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V/0527/2020

Messe und Congress Centrum Halle Münsterland: Erneuerung der Alarmierungsanlage in den Messehallen

Vorlagen 29.05.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 18.08.2020, TOP 5.25

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0527/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland: Erneuerung der Alarmierungsanlage in den 
Messehallen 
- Baubeschluss - 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau im III.  Quartal 2020 begonnen wird und die 
Fertigstellung voraussichtlich im IV. Quartal 2020 erfolgt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Investitionskosten gemäß der Kostenberechnung nach DIN 
276 vom 04.03.2019 in Höhe von 435.000,- Euro entstehen. 
 
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt finanziert:  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Investitionsmaß- 
nahme 
4220 Ern. ELA -Anlage MCC 
HaMü 
   
Auszahlungen     
2020 
 
 
435.000 
 
 
 
Haushalts-
ansatz: 
435.000 € 
Summe aller Auszahlungen  435.000  
 
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
29.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Goldbach 
Telefon: 492-2463 
Goldbach@stadt-
muenster.de

- 2 - 
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Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
2021 ff.  5.220,00 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2021 ff. 21.750,00 Folgeaufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirt-
schaft 
   
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finan z-
aufwendungen 
2021 ff.  6.530,00 Folgeaufwand 
Summe aller Aufwendungen  33.500,00  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g. 
Produktgruppe veranschlagt. 
 
Begründung 
 
Gemäß Landesbauordnung NRW müssen Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen von in s-
gesamt mehr als 1.000 m² Grundfläche Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen haben, mit denen im 
Gefahrenfall Besucherinnen und Besucher, Mitwirken de und Betriebsangehörige alarmiert und A n-
weisungen erteilt werden können. 
 
Die Alarmierungsanlage in der Großen Halle, im Congresszentrum und in den kleineren Sälen wurde 
bereits im Jahr 2011 erneuert. 
 
Die bestehende Anlage in der Messehalle Süd ist aus dem Jahr 2001 und die bestehende Anlage für 
die Hallen Mitte und Nord ist noch wesentlich älter. 
Die installierte Technik wird nicht mehr hergestellt und es gibt auch keine Neu -Ersatzteile mehr. De-
fekte Bauteile werden z.Zt. durch die Wartungsfirma selbst repariert.  
Die Anlagen sowie das zugehörige Leitungsnetz sind altersbedingt technisch abgängig. 
 
Bedingt durch die heutigen hohen Anforderungen an Sprachalarmierungsanl agen nach DIN VDE 
0833 Teil 4 als Teil der Brandmeldeanlage, ist eine hohe Anzahl an Lautsprechern in den jeweiligen 
Hallen erforderlich, um eine Ausfallsicherheit und Sprachverständlichkeit gemäß dieser Normvorgabe 
zu erreichen. 
Danach sind die Lautsprecher mit Brandschutzzuleitungen und jeweils auf 2 getrennte Linien je 
Brandabschnitt aufzuteilen. 
Diese Bedingungen sind z.Zt. nicht gegeben bzw. gewährleistet. 
 
Die baurechtlich geforderten Sprachalarmierungsanlagen werden gemäß Prüfverordnung NRW alle 3 
Jahre durch Prüfsachverständige auf Funktion und Wirksamkeit überprüft. 
Bei erheblichen Mängeln, z.B. auch durch altersbedingte Unzuverlässigkeit, wird die Anlage stillgelegt 
und die Nutzung des Gebäudes für Veranstaltungen ist nicht mehr zulässig.  
 
Aus vorgenannten Gründen ist die Alarmierungsanlage in den Messehallen nun zwingend, gemäß 
aktuellen Vorschriften und aus Sicherheitsgründen, auf den Stand der Technik zu erneuern. 
 
I.V.  
gez. 
Matthias Peck  
Stadtrat

Anlage A

1424 Zeichen

Anlage A zur V/0527/2020 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Messebetriebs in den drei Messehallen des Messe und Congress Cent-
rums Halle Münsterland ist die Erneuerung der technisch abgängigen Sprach-
Alarmierungsanlage erforderlich. Mit dieser Maßnahme wird gleichzeitig die Nutzung und die 
Ausstattung der Hallen verbessert.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess:  
 
 Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah-
lung entwickeln 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Maßnahme aus dem Programm der geplanten Bauunterhaltung.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (1)

18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0527/2020
Typ
Vorlagen
Datum
29.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37