V/0527/2020
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland: Erneuerung der Alarmierungsanlage in den Messehallen
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Beschlussvorlage
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Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. V/0527/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Messe und Congress Centrum Halle Münsterland: Erneuerung der Alarmierungsanlage in den Messehallen - Baubeschluss - Beratungsfolge 18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau im III. Quartal 2020 begonnen wird und die Fertigstellung voraussichtlich im IV. Quartal 2020 erfolgt. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass Investitionskosten gemäß der Kostenberechnung nach DIN 276 vom 04.03.2019 in Höhe von 435.000,- Euro entstehen. Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Investitionsmaß- nahme 4220 Ern. ELA -Anlage MCC HaMü Auszahlungen 2020 435.000 Haushalts- ansatz: 435.000 € Summe aller Auszahlungen 435.000 Amt für Immobilienmanagement 29.07.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Goldbach Telefon: 492-2463 Goldbach@stadt- muenster.de - 2 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2021 ff. 5.220,00 Folgeaufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2021 ff. 21.750,00 Folgeaufwand Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirt- schaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finan z- aufwendungen 2021 ff. 6.530,00 Folgeaufwand Summe aller Aufwendungen 33.500,00 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung Gemäß Landesbauordnung NRW müssen Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen von in s- gesamt mehr als 1.000 m² Grundfläche Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen haben, mit denen im Gefahrenfall Besucherinnen und Besucher, Mitwirken de und Betriebsangehörige alarmiert und A n- weisungen erteilt werden können. Die Alarmierungsanlage in der Großen Halle, im Congresszentrum und in den kleineren Sälen wurde bereits im Jahr 2011 erneuert. Die bestehende Anlage in der Messehalle Süd ist aus dem Jahr 2001 und die bestehende Anlage für die Hallen Mitte und Nord ist noch wesentlich älter. Die installierte Technik wird nicht mehr hergestellt und es gibt auch keine Neu -Ersatzteile mehr. De- fekte Bauteile werden z.Zt. durch die Wartungsfirma selbst repariert. Die Anlagen sowie das zugehörige Leitungsnetz sind altersbedingt technisch abgängig. Bedingt durch die heutigen hohen Anforderungen an Sprachalarmierungsanl agen nach DIN VDE 0833 Teil 4 als Teil der Brandmeldeanlage, ist eine hohe Anzahl an Lautsprechern in den jeweiligen Hallen erforderlich, um eine Ausfallsicherheit und Sprachverständlichkeit gemäß dieser Normvorgabe zu erreichen. Danach sind die Lautsprecher mit Brandschutzzuleitungen und jeweils auf 2 getrennte Linien je Brandabschnitt aufzuteilen. Diese Bedingungen sind z.Zt. nicht gegeben bzw. gewährleistet. Die baurechtlich geforderten Sprachalarmierungsanlagen werden gemäß Prüfverordnung NRW alle 3 Jahre durch Prüfsachverständige auf Funktion und Wirksamkeit überprüft. Bei erheblichen Mängeln, z.B. auch durch altersbedingte Unzuverlässigkeit, wird die Anlage stillgelegt und die Nutzung des Gebäudes für Veranstaltungen ist nicht mehr zulässig. Aus vorgenannten Gründen ist die Alarmierungsanlage in den Messehallen nun zwingend, gemäß aktuellen Vorschriften und aus Sicherheitsgründen, auf den Stand der Technik zu erneuern. I.V. gez. Matthias Peck Stadtrat
Anlage A
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Anlage A zur V/0527/2020 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Messebetriebs in den drei Messehallen des Messe und Congress Cent- rums Halle Münsterland ist die Erneuerung der technisch abgängigen Sprach- Alarmierungsanlage erforderlich. Mit dieser Maßnahme wird gleichzeitig die Nutzung und die Ausstattung der Hallen verbessert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess: Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah- lung entwickeln Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln. Finanzierung Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Maßnahme aus dem Programm der geplanten Bauunterhaltung. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0527/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37