (+2.535). Das Wanderungsminus mit den Köln umgebenden Gemeinden 
(Wohnungsmarktregion) erhöhte sich leicht auf -5.340 Personen der familienrelevanten Jahr-
gänge. 
 
Stadtraum 2000 2010 2015 2020 
Stadtteil Esch/Auweiler 6.643 6.443 6.701 6.986 
Stadtbezirk Chorweiler 83.292 80.188 82.653 82.464 
Stadt Köln 1.017.721  1.027.504  1.069.192  1.088.040  
Tabelle  1: Bevölkerungsentwicklung, Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

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Bevölkerungsvorausberechnung bis 2040 
Nach der städtischen Bevölkerungsvorausberechnung bis 2040 werden im Jahr 2030  rund 
1.120.000 Personen mit Hauptwohnsitz in Köln leben. Damit wächst die Bevölkerungszahl im 
Vergleich zum Ausgangsjahr der Berechnung 2017 um rund 43.000 Kölnerinnen und Kölner 
(4,0%). Die Bevölkerungszunahme wird sich nach dieser Prognose in den darauffolgenden 
Jahren fortsetzen und im Berechnungsjahr 2040 1.146.000 Einwohnerinnen und Einwohner 
erreichen. (vgl. Stadt Köln, Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040, 04/2019) 
In allen neun Stadtbezirken wird bis 2030 eine Bevölkerungszunahme zu verzeichnen sein; im 
Stadtbezirk Chorweiler wird sich die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner bis zum Jahr 
2030 leicht erhöhen. 
Die Zahl der Haushalte stellt für den Wohnungsmarkt eine maßgebliche Größe dar. Ausge-
hend von der aktuellen Anzahl der Haushalte ist der stärkste relative Zuwachs bei den Zwei-
Personen-Haushalten (+12%) zu erwarten. Die Zahl der Ein-Personen-Haushalte wird um wei-
tere 6 Prozent steigen. Die Haushalte mit Kindern werden voraussichtlich von derzeit 103.932 
bis 2030 um rund 6.000 (+6 %) zunehmen und bis 2040 auf insgesamt 108.700 Haushalte 
(−1%) zurückgehen. (vgl. Stadt Köln, Wohnen in Köln. Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2019. 
Ausblick 2020, S. 25) 
Wohnraumbedarf 
Aus den statistischen Indikatoren ist ein hoher Wohnraumbedarf abzuleiten. Die Nachfrage 
von Wohnungen ist hoch und steigt weiter. Das Angebot an freiwerdenden Wohnungen und 
neu entstehenden Wohnungen ist gering. Nach dem Zensus 2011 lag die Leerstandsquote für 
den gesamten Kölner Wohnungsmarkt im Mai 2011 bei 2,5 Prozent. Die sogenannte marktak-
tive Leerstandsquote von Geschosswohnungen ist von 2,2 Prozent im Jahr 2009 auf 0,9 Pro-
zent im Jahr 2018 gesunken. Um eine angemessene Menge von Wohnungswechseln über-
haupt zu ermöglichen, muss der Wohnungsmarkt einen Leerstand von 2 bis 3 Prozent 
aufweisen. Die zugespitzte Wohnungsmarktsituation spiegelt sich zudem in den Wohnungs-
umzügen innerhalb Kölns wieder: Die innerstädtische Umzugsrate hat stark abgenommen und 
erreichte 2020 mit 60.445 Umzügen den niedrigsten Wert seit der kommunalen Gebietsreform 
1975. (vgl. Ergebnisse einer Expertenbefragung zum Wohnungsmarkt Köln, Stadt Köln 
04/2021) 
Der nach dem STEK Wohnen zwischen 2010 und 2019 anzustrebenden Neubautätigkeit von 
39.400 Wohneinheiten stehen 29.931 fertiggestellte Wohnungen in diesem Zeitraum gegen-
über (-9.469 Wohneinheiten). 2019 erreichte Köln eine Fertigstellungsquote von 2,0 Wohnun-
gen je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Im gleichen Jahr erzielte München eine Fertig-
stellungsquote von 4,5 Wohnungen/1.000 Einwohner, Berlin von 4,6 Wohnungen/1.000 
Einwohner und Hamburg von 4,9 Wohnungen/1.000 Einwohner. 
"Zur Wohnungsmarktentspannung ist in Köln viel Neubau erforderlich – mehr als sich nach 
derzeitigem Planungsstand auf den heutigen Potenzialflächen realisieren lässt. Daher gilt das 
Zwischenziel: Je mehr Neubau erreicht wird, umso besser!" (Empirica AG, Gutachten zur Er-
mittlung des künftigen Wohnungsbedarfes und der Wohnungsnachfrage in Köln bis 2040, 
Bonn, 07/2020, S. iii) 
Nachfrage nach Wohnsegmenten 
Vor dem Hintergrund einer anzunehmenden gleichbleibenden Nachfrageentwicklung in Bezug 
auf die Wohnsegmente (Ein- und Zweifamilienhaus, Geschosswohnung) geht das STEK Woh-
nen wegen der Generationenwechsel im Wohnungsbestand davon aus, dass bis 2030 quan-
titativ kein zusätzlicher Neubaubedarf für Ein- und Zweifamilienhäuser entstehe. Aufgrund der 
allgemeinen Nachfrage nach Neubauqualitäten bestehe jedoch auch weiterhin eine Nachfrage

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 10 von 42 
STAND 28.09.2021 
nach Ein- und Zweifamilienhäusern. Daher werden insgesamt langsam sinkende Neubauzah-
len für das Segment der Ein- und Zweifamilienhäuser angenommen. (vgl. Stadt Köln, STEK 
Wohnen, 2014, S. 13/14) 
In Bezug auf den Geschosswohnungsbau  wird dagegen von einer erhöhten zusätzlichen 
Nachfrage ausgegangen. Entsprechend der Annahme zur Einwohner- und Haushaltsentwick-
lung nimmt der Bedarf im Bereich der Mehrfamilienhäuser stark zu. Hinsichtlich des Mehrbe-
darfs an Wohnungen wird somit der Großteil auf das Geschosswohnungssegment entfallen. 
 Wohneinheiten in  
Zeitraum Ein- und Zwei - 
familienhäusern 
Mehrfamilien- 
häusern 
gesamt 
2010 – 2019 5.300 34.100 39.400 
2020 – 2029 4.250 8.450 12.700 
Tabelle  2: Anzustrebende Neubautätigkeit, Stadt Köln,  STEK Wohnen, 2014, S. 14 
 
Das städtebauliche Planungskonzept, das dem in Aufstellung befindlichen vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan "Volkhovener Straße" zugrunde liegt, wird sowohl das Wohnsegment Ein- 
und Zweifamilienhaus als auch Geschosswohnung abdecken. Aufgrund der Stadtrandlage 
und Ortskernnähe des Änderungsgebietes des Flächennutzungsplans soll der Anteil des 
Wohnsegmentes Ein- und Zweifamilienhäuser den Anteil im Wohnsegment Mehrfamilienhäu-
ser überwiegen. 
4.8 Stadtstrategie "Kölner Perspektiven  2030+" 
Das Stadtentwicklungskonzept "Kölner Perspektiven 2030+" zeigt die zukünftigen Herausfor-
derungen Kölns als wachsende Metropole auf, identifiziert zentrale Handlungserfordernisse 
der Stadtentwicklung und ist konzeptioneller Rahmen für eine strategische und nachhaltige 
Stadtentwicklung. 
Zum Ziel 3.2 "Köln sorgt für bezahlbaren Wohnraum und vielfältige Wohnformen" konkretisiert 
die Stadtstrategie: "Dies bedeutet, Wohnungen in ausreichender Zahl, in vielfältigen und finan-
zierbaren Formen und verschiedenen Größen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen, in-
klusive konkreter Angebote für Menschen mit besonderen Bedarfen und Ferne zum Woh-
nungsmarkt, zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. " (Stadt Köln, Kölner Perspektiven 
2030+, S. 99) 
Als räumlicher Entwicklungsansatz wird die Realisierung von angemessenen Dichten, Nut-
zungs- und Typologiemischungen vorgegeben, um dem Bevölkerungswachstum flächenspa-
rend zu begegnen und gleichzeitig lebendige und nachhaltige Quartiere entwickeln zu können. 
Der Escher Stadtraum ist der äußeren Stadt, das heißt dem Bereich außerhalb des Äußeren 
Grüngürtels zuzuordnen. Für die äußere Stadt wird eine "mittlere Dichte” mit einem Dichtewert 
von größer als 0,8 vorgegeben. Dieser Dichtewerte definiert das Verhältnis zwischen der Sied-
lungsfläche und der gebauten Geschossfläche. 
Ein weiterer räumlicher Entwicklungsansatz ist die "Stärkung der sozialen, kulturellen und Bil-
dungsinfrastrukturen in bestehenden und zukünftigen Quartieren". Der Fokus wird hier auf die 
dezentral verorteten Kölner Versorgungszentren gelegt, die Anker für soziale, kulturelle und 
Bildungsangebote in den Stadtteilen sind. Für den Stadtteil Esch als Teil der äußeren Stadt 
bedeutet dieser E ntwicklungsansatz, die Tragfähigkeit von Infr astruktureinrichtungen durch 
Nachverdichtungen zu erhalten oder auszubauen.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 11 von 42 
STAND 28.09.2021 
5. Verkehr und technische Infrastruktur 
5.1 Umweltverbund  
Der Umweltverbund bezeichnet die Gruppe der umweltverträglichen Verkehrsmittel, also den 
Öffentlichen Personennahverkehr einschließlich des Schienengebundenen Personennahver-
kehrs, Rad- und Fußverkehr sowie das stationsgebundene Carsharing. 
Öffentlicher Personennahverkehr 
Der Stadtteil Esch/Auweiler wird nicht über Angebote des Schienengebundenen Personen-
nahverkehrs – das Stadtbahnnetz der Kölner Verkehrsbetriebe und das Regionalverkehrsnetz 
der Eisenbahnverkehrsunternehmen – bedient. In einer Voruntersuchung aus dem Jahr 2005 
wurde der Korridor zwischen dem bebauten Ortsrand von Esch und der BAB 57 zur Aufnahme 
einer möglichen Trasse zur Stadtbahnanbindung der Stadtteile Pesch und Esch vorgeschla-
gen. 
Aufgrund seiner Lage am Kölner Stadtrand mit geringer Siedlungs- und Bevölkerungsdichte 
bestehen im Stadtteil Esch bisher ausschließlich Angebote des Buslinienverkehrs. Das Ände-
rungsgebiet liegt im Einzugsbereich der Haltestelle "Esch Friedhof" an der Weilerstraße der 
Buslinie 126, die zwischen Chorweiler (mit Anschluss an das S-Bahnnetz und die Stadtbahn-
linie 15) und zwischen Bocklemünd (mit Anschluss an die Stadtbahnlinien 3 und 4)  verkehrt 
und werktags im 30-Minuten-Takt bedient wird. In einer Entfernung von circa 400 bis 600 m 
vom Änderungsgebiet liegt die Haltestelle "Chorbuschstraße" der Buslinie 125, die zwischen 
Sinnersdorf Kirche und Weiler (mit Anschlussoption an das S-Bahnliniennetz in Longerich) 
verkehrt und werktags im 30-Minuten-Takt bedient wird. 
Fuß- und Radverkehr 
Eine Route im Radverkehrsnetz NRW führt von Chorweiler im Norden kommend über Esch in 
Fahrtrichtung Nordwesten nach Sinnersdorf und in Fahrtrichtung Südwesten nach Pulheim. 
Das Änderungsgebiet liegt in unmittelbarer Nähe zu diesem überörtlichen Radverkehrsnetz. 
Innerhalb der Ortslage Esch dominiert die Mitbenutzung des Straßennetzes durch den Rad-
verkehr. 
Das Angebot des Fahrradverleihsystems "KVB-Rad" soll ab 2021 im gesamten Stadtgebiet 
ausgebaut werden. Die Ortslage Esch ist zunächst nicht für die Einrichtung der ersten ortsfes-
ten Leihstationen vorgesehen. 
Das Änderungsgebiet mit der beabsichtigten Darstellung als Wohnbaufläche kann als sehr gut 
erschlossen für Fußgänger mit kurzen Wegen zu Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, der 
Nahversorgung und Dienstleistungen in Ortskernnähe bewertet werden. 
Carsharing 
Im Stadtteil Esch existiert bisher kein Carsharing-Angebot stationsgebundener Systeme wie 
Cambio, Flinkster oder Ford. 
5.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV)  
Der Flächennutzungsplan trifft keine Darstellungen zur internen Erschließung des Plangebie-
tes. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung soll das Änderungsgebiet ausschließlich über 
die Kreisstraße K 7 (Weilerstraße/Blockstraße) erschlossen werden. Die Weilerstraße ist Teil 
des Hauptverkehrsstraßennetzes mit Buslinienverkehr des ÖPNV; als Kreisstraße K 7 stellt 
die Weilerstraße die Verbindung zu den benachbarten Stadtteilen Chorweiler im Norden und 
Auweiler im Süden her. 
Aufgrund der bestehenden Siedlungsstrukturen geringer städtebaulicher Dichte besteht im 
Ortsteil Esch eine hohe Pkw-Abhängigkeit. Das beschränkte ÖPNV-Angebot verstärkt die Nut-
zung des Pkws als Verkehrsmittel.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 12 von 42 
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Aus den Stadtteilinformationen der Stadt Köln geht hervor, dass im Stadtteil Esch/Auweiler die 
Pkw-Dichte 594 Pkw je 1.000 Einwohner beträgt und damit oberhalb des gesamtstädtischen 
Durchschnittswertes von 437 Pkw je 1.000 Einwohner liegt. Die Privat-Pkw-Dichte bezogen 
auf die Einwohner ab 18 Jahren beträgt 693 Pkw je 1.000 Einwohner in Esch/Auweiler – zum 
Vergleich Stadt Köln gesamt: 431 Pkw je 1.000 Einwohner (Stand 31.12.2018). 
5.3 Trinkwasser, Schmutzwasser , Energieversorgung  
Die Versorgung des Änderungsgebietes ist über das vorhandene Leitungsnetz in der Weiler-
straße und Volkhovener Straße mit Strom, Gas und Wasser gesichert. 
Das Änderungsgebiet kann im Mischsystem entwässert werden. Das anfallende Schmutzwas-
ser soll in d en bestehenden Freispiegelkanal in der Weilerstraße eingeleitet, das nicht klär-
pflichtige Niederschlagswasser soll zur Versickerung gebracht werden. 
 
6. Das Änderungsgebiet im Flächennutzungsplan (FNP) 
Der Stadtteil Esch-Auweiler liegt auf einer ausgedehnten Niederterrassenfläche, die der Rhein 
vor mehr als 20.000 Jahren geschaffen hat. Esch wird von einer in Nordost-Südwest-Richtung 
verlaufenden größeren Altarmrinne durchzogen. Das Änderungsgebiet wird durch seine Orts-
randlage im dörflich-suburbanen Umfeld geprägt, seinen Bezügen zum Escher Ortskern mit 
der Kirche St. Martinus, in Nachbarschaft zu den historischen Gehöften und dem Übergang 
zur freien Landschaft und in Nähe der Bundesautobahn BAB 57. 
6.1 Bestehende Nutzungen  
Das Änderungsgebiet ist unbebaut, es handelt sich um eine intensiv landwirtschaftlich ge-
nutzte Ackerfläche. Im Nordosten grenzt das Änderungsgebiet an eine Ackerfläche, die bis zur 
Bundesautobahn BAB 57 in einer Entfernung von circa 220 m reicht. Die Volkhovener Straße 
bildet den südlichen Fluchtpunkt des Änderungsgebietes; südlich der Volkhovener Straße liegt 
die Siedlung "Am Kölner Weg", eine zweigeschossige Reihenhausbebauung. Am Siedlungs-
rand geht die Volkhovener Straße in östlicher Richtung zur freien Landschaft in einen Feldweg 
über. Die Bebauung südwestlich des Änderungsbereiches im Dreieck zwischen Weilerstraße 
und Volkhovener Straße geht auf eine ehemalige Gutsanlage zurück. Sowohl unmittelbar an 
der Weilerstraße als auch der Volkhovener Straße fanden in den letzten Jahren städtebauliche 
Nachverdichtung durch Wohnungsbau statt. Westlich des Änderungsgebietes liegt der histori-
sche Ortskern von Esch. 
Im Nahbereich des Änderungsgebietes befinden sich wohnbezogene Infrastruktureinrichtun-
gen wie Kindergärten und eine Grundschule (GGS Martinusstraße). Die Nahversorgung mit 
Waren des täglichen Bedarfs  ist durch Ein richtungen an der Weilerstraße/Ecke Frohnhof-
straße in fußläufiger Nähe zum Änderungsgebiet derzeit gesichert. 
6.2 Bisherige Darstellung 
Der seit 1982 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Köln stellt das Änderungsgebiet als 
"Fläche für die Landwirtschaft" dar. Südwestlich grenzt an das Gebiet der 230. Änderung des 
Flächennutzungsplans Wohnbaufläche.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 13 von 42 
STAND 28.09.2021 
    
Abbildung 3: Bisherige und beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans  
6.3 Beabsichtigte Darstellung  
Innerhalb des Änderungsgebietes soll der Flächennutzungsplan zukünftig Wohnbaufläche (W) 
darstellen, um zur Deckung des erhöhten Wohnbedarfs beizutragen. Der Flächennutzungs-
plan soll zum in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Volkhovener 
Straße in Köln-Esch/Auweiler" im Parallelverfahren nach § 8 Absatz 3 BauGB geändert wer-
den. 
6.4 Standortwahl der Bebauu ng 
Das Gebiet der 230. Änderung des Flächennutzungsplans ist in der Zielkarte Wohnen der 
Stadtstrategie "Kölner Perspektiven 2030+" als Entwicklungsfläche "Wohnbaupotenziale inkl. 
Mischnutzung" enthalten. In den Zielkarten des Kölner Stadtentwicklungskonzeptes wird dar-
gestellt, wie und durch welche Maßnahmen die Zielsetzungen aus dem Zielgerüst, die Hand-
lungsempfehlungen sowie die räumlichen Entwicklungsansätze umgesetzt werden können. 
Dem Escher Siedlungsraum ist als strategische Empfehlung eine mittlere Dichte – Verhältnis 
gebaute Geschossfläche zu Siedlungsfläche höher als 0,8 zugeordnet. Eine darüber hinaus-
gehende Siedlungsentwicklung in Esch wird unter den Vorbehalt einer ÖPNV -Anbindung – 
hier die Schaffung eines schienengebundenen Nahverkehrsangebotes – und den Vorbehalt 
einer Zentren-Entwicklung gestellt. 
Städtebauliches Ziel ist, im Änderungsgebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für 
eine Wohnbebauung zwischen der Weilerstraße und Volkhovener Straße zu schaffen. Sowohl 
auf der bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche und innerhalb des Än-
derungsgebietes mit der beabsichtigten Darstellung Wohnbaufläche (W) soll eine Wohnbe-
bauung mit 50 bis 60 Wohneinheiten errichtet werden. Die ARGE Rolf Kloubert/Bohsem Bau-
träger GmbH (Vorhabenträgerin) verpflichtet sich: 
a) mindestens 30 % der Geschossfläche für Wohnzwecke im öffentlich geförderten Woh-
nungsbau innerhalb des Plangebietes zu errichten, 
b) eine öffentliche Spielfläche nach den Vorgaben der Stadt Köln innerhalb des Plange-
bietes herzustellen (mindestens 500 m²), 
c) zur Durchführung und Unterhaltung von Ausgleichsmaßnahmen, 
d) zur Durchführung von ursächlichen Erschließungsmaßnahmen und 
e) zur Ablösung des Mehrbedarfs einer öffentlichen Grünfläche.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 14 von 42 
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7. Auswirkungen der Planänderung 
Für das Änderungsgebiet wird eine landwirtschaftliche Fläche zur Wohnbaulandentwicklung 
in Anspruch genommen, die im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Re-
gion Köln als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt ist. 
Die für den Ackerbau genutzte Landwirtschaftsfläche wird bereits an zwei Seiten von (teils 
zukünftigen) Siedlungsrändern begrenzt und ist durch ihre Lage an der Weilerstraße und Volk-
hovener Straße bereits erschlossen. Durch die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Flä-
che kann der Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen in zentraler Ortskernlage mit vergleichs-
weise guter Infrastrukturausstattung gedeckt und dem Bedarf an zusätzlichen 
Wohnbauflächen gefolgt werden. Zugleich ist mit der Siedlungsflächenentwicklung eine be-
hutsame Ortsrandabrundung von Esch beabsichtigt. 
Für die 230. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 
Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a 
BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse w erden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB 
dargestellt. Die Beschreibung und Bewertung der Umweltschutzgüter sowie die Ergebnisse 
der naturschutzrechtlichen Eingriffsbilanzierung erfolgen im Umweltbericht. 
 
8. Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz nach § 1a Absatz 2 BauGB 
Die Stadt Köln wurde im Zusammenhang mit der am 01.07.2020 in Kraft getretenen Mieter-
schutzverordnung (MietSchVO NRW) als eine von insgesamt 18 Städten und Gemeinden mit 
einem angespannten Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen identifiziert (vgl. empirica AG, 
Identifizierung von angespannten Wohnungsmärkten in Nordrhein -Westfalen, Berlin, März 
2020). Die überdurchschnittliche Mietbelastung innerhalb Kölns ist eine Folge von Wohnraum-
verknappung. Der Wohnraummangellage ist daher durch eine Verbreiterung des Wohnungs-
angebotes in allen Wohnungssegmenten im freifinanzierten und im öffentlich geförderten 
(Miet-)Wohnungsbau sowie beim selbstgenutzten Wohneigentum entgegen zu wirken. Grund-
voraussetzung für die Erhöhung des Wohnungsbauvolumens ist die Verfügbarkeit von tatsäch-
lich bebaubarem Land. 
Nach einer vom Land NRW eingeführten Bedarfsberechnungsmethode wurden für die Stadt 
Köln noch circa 1.500 ha zusätzliche Wohnflächen nach Abzug vorhandener Flächenreserven 
auf der Basis der Bevölkerungsprognose für das Jahr 2030 ermittelt. Nach einer Bevölkerungs-
prognose bis zum Jahr 2040 von IT.NRW sind die Wachstumserwartungen für die Stadt Köln 
von zuvor gut 10 % auf fast 20 % gestiegen. Der Bedarf zusätzlicher Wohnbauflächen über 
die vorhandenen Reserven hinaus ist dadurch nachgewiesen. Aufgrund dieser immensen Be-
darfszahlen lastet auf der Bereitstellung von neuem Wohnraum im Stadtgebiet Köln ein hoher 
Realisierungsdruck, der es erforderlich macht, neue Wohnbauflächen – auch in kleinem Maß-
stab – an geeigneter Stelle zügig zu entwickeln. Im STEK Wohnen wurde ermittelt, welche 
Wohnbaureserveflächen im Stadtgebiet, für die noch keine Baureife, das heißt Planungsrecht 
und gesicherte Erschließung, vorliegt, als Ressourcen vorhanden sind. Das Änderungsgebiet 
an der Volkhovener Straße ist eine solche Wohnbaureservefläche. 
Die beabsichtigte Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Nutzfläche ist daher trotz stadt-
weiter Flächenaktivierung durch Maßnahmen der Innenentwicklung, Nutzung von Baulücken 
und Generationenwechsel im Bestand erforderlich, um der prognostizierten Unterdeckung von 
rund 17.000 WE bis 2029 Entwicklungspotenziale zur Deckung des Wohnraumbedarfs in der 
weiter wachsenden Stadt entgegen zu setzen.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 15 von 42 
STAND 28.09.2021 
Unter Berücksichtigung eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und landwirtschaft-
licher Belange stellt das Änderungsgebiet ein Flächenpotential dar, das eine maßvolle Arron-
dierung und gleichzeitig die bessere Nutzung der bestehenden technischen und sozialen Inf-
rastruktur zum Ziel hat. Die beabsichtigte kleinflächige Wohnbauflächenerweiterung entspricht 
einer Fortentwicklung des Ortsteils Esch durch eine kleinteilige Siedlungsentwicklung in Orts-
kernnähe unter Einbindung des neu entstehenden Wohnquartiers mit einer geringen Anzahl 
von Wohneinheiten in den städtebaulichen Zusammenhang. 
Die vorgesehene Siedlungsentwicklung ist bedarfsgerecht an der Bevölkerungsentwicklung 
und der vergleichsweiten guten Infrastrukturausstattung Eschs orientiert und darauf ausge-
richtet, bestehende Infrastrukturangebote im Stadtteil zu stärken. Aufgrund des hohen Wohn-
raumbedarfs sind Wohnbauflächenpotentiale des wirksamen Flächennutzungsplanes und 
Wohnungsbaupotenzialflächen der Innenentwicklung nicht mehr ausreichend, der ho hen 
Nachfrage gerecht zu werden. Daher besteht die Notwendigkeit, die landwirtschaftliche Nutz-
fläche innerhalb des Änderungsgebietes für Wohnzwecke zu beanspruchen. 
 
9. Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB 
A Einleitung 
Die ARGE Rolf Kloubert/Bohsem Bauträger GmbH plant eine Erweiterung der Wohnbebauung 
auf einer Ackerfläche am Siedlungsrand von Köln-Esch/Auweiler zwischen der Weilerstraße 
und der Volkhovener Straße (Außenbereich). Diese Wohnbaulandentwicklung entspricht in 
den Grundzügen den Darstellungen des Flächennutzungsplans, überschreitet jedoch nach 
Nordosten um rund 0,4 ha die im Flächennutzungsplan dargestellte "Wohnbaufläche". Für den 
Überschreitungsbereich der zur Bebauung vorgesehenen Fläche stellt der Flächennutzungs-
plan Fläche für die Landwirtschaft dar. Die Entwicklung zusätzlicher Wohnbaufläche im Über-
schneidungsbereich widerspräche zudem den Vorgaben des Landschaftsplanes, der hier das 
Landschaftsschutzgebiet L7 "Erholungsgebiet Stöckheimer Hof und Freiraum Esch/Auweiler" 
festsetzt. 
Die Realisierung des städtebaulichen Planungskonzeptes, dass dem in Aufstellung befindli-
chen Bebauungsplan "Volkhovener Straße" zugrunde liegt, erfordert die 230. Änderung des 
Flächennutzungsplanes (FNP). Das Änderungsgebiet erstreckt sich über eine Teilfläche des 
Flurstücks 528 der Gemarkung Esch, Flur 2. 
Bei der Aufstellung des vorbereitenden Bauleitplans (Flächennutzungsplan) wird eine Umwelt-
prüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach §1 Absatz 6 Num-
mer 7 und §1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in dem vorliegenden Umweltbe-
richt gemäß §  2a BauGB und der Anlage  1 zum BauGB dargestellt. Inhalt und 
Detaillierungsgrad des Umweltberichtes beschränken sich auf einen dem Projekt angemesse-
nen Umfang. 
9.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplans  
Gegenstand der 230. Flächennutzungsplanänderung ist der Bereich für den Wohngebäude im 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt werden sollen und die im Flächennutzungs-
plan innerhalb der bisherigen Darstellung 'Fläche für die Landwirtschaft‘ liegen. 
Ziel der 230. Flächennutzungsplanänderung ist, die Wohnbaufläche am nordöstlichsten E-
scher Ortsrand zu erweitern, um dem hohen Wohnraumbedarf in Köln gerecht zu werden. 
Beabsichtigt ist daher, die bestehende Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohn-
baufläche" zu ändern. Die Flächennutzungsplanänderung entspricht den Zielen der Kölner 
Stadtentwicklungspolitik, den Bedarf vorrangig über vorhandene Baulandpotentialflächen und 
in bereits erschlossenen Lagen der Stadt zu decken.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 16 von 42 
STAND 28.09.2021 
Mit der Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB sol-
len die planerischen Voraussetzungen zur Umsetzung dieser Ziele geschaffen werden, so 
dass der in Aufstellung befindliche vorhabenbezogene Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel 
"Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" aus den künftigen Darstellungen des Flächennut-
zungsplanes entwickelt werden kann. 
9.2 Bedarf an Grund und Boden  
Insgesamt sind folgende Flächennutzungen und -anteile vorgesehen: 
Art der Darstellung  
gem. FNP 
bisherige FNP-Dar-
stellung 
künftige FNP -
Darstellung 
Änderung 
 ha % ha % ha 
Fläche für die Landwirt-
schaft 
0,4 100 0 0 - 0,4 
Wohnbaufläche  0 0 0,4 100 +0,4 
Summe (gerundet) 0,4 100 0,4 100 0 
Tabelle 4: Fläc heninanspruchnahme 
 
9.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen festgelegten Ziele des 
Umweltschutzes 
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Er-
lasse, Verwaltungsvorschriften und 'Technischen Anleitungen' zugrunde gelegt, die für die je-
weiligen Schutzgüter in Bauleitplan-Verfahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finden 
sich im Wesentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG, 
Luftreinhalteplanung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen, dem Bundesnaturschutzge-
setz (BNatSchG – Arten-, Landschafts- und Biotopschutz), dem Bundesbodenschutzgesetz 
(BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen) 
und seiner Verordnung, dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie dem Denkmalschutzge-
setz (DSchG). Auf Landeseben greifen weitere Regelungen wie die Geruchsrichtlinie Nord-
rhein-Westfalen (GIRL – Beurteilung von Gerüchen), das Landeswassergesetz Nordrhein-
Westfalen (LWG NRW – Schutz des Grundwasserdargebotes) sowie Verordnungen auf Ebene 
der Bezirksregierungen wie Wasserschutzzonen-Verordnungen und der Luftreinhalteplan.  
Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt 
Köln berücksichtigt. Die Ziele des Umweltschutzes werden bei der Beschreibung und Bewer-
tung der einzelnen Schutzgüter näher beschrieben. 
 
Umweltbelange Fachgesetze / Vor-
schriften 
Ziele des Umweltschutzes 
Gebiete von gemein-
schaftlicher Bedeutung 
/ europäische Vogel-
schutzgebiete 
BNatSchG, FFH-RL Schutz prioritärer 
Arten, Beachtung 
der Schutzziele 
Landschaft 
Landschaftsplan 
BauGB, BNatSchG, 
DSchG; LNatSchG NRW  
Schutzziele der LP-Schutz-
ausweisung, Entwicklungs-
ziele umsetzen;  
Schutz, Pflege und Entwick-
lung der Vielfalt, Eigenart, 
Schönheit und Erholungs-
wert von Natur und Land-
schaft

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 17 von 42 
STAND 28.09.2021 
Pflanzen BNatSchG, LNatSchG 
NRW, Baumschutzsat-
zung Stadt Köln 
Schutz, Erhalt und Weiter-
entwicklung geschützter Bio-
tope und Naturbestände, 
Vermeidung von Eingriffen;  
Tiere BauGB, BNatSchG, FFH-
RL, VS-RL, LNatSchG 
NRW 
Vermeidung Verschlechte-
rung Erhaltungszustand; 
Schutz wild lebender Tiere 
und Lebensgemeinschaften, 
Vermeidung Tötung (Tö-
tungsverbot)  
Biologische Vielfalt BauGB, BNatSchG, FFH-
RL, VS-RL, LNatSchG 
NRW 
Erhalt wildlebender Tier - und 
Pflanzenarten, Erhalt von Le-
bensräumen, Stärkung der 
Biotopvernetzung, Entwick-
lung und Wiederherstellung 
der Tier- und Pflanzenwelt 
z.B. bei Eingriffen; Schutz 
der natürlichen Lebens-
grundlagen  
Eingriff/Ausgleich Baugesetzbuch, 
LNatSchG NRW 
Ausgleich von Eingriffen in 
den Naturhaushalt; Aus-
gleich bzw. Ersatzmaßnah-
men nachhaltig und standort-
gerecht 
Landschaft/Ortsbild Baugesetzbuch, 
LNatSchG NRW 
Ausgleich von Eingriffen in 
das Landschaftsbild; Wah-
rung und Entwicklung der 
Vielfalt, Eigenart, Schönheit 
und dem Erholungswert von 
Landschaft - und Ortsbild; 
Wahrung des Charakters der 
Kulturlandschaft  
Boden BauGB; BBoSchG, 
BBoSchV, LBoSchG 
NRW 
sparsamer Umgang mit 
Grund und Boden, Innenent-
wicklung;  
Entsiegelung; Sicherung und 
Entwicklung von Bodenfunk-
tionen, Abwendung schädli-
cher Bodenveränderungen 
und Einträge, 
Oberflächenwasser  WHG, Wasserrahmen-
richtlinie, HWRM-RL 
naturnahe Gestaltung von 
Fließgewässern; Reinhal-
tung, Schutz und Pflege von 
Gewässern; Deckung Was-
serbedarf; Vermeidung ne-
gativer Veränderungen; Sa-
nierung; naturnaher Aus- 
bzw. Rückbau  
Grundwasser WHG, Landeswasserge-
setz NW, Wasserschutz-
zonen-Verordnung 
Versickerung von Nieder-
schlagswasser, Berücksichti-
gung der Ge- und Verbote; 
Vermeidung von Einträgen; 
Grundwasserneubildung er-
halten und verbessern  
Klima, Kaltluft/Ventila-
tion 
Klimaschutzgesetz NRW, 
Klimaanpassungsgesetz 
NRW, Klimaschutzkon-
zept Köln 
BNatSchG, LNatSchG, 
NRW, BWaldG, LFoG 
NRW 
Vermeidung bioklimatisch 
belasteter Wohngebiete, Er-
halt bioklimatischer Entlas-
tungsbereiche und Bereiche 
mit Kaltluftentstehung; Erhalt 
und Planung von Frischluft-
zufuhr durch Grünflächen;

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 18 von 42 
STAND 28.09.2021 
Verbesserung des Mikrokli-
mas durch Baumpflanzun-
gen und Grünflächen; Maß-
nahmen zur 
Klimawandelanpassung  
Luftschadstoffe – Emis-
sionen/Immissionen 
Bundesimmissions-
schutzgesetz; BauGB, 
39. BImSchV, TA Luft; 
Zielwerte der LAI 
Schaffung und Erhalt gesun-
der Wohn- und Arbeitsver-
hältnisse; Vermeiden von 
Emissionen und Konflikten; 
Erhalt und Verbesserung der 
Luftgüte; Einhaltung Grenz-
werte der 39. BImSchV 
Erhaltung der bestmög-
lichen Luftqualität in 
Gebieten, in denen die 
durch Rechtsverord-
nung zur Er-füllung von 
bindenden Beschlüs-
sen der Europäischen 
Gemeinschaft festge-
legten Immissions-
grenzwerte nicht über-
schritten werden 
BauGB; Bundesimmissi-
onsschutz -gesetz, Luft-
reinhalteplan Köln  
Einhaltung Grenzwerte der 
39. BImSchV 
Vermeidung von Emis-
sionen (nicht 
Lärm/Luft, insbeson-
dere Licht, Gerüche), 
sachgerechter Umgang 
mit Abfällen und Ab-
wässern  
Bundesimmissions-
schutz-gesetz; Lichter-
lass NW; LAI Hinweise; 
GIRL; LWG NRW;  
Vermeidung von Emissio-
nen; Konfliktbewältigung; Si-
cherstellung der sach - und 
fachgerechten Entsorgung  
Erneuerbare Ener-
gien/Energieeffizienz 
BauGB; Beschluss Stadt-
entwicklungs -ausschuss 
zur solaren Optimierung; 
Beschluss des Rates der 
Stadt Köln zur Klimaneut-
ralität bis 2035 aus 
24.06.2021, EEG, DIN 
5034 bzw. 17037; Ener-
gieeinsparVO 
Energieeffizient Planen, CO2 
Reduktion  
Lärm Bundesimmissions-
schutz-gesetz; TA Lärm; 
DIN 4109; DIN 18005; 
DIN 45691; 6. BImSchV; 
Freizeitlärmerlass; 18. 
BImSchV, BauGB 
Einhaltung der Orientie-
rungs -, Richt- und Grenz-
werte; Konfliktvermeidung 
durch Planung; Trennungs-
grundsatz;  
Einhalt und Sicherung ge-
sunder Wohn - und Arbeits-
verhältnisse  
Altlasten BauGB; BBoSchG, 
BBoSchV, LBoSchG 
NRW, LAWA-Richtlinie, 
LAGA Anforderungen 
Vermeidung von Gefährdung 
durch die Wirkpfade Boden-
Mensch, Boden -Luft, Boden-
Grundwasser; Sanierung;  
Erschütterungen Bundesimmissions-
schutz-gesetz; Abstands-
erlass; DIN 4150 Teil 1 
und 2 
Einhaltung der Werte der 
DIN 4150 Teil 2; Konfliktver-
meidung  
 
 
Gefahrenschutz: 
- Hochwasserschutz 
 
 
 
WHG, LWG NRW, 
HWRW-RL; Hochwasser-
schutzG II 
 
 
Hochwassersichere Bauge-
biete

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 19 von 42 
STAND 28.09.2021 
- Störfallrecht 
 
 
- Magnetfeldbe-
lastung  
 
- Starkregenvor-
sorge  
 
Seveso-III-Richtlinie; 
KAS-18, BImSchG; 12. 
BImSchV 
 
Bundesimmissions-
schutz-gesetz, Abstands-
erlass NW, städtischer 
Vorsorgewert  
 
WHG 
Einhaltung von Achtungs- 
und angemessenen Sicher-
heitsabständen  
Einhaltung ausreichender 
Abstände zu sensiblen Nut-
zungen 
Ableitung von Oberflächen-
wasser  
Kultur- und sonstige 
Sachgüter 
BauGB, Denkmalschutz-
gesetz; BNatSchG 
Vermeidung der Beeinträch-
tigung von Bau,- Klein und 
Bodendenkmälern; Natur-
denkmalen  
 
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan-Än-
derungen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu er-
warten. Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 20 von 42 
STAND 28.09.2021 
B  Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkung en 
 
9.4 Grundlagen  
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formu-
lierung in § 2 Absatz 4 Satz 3 BauGB an den Darstellungen des Flächennutzungsplanes "Volk-
hovener Straße". Geprüft wird, welche erheblichen Auswirkungen durch die Änderung des 
Flächennutzungsplanes auf die Umweltbelange entstehen können und welche Einwirkungen 
auf die geplanten Nutzungen im Änderungsbereich aus der Umgebung erheblich einwirken 
können. Hierzu werden vernünftigerweise regelmäßig bzw. dauerha ft erhebliche anzuneh-
mende Einwirkungen geprüft, nicht jedoch außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereig-
nisse. 
Es werden durch die Umsetzung der Planung keine Techniken oder Stoffe eingesetzt und 
verwendet, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen werden. 
Weiterhin werden bei Vorliegen mehrerer Planungen in räumlicher Nähe kumulierende Um-
weltauswirkungen beschrieben. 
Die 230. FNP-Änderung wird parallel zum Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel "Volkhovener 
Straße in Köln-Esch/Auweiler" durchgeführt. Der Geltungsbereich der 230. FNP-Änderung be-
findet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans "Volkhovener Straße in Köln-
Esch/Auweiler". Im Zuge der Abschichtung wird in diesem FNP-Änderungsverfahren auf Um-
weltuntersuchungen zurückgegriffen, die im Rahmen der Umweltprüfung zum parallel in Auf-
stellung befindlichen Bebauungsplan "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" erstellt wur-
den. Ebenso wird, soweit erforderlich, auf Vermeidungs -/Minderungs- und 
Ausgleichsmaßnahmen hingewiesen, die im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens "Volk-
hovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" gesichert werden. 
9.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario)  
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist der Änderungsbereich als Fläche für die Landwirt-
schaft dargestellt und liegt demnach im Außenbereich. Das Gebiet liegt innerhalb des Gel-
tungsbereiches des Landschaftsplanes und steht unter Landschaftsschutz. In der Festset-
zungskarte sind im Änderungsbereich keine Entwicklungs -, Pflege - und 
Erschließungsmaßnahmen vorgesehen. 
Die Ackerfläche wird derzeitig konventionell bewirtschaftet mit Anbau von Zuckerrüben und 
Getreide im Wechsel.  
9.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)  
Für die Nullvariante wird angenommen, dass die Planung nicht durchgeführt wird und nach 
aktuellem Planungsrecht die heutige Nutzung fortgeführt wird. Die Fläche würde somit weiter-
hin intensiv landwirtschaftlich bewirtschaftet werden. Auf der Fläche sind keine Maßnahmen 
nach dem Landschaftsplan der Stadt Köln oder sonstigen Verbesserungen des Naturschutzes 
geplant. Nach der Entwicklungskarte wird das Entwicklungsziel 'Ausgestaltung und Entwick-
lung der Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und gliedernden und belebenden Elemen-
ten' im Landschaftsschutzgebiet 'Erholungsgebiet Stöckheimer Hof und Freiraum Esch / Au-
weiler') beschrieben. Eine Konkretisierung dieser Ziele innerhalb des Änderungsgebietes liegt 
nicht vor. Eingriffe in Natur und Landschaft entstehen durch die derzeitige ordnungsgemäße 
Landwirtschaft nicht. 
 
9.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung  
Im Änderungsbereich des Flächennutzungsplans ist auf der derzeitigen Ackerfläche Wohnbe-
bauung geplant in Abrundung einer im FNP bereits dargestellten, aber noch nicht entwickelten 
Wohnbaufläche. Die Umsetzung der Planung führt zu einem Verlust von 0,4 ha Ackerfläche

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 21 von 42 
STAND 28.09.2021 
am nordöstlichen Ortsrand von Esch. In Folge der geplanten Bebauung wird sich der Flächen-
versiegelungsanteil erhöhen. 
 
9.5 Umweltbela nge gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j  
und § 1a BauGB 
Im Folgenden werden die Umweltauswirkungen der einzelnen Schutzgüter mit den Angaben 
zum Bestand, der Prognose und der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum 
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen beschrieben und bewertet. 
 
9.5.1 Tiere  
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, Landnaturschutzgesetz NRW 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Der Änderungsbereich am östlichen Rand von Köln-Esch wird derzeitig konventionell, land-
wirtschaftlich genutzt. Auf der bis zur Autobahn A 57 bewirtschafteten Ackerfläche werden Zu-
ckerrüben und Getreide im Wechsel angebaut.  
In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln wurden aufgrund des mög-
lichen Vorkommens gefährdeter Feldvögel im Änderungsbereich und der näheren Umgebung 
avifaunistische Kartierungen (RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, 2019a) durchge-
führt. Die Untersuchungen an 10 Terminen von Mitte März bis Anfang Juli 2019 ergaben den 
Nachweis von insgesamt 23 Vogelarten, die aber nicht im Änderungsgebiet brüten. 2 Arten in 
NRW werden als planungsrelevant eingestuft (Mehlschwalbe, Mäusebussard). Eine weitere 
Vogelart ist nach der Roten Liste  NRW 2016 als zumindest regional bedro ht anzusehen 
(Haussperling). Mehlschwalbe und Haussperling brüten in den Gebäuden an der Weilerstraße 
und der Volkhovener Straße. 
Innerhalb des Änderungsbereiches wurden keine Niststätten von typischen Feldvögeln, wie 
die Feldlerche, Kiebitz oder Rebhuhn, angetroffen. Auch auf den angrenzenden Ackerflächen, 
südlich und nördlich der Fläche konnten ebenfalls keine Feldvögel festgestellt werden. In der 
Gehölzhecke an der Autobahn, östlich des Änderungsbereiches, wurden 3 Vogelarten nach-
gewiesen (Heckenbraunelle, Amsel und Mönchsgrasmücke). Die geringe Artenvielfalt ist mit 
hoher Wahrscheinlichkeit auf die hohe Lärmemission durch den Straßenverkehr zurückzufüh-
ren. Zu den Nahrungsgästen im Änderungsgebiet zählen Mäusebussard, Mehlschwalbe und 
Mauersegler. 
Nach fachlicher Einschätzung kommen auf der Fläche des Änderungsgebietes keine beson-
ders oder streng geschützten Tierarten vor. Die Fläche weist keine Habitateigenschaften für 
Fledermäuse, Amphibien und Reptilien auf. Die Artenvielfalt der Insekten ist aufgrund der in-
tensiven Bewirtschaftung und der schmalen Randstreifen mit wenigen krautigen Pflanzen stark 
eingeschränkt. Während der faunistischen Untersuchungen wurden auch keine Feldhasen 
festgestellt. Die Dichte von Feldmausbauten und Insektenarten an den Ackerrändern war sehr 
gering. Insgesamt betrachtet weist das Änderungsgebiet keine we rtgebenden Tierlebens-
räume auf. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung würde sich bei Beibehaltung der intensiven landwirtschaft-
lichen Nutzung keine Änderung des derzeitigen geringen Tierbestandes ergeben.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 22 von 42 
STAND 28.09.2021 
Auf der Fläche sind keine Maßnahmen nach dem Landschaftsplan der Stadt Köln oder sons-
tigen Verbesserungen des Naturschutzes geplant. Nach der Entwicklungskarte wird das Ent-
wicklungsziel 'Ausgestaltung und Entwicklung der Landschaft mit naturnahen Lebensräumen 
und gliedernden und belebenden Elementen' im Landschaftsschutzgebiet "Erholungsgebiet 
Stöckheimer Hof und Freiraum Esch/Auweiler"). Eine Konkretisierung dieser Ziele innerhalb 
des Änderungsgebietes liegt nicht vor.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
In Folge der geplanten Bebauung der Fläche des Änderungsbereiches gehen nach den Er-
kenntnissen der Untersuchungen des Tierbestandes keine Lebensräume planungsrelevanter 
Tierarten verloren. Es werden weder Brutreviere von Feldvögeln zerstört, noch sind Störwir-
kungen erkennbar. Nach den avifaunistischen Untersuchungen (RMP Stephan Lenzen Land-
schaftsarchitekten, 2019a) kommen im weiteren Umfeld des Änderungsgebietes weder Feld-
lerche noch Rebhuhn vor. 
Die in der Umgebung vorkommenden Vogela rten des Siedlungsraumes, wie zum Beispiel  
Mehlschwalbe und Haussperling, werden durch die Erweiterung der Wohnbebauung voraus-
sichtlich nicht beeinträchtigt. Die Nahrungslebensräume für diese Arten bleiben in der Umge-
bung grundsätzlich bestehen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen: 
Die Rodung von Gehölzen in der Nachbarschaft (außerhalb des Änderungsgebietes) ist ge-
mäß den Bestimmungen des §  39 Absatz 5 BNatSchG (allgemeiner Schutz wild lebender 
Tiere) grundsätzlich in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten. 
Zur Vermeidung des Vogelschlagrisikos an den Neubauten ist der von der Schweizerischen 
Vogelwarte Sempach herausgegebene Leitfaden "Vogelfreundliches Bauen mit Glas und 
Licht" (2012) zu beachten. 
Bewertung: 
Nach den Erkenntnissen der Untersuchungen des Tierbestandes und der Beurteilung der Wir-
kungen sind in Folge der 230. Änderung des Flächennutzungsplanes keine erheblichen Um-
weltauswirkungen auf Tierlebensräume zu erwarten. Die Ackerfläche weist keine Brutlebens-
räume planungsrelevanter Feldvogelarten auf. 
 
9.5.2 Pflanzen  
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, Landesnaturschutzgesetz NRW  Baum-
schutzsatzung Stadt Köln 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Beim Änderungsgebiet handelt es sich um eine intensiv landwirtschaftlich genutzte Ackerflä-
che (RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, 2019b). Die Artenvielfalt an Pflanzen ist 
aufgrund der intensiven Bewirtschaftung in Randlage zur Bebauung gering. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Ohne die derzeitige P lanung würde die Fläche weiterhin intensiv landwirtschaftlich  bewirt-
schaftet. Im Landschaftsplan sind auf der unter Landschaftsschutz stehenden Änderungsge-
bietsfläche nach der Festsetzungskarte keine Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaß-
nahmen vorgesehen.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 23 von 42 
STAND 28.09.2021 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Die geplante Wohnbebauung führt zu einem vollständigen Verlust der intensiv genutzten 
Ackerfläche. Wertvolle Biotoptypen und Lebensräume sind nicht betroffen. Die 230. Flächen-
nutzungsplanänderung führt zu geringen, ausgleichbaren Beeinträchtigungen von Tier- und 
Pflanzenlebensräumen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen: 
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden Maßnahmen zur Verminderung und Ver-
meidung negativer Umweltauswirkungen vorgegeben. Durch Ausgleichsmaßnahmen wird sich 
der Diversität des Pflanzenbestandes deutlich erhöhen. 
Bewertung: 
Die Auswirkungen der Bebauung auf den Pflanzenbestand werden als nicht erheblich einge-
stuft. Es sind keine wertvollen Pflanzenbestände betroffen, lediglich Ansaaten einjähriger Feld-
früchte. 
 
9.5.3 Fläche  
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: § 1 BauGB 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Das Änderungsgebiet am östlichen Ortsrand von Köln-Esch zwischen Weilerstraße und Volk-
hovener Straße wird seit Jahrhunderten ackerbaulich genutzt. Die Fläche ist vollständig un-
versiegelt.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Bei Nichtdurchführung der Planung ergeben sich zukünftig keine Flächenversiegelungen, da 
die landwirtschaftliche Nutzung beibehalten wird. Eine Erhöhung des Versiegelungsanteils in 
der Umgebung von Köln-Esch ist aufgrund fehlender Planungen nicht zu erwarten.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
In Folge der geplanten Bebauung wird sich der Flächenversiegelungsanteil erhöhen.  
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen: 
Das Schutzgut Fläche zielt insbesondere auf die Reduzierung von Flächeninanspruchnahme 
für Siedlungs- und Verkehrsflächen ab. Bei der Aufstellung des Bauleitplans ist nach § 1a Ab-
satz 2 BauGB auf einen sparsamen und s chonenden Umgang mit Boden zu achten (siehe 
Vermeidungsmaßnahmen im nachfolgenden Kapitel 9.5.4 zum Sch utzgut Boden). Eine zu-
sätzliche Versiegelung der Vorgärten (vegetationsfreie, geschotterte Gärten) ist zu vermeiden. 
Bewertung: 
Mit Umsetzung einer Wohnbebauung gehen 0,4 ha Ackerland verloren und der Versiegelungs-
anteil erhöht sich. 
 
9.5.4 Auswirkungen auf den Boden 
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: § 1a BauGB, BBodSchG, BBodSchV, LBodSchG NRW

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 24 von 42 
STAND 28.09.2021 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Änderungsgebiet befindet sich in der linksrheinischen Niederterrasse der Köln-Bonner-
Rheinebene. Die eiszeitlichen Ablagerungen von Kiesen und Sanden in der Rheinebene wer-
den von Hochflutlehmen überlagert. Letztere werden in der Bodenkarte von Nordrhein-West-
falen (1:50.000, Blatt L 4906 Neuss, Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen, Krefeld, 
1972) als Bodentyp Parabraunerde (L4) bezeichnet. Der Lehmboden kommt in der Rhein-
ebene großflächig vor und wird aufgrund der hohen Bodenfruchtbarkeit seit Jahr hunderten 
ackerbaulich genutzt. Typisch für die Parabraunerden sind die hohe Sorptionsfähigkeit und die 
hohe bis mittlere nutzbare Wasserkapazität. Der Boden wird hinsichtlich seiner Schutzwürdig-
keit vom Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen nicht bewertet. 
Im Geotechnischen Bericht (Kramm Ingenieure GmbH & Co. KG, 2019) wird der Bodenaufbau 
nach den Erkenntnissen der Rammkern-Sondierungen detailliert beschrieben. Der Oberboden 
besteht aus einer zwischen ca. 0,5 m und 0,7 m mächtigen lehmigem Schicht, die infolge der 
landwirtschaftlichen Bearbeitung durchmischt ist (Homogenbereich A). Darunter schließt sich 
eine ca. 0,6 m und 1,0 m dicke und Lößlehmschicht an (Homogenbereich B). Ab Tiefen von 
circa 1,2 m bis 1,6 m unter Flur stehen mitteldicht gelagerte, wechselnd kiesige Sande und 
sandige Kiese eiszeitlicher Terrassenablagerungen an. Diese sind ca. 20 m bis 30 m mächtig. 
Diese Terrassensande und -kiese sind gut wasserdurchlässig und bilden einen wichtigen 
Grundwasserleiter (Homogenbereich C).  
Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Die ackerbauliche Nutzung des Bodens führt zu einem weitgehenden Erhalt des natürlichen 
Schichtaufbaus als auch der Bodenfunktionen. Erosionen sind jedoch bei starken Niederschlä-
gen außerhalb der Vegetationszeit möglich. Bei einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen 
Nutzung ergeben sich durch Zugaben mineralischen Düngers den Erhalt der Bodenfruchtbar-
keit. Die Aufnahme von Niederschlagswasser, das sowohl der Grundwasserspende dient, als 
auch für das Pflanzenwachstum von Bedeutung ist, ist durch diese Bewirtschaftung uneinge-
schränkt möglich.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Durch die geplante Bebauung werden sowohl der Schichtaufbau als auch die natürlichen Bo-
denfunktionen vollständig verändert. Für einen sicheren Baugrund muss der Oberboden auf-
grund seiner organischen Bestandteile im Bereich der künftigen Straßen, Wege und Gebäude 
flächig abgetragen werden. Die Lage des Erdplanums bestimmt den verdichtungsfähigen Ho-
rizont.  
Nach dem Bodengutachten wird der Homogenbereich A und B abgetragen. Diese Böden kön-
nen nicht verdichtet werden und sind dah er für den standfesten Wiedereinbau ungeeignet. 
Hingegen ist der Aushub aus dem Homogenbereich C (Terrassenkiese und -sande) sehr gut 
für einen Wiedereinbau geeignet.  
Durch die nicht reversible Veränderung der natürlichen Bodenschichtung gehen grundlegende 
Bodenfunktionen auf einer Fläche von circa 0,4 ha verloren. 
In Folge der geplanten Bebauung wird sich der Flächenversiegelungsanteil erhöhen.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen: 
Maßnahmen der Vermeidung und Minderung der Bodeneingriffe werden verbindlich im Be-
bauungsplan "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" festgesetzt. Grundsätzlich ist abge-
tragener Oberboden in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung 
zu schützen (§ 202 BauGB).

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 25 von 42 
STAND 28.09.2021 
Bewertung: 
Die Parabraunerden im Änderungsbereich zählen zu den weitest verbreiteten Böden in der 
Köln-Bonner-Rheinebene. Nach Angaben des Geologischen Dienstes NRW liegt trotz der ho-
hen natürlichen Bodenfruchtbarkeit keine besondere Schutzwürdigkeit vor.  
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden im Änderungsgebiet werden aufgrund der Versie-
gelung und Veränderung der natürlichen Schichtung als erheblich eingestuft. 
 
9.5.5 Auswirkungen auf das Wasser  
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: WHG, LWG NRW, BNatSchG, Landesnaturschutzgesetz NRW, 
WRRL 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Innerhalb des Änderungsgebietes liegen keine Oberflächengewässer, wie Fließ- und Stillge-
wässer, vor.  
Die Kiese und Sande im Untergrund des Änderungsgebietes bilden ein bedeutsames Grund-
wasserreservoir. Nach dem geotechnischen Bericht liegt der natürliche Grundwasserspiegel 
bei circa 7,1 m bis 11,3 m unter Flur. Aufgrund der Rheinnähe korreliert die Grundwasserhöhe 
mit dem Rheinpegel. Das Grundwasser fließt in nordöstliche Richtung dem Rhein zu. 
Bei Niederschlägen kann es innerhalb der Lehmschichten der Homogenbereiche A und B zur 
Bildung von Schichtenwasser kommen. Vor allem nach intensiven Niederschlagsphasen im 
Winter bis Frühjahr kann der anstehende Lehm vollständig mit Kapillarwasser gesättigt sein 
und kein zusätzliches Niederschlagswasser aufnehmen.  
Nach der Starkregengefahrenkarte der StEB liegt für den FNP-Änderungsbereich keine Ge-
fährdung vor (StEB, o.J.). 
Die natürliche Grundwasserneubildung durch Niederschläge ist aufgrund der fehlenden Ver-
siegelungen oder Verdichtungen uneingeschränkt möglich und wird nur durch die Verduns-
tungsrate reguliert. Das Änderungsgebiet liegt außerhalb nitrataustraggefährdeter Gebiete 
nach der Düngemittelverordnung (§ 13 DÜV 2020). 
Das Änderungsgebiet liegt in der Trinkwasserschutzzone IIIA der Wassergewinnungsanlagen 
Weiler und Worringen/Langel der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Bezirksre-
gierung Köln, o.J.). 
Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Bei einer Nichtdurchführung der Planung und Beibehaltung der ordnungsgemäßen ackerbau-
lichen Nutzung des Änderungsgebietes ergeben sich keine Beeinträchtigungen des Schutz-
gutes Wasser. Die Grundwasserspende ist uneingeschränkt gegeben. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Durch die Versiegelung von 50 % der Änderungsgebietsfläche wird die natürliche Grundwas-
serspende gemindert. Da eine dezentrale Versickerung der Niederschlagswässer möglich ist, 
ergibt sich keine Änderung der Grundwassersituation im Stadtgebiet von Köln.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen: 
Nach der ordnungsbehördlichen Verordnung in der Wasserschutzzone IIIA (Bezirksregierung 
Köln, o.J.) ist das Einleiten von Abwasser jeder Art oder von wassergefährdenden Stoffen in

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 26 von 42 
STAND 28.09.2021 
den Untergrund (z um Beispiel Versickern oder Versenken) verboten. Das Versickern von 
schwach belastetem Niederschlagswasser (zum Beispiel aus der Dachentwässerung) ist über 
eine belebte Bodenzone durch ein Mulden-Rigolen-System möglich. 
Beim Bau dürfen Recyclingbaustoffe, industrielle Nebenprodukte oder sonstige vergleichbare 
Stoffe (zum Beispiel Bauschutt) nicht verwendet werden. 
Bewertung: 
Das Bauvorhaben führt zu einer Versiegelung zumindest der Hälfte des Änderungsgebietes 
und einer dadurch bedingten Minderung der Grundwasserspende. Durch die Versickerung der 
Dachwässer und sonstigen unbelasteten Niederschlagswasser in einem Mulden-Rigolen-Sys-
tem kann ein Großteil des anfallenden Wassers dem Grundwasser wieder zugeführt werden. 
Dies wird im Bebauungsplanverfahren "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" gesichert.  
Insgesamt betrachtet führt das Bauvorhaben zu keinen erheblichen Auswirkungen auf die 
Grundwassersituation in der Umgebung.  
 
9.5.6 Auswirkungen auf die Luft  
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, 39. BImSchV, TA Luft, Abstandserlass NW, Luftrein-
halteplan für das Stadtgebiet Köln, Zweite Fortschreibung 2019 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Das Änderungsgebiet an der Volkhovener Straße befindet sich in einem ländlichen Umfeld 
innerhalb des Stadtgebietes von Köln. Schadstoffemittenten, wie Industrieanlagen, liegen in 
der näheren Umgebung nicht vor. Die Luftgüte im Änderungsgebiet ist abhängig von der Wind-
richtung und kann durch den Eintrag von Partikeln weit entfernter Industrieanlagen (z. B. 
Bayer-Werke in Leverkusen) negativ beeinflusst werden. 
Circa 250 m östlich des Änderungsgebietes befindet sich die stark befahrene Bundesautobahn 
BAB 57.  Laut der Immissionsprognose (IMA cologne GmbH, 2019) Im Bereich der geplanten 
Bebauung ergeben sich maximale Gesamt-Immissionswerte gemäß 31. BImSchV im Progno-
sejahr 2023 von 30,5 µg/m³ im Jahresmittel für NO2 bei einem Hintergrundwert von 28 µg/m³. 
20,1 µg/m³ im Jahresmittel für PM10 bei einem Hintergrundwert von 19 µg/m³ und 14,4 µg/m³ 
im Jahresmittel für PM2,5 bei einem Hintergrundwert von 14 µg/m³. 
Nach der Stellungnahme zur Verkehrsbedingten Luftschadstoffsituation sind die Grenzwerte 
der 39. BImSchV von 40 µ/m³ im Jahresmittel für NO 2 und PM10 sowie 25 µ/m³ für PM2,5 
jeweils sicher eingehalten. Gleiches gilt aufgrund von statistischen Zusammenhängen auch 
für die Grenzwerte der 39. BImSchV für die relevanten Kurzzeitwerte für NO2 bzw. PM10. 
Der ab dem Jahr 2010 gültige Grenzwert für Stickstoffdioxid (40 μg/m³ als Jahresmittelwert) 
wurde laut Luftreinhalteplan Köln (Bezirksregierung Köln, 2019)im Jahr 2016 an neun Mess-
stellen in Köln überschritten. Die Messstation am Fühlinger Weg (CHOR) lag dabei in der Nähe 
des Änderungsgebietes in ca. 2.000 m Entfernung. Im Jahr 2018 lag der Wert dort nach vor-
läufigen Ergebnissen bei 24 µg/m³. Die Ergebnisse sind allerdings aufgrund der Entfernung 
und der unterschiedlichen Bebauungssituationen nicht direkt auf das Untersuc hungsgebiet 
übertragbar.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Bei Nichtdurchführung der Planung ergeben sich voraussichtlich keine Veränderungen der 
bisherigen Grenz- und Richtwerte und damit zur Aufrechterhaltung der Gesundheit des Men-
schen.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 27 von 42 
STAND 28.09.2021 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Eine Zunahme schädigender Immissionen in der Luft wird nach Durchführung der Planung 
nicht erwartet. Gemäß den vorliegenden Untersuchungen zu Luftschadstoffen und Bodenbe-
lastungen ergeben sich durch die geplante Wohnbebauung keine Überschreitungen oder Ver-
letzungen geltender Grenz- und Richtwerte zur Gesunderhaltung des Menschen. 
Die lufthygienischen Parameter werden sich durch das Vorhaben im Änderungsgebiet voraus-
sichtlich nicht erheblich verändern. Die Wohnbebauung führt zu keinen wesentlichen Schad-
stoffemissionen. In der verkehrlichen Stellungnahme  (DTV-Verkehrsconsult GmbH, 2019)  
zum Bauvorhaben, wird die Belastung durch die Zunahme des Quellverkehrs als gering ein-
gestuft. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen: 
Um Mensch und Natur vor schädlichen Wirkungen durch Luftverunreinigungen zu schützen 
und das Risiko eines Schadens so klein wie möglich zu halten, sind für einzelne Stoffe Grenz-
, Richt- oder Beurteilungswerte einzuhalten. Im vorliegenden Fall sind aufgrund des Fehlens 
an Schadstoffemittenten keine grundlegenden Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
von luftbelasteten Stoffen erforderlich. 
Bewertung: 
Nach dem Simulationsverfahren zur Berechnung der verkehrsbedingten Luftschadstoffsitua-
tion (IMA cologne GmbH, 2019) gemäß 39. BImSchV werden für den Prognose-Fall 2023 die 
Grenzwerte der 39. BImSchV für NO 2, sowie Feinstaub PM10 und PM2,5 an allen beurtei-
lungsrelevanten Stellen im Änderungsgebiet eingehalten. 
 
9.5.7 Auswirkungen auf das Klima  
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: § 1a Satz 5 BauGB, Klimaschutzgesetz NRW, Klimaanpas-
sungsgesetz NRW, Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken und Maßnahmen, die 
der Anpassung an den Klimawandel dienen (hier: Wärmebelastung) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Das Gelände östlich der Ortsteiles Köln-Esch wird nach dem Fachinformationssystem Klima-
anpassung des LANUV (LANUV, 2021).und der klimatologischen Untersuchung der Stadt Köln 
dem Klimatoptyp (LANUV, 2013 und Stadt Köln, o.J.) "Freilandklima" zugeordnet Dieses ist 
durch einen ungestörten, ausgeprägten Tagesgang von Temperatur und Feuchte bei windof-
fener Lage gekennzeichnet. 
Nach der Klimaanalysekarte des LA NUVwerden in der Nacht keine wesentlichen Kaltluft-
ströme gemessen, die zu einer Abkühlung der angrenzenden Bebauung während der heißen 
Sommermonate beitragen. Das Änderungsgebiet liegt östlich von Köln-Esch und befindet sich 
daher in Leelage zu den nächtlichen Kaltluftströmen, die von Westen in Richtung Rhein flie-
ßen. 
An heißen Sommertagen kann es in der angrenzenden Wohnbebauung an der Volkhovener 
Straße zu Wärmebelastungen kommen, die jedoch in den Nächten meist ausgeglichen wer-
den. In der Gesamtbeurteilung wird der Ackerfläche im Änderungsgebiet eine hohe thermische 
Ausgleichsfunktion zugerechnet.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 28 von 42 
STAND 28.09.2021 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Die klimatischen Verhältnisse im Änderungsgebiet werden sich bei Nichtdurchführung der Pla-
nung nicht wesentlich ändern. Entsprechend den Prognosen des Klimawandels ergeben sich 
in Zukunft grundsätzlich höhere Wärmebelastungen während des Sommers, die aber durch 
die offenen Flächen gut abgepuffert werden können.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Die geplante Bebauung führt zu einer Änderung des Klimatoptyps. Das derzeitige "Freiland-
klima" wird sich in ein "Stadtrandklima" (Stadtklima I) mit entsprechenden Auswirkungen wan-
deln. Die Wärmebelastung des Siedlungsraumes von Köln-Esch wird dadurch tendenziell zu-
nehmen. Diese Änderungen wirken sich jedoch nicht so gravierend aus, wie in den dicht 
besiedelten Teilen der Stadt Köln. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen: 
Zur Minderung der sommerlichen Wärmebelastungen ist grundsätzlich auf einen hohen Anteil 
an Grünstrukturen zu achten. Im parallel durchzuführenden Bebauungsplanverfahren "Volk-
hovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" wird Dachbegrünung des mehrgeschossigen Gebäu-
des an der Weilerstraße festgesetzt. Dies kann einen positiven Einfluss auf die lokalen klima-
tischen Bedingungen haben. 
Bewertung: 
Aufgrund der geringen Des FNP-Änderungsbereiches ergeben sich keine wesentlichen Ände-
rungen der klimatischen Bedingungen des Siedlungsraumes von Köln-Esch. Die Wärmebe-
lastung während der heißen Sommermonate wird in Köln infolge des Klimawandels generell 
zunehmen. Der Einfluss der geplanten Erweiterung der Bebauung in Esch spielt hierbei eine 
untergeordnete Rolle. Die geplante Wohnbebauung trägt aufgrund der geringen Emissionen 
zu keiner erheblichen Schädigung des Klimas oder einer Verstärkung des Klimawandels bei. 
 
9.5.8 Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge  
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: siehe Ziele des Umweltschutzes bei den einzelnen Belangen 
Bestand (derzeitigen Umweltzustand): 
Im vorliegenden Projekt stehen vor allem die Wechselbeziehungen zwischen den abiotischen 
Schutzgütern Boden, Wasser, Luft und Klima im Vordergrund, da nach den Bestandserhebun-
gen naturnahe Tier- und Pflanzenlebensräume nicht vorhanden sind. 
Die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung trägt zu einem Erhalt der Bodenstruktur und 
der Aufrechterhaltung der Grundwasserneubildung bei. Der sandig-lehmige Oberboden neigt 
zu einer geringen Staunässebildung, auch bei starken Niederschlägen. Durch das verfügbare 
kapillare Wasser und der hohen Durchwurzelungstiefe ist die Versorgung der Kulturpflanzen 
auch in trockenen Perioden gewährleistet. Das darüber hinaus anfallende Wasser kann in den 
tieferen quartären Sand- und Kiesschichten dem Grundwasser zugeführt werden. Durch die 
Verdunstung des Wassers ergeben sich positive kleinklimatische Effekte. 
Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Bei Fortführung der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung ergeben sich keine er-
kennbaren Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge zwischen den abiotischen Faktoren Boden, 
Wasser, Luft und Klima.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 29 von 42 
STAND 28.09.2021 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Die geplante Ausweisung von Wohnnutzung mit der Folge einer Bebauung führt zu einer In-
anspruchnahme von natürlichen Böden mit natürlicher Grundwasserspende. Dies hat Auswir-
kungen auf das Wirkungsgefüge der Schutzgüter Boden, Luft und Klima sowie auf Pflanzen- 
und Tierlebensräume. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen: 
Es gelten die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen der vorgenannten Schutzgüter Bo-
den, Wasser, Luft und Klima. 
Bewertung: 
In Folge der geplanten Bebauung sind aus fachlicher Sicht negative Auswirkungen auf das 
Wirkungsgefüge zwischen den abiotischen Schutzgütern erkennbar. 
 
9.5.9 Auswirkungen auf die Landschaft  
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, DSchG; LNatSchG NRW 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Das Änderungsgebiet befindet sich in dem Naturraum der linksrheinischen Mittelterrassen-
platte der Köln-Bonner-Rheinebene. Das weitgehend ebene Flusstalgelände mit seinen frucht-
baren Auenlehmböden wird seit Jahrhunderten ackerbaulich genutzt. Waldflächen sind in die-
sem Naturraum im geringen Maße vorhanden und beschränken sich auf die unwirtschaftlichen 
Standorte. So wurde der Escher Busch, ein circa 45 ha großes Wäldchen nördlich von Esch 
Mitte des 19. Jahrhunderts gerodet. 
Der Änderungsbereich stellt einen typischen Aus schnitt des ländlichen Raums der Kölner 
Rheinebene dar. Der Raum weist bis auf einem Damm geführte Autobahn keine störenden 
Bauten auf. Der östliche Ortsrand von Köln-Esch entspricht in Teilen der historischen Bebau-
ung mit Hofanlagen (Offermannsgut) und Wohnhäusern aus der Zeit des ausgehenden 19. 
Jahrhunderts. 
Das Änderungsgebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zum historischen Ortskern von Esch. 
So bildet der Friedhof der Kirche St. Martinus immer noch die Grenze zum Außenbereich. 
Sowohl an der Weilerstraße Ecke 'An der Dränk' als auch an der 'Volkhovener Straße' befinden 
sich Bauten neueren Datums. Die neue Bebauung an der 'Volkhovener Straße' befindet sich 
auf den Flächen des ehemaligen Offermannsgut, eine vom Fronhof abhängige Gutsanlage mit 
drei Hofstätten im 18. Jahrhundert (Weilerstraße 48).  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt der derzeitige ländliche Charakter mit dem teilweise 
historischen Siedlungsrand erhalten. Nach einer Stellungnahme der Stadtwerke Köln GmbH 
(Schreiben vom 20.12.2018) sollte der Korridor zwischen der A 57 und dem Ortsrand von Köln-
Esch langfristig für eine Straßenbahntrasse freigehalten werden. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Die Bebauung des Änderungsgebietes mit modernen Wohnhäusern führt zu einer Änderung 
des bisherigen Siedlungsrandes im ländlich geprägten Raum des Stadtgebietes von Köln. 
Durch die Ausnutzung einer vorhandenen Bucht zwischen der Bebauung an der Weiler- und 
der Volkhovener Straße führt die Bebauung zu einer Abrundung der Siedlungsgrenze. Der

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 30 von 42 
STAND 28.09.2021 
landwirtschaftlich genutzte Freiraum zwischen der Siedlung und der A 57 bleibt im Wesentli-
chen erhalten. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen: 
Zur Einbindung der geplanten Wohnbebauung in die Landschaft ist eine Eingrünung des 
neuen Siedlungsrandes im Rahmen des Bebauungsplanverfahren "Volkhovener Straße in 
Köln-Esch/Auweiler" erforderlich. 
Bewertung: 
Unter Beachtung der Eingrünung des Baugebietes zum Siedlungsrand sind keine erheblichen 
Auswirkungen auf das Landschaftsbild erkennbar. 
 
9.5.10 Auswirkungen auf die Biologische Vielfalt  
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes:  BauGB, BNatSchG 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Die biologische Vielfalt ist aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung im Änderungs-
gebiet gering. Die Ackerflächen weisen durch die Verwendung einer Kulturfrucht pro Jahr und 
der intensiven Nutzung mit Düngung und Spritzungen keine besonderen Lebensräume bzw. 
Habitatbedingungen von entsprechenden Arten des Offenlandes auf. Nach den avifaunisti-
schen Untersuchungen (RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, 2019a) wurden auf 
der Ackerfläche keine Brutreviere typischer Feldvogelarten, wie Feldlerche und Rebhuhn, an-
getroffen. 
Die Randzonen entlang der Feldwege, der Weilerstraße und dem Siedlungsrand setzen sich 
meist aus wenigen Pflanzenarten nährstoffreicher Standorte zusammen. Es dominieren typi-
sche Gräser mit einem sehr geringen Anteil an blühenden, krautigen Pflanzen. Der Artenreich-
tum an Insekten ist nach den Eindrücken der Ortsbegehungen RMP Stephan Lenzen Land-
schaftsarchitekten, 2019a und 2019b) stark eingeschränkt. Bei den Begehungen wurden nur 
an wenigen Stellen Feldmäusebaut en festgestellt. Hervorzuheben ist der Bestand an 
Haussperlingen und Mehlschwalben an den Gebäudefassaden an der Weiler- und Volkhove-
ner Straße. 
In der weiteren Umgebung des Änderungsgebietes liegen keine Schutzgebiete mit wertvollen 
Lebensräumen und einer hohen Artenvielfalt vor. Wechselbeziehungen zu den Abgrabungs-
gewässern im Süden und Westen sind aufgrund der ackerbaulichen Nutzung nicht zu erwar-
ten. Zusätzlich ergeben sich Störwirkungen auf Wildtiere durch die Spaziergänger, insbeson-
dere mit Hunden. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Bei Beibehaltung der intensiven ackerbaulichen Nutzung ergibt sich auch in Zukunft Verände-
rung der vorhandenen, geringen biologischen Vielfalt. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Die geplante Ausweisung von Wohnbaufläche mit einer folgenden Bebauung des Grundstücks 
führt zu keiner wesentlichen Änderung der biologischen Vielfalt in der Umgebung. Aufgrund 
der erheblichen Vorbelastung (siehe Bestandsbeschreibung) ist die Diversität bereits deutlich 
eingeschränkt.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 31 von 42 
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Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen: 
Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung sind nicht erforderlich. 
Bewertung: 
Die 230. Änderung des Flächennutzungsplanes führt zu keinen erkennbaren negativen Aus-
wirkungen auf die biologische Vielfalt. 
 
9.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck  der Natura 2000-Gebiete  
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes:  BNatSchG, VV FFH / VG 
Das nächstliegende Natura 2000-Gebiet befindet sich in c irca 3 km Entfernung. Es handelt 
sich um das FFH-Gebiet "Worringer Bruch" (DE 4907-301). Aufgrund fehlender Wirkungsbe-
ziehungen ist dieses Umweltschutzgut nicht von Belang. 
 
9.5.12 Auswirkungen auf den Menschen, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung (§1 Abs. 6 
Nr. 7c BauGB) 
9.5.12.1  Lä rm 
Ziele des Umweltschutzes: DIN 4109, DIN 18005, DIN 45691, BImSchG, 16. BImSchV, 
TA Lärm, Freizeitlärmerlass, 18. BImSchV, BauGB (gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Straßenverkehrslärm:  
Das Änderungsgebiet befindet sich in Bezug auf Schallimmissionen in einem vorbelasteten 
Bereich. Schallbelastung durch die Verkehre der Bundesautobahn BAB 57 und der Weiler-
straße führen zu einer erhöhten Grundbelastung. Maßnahmen zur Minderung der Schallimmis-
sionen, wie zum Beispiel Lärmschutzmauern an der Autobahn, sind nur im Rahmen des Um-
baus des Autobahnkreuzes Köln -Nord vorgesehen. Nach dem Planfeststellungsbeschluss 
2019 werden dort Lärmschutzanlagen mit autobahnseitig hochabsorbierenden Schutzwänden 
aufgestellt und lärmmindernder Fahrbahnbelag eingebaut. Diese Maßnahmen beschränken 
sich auf den Bereich auf der Höhe Köln -Pesch. Inwieweit die lärmmindernden Maßnahmen 
auch auf der Höhe Köln-Esch ausgeweitet werden, ist nicht bekannt. Ein Schallgutachten liegt 
zum Zeitpunkt der Flächennutzungsplanänderung noch nicht vor. 
Darüber hinausgehende Lärmquellen (Schienenverkehrslärm, Gewerbelärm, Fluglärm, Sport-
lärm oder Freizeitlärm) sind im Bereich der FNP-Änderung nicht bekannt bzw. nicht relevant.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 32 von 42 
STAND 28.09.2021 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Straßenverkehrslärm:  
Bei Nichtdurchführung der Planung ändert sich der Umweltzustand bezüglich der Lärmbelas-
tung gegenüber dem Bestand nicht. Die Fläche wird voraussichtlich weiterhin landwirtschaft-
lich genutzt und steht nicht im Konflikt mit etwaigen Lärmbelastungen durch den Verkehr der 
BAB 57.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Mit der Ausweisung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan wird die Entwicklung zu-
sätzlicher Wohnbebauung im Rahmen des Bebauungsplans "Volkhovener Straße" angestrebt. 
Aufgrund der Vorbelastungen durch verkehrliche Schallimmissionen durch die BAB 57 erge-
ben sich mit der Aufstellung des Bebauungsplans voraussichtlich Konflikten. Auf Ebene des 
Bebauungsplans wird eine entsprechende Schallprognose mit Maßnahmen zur Minderung der 
Auswirkungen erstellt.     
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen:  
Straßenverkehrslärm:  
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen können zu diesem Zeitpunkt noch 
nicht abgeleitet werden, da ein Schallgutachten zur Flächennutzungsplanänderung nicht vor-
liegt. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans "Volkhovener Straße" wird eine Schall-
prognose mit der Ermittlung entsprechender Schallschutzmaßnahmen erstellt. Festsetzungen 
der Maßnahmen erfolgen auf Ebene des Bebauungsplans.   
Bewertung:   
Eine Bewertung der Auswirkungen des Straßenverkehrslärms kann nicht abschließend vorge-
nommen werden, da ein Schallgutachten zum Zeitpunkt der Flächennutzungsplanänderung 
noch nicht vorliegt. Eine Schallprognose wird im Rahmen des Bebauungsplans durchgeführt. 
Festsetzungen zu Schallemissionsminderungen erfolgen dann auf der Ebene des Bebauungs-
plans.  
9.5.12.2  Altla ste n  
Ziele des Umweltschutzes: BBodSchG, BBodSchV, LAWA -Richtlinie, LAGA -Anforderun-
gen,  
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Nach dem Altlastenkataster der Stadt Köln liegen keine Erkenntnisse zu Bodenbelastungen, 
Altlasten oder altlastenverdächtigen Flächen im oder im Umfeld des Änderungsbereiches vor.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 33 von 42 
STAND 28.09.2021 
9.5.12.3  Erschü tte r un ge n 
Ziele des Umweltschutzes:  Abstandserlass, DIN 4150 Teil 1 und 2 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Es sind keine Quellen von Erschütterungswirkungen im oder im Umfeld des Plangebietes be-
kannt.  
9.5.12.4  sonsti ge  Ge sundhe itsbe la nge  / Risike n  
zum Beispiel Hochwasser, Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko, Starkregen (Klima-
wandelfolgen) 
Ziele des Umweltschutzes: gesunde Wohn - und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der 
Wohn- und Arbeitsbevölkerung (§ 1 Absatz 5 Nummer  1 BauGB) und je nach Belang: WHG, 
Hochwasserschutzkonzept; HWRM-RL, BImSchG, 26. BImSchV, Abstandserlass, Seveso III-RL, 
KAS 18, 12. BImSchV.  
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Gelände liegt außerhalb von Gefahrenbereichen 
des Rheinhochwassers bzw. des Grundhochwassers. Nördlich des Änderungsgebietes befin-
det sich eine ehemalige Rheinschleife in einer Geländesenke (entlang d er Thenhovener 
Straße), die einen Hochwasserrisikobereich darstellt. Die alte Rheinschleife liegt aufgrund der 
Hochwasserschutzeinrichtungen im geschützten Bereich.  
Die Überflutungsgefährdung wird bei mittleren bis starken Regenereignissen als gering einge-
stuft. Bei schweren Starkregenereignissen, die statistisch alle 200 Jahre auftreten, kommt es 
lokal im Bereich von Geländemulden zu einer mäßigen Überschwemmungsgefährdung (StEB, 
o,J.). 
Nach der KABAS (Kartografische Abbildung von Betriebsbereichen und Anlagen nach Störfall-
Verordnung) (LANUV, o.J.) liegt das Änderungsgebiet außerhalb der Achtungsabstände und 
angemessenen Abstände von relevanten Störfallbetrieben. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Die anstehenden lehmigen Böden sind in der Lage anfallendes Niederschlagswasser aufzu-
nehmen und für eine gewisse Zeit zu speichern. Im Rahmen des Klimawandels mit zukünftigen 
Starkregenereignissen kommt dem Oberboden eine Bedeutung zur Abpufferung des Überflu-
tungsrisikos zu. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Da der Boden nach stärkeren Regenfällen zu zeitweiser Stauwasserbildung neigt, kann es 
über dem Erdplanum zu Vernässungen kommen. Dies ist durch eine entsprechende Ableitung 
in Mulden zu verhindern. Untersuchungen und Maßnahmen zur Ableitung erfolgen auf der 
Ebene des Bebauungsplans.   
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen:  
Ein wesentliches Ziel ist die Vermeidung von Bodenerosionen durch Starkniederschlagsereig-
nisse sowie der Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen.  
Festsetzungen zur Starkregenvorsorge erfolgen im Bebauungsplan "Volkhovener Straße in 
Köln-Esch/Auweiler". Hierzu zählen, dass Wohnwege, Terrassenflächen und die Zuwegungen 
auf den Baugrundstücken über die seitlich angrenzenden Grünflächen zu entwässern sind. 
Für die Versickerung der Niederschlagswässer der Dachflächen werden dezentrale Versicke-
rungsanlagen vorgesehen. Die befahrbaren Wohnwege, der Ortsrandweg und die Stellplätze

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 34 von 42 
STAND 28.09.2021 
werden mit wasserdurchlässigen Belägen ausgeführt, die teilversiegelten Flächen entwässern 
über die Fläche selbst.  
Bewertung:  
Bei einer ausreichenden Dimensionierung ist ein Starkregenrisiko nicht gegeben. Dies wird im 
Bebauungsplanverfahren "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" gesichert.  
9.5.12.5  Be sonnung/ Be li ch tun g  
Ziele des Umweltschutzes: DIN 17037: 2019-03 Tageslicht in Gebäuden, DIN 5034 – 1 2011, 
Positionspapier zum Umgang mit dem Thema "Beleuchtung mit Tageslicht" im Stadtplanungs-
amt Köln 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Thema Besonnung/Belichtung wird im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung behandelt. 
 
9.5.13 Auswirkungen auf das kulturelle Erbe  
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes:  BauGB, BNatSchG, Denkmalschutzgesetz 
Bestand (derzeitige Umweltzustand): 
Nach dem Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Köln (Landschaftsverband Rhein-
land, 2016). Köln  liegt das Änderungsgebiet in dem regional bedeutsamen Kulturlandschafts-
bereich "Haus Orr/Esch/Auweiler (Köln, Pulheim)". Darin wird unter anderem der Ortskern von 
Esch mit der kleinen Erhöhung (Griesberg) am Rand eines alten Rheinarms, mit der Kirche St. 
Martinus (11./12. Jahrhundert), Friedhof, Wegekreuz, Hofanlagen mit hofnahen Wiesen ent-
lang der Griesberger Straße; Fronhof im ehemaligen Rheinarm, Vertiefung als Rest von ehe-
maligen Fischteichen mit der Ortssilhouette von Nordost mit vorgelagerten Freiflächen hervor-
gehoben (KLB 313). 
Das Änderungsgebiet liegt unmittelbar westlich des historischen Ortskerns von Esch (Erster-
wähnung als "Villa Ascha" im Jahr 989). Die Baugeschichte der Ortskirche St. Martinus lässt 
sich bis in das Mittelalter zurückverfolgen. Der Standort der Kirche nimmt Bezug auf einen 
ausgedehnten römischen Siedlungsplatz, der auf einen römischen Gutshof an gleicher Stelle 
schließen lässt. Aus den umliegenden Freiflächen um die heutige Ortslage Esch sind zahlrei-
che vorgeschichtliche sowie römische Fundstellen bekannt, die eine intensive Besiedlung und 
Landnutzung seit der Jungsteinzeit belegen. 
Auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Änderungsgebietes wurde bisher keine Erfas-
sung des Bodendenkmalbestandes durchgeführt. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Die heutige ackerbauliche Bewirtschaftung des Geländes führt aufgrund der geringen Bear-
beitungstiefe zu keiner Betroffenheit von potenziell vorhandenen Bodendenkmalen. Die ord-
nungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung führt lediglich zu einer Änderung der Bodenschicht 
bis in eine Tiefe von maximal 0,5 m.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Im Rahmen der Realisierung der Wohnbebauung ist zur Erhaltung eines sicheren Baugrundes 
im Bereich der Gebäude und Wege die Entfernung des Oberbodens (Horizont A) und teilweise 
des Unterbodens (Horizont B) bis in eine Tiefe von 1 – 1,5 m erforderlich. Hierdurch kann es 
zu einer Zerstörung von archäologischen Artefakten kommen.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 35 von 42 
STAND 28.09.2021 
Durch die Bebauung des östlichen Ortsrandes ergeben sich keine erkennbaren Auswirkungen 
auf den historischen Ortskern. Baudenkmale oder so nstige Zeugnisse der Geschichte sind 
nicht betroffen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen: 
Zur Vermeidung der Zerstörung möglicher Bodendenkmäler wird vor der Baufeldfreimachung 
eine archäologische Prospektion durchgeführt. Festsetzungen hierzu erfolgen im Bebauungs-
plan "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler".  
Bewertung: 
Erhebliche Auswirkungen auf Kulturgüter können durch die oben angeführte archäologische 
Prospektion im Rahmen des Bebauungsplans "Volkhovener Straße in Köln -Esch/Auweiler" 
weitgehend vermieden werden.  
 
9.5.14 Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwäs-
sern 
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, Lichterlass NW, LAI-Hinweise "Messung, Beurteilung 
und Minderung von Lichtimmissionen, Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL), LWG NRW, 
WHG, LAGA  
Eine Regelung zum Umgang mit Emissionen und Abfällen kann auf der Ebene der FNP-Än-
derung nicht getroffen werden. Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Volk-
hovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" erfolgen Regelungen zum sachgerechten Umgang mit 
Abfällen und Abwässern. 
 
9.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie  
(§1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Ge-
bäude und zur Änderung weiterer Gesetze (GEG, November 2020), Beschluss des Stadtent-
wicklungsausschusses Köln aus 6/2000 zur solarenergetischen Optimierung, Beschluss des 
Rates der Stadt Köln zur Klimaneutralität bis 2035 aus 24.06.2021 
Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG, 2016), das Gebäudeenergienge-
setz (GEG), die EnergieeinsparVO 10/2015 sowie der Beschluss des Stadtentwicklungsaus-
schusses Köln aus 6/2000 zur solarenergetischen Optimierung und der Ratsbeschluss der 
Stadt Köln aus 06/2021 zur Klimaneutralität Kölns bis 2035, sind im Rahmen des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplans "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" zu beachten. 
 
9.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des 
Wasser-, Abfall -, Immissionsschutzrechte s 
(§1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: Landschaftsplan Köln, Luftreinhalteplan Köln, Wasserschutzzo-
nen-VO 
Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Au-
weiler" sind die Pläne, insbesondere des Wasser -, Abfall- und Immissionsschutzrechtes zu 
beachten.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 36 von 42 
STAND 28.09.2021 
 
9.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverord-
nung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft fest-
gelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden  
(§1 Abs. 6 Nr. 7h BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, Erhaltung der Unterschreitung der Werte der 39. BIm-
SchV, Erhaltung u. Verbesserung der Luftgüte, Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln, 
Dritte Fortschreibung 2021 
Nach dem Simulationsverfahren zur Berechnung der verkehrsbedingten Luftschadstoffsitua-
tion gemäß 39. BImSchV (IMA cologne GmbH, 2019)werden für den Prognose-Fall 2023 die 
Grenzwerte der 39. BImSchV für NO 2, sowie Feinstaub PM10 und PM2,5 an allen beurtei-
lungsrelevanten Stellen im Änderungsgebiet eingehalten (siehe Kapitel 9.5.6). 
 
9.5.18 Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes  
(§1 Abs. 6 Nr. 7i BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Die biotischen und die abiotischen Umweltschutzgüter, sowie das Landschaftsbild, die Be-
lange für die menschliche Gesundheit und das kulturelle Erbe sind in den vorangegangenen 
Kapiteln hinreichend beschrieben. Die Wechselwirkungen sind insbesondere zwischen den 
abiotischen Schutzgütern von Belang (siehe Kapitel 9.5.8). 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Bei Beibehaltung der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung des Geländes ergeben 
sich keine erheblichen Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Auch nach Umsetzung der Planung sind erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Wech-
selwirkungen untereinander unter Beachtung der beschriebenen Vermeidungs- und Minde-
rungsmaßnahmen nicht zu erwarten. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen: 
Gesonderte Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie  Ausgleichsmaßnahmen für 
Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern sind nicht erforderlich. 
Bewertung: 
Erhebliche Auswirkungen auf die Wechselwirkungen sind unter Beachtung der beschriebenen 
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nicht zu erwarten. 
9.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen  
(§1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB) 
Der Änderungsbereich liegt außerhalb der Achtungsabstände und angemessenen Abstände 
von relevanten Störfallbetrieben.  
Der FNP-Änderungsbereich liegt zudem außerhalb von hochwassergefährdeten Gebieten. 
Eine Starkregengefährdung besteht in geringem Maße bei extremen Ereignissen, die statis-
tisch alle 200 Jahre auftreten (siehe Kapitel 9.5.12.4) Eine Anfälligkeit gegenüber schweren 
Unfällen und Katastrophen im Rahmen der geplanten Wohnbebauung liegt nicht vor.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 37 von 42 
STAND 28.09.2021 
9.5.20 Eingriffsregelung 
(§1a Abs. 3 BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BNatSchG, Landesnaturschutzgesetz NRW, § 1a BauGB 
 
Die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist in der Abwägung nach § 1 Ab-
satz 7 BauGB zu berücksichtigen. Der Ausgleich erfolgt durch geeignete Darstellungen und 
Festsetzungen nach den §§ 5 und 9 BauGB als Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich. 
Soweit dies mit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumord-
nung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist, können die Darstel-
lungen und Festsetzungen auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs erfolgen. 
Anstelle von Darstellungen und Festsetzungen können auch vertragliche Vereinbarungen 
nach § 11 BauGB oder sonstige geeignete Maßnahmen zum Ausgleich auf von der Gemeinde 
bereitgestellten Flächen getroffen werden. § 15 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes gilt 
entsprechend. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planeri-
schen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.  
Die Eingriffsregelung ist auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht relevant und 
wird im Rahmen des im Parallelverfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 65412/02 "Volk-
hovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" bearbeitet. Durch Maßnahmen im Plangebiet und un-
ter Berücksichtigung von externem Ausgleich wird der Eingriff voraussichtlich vollständig kom-
pensiert. 
 
9.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Änderungsgebie te 
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b)ff) 
Vorhaben benachbarter Änderungsgebiete die zu möglichen kumulierenden Auswirkungen 
führen können, sind nicht bekannt. 
 
9.5.22 Eingesetzte Stoffe und Techniken  
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b)hh) 
Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung kommen keine besonderen Stoffe oder Tech-
niken zum Einsatz. Zum Bau der Wohnhäuser an der Volkhovener Straße sind nur zugelas-
sene Materialien und Techniken zulässig. Eine detaillierte Auflistung von Stoffen und Techni-
ken ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich. 
Im Rahmen der Geotechnischen Untersuchung (Kramm Ing. GmbH & Co. KG, 2019) wurden 
insgesamt sieben Rammkernbohrungen als direkte Baugrundaufschlüsse abteuft. 
 
9.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)  
(Anlage 1 zum BauGB, 2. d) 
Der Hauptgrund der Nutzung des Änderungsgebietes für eine Wohnbebauung ist die Möglich-
keit der Abrundung des bestehenden Ortsrandes aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung 
Am Kölner Weg. 
Auf der Grundlage der Ende 2018 veröffentlichten Einwo hnerprognose von IT.NRW kommt 
die Bezirksregierung für die Stadt Köln bis 2040 auf einen Bedarf von 2.637 ha für Wohnen 
und Mischnutzungen. Um dieses Defizit zu decken sind nach dem Regionalplanentwurf für

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 38 von 42 
STAND 28.09.2021 
das Gebiet der Stadt KöIn (Stand September 2019) im Norden von Esch eine c irca 29,9 ha 
große Erweiterung sowie im Westen von Esch eine circa 4,1 ha große Fläche als Allgemeiner 
Siedlungsbereich (ASB) geplant. Weitere Entwicklungsmöglichkeiten in Köln-Esch leiten sich 
nicht ab. 
 
C Zusätzliche Angaben  
 
9.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf Schwierig-
keiten bei der Zusammenstellung der Angaben  
Die umweltbezogenen und für die FNP-Änderung relevanten Informationen erlauben eine be-
lastbare Einschätzung der zu erwartenden Umweltfolgen und der Wirkung von Minderungs- 
und Ausgleichsmaßnahmen. Neben der Auswertung der zum Verfahren angefertigten Gutach-
ten beruhen die Einschätzungen im Umweltbericht auf Erfahrungswerten und Abschätzungen. 
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben zur Umweltprüfung lie-
gen im unerheblichen Maße vor. Es fehlen noch Aussagen zur Archäologie. Aussagen zu Bo-
dendenkmälern werden durch eine bauvorlaufende Prospektion gesichert. 
 
9.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring)  
Es sind keine Maßnahmen zum Monitoring geplant. 
 
9.8 Zusammenfassung 
Die Bohsem Bauträger GmbH plant eine Erweiterung der Wohnbebauung auf einer Ackerflä-
che am Siedlungsrand von Köln-Esch / Auweiler zwischen der Weilerstraße und der Volkhove-
ner Straße (Außenbereich). Hierzu ist die 230. Änderung des Flächennutzungsplanes erfor-
derlich, da die derzeitige Fassung für einen Teilbereich des Änderungsgebietes noch 'Flächen 
für die Landwirtschaft' darstellt. Das Änderungsgebiet erstreckt sich über eine Teilfläche des 
Flurstücks 528 der Gemarkung Esch, Flur 2 und ist ca. 0,4 ha groß.  
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: 
Das Änderungsgebiet weist aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung eine geringe Artenviel-
falt auf. Bruten bestandsbedrohter Feldvögel liegen nach Untersuchungen in 2019 nicht vor. 
Insgesamt betrachtet führt das geplante Vorhaben zu ausgleichbaren Beeinträchtigungen von 
Tier- und Pflanzenlebensräumen und der biologischen Vielfalt. Da Lebensräume planungsre-
levanter Arten nicht vorhanden sind, wird eine Verletzung der artenschutzrechtlichen Verbots-
tatbestände nach § 44 Absatz 1, Nrn. 1-3 BNatSchG ausgeschlossen. 
Fläche, Boden und Wasser (Oberflächen- und Grundwasser): 
Die geplante Bebauung führt zu Flächenneuversiegelungen und Veränderungen der natürli-
chen Bodenfunktionen und eine damit verbundene mögliche Verringerung der Grundwasser-
spende. Erhebliche Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern oder des Grundwassers 
sind derzeit nicht erkennbar, bzw. können durch entsprechende Maßnahmen vermieden wer-
den. Das Änderungsgebiet liegt außerhalb festgesetzter bzw. vorläufig gesicherter Über-
schwemmungsgebiete, aber innerhalb der Schutzzone III A des geplanten Wasserschutzge-
bietes Weiler.  
Klima, Luft und Vermeidung von Emissionen:

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 39 von 42 
STAND 28.09.2021 
Eine Zunahme schädigender Immissionen in der Luft wird nach Durchführung der Planung 
nicht erwartet. Gemäß den vorliegenden Untersuchungen zu Luftschadstoffen und Bodenbe-
lastungen ergeben sich durch die geplante Wohnbebauung keine Überschreitungen oder Ver-
letzungen geltender Grenz- und Richtwerte zur Gesunderhaltung des Menschen. 
Die lufthygienischen Parameter werden sich durch das Vorhaben im Änderungsgebiet voraus-
sichtlich nicht erheblich verändern. Die Wohnbebauung führt zu keinen wesentlichen Schad-
stoffemissionen. In der verkehrlichen Stellungnahme zum Bauvorhaben, wird die Belastung 
durch die Zunahme des Quellverkehrs als gering eingestuft. 
Die geplante Bebauung führt voraussichtlich zu keinen erheblichen Veränderungen der klima-
tischen Funktionen. Wesentliche Änderungen der bestehenden Kaltluftströme durch die Be-
bauung sind nicht erkennbar. 
Landschaftsbild, Kultur und sonstige Sachgüter: 
Die geplante Bebauung führt zu einer geringfügigen Änderung des Landschaftsbildes. Das 
Änderungsgebiet ist durch die in Dammlage geführte Autobahn im Osten bereits vorbelastet. 
Landschaftsbildprägende Elemente sind nicht vorhanden.  
Durch die Bebauung des östlichen Ortsrandes ergeben sich keine erkennbaren Auswirkungen 
auf den historischen Ortskern. Baudenkmale oder sonstige Zeugnisse der G eschichte sind 
nicht betroffen. 
Zur Vermeidung der Zerstörung möglicher Bodendenkmäler wird vor der Baufeldfreimachung 
eine archäologische Prospektion durchgeführt. Festsetzungen hierzu erfolgen im Bebauungs-
plan "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler".  
Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete: 
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, bzw. europäische Vogelschutzgebiete sind von 
der FNP-Änderung nicht betroffen. 
Menschen, Gesundheit, Bevölkerung 
Lärm: ein Schallgutachten liegt zum Zeitpunkt der Flächennutzungsplanänderung noch 
nicht vor. Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen aufgrund von Verkehrslärm 
der BAB 57 werden auf der Ebene des Bebauungsplans "Volkhovener Straße" gere-
gelt.  
Altlasten: nach dem Altlastenkataster der Stadt Köln liegen keine Erkenntnisse zu Bo-
denbelastungen, Altlasten oder altlastenverdächtigen Flächen im oder im Umfeld des 
Änderungsbereiches vor. 
Erschütterungen: es sind keine Quellen von Erschütterungswirkungen im oder im Um-
feld des Plangebietes bekannt.  
sonstige Gesundheitsbelange / Risiken: da der Boden nach stärkeren Regenfällen zu 
zeitweiser Stauwasserbildung neigt, kann es über dem Erdplanum zu Vernässungen 
kommen. Dies ist durch eine entsprechende Ableitung in Mulden zu verhindern.  
Besonnung/Belichtung: das Thema Besonnung/Belichtung wird im Zuge der verbindli-
chen Bauleitplanung behandelt.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 40 von 42 
STAND 28.09.2021 
Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie: 
Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG, 2016), das Gebäudeenergienge-
setz (GEG), die EnergieeinsparVO 10/2015 sowie der Beschluss des Stadtentwicklungsaus-
schusses Köln aus 6/2000 zur solarenergetischen Optimierung  und der Ratsbeschluss der 
Stadt Köln aus 06/2021 zur Klimaneutralität Kölns bis 2035, sind im Rahmen des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplans "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" zu beachten. 
Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Ab-
fall-, Immissionsschutzrechtes: 
Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Au-
weiler" sind die Pläne, insbesondere des Wasser -, Abfall- und Immissionsschutzrechtes zu 
beachten. 
Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge: 
Auch nach Umsetzung der Planung sind erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Wech-
selwirkungen untereinander unter Beachtung der beschriebenen Vermeidungs- und Minde-
rungsmaßnahmen nicht zu erwarten. 
Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen: 
Der Änderungsbereich liegt außerhalb der Achtungsabstände und angemessenen Abstände 
von relevanten Störfallbetrieben. Der FNP-Änderungsbereich liegt außerhalb von hochwasser- 
und starkregengefährdeten Gebieten. Eine Anfälligkeit gegenüber schweren Unfällen und Ka-
tastrophen im Rahmen der geplanten Wohnbebauung wird ausgeschlossen. 
 
Eingriffsregelung: 
Die Eingriffsregelung ist auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht relevant und 
wird im Rahmen des im Parallelverfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 65412/02 "Volk-
hovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" bearbeitet. Durch Maßnahmen im Plangebiet und un-
ter Berücksichtigung von externem Ausgleich wird der Eingriff voraussichtlich vollständig kom-
pensiert. 
Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte 
Stoffe und Techniken, Alternativen, Monitoring: 
Vorhaben benachbarter Änderungsgebiete die zu möglichen kumulierenden Auswirkungen 
führen können, sind nicht bekannt. 
Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit der 230. Änderung des Flächennutzungsplanes 
unter Beachtung von Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen ausgleichbare Beeinträchtigun-
gen in Natur und Landschaft zu erwarten sind.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 41 von 42 
STAND 28.09.2021 
 
9.9 Referenzliste der Quellen  
Als Grundlage des Umweltbericht es dienen die gesetzlichen Vorgaben der §§  2 und 2a 
BauGB. Der Umweltbericht ist damit Bestandteil der Begründung zur Flächennutzungsplanän-
derung. Im Rahmen der Bearbeitung des Bebauungsplanes wurden außerdem folgende Fach-
gutachten/Untersuchungen erstellt, deren Ergebnisse auch in diesem Umweltbericht mit be-
rücksichtigt wurden: 
 DTV-Verkehrsconsult GmbH (2019): Verkehrliche Stellungnahme zum Bauvorhaben Köln-
Esch, Entwurf, Aachen;   
 IMA cologne GmbH (2019) Stellungnahme zur verkehrsbedingten Luftschadstoffsituation 
gemäß § 39 BImSchV zum Bebauungsplan Volkhovener Straße in Köln -Esch, Entwurf, 
Köln;  
 Kramm Ing. GmbH & Co. KG (2019): Geotechnischer Bericht Erschließungsmaßnahme – 
städtebauliches Konzept, Volkhovener Straße in Köln-Esch, Aachen; 
 RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2019a): Artenschutzprüfung I und II – Vor-
prüfung und vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände auf der Basis avifaunistischer Kar-
tierungen – städtebauliches Planungskonzept Volkhovener Straße Köln-Esch / Auweiler, 
Bonn; 
 RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2019b): Bestandsplan, Bestandserfassung 
Vorabzug – städtebauliches Planungskonzept Volkhovener Straße Köln-Esch / Auweiler, 
Bonn; 
 Bezirksregierung Köln (o.J.): Wasserschutzgebiete in Köln, eigene kartographische Dar-
stellung, Köln; 
 Geologischer Dienst NW: Bodenkarte 1:50.000, Krefeld, o. J.; 
 Landschaftsverband Rheinland (Hrsg) (2016): Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regional-
plan Köln – Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung. Köln  (online unter 
https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/kulturlandschaft/kulturlandschaftsentwick-
lungnrw/fachbeitrag_koeln/fachbeitrag_koeln_1.jsp); 
 LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2013): Auszug aus 
der Planungshinweiskarte "Zukünftige Wärmebelastung" aus: Klimawandelgerechte Metro-
pole Köln, Abschlussbericht, LANUV Fachbericht Nr. 50, Recklinghausen, 2013; 
 LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ): Fachinformations-
system Klimaanpassung, online unter www.klimaanpassung -karte.nrw.de , abgerufen 
2021;  
 LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (o.J.): Kartografische 
Abbildung von Betriebsbereichen und Anlagen nach Störfall-Verordnung (KABAS); 
 Stadt Köln (Entwurf Sept. 2019): Stadtentwicklung Köln Regionalplanüberarbeitung Modul 
III: Empfehlungen zur Darstellung neuer Siedlungsbereiche als Optionen zur Weiterent-
wicklung der wachsenden Stadt; 
 Stadt Köln: Landschaftsplan, 1991, zuletzt geändert 2021; 
 Stadt Köln (o.J.): Auszug aus den FNP-Anlagekarten: Klimaaktive Freiflächen und Hitzebe-
lastete Wohnbauflächen; 
 StEB/ Stadtentwässerungsbetriebe AÖR (o.J.): Hochwassergefahrenkarte, Köln (abgeru-
fen 2021)

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 42 von 42 
STAND 28.09.2021 
 
 
Die 230. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 3 Absatz 2 Bauge-setz-
buch (BauGB) mit dieser Begründung öffentlich ausgelegt. 
 
Köln, den 
 
 
 
Beigeordneter

Anlage 3 Beabsichtigte Darstellung des FNP

464 Zeichen

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Anlage 3
- beabsichtigte Darstellung -
230. Änderung des Flächennutzungsplanes
Volkhovener Straße in Köln-Esch
Legende
Änderungsbereich
Volkh_FNP_vorher_Umgebung
Wohnen und Dienstleistung
Wohnbaufläche
Freiraumdarstellungen
Fläche für die Landwirtschaft
Grünfläche
Verkehrsflächen
Fläche für Hauptverkehrszüge
C Friedhof
F Kindereinrichtung
! Kirche
$ Landwirtschaftsfläche
, Spielplatz
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0 50 10025
Meter
1:2.500M.:
W

Anlage 4 Begründung

124714 Zeichen

A N L A G E  4  
230. Änderung FNP Köln -Chorweiler  
 
 
Begründung nach § 2a Baugesetzbuch (BauGB)  
zur 230. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk Chorweiler 
Arbeitstitel: "Volkhovener Straße" in Köln-Esch/Auweiler; 
hier: Änderung der Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohn-
baufläche (W)" 
 Inhalt 
1. Beschreibung des Änderungsbereiches  ................................ ...............  2 
1.1 Lage, Abgrenzung und Ausdehnung des Änderungsbereiches  ..............  2 
1.2 Vorhandene Strukturen ................................ ................................ .......  3 
2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung  ................................ ....................  3 
2.1 Anlass der Planung  ................................ ................................ ............  3 
2.2 Ziel und Zweck der Änderung ................................ ..............................  3 
3. Verlauf des Änderungsverfahrens  ................................ .......................  4 
3.1 Beteiligung der Öffentlichkeit ................................ ...............................  4 
3.2 Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange  .....  5 
4. Planungsrechtliche Rahmenbedingungen  ................................ ............  5 
4.1 Landesplanerische Vorgaben ................................ ..............................  5 
4.2 Regionalplan ................................ ................................ ......................  6 
4.3 Landschaftsplan  ................................ ................................ .................  7 
4.4 Wasserschutz  ................................ ................................ ....................  7 
4.5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan  ................................ ...................  7 
4.6 Stadtentwicklungskonzept Wohnen 2014  ................................ .............  7 
4.7 Bevölkerungsentwicklung und Wohnraumbedarf  ................................ .. 8 
4.8 Stadtstrategie "Kölner Perspektiven 2030+ " ................................ ........ 10 
5. Verkehr und technische Infrastruktur  ................................ .................. 11 
5.1 Umweltverbund  ................................ ................................ ................. 11 
5.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV)  ................................ .................. 11 
5.3 Trinkwasser, Schmutzwasser, Energieversorgung ............................... 12 
6. Das Änderungsgebiet im Flächennutzungsplan (FNP)  ......................... 12 
6.1 Bestehende Nutzungen  ................................ ................................ ..... 12 
6.2 Bisherige Darstellung  ................................ ................................ ........ 12 
6.3 Beabsichtigte Darstellung  ................................ ................................ ..13 
6.4 Standortwahl der Bebauung  ................................ ............................... 13 
7. Auswirkungen der Planänderung ................................ ........................ 14 
8. Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz ................................ ....... 14 
9. Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB  ......... 15 
9.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplans  ............. 15 
9.2 Bedarf an Grund und Boden  ................................ .............................. 16 
9.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen festgelegten Ziele des 
Umweltschutzes  ................................ ................................ .......................... 16 
9.4 Grundlagen ................................ ................................ ....................... 20 
9.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand  (Basisszenario)  ................ 20 
9.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)  20 
9.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung  20

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 2 von 41 
STAND 28.09.2021 
9.5 Umweltbelange gemäß  BauGB ................................ .......................... 21 
9.5.1 Tiere ................................ ................................ ............................. 21 
9.5.2 Pflanzen ................................ ................................ ........................ 22 
9.5.3 Fläche ................................ ................................ ........................... 23 
9.5.4 Auswirkungen auf den Boden  ................................ ......................... 23 
9.5.5 Auswirkungen auf das Wasser  ................................ ........................ 25 
9.5.6 Auswirkungen auf die Luft  ................................ .............................. 26 
9.5.7 Auswirkungen auf das Klima  ................................ ........................... 27 
9.5.8 Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge  ................................ ........... 28 
9.5.9 Auswirkungen auf die Landschaft ................................ .................... 29 
9.5.10 Auswirkungen auf die Biologische Vielfalt ................................ ..... 30 
9.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000 -Gebiete .......... 31 
9.5.12 Auswirkungen auf den Menschen, seine Gesundheit sowie die B evölkerung (§1 Abs. 6 Nr. 
7c BauGB) 31 
9.5.13 Auswirkungen auf das kulturelle Erbe  ................................ .......... 34 
9.5.14 Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern
 35 
9.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie
 35 
9.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des 
Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes  ................................ ................... 35 
9.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordn ung 
zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten 
Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werde n ................................ ......... 36 
9.5.18 Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes  36 
9.5.19 Anfälligkeit f. d. Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen  36 
9.5.20 Eingriffsregelung  ................................ ................................ ........ 37 
9.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Änderungsgebiete 37 
9.5.22 Eingesetzte Stoffe und Techniken ................................ ................ 37 
9.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)  37 
9.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf Schwierigkeiten 
bei der Zusammenstellung der Angaben  ................................ ....................... 38 
9.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring)  38 
9.8 Zusammenfassung  ................................ ................................ ............ 38 
9.9 Referenzliste der Quellen  ................................ ................................ ..41 
 
 
1. Beschreibung des Änderungsbereiches 
Der Geltungsbereich der 230. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im nördlichsten Köl-
ner Stadtbezirk Chorweiler im Bereich des nördlichen Ortsrandes des Stadtteils Esch. 
1.1 Lage, Abgrenzung und Ausdehnung des Änderungsbereiches  
Das am nordöstlichen Ortsrand Eschs gelegene Änderungsgebiet befindet sich in unmittelba-
rer Nähe zum Ortskern um die Kirche St. Martinus und den historischen Gehöften. Im Nord-
westen schließt dieses die Weilerstraße ein, im Süden reicht das Änderungsgebiet bis zur 
Volkhovener Straße. Das Änderungsgebiet wird im Südwesten von der Wohnbauflächen-Dar-
stellung des Flächennutzungsplans und im Nordosten von der Darstellung Fläche für die Land-
schaft begrenzt.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 3 von 41 
STAND 28.09.2021 
Das Änderungsgebiet erstreckt sich über eine Teilfläche des Flurstücks 528 der Gemarkung 
Esch, Flur 2 und ist circa 0,4 ha groß. Die verbindliche Abgrenzung des Änderungsgebietes 
ergibt sich aus der entsprechenden Darstellung im zeichnerischen Teil. 
Gegenstand der 230. Änderung des Flächennutzungsplanes "Volkhovener Straße in Köln -
Esch" ist der Bereich, für den Wohngebäude im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festge-
setzt werden sollen und die im Flächennutzungsplan innerhalb der bisherigen Darstellung "Flä-
che für die Landwirtschaft" liegen. 
1.2 Vorhandene Strukturen  
Der Stadtteil Esch-Auweiler ist dörflich-suburban geprägt. Das Änderungsgebiet liegt sowohl 
in unmittelbarer Nachbarschaft zu historischen Gehöften des Escher Ortskerns, zu Wohnungs-
bauvorhaben der Nachkriegszeit (Reihenhaus-Quartier "Am Kölner Weg") und zu Wohnungs-
bauvorhaben der städtebaulichen Nachverdichtung jüngster Entstehungszeit. 
Beim Änderungsgebiet handelt es sich um eine intensiv landwirtschaftlich genutzte Ackerflä-
che. In nordöstlicher Richtung grenzen Ackerflächen an den Änderungsbereich, die bis zur 
Bundesautobahn BAB 57 in einer Entfernung von circa 200  m reichen. Die Volkhovener 
Straße bildet den südlichen Fluchtpunkt des dreieckförmigen Änderungsgebietes. Die Volk-
hovener Straße selbst geht in östlicher Richtung zur freien Landschaft in einen Feldweg über. 
Südlich der Volkhovener Straße liegt die Wohnsiedlung "Am Kölner Weg", eine zweigeschos-
sige Reihenhausbebauung am Siedlungsrand. Südwestlich schließt zunächst ein noch unbe-
bautes Areal – derzeit landwirtschaftlich genutzt – an das Änderungsgebiet. Die daran an-
schließende Bebauung im Dreieck zwischen Weilerstraße und Volkhovener Straße geht auf 
eine ehemalige Gutsanlage zurück. Die bis in die 2010er Jahre erhalten gebliebenen Freiflä-
chen dieser Gutsanlage wurden durch Mehrfamilienhäuser an der Volkhovener Straße und 
Weilerstraße städtebaulich nachverdichtet. 
Der Ortsteil Esch zeichnet sich durch eine gute Wohnumfeldausstattung aus – im Hinblick auf 
das Angebot von Kindertageseinrichtungen, Schulen, Einzelhandelseinrichtungen für Waren 
des täglichen Bedarfs (Weilerstraße, Frohnhofstraße) und wohnbezogener Dienstleistungen. 
 
2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung 
2.1 Anlass der Planung  
Am nordöstlichen Ortsrand von Esch beabsichtigt die ARGE Rolf Kloubert/Bohsem Bauträger 
GmbH mit Sitz in Euskirchen (Vorhabenträgerin) eine maximal zweigeschossige Wohnbebau-
ung zu errichten. 
Diese Wohnbaulandentwicklung entspricht in den Grundzügen den Darstellungen des Flä-
chennutzungsplans, überschreitet jedoch nach Nordosten die im Flächennutzungsplan darge-
stellte "Wohnbaufläche". Für den Überschreitungsbereich der zur Bebauung vorgesehenen 
Fläche stellt der Flächennutzungsplan "Fläche für die Landwirtschaft " dar. Die Entwicklung 
zusätzlicher Wohnbaufläche im "Überschneidungsbereich" widerspräche zudem den Vorga-
ben des Landschaftsplans, der hier das Landschaftsschutzgebiet L 7 "Erholungsgebiet Stöck-
heimer Hof und Freiraum Esch/Auweiler" festsetzt. 
Die Realisierung des städtebaulichen Planungskonzeptes, das dem in Aufstellung befindlichen 
Bebauungsplan "Volkhovener Straße" zugrunde liegt, erfordert die Änderung des Flächennut-
zungsplanes. 
2.2 Ziel und Zweck der Änderung  
Ziel der 230. Flächennutzungsplanänderung ist, die Wohnbaufläche am nordöstlichen Escher 
Ortsrand zu erweitern, um den Ortsrand maßvoll zu arrondieren und einen Beitrag zur Bewäl-
tigung des hohen Wohnraumbedarfs in Köln zu leisten. Beabsichtigt ist daher, die bestehende

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 4 von 41 
STAND 28.09.2021 
Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" zu ändern. Die Flächennut-
zungsplanänderung entspricht den Zielen der Kölner Stadtentwicklungspolitik, den Bedarf vor-
rangig über vorhandene Baulandpotentialflächen (Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan) 
und in bereits erschlossenen Lagen der Stadt zu decken. 
Mit der Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB sol-
len die planerischen Voraussetzungen zur Umsetzung dieser Ziele geschaffen werden, so 
dass der in Aufstellung befindliche vorhabenbezogene Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel 
"Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" aus den künftigen Darstellungen des Flächennut-
zungsplanes entwickelt werden kann. 
Das Änderungsgebiet der 230. Änderung des Flächennutzungsplans eignet sich aufgrund sei-
ner Lage und Anbindung, dieses einer Wohnbaunutzung zugänglich zu machen. 
 
3. Verlauf des Änderungsverfahrens 
Auf Antrag der Vorhabenträgerin vom 03.07.2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss des 
Rates der Stadt Köln in seiner Sitzung am 26.04.2018 (0788/2018) den Beschluss zur Einlei-
tung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 BauGB mit dem Ar-
beitstitel "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" gefasst. 
Der Beschluss wurde am 27.06.2018 im Amtsblatt Nr. 25 öffentlich bekannt gemacht. 
3.1 Beteili gung der Öffentlichkeit  
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §  3 Absatz  1 BauGB wurde am 
12.08.2020 im Amtsblatt Nr. 58 öffentlich bekannt gemacht und im Zeitraum vom 19.08.2020 
bis zum 02.09.2020 durch Aushang des städtebaulichen Planungskonzeptes im Bezirksrat-
haus Chorweiler sowie im Ladenlokal 5, Außenstelle Stadtplanungsamt, Stadthaus Deutz  
durchgeführt. Die Planunterlagen waren zudem über das Internet – die Seite der Stadt Köln – 
abrufbar. Aus der Öffentlichkeit sind 86 Stellungnahmen eingegangen (sowohl zur 230. Ände-
rung des Flächennutzungsplans als auch zur Auf stellung des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans). 
Im Sinne des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Köln am 17.06.2021 
(1054/2021) über die Vorgaben für die Bauleitplanung werden die Ergebnisse der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der weiteren Ausarbeitung der Bauleitplanung berücksichtigt. 
Zur Änderung des Flächennutzungsplans wurde angeregt, die beabsichtigte Ortsabrundung 
ausschließlich auf die im Flä chennutzungsplan derzeit dargestellte Wohnbaufläche zu be-
schränken und keine weitere landwirtschaftliche Fläche zum Zwecke der Baulandentwicklung 
in Anspruch zu nehmen. Der Anregung, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Be-
bauungsplanes wesentlich zu verkleinern, um von einer Änderung des Flächennutzungsplans 
abzusehen, wurde vor dem Hintergrund des hohen Wohnraumbedarfs nicht gefolgt. 
Vor dem Hintergrund des Klimawandels wurden Maßnahmen angeregt, den Verlust der ther-
misch ausgleichenden Ackerfläche gegenüber dem angrenzenden Siedlungsbereich abzumil-
dern. Zudem wurde angeregt, den Verlust von 15.000 m² landwirtschaftlicher Nutzfläche (be-
zogen auf d en Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans) ökologisch 
sinnvoll, in unmittelbarer Nähe des Plangebietes auszugleichen. In der Umweltprüfung sollte 
darüber hinaus Berücksichtigung finden, dass die Inanspruchnahme des Freiraums nicht als 
konfliktfrei einzustufen sei, insbesondere hinsichtlich einer Beeinträchtigung der Wohnumfeld- 
und Erholungsfunktion, des Verlusts teilweise schutzwürdiger Böden und landwirtschaftlicher 
Flächen sowie wertvoller Lebensraumstrukturen von zum Teil gefährdeten Arten. Der Bereit-
stellung von Wohnraum wird vor dem Hintergrund des immensen Wohnflächenbedarfs und

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 5 von 41 
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der bereits erschlossenen Lage in unmittelbarer Nähe zu Versorgungseinrichtungen an dieser 
Stelle der Vorrang gegeben. 
Bedenken wurden vorgebracht, dass mit der 230. Änderung des Flächennutzungsplans die 
Zielstellung aufgegeben werde, eine kompakte Siedlungsstruktur anzustreben. Auf der Regi-
onalplanebene mit der 23. Änderung des Regionalplans werde bereits die Festlegung von drei 
Erweiterungsflächen für Allgemeine Siedlungsgebiete in Esch und Auweiler vorbereitet, um 
den Wohnungsbaubedarf zu decken. Sowohl die Erweiterungsflächen auf Regionalplanebene 
als auch die im Flächennutzungsplan bisher dargestellte Wohnbaufläche zwischen Volkhove-
ner Straße und Weilerstraße ziele in ihrer Abgrenzung auf eine Abrundung der Ortsteile und 
eine kompakte Siedlungsstruktur. – Die angesprochene 23. Regionalplanänderung setzt mit 
der Erweiterungsfläche für das Allgemeine Siedlungsgebiet in Esch wie die vorliegende 230. 
Änderung des Flächennutzungsplans und der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Volkhove-
ner Straße" auf ein Flächenpotential, das eine maßvolle Arrondierung und gleichzeitig die bes-
sere Nutzung der bestehenden technischen und sozialen Infrastruktur zum Ziel hat. Die beab-
sichtigte kleinflächige Wohnbauflächenerweiterung entspricht einer Fortentwicklung d es 
Ortsteils Esch durch eine kleinteilige Siedlungsentwicklung in Ortskernnähe unter Einbindung 
des neu entstehenden Wohnquartiers mit einer geringen Anzahl von Wohneinheiten in den 
städtebaulichen Zusammenhang. 
3.2 Beteiligung der Behörden und sonstiger Träge r öffentlicher Belange  
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 (1) 
BauGB zum städtebaulichen Planungskonzept  erfolgte im Zeit raum vom 31.10. bis 
06.12.2018. 
Im Sinne des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Köln am 17.06.2021 
werden die Ergebnisse der frühzeitigen Trägerbeteiligung bei der weiteren Ausarbeitung der 
Bauleitplanung berücksichtigt. 
Aufgrund der Lage des Änderungsbereiches im Nahbereich der Bundesautobahn BAB 57 
wurde aus Gründen des Immissionsschutzes eine Luftschadstoffuntersuchung veranlasst, die 
Einhaltung der Grenzwerte aus der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung zu prüfen. Aus 
der Prüfung in Form einer Screening-Ausbreitungsrechnung ergab sich kein Änderungsbedarf 
für die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes zugunsten einer Wohnbauflä-
chen-Darstellung. 
4. Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 
4.1 Landesplanerische Vorgaben  
Die im aktuellen Landesentwicklungsplan NRW (ab 06. August 2019) formulierten Ziele und 
Grundsätze sind: 
Siedlungsraum und Freiraum 
Ziel 2-3: "(…) Die Siedlungsentwicklung der Gemeinden vollzieht sich innerhalb der regional-
planerisch festgelegten Siedlungsbereiche. Die Siedlungsentwicklung der Gemeinden hat sich 
innerhalb des Siedlungsraumes bedarfsgerecht, nachhaltig und umweltverträglich zu vollzie-
hen. 
Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung 
Ziel 6.1-1: "Die Siedlungsentwicklung ist flächensparend und bedarfsgerecht an der Bevölke-
rungsentwicklung, der Entwicklung der Wirtschaft, den vorhandenen Infrastrukturen sowie den 
naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Entwicklungspotenzialen auszurichten. Die Regi-
onalplanung legt bedarfsgerecht Allgemeine Siedlungsbereiche und Bereiche für gewerbliche 
und industrielle Nutzungen fest. (…)"

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 6 von 41 
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Leitbild "nachhaltige europäische Stadt" 
Grundsatz 6.1-5: "Die Siedlungsentwicklung soll im Sinne der "nachhaltigen europäischen 
Stadt" kompakt gestaltet werden und das jeweilige Zentrum stärken. Regional- und Bauleitpla-
nung sollen durch eine umweltverträgliche, geschlechtergerechte und siedlungsstrukturell op-
timierte Zuordnung von Wohnen, Versorgung und Arbeiten zur Verbesserung der Lebensqua-
lität und zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens beitragen. (…) Orts- und Siedlungsränder 
sollen erkennbare und raumfunktional wirksame Grenzen zum Freiraum bilden." 
Ausrichtung auf zentralörtlich bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche 
Grundsatz 6.2-1: "Die Siedlungsentwicklung in den Gemeinden soll auf solche Allgemeine 
Siedlungsbereiche ausgerichtet werden, die über ein räumlich gebündeltes Angebot an öffent-
lichen und privaten Dienstleistungs - und Versorgungseinrichtungen verfügen (zentralörtlich 
bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche)." 
4.2 Regionalplan  
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln (Bekanntmachung 
vom 21. Mai 2001) ist das Änderungsgebiet zeichnerisch als Allgemeiner Siedlungsbereich 
(ASB) mit der Überlagerung Bereich für den Grundwasser- und Gewässerschutz (BGG) fest-
gelegt. In Bereichen für den Grundwasser- und Gewässerschutz sollen Nutzungen nicht zu 
Beeinträchtigungen oder Gefährdungen der Gewässer (Grundwasser und oberirdische Ge-
wässer) und damit ihrer Nutzbarkeit für die öffentliche Wasserversorgung führen. Von der ge-
planten wohnbaulichen Nutzung ist keine dauerhafte Beeinträchtigung des Gewässerschutzes 
zu erwarten. 
Abbildung 1: Regionalplan -Ausschnitt, Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln  
Nach der Definition des Regionalplanes sollen in "Allgemeinen Siedlungsbereichen" Wohnun-
gen, Wohnfolgeeinrichtungen, wohnungsnahe Freiflächen, zentralörtliche Einrichtungen und 
sonstige Dienstleistungen sowie gewerbliche Arbeitsstätten zusammengefasst werden. 
Die beabsichtigte 230. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem Regionalplan entwi-
ckelt und befindet sich mit den Zielen der Raumordnung im Einklang.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 7 von 41 
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4.3 Landschaftsplan 
Das Änderungsgebiet des Flächennutzungsplanes liegt vollständig im Geltungsbereich des 
Landschaftsplans der Stadt Köln, der hier das Landschaftsschutzgebiet L 7 "Erholungsgebiet 
Stöckheimer Hof und Freiraum Esch/Auweiler" festsetzt. 
Schutzzwecke des LSG "Erholungsgebiet Stöckheimer Hof und Freiraum Esch/Auweiler" sind 
die  
– Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbeson-
dere die Erhaltung der noch nicht durch Kiesabbau geschädigten Landschaftsteile so-
wie die Sicherung wertvoller Sekundär-Biotope als Lebensraum gefährdeter Tier- und 
Pflanzenarten 
– die Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere im Bereich nördlich 
des Stöckheimer Hofes 
– die besondere Bedeutung für die Erholung. 
Das Änderungsgebiet ist mit dem Entwicklungsziel EZ 3 "Ausgestaltung und Entwicklung der 
Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und gliedernden und belebenden Elementen" be-
legt. Aus den Erläuterungen des Landschaftsplanes geht hervor, dass das Entwicklungsziel 
EZ 3 insbesondere Landschaftsräume im Randbereich der Stadt umfasst, in denen das Land-
schaftsbild und der Landschaftshaushalt aufgrund der vorhandenen Nutzungen verarmt ist und 
eine Verbesserung ökologischer Verhältnisse Vorrang genießt. Unter Berücksichtigung der 
landwirtschaftlichen Nutzflächen und bestehender Strukturen soll die Landschaft mit natürli-
chen Landschaftselementen erlebnisreich gegliedert und naturnah ausgestaltet werden. Dabei 
soll in Teilräumen der verarmten Landschafts- und Naturräume der Entwicklung besonderer 
Lebensstätten für die Pflanzen- und Tierwelt Vorrang eingeräumt werden. 
Mit der 230. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Landschaftspla-
nes treten gemäß § 20 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) "widersprechende Dar-
stellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten des entsprechen-
den Bebauungsplans (…) außer Kraft, soweit der Träger der Landsch aftsplanung im 
Beteiligungsverfahren diesem Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat". Im Verfahren 
zur Änderung des Flächennutzungsplans hat der Träger der Landschaftsplanung bei grund-
sätzlicher Beibehaltung des städtebaulichen Planungskonzeptes seine Zustimmung zur Aus-
dehnung der Wohnbaufläche in Aussicht gestellt. 
4.4 Wasserschutz 
Das Änderungsgebiet liegt in der Wasserschutzzone III  A des Wassereinzugsgebietes des 
Wasserwerks Weiler. 
4.5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan  
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist zur Schaffung der planungsrechtlichen Vo-
raussetzungen ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Im Parallelverfahren befindet sich 
der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" in Auf-
stellung, der rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung des Ände-
rungsbereiches einschließlich der südwestlichen Wohnbaufläche enthalten soll. Dieser Bebau-
ungsplan sieht die vorhabenbezogene Festsetzung von Wohngebäuden, eines 
Kinderspielplatzes, der Erschließungsflächen sowie Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur 
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft vor. 
4.6 Stadtentwicklungskonzept Wohnen  2014 
Das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (STEK Wohnen) vom 11. Februar 2014 formuliert 
Ziele und Leitlinien der Kölner Wohnungspolitik für eine wachsende Stadt. Auf der Grundlage 
einer Einwohnervorausberechnung wurde das Anwachsen der Einwohnerzahl bis 2020 um

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über 48.000 Personen auf rund 1.065.000 Personen angenommen und der Bedarf von 52.000 
neuen Wohnungen bis zum Jahr 2030 ermittelt. Zur Deckung des hohen Wohnungsbedarfs 
wurde abgeleitet, dass ein Fertigstellungsvolumen bis zum Jahr 2019 von 3.940 Wohneinhei-
ten pro Jahr erforderlich werden wird und ab dem Jahr 2020 von 1.270 Wohneinheiten. 
4.7 Bevölkerungsentwicklung  und Wohnraumbedarf  
Im Zeitraum zwischen 2013 und 2019 verzeichnete Köln jährlich eine steigende Bevölkerungs-
zahl. Im Jahr 2020 ging erstmals die Bevölkerungszahl leicht zurück. Hinsichtlich der Bevölke-
rungsentwicklung wurde mit einer Einwohnerzahl von 1.088.040 Personen zum 31.12.2020 
die städtische Einwohnervorausberechnung für das Jahr 2020, die dem STEK Wohnen zu-
grunde lag, um +23.000 Einwohner übertroffen. 
Abbildung 2: Kölner Statistische Nachrichten, 05.03.2021, Stadt  Köln 
 
Hinsichtlich der 
natürlichen Bevöl-
kerungsentwick-
lung verzeichnet 
Köln durch den 
Geburtenüber-
schuss ein gerin-
ges natürliches 
Bevölkerungs-
wachstum. Im 
Jahr 2020 lag das 
Wanderungssaldo 
aus Zuzügen und 
Fortzügen erstmals seit 2008 im negativen Bereich. Infolge der Corona -Pandemie sank die 
Zuwanderung nach Köln im Jahr 2020 deutlich. 
Die Zahl der privaten Haushalte lag im Jahr 2020 bei 564.973 mit durchschnittlich 1,88 Perso-
nen je Haushalt. Der Anteil der Haushalte mit Kindern lag dabei bei 18,3 %. Die Haushaltsbe-
rechnung des STEK Wohnen ging für das Jahr 2020 von 563.200 Haushalten als Grundlage 
für die Berechnung des Wohnungsneubaubedarfs aus. 
Der länger zu beobachtende Trend, dass Köln durch Wanderungsbewegungen Familien (Men-
schen zwischen 30 und unter 45 Jahren sowie Kinder) verliert, setzte sich im Jahr 2020 fort. 
Die Differenz zwischen Zu- und Fortzügen lag in dieser Gruppe bei -7.663. Die im Jahr 2020 
verzeichneten Fortzüge in Höhe von 23.864 Personen konnten nicht durch die Zuzüge ausge-
glichen werden. Dabei ist das Ausland die einzige Region, mit der Köln Zuwächse an Familien 
verzeichnen konnte (+2.535). Das Wanderungsminus mit den Köln umgebenden Gemeinden 
(Wohnungsmarktregion) erhöhte sich leicht auf -5.340 Personen der familienrelevanten Jahr-
gänge. 
 
Stadtraum 2000 2010 2015 2020 
Stadtteil Esch/Auweiler 6.643 6.443 6.701 6.986 
Stadtbezirk Chorweiler 83.292 80.188 82.653 82.464 
Stadt Köln 1.017.721  1.027.504  1.069.192  1.088.040  
Tabelle  1: Bevölkerungsentwicklung, Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 9 von 41 
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Bevölkerungsvorausberechnung bis 2040 
Nach der städtischen Bevölkerungsvorausberechnung bis 2040 werden im Jahr 2030  rund 
1.120.000 Personen mit Hauptwohnsitz in Köln leben. Damit wächst die Bevölkerungszahl im 
Vergleich zum Ausgangsjahr der Berechnung 2017 um rund 43.000 Kölnerinnen und Kölner 
(4,0%). Die Bevölkerungszunahme wird sich nach dieser Prognose in den darauffolgenden 
Jahren fortsetzen und im Berechnungsjahr 2040 1.146.000 Einwohnerinnen und Einwohner 
erreichen. (vgl. Stadt Köln, Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040, 04/2019) 
In allen neun Stadtbezirken wird bis 2030 eine Bevölkerungszunahme zu verzeichnen sein; im 
Stadtbezirk Chorweiler wird sich die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner bis zum Jahr 
2030 leicht erhöhen. 
Die Zahl der Haushalte stellt für den Wohnungsmarkt eine maßgebliche Größe dar. Ausge-
hend von der aktuellen Anzahl der Haushalte ist der stärkste relative Zuwachs bei den Zwei-
Personen-Haushalten (+12%) zu erwarten. Die Zahl der Ein-Personen-Haushalte wird um wei-
tere 6 Prozent steigen. Die Haushalte mit Kindern werden voraussichtlich von derzeit 103.932 
bis 2030 um rund 6.000 (+6 %) zunehmen und bis 2040 auf insgesamt 108.700 Haushalte 
(−1%) zurückgehen. (vgl. Stadt Köln, Wohnen in Köln. Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2019. 
Ausblick 2020, S. 25) 
Wohnraumbedarf 
Aus den statistischen Indikatoren ist ein hoher Wohnraumbedarf abzuleiten. Die Nachfrage 
von Wohnungen ist hoch und steigt weiter. Das Angebot an freiwerdenden Wohnungen und 
neu entstehenden Wohnungen ist gering. Nach dem Zensus 2011 lag die Leerstandsquote für 
den gesamten Kölner Wohnungsmarkt im Mai 2011 bei 2,5 Prozent. Die sogenannte marktak-
tive Leerstandsquote von Geschosswohnungen ist von 2,2 Prozent im Jahr 2009 auf 0,9 Pro-
zent im Jahr 2018 gesunken. Um eine angemessene Menge von Wohnungswechseln über-
haupt zu ermöglichen, muss der Wohnungsmarkt einen Leerstand von 2 bis 3 Prozent 
aufweisen. Die zugespitzte Wohnungsmarktsituation spiegelt sich zudem in den Wohnungs-
umzügen innerhalb Kölns wieder: Die innerstädtische Umzugsrate hat stark abgenommen und 
erreichte 2020 mit 60.445 Umzügen den niedrigsten Wert seit der kommunalen Gebietsreform 
1975. (vgl. Ergebnisse einer Expertenbefragung zum Wohnungsmarkt Köln, Stadt Köln 
04/2021) 
Der nach dem STEK Wohnen zwischen 2010 und 2019 anzustrebenden Neubautätigkeit von 
39.400 Wohneinheiten stehen 29.931 fertiggestellte Wohnungen in diesem Zeitraum gegen-
über (-9.469 Wohneinheiten). 2019 erreichte Köln eine Fertigstellungsquote von 2,0 Wohnun-
gen je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Im gleichen Jahr erzielte München eine Fertig-
stellungsquote von 4,5 Wohnungen/1.000 Einwohner, Berlin von 4,6 Wohnungen/1.000 
Einwohner und Hamburg von 4,9 Wohnungen/1.000 Einwohner. 
"Zur Wohnungsmarktentspannung ist in Köln viel Neubau erforderlich – mehr als sich nach 
derzeitigem Planungsstand auf den heutigen Potenzialflächen realisieren lässt. Daher gilt das 
Zwischenziel: Je mehr Neubau erreicht wird, umso besser!" (Empirica AG, Gutachten zur Er-
mittlung des künftigen Wohnungsbedarfes und der Wohnungsnachfrage in Köln bis 2040, 
Bonn, 07/2020, S. iii) 
Nachfrage nach Wohnsegmenten 
Vor dem Hintergrund einer anzunehmenden gleichbleibenden Nachfrageentwicklung in Bezug 
auf die Wohnsegmente (Ein- und Zweifamilienhaus, Geschosswohnung) geht das STEK Woh-
nen wegen der Generationenwechsel im Wohnungsbestand davon aus, dass bis 2030 quan-
titativ kein zusätzlicher Neubaubedarf für Ein- und Zweifamilienhäuser entstehe. Aufgrund der 
allgemeinen Nachfrage nach Neubauqualitäten bestehe jedoch auch weiterhin eine Nachfrage

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 10 von 41 
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nach Ein- und Zweifamilienhäusern. Daher werden insgesamt langsam sinkende Neubauzah-
len für das Segment der Ein- und Zweifamilienhäuser angenommen. (vgl. Stadt Köln, STEK 
Wohnen, 2014, S. 13/14) 
In Bezug auf den Geschosswohnungsbau wird dagegen von einer erhöhten zusätzlichen 
Nachfrage ausgegangen. Entsprechend der Annahme zur Einwohner- und Haushaltsentwick-
lung nimmt der Bedarf im Bereich der Mehrfamilienhäuser stark zu. Hinsichtlich des Mehrbe-
darfs an Wohnungen wird somit der Großteil auf das Geschosswohnungssegment entfallen. 
 Wohneinheiten in  
Zeitraum Ein- und Zwei - 
familienhäusern 
Mehrfamilien- 
häusern 
gesamt 
2010 – 2019 5.300 34.100 39.400 
2020 – 2029 4.250 8.450 12.700 
Tabelle  2: Anzustrebende Neubautätigkeit, Stadt Köln, STEK Wohnen, 2014, S. 14  
 
Das städtebauliche Planungskonzept, das dem in Aufstellung befindlichen vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan "Volkhovener Straße" zugrunde liegt, wird sowohl das Wohnsegment Ein- 
und Zweifamilienhaus als auch Geschosswohnung abdecken. Aufgrund der Stadtrandlage und 
Ortskernnähe des Änderungsgebietes des Flächennutzungsplans soll der Anteil des Wohn-
segmentes Ein- und Zweifamilienhäuser den Anteil im Wohnsegment Mehrfamilienhäuser 
überwiegen. 
4.8 Stadtstrategie "Kölner Perspektiven 2030+ " 
Das Stadtentwicklungskonzept "Kölner Perspektiven 2030+" zeigt die zukünftigen Herausfor-
derungen Kölns als wachsende Metropole auf, identifiziert zentrale Handlungserfordernisse 
der Stadtentwicklung und ist konzeptioneller Rahmen für eine strategische und nachhaltige 
Stadtentwicklung. 
Zum Ziel 3.2 "Köln sorgt für bezahlbaren Wohnraum und vielfältige Wohnformen" konkretisiert 
die Stadtstrategie: "Dies bedeutet, Wohnungen in ausreichender Zahl, in vielfältigen und finan-
zierbaren Formen und verschiedenen Größen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen, in-
klusive konkreter Angebote für Menschen mit besonderen Bedarfen und Ferne zum Woh-
nungsmarkt, zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. " (Stadt Köln, Kölner Perspektive n 
2030+, S. 99) 
Als räumlicher Entwicklungsansatz wird die Realisierung von angemessenen Dichten, Nut-
zungs- und Typologiemischungen vorgegeben, um dem Bevölkerungswachstum flächenspa-
rend zu begegnen und gleichzeitig lebendige und nachhaltige Quartiere entwickeln zu können. 
Der Escher Stadtraum ist der äußeren Stadt, das heißt dem Bereich außerhalb des Äußeren 
Grüngürtels zuzuordnen. Für die äußere Stadt wird eine "mittlere Dichte” mit einem Dichtewert 
von größer als 0,8 vorgegeben. Dieser Dichtewerte definiert das Verhältnis zwischen der Sied-
lungsfläche und der gebauten Geschossfläche. 
Ein weiterer räumlicher Entwicklungsansatz ist die "Stärkung der sozialen, kulturellen und Bil-
dungsinfrastrukturen in bestehenden und zukünftigen Quartieren". Der Fokus wird hier auf die 
dezentral verorteten Kölner Versorgungszentren gelegt, die Anker für soziale, kulturelle und 
Bildungsangebote in den Stadtteilen sind. Für den Stadtteil Esch als Teil der äußeren Stadt 
bedeutet dieser E ntwicklungsansatz, die Tragfähigkeit von Infrastruktureinrichtungen durch 
Nachverdichtungen zu erhalten oder auszubauen.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 11 von 41 
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5. Verkehr und technische Infrastruktur 
5.1 Umweltverbund  
Der Umweltverbund bezeichnet die Gruppe der umweltverträglichen Verkehrsmittel, also den 
Öffentlichen Personennahverkehr einschließlich des Schienengebundenen Personennahver-
kehrs, Rad- und Fußverkehr sowie das stationsgebundene Carsharing. 
Öffentlicher Personennahverkehr 
Der Stadtteil Esch/Auweiler wird nicht über Angebote des Schienengebundenen Personen-
nahverkehrs – das Stadtbahnnetz der Kölner Verkehrsbetriebe und das Regionalverkehrsnetz 
der Eisenbahnverkehrsunternehmen – bedient. In einer Voruntersuchung aus dem Jahr 2005 
wurde der Korridor zwischen dem bebauten Ortsrand von Esch und der BAB 57 zur Aufnahme 
einer möglichen Trasse zur Stadtbahnanbindung der Stadtteile Pesch und Esch vorgeschla-
gen. 
Aufgrund seiner Lage am Kölner Stadtrand mit geringer Siedlungs- und Bevölkerungsdichte 
bestehen im Stadtteil Esch bisher ausschließlich Angebote des Buslinienverkehrs. Das Ände-
rungsgebiet liegt im Einzugsbereich der Haltestelle "Esch Friedhof" an der Weilerstraße der 
Buslinie 126, die zwischen Chorweiler (mit Anschluss an das S-Bahnnetz und die Stadtbahn-
linie 15) und zwischen Bocklemünd (mit Anschluss an die Stadtbahnlinien 3 und 4) verkehrt 
und werktags im 30-Minuten-Takt bedient wird. In einer Entfernung von circa 400 bis 600 m 
vom Änderungsgebiet liegt die Haltestelle "Chorbuschstraße" der Buslinie 125, die zwischen 
Sinnersdorf Kirche und Weiler (mit Anschlussoption an das S -Bahnliniennetz in Longerich) 
verkehrt und werktags im 30-Minuten-Takt bedient wird. 
Fuß- und Radverkehr 
Eine Route im Radverkehrsnetz NRW führt von Chorweiler im Norden kommend über Esch in 
Fahrtrichtung Nordwesten nach Sinnersdorf und in Fahrtrichtung Südwesten nach Pulheim. 
Das Änderungsgebiet liegt in unmittelbarer Nähe zu diesem überörtlichen Radverkehrsnetz. 
Innerhalb der Ortslage Esch dominiert die Mitbenutzung des Straßennetzes durch den Rad-
verkehr. 
Das Angebot des Fahrradverleihsystems "KVB-Rad" soll ab 2021 im gesamten Stadtgebiet 
ausgebaut werden. Die Ortslage Esch ist zunächst nicht für die Einrichtung der ersten ortsfes-
ten Leihstationen vorgesehen. 
Das Änderungsgebiet mit der beabsichtigten Darstellung als Wohnbaufläche kann als sehr gut 
erschlossen für Fußgänger mit kurzen Wegen zu Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, der 
Nahversorgung und Dienstleistungen in Ortskernnähe bewertet werden. 
Carsharing 
Im Stadtteil Esch existiert bisher kein Carsharing-Angebot stationsgebundener Systeme wie 
Cambio, Flinkster oder Ford. 
5.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV)  
Der Flächennutzungsplan trifft keine Darstellungen zur internen Erschließung des Plangebie-
tes. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung soll das Änderungsgebiet ausschließlich über 
die Kreisstraße K 7 (Weilerstraße/Blockstraße) erschlossen werden. Die Weilerstraße ist Teil 
des Hauptverkehrsstraßennetzes mit Buslinienverkehr des ÖPNV; als Kreisstraße K 7 stellt 
die Weilerstraße die Verbindung zu den benachbarten Stadtteilen Chorweiler im Norden und 
Auweiler im Süden her. 
Aufgrund der bestehenden Siedlungsstrukturen geringer städtebaulicher Dichte besteht im 
Ortsteil Esch eine hohe Pkw-Abhängigkeit. Das beschränkte ÖPNV-Angebot verstärkt die Nut-
zung des Pkws als Verkehrsmittel.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 12 von 41 
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Aus den Stadtteilinformationen der Stadt Köln geht hervor, dass im Stadtteil Esch/Auweiler die 
Pkw-Dichte 594 Pkw je 1.000 Einwohner beträgt und damit oberhalb des gesamtstädtischen 
Durchschnittswertes von 437 Pkw je 1.000 Einwohner liegt. Die Privat-Pkw-Dichte bezogen 
auf die Einwohner ab 18 Jahren beträgt 693 Pkw je 1.000 Einwohner in Esch/Auweiler – zum 
Vergleich Stadt Köln gesamt: 431 Pkw je 1.000 Einwohner (Stand 31.12.2018). 
5.3 Trinkwasser, Schmutzwasser , Energieversorgung  
Die Versorgung des Änderungsgebietes ist über das vorhandene Leitungsnetz in der Weiler-
straße und Volkhovener Straße mit Strom, Gas und Wasser gesichert. 
Das Änderungsgebiet kann im Mischsystem entwässert werden. Das anfallende Schmutzwas-
ser soll in d en bestehenden Freispiegelkanal in der Weilerstraße eingeleitet, das nicht klär-
pflichtige Niederschlagswasser soll zur Versickerung gebracht werden. 
 
6. Das Änderungsgebiet im Flächennutzungsplan (FNP) 
Der Stadtteil Esch-Auweiler liegt auf einer ausgedehnten Niederterrassenfläche, die der Rhein 
vor mehr als 20.000 Jahren geschaffen hat. Esch wird von einer in Nordost-Südwest-Richtung 
verlaufenden größeren Altarmrinne durchzogen. Das Änderungsgebiet wird durch seine Orts-
randlage im dörflich-suburbanen Umfeld geprägt, seinen Bezügen zum Escher Ortskern mit 
der Kirche St. Martinus, in Nachbarschaft zu den historischen Gehöften und dem Übergang 
zur freien Landschaft und in Nähe der Bundesautobahn BAB 57. 
6.1 Bestehende Nutzungen  
Das Änderungsgebiet ist unbebaut, es handelt sich um eine intensiv landwirtschaftlich ge-
nutzte Ackerfläche. Im Nordosten grenzt das Änderungsgebiet an eine Ackerfläche, die bis zur 
Bundesautobahn BAB 57 in einer Entfernung von circa 220 m reicht. Die Volkhovener Straße 
bildet den südlichen Fluchtpunkt des Änderungsgebietes; südlich der Volkhovener Straße liegt 
die Siedlung "Am Kölner Weg", eine zweigeschossige Reihenhausbebauung. Am Siedlungs-
rand geht die Volkhovener Straße in östlicher Richtung zur freien Landschaft in einen Feldweg 
über. Die Bebauung südwestlich des Änderungsbereiches im Dreieck zwischen Weilerstraße 
und Volkhovener Straße geht auf eine ehemalige Gutsanlage zurück. Sowohl unmittelbar an 
der Weilerstraße als auch der Volkhovener Straße fanden in den letzten Jahren städtebauliche 
Nachverdichtung durch Wohnungsbau statt. Westlich des Änderungsgebietes liegt der histori-
sche Ortskern von Esch. 
Im Nahbereich des Änderungsgebietes befinden sich wohnbezogene Infrastruktureinrichtun-
gen wie Kindergärten und eine Grundschule (GGS Martinusstraße). Die Nahversorgung mit 
Waren des täglichen Bedarfs  ist durch Ein richtungen an der Weilerstraße/Ecke Frohnhof-
straße in fußläufiger Nähe zum Änderungsgebiet derzeit gesichert. 
6.2 Bisherige Darstellung 
Der seit 1982 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Köln stellt das Änderungsgebiet als 
"Fläche für die Landwirtschaft" dar. Südwestlich grenzt an das Gebiet der 230. Änderung des 
Flächennutzungsplans Wohnbaufläche.

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Abbildung 3: Bisherige und beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans  
6.3 Beabsichtigte Darstellung  
Innerhalb des Änderungsgebietes soll der Flächennutzungsplan zukünftig Wohnbaufläche (W) 
darstellen, um zur Deckung des erhöhten Wohnbedarfs beizutragen. Der Flächennutzungs-
plan soll zum in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Volkhovener 
Straße in Köln-Esch/Auweiler" im Parallelverfahren nach § 8 Absatz 3 BauGB geändert wer-
den. 
6.4 Standortwahl der Bebauu ng 
Das Gebiet der 230. Änderung des Flächennutzungsplans ist in der Zielkarte Wohnen der 
Stadtstrategie "Kölner Perspektiven 2030+" als Entwicklungsfläche "Wohnbaupotenziale inkl. 
Mischnutzung" enthalten. In den Zielkarten des Kölner Stadtentwicklungskonzeptes wird dar-
gestellt, wie und durch welche Maßnahmen die Zielsetzungen aus dem Zielgerüst, die Hand-
lungsempfehlungen sowie die räumlichen Entwicklungsansätze umgesetzt werden können. 
Dem Escher Siedlungsraum ist als strategische Empfehlung eine mittlere Dichte – Verhältnis 
gebaute Geschossfläche zu Siedlungsfläche höher als 0,8 zugeordnet. Eine darüber hinaus-
gehende Siedlungsentwicklung in Esch wird unter den Vorbehalt einer ÖPNV -Anbindung – 
hier die Schaffung eines schienengebundenen Nahverkehrsangebotes – und den Vorbehalt 
einer Zentren-Entwicklung gestellt. 
Städtebauliches Ziel ist, im Änderungsgebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für 
eine Wohnbebauung zwischen der Weilerstraße und Volkhovener Straße zu schaffen. Sowohl 
auf der bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche und innerhalb des Än-
derungsgebietes mit der beabsichtigten Darstellung Wohnbaufläche (W) soll eine Wohnbe-
bauung mit 50 bis 60 Wohneinheiten errichtet werden. Die ARGE Rolf Kloubert/Bohsem Bau-
träger GmbH (Vorhabenträgerin) verpflichtet sich: 
a) mindestens 30 % der Geschossfläche für Wohnzwecke im öffentlich geförderten Woh-
nungsbau innerhalb des Plangebietes zu errichten, 
b) eine öffentliche Spielfläche nach den Vorgaben der Stadt Köln innerhalb des Plange-
bietes herzustellen (mindestens 500 m²), 
c) zur Durchführung und Unterhaltung von Ausgleichsmaßnahmen, 
d) zur Durchführung von ursächlichen Erschließungsmaßnahmen und 
e) zur Ablösung des Mehrbedarfs einer öffentlichen Grünfläche.

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7. Auswirkungen der Planänderung 
Für das Änderungsgebiet wird eine landwirtschaftliche Fläche zur Wohnbaulandentwicklung 
in Anspruch genommen, die im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Re-
gion Köln als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt ist. 
Die für den Ackerbau genutzte Landwirtschaftsfläche wird bereits an zwei Seiten von (teils 
zukünftigen) Siedlungsrändern begrenzt und ist durch ihre Lage an der Weilerstraße und Volk-
hovener Straße bereits erschlossen. Durch die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Flä-
che kann der Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen in zentraler Ortskernlage mit vergleichs-
weise guter Infrastrukturausstattung gedeckt und dem Bedarf an zusätzlichen 
Wohnbauflächen gefolgt werden. Zugleich ist mit der Siedlungsflächenentwicklung eine behut-
same Ortsrandabrundung von Esch beabsichtigt. 
Für die 230. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 
Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a 
BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse w erden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB 
dargestellt. Die Beschreibung und Bewertung der Umweltschutzgüter sowie die Ergebnisse 
der naturschutzrechtlichen Eingriffsbilanzierung erfolgen im Umweltbericht. 
 
8. Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz nach § 1a Absatz 2 BauGB 
Die Stadt Köln wurde im Zusammenhang mit der am 01.07.2020 in Kraft getretenen Mieter-
schutzverordnung (MietSchVO NRW) als eine von insgesamt 18 Städten und Gemeinden mit 
einem angespannten Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen identifiziert (vgl. empirica AG, 
Identifizierung von angespannten Wohnungsmärkten in Nordrhein -Westfalen, Berlin, März 
2020). Die überdurchschnittliche Mietbelastung innerhalb Kölns ist eine Folge von Wohnraum-
verknappung. Der Wohnraummangellage ist daher durch eine Verbreiterung des Wohnungs-
angebotes in allen Wohnungssegmenten im freifinanzierten und im öffentlich geförderten 
(Miet-)Wohnungsbau sowie beim selbstgenutzten Wohneigentum entgegen zu wirken. Grund-
voraussetzung für die Erhöhung des Wohnungsbauvolumens ist die Verfügbarkeit von tatsäch-
lich bebaubarem Land. 
Nach einer vom Land NRW eingeführten Bedarfsberechnungsmethode wurden für die Stadt 
Köln noch circa 1.500 ha zusätzliche Wohnflächen nach Abzug vorhandener Flächenreserven 
auf der Basis der Bevölkerungsprognose für das Jahr 2030 ermittelt. Nach einer Bevölkerungs-
prognose bis zum Jahr 2040 von IT.NRW sind die Wachstumserwartungen für die Stadt Köln 
von zuvor gut 10 % auf fast 20 % gestiegen. Der Bedarf zusätzlicher Wohnbauflächen über 
die vorhandenen Reserven hinaus ist dadurch nachgewiesen. Aufgrund dieser immensen Be-
darfszahlen lastet auf der Bereitstellung von neuem Wohnraum im Stadtgebiet Köln ein hoher 
Realisierungsdruck, der es erforderlich macht, neue Wohnbauflächen – auch in kleinem Maß-
stab – an geeigneter Stelle zügig zu entwickeln. Im STEK Wohnen wurde ermittelt, welche 
Wohnbaureserveflächen im Stadtgebiet, für die noch keine Baureife, das heißt Planungsrecht 
und gesicherte Erschließung, vorliegt, als Ressourcen vorhanden sind. Das Änderungsgebiet 
an der Volkhovener Straße ist eine solche Wohnbaureservefläche. 
Die beabsichtigte Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Nutzfläche ist daher trotz stadt-
weiter Flächenaktivierung durch Maßnahmen der Innenentwicklung, Nutzung von Baulücken 
und Generationenwechsel im Bestand erforderlich, um der prognostizierten Unterdeckung von 
rund 17.000 WE bis 2029 Entwicklungspotenziale zur Deckung des Wohnraumbedarfs in der 
weiter wachsenden Stadt entgegen zu setzen.

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Unter Berücksichtigung eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und landwirtschaft-
licher Belange stellt das Änderungsgebiet ein Flächenpotential dar, das eine maßvolle Arron-
dierung und gleichzeitig die bessere Nutzung der bestehenden technischen und sozialen Inf-
rastruktur zum Ziel hat. Die beabsichtigte kleinflächige Wohnbauflächenerweiterung entspricht 
einer Fortentwicklung des Ortsteils Esch durch eine kleinteilige Siedlungsentwicklung in Orts-
kernnähe unter Einbindung des neu entstehenden Wohnquartiers mit einer geringen Anzahl 
von Wohneinheiten in den städtebaulichen Zusammenhang. 
Die vorgesehene Siedlungsentwicklung ist bedarfsgerecht an der Bevölkerungsentwicklung 
und der vergleichsweiten guten Infrastrukturausstattung Eschs orientiert und darauf ausge-
richtet, bestehende Infrastrukturangebote im Stadtteil zu stärken. Aufgrund des hohen Wohn-
raumbedarfs sind Wohnbauflächenpotentiale des wirksamen Flächennutzungsplanes und 
Wohnungsbaupotenzialflächen der Innenentwicklung nicht mehr ausreichend, der ho hen 
Nachfrage gerecht zu werden. Daher besteht die Notwendigkeit, die landwirtschaftliche Nutz-
fläche innerhalb des Änderungsgebietes für Wohnzwecke zu beanspruchen. 
 
9. Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB 
A Einleitung 
Die ARGE Rolf Kloubert/Bohsem Bauträger GmbH plant eine Erweiterung der Wohnbebauung 
auf einer Ackerfläche am Siedlungsrand von Köln-Esch/Auweiler zwischen der Weilerstraße 
und der Volkhovener Straße (Außenbereich). Diese Wohnbaulandentwicklung entspricht in 
den Grundzügen den Darstellungen des Flächennutzungsplans, überschreitet jedoch nach 
Nordosten um rund 0,4 ha die im Flächennutzungsplan dargestellte "Wohnbaufläche". Für den 
Überschreitungsbereich der zur Bebauung vorgesehenen Fläche stellt der Flächennutzungs-
plan Fläche für die Landwirtschaft dar. Die Entwicklung zusätzlicher Wohnbaufläche im Über-
schneidungsbereich widerspräche zudem den Vorgaben des Landschaftsplanes, der hier das 
Landschaftsschutzgebiet L7 "Erholungsgebiet Stöckheimer Hof und Freiraum Esch/Auweiler" 
festsetzt. 
Die Realisierung des städtebaulichen Planungskonzeptes, dass dem in Aufstellung befindli-
chen Bebauungsplan "Volkhovener Straße" zugrunde liegt, erfordert die 230. Änderung des 
Flächennutzungsplanes (FNP). Das Änderungsgebiet erstreckt sich über eine Teilfläche des 
Flurstücks 528 der Gemarkung Esch, Flur 2. 
Bei der Aufstellung des vorbereitenden Bauleitplans (Flächennutzungsplan) wird eine Umwelt-
prüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach §1 Absatz 6 Num-
mer 7 und §1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in dem vorliegenden Umweltbe-
richt gemäß §  2a BauGB und der Anlage  1 zum BauGB dargestellt. Inhalt und 
Detaillierungsgrad des Umweltberichtes beschränken sich auf einen dem Projekt angemesse-
nen Umfang. 
9.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplans  
Gegenstand der 230. Flächennutzungsplanänderung ist der Bereich für den Wohngebäude im 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt werden sollen und die im Flächennutzungs-
plan innerhalb der bisherigen Darstellung 'Fläche für die Landwirtschaft‘ liegen. 
Ziel der 230. Flächennutzungsplanänderung ist, die Wohnbaufläche am nordöstlichsten E-
scher Ortsrand zu erweitern, um dem hohen Wohnraumbedarf in Köln gerecht zu werden. 
Beabsichtigt ist daher, die bestehende Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohn-
baufläche" zu ändern. Die Flächennutzungsplanänderung entspricht den Zielen der Kölner 
Stadtentwicklungspolitik, den Bedarf vorrangig über vorhandene Baulandpotentialflächen und 
in bereits erschlossenen Lagen der Stadt zu decken.

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Mit der Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB sol-
len die planerischen Voraussetzungen zur Umsetzung dieser Ziele geschaffen werden, so 
dass der in Aufstellung befindliche vorhabenbezogene Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel 
"Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" aus den künftigen Darstellungen des Flächennut-
zungsplanes entwickelt werden kann. 
9.2 Bedarf an Grund und Boden  
Insgesamt sind folgende Flächennutzungen und -anteile vorgesehen: 
Art der Darstellung  
gem. FNP 
bisherige FNP-Dar-
stellung 
künftige FNP -
Darstellung 
Änderung 
 ha % ha % ha 
Fläche für die Landwirt-
schaft 
0,4 100 0 0 - 0,4 
Wohnbaufläche  0 0 0,4 100 +0,4 
Summe (gerundet) 0,4 100 0,4 100 0 
Tabelle 4: Fläc heninanspruchnahme 
 
9.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen festgelegten Ziele des 
Umweltschutzes 
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Er-
lasse, Verwaltungsvorschriften und 'Technischen Anleitungen' zugrunde gelegt, die für die je-
weiligen Schutzgüter in Bauleitplan-Verfahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finden 
sich im Wesentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG, 
Luftreinhalteplanung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen, dem Bundesnaturschutzge-
setz (BNatSchG – Arten-, Landschafts- und Biotopschutz), dem Bundesbodenschutzgesetz 
(BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen) 
und seiner Verordnung, dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie dem Denkmalschutzge-
setz (DSchG). Auf Landeseben greifen weitere Regelungen wie die Geruchsrichtlinie Nord-
rhein-Westfalen (GIRL – Beurteilung von Gerüchen), das Landeswassergesetz Nordrhein-
Westfalen (LWG NRW – Schutz des Grundwasserdargebotes) sowie Verordnungen auf Ebene 
der Bezirksregierungen wie Wasserschutzzonen-Verordnungen und der Luftreinhalteplan.  
Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt 
Köln berücksichtigt. Die Ziele des Umweltschutzes werden bei der Beschreibung und Bewer-
tung der einzelnen Schutzgüter näher beschrieben. 
 
Umweltbelange Fachgesetze / Vor-
schriften 
Ziele des Umweltschutzes 
Gebiete von gemein-
schaftlicher Bedeutung 
/ europäische Vogel-
schutzgebiete 
BNatSchG, FFH-RL Schutz prioritärer 
Arten, Beachtung 
der Schutzziele 
Landschaft 
Landschaftsplan 
BauGB, BNatSchG, 
DSchG; LNatSchG NRW  
Schutzziele der LP-Schutz-
ausweisung, Entwicklungs-
ziele umsetzen;  
Schutz, Pflege und Entwick-
lung der Vielfalt, Eigenart, 
Schönheit und Erholungs-
wert von Natur und Land-
schaft

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Pflanzen BNatSchG, LNatSchG 
NRW, Baumschutzsat-
zung Stadt Köln 
Schutz, Erhalt und Weiter-
entwicklung geschützter Bio-
tope und Naturbestände, 
Vermeidung von Eingriffen;  
Tiere BauGB, BNatSchG, FFH-
RL, VS-RL, LNatSchG 
NRW 
Vermeidung Verschlechte-
rung Erhaltungszustand; 
Schutz wild lebender Tiere 
und Lebensgemeinschaften, 
Vermeidung Tötung (Tö-
tungsverbot)  
Biologische Vielfalt BauGB, BNatSchG, FFH-
RL, VS-RL, LNatSchG 
NRW 
Erhalt wildlebender Tier - und 
Pflanzenarten, Erhalt von Le-
bensräumen, Stärkung der 
Biotopvernetzung, Entwick-
lung und Wiederherstellung 
der Tier- und Pflanzenwelt 
z.B. bei Eingriffen; Schutz 
der natürlichen Lebens-
grundlagen  
Eingriff/Ausgleich Baugesetzbuch, 
LNatSchG NRW 
Ausgleich von Eingriffen in 
den Naturhaushalt; Aus-
gleich bzw. Ersatzmaßnah-
men nachhaltig und standort-
gerecht 
Landschaft/Ortsbild Baugesetzbuch, 
LNatSchG NRW 
Ausgleich von Eingriffen in 
das Landschaftsbild; Wah-
rung und Entwicklung der 
Vielfalt, Eigenart, Schönheit 
und dem Erholungswert von 
Landschaft - und Ortsbild; 
Wahrung des Charakters der 
Kulturlandschaft  
Boden BauGB; BBoSchG, 
BBoSchV, LBoSchG 
NRW 
sparsamer Umgang mit 
Grund und Boden, Innenent-
wicklung;  
Entsiegelung; Sicherung und 
Entwicklung von Bodenfunk-
tionen, Abwendung schädli-
cher Bodenveränderungen 
und Einträge, 
Oberflächenwasser  WHG, Wasserrahmen-
richtlinie, HWRM-RL 
naturnahe Gestaltung von 
Fließgewässern; Reinhal-
tung, Schutz und Pflege von 
Gewässern; Deckung Was-
serbedarf; Vermeidung ne-
gativer Veränderungen; Sa-
nierung; naturnaher Aus- 
bzw. Rückbau  
Grundwasser WHG, Landeswasserge-
setz NW, Wasserschutz-
zonen-Verordnung 
Versickerung von Nieder-
schlagswasser, Berücksichti-
gung der Ge- und Verbote; 
Vermeidung von Einträgen; 
Grundwasserneubildung er-
halten und verbessern  
Klima, Kaltluft/Ventila-
tion 
Klimaschutzgesetz NRW, 
Klimaanpassungsgesetz 
NRW, Klimaschutzkon-
zept Köln 
BNatSchG, LNatSchG, 
NRW, BWaldG, LFoG 
NRW 
Vermeidung bioklimatisch 
belasteter Wohngebiete, Er-
halt bioklimatischer Entlas-
tungsbereiche und Bereiche 
mit Kaltluftentstehung; Erhalt 
und Planung von Frischluft-
zufuhr durch Grünflächen;

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Verbesserung des Mikrokli-
mas durch Baumpflanzun-
gen und Grünflächen; Maß-
nahmen zur 
Klimawandelanpassung  
Luftschadstoffe – Emis-
sionen/Immissionen 
Bundesimmissions-
schutzgesetz; BauGB, 
39. BImSchV, TA Luft; 
Zielwerte der LAI 
Schaffung und Erhalt gesun-
der Wohn- und Arbeitsver-
hältnisse; Vermeiden von 
Emissionen und Konflikten; 
Erhalt und Verbesserung der 
Luftgüte; Einhaltung Grenz-
werte der 39. BImSchV 
Erhaltung der bestmög-
lichen Luftqualität in 
Gebieten, in denen die 
durch Rechtsverord-
nung zur Er-füllung von 
bindenden Beschlüs-
sen der Europäischen 
Gemeinschaft festge-
legten Immissions-
grenzwerte nicht über-
schritten werden 
BauGB; Bundesimmissi-
onsschutz -gesetz, Luft-
reinhalteplan Köln  
Einhaltung Grenzwerte der 
39. BImSchV 
Vermeidung von Emis-
sionen (nicht 
Lärm/Luft, insbeson-
dere Licht, Gerüche), 
sachgerechter Umgang 
mit Abfällen und Ab-
wässern  
Bundesimmissions-
schutz-gesetz; Lichter-
lass NW; LAI Hinweise; 
GIRL; LWG NRW;  
Vermeidung von Emissio-
nen; Konfliktbewältig ung; Si-
cherstellung der sach - und 
fachgerechten Entsorgung  
Erneuerbare Ener-
gien/Energieeffizienz 
BauGB; Beschluss Stadt-
entwicklungs -ausschuss 
zur solaren Optimierung; 
Beschluss des Rates der 
Stadt Köln zur Klimaneut-
ralität bis 2035 aus 
24.06.2021, EEG, DIN 
5034 bzw. 17037; Ener-
gieeinsparVO 
Energieeffizient Planen, CO2 
Reduktion  
Lärm Bundesimmissions-
schutz-gesetz; TA Lärm; 
DIN 4109; DIN 18005; 
DIN 45691; 6. BImSchV; 
Freizeitlärmerlass; 18. 
BImSchV, BauGB 
Einhaltung der Orientie-
rungs -, Richt- und Grenz-
werte; Konfliktvermeidung 
durch Planung; Trennungs-
grundsatz;  
Einhalt und Sicherung ge-
sunder Wohn - und Arbeits-
verhältnisse  
Altlasten BauGB; BBoSchG, 
BBoSchV, LBoSchG 
NRW, LAWA-Richtlinie, 
LAGA Anforderungen 
Vermeidung von Gefährdung 
durch die Wirkpfade Boden-
Mensch, Boden -Luft, Boden-
Grundwasser; Sanierung;  
Erschütterungen Bundesimmissions-
schutz-gesetz; Abstands-
erlass; DIN 4150 Teil 1 
und 2 
Einhaltung der Werte der 
DIN 4150 Teil 2; Konfliktver-
meidung  
 
 
Gefahrenschutz: 
- Hochwasserschutz 
 
 
 
WHG, LWG NRW, 
HWRW-RL; Hochwasser-
schutzG II 
 
 
Hochwassersichere Bauge-
biete

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- Störfallrecht 
 
 
- Magnetfeldbe-
lastung  
 
- Starkregenvor-
sorge  
 
Seveso-III-Richtlinie; 
KAS-18, BImSchG; 12. 
BImSchV 
 
Bundesimmissions-
schutz-gesetz, Abstands-
erlass NW, städtischer 
Vorsorgewert  
 
WHG 
Einhaltung von Achtungs- 
und angemessenen Sicher-
heitsabständen  
Einhaltung ausreichender 
Abstände zu sensiblen Nut-
zungen 
Ableitung von Oberflächen-
wasser  
Kultur- und sonstige 
Sachgüter 
BauGB, Denkmalschutz-
gesetz; BNatSchG 
Vermeidung der Beeinträch-
tigung von Bau,- Klein und 
Bodendenkmälern; Natur-
denkmalen  
 
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan-Än-
derungen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu er-
warten. Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt.

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B  Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen  
 
9.4 Grundlagen  
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formu-
lierung in § 2 Absatz 4 Satz 3 BauGB an den Darstellungen des Flächennutzungsplanes "Volk-
hovener Straße". Geprüft wird, welche erheblichen Auswirkungen durch die Änderung des 
Flächennutzungsplanes auf die Umweltbelange entstehen können und welche Einwirkungen 
auf die geplanten Nutzungen im Änderungsbereich aus der Umgebung erheblich einwirken 
können. Hierzu werden vernünftigerweise regelmäßig bzw. dauerhaft erhebliche anzuneh-
mende Einwirkungen geprüft, nicht jedoch außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereig-
nisse. 
Es werden durch die Umsetzung der Planung keine Techniken oder Stoffe eingesetzt und 
verwendet, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen werden. 
Weiterhin werden bei Vorliegen mehrerer Planungen in räumlicher Nähe kumulierende Um-
weltauswirkungen beschrieben. 
Die 230. FNP-Änderung wird parallel zum Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel "Volkhovener 
Straße in Köln-Esch/Auweiler" durchgeführt. Der Geltungsbereich der 230. FNP-Änderung be-
findet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans "Volkhovener Straße in Köln-
Esch/Auweiler". Im Zuge der Abschichtung wird in diesem FNP-Änderungsverfahren auf Um-
weltuntersuchungen zurückgegriffen, die im Rahmen der Umweltprüfung zum parallel in Auf-
stellung befindlichen Bebauungsplan "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" erstellt wur-
den. Ebenso wird, soweit erforderlich, auf Vermeidungs -/Minderungs- und 
Ausgleichsmaßnahmen hingewiesen, die im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens "Volk-
hovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" gesichert werden. 
9.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario)  
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist der Änderungsbereich als Fläche für die Landwirt-
schaft dargestellt und liegt demnach im Außenbereich. Das Gebiet liegt innerhalb des Gel-
tungsbereiches des Landschaftsplanes und steht unter Landschaftsschutz. In der Festset-
zungskarte sind im Änderungsbereich keine Entwicklungs -, Pflege - und 
Erschließungsmaßnahmen vorgesehen. 
Die Ackerfläche wird derzeitig konventionell bewirtschaftet mit Anbau von Zuckerrüben und 
Getreide im Wechsel.  
9.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)  
Für die Nullvariante wird angenommen, dass die Planung nicht durchgeführt wird und nach 
aktuellem Planungsrecht die heutige Nutzung fortgeführt wird. Die Fläche würde somit weiter-
hin intensiv landwirtschaftlich bewirtschaftet werden. Auf der Fläche sind keine Maßnahmen 
nach dem Landschaftsplan der Stadt Köln oder sonstigen Verbesserungen des Naturschutzes 
geplant. Nach der Entwicklungskarte wird das Entwicklungsziel 'Ausgestaltung und Entwick-
lung der Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und gliedernden und belebenden Elemen-
ten' im Landschaftsschutzgebiet 'Erholungsgebiet Stöckheimer Hof und Freiraum Esch / Au-
weiler') beschrieben. Eine Konkretisierung dieser Ziele innerhalb des Änderungsgebietes liegt 
nicht vor. Eingriffe in Natur und Landschaft entstehen durch die derzeitige ordnungsgemäße 
Landwirtschaft nicht. 
 
9.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung  
Im Änderungsbereich des Flächennutzungsplans ist auf der derzeitigen Ackerfläche Wohnbe-
bauung geplant in Abrundung einer im FNP bereits dargestellten, aber noch nicht entwickelten 
Wohnbaufläche. Die Umsetzung der Planung führt zu einem Verlust von 0,4 ha Ackerfläche

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am nordöstlichen Ortsrand von Esch. In Folge der geplanten Bebauung wird sich der Flächen-
versiegelungsanteil erhöhen. 
 
9.5 Umweltbela nge gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j  
und § 1a BauGB 
Im Folgenden werden die Umweltauswirkungen der einzelnen Schutzgüter mit den Angaben 
zum Bestand, der Prognose und der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum 
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen beschrieben und bewertet. 
 
9.5.1 Tiere  
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, Landnaturschutzgesetz NRW 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Der Änderungsbereich am östlichen Rand von Köln-Esch wird derzeitig konventionell, land-
wirtschaftlich genutzt. Auf der bis zur Autobahn A 57 bewirtschafteten Ackerfläche werden Zu-
ckerrüben und Getreide im Wechsel angebaut.  
In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln wurden aufgrund des mög-
lichen Vorkommens gefährdeter Feldvögel im Änderungsbereich und der näheren Umgebung 
avifaunistische Kartierungen (RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, 2019a) durchge-
führt. Die Untersuchungen an 10 Terminen von Mitte März bis Anfang Juli 2019 ergaben den 
Nachweis von insgesamt 23 Vogelarten, die aber nicht im Änderungsgebiet brüten. 2 Arten in 
NRW werden als planungsrelevant eingestuft (Mehlschwalbe, Mäusebussard). Eine weitere 
Vogelart ist nach der Roten Liste  NRW 2016 als zumindest regional bedro ht anzusehen 
(Haussperling). Mehlschwalbe und Haussperling brüten in den Gebäuden an der Weilerstraße 
und der Volkhovener Straße. 
Innerhalb des Änderungsbereiches wurden keine Niststätten von typischen Feldvögeln, wie 
die Feldlerche, Kiebitz oder Rebhuhn, angetroffen. Auch auf den angrenzenden Ackerflächen, 
südlich und nördlich der Fläche konnten ebenfalls keine Feldvögel festgestellt werden. In der 
Gehölzhecke an der Autobahn, östlich des Änderungsbereiches, wurden 3 Vogelarten nach-
gewiesen (Heckenbraunelle, Amsel und Mönchsgrasmücke). Die geringe Artenvielfalt ist mit 
hoher Wahrscheinlichkeit auf die hohe Lärmemission durch den Straßenverkehr zurückzufüh-
ren. Zu den Nahrungsgästen im Änderungsgebiet zählen Mäusebussard, Mehlschwalbe und 
Mauersegler. 
Nach fachlicher Einschätzung kommen auf der Fläche des Änderungsgebietes keine beson-
ders oder streng geschützten Tierarten vor. Die Fläche weist keine Habitateigenschaften für 
Fledermäuse, Amphibien und Reptilien auf. Die Artenvielfalt der Insekten ist aufgrund der in-
tensiven Bewirtschaftung und der schmalen Randstreifen mit wenigen krautigen Pflanzen stark 
eingeschränkt. Während der faunistischen Untersuchungen wurden auch keine Feldhasen 
festgestellt. Die Dichte von Feldmausbauten und Insektenarten an den Ackerrändern war sehr 
gering. Insgesamt betrachtet weist das Änderungsgebiet keine we rtgebenden Tierlebens-
räume auf. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung würde sich bei Beibehaltung der intensiven landwirtschaft-
lichen Nutzung keine Änderung des derzeitigen geringen Tierbestandes ergeben.

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Auf der Fläche sind keine Maßnahmen nach dem Landschaftsplan der Stadt Köln oder sons-
tigen Verbesserungen des Naturschutzes geplant. Nach der Entwicklungskarte wird das Ent-
wicklungsziel 'Ausgestaltung und Entwicklung der Landschaft mit naturnahen Lebensräumen 
und gliedernden und belebenden Elementen' im Landschaftsschutzgebiet "Erholungsgebiet 
Stöckheimer Hof und Freiraum Esch/Auweiler"). Eine Konkretisierung dieser Ziele innerhalb 
des Änderungsgebietes liegt nicht vor.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
In Folge der geplanten Bebauung der Fläche des Änderungsbereiches gehen nach den Er-
kenntnissen der Untersuchungen des Tierbestandes keine Lebensräume planungsrelevanter 
Tierarten verloren. Es werden weder Brutreviere von Feldvögeln zerstört, noch sind Störwir-
kungen erkennbar. Nach den avifaunistischen Untersuchungen (RMP Stephan Lenzen Land-
schaftsarchitekten, 2019a) kommen im weiteren Umfeld des Änderungsgebietes weder Feld-
lerche noch Rebhuhn vor. 
Die in der Umgebung vorkommenden Vogela rten des Siedlungsraumes, wie zum Beispiel  
Mehlschwalbe und Haussperling, werden durch die Erweiterung der Wohnbebauung voraus-
sichtlich nicht beeinträchtigt. Die Nahrungslebensräume für diese Arten bleiben in der Umge-
bung grundsätzlich bestehen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen: 
Die Rodung von Gehölzen in der Nachbarschaft (außerhalb des Änderungsgebietes) ist ge-
mäß den Bestimmungen des §  39 Absatz 5 BNatSchG (allgemeiner Schutz wild lebender 
Tiere) grundsätzlich in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten. 
Zur Vermeidung des Vogelschlagrisikos an den Neubauten ist der von der Schweizerischen 
Vogelwarte Sempach herausgegebene Leitfaden "Vogelfreundliches Bauen mit Glas und 
Licht" (2012) zu beachten. 
Bewertung: 
Nach den Erkenntnissen der Untersuchungen des Tierbestandes und der Beurteilung der Wir-
kungen sind in Folge der 230. Änderung des Flächennutzungsplanes keine erheblichen Um-
weltauswirkungen auf Tierlebensräume zu erwarten. Die Ackerfläche weist keine Brutlebens-
räume planungsrelevanter Feldvogelarten auf. 
 
9.5.2 Pflanzen  
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, Landesnaturschutzgesetz NRW  Baum-
schutzsatzung Stadt Köln 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Beim Änderungsgebiet handelt es sich um eine intensiv landwirtschaftlich genutzte Ackerflä-
che (RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, 2019b). Die Artenvielfalt an Pflanzen ist 
aufgrund der intensiven Bewirtschaftung in Randlage zur Bebauung gering. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Ohne die derzeitige P lanung würde die Fläche weiterhin intensiv landwirtschaftlich  bewirt-
schaftet. Im Landschaftsplan sind auf der unter Landschaftsschutz stehenden Änderungsge-
bietsfläche nach der Festsetzungskarte keine Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaß-
nahmen vorgesehen.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 23 von 41 
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Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Die geplante Wohnbebauung führt zu einem vollständigen Verlust der intensiv genutzten 
Ackerfläche. Wertvolle Biotoptypen und Lebensräume sind nicht betroffen. Die 230. Flächen-
nutzungsplanänderung führt zu geringen, ausgleichbaren Beeinträchtigungen von Tier- und 
Pflanzenlebensräumen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen: 
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden Maßnahmen zur Verminderung und Ver-
meidung negativer Umweltauswirkungen vorgegeben. Durch Ausgleichsmaßnahmen wird sich 
der Diversität des Pflanzenbestandes deutlich erhöhen. 
Bewertung: 
Die Auswirkungen der Bebauung auf den Pflanzenbestand werden als nicht erheblich einge-
stuft. Es sind keine wertvollen Pflanzenbestände betroffen, lediglich Ansaaten einjähriger Feld-
früchte. 
 
9.5.3 Fläche  
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: § 1 BauGB 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Das Änderungsgebiet am östlichen Ortsrand von Köln-Esch zwischen Weilerstraße und Volk-
hovener Straße wird seit Jahrhunderten ackerbaulich genutzt. Die Fläche ist vollständig un-
versiegelt.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Bei Nichtdurchführung der Planung ergeben sich zukünftig keine Flächenversiegelungen, da 
die landwirtschaftliche Nutzung beibehalten wird. Eine Erhöhung des Versiegelungsanteils in 
der Umgebung von Köln-Esch ist aufgrund fehlender Planungen nicht zu erwarten.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
In Folge der geplanten Bebauung wird sich der Flächenversiegelungsanteil erhöhen.  
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen: 
Das Schutzgut Fläche zielt insbesondere auf die Reduzierung von Flächeninanspruchnahme 
für Siedlungs- und Verkehrsflächen ab. Bei der Aufstellung des Bauleitplans ist nach § 1a Ab-
satz 2 BauGB auf einen sparsamen und s chonenden Umgang mit Boden zu achten (siehe 
Vermeidungsmaßnahmen im nachfolgenden Kapitel 9.5.4 zum Sch utzgut Boden). Eine zu-
sätzliche Versiegelung der Vorgärten (vegetationsfreie, geschotterte Gärten) ist zu vermeiden. 
Bewertung: 
Mit Umsetzung einer Wohnbebauung gehen 0,4 ha Ackerland verloren und der Versiegelungs-
anteil erhöht sich. 
 
9.5.4 Auswirkungen auf den Boden 
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: § 1a BauGB, BBodSchG, BBodSchV, LBodSchG NRW

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 24 von 41 
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Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Änderungsgebiet befindet sich in der linksrheinischen Niederterrasse der Köln-Bonner-
Rheinebene. Die eiszeitlichen Ablagerungen von Kiesen und Sanden in der Rheinebene wer-
den von Hochflutlehmen überlagert. Letztere werden in der Bodenkarte von Nordrhein-West-
falen (1:50.000, Blatt L 4906 Neuss, Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen, Krefeld, 
1972) als Bodentyp Parabraunerde (L4) bezeichnet. Der Lehmboden kommt in der Rhein-
ebene großflächig vor und wird aufgrund der hohen Bodenfruchtbarkeit seit Jahr hunderten 
ackerbaulich genutzt. Typisch für die Parabraunerden sind die hohe Sorptionsfähigkeit und die 
hohe bis mittlere nutzbare Wasserkapazität. Der Boden wird hinsichtlich seiner Schutzwürdig-
keit vom Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen nicht bewertet. 
Im Geotechnischen Bericht (Kramm Ingenieure GmbH & Co. KG, 2019) wird der Bodenaufbau 
nach den Erkenntnissen der Rammkern-Sondierungen detailliert beschrieben. Der Oberboden 
besteht aus einer zwischen ca. 0,5 m und 0,7 m mächtigen lehmigem Schicht, die infolge der 
landwirtschaftlichen Bearbeitung durchmischt ist (Homogenbereich A). Darunter schließt sich 
eine ca. 0,6 m und 1,0 m dicke und Lößlehmschicht an (Homogenbereich B). Ab Tiefen von 
circa 1,2 m bis 1,6 m unter Flur stehen mitteldicht gelagerte, wechselnd kiesige Sande und 
sandige Kiese eiszeitlicher Terrassenablagerungen an. Diese sind ca. 20 m bis 30 m mächtig. 
Diese Terrassensande und -kiese sind gut wasserdurchlässig und bilden einen wichtigen 
Grundwasserleiter (Homogenbereich C).  
Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Die ackerbauliche Nutzung des Bodens führt zu einem weitgehenden Erhalt des natürlichen 
Schichtaufbaus als auch der Bodenfunktionen. Erosionen sind jedoch bei starken Niederschlä-
gen außerhalb der Vegetationszeit möglich. Bei einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen 
Nutzung ergeben sich durch Zugaben mineralischen Düngers den Erhalt der Bodenfruchtbar-
keit. Die Aufnahme von Niederschlagswasser, das sowohl der Grundwasserspende dient, als 
auch für das Pflanzenwachstum von Bedeutung ist, ist durch diese Bewirtschaftung uneinge-
schränkt möglich.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Durch die geplante Bebauung werden sowohl der Schichtaufbau als auch die natürlichen Bo-
denfunktionen vollständig verändert. Für einen sicheren Baugrund muss der Oberboden auf-
grund seiner organischen Bestandteile im Bereich der künftigen Straßen, Wege und Gebäude 
flächig abgetragen werden. Die Lage des Erdplanums bestimmt den verdichtungsfähigen Ho-
rizont.  
Nach dem Bodengutachten wird der Homogenbereich A und B abgetragen. Diese Böden kön-
nen nicht verdichtet werden und sind dah er für den standfesten Wiedereinbau ungeeignet. 
Hingegen ist der Aushub aus dem Homogenbereich C (Terrassenkiese und -sande) sehr gut 
für einen Wiedereinbau geeignet.  
Durch die nicht reversible Veränderung der natürlichen Bodenschichtung gehen grundlegende 
Bodenfunktionen auf einer Fläche von circa 0,4 ha verloren. 
In Folge der geplanten Bebauung wird sich der Flächenversiegelungsanteil erhöhen.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen: 
Maßnahmen der Vermeidung und Minderung der Bodeneingriffe werden verbindlich im Be-
bauungsplan "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" festgesetzt. Grundsätzlich ist abge-
tragener Oberboden in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung 
zu schützen (§ 202 BauGB).

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 25 von 41 
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Bewertung: 
Die Parabraunerden im Änderungsbereich zählen zu den weitest verbreiteten Böden in der 
Köln-Bonner-Rheinebene. Nach Angaben des Geologischen Dienstes NRW liegt trotz der ho-
hen natürlichen Bodenfruchtbarkeit keine besondere Schutzwürdigkeit vor.  
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden im Änderungsgebiet werden aufgrund der Versie-
gelung und Veränderung der natürlichen Schichtung als erheblich eingestuft. 
 
9.5.5 Auswirkungen auf das Wasser  
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: WHG, LWG NRW, BNatSchG, Landesnaturschutzgesetz NRW, 
WRRL 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Innerhalb des Änderungsgebietes liegen keine Oberflächengewässer, wie Fließ- und Stillge-
wässer, vor.  
Die Kiese und Sande im Untergrund des Änderungsgebietes bilden ein bedeutsames Grund-
wasserreservoir. Nach dem geotechnischen Bericht liegt der natürliche Grundwasserspiegel 
bei circa 7,1 m bis 11,3 m unter Flur. Aufgrund der Rheinnähe korreliert die Grundwasserhöhe 
mit dem Rheinpegel. Das Grundwasser fließt in nordöstliche Richtung dem Rhein zu. 
Bei Niederschlägen kann es innerhalb der Lehmschichten der Homogenbereiche A und B zur 
Bildung von Schichtenwasser kommen. Vor allem nach intensiven Niederschlagsphasen im 
Winter bis Frühjahr kann der anstehende Lehm vollständig mit Kapillarwasser gesättigt sein 
und kein zusätzliches Niederschlagswasser aufnehmen.  
Nach der Starkregengefahrenkarte der StEB liegt für den FNP-Änderungsbereich keine Ge-
fährdung vor (StEB, o.J.). 
Die natürliche Grundwasserneubildung durch Niederschläge ist aufgrund der fehlenden Ver-
siegelungen oder Verdichtungen uneingeschränkt möglich und wird nur durch die Verduns-
tungsrate reguliert. Das Änderungsgebiet liegt außerhalb nitrataustraggefährdeter Gebiete 
nach der Düngemittelverordnung (§ 13 DÜV 2020). 
Das Änderungsgebiet liegt in der Trinkwasserschutzzone IIIA der Wassergewinnungsanlagen 
Weiler und Worringen/Langel der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Bezirksre-
gierung Köln, o.J.). 
Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Bei einer Nichtdurchführung der Planung und Beibehaltung der ordnungsgemäßen ackerbau-
lichen Nutzung des Änderungsgebietes ergeben sich keine Beeinträchtigungen des Schutz-
gutes Wasser. Die Grundwasserspende ist uneingeschränkt gegeben. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Durch die Versiegelung von 50 % der Änderungsgebietsfläche wird die natürliche Grundwas-
serspende gemindert. Da eine dezentrale Versickerung der Niederschlagswässer möglich ist, 
ergibt sich keine Änderung der Grundwassersituation im Stadtgebiet von Köln.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen: 
Nach der ordnungsbehördlichen Verordnung in der Wasserschutzzone IIIA (Bezirksregierung 
Köln, o.J.) ist das Einleiten von Abwasser jeder Art oder von wassergefährdenden Stoffen in

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 26 von 41 
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den Untergrund (z um Beispiel Versickern oder Versenken) verboten. Das Versickern von 
schwach belastetem Niederschlagswasser (zum Beispiel aus der Dachentwässerung) ist über 
eine belebte Bodenzone durch ein Mulden-Rigolen-System möglich. 
Beim Bau dürfen Recyclingbaustoffe, industrielle Nebenprodukte oder sonstige vergleichbare 
Stoffe (zum Beispiel Bauschutt) nicht verwendet werden. 
Bewertung: 
Das Bauvorhaben führt zu einer Versiegelung zumindest der Hälfte des Änderungsgebietes 
und einer dadurch bedingten Minderung der Grundwasserspende. Durch die Versickerung der 
Dachwässer und sonstigen unbelasteten Niederschlagswasser in einem Mulden-Rigolen-Sys-
tem kann ein Großteil des anfallenden Wassers dem Grundwasser wieder zugeführt werden. 
Dies wird im Bebauungsplanverfahren "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" gesichert.  
Insgesamt betrachtet führt das Bauvorhaben zu keinen erheblichen Auswirkungen auf die 
Grundwassersituation in der Umgebung.  
 
9.5.6 Auswirkungen auf die Luft  
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, 39. BImSchV, TA Luft, Abstandserlass NW, Luftrein-
halteplan für das Stadtgebiet Köln, Zweite Fortschreibung 2019 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Das Änderungsgebiet an der Volkhovener Straße befindet sich in einem ländlichen Umfeld 
innerhalb des Stadtgebietes von Köln. Schadstoffemittenten, wie Industrieanlagen, liegen in 
der näheren Umgebung nicht vor. Die Luftgüte im Änderungsgebiet ist abhängig von der Wind-
richtung und kann durch den Eintrag von Partikeln weit entfernter Industrieanlagen (z. B. 
Bayer-Werke in Leverkusen) negativ beeinflusst werden. 
Circa 250 m östlich des Änderungsgebietes befindet sich die stark befahrene Bundesautobahn 
BAB 57.  Laut der Immissionsprognose (IMA cologne GmbH, 2019) Im Bereich der geplanten 
Bebauung ergeben sich maximale Gesamt-Immissionswerte gemäß 31. BImSchV im Progno-
sejahr 2023 von 30,5 µg/m³ im Jahresmittel für NO2 bei einem Hintergrundwert von 28 µg/m³. 
20,1 µg/m³ im Jahresmittel für PM10 bei einem Hintergrundwert von 19 µg/m³ und 14,4 µg/m³ 
im Jahresmittel für PM2,5 bei einem Hintergrundwert von 14 µg/m³. 
Nach der Stellungnahme zur Verkehrsbedingten Luftschadstoffsituation sind die Grenzwerte 
der 39. BImSchV von 40 µ/m³ im Jahresmittel für NO 2 und PM10 sowie 25 µ/m³ für PM2,5 
jeweils sicher eingehalten. Gleiches gilt aufgrund von statistischen Zusammenhängen auch 
für die Grenzwerte der 39. BImSchV für die relevanten Kurzzeitwerte für NO2 bzw. PM10. 
Der ab dem Jahr 2010 gültige Grenzwert für Stickstoffdioxid (40 μg/m³ als Jahresmittelwert) 
wurde laut Luftreinhalteplan Köln (Bezirksregierung Köln, 2019)im Jahr 2016 an neun Mess-
stellen in Köln überschritten. Die Messstation am Fühlinger Weg (CHOR) lag dabei in der Nähe 
des Änderungsgebietes in ca. 2.000 m Entfernung. Im Jahr 2018 lag der Wert dort nach vor-
läufigen Ergebnissen bei 24 µg/m³. Die Ergebnisse sind allerdings aufgrund der Entfernung 
und der unterschiedlichen Bebauungssituationen nicht direkt auf das Untersuc hungsgebiet 
übertragbar.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Bei Nichtdurchführung der Planung ergeben sich voraussichtlich keine Veränderungen der 
bisherigen Grenz- und Richtwerte und damit zur Aufrechterhaltung der Gesundheit des Men-
schen.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 27 von 41 
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Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Eine Zunahme schädigender Immissionen in der Luft wird nach Durchführung der Planung 
nicht erwartet. Gemäß den vorliegenden Untersuchungen zu Luftschadstoffen und Bodenbe-
lastungen ergeben sich durch die geplante Wohnbebauung keine Überschreitungen oder Ver-
letzungen geltender Grenz- und Richtwerte zur Gesunderhaltung des Menschen. 
Die lufthygienischen Parameter werden sich durch das Vorhaben im Änderungsgebiet voraus-
sichtlich nicht erheblich verändern. Die Wohnbebauung führt zu keinen wesentlichen Schad-
stoffemissionen. In der verkehrlichen Stellungnahme  (DTV-Verkehrsconsult GmbH, 2019)  
zum Bauvorhaben, wird die Belastung durch die Zunahme des Quellverkehrs als gering ein-
gestuft. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen: 
Um Mensch und Natur vor schädlichen Wirkungen durch Luftverunreinigungen zu schützen 
und das Risiko eines Schadens so klein wie möglich zu halten, sind für einzelne Stoffe Grenz-
, Richt- oder Beurteilungswerte einzuhalten. Im vorliegenden Fall sind aufgrund des Fehlens 
an Schadstoffemittenten keine grundlegenden Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
von luftbelasteten Stoffen erforderlich. 
Bewertung: 
Nach dem Simulationsverfahren zur Berechnung der verkehrsbedingten Luftschadstoffsitua-
tion (IMA cologne GmbH, 2019) gemäß 39. BImSchV werden für den Prognose-Fall 2023 die 
Grenzwerte der 39. BImSchV für NO 2, sowie Feinstaub PM10 und PM2,5 an allen beurtei-
lungsrelevanten Stellen im Änderungsgebiet eingehalten. 
 
9.5.7 Auswirkungen auf das Klima  
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: § 1a Satz 5 BauGB, Klimaschutzgesetz NRW, Klimaanpas-
sungsgesetz NRW, Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken und Maßnahmen, die 
der Anpassung an den Klimawandel dienen (hier: Wärmebelastung) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Das Gelände östlich der Ortsteiles Köln-Esch wird nach dem Fachinformationssystem Klima-
anpassung des LANUV (LANUV, 2021).und der klimatologischen Untersuchung der Stadt Köln 
dem Klimatoptyp (LANUV, 2013 und Stadt Köln, o.J.) "Freilandklima" zugeordnet Dieses ist 
durch einen ungestörten, ausgeprägten Tagesgang von Temperatur und Feuchte bei windof-
fener Lage gekennzeichnet. 
Nach der Klimaanalysekarte des LA NUVwerden in der Nacht keine wesentlichen Kaltluft-
ströme gemessen, die zu einer Abkühlung der angrenzenden Bebauung während der heißen 
Sommermonate beitragen. Das Änderungsgebiet liegt östlich von Köln-Esch und befindet sich 
daher in Leelage zu den nächtlichen Kaltluftströmen, die von Westen in Richtung Rhein flie-
ßen. 
An heißen Sommertagen kann es in der angrenzenden Wohnbebauung an der Volkhovener 
Straße zu Wärmebelastungen kommen, die jedoch in den Nächten meist ausgeglichen wer-
den. In der Gesamtbeurteilung wird der Ackerfläche im Änderungsgebiet eine hohe thermische 
Ausgleichsfunktion zugerechnet.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 28 von 41 
STAND 28.09.2021 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Die klimatischen Verhältnisse im Änderungsgebiet werden sich bei Nichtdurchführung der Pla-
nung nicht wesentlich ändern. Entsprechend den Prognosen des Klimawandels ergeben sich 
in Zukunft grundsätzlich höhere Wärmebelastungen während des Sommers, die aber durch 
die offenen Flächen gut abgepuffert werden können.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Die geplante Bebauung führt zu einer Änderung des Klimatoptyps. Das derzeitige "Freiland-
klima" wird sich in ein "Stadtrandklima" (Stadtklima I) mit entsprechenden Auswirkungen wan-
deln. Die Wärmebelastung des Siedlungsraumes von Köln-Esch wird dadurch tendenziell zu-
nehmen. Diese Änderungen wirken sich jedoch nicht so gravierend aus, wie in den dicht 
besiedelten Teilen der Stadt Köln. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen: 
Zur Minderung der sommerlichen Wärmebelastungen ist grundsätzlich auf einen hohen Anteil 
an Grünstrukturen zu achten. Im parallel durchzuführenden Bebauungsplanverfahren "Volk-
hovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" wird Dachbegrünung des mehrgeschossigen Gebäu-
des an der Weilerstraße festgesetzt. Dies kann einen positiven Einfluss auf die lokalen klima-
tischen Bedingungen haben. 
Bewertung: 
Aufgrund der geringen Des FNP-Änderungsbereiches ergeben sich keine wesentlichen Ände-
rungen der klimatischen Bedingungen des Siedlungsraumes von Köln-Esch. Die Wärmebe-
lastung während der heißen Sommermonate wird in Köln infolge des Klimawandels generell 
zunehmen. Der Einfluss der geplanten Erweiterung der Bebauung in Esch spielt hierbei eine 
untergeordnete Rolle. Die geplante Wohnbebauung trägt aufgrund der geringen Emissionen 
zu keiner erheblichen Schädigung des Klimas oder einer Verstärkung des Klimawandels bei. 
 
9.5.8 Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge  
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: siehe Ziele des Umweltschutzes bei den einzelnen Belangen 
Bestand (derzeitigen Umweltzustand): 
Im vorliegenden Projekt stehen vor allem die Wechselbeziehungen zwischen den abiotischen 
Schutzgütern Boden, Wasser, Luft und Klima im Vordergrund, da nach den Bestandserhebun-
gen naturnahe Tier- und Pflanzenlebensräume nicht vorhanden sind. 
Die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung trägt zu einem Erhalt der Bodenstruktur und 
der Aufrechterhaltung der Grundwasserneubildung bei. Der sandig-lehmige Oberboden neigt 
zu einer geringen Staunässebildung, auch bei starken Niederschlägen. Durch das verfügbare 
kapillare Wasser und der hohen Durchwurzelungstiefe ist die Versorgung der Kulturpflanzen 
auch in trockenen Perioden gewährleistet. Das darüber hinaus anfallende Wasser kann in den 
tieferen quartären Sand- und Kiesschichten dem Grundwasser zugeführt werden. Durch die 
Verdunstung des Wassers ergeben sich positive kleinklimatische Effekte. 
Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Bei Fortführung der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung ergeben sich keine er-
kennbaren Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge zwischen den abiotischen Faktoren Boden, 
Wasser, Luft und Klima.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 29 von 41 
STAND 28.09.2021 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Die geplante Ausweisung von Wohnnutzung mit der Folge einer Bebauung führt zu einer In-
anspruchnahme von natürlichen Böden mit natürlicher Grundwasserspende. Dies hat Auswir-
kungen auf das Wirkungsgefüge der Schutzgüter Boden, Luft und Klima sowie auf Pflanzen- 
und Tierlebensräume. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen: 
Es gelten die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen der vorgenannten Schutzgüter Bo-
den, Wasser, Luft und Klima. 
Bewertung: 
In Folge der geplanten Bebauung sind aus fachlicher Sicht negative Auswirkungen auf das 
Wirkungsgefüge zwischen den abiotischen Schutzgütern erkennbar. 
 
9.5.9 Auswirkungen auf die Landschaft  
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, DSchG; LNatSchG NRW 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Das Änderungsgebiet befindet sich in dem Naturraum der linksrheinischen Mittelterrassen-
platte der Köln-Bonner-Rheinebene. Das weitgehend ebene Flusstalgelände mit seinen frucht-
baren Auenlehmböden wird seit Jahrhunderten ackerbaulich genutzt. Waldflächen sind in die-
sem Naturraum im geringen Maße vorhanden und beschränken sich auf die unwirtschaftlichen 
Standorte. So wurde der Escher Busch, ein circa 45 ha großes Wäldchen nördlich von Esch 
Mitte des 19. Jahrhunderts gerodet. 
Der Änderungsbereich stellt einen typischen Aus schnitt des ländlichen Raums der Kölner 
Rheinebene dar. Der Raum weist bis auf einem Damm geführte Autobahn keine störenden 
Bauten auf. Der östliche Ortsrand von Köln-Esch entspricht in Teilen der historischen Bebau-
ung mit Hofanlagen (Offermannsgut) und Wohnhäusern aus der Zeit des ausgehenden 19. 
Jahrhunderts. 
Das Änderungsgebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zum historischen Ortskern von Esch. 
So bildet der Friedhof der Kirche St. Martinus immer noch die Grenze zum Außenbereich. 
Sowohl an der Weilerstraße Ecke 'An der Dränk' als auch an der 'Volkhovener Straße' befinden 
sich Bauten neueren Datums. Die neue Bebauung an der 'Volkhovener Straße' befindet sich 
auf den Flächen des ehemaligen Offermannsgut, eine vom Fronhof abhängige Gutsanlage mit 
drei Hofstätten im 18. Jahrhundert (Weilerstraße 48).  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt der derzeitige ländliche Charakter mit dem teilweise 
historischen Siedlungsrand erhalten. Nach einer Stellungnahme der Stadtwerke Köln GmbH 
(Schreiben vom 20.12.2018) sollte der Korridor zwischen der A 57 und dem Ortsrand von Köln-
Esch langfristig für eine Straßenbahntrasse freigehalten werden. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Die Bebauung des Änderungsgebietes mit modernen Wohnhäusern führt zu einer Änderung 
des bisherigen Siedlungsrandes im ländlich geprägten Raum des Stadtgebietes von Köln. 
Durch die Ausnutzung einer vorhandenen Bucht zwischen der Bebauung an der Weiler- und 
der Volkhovener Straße führt die Bebauung zu einer Abrundung der Siedlungsgrenze. Der

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 30 von 41 
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landwirtschaftlich genutzte Freiraum zwischen der Siedlung und der A 57 bleibt im Wesentli-
chen erhalten. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen: 
Zur Einbindung der geplanten Wohnbebauung in die Landschaft ist eine Eingrünung des 
neuen Siedlungsrandes im Rahmen des Bebauungsplanverfahren "Volkhovener Straße in 
Köln-Esch/Auweiler" erforderlich. 
Bewertung: 
Unter Beachtung der Eingrünung des Baugebietes zum Siedlungsrand sind keine erheblichen 
Auswirkungen auf das Landschaftsbild erkennbar. 
 
9.5.10 Auswirkungen auf die Biologische Vielfalt  
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes:  BauGB, BNatSchG 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Die biologische Vielfalt ist aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung im Änderungs-
gebiet gering. Die Ackerflächen weisen durch die Verwendung einer Kulturfrucht pro Jahr und 
der intensiven Nutzung mit Düngung und Spritzungen keine besonderen Lebensräume bzw. 
Habitatbedingungen von entsprechenden Arten des Offenlandes auf. Nach den avifaunisti-
schen Untersuchungen (RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, 2019a) wurden auf 
der Ackerfläche keine Brutreviere typischer Feldvogelarten, wie Feldlerche und Rebhuhn, an-
getroffen. 
Die Randzonen entlang der Feldwege, der Weilerstraße und dem Siedlungsrand setzen sich 
meist aus wenigen Pflanzenarten nährstoffreicher Standorte zusammen. Es dominieren typi-
sche Gräser mit einem sehr geringen Anteil an blühenden, krautigen Pflanzen. Der Artenreich-
tum an Insekten ist nach den Eindrücken der Ortsbegehungen RMP Stephan Lenzen Land-
schaftsarchitekten, 2019a und 2019b) stark eingeschränkt. Bei den Begehungen wurden nur 
an wenigen Stellen Feldmäusebaut en festgestellt. Hervorzuheben ist der Bestand an 
Haussperlingen und Mehlschwalben an den Gebäudefassaden an der Weiler- und Volkhove-
ner Straße. 
In der weiteren Umgebung des Änderungsgebietes liegen keine Schutzgebiete mit wertvollen 
Lebensräumen und einer hohen Artenvielfalt vor. Wechselbeziehungen zu den Abgrabungs-
gewässern im Süden und Westen sind aufgrund der ackerbaulichen Nutzung nicht zu erwar-
ten. Zusätzlich ergeben sich Störwirkungen auf Wildtiere durch die Spaziergänger, insbeson-
dere mit Hunden. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Bei Beibehaltung der intensiven ackerbaulichen Nutzung ergibt sich auch in Zukunft Verände-
rung der vorhandenen, geringen biologischen Vielfalt. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Die geplante Ausweisung von Wohnbaufläche mit einer folgenden Bebauung des Grundstücks 
führt zu keiner wesentlichen Änderung der biologischen Vielfalt in der Umgebung. Aufgrund 
der erheblichen Vorbelastung (siehe Bestandsbeschreibung) ist die Diversität bereits deutlich 
eingeschränkt.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 31 von 41 
STAND 28.09.2021 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen: 
Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung sind nicht erforderlich. 
Bewertung: 
Die 230. Änderung des Flächennutzungsplanes führt zu keinen erkennbaren negativen Aus-
wirkungen auf die biologische Vielfalt. 
 
9.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck  der Natura 2000-Gebiete  
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes:  BNatSchG, VV FFH / VG 
Das nächstliegende Natura 2000-Gebiet befindet sich in c irca 3 km Entfernung. Es handelt 
sich um das FFH-Gebiet "Worringer Bruch" (DE 4907-301). Aufgrund fehlender Wirkungsbe-
ziehungen ist dieses Umweltschutzgut nicht von Belang. 
 
9.5.12 Auswirkungen auf den Menschen, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung (§1 Abs. 6 
Nr. 7c BauGB) 
9.5.12.1  Lä rm 
Ziele des Umweltschutzes: DIN 4109, DIN 18005, DIN 45691, BImSchG, 16. BImSchV, 
TA Lärm, Freizeitlärmerlass, 18. BImSchV, BauGB (gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Straßenverkehrslärm:  
Das Änderungsgebiet befindet sich in Bezug auf Schallimmissionen in einem vorbelasteten 
Bereich. Schallbelastung durch die Verkehre der Bundesautobahn BAB 57 und der Weiler-
straße führen zu einer erhöhten Grundbelastung. Maßnahmen zur Minderung der Schallimmis-
sionen, wie zum Beispiel Lärmschutzmauern an der Autobahn, sind nur im Rahmen des Um-
baus des Autobahnkreuzes Köln -Nord vorgesehen. Nach dem Planfeststellungsbeschluss 
2019 werden dort Lärmschutzanlagen mit autobahnseitig hochabsorbierenden Schutzwänden 
aufgestellt und lärmmindernder Fahrbahnbelag eingebaut. Diese Maßnahmen beschränken 
sich auf den Bereich auf der Höhe Köln -Pesch. Inwieweit die lärmmindernden Maßnahmen 
auch auf der Höhe Köln-Esch ausgeweitet werden, ist nicht bekannt. Ein Schallgutachten liegt 
zum Zeitpunkt der Flächennutzungsplanänderung noch nicht vor. 
Darüber hinausgehende Lärmquellen (Schienenverkehrslärm, Gewerbelärm, Fluglärm, Sport-
lärm oder Freizeitlärm) sind im Bereich der FNP-Änderung nicht bekannt bzw. nicht relevant.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 32 von 41 
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Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Straßenverkehrslärm:  
Bei Nichtdurchführung der Planung ändert sich der Umweltzustand bezüglich der Lärmbelas-
tung gegenüber dem Bestand nicht. Die Fläche wird voraussichtlich weiterhin landwirtschaft-
lich genutzt und steht nicht im Konflikt mit etwaigen Lärmbelastungen durch den Verkehr der 
BAB 57.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Mit der Ausweisung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan wird die Entwicklung zu-
sätzlicher Wohnbebauung im Rahmen des Bebauungsplans "Volkhovener Straße" angestrebt. 
Aufgrund der Vorbelastungen durch verkehrliche Schallimmissionen durch die BAB 57 erge-
ben sich mit der Aufstellung des Bebauungsplans voraussichtlich Konflikten. Auf Ebene des 
Bebauungsplans wird eine entsprechende Schallprognose mit Maßnahmen zur Minderung der 
Auswirkungen erstellt.     
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen:  
Straßenverkehrslärm:  
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen können zu diesem Zeitpunkt noch 
nicht abgeleitet werden, da ein Schallgutachten zur Flächennutzungsplanänderung nicht vor-
liegt. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans "Volkhovener Straße" wird eine Schall-
prognose mit der Ermittlung entsprechender Schallschutzmaßnahmen erstellt. Festsetzungen 
der Maßnahmen erfolgen auf Ebene des Bebauungsplans.   
Bewertung:   
Eine Bewertung der Auswirkungen des Straßenverkehrslärms kann nicht abschließend vorge-
nommen werden, da ein Schallgutachten zum Zeitpunkt der Flächennutzungsplanänderung 
noch nicht vorliegt. Eine Schallprognose wird im Rahmen des Bebauungsplans durchgeführt. 
Festsetzungen zu Schallemissionsminderungen erfolgen dann auf der Ebene des Bebauungs-
plans.  
9.5.12.2  Altla ste n  
Ziele des Umweltschutzes: BBodSchG, BBodSchV, LAWA -Richtlinie, LAGA-Anforderun-
gen,  
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Nach dem Altlastenkataster der Stadt Köln liegen keine Erkenntnisse zu Bodenbelastungen, 
Altlasten oder altlastenverdächtigen Flächen im oder im Umfeld des Änderungsbereiches vor.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 33 von 41 
STAND 28.09.2021 
9.5.12.3  Erschü tte r un ge n 
Ziele des Umweltschutzes:  Abstandserlass, DIN 4150 Teil 1 und 2 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Es sind keine Quellen von Erschütterungswirkungen im oder im Umfeld des Plangebietes be-
kannt.  
9.5.12.4  sonsti ge  Ge sundhe itsbe la nge  / Risike n  
zum Beispiel Hochwasser, Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko, Starkregen (Klima-
wandelfolgen) 
Ziele des Umweltschutzes: gesunde Wohn - und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der 
Wohn- und Arbeitsbevölkerung (§ 1 Absatz 5 Nummer  1 BauGB) und je nach Belang: WHG, 
Hochwasserschutzkonzept; HWRM-RL, BImSchG, 26. BImSchV, Abstandserlass, Seveso III-RL, 
KAS 18, 12. BImSchV.  
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Gelände liegt außerhalb von Gefahrenbereichen 
des Rheinhochwassers bzw. des Grundhochwassers. Nördlich des Änderungsgebietes befin-
det sich eine ehemalige Rheinschleife in einer Geländesenke (entlang d er Thenhovener 
Straße), die einen Hochwasserrisikobereich darstellt. Die alte Rheinschleife liegt aufgrund der 
Hochwasserschutzeinrichtungen im geschützten Bereich.  
Die Überflutungsgefährdung wird bei mittleren bis starken Regenereignissen als gering einge-
stuft. Bei schweren Starkregenereignissen, die statistisch alle 200 Jahre auftreten, kommt es 
lokal im Bereich von Geländemulden zu einer mäßigen Überschwemmungsgefährdung (StEB, 
o,J.). 
Nach der KABAS (Kartografische Abbildung von Betriebsbereichen und Anlagen nach Störfall-
Verordnung) (LANUV, o.J.) liegt das Änderungsgebiet außerhalb der Achtungsabstände und 
angemessenen Abstände von relevanten Störfallbetrieben. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Die anstehenden lehmigen Böden sind in der Lage anfallendes Niederschlagswasser aufzu-
nehmen und für eine gewisse Zeit zu speichern. Im Rahmen des Klimawandels mit zukünftigen 
Starkregenereignissen kommt dem Oberboden eine Bedeutung zur Abpufferung des Überflu-
tungsrisikos zu. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Da der Boden nach stärkeren Regenfällen zu zeitweiser Stauwasserbildung neigt, kann es 
über dem Erdplanum zu Vernässungen kommen. Dies ist durch eine entsprechende Ableitung 
in Mulden zu verhindern. Untersuchungen und Maßnahmen zur Ableitung erfolgen auf der 
Ebene des Bebauungsplans.   
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen:  
Ein wesentliches Ziel ist die Vermeidung von Bodenerosionen durch Starkniederschlagsereig-
nisse sowie der Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen.  
Festsetzungen zur Starkregenvorsorge erfolgen im Bebauungsplan "Volkhovener Straße in 
Köln-Esch/Auweiler". Hierzu zählen, dass Wohnwege, Terrassenflächen und die Zuwegungen 
auf den Baugrundstücken über die seitlich angrenzenden Grünflächen zu entwässern sind. 
Für die Versickerung der Niederschlagswässer der Dachflächen werden dezentrale Versicke-
rungsanlagen vorgesehen. Die befahrbaren Wohnwege, der Ortsrandweg und die Stellplätze

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 34 von 41 
STAND 28.09.2021 
werden mit wasserdurchlässigen Belägen ausgeführt, die teilversiegelten Flächen entwässern 
über die Fläche selbst.  
Bewertung:  
Bei einer ausreichenden Dimensionierung ist ein Starkregenrisiko nicht gegeben. Dies wird im 
Bebauungsplanverfahren "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" gesichert.  
9.5.12.5  Be sonnung/ Be li ch tun g  
Ziele des Umweltschutzes: DIN 17037: 2019-03 Tageslicht in Gebäuden, DIN 5034 – 1 2011, 
Positionspapier zum Umgang mit dem Thema "Beleuchtung mit Tageslicht" im Stadtplanungs-
amt Köln 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Thema Besonnung/Belichtung wird im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung behandelt. 
 
9.5.13 Auswirkungen auf das kulturelle Erbe  
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes:  BauGB, BNatSchG, Denkmalschutzgesetz 
Bestand (derzeitige Umweltzustand): 
Nach dem Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Köln (Landschaftsverband Rhein-
land, 2016). Köln  liegt das Änderungsgebiet in dem regional bedeutsamen Kulturlandschafts-
bereich "Haus Orr/Esch/Auweiler (Köln, Pulheim)". Darin wird unter anderem der Ortskern von 
Esch mit der kleinen Erhöhung (Griesberg) am Rand eines alten Rheinarms, mit der Kirche St. 
Martinus (11./12. Jahrhundert), Friedhof, Wegekreuz, Hofanlagen mit hofnahen Wiesen ent-
lang der Griesberger Straße; Fronhof im ehemaligen Rheinarm, Vertiefung als Rest von ehe-
maligen Fischteichen mit der Ortssilhouette von Nordost mit vorgelagerten Freiflächen hervor-
gehoben (KLB 313). 
Das Änderungsgebiet liegt unmittelbar westlich des historischen Ortskerns von Esch (Erster-
wähnung als "Villa Ascha" im Jahr 989). Die Baugeschichte der Ortskirche St. Martinus lässt 
sich bis in das Mittelalter zurückverfolgen. Der Standort der Kirche nimmt Bezug auf einen 
ausgedehnten römischen Siedlungsplatz, der auf einen römischen Gutshof an gleicher Stelle 
schließen lässt. Aus den umliegenden Freiflächen um die heutige Ortslage Esch sind zahlrei-
che vorgeschichtliche sowie römische Fundstellen bekannt, die eine intensive Besiedlung und 
Landnutzung seit der Jungsteinzeit belegen. 
Auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Änderungsgebietes wurde bisher keine Erfas-
sung des Bodendenkmalbestandes durchgeführt. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Die heutige ackerbauliche Bewirtschaftung des Geländes führt aufgrund der geringen Bear-
beitungstiefe zu keiner Betroffenheit von potenziell vorhandenen Bodendenkmalen. Die ord-
nungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung führt lediglich zu einer Änderung der Bodenschicht 
bis in eine Tiefe von maximal 0,5 m.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Im Rahmen der Realisierung der Wohnbebauung ist zur Erhaltung eines sicheren Baugrundes 
im Bereich der Gebäude und Wege die Entfernung des Oberbodens (Horizont A) und teilweise 
des Unterbodens (Horizont B) bis in eine Tiefe von 1 – 1,5 m erforderlich. Hierdurch kann es 
zu einer Zerstörung von archäologischen Artefakten kommen.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 35 von 41 
STAND 28.09.2021 
Durch die Bebauung des östlichen Ortsrandes ergeben sich keine erkennbaren Auswirkungen 
auf den historischen Ortskern. Baudenkmale oder so nstige Zeugnisse der Geschichte sind 
nicht betroffen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen: 
Zur Vermeidung der Zerstörung möglicher Bodendenkmäler wird vor der Baufeldfreimachung 
eine archäologische Prospektion durchgeführt. Festsetzungen hierzu erfolgen im Bebauungs-
plan "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler".  
Bewertung: 
Erhebliche Auswirkungen auf Kulturgüter können durch die oben angeführte archäologische 
Prospektion im Rahmen des Bebauungsplans "Volkhovener Straße in Köln -Esch/Auweiler" 
weitgehend vermieden werden.  
 
9.5.14 Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwäs-
sern 
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, Lichterlass NW, LAI-Hinweise "Messung, Beurteilung 
und Minderung von Lichtimmissionen, Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL), LWG NRW, 
WHG, LAGA  
Eine Regelung zum Umgang mit Emissionen und Abfällen kann auf der Ebene der FNP-Än-
derung nicht getroffen werden. Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Volk-
hovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" erfolgen Regelungen zum sachgerechten Umgang mit 
Abfällen und Abwässern. 
 
9.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie  
(§1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Ge-
bäude und zur Änderung weiterer Gesetze (GEG, November 2020), Beschluss des Stadtent-
wicklungsausschusses Köln aus 6/2000 zur solarenergetischen Optimierung, Beschluss des 
Rates der Stadt Köln zur Klimaneutralität bis 2035 aus 24.06.2021 
Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG, 2016), das Gebäudeenergienge-
setz (GEG), die EnergieeinsparVO 10/2015 sowie der Beschluss des Stadtentwicklungsaus-
schusses Köln aus 6/2000 zur solarenergetischen Optimierung und der Ratsbeschluss der 
Stadt Köln aus 06/2021 zur Klimaneutralität Kölns bis 2035, sind im Rahmen des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplans "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" zu beachten. 
 
9.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des 
Wasser-, Abfall -, Immissionsschutzrechte s 
(§1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: Landschaftsplan Köln, Luftreinhalteplan Köln, Wasserschutzzo-
nen-VO 
Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Au-
weiler" sind die Pläne, insbesondere des Wasser -, Abfall- und Immissionsschutzrechtes zu 
beachten.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 36 von 41 
STAND 28.09.2021 
 
9.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverord-
nung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft fest-
gelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden  
(§1 Abs. 6 Nr. 7h BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, Erhaltung der Unterschreitung der Werte der 39. BIm-
SchV, Erhaltung u. Verbesserung der Luftgüte, Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln, 
Dritte Fortschreibung 2021 
Nach dem Simulationsverfahren zur Berechnung der verkehrsbedingten Luftschadstoffsitua-
tion gemäß 39. BImSchV (IMA cologne GmbH, 2019)werden für den Prognose-Fall 2023 die 
Grenzwerte der 39. BImSchV für NO 2, sowie Feinstaub PM10 und PM2,5 an allen beurtei-
lungsrelevanten Stellen im Änderungsgebiet eingehalten (siehe Kapitel 9.5.6). 
 
9.5.18 Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes  
(§1 Abs. 6 Nr. 7i BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Die biotischen und die abiotischen Umweltschutzgüter, sowie das Landschaftsbild, die Be-
lange für die menschliche Gesundheit und das kulturelle Erbe sind in den vorangegangenen 
Kapiteln hinreichend beschrieben. Die Wechselwirkungen sind insbesondere zwischen den 
abiotischen Schutzgütern von Belang (siehe Kapitel 9.5.8). 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Bei Beibehaltung der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung des Geländes ergeben 
sich keine erheblichen Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Auch nach Umsetzung der Planung sind erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Wech-
selwirkungen untereinander unter Beachtung der beschriebenen Vermeidungs- und Minde-
rungsmaßnahmen nicht zu erwarten. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen: 
Gesonderte Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie  Ausgleichsmaßnahmen für 
Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern sind nicht erforderlich. 
Bewertung: 
Erhebliche Auswirkungen auf die Wechselwirkungen sind unter Beachtung der beschriebenen 
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nicht zu erwarten. 
9.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen  
(§1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB) 
Der Änderungsbereich liegt außerhalb der Achtungsabstände und angemessenen Abstände 
von relevanten Störfallbetrieben.  
Der FNP-Änderungsbereich liegt zudem außerhalb von hochwassergefährdeten Gebieten. 
Eine Starkregengefährdung besteht in geringem Maße bei extremen Ereignissen, die statis-
tisch alle 200 Jahre auftreten (siehe Kapitel 9.5.12.4) Eine Anfälligkeit gegenüber schweren 
Unfällen und Katastrophen im Rahmen der geplanten Wohnbebauung liegt nicht vor.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 37 von 41 
STAND 28.09.2021 
9.5.20 Eingriffsregelung 
(§1a Abs. 3 BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BNatSchG, Landesnaturschutzgesetz NRW, § 1a BauGB 
 
Die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist in der Abwägung nach § 1 Ab-
satz 7 BauGB zu berücksichtigen. Der Ausgleich erfolgt durch geeignete Darstellungen und 
Festsetzungen nach den §§ 5 und 9 BauGB als Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich. 
Soweit dies mit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumord-
nung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist, können die Darstel-
lungen und Festsetzungen auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs erfolgen. 
Anstelle von Darstellungen und Festsetzungen können auch vertragliche Vereinbarungen 
nach § 11 BauGB oder sonstige geeignete Maßnahmen zum Ausgleich auf von der Gemeinde 
bereitgestellten Flächen getroffen werden. § 15 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes gilt 
entsprechend. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planeri-
schen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.  
Die Eingriffsregelung ist auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht relevant und 
wird im Rahmen des im Parallelverfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 65412/02 "Volk-
hovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" bearbeitet. Durch Maßnahmen im Plangebiet und un-
ter Berücksichtigung von externem Ausgleich wird der Eingriff voraussichtlich vollständig kom-
pensiert. 
 
9.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Änderungsgebie te 
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b)ff) 
Vorhaben benachbarter Änderungsgebiete die zu möglichen kumulierenden Auswirkungen 
führen können, sind nicht bekannt. 
 
9.5.22 Eingesetzte Stoffe und Techniken  
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b)hh) 
Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung kommen keine besonderen Stoffe oder Tech-
niken zum Einsatz. Zum Bau der Wohnhäuser an der Volkhovener Straße sind nur zugelas-
sene Materialien und Techniken zulässig. Eine detaillierte Auflistung von Stoffen und Techni-
ken ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich. 
Im Rahmen der Geotechnischen Untersuchung (Kramm Ing. GmbH & Co. KG, 2019) wurden 
insgesamt sieben Rammkernbohrungen als direkte Baugrundaufschlüsse abteuft. 
 
9.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)  
(Anlage 1 zum BauGB, 2. d) 
Der Hauptgrund der Nutzung des Änderungsgebietes für eine Wohnbebauung ist die Möglich-
keit der Abrundung des bestehenden Ortsrandes aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung 
Am Kölner Weg. 
Auf der Grundlage der Ende 2018 veröffentlichten Einwo hnerprognose von IT.NRW kommt 
die Bezirksregierung für die Stadt Köln bis 2040 auf einen Bedarf von 2.637 ha für Wohnen 
und Mischnutzungen. Um dieses Defizit zu decken sind nach dem Regionalplanentwurf für

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 38 von 41 
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das Gebiet der Stadt KöIn (Stand September 2019) im Norden von Esch eine c irca 29,9 ha 
große Erweiterung sowie im Westen von Esch eine circa 4,1 ha große Fläche als Allgemeiner 
Siedlungsbereich (ASB) geplant. Weitere Entwicklungsmöglichkeiten in Köln-Esch leiten sich 
nicht ab. 
 
C Zusätzliche Angaben  
 
9.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf Schwierig-
keiten bei der Zusammenstellung der Angaben  
Die umweltbezogenen und für die FNP-Änderung relevanten Informationen erlauben eine be-
lastbare Einschätzung der zu erwartenden Umweltfolgen und der Wirkung von Minderungs- 
und Ausgleichsmaßnahmen. Neben der Auswertung der zum Verfahren angefertigten Gutach-
ten beruhen die Einschätzungen im Umweltbericht auf Erfahrungswerten und Abschätzungen. 
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben zur Umweltprüfung lie-
gen im unerheblichen Maße vor. Es fehlen noch Aussagen zur Archäologie. Aussagen zu Bo-
dendenkmälern werden durch eine bauvorlaufende Prospektion gesichert. 
 
9.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring)  
Es sind keine Maßnahmen zum Monitoring geplant. 
 
9.8 Zusammenfassung 
Die Bohsem Bauträger GmbH plant eine Erweiterung der Wohnbebauung auf einer Ackerflä-
che am Siedlungsrand von Köln-Esch / Auweiler zwischen der Weilerstraße und der Volkhove-
ner Straße (Außenbereich). Hierzu ist die 230. Änderung des Flächennutzungsplanes erfor-
derlich, da die derzeitige Fassung für einen Teilbereich des Änderungsgebietes noch 'Flächen 
für die Landwirtschaft' darstellt. Das Änderungsgebiet erstreckt sich über eine Teilfläche des 
Flurstücks 528 der Gemarkung Esch, Flur 2 und ist ca. 0,4 ha groß.  
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: 
Das Änderungsgebiet weist aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung eine geringe Artenviel-
falt auf. Bruten bestandsbedrohter Feldvögel liegen nach Untersuchungen in 2019 nicht vor. 
Insgesamt betrachtet führt das geplante Vorhaben zu ausgleichbaren Beeinträchtigungen von 
Tier- und Pflanzenlebensräumen und der biologischen Vielfalt. Da Lebensräume planungsre-
levanter Arten nicht vorhanden sind, wird eine Verletzung der artenschutzrechtlichen Verbots-
tatbestände nach § 44 Absatz 1, Nrn. 1-3 BNatSchG ausgeschlossen. 
Fläche, Boden und Wasser (Oberflächen- und Grundwasser): 
Die geplante Bebauung führt zu Flächenneuversiegelungen und Veränderungen der natürli-
chen Bodenfunktionen und eine damit verbundene mögliche Verringerung der Grundwasser-
spende. Erhebliche Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern oder des Grundwassers 
sind derzeit nicht erkennbar, bzw. können durch entsprechende Maßnahmen vermieden wer-
den. Das Änderungsgebiet liegt außerhalb festgesetzter bzw. vorläufig gesicherter Über-
schwemmungsgebiete, aber innerhalb der Schutzzone III A des geplanten Wasserschutzge-
bietes Weiler.  
Klima, Luft und Vermeidung von Emissionen:

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 39 von 41 
STAND 28.09.2021 
Eine Zunahme schädigender Immissionen in der Luft wird nach Durchführung der Planung 
nicht erwartet. Gemäß den vorliegenden Untersuchungen zu Luftschadstoffen und Bodenbe-
lastungen ergeben sich durch die geplante Wohnbebauung keine Überschreitungen oder Ver-
letzungen geltender Grenz- und Richtwerte zur Gesunderhaltung des Menschen. 
Die lufthygienischen Parameter werden sich durch das Vorhaben im Änderungsgebiet voraus-
sichtlich nicht erheblich verändern. Die Wohnbebauung führt zu keinen wesentlichen Schad-
stoffemissionen. In der verkehrlichen Stellungnahme zum Bauvorhaben, wird die Belastung 
durch die Zunahme des Quellverkehrs als gering eingestuft. 
Die geplante Bebauung führt voraussichtlich zu keinen erheblichen Veränderungen der klima-
tischen Funktionen. Wesentliche Änderungen der bestehenden Kaltluftströme durch die Be-
bauung sind nicht erkennbar. 
Landschaftsbild, Kultur und sonstige Sachgüter: 
Die geplante Bebauung führt zu einer geringfügigen Änderung des Landschaftsbildes. Das 
Änderungsgebiet ist durch die in Dammlage geführte Autobahn im Osten bereits vorbelastet. 
Landschaftsbildprägende Elemente sind nicht vorhanden.  
Durch die Bebauung des östlichen Ortsrandes ergeben sich keine erkennbaren Auswirkungen 
auf den historischen Ortskern. Baudenkmale oder sonstige Zeugnisse der G eschichte sind 
nicht betroffen. 
Zur Vermeidung der Zerstörung möglicher Bodendenkmäler wird vor der Baufeldfreimachung 
eine archäologische Prospektion durchgeführt. Festsetzungen hierzu erfolgen im Bebauungs-
plan "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler".  
Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete: 
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, bzw. europäische Vogelschutzgebiete sind von 
der FNP-Änderung nicht betroffen. 
Menschen, Gesundheit, Bevölkerung 
Lärm: ein Schallgutachten liegt zum Zeitpunkt der Flächennutzungsplanänderung noch 
nicht vor. Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen aufgrund von Verkehrslärm 
der BAB 57 werden auf der Ebene des Bebauungsplans "Volkhovener Straße" gere-
gelt.  
Altlasten: nach dem Altlastenkataster der Stadt Köln liegen keine Erkenntnisse zu Bo-
denbelastungen, Altlasten oder altlastenverdächtigen Flächen im oder im Umfeld des 
Änderungsbereiches vor. 
Erschütterungen: es sind keine Quellen von Erschütterungswirkungen im oder im Um-
feld des Plangebietes bekannt.  
sonstige Gesundheitsbelange / Risiken: da der Boden nach stärkeren Regenfällen zu 
zeitweiser Stauwasserbildung neigt, kann es über dem Erdplanum zu Vernässungen 
kommen. Dies ist durch eine entsprechende Ableitung in Mulden zu verhindern.  
Besonnung/Belichtung: das Thema Besonnung/Belichtung wird im Zuge der verbindli-
chen Bauleitplanung behandelt.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 40 von 41 
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Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie: 
Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG, 2016), das Gebäudeenergienge-
setz (GEG), die EnergieeinsparVO 10/2015 sowie der Beschluss des Stadtentwicklungsaus-
schusses Köln aus 6/2000 zur solarenergetischen Optimierung  und der Ratsbeschluss der 
Stadt Köln aus 06/2021 zur Klimaneutralität Kölns bis 2035, sind im Rahmen des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplans "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" zu beachten. 
Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Ab-
fall-, Immissionsschutzrechtes: 
Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Au-
weiler" sind die Pläne, insbesondere des Wasser -, Abfall- und Immissionsschutzrechtes zu 
beachten. 
Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge: 
Auch nach Umsetzung der Planung sind erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Wech-
selwirkungen untereinander unter Beachtung der beschriebenen Vermeidungs- und Minde-
rungsmaßnahmen nicht zu erwarten. 
Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen: 
Der Änderungsbereich liegt außerhalb der Achtungsabstände und angemessenen Abstände 
von relevanten Störfallbetrieben. Der FNP-Änderungsbereich liegt außerhalb von hochwasser- 
und starkregengefährdeten Gebieten. Eine Anfälligkeit gegenüber schweren Unfällen und Ka-
tastrophen im Rahmen der geplanten Wohnbebauung wird ausgeschlossen. 
 
Eingriffsregelung: 
Die Eingriffsregelung ist auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht relevant und 
wird im Rahmen des im Parallelverfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 65412/02 "Volk-
hovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" bearbeitet. Durch Maßnahmen im Plangebiet und un-
ter Berücksichtigung von externem Ausgleich wird der Eingriff voraussichtlich vollständig kom-
pensiert. 
Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte 
Stoffe und Techniken, Alternativen, Monitoring: 
Vorhaben benachbarter Änderungsgebiete die zu möglichen kumulierenden Auswirkungen 
führen können, sind nicht bekannt. 
Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit der 230. Änderung des Flächennutzungsplanes 
unter Beachtung von Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen ausgleichbare Beeinträchtigun-
gen in Natur und Landschaft zu erwarten sind.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auw eiler“   Seite 41 von 41 
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9.9 Referenzliste der Quellen  
Als Grundlage des Umweltbericht es dienen die gesetzlichen Vorgaben der §§  2 und 2a 
BauGB. Der Umweltbericht ist damit Bestandteil der Begründung zur Flächennutzungsplanän-
derung. Im Rahmen der Bearbeitung des Bebauungsplanes wurden außerdem folgende Fach-
gutachten/Untersuchungen erstellt, deren Ergebnisse auch in diesem Umweltbericht mit be-
rücksichtigt wurden: 
 DTV-Verkehrsconsult GmbH (2019): Verkehrliche Stellungnahme zum Bauvorhaben Köln-
Esch, Entwurf, Aachen;   
 IMA cologne GmbH (2019) Stellungnahme zur verkehrsbedingten Luftschadstoffsituation 
gemäß § 39 BImSchV zum Bebauungsplan Volkhovener Straße in Köln -Esch, Entwurf, 
Köln;  
 Kramm Ing. GmbH & Co. KG (2019): Geotechnischer Bericht Erschließungsmaßnahme – 
städtebauliches Konzept, Volkhovener Straße in Köln-Esch, Aachen; 
 RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2019a): Artenschutzprüfung I und II – Vor-
prüfung und vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände auf der Basis avifaunistischer Kar-
tierungen – städtebauliches Planungskonzept Volkhovener Straße Köln-Esch / Auweiler, 
Bonn; 
 RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2019b): Bestandsplan, Bestandserfassung 
Vorabzug – städtebauliches Planungskonzept Volkhovener Straße Köln-Esch / Auweiler, 
Bonn; 
 Bezirksregierung Köln (o.J.): Wasserschutzgebiete in Köln, eigene kartographische Dar-
stellung, Köln; 
 Geologischer Dienst NW: Bodenkarte 1:50.000, Krefeld, o. J.; 
 Landschaftsverband Rheinland (Hrsg) (2016): Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regional-
plan Köln – Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung. Köln  (online unter 
https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/kulturlandschaft/kulturlandschaftsentwick-
lungnrw/fachbeitrag_koeln/fachbeitrag_koeln_1.jsp); 
 LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2013): Auszug aus 
der Planungshinweiskarte "Zukünftige Wärmebelastung" aus: Klimawandelgerechte Metro-
pole Köln, Abschlussbericht, LANUV Fachbericht Nr. 50, Recklinghausen, 2013; 
 LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW): Fachinformations-
system Klimaanpassung, online unter www.klimaanpassung -karte.nrw.de , abgerufen 
2021;  
 LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (o.J.): Kartografische 
Abbildung von Betriebsbereichen und Anlagen nach Störfall-Verordnung (KABAS); 
 Stadt Köln (Entwurf Sept. 2019): Stadtentwicklung Köln Regionalplanüberarbeitung Modul 
III: Empfehlungen zur Darstellung neuer Siedlungsbereiche als Optionen zur Weiterent-
wicklung der wachsenden Stadt; 
 Stadt Köln: Landschaftsplan, 1991, zuletzt geändert 2021; 
 Stadt Köln (o.J.): Auszug aus den FNP-Anlagekarten: Klimaaktive Freiflächen und Hitzebe-
lastete Wohnbauflächen; 
 StEB/ Stadtentwässerungsbetriebe AÖR (o.J.): Hochwassergefahrenkarte, Köln (abgeru-
fen 2021)

Anlage 1 Lage des Änderungsbereiches

359 Zeichen

Anlage 1
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
 von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
230. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Volkhovener Straße in Köln-Esch
- Lage des Änderungsbereiches -
¯
Änderungsbereich
1:7.500M.:

Anlage 2 Bisherige Darstellung des FNP

455 Zeichen

F
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!
,
,
!
C
D
 
 
 
W
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 2
- bisherige Darstellung -
230. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Volkhovener Straße in Köln-Esch
Legende
Änderungsbereich
Volkh_FNP_vorher_Umgebung
Wohnen und Dienstleistung
Wohnbaufläche
Freiraumdarstellungen
Fläche für die Landwirtschaft
Grünfläche
Verkehrsflächen
Fläche für Hauptverkehrszüge
C Friedhof
F Kindereinrichtung
! Kirche
$ Landwirtschaftsfläche
, Spielplatz
¯
0 50 10025
Meter
1:2.500M.:
W

Mitteilung Ausschuss

3514 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/1 Kohl Az 
Vorlagen-Nummer 10.02.2022 
 3313/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 10.03.2022 
 
Betreff: Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 230. Änderung des Flächennutzungsplanes im 
Stadtbezirk 6, Köln-Chorweiler,  
Arbeitstitel: Volkhovener Straße in Köln-Esch 
Der Bereich der 230. FNP-Änderung liegt im Stadtbezirk 6, Köln-Chorweiler, im Stadtteil Esch. Es 
handelt sich um eine landwirtschaftliche genutzte Ackerfläche von 0,4 ha am nordöstlichen Ortsrand. 
Es ist beabsichtigt, die bestehende Darstellung des Flächennutzungsplans einer Fläche für die Land-
wirtschaft in Wohnbaufläche zu ändern, um den Ortsrand maßvoll zu arrondieren und einen Beitrag 
zur Deckung des hohen Wohnraumbedarfs in der Stadt Köln zu leisten. 
 
Verfahrensstand: 
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zum gleichnamigen Vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplan geändert. 
Auf Antrag der Vorhabenträgerin, ARGE Rolf Kloubert/ Bohsem Bauträger GmbH Euskirchen, vom 
03.07.2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 26. April 2018 (0788/2018) den 
Einleitungsbeschluss gefasst. Die Bezirksvertretung Chorweiler hat hierzu am 17. Mai 2018 beraten. 
Der Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 25 am 27. Juni 2018 öffentlich bekanntgemacht. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 58 am 
12. August 2020 öffentlich bekannt gemacht und im Zeitraum vom 19.08.2020 bis zum 02.09.2020 als 
Aushang des Städtebaulichen Planungskonzeptes im Bezirksrathaus Chorweiler sowie im Ladenlokal 
5, Außenstelle Stadtplanungsamt im Stadthaus Deutz, durchgeführt. Die Planunterlagen waren zu-
dem über das Internet – die Seite der Stadt Köln – abrufbar. 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat auf Grundlage der Eingaben aus der Öffentlichkeit in seiner 
Sitzung am 17. Juni 2021 (1054/2021) die Vorgaben der Bauleitplanung beschlossen. Die Bezirksver-
tretung Chorweiler hat hierüber am 15. April 2021 beschlossen. 
 
Regelungen zur öffentlichen Auslegung aufgrund der pandemischen Lage: 
Im Zuge der Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie sind in Abweichung der bislang übli-
chen Auslegungspraxis besondere Regelungen seitens der Stadt Köln, Dezernat für Stadtentwick-
lung, Planen, Bauen und Wirtschaft – Stadtplanungsamt getroffen worden. So wird nach aktuellem 
Vorgehen die Einsichtnahme in die öffentlich auszulegenden Unterlagen nur nach vorheriger Termin-
vereinbarung unter der in der Bekanntmachung angegebenen Telefonnummer oder der E-
Mailadresse möglich sein. Eigens zu diesem Zweck wurde als Ort für Offenlagen das Ladenlokal 5 
(LL 5) im Gebäude des Stadthauses festgelegt. Der Raum wird in der Bekanntmachung bezeichnet 
als: Stadt Köln – Stadtplanungsamt/Außenstelle. 
 
Die öffentliche Auslegung (Offenlage) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird voraussichtlich im März / April 
2022 durchgeführt. Die entsprechende ortsübliche Bekanntmachung über Ort der Auslegung und den 
genauen Zeitraum wird im Amtsblatt der Stadt Köln vorab erfolgen. Darüber hinaus werden im Inter-

2 
 
net auf der Homepage der Stadt Köln gleichlautende Hinweise erfolgen und die öffentlich auszule-
genden Unterlagen digital verfügbar gemacht. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Lage des Änderungsbereiches  
Anlage 2 Bisherige Darstellung des FNP 
Anlage 3 Beabsichtigte Darstellung des FNP 
Anlage 4 Begründung gemäß § 2a BauGB 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

10.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3313/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
10.02.2022
Erstellt
15.09.2021 13:59