0976/2018
Kinder- und jugendfreundliches Köln - Rückblick auf die Siegelverleihung und Sachstand zum 27.03.2018
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180215_Koeln_Sichere Bewegungsraeume fuer Kinder_Huels_kl
4484 Zeichen
Sichere Bewegungsräume für Kinder Dipl.-Ing. Christina Hüls Planungsbüro STADTKINDER Köln, 20.02.2018 Team • Raum- und Stadtplaner, Landschaftsarchitekten, Umweltingenieure • ergänzend freie Mitarbeiter aus den Bereichen Pädagogik, Interkulturelle Vermittlung, Architektur und Marketing Freiraumplanung Planungsbüro STADTKINDER Handlungsfelder Familienfreundliche Stadtplanung + Beteiligung verschiedener Zielgruppen: Kinder, Jugendliche, Senioren, Stadtteilbewohner, Geschäftsleute, ... Stadterneuerung / Quartiersentwicklung Zur Person Dipl.-Ing. Christina Hüls • Stadtplanerin AKNW & Mediatorin • Teamleiterin des Handlungsfeldes Familienfreundliche Stadtplanung Tätigkeitsschwerpunkte • Bundesweite Projekte der Familienfreundlichen Stadtplanung • Beteiligungen (Generationenübergreifend, zielgruppenspezifisch, Klein- und Großgruppenmoderation) • Spielflächenkonzepte / Spielplatzbedarfsplanungen • Beratung zur Fördermittelakquise Sicherer Bewegungsraum?! Was ist schon sicher? DIN 18034 (2012) „Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb.“ Ziel • Schaffung eines kindgerechten Wohnumfeldes als Voraussetzung für kinder- und jugendgerechte Städte Einleitung „Diese Norm betrachtet Sicherheitsanforderungen, die an Spielplätze im Allgemeinen zu stellen sind. Dabei wurde davon ausgegangen, dass Kinder lernen müssen Risiken abzuschätzen und mit ihnen umzugehen“. Bewegungsräume! Bewegungsräume? Bewegung Bewegungsansprüche verschiedener Generationen Kinder • spielerisches Entdecken und Ausprobieren Jugendliche • intensive körperliche Erfahrungen Erwachsene • Sport und Bewegung als Ausgleich zum Beruf Ältere Menschen • gesundheitsorientierte, sanftere Bewegungsformen Hochbetagte • angeleitete Bewegungsstunden vgl. KommunalHandbuch Spielflächen, Beckmann Verlag 2017, S. 111 ff. Die Stadt als Spiel- und Bewegungsraum Wohnumfeld Soziale Stadt Maßnahme im Aktionsplan 3.3.2.1 Berücksichtigung von Kinder- und Jugendinteressen bei der Umsetzung von Projekten „Soziale Stadt“ • Durchführung eines Partizipationsprojektes für Kinder und Jugendliche bei jeder quartiersbezogenen Städtebauförderung • Verwendung von 20% der Mittel aus dem Verfügungsfonds durch Kinder und Jugendliche selbst SpielLandschaftStadt e.V. Straßen und Wege als Bewegungsräume Schulumfeld Verkehr Maßnahme im Aktionsplan 3.1.5.3 Einarbeitung der Kinder- und Jugendrechte in das Verkehrskonzept • Aufbereitung der Gefährdungslagen von Kindern und Jugendlichen • Berücksichtigung der vorliegenden Beteiligungsergebnisse • Zukünftig stärkere Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen bei der Neuplanung kinderfreundlicher Wohnsiedlungen und kommunaler Verkehrsvorhaben Angsträume Maßnahme im Aktionsplan 3.1.5.1 Abbau von Angsträumen im öffentlichen Raum • Abbau von Angsträumen • Ausbau sicherer Wegevernetzung der Spielräume Schulhofgestaltung Maßnahme im Aktionsplan 3.1.5.2 Gute Schule 2020 - Schulgeländegestaltung • Verbesserung des Schulalltags • Verbesserung der Bewegungsmöglichkeiten in den Pausen Temporäre Bespielung Quelle: Gartenbauamt Bremerhaven Maßnahme im Aktionsplan 3.1.2.5 Spiel und Sport in der Freizeit • min. ein offenes Sport- und Bewegungsangebot pro Woche auf einer Freifläche Partizipation Maßnahme im Aktionsplan 3.3.2.2 Kinder- und Jugendbeteiligungsverfahren in der Stadtplanung • Berücksichtigung der Qualitätskriterien und Forderungen des Projektes „Stadt mit Zukunft - Gestalten mit Kindern und Jugendlichen“ (2009) • Ausbau der ämterübergreifenden Kooperation Planen im System Maßnahme im Aktionsplan 3.3.2.4 Spielraumplanung im öffentlichen Raum • Erhalt und Sicherung der vorhandenen Spielräume • Schaffung neuer innovativer öffentlicher Spiel-, Frei- und Entwicklungsräume • Barrierefreier Zugang • Schaffung nutzungsoffener Räume (für Jugendliche) • Partizipation von Kindern und Jugendlichen Spielflächensystem Verwaltungshandeln Maßnahme im Aktionsplan 3.2.2.2 Einrichtung einer Steuerungsgruppe zur Umsetzung des Aktionsplans • Gewährleistung der Umsetzung der Kinderrechte • Regelmäßige Prüfung der Umsetzung des Aktionsplans • Erarbeitung von Standards und Qualitätskriterien zur Überprüfung kommunaler Beschlüsse Danke! Planungsbüro STADTKINDER Christina Hüls 0231-524031 christina.huels@stadt-kinder .de www.stadt-kinder.de Dieses Dokument ist Teil einer Präsentation und ohne die mündlichen Erläuterungen unvollständig.
Fremdbestimmung und Selbstorganisation
3305 Zeichen
„Fremdbestimmung und Selbstorganisation" Wer entscheidet was – und wie ändert sich das? • Zusammenschluss von 20 Jugendverbänden und -organisationen • Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen in Köln • Junge Menschen setzen sich selbstorganisiert + demokratisch mit ihrer Umwelt auseinander • Junge Menschen entwickeln eigene Ideen und treten dafür ein Ausgangsthese • Kinder und Jugendliche haben in dieser Welt nicht das Sagen, weder gesellschaftlich noch privat Geburt: Die Ausgangslage • Armer oder reicher Teil der Erde? • Armer + reicher Teil der Gesellschaft? • Land oder Stadt? • Meer oder Berge? • Arbeiter*innen- oder Akademiker*inneneltern? • Kleinfamilie, Heim oder Kommune? Mein Tagesablauf (mit 14) Wann? Was? Wer entscheidet? 6:00 – 7:00 Aufstehen, Anziehen, … Staat / Schule / Ich 7:20 Zur Schule fahren Staat / Schule / Ich 8:00 – 15:30 Schule Staat / Schule 15:30 – 16:30 Nach Hause fahren Eltern / Ich nachmittags / abends Kinder- und Jugendverband Ich 22:00 Schlafen Eltern / Schule Beispiel Schule: Keine Demokratie • Staatlich vorgegeben: • Schulpflicht • Lehrplan • Stundenplan • Noten • Abschlüsse • Konkurrenz / Selektion • Zweck: Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt + Vorsortierung für die Berufe Beispiel Schule: Mitbestimmungsmöglichkeiten • Konstruktiv kritisch • Klassensprecher*in wählen • Schüler*innensprecher*innen wählen • Anträge an die Schulkonferenz richten • Grundsätzlich kritisch • Streiken • Klassenbücher verschwinden lassen Beispiel Jugendverband: Mitbestimmungsmöglichkeiten • Demokratisch organisiert • Teilnehmer*innen: Gruppenstunde / Vollversammlung / Zeltlagerrat • Helfer*innen: Kollektivtreffen / Mitgliederversammlung / Konferenz / Vorstand • Rahmenbedingungen bewusst machen • Gesetzliche Vorschriften / Finanzielle Möglichkeiten • Verankerung in der bestehenden Gesellschaft und ihren Ungleichheiten V orschläge für eine Kinderfreundliche Kommune • Soziale Grundlage: • Gute materielle Lebensbedingungen • Freiheit von Armut und Diskriminierung • Keine Abschiebungen und Zwangsräumungen • Mitbestimmung und Teilhabe: • Mitbestimmung in allen Lebenslagen • Aktive Förderung und Anleitung zur Mitbestimmung Exkurs: Die Kinderrechte • Ein Hinweis drauf, was Kindern und Jugendlichen auch heutzutage noch alles Schlimmes geschieht • Offene Frage: Was bringt das abstrakte Recht konkret? • Beispiel: „Recht auf Bildung“ und mehrgliedriges Schulsystem • Beispiel: „Vorrang des Kindeswohls“ im Falle von Abschiebungen Konkrete Ansätze für die Stadt • Interessenvertretungen der Kinder- und Jugendliche an Planungen der Verwaltung und Entscheidungen des Rates zu allen Themen beteiligen • Mitbestimmungsmöglichkeiten in Kita, Schule, Ausbildung, Familie und Freizeit fördern und aktiv unterstützen • Beispiel Schule: Finanzielle und personelle Förderung der SV-Arbeit • Beispiel Freizeit: Förderung und Einbindung der Jugendverbandsarbeit Konkrete Ansätze für eine selbstorganisierte Jugend • Austausch mit Mitschüler*innen / Freund*innen über gemeinsame Interessen • Mut zum Widerspruch Erwachsenen gegenüber • Mitbestimmungsmöglichkeiten nutzen und bewusst überschreiten, um sie auszuweiten Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich freue mich auf eine gute Diskussion.
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5986 Zeichen
WIR ELRID ETARTRLARL KINDERFREUNDLICHE abe] eidenpesch ju Kölner “ Eine Initiative von vgcnd Ying y Kinderhilfswerk Stadt Köln \ Q m N m L Pe S S) Au ZI 9) \N\ — m > 8) .) SQ P2 Q N] m $) cz -) m © LIEBE KINDER, LIEBE JUSENPLICHE ! NÄCHSTES JAHR WERPEN DIE VON DEN VEREINTEN NATIONEN BESCHLOSSENEN KINDERRECHTE 30 JAHRE ALT. SIE SELTEN ÜBERALL AUF DER WELT FÜR ALLE KINDER BIS 18 JAHRE - vom NEUGEBORENEN BABY BIS ZU SIEBZEHNJÄHRIGEN JUGENPLICHEN. DESHALB WOLLEN WIR, DASS ALLE KINDER, JUGENDLICHEN UND ERWACHSENEN DIESE RECHTE KENNEN UNP SICH DAFÜR EINSETZEN, DASS SIE WIRKLICHKEIT WERDEN ! HIERZU HAT DER COMICZEICHNER MILLUS MIT JUNGEN MENSCHEN AUS KÖLN DIESES HEFT ENTWORFEN UND STELLT ELCH ZEHN DIESER KINDERRECHTE VOR. SCHAUT SELBST EINMAL NACH: SIND DIESE RECHTE FÜR EUCH UND EURE FREUND“INNEN SCHON UMGESETZT 2 WAS MUSS NOCH GETAN WERDEN, DAMIT ALLE KINDER UND JUGENDLICHEN EIN GUTES LEBEN FÜHREN KÖNNEN ? VIEL SPAR BEIM LESEN UND ANGUCKEN ! EUER KÖLNER JUGENPRINS FEBRUAR 2018 HERAUSGEBER KÖLNER JUGENDRIN IMPRE: SUM KARTÄUSERWALL a . z = = 50678 KÖLN “ KOOPERATION MIT ADT KÖLN, AMT li ‚ AMT FÜR Kınpeı DACHLOW - R, JUGEND UND Come JUGENDPROJEKT WEIDEN FAMILIE ZEICHNER miLLUS PESCH DRUCK PRUCKHAUS slip MEDIEN SMBH _ r\ = BN® | | ! | mu N IA II | | || | \ unse ser N Zn RR vr So n_ AN! gg EL FLTIEN. SIE KANN JA HAMMER 6UT SCHIEBEN. SIE MUSS UNBEDINGT IN UNSEREM FUBBALLTEAM MITSPIELEN ! DU KANNST NICHT MITSPIELEN, FUBBALL IST NICHTS FÜR MÄDCHEN ! DAS STIMMT DOCH NICHT! AUCH MÄDCHEN KÖNNEN FUBBALL SPIELEN. HAST DU ETWA ANGST VOR EINEM MÄDCHEN ZU VERLIEREN 2 ICH 2 Äh... NEIN I SIE KANN MITSPIELEN, ARTIKEL 2 DAS RECHT AUF GLEICHE BEHANDLUNG DAS RECHT AUF GLEICHBEHANDLUNG UND SCHUTZ VOR DISKRIMINIERUNG UNABHÄNGIG VON RELIGION, HERKUNFT UND GESCHLECHT DAS IST DER NEUE, ER KOMMT AUS RUSSLAND, HEY RUSSEI DAS IST MEIN PLATZ, HIER IN DEUTSCHLAND HABE ICH DAS SAGEN, KAPIERT 2 NENNE MICH rn BITTE NICHT RUSSE, ICH HABE EINEN NAMEN. ICH HEIBE MARCEL UND WENN DAS DEIN PLATZ IST, DANN SETZE ICH MICH WOANDERS HIN. ARTIKEL 8 DAS RECHT AUF GLEICHE BEHANDLUNG DAS RECHT AUF EINEN NAMEN UND EINE STAATSZUGEHÖRIGKEIT DER IST JA RIESIG, DAS SIEHT NICHT GUT AUS. DAS FIEBER GEHT NICHT WEG, DU BRAUCHST DRINGEND EINEN ARZT. WENN SIE KEIN GELD HABEN, DANN KANN ICH IHNEN NICHT HELFEN. "5 Mmepizin KOSTET Pr VIEL GELD, MEIN SOHN IST SEIT TAGEN KRANK, BITTE HELFEN SIE UNS. | WAS SIND SIE FÜR EIN ARZT 2 IH EEE IN | SIE KONNEN DEN | ae JUNGEN - ARTIKEL 24 DOCH NICHT Kae er DAS RECHT AUF GESUNDHEIT MIR. ICH WERDE WESSCHICKEN ! EUCH HELFEN. KEINER DARF DIR DEN ZUGANG ZU GESUNDHEITSDIENSTEN 7 N VORENTHALTEN u BRING DIE SÄCKE N IN DEN KELLER UND DANN KANNST DU DAS WERKZEUG SAUBER MACHEN, IN EINER DAS HAT MIR HALBEN STUNDE DER CHEF NICHT IST ABGABE, BEIGEBRACHT. WIE SOLL ICH DAS ALLES BEANTWORTEN ? HÖREN SIE ZU. WENN DAS RECHT AUF BILDUNG, DANN VERNÜNFTIG, KÜMMERT BRINGEN ELCH LM IHN. ARTIKEL 28 AR ie DAS RECHT AUF BILDUNG UND AUSBILDUNG WENN DAS RECHT AUF BILDUNG UND AUSBILDUNG, DANN VERNÜNFTIS Van PASST DU NACH DEN HAUSAUFGABEN AUF DEINEN BRUDER AUF UND KANNST DU DEN ABWASCH MACHEN, DAMIT ICH EINKAUFEN GEHEN KANN 2 ICH WÜNSCHTE, ICH KÖNNTE MITSPIELEN. GEHT NICHT. ICH Muss AUF MEINEN BRUDER AUF- ARTIKEL 31 DAS RECHT AUF FREIZEIT, SPIEL UND ERHOLUNG DU HAST EINEN ANSPRUCH AUF RUHE UND FREIZEIT, AUF SPIEL UND ERHOLUNG DU MUSST Zu DEINEM VATER ZIEHEN. was 2 ABER MEINE GANZEN FREUNDE LEBEN HIER UND PAPA HAT NICHT MAL INTERNET. BEIM FAMILIENGERICHT. NIEMAND INTERESSIERT MEINE MEINUNG, ICH WILL NICHT WESZIEHEN, VIELLEICHT KANN DAS FAMILIENGERICHT HELFEN, ARTIKEL 12 DAS RECHT AUF EIGENE MEINUNG DU HAST DAS RECHT DIR EINE EIGENE MEINUNG ZU BILDEN UND DIESE MEINUNG FREI ZU ÄUBERN PAPA, HIER IST ÜBERHAUPT KEIN PLATZ. ICH HABE NICHT MAL EIN EIGENES ZIMMER. ALLE SIND SO LAUT! WIE SOLL ICH HIER SO LERNEN KÖNNEN ? WENN DIE NOCH LAUTER WERDEN, FLIPPE ICH AUS } TT] ARTIKEL 19 DAS RECHT AUF EIN LEBEN OHNE GEWALT DAS RECHT AUF PRIVATSPHÄRE UND EINE 6EWALTFREIE u ERZIEHUNG IM SINNE DER GLEICHBERECHTIGUNG UND DES FRIEDENS BEI UNS SEID IHR SICHER. IHR KÖNNT SO VIEL ESSEN WIE IHR WOLLT. SCHAU WIE DIE AUSSEHEN, HÄNSEL UND GRETEL FÜR ArmEI LASST DOCH DIE KINDER IN RUHE. SIE HABEN EICH DOCH NICHTS GETAN. ARTIKEL 3, 22 UND 38 DAS RECHT AUF SOFORTIGE HILFE IN KATASTROPHEN UND NOTLAGEN, AUF SCHUTZ VOR 6RALSAMKEIT, VER- NACHLÄSSIGLING, AUSNUTZUNG UND VERFOLGUNG Van SEIT TAGEN STREITEN SICH DIE ELTERN. ICH WÜNSCHTE, ICH HÄTTE EIN SICHERES ZU- HAUSE. ICH HABE SO EINEN HUNGER. ICH HABE \ HUNGER. Komm MIT, Im JUSEND- ZENTRUM GIBT ES ETWAS ZU ESSEN. WAS JAMMERST DU JETZT HIER Rum! WILLST DU WIEDER EINE SESCHEUERT BEKOMMEN ? \ N HÖR AUF yes 7 UNSEREN 4 SOHN zu N a Y ÄRGERN ! ARTIKEL 16 SCHUTZ VOR GEWALTANWENDUNG, MISSHANDLUNG, VERWAHRLOSUNG DU HAST DAS RECHT AUF EINE FAMILIE, ELTERLICHE FÜRSORGE UND EIN SICHERES ZUHAUSE ICH HABE GEHÖRT, DU MACHST GERNE MUSIK 2 VIELLEICHT DAS IST HABE ICH GENAU HOFFENTLICH 1“ MICHAEL. IST ER NICHT SO DAS RICHTIGE FÜR DEIN NEUER LANGWEILIG WIE BETREUER. , DER LETZTE. en ace ARTIKEL 23 GEHT VOLL FORPERUNG BEHINDERTER el KINDER DAS MACHT RICHTIG SPAB ! DEN BEAT HABE ICH GEMACHT. COOL, DU HAST DAS RECHT AUF INDIVIDUELLE BETREUUNG BEI BEHINDERUNG VII ker DANKE zn: MIT DER UNTERSTÜTZUNG DER KINDER UND JUGENDLICHEN DES JUSENDZENTRUMS DACHLOW IST DIESES COMICHEFT IN ZUSAMMENARBEIT MIT COMICZEICHNER MILLUS ENTSTANDEN. DIE KINDER UND JUGENDLICHEN SIND DIE AUTOREN DER ZEHN COMIC-SESCHICHTEN, DIE DER COMICZEICHNER MILLUS MIT IHNEN ZEICHNETE UND COLORIERTE. AN | ERICH, DER LEITER DES JUSENDZENTRUMS, MACHTE DIESE KREATIVE ZUSAMMENARBEIT MÖGLICH, 3 A rTTBNn BED VI gunssucn el BuNaBEE Zn uuman, — AN LEI LIREN INN a NÜINEN Bau \ı ayeseer anne Sur dene) RSTL A itiere | u BEBBBET un IN NEN EEFEEELF AN | nun Du! 4 Ko | a En and BEFÖRDERT DURCH & AMT FÜR KINDER, JUGEND UND FAMILIE Kölner vgCndking jugendprojekt eidenpesch
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Die Oberbürgermeisterin
Kinder- und jugend-
freundliches Köln
Aktionsplan
KINDERFREUNDLICHE KOMMUNE
Köln
Kinder- und jugendfreundliches Köln
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Kinder- und jugend-
freundliches Köln
Aktionsplan
KINDERFREUNDLICHE KOMMUNE
Köln
Kinder- und jugendfreundliches Köln
Aktionsplan Seite 4
Kinder- und jugendfreundliches Köln
Kapitel Seite 5
Köln erhält als erste Großstadt Deutschlands das Siegel
„Kinder- und jugendfreundliche Kommune“. Das erfüllt mich
mit Freude und Stolz. Mit einem eigenen Aktionsplan hat sich
unsere Stadt zum Ziel gesetzt: Alle Kinder und Jugendliche –
unabhängig von ihren persönlichen Lebenssituationen – er-
halten die Zuwendung, Unterstützung und Förderung, die es
ihnen ermöglicht, ihre Zukunft selbst zu gestalten. In meiner
Verwaltung ist das Thema „Kinder- und Jugendfreundlich-
keit“ ein Querschnittsthema, d.h. auch beispielsweise in der
Stadt- und Verkehrsplanung sowie im Gesundheits- und Um-
weltschutz ist es ein immer zu berücksichtigender Aspekt.
Wichtig ist dabei auch, dass Kinder und Jugendliche selbst
zu allen Themen, die ihr Lebensumfeld betreffen, zu Wort
kommen und mitgestalten können. Wenn es um die Zukunft
geht, müssen Kinder und Jugend liche schon heute mitreden.
Henriette Reker
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln
1. Hintergrund
Kinder- und jugendfreundliches Köln –
Wir sind startklar
Kinder und Jugendliche haben Rechte. Die „Vereinbarung
über die Rechte des Kindes“ wurde bereits 1989 von der
UN-Hauptversammlung beschlossen und ist in Deutsch-
land geltendes Recht. Die UN-Kinderrechtskonvention
umfasst Rechte zur Teilhabe, Förderung und Partizipation
von Kindern und Jugendlichen. Der „Vorrang des Kindes-
wohls“ ist dabei eine besondere Regel, um Kinder- und
Jugendrechte wirksam werden zu lassen. Sie schreibt
vor, dass das Kindeswohl – Englisch: „best interest of
the child“ – ein Gesichtspunkt ist, der vorrangig bei Ent-
scheidungen zu berücksichtigen ist. So sollen nicht
nur einzelne Rechte umgesetzt werden, vielmehr ist das
„best interest of the child“ ein Grundsatz des Handelns.
Die Stadt Köln hat sich auf den Weg gemacht, die
UN-Kinderrechtskonvention zu verwirklichen. Ein wesent-
licher Baustein ist dabei das Siegel „Kinderfreundliche
Kommune“ des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen
e.V.“. Köln ist die erste und bisher einzige Großstadt,
die dieses Siegel erhält. Hierfür hat die Stadt Köln einen
Aktionsplan erstellt. Viele Kölnerinnen und Kölner haben
daran mitgewirkt:
Es wurden Kinder und Jugendliche befragt, Verwaltungs-
mitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Interessensvertre-
tungen von Kindern und Jugendlichen und der Rat der
Stadt Köln, der den „Aktionsplan kinder- und jugend-
freundliche Kommune“ am 19.12.2017 beschlossen hat.
Kinder- und jugendfreundliches Köln
Aktionsplan Seite 6
Seite 7Kinder- und jugendfreundliches Köln
1. Hintergrund
Köln – eine wachsende Stadt
Köln ist eine wachsende Stadt – weil Menschen nach
Köln ziehen, aber auch, weil immer mehr Kinder geboren
werden. Die Kinder und Jugendlichen in Köln haben
dabei ganz unterschiedliche Lebensbedingungen und
-welten. Ausreichend Wohnraum, Bildungsangebote
und barrierefreie Zugänge sind wichtige Grundpfeiler,
damit alle Kinder und Jugendlichen gut aufwachsen
können. Gerade auch, weil Kinder und Jugendliche ganz
unterschiedliche Ressourcen und Ideen mitbringen.
Geschlecht, (familiäre) Migrationserfahrung, Wohnort,
Gesundheit, eine mögliche Beeinträchtigung und
insbesondere die (familiäre) wirtschaftliche Lage haben
Einfluss auf den Alltag der Kinder und Jugendlichen und
ihre Chancen.
Die kinder- und jugendfreundliche Kommune ist eines
der Leitprojekte zu der Frage „Wie wollen wir in Köln
leben?“, die im Kölner Strategieprozess „Köln 2030“
behandelt wird.
Mit der Umsetzung des Aktionsplans „Kinder- und jugend-
freundliches Köln“ werden wir einen ganzheitlichen,
zeitgemäßen Blick dafür entwickeln, was in Köln zu tun ist
und wie sich Formen der Zusammenarbeit zwischen Ämtern
und Dienststellen, zwischen Elternhaus, Kita, Schule,
Vereinen und Trägern der freien Jugendhilfe entwickeln.
Wir werden Strukturen bilden, in denen Kinder und Jugend-
liche als Experten in eigener Sache ihre Vorstellungen
darüber einbringen können, wie es zugehen und aussehen
sollte in ihrer Lebenswelt.
Dr. Agnes Klein
Stadt Köln, Beigeordnete für Bildung, Jugend und Sport
Kinder- und jugendfreundliches Köln
Aktionsplan Seite 8
Seite 9Kinder- und jugendfreundliches Köln
2. Ziele
Bei der Erstellung des Aktionsplans „Kinderfreundliche
Kommune“ waren zwei Fragestellungen handlungsleitend:
– Wie kann die Kinder- und Jugendinteressenvertretung
in einer Großstadt in ihrer Bedeutung so ausgestaltet
und angebunden werden, dass sie gesamtstädtisch
wie auch in den Stadtbezirken erfolgreich agieren
kann und Zugänge für alle Kinder und Jugendlichen
ermöglicht?
–
Wie kann es gelingen, aus bewährten und erfolgrei-
chen Maßnahmen und Strukturen in einzelnen Stadt-
bezirken übertragbare Formate zu entwickeln, die
auch in anderen Stadtbezirken und auch stadt weit
anwendbar werden?
Der Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. hat auf
Basis der Befragung von Kindern und Jugendlichen sowie
von Mitarbeitenden der Verwaltung Empfehlungen für
die Stadt Köln unter den Überschriften „Vorrang des
Kindeswohls (best interest of the child)“, „Kinder- und
jugendfreundliche Rahmengebung“, „Partizipation
von Kindern und Jugendlichen“ und „Information über
Kinderrechte“ erarbeitet. Diese sind in die im Folgenden
dargestellten Leitziele für Köln als kinder- und jugend-
freundliche Stadt mit eingeflossen. Während das Kapitel
„Vorrang des Kindeswohls (best interest of the child)“
konkrete Themen wie Kinderarmut oder Gesundheit
aufgreift, werden in dem Kapitel „Kinder- und jugend-
freundliche Rahmengebung“ strukturelle Vorhaben
beschrieben, die für eine langfristige Arbeit im Sinne der
Die Umsetzung der UN Kinderrechtekonvention ist originärer
Auftrag des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. Gemein-
sam möchten wir erreichen, dass Aufwachsen in Köln gelin-
gen kann. Hier ist unserer Auftrag der Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor Vernachlässigung und häuslicher Gewalt,
Bildungsorte zu schaffen, Partner für Kinder und Jugendliche
und Eltern zu sein. Die Mitarbeitenden meines Amtes ent-
wickeln altersentsprechende Beteiligungsmöglichkeiten von
Kindern und Jugendlichen bei allen sie betreffenden Fragen und
setzten diese in ihrer alltäglichen Praxis um. Mir ist es wichtig,
dass alle Kinder und Jugendlichen ihre Rechte kennen und
diese auch aktiv einfordern können, denn ein „Kinderfreund-
liches Köln“ ist Anspruch und Sebstverpflichtung zugleich.
Stephan Glaremin
Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie
Kinder- und jugendfreundliches Köln
Aktionsplan Seite 10
Seite 11Kinder- und jugendfreundliches Köln
2. Ziele
Kinderrechte durch die Stadtverwaltung sorgen sollen.
In den Themenfeldern „Partizipation von Kindern und
Jugendlichen“ und „Information über Kinderrechte“ wer-
den Ansätze skizziert, wie im Sinne der oben genannten
Fragestellungen die vielfältigen Projekte gestärkt und
eine gewinnbringende gemeinsame Weiterentwicklung
umgesetzt werden kann.
2.1 Vorrang des Kindeswohls – „best interest of the child“
In Deutschland ist der Begriff des Kindeswohls stark mit
der körperlichen und seelischen Unversehrtheit des
Kindes oder des Jugendlichen verknüpft. Die UN-Kinder-
rechtskonvention spricht im Original vom „best interest
of the child“. Dieser Begriff macht deutlich, dass „Kin-
deswohl“ hier weiter gefasst ist. In Köln gibt es bereits
viele Maßnahmen, Projekte und Gruppen, die sich für
den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von
Kindern und Jugendlichen einsetzen. Mit den Leitzielen
„Die Folgen von Kinderarmut bekämpfen“, „Gesundheit
und Bildung fördern“, „Sport und Bewegung fördern“,
„Medienkompetenz vermitteln“ und „Integration und
Inklusion voranbringen“ sind Inhalte formuliert, die zur
Umsetzung der Kinderrechte wesentlich sind.
2.1.1 Die Folgen von Kinderarmut bekämpfen
Kinderarmut und Jugendarbeitslosigkeit als Hemmnisse
brauchen besondere Aufmerksamkeit auf dem Weg der
Verwirklichung der UN-Kinderrechte. Viele einflussreiche
Entscheidungen werden auf Landes-, Bundes- oder gar
europäischer und globaler Ebene getroffen. Die Stadt
Köln macht es sich zur Aufgabe, gegen die Folgen von
Armut anzugehen und Kindern und Jugendlichen Chancen
für eine bessere Zukunft zu eröffnen. Durch ein soge-
nanntes Monitoring der Präventionsketten können
die Wirkungen in den unterschiedlichen Stadtteilen Kölns
überprüft und die Anstrengungen angepasst werden.
Vorrang des Kindeswohls
(best interest of the child)
Auszugsweise Maßnahmen:
Umwelt und Natur schützen und bewahren
Einarbeitung der Kinder- und Jugendrechte
in das Verkehrskonzept
GoJa – Gesundheitsorientierte
Jugendarbeit in Köln
Einrichtung eines Sportnetzwerkes
Schutz vor Gefahren im Umgang
mit Medien
Abbau von Angsträumen
im öffentlichen Raum
Kinder- und Jugendfreundlichkeit ist keine Selbstver-
ständlichkeit. Aber sie ist das schönste Element in einer
Gemeinschaft und prägt eine Kommune wie Köln. Deshalb
unterstütze ich die Umsetzung des Aktionsplans kinder-
und jugendfreundliches Köln, denn er ist ein Meilenstein
auf dem Weg zu einer Stadt mit diesen Attributen. Die
Umsetzung der Rechte von Kindern liegt mir besonders
am Herzen, da nur so junge Talente gehört und gefördert
werden können. Für diesen zukunftsträchtigen Einsatz
wünsche ich mir viele Mitstreiter.
Dr. Ralf Heinen, Vorsitzender des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie, SPD
Kinder- und jugendfreundliches Köln
Aktionsplan Seite 12
Seite 13Kinder- und jugendfreundliches Köln
2. Ziele
2.1.2 Gesundheit und Bildung fördern
Kinder und Jugendliche haben das „Recht auf ein Höchst-
maß an Gesundheit, auf Gesundheitsvorsorge und
medi zinische Betreuung“ heißt es in der UN-Kinder-
rechts konvention. In Köln wird in unterschiedlichen
Pro grammen daran gearbeitet, dieses Recht umzusetzen.
Gesundheit steht in einem starken Zusammenhang mit
der sozio ökonomischen Lage der Kinder und Jugend-
lichen und auch mit ihrem Verhältnis zur Umwelt und
ihrem Zugang zu Bildung. Wichtige Handlungsfelder für
die Umsetzung des Rechtes auf Gesundheit sind Ernäh-
rung, Bewegung, Entspannung und Suchtprävention.
Ein besonderer Fokus wird zum Beispiel auf die Situation
von Kindern, die mit einem Elternteil aufwachsen, gelegt.
2.1.3 Sport und Bewegung fördern
Zur Erfüllung des „Rechts auf Spiel, Freizeit und Erho-
lung“ leistet der Sport einen wesentlichen Beitrag. Der
Sport kann eine hohe integrative Wirkung haben und
trägt zur Gesundheit und zum Selbstwertgefühl von
Kindern und Jugendlichen bei. Neben dem Sport im Ver-
ein braucht es auch bespielbare Plätze im öffentlichen
Raum, auf denen zum Beispiel Trendsportarten stattfin-
den können.
2.1.4 Medienkompetenz vermitteln
Kinder und Jugendliche bringen als „digital natives“
bereits Handwerkszeug zur Nutzung von Medien mit.
Dabei nutzen sie das Internet je nach Geschlecht, Alter
und bisheriger Bildungsgeschichte zu unterschiedlichen
Zwecken. „Online-sein“ ist insbesondere für Jugendliche
elementar zur Pflege von Freundschaften, zur Organi-
sa tion von Freizeit und zur Meinungsbildung. Für einen
selbstbestimmten Umgang mit ihren Daten, aber auch
zum Schutz vor Hate Speech, Cybermobbing und ähn-
lichem, ist es wichtig, dass sie die Dynamiken des Netzes
kennenlernen. Medienkompetenz ist wichtig zur Abwehr
möglicher Gefahren und ein Schlüssel für die Beteiligung
an Politik und Gesellschaft sowie für Bildungs- und
Berufskarrieren. Sie muss jugendgerecht an vielen unter-
schiedlichen Bildungsorten vermittelt werden.
2.1.5 Integration und Inklusion voranbringen
Die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen
in Köln sind vielfältig und verschieden.
Dies gilt für alle Kinder und Jugendlichen, sei es, dass sie
durch eine familiäre Migrationsgeschichte, eine körper-
liche und geistige Beeinträchtigung oder ihre sexuelle
Kinder und Jugendliche brauchen Respekt, Freiraum und
freie Räume – zum Spielen, Toben, zum Denken, Reden
und Treffen. Dafür setzte ich mich gern ein!
Ulrike Kessing, Jugendpolitische Sprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ein kinder- und jugendfreundliches Köln kann nur
MIT den Kindern und Jugendlichen verwirklicht werden!
Daher unterstütze ich den Aktionsplan.
Dr. Helge Schlieben, Jugendpolitischer Sprecher, CDU
Kinder- und jugendfreundliches Köln
Aktionsplan Seite 14
Seite 15Kinder- und jugendfreundliches Köln
2. Ziele
Orientierung geprägt sind. Insgesamt ist zu sagen, dass
die wachsende Stadt Köln nicht nur vor großen Heraus-
forderungen in Bezug auf die Vielfältigkeit der Lebens-
lagen aller Kinder und Jugendlichen steht, sondern diese
insbesondere mit strukturellen Aufgaben wie der Schaf-
fung von ausreichendem Wohnraum, Bildungsange-
boten, barrierefreien Zugängen und vielem mehr stark
verbunden sind. Als wachsende Stadt hat sich die Stadt
Köln zum Ziel gesetzt, die kulturelle, geschlechtliche,
sexuelle und familiäre Vielfalt aller Kinder und Jugend-
lichen unabhängig von ihrem sozialen Status zu stärken.
Auf Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behinder-
tenpolitik wurde der Aktionsplan um folgenden Passus
erweitert: Die Interessen von Kindern und Jugendlichen
mit einer Behinderung auf kindlichen Schutz und Teil-
habe werden angemessen dargestellt und im weiteren
Prozess im Maßnahmenkatalog aufgenommen.
Dabei sind die Behindertenorganisationen aus der Stadt-
arbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik als Sachkundige
in eigener Angelegenheit zu beteiligen.
2.1.6 Gestaltung kinder- und jugendfreundlicher Lebensräume
Kinder und Jugendliche sind in besonderer Weise auf
den öffentlichen Raum angewiesen – als Gestaltungsort,
als Treffpunkt und durch die Nutzung des öffentlichen
Nahverkehrs. Letzteres ist für Kinder und Jugendliche in
vielen Befragungen von besonderer Relevanz – sie füh-
len sich häufig unsicher, wenn sie mit der U-Bahn, dem
Bus oder dem Fahrrad unterwegs sind. Insofern ist es ein
wesentlicher Aspekt von Kinder- und Jugendfreundlich-
keit, die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in
der Verkehrsplanung und -politik zu berücksichtigen. Es
braucht darüber hinaus ausreichend partizipativ gestal-
tete Spiel- und Sportplätze.
Eine besondere Bedeutung und Verantwortung in der
Umsetzung der UN-Kinderrechte haben die Bildungs-
orte wie zum Beispiel Schulen und Einrichtungen der
Jugendhilfe. Sie sind Orte, an denen Kinder und Jugend-
liche sich häufig und lange aufhalten und prägende
Bildungserfahrungen machen.
Ich wünsche Köln, dass der Aktionsplan lebendig umgesetzt
wird, viele Akteure – vor allem Kinder und Jugendliche –
mitwirken können, dass es gelingt, dezernatübergreifend
die Verwaltung zu sensibilisieren für die Kinderrechte und
dass die Idee von der kinder- und jugendfreundlichen
Stadt Köln gelingt. Für diese anspruchsvollen Ziele wird
es die Kraft aller brauchen, in der Politik, in der Verwaltung
und in der Zivilgesellschaft, vor allem mit ihren jungen
Bürgerinnen und Bürgern.
Anne Lütkes, Vorsitzende des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen“
Kinder- und jugendfreundliches Köln
Aktionsplan Seite 16
Seite 17Kinder- und jugendfreundliches Köln
2. ZieleKinder- und Jugendfreundliches Köln Aktionsplan 2018
Vorhaben Geld in die Hand von Jugendlichen
Stadtinformationskampagne auf Innen-
plakaten der KVB und Citylightpostern
„Kinder- und Jugendfreundliches Köln“
Eröffnung
Ko ope ra tives Kinder-
und Jugendbüro
Berichterstattung
Rat, Fach ausschüsse,
Bezirksvertretung
Workshop
Strukturentwicklung
Kurzfassung des Aktionsplans
Kinder- und Jugendfreundliches Köln
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
10 Kinderrechte
von Jugendlichen
gezeichnet
Präsentation
auf dem Weltkindertag Jahrespressekonferenz
Planungskonferenz 2019
Mitarbeitende der Stadtverwaltung,
Träger der freien Jugendhilfe
Arbeitsgruppe
Kindeswohl best interest
of the child (3 x Jahr)
Planspiel
Kinderfreundliche
Kommune (12.03.)
Workshop
Kinderrechte im Verwal -
tungshandeln umsetzen
Arbeitsgruppe
Information (3 x Jahr)
Information
Aufbau einer interaktiven
Website
Arbeitsgruppe
Kinder- und Jugendfreundliche
Rahmengebung (3 x Jahr)
Arbeitsgruppe
Partizipation (3 x Jahr)
20.02.2018
Kick Off und Siegel verleihung
KINDERFREUNDLICHE KOMMUNE
Köln
Kinder- und jugendfreundliches Köln
Aktionsplan Seite 18
Seite 19Kinder- und jugendfreundliches Köln
2. Ziele
2.2 Kinder- und jugendfreundliche Rahmengebung
Wie Kinder und Jugendliche aufwachsen, ist von vielfäl-
tigen gesamtgesellschaftlichen Faktoren abhängig. In
Köln ist zunächst das Dezernat für Bildung, Jugend und
Sport, und hier vor allem das Amt für Kinder, Jugend
und Familie und das Amt für Schulentwicklung, für die
Belange von Kindern und Jugendlichen zuständig. Dabei
handelt es sich jedoch um zwei Ämter unter vielen.
Die UN-Kinderrechtskonvention schreibt vor, dass das
„best interest of the child“ bei „allen Maßnahmen“ ein
Gesichtspunkt ist, der „vorrangig zu berücksichtigen“
ist. Auch Verkehrsplanung, der öffentliche Nahverkehr,
die Luftreinheit oder die Anzahl von Grünanlagen haben
positive oder negative Auswirkungen auf Kinder und
Jugendliche. Die zuständigen Ämter werden Kinder und
Jugendliche zukünftig verstärkt in den Blick nehmen.
Damit sie nicht als eine Gruppe unter vielen gelten,
sondern aufgrund ihrer besonderen Rechte auf Schutz,
Teilhabe und Förderung mitgedacht werden, braucht
es neue Instrumente und eine besondere Sensibilität.
2.2.1 Kinderrechte im Verwaltungshandeln
Um die unterschiedlichen Ämter und Ausschüsse für
Kinderrechte im Sinne des Vorrangs des „best interest
of the child“ zu sensibilisieren, werden fest vereinbarte
Vorgaben benötigt, wie die Kinderrechte Eingang in den
Alltag des Verwaltungshandelns finden, insbesondere
bei der Erstellung von Vorlagen für die politischen
Gremien. Als ein Baustein werden Kinderrechte in die
Hauptsatzung der Stadt Köln aufgenommen. Die Ver-
waltung gründet zudem eine Steuerungsgruppe, um die
Vorhaben zur kinder- und jugendfreundlichen Kommune
voranzubringen.
2.2.2 Kinderrechte in Aus- und Fortbildung
Den meisten Menschen, die in den Ämtern und Behörden
der Stadt Köln arbeiten, fehlt zur Zeit noch das Wissen
und Handwerkszeug, um ihre Entscheidungen und
ihr Handeln auf die besonderen Bedürfnisse und Lebens-
Wir vergeuden viel Geld, Anstrengung und Zeit in unserer
Gesellschaft. Jetzt ist der Moment gekommen Kindern
und Jugendlichen eine Stimmen zu geben, ihnen Gehör zu
verschaffen und somit unmittelbar in unsere Zukunft
zu investieren.
Simone Mangold, Bezirksschülerinnen- und -schülervertretung
Kinderfreundliche Rahmengebung
Auszugsweise Maßnahmen:
Aufnahme der Kinderrechte in die
Hauptsatzung der Stadt Köln
Einrichtung eines kooperativen
Kinder- und Jugendbüros
Schulung des Personals in allen
betroffenen Dezernaten
Aufnahme der Kinderrechte in die
Ausbildung in Verwaltungsbereichen
Entwicklung von Qualitätskriterien
zur Überprüfung der Kinder- und Jugend -
freundlichkeit
Kinder- und jugendfreundliches Köln
Aktionsplan Seite 20
Seite 21Kinder- und jugendfreundliches Köln
2. Ziele
realitäten von Kindern und Jugendlichen abzustimmen.
Die Steuerungsgruppe entwickelt Prüfkriterien, die den
Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden. Zudem
werden entsprechende Fortbildungen angeboten.
In der Ausbildung von Verwaltungsmitarbeiterinnen
und -mitarbeitern wird das Wissen um die Kinderrechte
ein fester Bestandteil.
2.3 Partizipation von Kindern und Jugendlichen
Partizipation ist gelebte Demokratie. Sei es in der Familie,
in der Kindertagesstätte, in der Schule oder der Kinder-
und Jugendarbeit: Kinder und Jugendliche dürfen
immer mehr mitbestimmen und -gestalten. Dadurch
erlernen sie in der Praxis, mit unterschiedlichen Auf-
fassungen umzugehen und erleben diese Gesellschaft
als veränderbar. Allerdings werden Kinder und Jugend-
liche noch nicht in allen für sie wichtigen Bereichen zum
Mitdenken und -machen eingeladen.
Wenn sie sich äußern, wird dies häufig als unpolitisch
missverstanden. Zudem sind Politik- und Verwaltungs-
prozesse abstrakt und in ihren Zeitabläufen für Kinder
und Jugendliche schwer zu fassen.
Die Stadt Köln entwickelt mit dem „lernenden Konzept“
zur Partizipation die Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen weiter. Im Mittelpunkt der Debatte stehen
unter anderem folgende Fragen:
– Wie können Partizipationsprozesse verbindlich und
nachhaltig gestaltet werden?
–
Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden,
damit Kinder und Jugendliche nicht nur gehört und
motiviert, sondern ihre Positionen in Planungs-
und Entscheidungsprozesse auch einbezogen werden?
– Wie schafft man Zugänge auch für Kinder und
Jugendliche ohne Partizipationserfahrungen?
– Was sind geeignete Qualifizierungsformate
sowohl für Politik, Verwaltung, Pädagoginnen und
Pädagogen als auch für Kinder und Jugendliche?
Partizipation von Kindern und Jugendlichen
Auszugsweise Maßnahmen:
Ausbau der Jugendforen in allen
neun Stadtbezirken
Vorhaben „Geld in die Hand von Kindern
und Jugendlichen“
Partizipation in der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit
Partizipation und Beteiligungskultur im
„Kita-Alltag“ leben und gestalten
Demokratieführerschein – Lerne Deine
Beteiligungsmöglichkeiten kennen
Durchführung einer Jugendbefragung
Lasst uns nicht scheinen, sondern leben. Wir fordern
Partizipation für alle Kinder und Jugendlichen in Köln!
Wir sind alle Künstler unseres politischen und sozialen
Zusammenlebens. Lasst uns Köln bemalen mit
den Farben der Teilhabe, Inklusion und Solidarität!
Sarah Niknamtavin, Bezirksschülerinnen- und -schülervertretung
Kinder- und jugendfreundliches Köln
Aktionsplan Seite 22
Seite 23Kinder- und jugendfreundliches Köln
2. Ziele
Die Ergebnisse werden mit dem Prozess der Leitlinien-
entwicklung zur Beteiligung von Bürgerinnen und
Bürgern im Büro der Oberbürgermeisterin verzahnt.
2.3.1 Einrichtung des kooperativen Kinder- und Jugendbüros
Bereits mit der Beauftragung der Verwaltung, den
Aktionsplan „Kinder- und jugendfreundliches Köln“ zu
erstellen haben die jugendpolitischen Sprecherinnen
und Sprecher der Kölner Ratsfraktionen einen inhalt-
lichen Schwerpunkt auf die Einbindung des Kölner
Konzeptes zur Partizipation von Kindern und Jugend-
lichen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Ent-
wicklung von Partizipationsmöglichkeiten von Kindern
und Jugendlichen beschlossen.
Ein kooperatives Jugendbüro wird eingerichtet, in
dem die Jugendverwaltung mit dem Kölner Jugendring
gleichberechtigt zusammenarbeitet. Seine Aufgabe
ist es unter anderem, Schnittstellen zwischen Partizi-
pa tionsprozessen von Kindern und Jugendlichen, der
Verwaltung sowie der Politik zu organisieren.
Das Jugendbüro beruht auf zwei Säulen: Der Kölner
Jugendring als Arbeitsgemeinschaft unterschiedlicher
Selbstorganisationen von Jugendlichen (wie den
Jugendverbänden und der Bezirksschülervertretung)
und Orga nisationen der Jugendarbeit (wie zum Beispiel
die Arbeitsgemeinschaft der Offenen Türen) haben
verstärkt die Möglichkeit, parteiisch für Kinder und
Jugendliche ansprechbar zu sein und auch widerstän-
dige Positionen zu präsentieren. Die Stadt Köln auf der
anderen Seite verfügt über Zugänge, um Wirksamkeit
von Partizipationsprozessen zu organisieren und
hat reichlich Erfahrungen in Gestaltungsprozessen.
2.3.2 Partizipation langfristig etablieren und stärken
Partizipation wird entlang der Lebenswelten der Kinder
und Jugendlichen gedacht (wie Schule, Freizeitgestal-
tung aber auch Mobilität). Beteiligung in den Einrich-
tungen der Kinder- und Jugendarbeit, den kinder- und
jugendpädagogischen Einrichtungen, dem Allgemeinen
Kinder sehen ihr Umfeld aus einer anderen Perspektive –
unvoreingenommen und mit reinem Herzen. Köln braucht
Herz und Verstand. Daher sind Kinder vollumfänglich in
unsere Stadt miteinzubinden.
Sylvia Laufenberg, Jugendpolitische Sprecherin, FDP
Ich wünsche mir für Köln, dass wir nicht in Generationen
oder Grenzen denken, sondern als gemeinsame Stadt für
die Rechte und das Wohl aller Kinder, unabhängig von
Nationalität, Geschlecht oder Einkommen eintreten. Es darf
nicht immer nur über uns Kinder und Jugendliche geredet
werden, sondern wir müssen aktiv und radikal in Entschei-
dungsprozesse eingebunden werden, denn Kinder sind nicht
nur die Zukunft, sondern auch ein wichtiger gegenwärtiger
Teil der Gesellschaft.
Johan Wientgen, Bezirksschülerinnen- und -schülervertretung
Kinder- und jugendfreundliches Köln
Aktionsplan Seite 24
Seite 25Kinder- und jugendfreundliches Köln
2. Ziele
Sozialen Dienst, in Schulen, in Kindertagesstätten
sowie die Selbstorganisation von Kindern und Jugend-
lichen in Verbänden und vieles mehr werden gestärkt.
Die Stadt Köln befragt erstmals 2018 in größerem
Um fang Jugendliche nach ihrer Meinung und nach
Verbesserungs vorschlägen. Auch die Ebene der Stadt-
bezirke soll in den Fokus rücken. Dabei werden jeweils
passende Foren durchgeführt, so dass Kinder und Jugend-
liche in ihrer Vielfalt teilhaben können. Mit der Aktion
„Geld in die Hand von Jugendlichen“ werden Budgets
zur Selbstverwaltung zur Verfügung gestellt. Die Rat-
hausschule als klassisches Projekt politischer Bildung
wird weiterentwickelt.
2.3.3 Einbezug von Kinder- und Jugendinteressen
in die Stadtplanung
Kinder und Jugendliche haben einen besonderen Blick
auf die Stadt – aber auch besondere Bedürfnisse. Sie
sind auf der einen Seite zum Beispiel auf die Möglichkeit,
kostenfrei Sport-, Bolz- und Spielplätze und den öffent-
lichen Nahverkehr zu nutzen besonders angewiesen.
Sie bringen auf der anderen Seite das Potenzial mit, die
Stadt neu und kreativ zu gestalten und ausgetretene
Wege zu verlassen. Mit dem Projekt „Stadt mit Zukunft“
wurden bereits gute Erfahrungen gemacht, ämter-
übergreifend Kinder und Jugendliche einzubeziehen.
Die gewonnenen Erkenntnisse werden aufgegriffen und
die Zusammenarbeit der zuständigen Bereiche in der
Verwaltung ausgebaut.
Kinder- und Jugendfreundlichkeit in Köln ist mir wichtig,
damit tatsächlich alle Kinder im Wohlergehen aufwachsen
können. Ich setze mich besonders für die Umsetzung der
Rechte der Kinder ein, weil auch Köln hier Nachbesserungs-
bedarf hat, etwa wenn es um Bildungszugang von Flücht-
lingskindern geht. Ich unterstütze die Umsetzung des
Aktionsplans „Kinder- und jugendfreundliches Köln“, weil er
viele gute, Ansatzpunkte enthält, um die Stadt kinder- und
jugendfreundlicher zu gestalten. Besonders gut gefällt mir,
dass Prävention und Partizipation konsequent um gesetzt
werden soll und Kinderarmut auf kommunaler Ebene ange-
gangen wird. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Armut von
Familien und/oder das Aufwachsen in benachteiligten Veedeln
Kindern und Jugendlichen Chancen auf Teilhabe und Bildung
rauben. Ich wünsche mir für Köln, dass Kinderrechte um-
gesetzt werden, Kinderinteressen konsequent im Mittelpunkt
stehen und sie Vorrang vor jenen des Wirtschaftsstandortes
haben.
Dr. Carolin Butterwegge, Die Linke
Kinder- und jugendfreundliches Köln
Aktionsplan Seite 26
Seite 27Kinder- und jugendfreundliches Köln
2. Ziele
2.4 Information über Kinderrechte
Damit Rechte eingefordert, umgesetzt und mit Leben
gefüllt werden können, ist es wichtig, dass sowohl
Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene sie kennen.
Um die bisher beschriebenen Ziele zu erreichen, be-
darf es über die reine Kommunikation der UN-Kinder-
rechtskonvention hinaus auch einer Plattform, die
Mitmachmöglichkeiten vorstellt.
Sie soll Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben,
auf digitalem Weg Themen zu setzen, die ihnen wichtig
sind und Mitstreiterinnen und Mitstreiter zu erreichen.
Auch Onlinebeteiligungsverfahren an Planungen und
Entscheidungen der Stadt sind denkbar.
Über diese stetige Information hinaus sollen einzelne
Aspekte kampagnenförmig in die Öffentlichkeit getra-
gen werden. Die Lage von Kindern und Jugendlichen
sowie ihre Meinungen und Ideen sollen jährlich bei einer
Pressekonferenz in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt
werden. Mit dem Weltkindertag gibt es bereits ein
jährlich stattfindendes großes Fest der Kinderrechte.
Information über Kinder- und Jugendrechte
Auszugsweise Maßnahmen:
Aufbau einer Website mit Informationen
zu Beteiligungsmöglichkeiten in Köln
Erstellen eines Leitfaden für Kinder und
Jugendliche
Entwicklung einer Kinderrechte-Kampagne
Entwicklung und Bereitstellung altersgerech -
ter Informationen für Kinder und Jugendliche
Regelmäßige Berichterstattung
Wenn sich Kinder- und Jugendinteressen durchsetzen sollen,
brauchen Kinder und Jugendliche Räume, in denen sie sich
selbstorganisiert und kritisch mit der Welt um sie herum
auseinandersetzen können und Mittel, ihre Interessen selbst-
bewusst und laut in der Öffentlichkeit zu vertreten. Gesicher-
te Wohn- und Lebensverhältnisse, gute Bildung und der
Schutz vor Armut und Abschiebung sind die Voraussetzung
für Teilhabe an der Gesellschaft.
Marvin Stutzer, Vorsitzender des Kölner Jugendrings
Kinder- und jugendfreundliches Köln
Aktionsplan Seite 28
Seite 29Kinder- und jugendfreundliches Köln
3. Zusammenfassung und Ausblick
dass die Welt gestalt- und veränderbar ist und dass seine
und ihre Meinung „zählt“, ist auch als Erwachsene und
Erwachsener bereit, sich für Demokratie und Menschen-
rechte einzusetzen. Instrument hierfür ist ein „lernendes
Gesamtkonzept“ zur Partizipation – mit Schulen, Kinder-
tagesstätten, Jugendselbstvertretungen und -organisa-
tionen, Einrichtungen der Jugendarbeit und vielen mehr
als besonderen Orten der Partizipation.
Eine weitere wesentliche Säule ist die Förderung der Teil-
habechancen von Kindern und Jugendlichen, insbeson-
dere von solchen, die in prekären Lebensverhältnissen
aufwachsen. Im Rahmen des Landesprogramms „Kom-
munale Präventionsketten“ ist vorgesehen, ein Leitbild
zu erstellen, Maßnahmen zur Weiterentwicklung der
bestehenden Präventionskette von Fördermaßnahmen
zu entwickeln und die Lebenslagen von Kindern und
Jugendlichen in der Stadt zu analysieren. Diese „Daten
für Taten“ fließen in die Arbeit für eine kinder- und
jugendfreundliche Kommune ein.
Köln wird das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“
durch den gleichnamigen Verein verliehen. Das Siegel ist
keine Auszeichnung für einen Status Quo, sondern eine
Auszeichnung und Motivation für den Prozess, Köln
kinder- und jugendfreundlicher zu gestalten. Die Stadt
Köln nutzt diese Chance, um die Rechte von Kindern und
Jugendlichen weiter zu stärken – als erste Großstadt in
der Bundesrepublik. Die unterschiedlichen Ämter sind
aufgefordert, die UN-Kinderrechtskonvention in ihr
Handeln zu integrieren. Dazu gehören die im Aktionsplan
beschriebenen Handlungsfelder:
– Vorrang des Kindeswohls
– Kinder- und jugendfreundliche Rahmengebung
– Partizipation von Kindern und Jugendlichen in allen
sie betreffenden Bereichen
– Information über die Rechte von Kindern und
Jugendlichen
Der Aktionsplan soll gesamtstädtisch umgesetzt werden.
Die Gestaltung Kölns als kinder- und jugendfreundliche
Kommune nimmt ab 2018 als Leitprojekt des Dezernates
für Bildung, Jugend und Sport eine herausgehobene
Stellung ein. Es ist damit eingebunden in die Entwicklung
der Gesamtstrategie „Kölner Perspektiven 2030“.
Besonders ist an dieser Stelle auf die Umsetzung und
Ausgestaltung der Partizipationsrechte von Kindern
und Jugendlichen hinzuweisen. Wer schon früh lernt,
3. Zusammenfassung und Ausblick Ich setzte mich für die Umsetzung der Rechte der Kinder ein,
weil die Zukunft in ihren Händen liegt und sie die Möglichkeit
haben etwas in unserer Stadt zu verändern. Sie helfen
uns mit ihren Ideen, Motivationen und hohem Engagement
uns stärker für Kinderrechte einzusetzen.
Elif Aydin, Juniorsachverständige des Vereins „Kinderfreundliche
Kommunen“
Kinder- und jugendfreundliches Köln
Aktionsplan Seite 30
Seite 31Kinder- und jugendfreundliches Köln
Impressum
Bisher standen Kinder und Jugendliche als Träger der
UN-Kinderrechte im Mittelpunkt des Aktionsplans. Aber
auch Eltern können Krisen durchleben und benötigen in
diesen Zeiten Rat, Unterstützung, Hilfe und Förderung.
Daher wird in Zukunft auch der Blickwinkel auf Mütter und
Väter miteinbezogen. Schließlich tragen Familien in ho-
hem Maße zum gelingenden Aufwachsen ihrer Kinder bei.
Das Siegel zur kinder- und jugendfreundlichen Kommune
wird Köln bis 2020 verliehen – dann wird die Arbeit aus-
gewertet und über eine Neuzertifizierung beraten. Für
die Stadt Köln ist klar: Kinder- und Jugendfreundlichkeit
soll harter Standortfaktor werden.
KINDERFREUNDLICHE KOMMUNE
Köln
Stadt Köln
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Kinderinteressen und Jugendförderung
Aachener Straße 220
50931 Köln
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Grafik
Zimmer, Büro für Corporate Design
und Visuelle Kommunikation
Bildnachweis
Titel: getty images, Maria Fuchs
S. x, xxx, xxx
Druck
Druckhaus Süd, Köln
13-CS/51 /5.000/02.2018
Dank
Allen, die an der Erarbeitung des Aktionsplans mit-
gearbeitet haben und sich an der Umsetzung der
Maßnahmen in den nächsten drei Jahren beteiligen
werden, sei an dieser Stelle herzlich gedankt.
Mitteilung Ausschuss
6277 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 05.04.2018 0976/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 10.04.2018 Kinder- und jugendfreundliches Köln - Rückblick auf die Siegelverleihung und Sachstand zum 27.03.2018 Kinder- und jugendfreundliches Köln – Wir sind startklar! 1. Rückblick auf die Siegelverleihung Am 20. Februar 2018 führte im Vorfeld zur Siegelverleihung am Vormittag eine Kick off Veranstaltung in das Thema „Kinder- und jugendfreundliches Köln“ ein. Frau Dr. Klein begrüßte die Teilnehmenden und führte anhand eines Interviews, das von der Modera- torin Anke Bruns geführt wurde, ins Thema ein. Anschließend referierte Christine Hüls vom Verein STADTKINDER Dortmund zum Thema „sichere Bewegungsräume für Kinder“ und der Vorsitzende des Kölner Jugendrings, Marvin Stutzer spannte in seinem Vortrag einen Bogen zwischen „Fremdbestimmung und Selbstorganisation“ (beide Folien lie- gen an). Im Anschluss präsentierten Schülerinnen und Schüler einer Vorbereitungsklasse der Katharina- Henoth-Gesamtschule in Kalk unter der Regie des Theater ImPuls e.V. eine emotional bewegende szenische Darstellung verschiedener Kinderrechte. Abschließend diskutierten Jugendliche der Bezirksschülerinnenvertretung und des junge Stadt e.V. moderiert von Anke Bruns gemeinsam mit dem Vorstand des Kinderfreundliche Kommunen e.V., UNICEF und dem Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, Stephan Glaremin, welche Infor- mationen und Anregungen aus den Fachimpulsen in die Umsetzung des Aktionsplans „Kinder- und Jugendfreundliches Köln“ einfließen werden. Um 14:00 Uhr war es dann soweit. Im Anschluss an die gemeinsame Pressekonferenz - dpa sorgte für eine bundesweite Berichterstattung – begrüßte Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker die Gäste. Köln als erste Millionenstadt, die sich mit dem Aktionsplan „Kinder- und jugendfreundliches Köln“ er- folgreich um das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ beworben hat, drückt damit ein klares Be- kenntnis zur Umsetzung der UN Kinderrechtekonvention auf lokaler Ebene aus. Das Siegel ist keine Auszeichnung für einen Status Quo, sondern eine Auszeichnung und Motivation für den Prozess, Köln kinder- und jugendfreundlicher zu gestalten. Die Stadt Köln nutzt diese Chance, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen weiter zu stärken – als erste Großstadt in der Bundes- republik. Der Aktionsplan wird gesamtstädtisch umgesetzt werden. Die Gestaltung Kölns als kinder- und ju- gendfreundliche Kommune nimmt ab 2018 als Leitprojekt des Dezernates für Bildung, Jugend und Sport eine herausgehobene Stellung ein. Es ist damit eingebunden in die Entwicklung der Ge- samtstrategie „Kölner Perspektiven 2030“. Weitere Grußworte sprachen Ralf Kleindiek, Staatssekretär im BFSFJ Christian Schneider, Geschäftsführer Deutsches Kommitee für UNICEF Dr. Heide-Rose Brückner, Geschäftsführerin Verein Kinderfreundliche Kommunen 2 Anne Lütkes, Vorsitzende des Vereins Kinderfreundliche Kommunen Musikalisch umrahmt wurde die Siegelverleihung vom Kinderchor der Rheinischen Musikschule „Lucky Kids“ unter der Leitung von Michael Kokott. Die Kinder spiegelten mit ihren Liedern die positive und energiegeladene Stimmung wider, die die Akteure und die Gäste in ihre jeweiligen Wirkungskreise mitnahmen. Pressemitteilungen, der Film und weitergehende Informationen stehen zum download bereit: http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/siegel-kinderfreundliche-kommune https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/blog/kinderfreundliches-koeln-gedanken-zum- siegel/160918 http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/familie-kinder/ 2. Sachstand Kooperatives Kinder- und Jugendbüro Die Jugendverwaltung erarbeitet gemeinsam mit dem Vorstand des Kölner Jugendrings die Beschrei- bung für die 2,5 Personalstellen für das Kooperative Kinder- und Jugendbüro. Die 0,5 Stelle in Trägerschaft des Kölner Jugendrings konnte inzwischen besetzt werden. Die Mitar- beiterin wird zum 01.06.2018 ihren Dienst antreten. Die beiden städtischen Stellen waren bis 23.03.2018 intern ausgeschrieben und können hoffentlich ebenfalls zum Sommer besetzt sein. Idealer Standort für das Kooperative Kinder- und Jugendbüro wäre eine zentrale Innenstadtlage, gut erreichbar für alle Kinder und Jugendlichen. Ein konkreter Ort in einer Größenordnung von ca. 120qm konnte bisher noch nicht gefunden werden. Die Jugendverwaltung geht Hinweisen gerne nach. Als Interimslösung wird die Jugendverwaltung dem Kooperativen Kinder- und Jugendbüro gegebenenfalls Räume zur Verfügung stellen. 3. Planspiel Kinder- und Jugendrechte im Verwaltungshandeln umsetzen „Von der Simulation zur Wirklichkeit - Kooperative Verwaltung am Beispiel der Stadtteilent- wicklung“ Am 12. März 2018 fand in Kooperation mit dem Verein Kinderfreundliche Kommunen und finanziert durch das BFSFJ eine Fortbildung statt, die zwei Mitarbeitende des Verein „lokale demokratie“ Leipzig durchführten. Die Fortbildung war ein erster Schritt in der Umsetzung des Aktionsplanes Kinder- und jugendfreund- liches Köln. In der eintägigen Fortbildung lernten Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbeiter in komplexen Pla- nungs- und Entscheidungssituationen, Kinder- und Jugendinteressen einzubeziehen, wie sie Hand- lungsspielräume in ihrem Arbeitsalltag erweitern und fachübergreifende, interdisziplinäre Aufgaben bewältigen können. Die Simulation als Methode implizierte realitätsnahe und komplexe Aufgabenstellungen für die Teil- nehmenden und gab ihnen die Möglichkeit, unterschiedliche Lösungswege gemeinsam auszutesten. Die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter beteiligten sich interaktiv an der Bewältigung der gestellten Aufgabe. Dazu gehörte, Lösungswege und Maßnahmen ämterübergreifend miteinander abzustimmen. Die Methode förderte das vernetzte Denken und die Initiierung zielführender und ge- meinsamer Aushandlungsprozesse mit dem Ziel, die ressortübergreifende Zusammenarbeit in der Stadtverwaltung zu fördern und gleichermaßen Kinderrechte als Querschnittsthema in das Verwal- tungshandeln einzubeziehen. An der Fortbildung nahmen 18 Kolleginnen und Kollegen aus 14 verschiedenen Dienststellen teil. Gez. Dr. Klein
RZ_STK_iBims_CLP_180125
159 Zeichen
Hallo, I bims! Dein Kinder- und Jugendbüro kommt Dein Projekt für Köln? Gestalte mit! Kinder- und jugendfreundliche Kommune Köln Die Oberbürgermeisterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0976/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.04.2018
- Erstellt
- 27.03.2018 13:49