Mandari Insight

0976/2018

Kinder- und jugendfreundliches Köln - Rückblick auf die Siegelverleihung und Sachstand zum 27.03.2018

Mitteilung Ausschuss 05.04.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 10.04.2018, TOP 8.4.2

180215_Koeln_Sichere Bewegungsraeume fuer Kinder_Huels_kl

· application/pdf

Ansehen

Fremdbestimmung und Selbstorganisation

· application/pdf

Ansehen

comic_rechte_pdf

· application/pdf

Ansehen

LY_v5_Broschuere_DINA5_180206

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

RZ_STK_iBims_CLP_180125

· application/pdf

Ansehen

180215_Koeln_Sichere Bewegungsraeume fuer Kinder_Huels_kl

4484 Zeichen

Sichere Bewegungsräume für Kinder
Dipl.-Ing. 
Christina Hüls 
Planungsbüro STADTKINDER
Köln, 20.02.2018

Team
•	 Raum-	und	Stadtplaner,	Landschaftsarchitekten,	Umweltingenieure
•	 ergänzend	freie	Mitarbeiter	aus	den	Bereichen	Pädagogik,	Interkulturelle	
Vermittlung,	Architektur	und	Marketing

Freiraumplanung
Planungsbüro STADTKINDER
Handlungsfelder
Familienfreundliche 
Stadtplanung
+ Beteiligung verschiedener Zielgruppen: Kinder, Jugendliche, 
Senioren,	Stadtteilbewohner,	Geschäftsleute,	...
Stadterneuerung / 
Quartiersentwicklung

Zur Person
Dipl.-Ing. Christina Hüls 
•	 Stadtplanerin	AKNW	&	Mediatorin
•	 Teamleiterin des Handlungsfeldes Familienfreundliche 
Stadtplanung
Tätigkeitsschwerpunkte
•	 Bundesweite	Projekte	der	Familienfreundlichen	Stadtplanung
•	 Beteiligungen	(Generationenübergreifend,	zielgruppenspezifisch,	Klein-	und	
Großgruppenmoderation)
•	 Spielflächenkonzepte	/	Spielplatzbedarfsplanungen
•	 Beratung	zur	Fördermittelakquise

Sicherer Bewegungsraum?!

Was ist schon sicher?
DIN 18034 (2012)
„Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb.“
Ziel
•	Schaffung	eines	kindgerechten	Wohnumfeldes	als	Voraussetzung	für	kinder-	und	
jugendgerechte	Städte
Einleitung
„Diese	Norm	betrachtet	Sicherheitsanforderungen,	die	an	Spielplätze	im	Allgemeinen	
zu	stellen	sind.	Dabei	wurde	davon	ausgegangen,	dass	Kinder lernen müssen Risiken 
abzuschätzen und mit ihnen umzugehen“.

Bewegungsräume!

Bewegungsräume?

Bewegung
Bewegungsansprüche verschiedener Generationen
Kinder
•	 spielerisches	Entdecken	und	Ausprobieren
Jugendliche
•	 intensive	körperliche	Erfahrungen
Erwachsene
•	 Sport	und	Bewegung	als	Ausgleich	zum	Beruf
Ältere Menschen
•	 gesundheitsorientierte,	sanftere	Bewegungsformen
Hochbetagte
•	 angeleitete	Bewegungsstunden
vgl.	KommunalHandbuch	Spielflächen,	Beckmann	Verlag	2017,	S.	111	ff.

Die Stadt als Spiel- und Bewegungsraum

Wohnumfeld

Soziale Stadt
Maßnahme im Aktionsplan
3.3.2.1		Berücksichtigung	von	Kinder-	und	
Jugendinteressen	bei	der	Umsetzung	von	Projekten	
„Soziale Stadt“
•	 Durchführung	eines	Partizipationsprojektes	
für	Kinder	und	Jugendliche	bei	jeder	
quartiersbezogenen	Städtebauförderung
•	 Verwendung	von	20%	der	Mittel	aus	dem	
Verfügungsfonds durch Kinder und Jugendliche 
selbst

SpielLandschaftStadt e.V.
Straßen und Wege als Bewegungsräume

Schulumfeld

Verkehr
Maßnahme im Aktionsplan
3.1.5.3  Einarbeitung der Kinder- und Jugendrechte 
in	das	Verkehrskonzept
•	 Aufbereitung	der	Gefährdungslagen	von	Kindern	
und Jugendlichen
•	 Berücksichtigung	der	vorliegenden	
Beteiligungsergebnisse
•	 Zukünftig	stärkere	Einbeziehung	von	Kindern	
und Jugendlichen bei der Neuplanung 
kinderfreundlicher	Wohnsiedlungen	und	
kommunaler	Verkehrsvorhaben

Angsträume
Maßnahme im Aktionsplan
3.1.5.1		Abbau	von	Angsträumen	im	öffentlichen	
Raum
•	 Abbau	von	Angsträumen
•	 Ausbau	sicherer	Wegevernetzung	der	
Spielräume

Schulhofgestaltung
Maßnahme im Aktionsplan
3.1.5.2		Gute	Schule	2020	-	Schulgeländegestaltung
•	 Verbesserung des Schulalltags
•	 Verbesserung	der	Bewegungsmöglichkeiten	in	
den Pausen

Temporäre Bespielung
Quelle:	Gartenbauamt	Bremerhaven
Maßnahme im Aktionsplan
3.1.2.5  Spiel und Sport in der Freizeit
•	 min.	ein	offenes	Sport-	und	Bewegungsangebot	
pro	Woche	auf	einer	Freifläche

Partizipation
Maßnahme im Aktionsplan
3.3.2.2  Kinder- und Jugendbeteiligungsverfahren 
in der Stadtplanung
•	 Berücksichtigung	der	Qualitätskriterien	und	
Forderungen	des	Projektes	„Stadt	mit	Zukunft	-	
Gestalten	mit	Kindern	und	Jugendlichen“	(2009)
•	 Ausbau	der	ämterübergreifenden	Kooperation

Planen im System
Maßnahme im Aktionsplan
3.3.2.4		Spielraumplanung	im	öffentlichen	Raum
•	 Erhalt und Sicherung der vorhandenen 
Spielräume
•	 Schaffung	neuer	innovativer	öffentlicher	Spiel-,	
Frei-	und	Entwicklungsräume
•	 Barrierefreier Zugang
•	 Schaffung	nutzungsoffener	Räume	(für	
Jugendliche)
•	 Partizipation	von	Kindern	und	Jugendlichen

Spielflächensystem

Verwaltungshandeln
Maßnahme im Aktionsplan
3.2.2.2  Einrichtung einer Steuerungsgruppe zur 
Umsetzung	des	Aktionsplans
•	 Gewährleistung	der	Umsetzung	der	
Kinderrechte
•	 Regelmäßige	Prüfung	der	Umsetzung	des	
Aktionsplans
•	 Erarbeitung von Standards und 
Qualitätskriterien	zur	Überprüfung	kommunaler	
Beschlüsse

Danke!
Planungsbüro STADTKINDER
Christina	Hüls
0231-524031
christina.huels@stadt-kinder .de
www.stadt-kinder.de
Dieses	Dokument	ist	Teil	einer	Präsentation	und	ohne	die	mündlichen	Erläuterungen	unvollständig.

Fremdbestimmung und Selbstorganisation

3305 Zeichen

„Fremdbestimmung 
und Selbstorganisation" 
Wer entscheidet was – und wie ändert sich das?

• Zusammenschluss von 20 Jugendverbänden und -organisationen 
• Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen in Köln 
• Junge Menschen setzen sich selbstorganisiert + demokratisch mit ihrer 
Umwelt auseinander 
• Junge Menschen entwickeln eigene Ideen und treten dafür ein

Ausgangsthese 
• Kinder und Jugendliche haben in dieser Welt nicht das Sagen, weder 
gesellschaftlich noch privat

Geburt: Die Ausgangslage 
• Armer oder reicher Teil der Erde? 
• Armer + reicher Teil der Gesellschaft? 
• Land oder Stadt? 
• Meer oder Berge? 
• Arbeiter*innen- oder Akademiker*inneneltern? 
• Kleinfamilie, Heim oder Kommune?

Mein Tagesablauf (mit 14) 
Wann? Was? Wer entscheidet? 
6:00 – 7:00 Aufstehen, Anziehen, … Staat / Schule / Ich 
7:20 Zur Schule fahren Staat / Schule / Ich 
8:00 – 15:30 Schule Staat / Schule 
15:30 – 16:30 Nach Hause fahren Eltern / Ich 
nachmittags / abends Kinder- und Jugendverband Ich 
22:00 Schlafen Eltern / Schule

Beispiel Schule: Keine Demokratie 
• Staatlich vorgegeben: 
• Schulpflicht 
• Lehrplan 
• Stundenplan 
• Noten 
• Abschlüsse 
• Konkurrenz / Selektion 
• Zweck: Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt + Vorsortierung für die Berufe

Beispiel Schule: Mitbestimmungsmöglichkeiten 
• Konstruktiv kritisch 
• Klassensprecher*in wählen 
• Schüler*innensprecher*innen wählen 
• Anträge an die Schulkonferenz richten 
 
• Grundsätzlich kritisch 
• Streiken 
• Klassenbücher verschwinden lassen

Beispiel Jugendverband: Mitbestimmungsmöglichkeiten 
• Demokratisch organisiert 
• Teilnehmer*innen: Gruppenstunde / Vollversammlung / Zeltlagerrat 
• Helfer*innen: Kollektivtreffen / Mitgliederversammlung / Konferenz / Vorstand 
• Rahmenbedingungen bewusst machen 
• Gesetzliche Vorschriften / Finanzielle Möglichkeiten 
• Verankerung in der bestehenden Gesellschaft und ihren Ungleichheiten

V orschläge für eine Kinderfreundliche Kommune 
• Soziale Grundlage: 
• Gute materielle Lebensbedingungen 
• Freiheit von Armut und Diskriminierung 
• Keine Abschiebungen und Zwangsräumungen 
• Mitbestimmung und Teilhabe: 
• Mitbestimmung in allen Lebenslagen 
• Aktive Förderung und Anleitung zur Mitbestimmung

Exkurs: Die Kinderrechte 
• Ein Hinweis drauf, was Kindern und Jugendlichen auch heutzutage noch 
alles Schlimmes geschieht 
• Offene Frage: Was bringt das abstrakte Recht konkret? 
• Beispiel: „Recht auf Bildung“ und mehrgliedriges Schulsystem 
• Beispiel: „Vorrang des Kindeswohls“ im Falle von Abschiebungen

Konkrete Ansätze für die Stadt 
• Interessenvertretungen der Kinder- und Jugendliche an Planungen der 
Verwaltung und Entscheidungen des Rates zu allen Themen beteiligen 
• Mitbestimmungsmöglichkeiten in Kita, Schule, Ausbildung, Familie und 
Freizeit fördern und aktiv unterstützen 
• Beispiel Schule: Finanzielle und personelle Förderung der SV-Arbeit 
• Beispiel Freizeit: Förderung und Einbindung der Jugendverbandsarbeit

Konkrete Ansätze für eine selbstorganisierte Jugend 
• Austausch mit Mitschüler*innen / Freund*innen über gemeinsame Interessen 
• Mut zum Widerspruch Erwachsenen gegenüber 
• Mitbestimmungsmöglichkeiten nutzen und bewusst überschreiten, um sie 
auszuweiten

Vielen Dank für Ihre 
Aufmerksamkeit!  
Ich freue mich auf eine gute Diskussion.

comic_rechte_pdf

5986 Zeichen

WIR ELRID
ETARTRLARL

KINDERFREUNDLICHE

abe] eidenpesch

ju

Kölner “
Eine Initiative von vgcnd Ying y

Kinderhilfswerk

Stadt Köln

\

Q
m
N
m
L
Pe
S
S)

Au
ZI
9)
\N\
—
m
>
8)
.)

SQ
P2
Q
N]
m
$)
cz
-)
m

©

LIEBE KINDER, LIEBE JUSENPLICHE !

NÄCHSTES JAHR WERPEN DIE VON DEN VEREINTEN NATIONEN
BESCHLOSSENEN KINDERRECHTE 30 JAHRE ALT. SIE SELTEN
ÜBERALL AUF DER WELT FÜR ALLE KINDER BIS 18 JAHRE -

vom NEUGEBORENEN BABY BIS ZU SIEBZEHNJÄHRIGEN JUGENPLICHEN.

DESHALB WOLLEN WIR, DASS ALLE KINDER, JUGENDLICHEN UND
ERWACHSENEN DIESE RECHTE KENNEN UNP SICH DAFÜR EINSETZEN,
DASS SIE WIRKLICHKEIT WERDEN !

HIERZU HAT DER COMICZEICHNER MILLUS MIT JUNGEN MENSCHEN
AUS KÖLN DIESES HEFT ENTWORFEN UND STELLT ELCH ZEHN DIESER
KINDERRECHTE VOR.

SCHAUT SELBST EINMAL NACH: SIND DIESE RECHTE FÜR EUCH UND
EURE FREUND“INNEN SCHON UMGESETZT 2 WAS MUSS NOCH GETAN
WERDEN, DAMIT ALLE KINDER UND JUGENDLICHEN EIN GUTES LEBEN
FÜHREN KÖNNEN ?

VIEL SPAR BEIM LESEN UND ANGUCKEN !

EUER KÖLNER JUGENPRINS
FEBRUAR 2018

HERAUSGEBER

KÖLNER JUGENDRIN IMPRE: SUM
KARTÄUSERWALL a . z = =
50678 KÖLN

“ KOOPERATION MIT
ADT KÖLN, AMT li
‚ AMT FÜR Kınpeı
DACHLOW - R, JUGEND UND
Come JUGENDPROJEKT WEIDEN FAMILIE
ZEICHNER miLLUS PESCH
DRUCK

PRUCKHAUS slip MEDIEN SMBH

_
r\

=
BN®

|
|
!

|

mu

N
IA

II
|

|
||
|

\

unse
ser
N Zn

RR
vr
So
n_

AN!
gg

EL FLTIEN.

SIE KANN
JA HAMMER 6UT
SCHIEBEN. SIE
MUSS UNBEDINGT
IN UNSEREM
FUBBALLTEAM
MITSPIELEN !

DU KANNST
NICHT MITSPIELEN,
FUBBALL IST
NICHTS FÜR
MÄDCHEN !

DAS STIMMT DOCH NICHT!
AUCH MÄDCHEN KÖNNEN
FUBBALL SPIELEN.
HAST DU ETWA ANGST
VOR EINEM MÄDCHEN
ZU VERLIEREN 2

ICH 2
Äh... NEIN I
SIE KANN
MITSPIELEN,

ARTIKEL 2
DAS RECHT AUF GLEICHE
BEHANDLUNG

DAS RECHT AUF GLEICHBEHANDLUNG
UND SCHUTZ VOR DISKRIMINIERUNG
UNABHÄNGIG VON RELIGION, HERKUNFT
UND GESCHLECHT

DAS IST
DER NEUE,
ER KOMMT AUS
RUSSLAND,

HEY RUSSEI
DAS IST MEIN
PLATZ, HIER IN
DEUTSCHLAND
HABE ICH DAS
SAGEN, KAPIERT 2

NENNE MICH rn
BITTE NICHT RUSSE,

ICH HABE EINEN NAMEN.
ICH HEIBE MARCEL UND
WENN DAS DEIN PLATZ IST,
DANN SETZE ICH MICH
WOANDERS HIN.

ARTIKEL 8
DAS RECHT AUF GLEICHE
BEHANDLUNG

DAS RECHT AUF EINEN NAMEN UND
EINE STAATSZUGEHÖRIGKEIT

DER
IST JA
RIESIG,

DAS SIEHT NICHT
GUT AUS. DAS FIEBER GEHT
NICHT WEG, DU BRAUCHST

DRINGEND EINEN ARZT. WENN SIE KEIN

GELD HABEN, DANN
KANN ICH IHNEN
NICHT HELFEN.

"5 Mmepizin KOSTET
Pr VIEL GELD,

MEIN SOHN
IST SEIT TAGEN
KRANK, BITTE
HELFEN SIE UNS.

|
WAS SIND SIE
FÜR EIN ARZT 2 IH EEE IN |
SIE KONNEN DEN |
ae JUNGEN - ARTIKEL 24
DOCH NICHT Kae er DAS RECHT AUF GESUNDHEIT

MIR. ICH WERDE
WESSCHICKEN ! EUCH HELFEN.

KEINER DARF DIR DEN ZUGANG
ZU GESUNDHEITSDIENSTEN 7
N VORENTHALTEN u

BRING DIE SÄCKE N

IN DEN KELLER UND
DANN KANNST DU DAS
WERKZEUG SAUBER
MACHEN,

IN EINER DAS HAT MIR
HALBEN STUNDE DER CHEF NICHT
IST ABGABE, BEIGEBRACHT. WIE
SOLL ICH DAS ALLES

BEANTWORTEN ?

HÖREN SIE ZU.
WENN DAS RECHT
AUF BILDUNG, DANN

VERNÜNFTIG, KÜMMERT

BRINGEN ELCH LM IHN. ARTIKEL 28
AR ie DAS RECHT AUF BILDUNG

UND AUSBILDUNG

WENN DAS RECHT AUF BILDUNG
UND AUSBILDUNG, DANN
VERNÜNFTIS

Van

PASST DU NACH DEN
HAUSAUFGABEN AUF
DEINEN BRUDER AUF
UND KANNST DU DEN
ABWASCH MACHEN,
DAMIT ICH EINKAUFEN
GEHEN KANN 2

ICH
WÜNSCHTE,
ICH KÖNNTE
MITSPIELEN.

GEHT NICHT.
ICH Muss
AUF MEINEN
BRUDER AUF-

ARTIKEL 31
DAS RECHT AUF FREIZEIT, SPIEL
UND ERHOLUNG

DU HAST EINEN ANSPRUCH AUF
RUHE UND FREIZEIT, AUF SPIEL
UND ERHOLUNG

DU MUSST
Zu DEINEM
VATER ZIEHEN.

was 2
ABER MEINE
GANZEN FREUNDE
LEBEN HIER UND
PAPA HAT NICHT
MAL INTERNET.

BEIM FAMILIENGERICHT.

NIEMAND
INTERESSIERT
MEINE MEINUNG,
ICH WILL NICHT
WESZIEHEN,

VIELLEICHT
KANN DAS
FAMILIENGERICHT
HELFEN,

ARTIKEL 12
DAS RECHT AUF EIGENE
MEINUNG

DU HAST DAS RECHT DIR EINE
EIGENE MEINUNG ZU BILDEN UND
DIESE MEINUNG FREI ZU ÄUBERN

PAPA, HIER IST
ÜBERHAUPT KEIN
PLATZ. ICH HABE NICHT
MAL EIN EIGENES ZIMMER.
ALLE SIND SO LAUT!
WIE SOLL ICH HIER
SO LERNEN KÖNNEN ?

WENN DIE
NOCH LAUTER
WERDEN, FLIPPE
ICH AUS }

TT]

ARTIKEL 19
DAS RECHT AUF EIN LEBEN
OHNE GEWALT

DAS RECHT AUF PRIVATSPHÄRE
UND EINE 6EWALTFREIE

u ERZIEHUNG IM SINNE DER
GLEICHBERECHTIGUNG UND DES
FRIEDENS

BEI UNS SEID IHR SICHER.
IHR KÖNNT SO VIEL ESSEN
WIE IHR WOLLT.

SCHAU WIE
DIE AUSSEHEN,

HÄNSEL UND GRETEL

FÜR ArmEI

LASST DOCH
DIE KINDER
IN RUHE. SIE
HABEN EICH
DOCH NICHTS
GETAN.

ARTIKEL 3, 22 UND
38

DAS RECHT AUF SOFORTIGE HILFE IN
KATASTROPHEN UND NOTLAGEN, AUF
SCHUTZ VOR 6RALSAMKEIT, VER-
NACHLÄSSIGLING, AUSNUTZUNG UND
VERFOLGUNG

Van

SEIT TAGEN STREITEN SICH DIE ELTERN.

ICH WÜNSCHTE,
ICH HÄTTE EIN
SICHERES ZU-
HAUSE. ICH
HABE SO EINEN
HUNGER.

ICH HABE
\ HUNGER.

Komm MIT,
Im JUSEND-
ZENTRUM GIBT
ES ETWAS ZU
ESSEN.

WAS JAMMERST
DU JETZT HIER Rum!
WILLST DU WIEDER
EINE SESCHEUERT
BEKOMMEN ?

\
N

HÖR AUF yes 7
UNSEREN 4
SOHN zu N a Y
ÄRGERN !

ARTIKEL 16

SCHUTZ VOR GEWALTANWENDUNG,

MISSHANDLUNG, VERWAHRLOSUNG
DU HAST DAS RECHT AUF EINE

FAMILIE, ELTERLICHE FÜRSORGE
UND EIN SICHERES ZUHAUSE

ICH HABE GEHÖRT,

DU MACHST GERNE

MUSIK 2 VIELLEICHT
DAS IST HABE ICH GENAU
HOFFENTLICH 1“

MICHAEL. IST ER NICHT SO DAS RICHTIGE FÜR

DEIN NEUER LANGWEILIG WIE
BETREUER. , DER LETZTE.

en ace ARTIKEL 23
GEHT VOLL FORPERUNG BEHINDERTER
el KINDER

DAS MACHT
RICHTIG SPAB !
DEN BEAT HABE ICH
GEMACHT. COOL,

DU HAST DAS RECHT AUF INDIVIDUELLE
BETREUUNG BEI BEHINDERUNG

VII
ker DANKE zn:

MIT DER UNTERSTÜTZUNG DER KINDER UND JUGENDLICHEN DES
JUSENDZENTRUMS DACHLOW IST DIESES COMICHEFT IN
ZUSAMMENARBEIT MIT COMICZEICHNER MILLUS ENTSTANDEN.

DIE KINDER UND JUGENDLICHEN SIND DIE AUTOREN DER ZEHN
COMIC-SESCHICHTEN, DIE DER COMICZEICHNER MILLUS MIT
IHNEN ZEICHNETE UND COLORIERTE. AN

| ERICH, DER LEITER DES JUSENDZENTRUMS, MACHTE DIESE
KREATIVE ZUSAMMENARBEIT MÖGLICH, 3
A rTTBNn
BED VI
gunssucn
el
BuNaBEE Zn uuman,

— AN
LEI LIREN
INN

a NÜINEN
Bau \ı
ayeseer anne
Sur dene)
RSTL A itiere

| u
BEBBBET un
IN NEN

EEFEEELF AN
|

nun
Du! 4 Ko |
a En and

BEFÖRDERT DURCH

&
AMT FÜR KINDER, JUGEND UND FAMILIE

Kölner

vgCndking

jugendprojekt eidenpesch

LY_v5_Broschuere_DINA5_180206

33651 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin
Kinder- und jugend-
freundliches Köln  
Aktionsplan  
KINDERFREUNDLICHE KOMMUNE
       Köln

Kinder- und jugendfreundliches Köln  
Kapitel Seite 3
Kinder- und jugend-
freundliches Köln  
Aktionsplan  
KINDERFREUNDLICHE KOMMUNE
       Köln

Kinder- und jugendfreundliches Köln 
Aktionsplan Seite 4
 Kinder- und jugendfreundliches Köln  
Kapitel Seite 5
Köln erhält als erste Großstadt Deutschlands das Siegel 
„Kinder- und jugendfreundliche Kommune“. Das erfüllt mich 
mit Freude und Stolz. Mit einem eigenen Aktionsplan hat sich 
unsere Stadt zum Ziel gesetzt: Alle Kinder und Jugendliche – 
unabhängig von ihren persönlichen Lebenssituationen – er-
halten die Zuwendung, Unterstützung und Förderung, die es 
ihnen ermöglicht, ihre Zukunft selbst zu gestalten. In meiner 
Verwaltung ist das Thema „Kinder- und Jugendfreundlich-
keit“ ein Querschnittsthema, d.h. auch beispielsweise in der 
Stadt- und Verkehrsplanung sowie im Gesundheits- und Um-
weltschutz ist es ein immer zu berücksichtigender Aspekt. 
Wichtig ist dabei auch, dass Kinder und Jugendliche selbst 
zu allen Themen, die ihr Lebensumfeld betreffen, zu Wort 
kommen und mitgestalten können. Wenn es um die Zukunft 
geht, müssen Kinder und Jugend liche schon heute mitreden.
 
 
 
Henriette Reker  
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln
1. Hintergrund
Kinder- und jugendfreundliches Köln –  
Wir sind startklar
Kinder und Jugendliche haben Rechte. Die „Vereinbarung 
über die Rechte des Kindes“ wurde bereits 1989 von der 
UN-Hauptversammlung beschlossen und ist in Deutsch-
land geltendes Recht. Die UN-Kinderrechtskonvention 
umfasst Rechte zur Teilhabe, Förderung und Partizipation 
von Kindern und Jugendlichen. Der „Vorrang des Kindes-
wohls“ ist dabei eine besondere Regel, um Kinder- und 
Jugendrechte wirksam werden zu lassen. Sie schreibt  
vor, dass das Kindeswohl – Englisch: „best interest of  
the child“ – ein Gesichtspunkt ist, der vorrangig bei Ent-
scheidungen zu berücksichtigen ist. So sollen nicht  
nur einzelne Rechte umgesetzt werden, vielmehr ist das  
„best interest of the child“ ein Grundsatz des Handelns.  
Die Stadt Köln hat sich auf den Weg gemacht, die  
UN-Kinderrechtskonvention zu verwirklichen. Ein wesent-
licher Baustein ist dabei das Siegel „Kinderfreundliche 
Kommune“ des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen 
e.V.“. Köln ist die erste und bisher einzige Großstadt, 
die dieses Siegel erhält. Hierfür hat die Stadt Köln einen 
Aktionsplan erstellt. Viele Kölnerinnen und Kölner haben 
daran mitgewirkt: 
Es wurden Kinder und Jugendliche befragt, Verwaltungs-
mitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Interessensvertre-
tungen von Kindern und Jugendlichen und der Rat der 
Stadt Köln, der den „Aktionsplan kinder- und jugend-
freundliche Kommune“ am 19.12.2017 beschlossen hat.

Kinder- und jugendfreundliches Köln 
Aktionsplan Seite 6
 Seite 7Kinder- und jugendfreundliches Köln  
1. Hintergrund
Köln – eine wachsende Stadt
Köln ist eine wachsende Stadt – weil Menschen nach 
Köln ziehen, aber auch, weil immer mehr Kinder geboren  
werden. Die Kinder und Jugendlichen in Köln haben 
dabei ganz unterschiedliche Lebensbedingungen und 
-welten. Ausreichend Wohnraum, Bildungsangebote 
und barrierefreie Zugänge sind wichtige Grundpfeiler, 
damit alle Kinder und Jugendlichen gut aufwachsen 
können. Gerade auch, weil Kinder und Jugendliche ganz 
unterschiedliche Ressourcen und Ideen mitbringen. 
Geschlecht, (familiäre) Migrationserfahrung, Wohnort,  
Gesundheit, eine mögliche Beeinträchtigung und 
insbesondere die (familiäre) wirtschaftliche Lage haben 
Einfluss auf den Alltag der Kinder und Jugendlichen und 
ihre Chancen.
Die kinder- und jugendfreundliche Kommune ist eines 
der Leitprojekte zu der Frage „Wie wollen wir in Köln 
leben?“, die im Kölner Strategieprozess „Köln 2030“ 
behandelt wird. 
Mit der Umsetzung des Aktionsplans „Kinder- und jugend-
freundliches Köln“ werden wir einen ganzheitlichen,  
zeitgemäßen Blick dafür entwickeln, was in Köln zu tun ist  
und wie sich Formen der Zusammenarbeit zwischen Ämtern 
und Dienststellen, zwischen Elternhaus, Kita, Schule,  
Vereinen und Trägern der freien Jugendhilfe entwickeln.   
Wir werden Strukturen bilden, in denen Kinder und Jugend-
liche als Experten in eigener Sache ihre Vorstellungen  
darüber einbringen können, wie es zugehen und aussehen 
sollte in ihrer Lebenswelt.
 
Dr. Agnes Klein 
Stadt Köln, Beigeordnete für Bildung, Jugend und Sport

Kinder- und jugendfreundliches Köln 
Aktionsplan Seite 8
 Seite 9Kinder- und jugendfreundliches Köln  
2. Ziele
Bei der Erstellung des Aktionsplans „Kinderfreundliche 
Kommune“ waren zwei Fragestellungen handlungsleitend: 
–  Wie kann die Kinder- und Jugendinteressenvertretung 
in einer Großstadt in ihrer Bedeutung so ausgestaltet 
und angebunden werden, dass sie gesamtstädtisch 
wie auch in den Stadtbezirken erfolgreich agieren 
kann und Zugänge für alle Kinder und Jugendlichen 
ermöglicht?
– 
 Wie kann es gelingen, aus bewährten und erfolgrei-
chen Maßnahmen und Strukturen in einzelnen Stadt-
bezirken übertragbare Formate zu entwickeln, die 
auch in anderen Stadtbezirken und auch stadt weit 
anwendbar werden?
Der Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. hat auf 
Basis der Befragung von Kindern und Jugendlichen sowie 
von Mitarbeitenden der Verwaltung Empfehlungen für 
die Stadt Köln unter den Überschriften „Vorrang des 
Kindeswohls (best interest of the child)“, „Kinder- und 
jugendfreundliche Rahmengebung“, „Partizipation 
von Kindern und Jugendlichen“ und „Information über 
Kinderrechte“ erarbeitet. Diese sind in die im Folgenden 
dargestellten Leitziele für Köln als kinder- und jugend-
freundliche Stadt mit eingeflossen. Während das Kapitel 
„Vorrang des Kindeswohls (best interest of the child)“ 
konkrete Themen wie Kinderarmut oder Gesundheit 
aufgreift, werden in dem Kapitel „Kinder- und jugend-
freundliche Rahmengebung“ strukturelle Vorhaben 
beschrieben, die für eine langfristige Arbeit im Sinne der 
Die Umsetzung der UN Kinderrechtekonvention ist originärer  
Auftrag des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. Gemein-
sam möchten wir erreichen, dass Aufwachsen in Köln gelin-
gen kann. Hier ist unserer Auftrag der Schutz von Kindern und 
Jugendlichen vor Vernachlässigung und häuslicher Gewalt, 
Bildungsorte zu schaffen, Partner für Kinder und Jugendliche 
und Eltern zu sein. Die Mitarbeitenden meines Amtes ent-
wickeln altersentsprechende Beteiligungsmöglichkeiten von 
Kindern und Jugendlichen bei allen sie betreffenden Fragen und 
setzten diese in ihrer alltäglichen Praxis um. Mir ist es wichtig, 
dass alle Kinder und Jugendlichen ihre Rechte kennen und  
diese auch aktiv einfordern können, denn ein „Kinderfreund-
liches Köln“  ist Anspruch und Sebstverpflichtung zugleich.
 
Stephan Glaremin  
Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie

Kinder- und jugendfreundliches Köln 
Aktionsplan Seite 10
 Seite 11Kinder- und jugendfreundliches Köln  
2. Ziele
Kinderrechte durch die Stadtverwaltung sorgen sollen. 
In den Themenfeldern „Partizipation von Kindern und  
Jugendlichen“ und „Information über Kinderrechte“ wer-
den Ansätze skizziert, wie im Sinne der oben genannten 
Fragestellungen die vielfältigen Projekte gestärkt und 
eine gewinnbringende gemeinsame Weiterentwicklung 
umgesetzt werden kann. 
 2.1  Vorrang des Kindeswohls – „best interest of the child“
In Deutschland ist der Begriff des Kindeswohls stark mit 
der körperlichen und seelischen Unversehrtheit des  
Kindes oder des Jugendlichen verknüpft. Die UN-Kinder-
rechtskonvention spricht im Original vom „best interest 
of the child“. Dieser Begriff macht deutlich, dass „Kin-
deswohl“ hier weiter gefasst ist. In Köln gibt es bereits 
viele Maßnahmen, Projekte und Gruppen, die sich für 
den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von 
Kindern und Jugendlichen einsetzen. Mit den Leitzielen 
„Die Folgen von Kinderarmut bekämpfen“, „Gesundheit 
und Bildung fördern“, „Sport und Bewegung fördern“, 
„Medienkompetenz vermitteln“ und „Integration und 
Inklusion voranbringen“ sind Inhalte formuliert, die zur 
Umsetzung der Kinderrechte wesentlich sind. 
 2.1.1  Die Folgen von Kinderarmut bekämpfen
Kinderarmut und Jugendarbeitslosigkeit als Hemmnisse 
brauchen besondere Aufmerksamkeit auf dem Weg der 
Verwirklichung der UN-Kinderrechte. Viele einflussreiche  
Entscheidungen werden auf Landes-, Bundes- oder gar 
europäischer und globaler Ebene getroffen. Die Stadt 
Köln macht es sich zur Aufgabe, gegen die Folgen von  
Armut anzugehen und Kindern und Jugendlichen Chancen  
für eine bessere Zukunft zu eröffnen. Durch ein soge-
nanntes Monitoring der Präventionsketten können  
die Wirkungen in den unterschiedlichen Stadtteilen Kölns 
überprüft und die Anstrengungen angepasst werden. 
Vorrang des Kindeswohls  
(best interest of the child)
Auszugsweise Maßnahmen: 
Umwelt und Natur schützen und bewahren
Einarbeitung der Kinder- und Jugendrechte  
in das Verkehrskonzept
GoJa – Gesundheitsorientierte  
Jugendarbeit in Köln
Einrichtung eines Sportnetzwerkes
Schutz vor Gefahren im Umgang  
mit Medien
Abbau von Angsträumen  
im öffentlichen Raum
Kinder- und Jugendfreundlichkeit ist keine Selbstver-
ständlichkeit. Aber sie ist das schönste Element in einer 
Gemeinschaft und prägt eine Kommune wie Köln. Deshalb 
unterstütze ich die Umsetzung des Aktionsplans kinder- 
und jugendfreundliches Köln, denn er ist ein Meilenstein 
auf dem Weg zu einer Stadt mit diesen Attributen. Die 
Umsetzung der Rechte von Kindern liegt mir besonders  
am Herzen, da nur so junge Talente gehört und gefördert 
werden können. Für diesen zukunftsträchtigen Einsatz  
wünsche ich mir viele Mitstreiter. 
Dr. Ralf Heinen, Vorsitzender des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie, SPD

Kinder- und jugendfreundliches Köln 
Aktionsplan Seite 12
 Seite 13Kinder- und jugendfreundliches Köln  
2. Ziele
 2.1.2  Gesundheit und Bildung fördern
Kinder und Jugendliche haben das „Recht auf ein Höchst-
maß an Gesundheit, auf Gesundheitsvorsorge und  
medi zinische Betreuung“ heißt es in der UN-Kinder-
rechts konvention. In Köln wird in unterschiedlichen  
Pro grammen daran gearbeitet, dieses Recht umzusetzen. 
Gesundheit steht in einem starken Zusammenhang mit 
der sozio ökonomischen Lage der Kinder und Jugend-
lichen und auch mit ihrem Verhältnis zur Umwelt und 
ihrem Zugang zu Bildung. Wichtige Handlungsfelder für 
die Umsetzung des Rechtes auf Gesundheit sind Ernäh-
rung, Bewegung, Entspannung und Suchtprävention.  
Ein besonderer Fokus wird zum Beispiel auf die Situation 
von Kindern, die mit einem Elternteil aufwachsen, gelegt. 
 2.1.3  Sport und Bewegung fördern
Zur Erfüllung des „Rechts auf Spiel, Freizeit und Erho-
lung“ leistet der Sport einen wesentlichen Beitrag. Der 
Sport kann eine hohe integrative Wirkung haben und 
trägt zur Gesundheit und zum Selbstwertgefühl von 
Kindern und Jugendlichen bei. Neben dem Sport im Ver-
ein braucht es auch bespielbare Plätze im öffentlichen 
Raum, auf denen zum Beispiel Trendsportarten stattfin-
den können. 
 2.1.4  Medienkompetenz vermitteln
Kinder und Jugendliche bringen als „digital natives“ 
bereits Handwerkszeug zur Nutzung von Medien mit. 
Dabei nutzen sie das Internet je nach Geschlecht, Alter
 
und bisheriger Bildungsgeschichte zu unterschiedlichen 
Zwecken. „Online-sein“ ist insbesondere für Jugendliche 
elementar zur Pflege von Freundschaften, zur Organi-
sa tion von Freizeit und zur Meinungsbildung. Für einen 
selbstbestimmten Umgang mit ihren Daten, aber auch 
zum Schutz vor Hate Speech, Cybermobbing und ähn-
lichem, ist es wichtig, dass sie die Dynamiken des Netzes 
kennenlernen. Medienkompetenz ist wichtig zur Abwehr 
möglicher Gefahren und ein Schlüssel für die Beteiligung 
an Politik und Gesellschaft sowie für Bildungs- und  
Berufskarrieren. Sie muss jugendgerecht an vielen unter-
schiedlichen Bildungsorten vermittelt werden.
 2.1.5  Integration und Inklusion voranbringen
Die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen 
in Köln sind vielfältig und verschieden. 
Dies gilt für alle Kinder und Jugendlichen, sei es, dass sie 
durch eine familiäre Migrationsgeschichte, eine körper-
liche und geistige Beeinträchtigung oder ihre sexuelle 
Kinder und Jugendliche brauchen Respekt, Freiraum und  
freie Räume – zum Spielen, Toben, zum Denken, Reden  
und Treffen. Dafür setzte ich mich gern ein!
Ulrike Kessing, Jugendpolitische Sprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ein kinder- und jugendfreundliches Köln kann nur  
MIT den Kindern und Jugendlichen verwirklicht werden! 
Daher unterstütze ich den Aktionsplan.
Dr. Helge Schlieben, Jugendpolitischer Sprecher, CDU

Kinder- und jugendfreundliches Köln 
Aktionsplan Seite 14
 Seite 15Kinder- und jugendfreundliches Köln  
2. Ziele
Orientierung geprägt sind. Insgesamt ist zu sagen, dass 
die wachsende Stadt Köln nicht nur vor großen Heraus-
forderungen in Bezug auf die Vielfältigkeit der Lebens-
lagen aller Kinder und Jugendlichen steht, sondern diese 
insbesondere mit strukturellen Aufgaben wie der Schaf-
fung von ausreichendem Wohnraum, Bildungsange-
boten, barrierefreien Zugängen und vielem mehr stark 
verbunden sind. Als wachsende Stadt hat sich die Stadt 
Köln zum Ziel gesetzt, die kulturelle, geschlechtliche, 
sexuelle und familiäre Vielfalt aller Kinder und Jugend-
lichen unabhängig von ihrem sozialen Status zu stärken. 
Auf Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behinder-
tenpolitik wurde der Aktionsplan um folgenden Passus 
erweitert: Die Interessen von Kindern und Jugendlichen 
mit einer Behinderung auf kindlichen Schutz und Teil-
habe werden angemessen dargestellt und im weiteren 
Prozess im Maßnahmenkatalog aufgenommen.
Dabei sind die Behindertenorganisationen aus der Stadt-
arbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik als Sachkundige 
in eigener Angelegenheit zu beteiligen.
 2.1.6  Gestaltung kinder- und jugendfreundlicher Lebensräume
Kinder und Jugendliche sind in besonderer Weise auf 
den öffentlichen Raum angewiesen – als Gestaltungsort, 
als Treffpunkt und durch die Nutzung des öffentlichen 
Nahverkehrs. Letzteres ist für Kinder und Jugendliche in 
vielen Befragungen von besonderer Relevanz – sie füh-
len sich häufig unsicher, wenn sie mit der U-Bahn, dem 
Bus oder dem Fahrrad unterwegs sind. Insofern ist es ein 
wesentlicher Aspekt von Kinder- und Jugendfreundlich-
keit, die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in 
der Verkehrsplanung und -politik zu berücksichtigen. Es 
braucht darüber hinaus ausreichend partizipativ gestal-
tete Spiel- und Sportplätze. 
Eine besondere Bedeutung und Verantwortung in der 
Umsetzung der UN-Kinderrechte haben die Bildungs-
orte wie zum Beispiel Schulen und Einrichtungen der 
Jugendhilfe. Sie sind Orte, an denen Kinder und Jugend-
liche sich häufig und lange aufhalten und prägende 
Bildungserfahrungen machen.
Ich wünsche Köln, dass der Aktionsplan lebendig umgesetzt 
wird, viele Akteure – vor allem Kinder und Jugendliche –   
mitwirken können, dass es gelingt, dezernatübergreifend  
die Verwaltung zu sensibilisieren für die Kinderrechte und 
dass die Idee von der kinder- und jugendfreundlichen  
Stadt Köln gelingt. Für diese anspruchsvollen Ziele wird  
es die Kraft aller brauchen, in der Politik, in der Verwaltung  
und in der Zivilgesellschaft, vor allem mit ihren jungen  
Bürgerinnen und Bürgern.
Anne Lütkes, Vorsitzende des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen“

Kinder- und jugendfreundliches Köln 
Aktionsplan Seite 16
 Seite 17Kinder- und jugendfreundliches Köln  
2. ZieleKinder- und Jugendfreundliches Köln Aktionsplan 2018
Vorhaben Geld in die Hand von Jugendlichen
Stadtinformationskampagne auf Innen-
plakaten der KVB  und Citylightpostern 
„Kinder- und Jugendfreundliches Köln“
Eröffnung  
Ko ope ra tives Kinder-  
und Jugendbüro
Berichterstattung  
Rat, Fach ausschüsse, 
Bezirksvertretung
Workshop  
Strukturentwicklung
Kurzfassung des Aktionsplans  
Kinder- und Jugendfreundliches Köln
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
10 Kinderrechte  
von Jugendlichen 
gezeichnet
Präsentation  
auf dem Weltkindertag Jahrespressekonferenz
Planungskonferenz 2019 
Mitarbeitende der Stadtverwaltung, 
Träger der freien Jugendhilfe
Arbeitsgruppe  
Kindeswohl best interest  
of the child (3 x Jahr)
Planspiel 
Kinderfreundliche 
Kommune (12.03.)
Workshop  
Kinderrechte im Verwal -
tungshandeln umsetzen
Arbeitsgruppe   
Information (3 x Jahr)
Information  
Aufbau einer interaktiven 
Website
Arbeitsgruppe  
Kinder- und Jugendfreundliche  
Rahmengebung (3 x Jahr)
Arbeitsgruppe  
Partizipation (3 x Jahr)
20.02.2018 
Kick Off und Siegel verleihung
KINDERFREUNDLICHE KOMMUNE
       Köln

Kinder- und jugendfreundliches Köln 
Aktionsplan Seite 18
 Seite 19Kinder- und jugendfreundliches Köln  
2. Ziele
 2.2  Kinder- und jugendfreundliche Rahmengebung
Wie Kinder und Jugendliche aufwachsen, ist von vielfäl-
tigen gesamtgesellschaftlichen Faktoren abhängig. In 
Köln ist zunächst das Dezernat für Bildung, Jugend und 
Sport, und hier vor allem das Amt für Kinder, Jugend 
und Familie und das Amt für Schulentwicklung, für die 
Belange von Kindern und Jugendlichen zuständig. Dabei 
handelt es sich jedoch um zwei Ämter unter vielen. 
Die UN-Kinderrechtskonvention schreibt vor, dass das 
„best interest of the child“ bei „allen Maßnahmen“ ein 
Gesichtspunkt ist, der „vorrangig zu berücksichtigen“ 
ist. Auch Verkehrsplanung, der öffentliche Nahverkehr, 
die Luftreinheit oder die Anzahl von Grünanlagen haben 
positive oder negative Auswirkungen auf Kinder und 
Jugendliche. Die zuständigen Ämter werden Kinder und 
Jugendliche zukünftig verstärkt in den Blick nehmen. 
Damit sie nicht als eine Gruppe unter vielen gelten, 
sondern aufgrund ihrer besonderen Rechte auf Schutz, 
Teilhabe und Förderung mitgedacht werden, braucht  
es neue Instrumente und eine besondere Sensibilität. 
 2.2.1  Kinderrechte im Verwaltungshandeln
Um die unterschiedlichen Ämter und Ausschüsse für 
Kinderrechte im Sinne des Vorrangs des „best interest 
of the child“ zu sensibilisieren,  werden fest vereinbarte 
Vorgaben benötigt, wie die Kinderrechte Eingang in den  
Alltag des Verwaltungshandelns finden, insbesondere  
bei der Erstellung von Vorlagen für die politischen 
Gremien. Als ein Baustein werden Kinderrechte in die 
Hauptsatzung der Stadt Köln aufgenommen. Die Ver-
waltung gründet zudem eine Steuerungsgruppe, um die 
Vorhaben zur kinder- und jugendfreundlichen Kommune 
voranzubringen. 
 2.2.2  Kinderrechte in Aus- und Fortbildung
Den meisten Menschen, die in den Ämtern und Behörden 
der Stadt Köln arbeiten, fehlt zur Zeit noch das Wissen 
und Handwerkszeug, um ihre Entscheidungen und  
ihr Handeln auf die besonderen Bedürfnisse und Lebens-
Wir vergeuden viel Geld, Anstrengung und Zeit in unserer 
Gesellschaft. Jetzt ist der Moment gekommen Kindern  
und Jugendlichen eine Stimmen zu geben, ihnen Gehör zu 
verschaffen und somit unmittelbar in unsere Zukunft  
zu investieren. 
Simone Mangold, Bezirksschülerinnen- und -schülervertretung 
Kinderfreundliche Rahmengebung
Auszugsweise Maßnahmen: 
Aufnahme der Kinderrechte in die  
Hauptsatzung der Stadt Köln 
Einrichtung eines kooperativen  
Kinder- und Jugendbüros
Schulung des Personals in allen  
betroffenen Dezernaten
Aufnahme der Kinderrechte in die  
Ausbildung in Verwaltungsbereichen
Entwicklung von Qualitätskriterien  
zur Überprüfung der Kinder- und Jugend -
freundlichkeit

Kinder- und jugendfreundliches Köln 
Aktionsplan Seite 20
 Seite 21Kinder- und jugendfreundliches Köln  
2. Ziele
realitäten von Kindern und Jugendlichen abzustimmen. 
Die Steuerungsgruppe entwickelt Prüfkriterien, die den 
Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden. Zudem 
werden entsprechende Fortbildungen angeboten.  
In der Ausbildung von Verwaltungsmitarbeiterinnen  
und -mitarbeitern wird das Wissen um die Kinderrechte 
ein fester Bestandteil. 
 2.3  Partizipation von Kindern und Jugendlichen
Partizipation ist gelebte Demokratie. Sei es in der Familie, 
in der Kindertagesstätte, in der Schule oder der Kinder- 
und Jugendarbeit: Kinder und Jugendliche dürfen  
immer mehr mitbestimmen und -gestalten. Dadurch 
erlernen sie in der Praxis, mit unterschiedlichen Auf-
fassungen umzugehen und erleben diese Gesellschaft  
als veränderbar. Allerdings werden Kinder und Jugend-
liche noch nicht in allen für sie wichtigen Bereichen zum 
Mitdenken und -machen eingeladen. 
Wenn sie sich äußern, wird dies häufig als unpolitisch 
missverstanden. Zudem sind Politik- und Verwaltungs-
prozesse abstrakt und in ihren Zeitabläufen für Kinder 
und Jugendliche schwer zu fassen. 
Die Stadt Köln entwickelt mit dem „lernenden Konzept“  
zur Partizipation die Beteiligung von Kindern und 
Jugendlichen weiter. Im Mittelpunkt der Debatte stehen 
unter anderem folgende Fragen: 
–  Wie können Partizipationsprozesse verbindlich und 
nachhaltig gestaltet werden?
– 
 Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden,  
damit Kinder und Jugendliche nicht nur gehört und  
motiviert, sondern ihre Positionen in Planungs-  
und Entscheidungsprozesse auch einbezogen werden?
–  Wie schafft man Zugänge auch für Kinder und  
Jugendliche ohne Partizipationserfahrungen?
–  Was sind geeignete Qualifizierungsformate  
sowohl für Politik, Verwaltung, Pädagoginnen und 
Pädagogen als auch für Kinder und Jugendliche?
Partizipation von Kindern und Jugendlichen
Auszugsweise Maßnahmen:  
Ausbau der Jugendforen in allen  
neun Stadtbezirken
Vorhaben „Geld in die Hand von Kindern  
und Jugendlichen“
Partizipation in der Offenen Kinder- und 
Jugendarbeit
Partizipation und Beteiligungskultur im 
„Kita-Alltag“ leben und gestalten
Demokratieführerschein – Lerne Deine  
Beteiligungsmöglichkeiten kennen
Durchführung einer Jugendbefragung
Lasst uns nicht scheinen, sondern leben. Wir fordern  
Partizipation für alle Kinder und Jugendlichen in Köln!  
Wir sind alle Künstler unseres politischen und sozialen  
Zusammenlebens. Lasst uns Köln bemalen mit  
den Farben der Teilhabe, Inklusion und Solidarität!
Sarah Niknamtavin, Bezirksschülerinnen- und -schülervertretung

Kinder- und jugendfreundliches Köln 
Aktionsplan Seite 22
 Seite 23Kinder- und jugendfreundliches Köln  
2. Ziele
Die Ergebnisse werden mit dem Prozess der Leitlinien-
entwicklung zur Beteiligung von Bürgerinnen und  
Bürgern im Büro der Oberbürgermeisterin verzahnt.
 2.3.1 Einrichtung des kooperativen Kinder- und Jugendbüros
Bereits mit der Beauftragung der Verwaltung, den  
Aktionsplan „Kinder- und jugendfreundliches Köln“ zu 
erstellen haben die jugendpolitischen Sprecherinnen 
und Sprecher der Kölner Ratsfraktionen einen inhalt-
lichen Schwerpunkt auf die Einbindung des Kölner  
Konzeptes zur Partizipation von Kindern und Jugend-
lichen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Ent-
wicklung von Partizipationsmöglichkeiten von Kindern 
und Jugendlichen beschlossen.
Ein kooperatives Jugendbüro wird eingerichtet, in  
dem die Jugendverwaltung mit dem Kölner Jugendring 
gleichberechtigt zusammenarbeitet. Seine Aufgabe  
ist es unter anderem, Schnittstellen zwischen Partizi-
pa tionsprozessen von Kindern und Jugendlichen, der 
Verwaltung sowie der Politik zu organisieren. 
Das Jugendbüro beruht auf zwei Säulen: Der Kölner 
Jugendring als Arbeitsgemeinschaft unterschiedlicher 
Selbstorganisationen von Jugendlichen (wie den  
Jugendverbänden und der Bezirksschülervertretung) 
und Orga nisationen der Jugendarbeit (wie zum Beispiel  
die Arbeitsgemeinschaft der Offenen Türen) haben 
verstärkt die Möglichkeit, parteiisch für Kinder und 
Jugendliche ansprechbar zu sein und auch widerstän-
dige Positionen zu präsentieren. Die Stadt Köln auf der 
anderen Seite verfügt über Zugänge, um Wirksamkeit 
von Partizipationsprozessen zu organisieren und  
hat reichlich Erfahrungen in Gestaltungsprozessen.
 2.3.2  Partizipation langfristig etablieren und stärken
Partizipation wird entlang der Lebenswelten der Kinder 
und Jugendlichen gedacht (wie Schule, Freizeitgestal-
tung aber auch Mobilität). Beteiligung in den Einrich-
tungen der Kinder- und Jugendarbeit, den kinder- und 
jugendpädagogischen Einrichtungen, dem Allgemeinen 
Kinder sehen ihr Umfeld aus einer anderen Perspektive –  
unvoreingenommen und mit reinem Herzen. Köln braucht 
Herz und Verstand. Daher sind Kinder vollumfänglich in 
unsere Stadt miteinzubinden.
Sylvia Laufenberg, Jugendpolitische Sprecherin, FDP
Ich wünsche mir für Köln, dass wir nicht in Generationen 
oder Grenzen denken, sondern als gemeinsame Stadt für  
die Rechte und das Wohl aller Kinder, unabhängig von  
Nationalität, Geschlecht oder Einkommen eintreten. Es darf 
nicht immer nur über uns Kinder und Jugendliche geredet 
werden, sondern wir müssen aktiv und radikal in Entschei-
dungsprozesse eingebunden werden, denn Kinder sind nicht 
nur die Zukunft, sondern auch ein wichtiger gegenwärtiger 
Teil der Gesellschaft.
Johan Wientgen, Bezirksschülerinnen- und -schülervertretung

Kinder- und jugendfreundliches Köln 
Aktionsplan Seite 24
 Seite 25Kinder- und jugendfreundliches Köln  
2. Ziele
Sozialen Dienst, in Schulen, in Kindertagesstätten  
sowie die Selbstorganisation von Kindern und Jugend-
lichen in Verbänden und vieles mehr werden gestärkt.
Die Stadt Köln befragt erstmals 2018 in größerem  
Um fang Jugendliche nach ihrer Meinung und nach 
Verbesserungs vorschlägen. Auch die Ebene der Stadt-
bezirke soll in den Fokus rücken. Dabei werden jeweils  
passende Foren durchgeführt, so dass Kinder und Jugend-
liche in ihrer Vielfalt teilhaben können. Mit der Aktion  
„Geld in die Hand von Jugendlichen“ werden Budgets  
zur Selbstverwaltung zur Verfügung gestellt. Die Rat-
hausschule als klassisches Projekt politischer Bildung  
wird weiterentwickelt.
 2.3.3   Einbezug von Kinder- und Jugendinteressen  
in die Stadtplanung
Kinder und Jugendliche haben einen besonderen Blick 
auf die Stadt – aber auch besondere Bedürfnisse. Sie 
sind auf der einen Seite zum Beispiel auf die Möglichkeit, 
kostenfrei Sport-, Bolz- und Spielplätze und den öffent-
lichen Nahverkehr zu nutzen besonders angewiesen. 
Sie bringen auf der anderen Seite das Potenzial mit, die 
Stadt neu und kreativ zu gestalten und ausgetretene 
Wege zu verlassen. Mit dem Projekt „Stadt mit Zukunft“ 
wurden bereits gute Erfahrungen gemacht, ämter-
übergreifend Kinder und Jugendliche einzubeziehen. 
Die gewonnenen Erkenntnisse werden aufgegriffen und 
die Zusammenarbeit der zuständigen Bereiche in der 
Verwaltung ausgebaut. 
Kinder- und Jugendfreundlichkeit in Köln ist mir wichtig,  
damit tatsächlich alle Kinder im Wohlergehen aufwachsen 
können.  Ich setze mich besonders für die Umsetzung der 
Rechte der Kinder ein, weil auch Köln hier Nachbesserungs-
bedarf hat, etwa wenn es um Bildungszugang von Flücht-
lingskindern geht. Ich unterstütze die Umsetzung des  
Aktionsplans „Kinder- und jugendfreundliches Köln“, weil er 
viele gute, Ansatzpunkte enthält, um die Stadt kinder- und 
jugendfreundlicher zu gestalten. Besonders gut gefällt mir, 
dass Prävention und Partizipation konsequent um gesetzt 
werden soll und Kinderarmut auf kommunaler Ebene ange-
gangen wird. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Armut von 
Familien und/oder das Aufwachsen in benachteiligten Veedeln 
Kindern und Jugendlichen Chancen auf Teilhabe und Bildung 
rauben. Ich wünsche mir für Köln, dass Kinderrechte um-
gesetzt werden, Kinderinteressen konsequent im Mittelpunkt 
stehen und sie Vorrang vor jenen des Wirtschaftsstandortes 
haben.
Dr. Carolin Butterwegge, Die Linke

Kinder- und jugendfreundliches Köln 
Aktionsplan Seite 26
 Seite 27Kinder- und jugendfreundliches Köln  
2. Ziele
 2.4   Information über Kinderrechte 
Damit Rechte eingefordert, umgesetzt und mit Leben 
gefüllt werden können, ist es wichtig, dass sowohl  
Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene sie kennen. 
Um die bisher beschriebenen Ziele zu erreichen, be-
darf es über die reine Kommunikation der UN-Kinder-
rechtskonvention hinaus auch einer Plattform, die 
Mitmachmöglichkeiten vorstellt. 
Sie soll Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, 
auf digitalem Weg Themen zu setzen, die ihnen wichtig 
sind und Mitstreiterinnen und Mitstreiter zu erreichen. 
Auch Onlinebeteiligungsverfahren an Planungen und 
Entscheidungen der Stadt sind denkbar. 
Über diese stetige Information hinaus sollen einzelne 
Aspekte kampagnenförmig in die Öffentlichkeit getra-
gen werden. Die Lage von Kindern und Jugendlichen 
sowie ihre Meinungen und Ideen sollen jährlich bei einer 
Pressekonferenz in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt 
werden. Mit dem Weltkindertag gibt es bereits ein  
jährlich stattfindendes großes Fest der Kinderrechte. 
Information über Kinder- und Jugendrechte
Auszugsweise Maßnahmen:  
Aufbau einer Website mit Informationen  
zu Beteiligungsmöglichkeiten in Köln
Erstellen eines Leitfaden für Kinder und 
Jugendliche
Entwicklung einer Kinderrechte-Kampagne
Entwicklung und Bereitstellung altersgerech -
ter Informationen für Kinder und Jugendliche
Regelmäßige Berichterstattung 
Wenn sich Kinder- und Jugendinteressen durchsetzen sollen, 
brauchen  Kinder und Jugendliche Räume, in denen sie sich 
selbstorganisiert und kritisch mit der Welt um sie herum  
auseinandersetzen können und Mittel, ihre Interessen selbst-
bewusst und laut in der Öffentlichkeit zu vertreten. Gesicher-
te Wohn- und Lebensverhältnisse, gute Bildung und der  
Schutz vor Armut und Abschiebung sind die Voraussetzung 
für Teilhabe an der Gesellschaft.
Marvin Stutzer, Vorsitzender des Kölner Jugendrings

Kinder- und jugendfreundliches Köln 
Aktionsplan Seite 28
 Seite 29Kinder- und jugendfreundliches Köln  
3. Zusammenfassung und Ausblick
dass die Welt gestalt- und veränderbar ist und dass seine 
und ihre Meinung „zählt“, ist auch als Erwachsene und 
Erwachsener bereit, sich für Demokratie und Menschen-
rechte einzusetzen. Instrument hierfür ist ein „lernendes 
Gesamtkonzept“ zur Partizipation – mit Schulen, Kinder-
tagesstätten, Jugendselbstvertretungen und -organisa-
tionen, Einrichtungen der Jugendarbeit und vielen mehr 
als besonderen Orten der Partizipation.
Eine weitere wesentliche Säule ist die Förderung der Teil-
habechancen von Kindern und Jugendlichen, insbeson-
dere von solchen, die in prekären Lebensverhältnissen 
aufwachsen. Im Rahmen des Landesprogramms „Kom-
munale Präventionsketten“ ist vorgesehen, ein Leitbild 
zu erstellen, Maßnahmen zur Weiterentwicklung der 
bestehenden Präventionskette von Fördermaßnahmen 
zu entwickeln und die Lebenslagen von Kindern und  
Jugendlichen in der Stadt zu analysieren. Diese „Daten  
für Taten“ fließen in die Arbeit für eine kinder- und  
jugendfreundliche Kommune ein. 
Köln wird das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ 
durch den gleichnamigen Verein verliehen. Das Siegel ist  
keine Auszeichnung für einen Status Quo, sondern eine 
Auszeichnung und Motivation für den Prozess, Köln 
kinder- und jugendfreundlicher zu gestalten. Die Stadt 
Köln nutzt diese Chance, um die Rechte von Kindern und 
Jugendlichen weiter zu stärken – als erste Großstadt in 
der Bundesrepublik. Die unterschiedlichen Ämter sind 
aufgefordert, die UN-Kinderrechtskonvention in ihr 
 
Handeln zu integrieren. Dazu gehören die im Aktionsplan 
beschriebenen Handlungsfelder: 
– Vorrang des Kindeswohls
– Kinder- und jugendfreundliche Rahmengebung
–  Partizipation von Kindern und Jugendlichen in allen 
sie betreffenden Bereichen 
–  Information über die Rechte von Kindern und  
Jugendlichen 
Der Aktionsplan soll gesamtstädtisch umgesetzt werden. 
Die Gestaltung Kölns als kinder- und jugendfreundliche 
Kommune nimmt ab 2018 als Leitprojekt des Dezernates 
für Bildung, Jugend und Sport eine herausgehobene 
Stellung ein. Es ist damit eingebunden in die Entwicklung 
der Gesamtstrategie „Kölner Perspektiven 2030“.
Besonders ist an dieser Stelle auf die Umsetzung und 
Ausgestaltung der Partizipationsrechte von Kindern 
und Jugendlichen hinzuweisen. Wer schon früh lernt,
 
3. Zusammenfassung und Ausblick Ich setzte mich für die Umsetzung der Rechte der Kinder ein, 
weil die Zukunft in ihren Händen liegt und sie die Möglichkeit 
haben etwas in unserer Stadt zu verändern. Sie helfen  
uns mit ihren Ideen, Motivationen und hohem Engagement 
uns stärker für Kinderrechte einzusetzen.
Elif Aydin, Juniorsachverständige des Vereins „Kinderfreundliche 
Kommunen“

Kinder- und jugendfreundliches Köln 
Aktionsplan Seite 30
 Seite 31Kinder- und jugendfreundliches Köln  
Impressum
Bisher standen Kinder und Jugendliche als Träger der  
UN-Kinderrechte im Mittelpunkt des Aktionsplans. Aber 
auch Eltern können Krisen durchleben und benötigen in 
diesen Zeiten Rat, Unterstützung, Hilfe und Förderung. 
Daher wird in Zukunft auch der Blickwinkel auf Mütter und 
Väter miteinbezogen. Schließlich tragen Familien in ho-
hem Maße zum gelingenden Aufwachsen ihrer Kinder bei.
Das Siegel zur kinder- und jugendfreundlichen Kommune  
wird Köln bis 2020 verliehen – dann wird die Arbeit aus-
gewertet und über eine Neuzertifizierung beraten. Für 
die Stadt Köln ist klar: Kinder- und Jugendfreundlichkeit 
soll harter Standortfaktor werden. 
KINDERFREUNDLICHE KOMMUNE
       Köln
Stadt Köln
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Kinderinteressen und Jugendförderung
Aachener Straße 220
50931 Köln
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Grafik
Zimmer, Büro für Corporate Design
und Visuelle Kommunikation
Bildnachweis
Titel: getty images, Maria Fuchs
S. x, xxx, xxx
Druck 
Druckhaus Süd, Köln
13-CS/51 /5.000/02.2018
  Dank
Allen, die an der Erarbeitung des Aktionsplans mit-
gearbeitet haben und sich an der Umsetzung der  
Maßnahmen in den nächsten drei Jahren beteiligen  
werden, sei an dieser Stelle herzlich gedankt.

Mitteilung Ausschuss

6277 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer  05.04.2018 
 0976/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 10.04.2018 
 
Kinder- und jugendfreundliches Köln - Rückblick auf die Siegelverleihung und Sachstand zum 
27.03.2018 
Kinder- und jugendfreundliches Köln – Wir sind startklar! 
 
1. Rückblick auf die Siegelverleihung 
 
Am 20. Februar 2018 führte im Vorfeld zur Siegelverleihung am Vormittag eine Kick off Veranstaltung 
in das Thema „Kinder- und jugendfreundliches Köln“ ein. 
Frau Dr. Klein begrüßte die Teilnehmenden und führte anhand eines Interviews, das von der Modera-
torin Anke Bruns geführt wurde, ins Thema ein.  
Anschließend referierte Christine Hüls vom Verein STADTKINDER Dortmund zum Thema „sichere 
Bewegungsräume für Kinder“ und der Vorsitzende des Kölner Jugendrings, Marvin Stutzer spannte in 
seinem Vortrag einen Bogen zwischen „Fremdbestimmung und Selbstorganisation“ (beide Folien lie-
gen an).  
Im Anschluss präsentierten Schülerinnen und Schüler einer Vorbereitungsklasse der Katharina-
Henoth-Gesamtschule in Kalk unter der Regie des Theater ImPuls e.V. eine emotional bewegende 
szenische Darstellung verschiedener Kinderrechte.  
Abschließend diskutierten Jugendliche der Bezirksschülerinnenvertretung und des junge Stadt e.V. 
moderiert von Anke Bruns gemeinsam mit dem Vorstand des Kinderfreundliche Kommunen e.V., 
UNICEF und dem Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, Stephan Glaremin, welche Infor-
mationen und Anregungen aus den Fachimpulsen in die Umsetzung des Aktionsplans „Kinder- und 
Jugendfreundliches Köln“ einfließen werden.  
 
Um 14:00 Uhr war es dann soweit. Im Anschluss an die gemeinsame Pressekonferenz -  dpa sorgte 
für eine bundesweite Berichterstattung – begrüßte Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker die 
Gäste.  
Köln als erste Millionenstadt, die sich mit dem Aktionsplan „Kinder- und jugendfreundliches Köln“ er-
folgreich um das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ beworben hat, drückt damit ein klares Be-
kenntnis zur Umsetzung der UN Kinderrechtekonvention auf lokaler Ebene aus. 
Das Siegel ist keine Auszeichnung für einen Status Quo, sondern eine Auszeichnung und Motivation 
für den Prozess, Köln kinder- und jugendfreundlicher zu gestalten. Die Stadt Köln nutzt diese Chance, 
um die Rechte von Kindern und Jugendlichen weiter zu stärken – als erste Großstadt in der Bundes-
republik.  
Der Aktionsplan wird gesamtstädtisch umgesetzt werden. Die Gestaltung Kölns als kinder- und ju-
gendfreundliche Kommune nimmt ab 2018 als Leitprojekt des Dezernates für Bildung, Jugend und 
Sport eine herausgehobene Stellung ein. Es ist damit eingebunden in die Entwicklung der Ge-
samtstrategie „Kölner Perspektiven 2030“. 
Weitere Grußworte sprachen  
Ralf Kleindiek, Staatssekretär im BFSFJ  
Christian Schneider, Geschäftsführer Deutsches Kommitee für UNICEF 
Dr. Heide-Rose Brückner, Geschäftsführerin Verein Kinderfreundliche Kommunen

2 
 
Anne Lütkes, Vorsitzende des Vereins Kinderfreundliche Kommunen 
Musikalisch umrahmt wurde die Siegelverleihung vom Kinderchor der Rheinischen Musikschule 
„Lucky Kids“ unter der Leitung von Michael Kokott.  
Die Kinder spiegelten mit ihren Liedern die positive und energiegeladene Stimmung wider, die die 
Akteure und die Gäste in ihre jeweiligen Wirkungskreise mitnahmen. 
 
Pressemitteilungen, der Film und weitergehende Informationen stehen zum download bereit: 
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/siegel-kinderfreundliche-kommune 
 
https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/blog/kinderfreundliches-koeln-gedanken-zum-
siegel/160918 
 
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/familie-kinder/ 
2. Sachstand Kooperatives Kinder- und Jugendbüro 
 
Die Jugendverwaltung erarbeitet gemeinsam mit dem Vorstand des Kölner Jugendrings die Beschrei-
bung für die 2,5 Personalstellen für das Kooperative Kinder- und Jugendbüro. 
Die 0,5 Stelle in Trägerschaft des Kölner Jugendrings konnte inzwischen besetzt werden. Die Mitar-
beiterin wird zum 01.06.2018 ihren Dienst antreten. Die beiden städtischen Stellen waren bis 
23.03.2018 intern ausgeschrieben und können hoffentlich ebenfalls zum Sommer besetzt sein. 
Idealer Standort für das Kooperative Kinder- und Jugendbüro wäre eine zentrale Innenstadtlage, gut 
erreichbar für alle Kinder und Jugendlichen. Ein konkreter Ort in einer Größenordnung von ca. 120qm 
konnte bisher noch nicht gefunden werden. Die Jugendverwaltung geht Hinweisen gerne nach. Als 
Interimslösung wird die Jugendverwaltung dem Kooperativen Kinder- und Jugendbüro gegebenenfalls 
Räume zur Verfügung stellen. 
 
3. Planspiel Kinder- und Jugendrechte im Verwaltungshandeln umsetzen 
„Von der Simulation zur Wirklichkeit - Kooperative Verwaltung am Beispiel der Stadtteilent-
wicklung“ 
 
Am 12. März 2018 fand in Kooperation mit dem Verein Kinderfreundliche Kommunen und finanziert 
durch das BFSFJ eine Fortbildung statt, die zwei Mitarbeitende des Verein „lokale demokratie“ 
Leipzig durchführten. 
Die Fortbildung war ein erster Schritt in der Umsetzung des Aktionsplanes Kinder- und jugendfreund-
liches Köln.  
In der eintägigen Fortbildung lernten Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbeiter in komplexen Pla-
nungs- und Entscheidungssituationen, Kinder- und Jugendinteressen einzubeziehen, wie  sie Hand-
lungsspielräume in ihrem Arbeitsalltag erweitern und fachübergreifende, interdisziplinäre Aufgaben 
bewältigen können.  
Die Simulation als Methode implizierte realitätsnahe und komplexe Aufgabenstellungen für die Teil-
nehmenden und gab ihnen die Möglichkeit, unterschiedliche Lösungswege gemeinsam auszutesten. 
Die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter beteiligten sich interaktiv an der Bewältigung der 
gestellten Aufgabe. Dazu gehörte, Lösungswege und Maßnahmen ämterübergreifend miteinander 
abzustimmen. Die Methode förderte das vernetzte Denken und die Initiierung zielführender und ge-
meinsamer Aushandlungsprozesse mit dem Ziel, die ressortübergreifende Zusammenarbeit in der 
Stadtverwaltung zu fördern und gleichermaßen Kinderrechte als Querschnittsthema in das Verwal-
tungshandeln einzubeziehen.  
An der Fortbildung nahmen 18 Kolleginnen und Kollegen aus 14 verschiedenen Dienststellen teil. 
 
 
Gez. Dr. Klein

RZ_STK_iBims_CLP_180125

159 Zeichen

Hallo, I bims!
Dein Kinder- und  
 Jugendbüro kommt
  Dein Projekt für Köln?  
Gestalte mit!
Kinder- und jugendfreundliche Kommune Köln
Die Oberbürgermeisterin

Beratungsverlauf (1)

10.04.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0976/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.04.2018
Erstellt
27.03.2018 13:49