3043/2025
Kreisverkehr Zeisbuschweg
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle III/64/644/4 Vorlagen-Nummer 3043/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.11.2025 Kreisverkehr Zeisbuschweg Das Schreiben mit dem Betreff „Unzureichende Umsetzung eines BV-Beschlusses“ der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.07.2025 (Anlage 1) wurde zur Stellungnahme an die Ver- waltung übergeben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beanstandet im Schreiben, dass die geplanten Schutz- streifen für den Radverkehr nicht umgesetzt werden. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Der Baubeschluss zur Umsetzung der Baumaßnahme Kreisverkehr Zeisbuschweg (Vorlagen- Nr.: 2032/2024) wurde am 02.09.2024 von der Bezirksvertretung Mülheim beschlossen. Der Beschluss sah die Einrichtung von beidseitigen Schutzstreifen (Breite 1,25 m) für den Radverkehr vor. Im Zuge der Vorbereitung zur Umsetzung der beschlossenen Baumaßnahme musste die ver- kehrsrechtliche Anordnung der Beschilderung und Markierung erneuert werden. Die schmalen Schutzstreifen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, der eine Mindest- breite für Schutzstreifen von 1,50 m vorsieht. Des Weiteren ist für den Begegnungsfall Bus/Bus eine Kernfahrbahnbreite zwischen den Schutzstreifen von 5,50 m erforderlich. Die Verwaltung konnte unter den Bedingungen die Erneuerung der Anordnung der Baumaß- nahme nicht erwirken, sodass eine Anpassung der Straßenplanung durchgeführt werden musste. Da sich die Baumaßnahme im Landschaftsschutzgebiet befindet, konnte die notwendige An- passung der Straßenplanung nur auf Grundlage der erteilten Befreiung von den Ge- und Ver- boten des Bundesnaturschutzgesetzes erfolgen. Eine Veränderung der Befreiung bzw. ein er- weiterter Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet zur Umsetzung der Mindestmaße hätte zu einer Verbreiterung des Straßenquerschnitts und somit zur vollständigen Anpassung der Ge- nehmigungsunterlagen geführt. Durch den enormen Zeitbedarf hätte eine kurzfristige Umset- zung ab Mai 2025 nicht erreicht werden können. Aus diesem Grund hat die Verwaltung eine Lösung mit den an der Planung beteiligten Fachämtern und Dritten erarbeitet. Zur Lösungsfindung wurde die Einordnung der Straßen Zeisbuschweg, Am Wildpark und Bir- kenweg ins grüne Netz des durch die Bezirksvertretung Mülheim beschlossenen Radver- kehrskonzeptes Mülheim (Vorlagen-Nr.: 1174/2022) berücksichtigt. Im grünen Netz wird der Radverkehr im Mischverkehr mit den anderen Verkehrsarten auf der Fahrbahn geführt. Eine separierende Radverkehrsinfrastruktur wird in der Regel nicht angeboten. Auch die geplante zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wurde bei der Lösung berücksichtigt. 2 Unter den gegebenen Bedingungen konnten nach Abwägung der beteiligten Fachämter auf die Bereitstellung von Schutzstreifen für den Radverkehr verzichtet werden. Hierdurch wurde eine Verbreiterung des Straßenquerschnitts und somit ein erweiterter Eingriff in das Land- schaftsschutzgebiet obsolet. Die geforderte Mindestbreite zur Begegnung Bus/Bus konnte im Zuge der Querschnittsanpassung mit Entfall der Schutzstreifen erreicht werden. Zusätzlich konnte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit des Fußverkehrs die Breite des Gehwegs vergrößert werden. Durch die gewählten Fahrbahnbreite von 6,50 m und die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn besteht eine verkehrssichere Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche, da die Auf- merksamkeit des Kraftfahrzeugführenden auf den Radverkehr bei reduzierter Geschwindigkeit erhöht wird. Die Planung wird von der Verwaltung als verkehrssicher bewertet. Aufgrund des bestehenden Sachverhalts wurde eine erneute Beteiligung der Bezirksvertre- tung Mülheim nicht durchgeführt. Die Vorbereitungen zur Umsetzung der Maßnahme standen kurz vor Abschluss. Gleichwohl hätte eine frühzeitige Information durch die Verwaltung erfol- gen müssen. Die aktuelle Straßenplanung ist als Anlage 2 beigefügt. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen genannten Anpassungsvorschläge wurden von der Verwaltung mit folgendem Ergebnis geprüft: Die im Schreiben genannte Anpassung des Straßenquerschnitts ist wie zuvor erläutert, nicht möglich. Die Fahrbahnbreite von 6,50 m lässt einen Schutzstreifen auf der Südseite oder eine abschnittsweise, wechselnde Markierung nicht zu. Die Anbringung des Verkehrszeichens (VZ) 138 „Radverkehr“ ist gemäß allgemeiner Verwal- tungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) „nur dort anzuordnen, wo Radver- kehr außerhalb von Kreuzungen oder Einmündungen die Fahrbahn quert oder auf sie geführt wird und dies für den Kraftfahrzeugverkehr nicht ohne weiteres erkennbar ist.“ Es bedarf einer gesonderten Prüfung und stellt eine Einzelfallentscheidung dar. Die Bezirksvertretung Mül- heim kann grundsätzlich der Verwaltung konkrete Vorschläge zur Aufstellung unterbreiten, die dann geprüft werden. Eine konkrete Gefahrenstelle ist für die Verwaltung bisher nicht zu er- kennen. Ein Aufbringen von Fahrrad-Piktogrammketten wird von der Verwaltung geprüft. Anlagen: Anlage 1 – Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Anlage 2 – Lageplan
Anlage 2 - Lageplan
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\ Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift (9 434.9 \ \ i KVB-153 Buslinienführung 04.12.2008 _ &) # hs Er E4 58 yo #3 KVB-16 Buslinienführung 05.12.2008 us ß 454.4 = Lage, Abmessungen und Ausführung . R DH Rückbau ac 671/11 der Baumbeete 03.07.2014 P “ Baum vorhandener Lichtsignalanlage Gebäude ° Anlagen Stromkasten 642 ü 16.04.2020 ) & . Verkehrs- und Fahrgast Verschiebung der LSA am Dünnwalder Mauspfad j * u . Hinweisschilder Bestandshöhe Verteilerkasten unterstand 662/1 Markierung 20.04.2020 r Werbeanlagen/ Kanaldeckel Anschlagsäule Telefonzelle Beleuchtungs- Gasschieber anlagen Sinkkasten Wasserschieber, Hydrant Baumschutz- i bügel Poller, Mast, Einlauf Abfallbehälter, Briefkasten ö Fahnenstange Schächte Parkautomat Findling Entlüftungsdeckel Grünland Rundbord/ Breitstrich- . Zaun h Materialwechsel Markierungen Straßenbegrenzungs- —w- Hochbord 12/15/25 Materialwechsel r linie gem. B-Plan 5 Grundstück „m —mummm-- _ Rundbord 15/22 Schmalstrich- I. rundstücksgrenze . l ni privat/ öffentlich — ’Tiefbord 8/20 Markierungen wi Breitstrich- Zaun —#3— Winkelstein 30/22/8 Markierungen N n 5 D | & S — Manege — Kalten .® ® S — S) N S I ® D Achse Flachbord Basamentstein/ Gussasphaltrinne 10/20/25 Läuferstein Betonsteinpflaster Gem. Geh- und Radweg ‚Asphalt / Gussasphalt 10/20 altgraphit Betonsteinplatten 30/30 oder gleichwertig altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten Betonsteinpflaster \ 40/40 grau 10/20 anthrazit baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinplatten 30/30 Betonsteinpflaster 10/20/10 Rotmarkierung auf altgraphit oder gleichwertig altgraphit oder gleichwertig der Fahrbahn Radfahrfurt Betonsteinplatten 30/15 Mosaikpflaster . altgraphit oder gleichwertig Grauwacke Grünfläche/ Baumbeet BE FE Betonsteinplatten 30/15 . „ Taktile El te anthrazit Geländeankauffläche Rippenplatte 30780 =. % Buskap Taktile Elemente 4 wassergebundene Decke \ J Betonsteinpetien BORD Geländeverkauffläche Noppenplatte 30/30 ertüchtigen | b 'graphit oder gleichwertig < ' x an Bestand S H anschließen k K _ Ber — % i . | EN | d P ar | N Baum ® Fiding Abfallbe- Abfall \ | hälter container co —_- PER kr) __.—-" | * \ Bank Poller / Standort für S 0000 j ‚Absperr- LSA und Mast . - 9 ae ı Straßen- rem m pfosten m EM simkasten / \ \ beleuchtung fußläufiger / Asphaltfläce __— Schotter- 5 5 \ | . 111 Fahrrad Hauseingang Baumschutz- und Markierung ©: \ | Standort für ahrrad- Ein- und bügel erneuern >»: \ | VZ-Pfosten H-- Ständer Ausfahrt KFZ -3 3 \ r | Schotter- 8 8 \ > rasen 3° \ | -—X \ I Pi Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum os. A ‚Änderung des nördlichen Gehwegs und Anpassung der Ausbaugrenze am Dünnwalder Mauspfad 02.03.2022 B Winkelstützen ergänzt 06.02.2023 \B \ Schotter- \ + c Mosaikstreifen entfernt 11.04.2023 rasen 13 Az * \ . \ ] D | Anderungen nach Absprache mit 665 (siehe Änderungsschriffeld) 27.08.2024 E N \ \ Anpassung des Straßenquerschnitts nach MB vom 24.09.2024 | 1 1 12.12.2024 \ \ \ \ > \ \ Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: | Koordinatensystem: \_ \ \ NHN Gauß-Krüger 0,50 m Lichtraumprofil N ze) \ \ UNN U UTWETSR85 freihalten, I \ \ unversiegelte Fläche N \®) \ \ Sicherheitsaudit vom: 15.01.2013 Sitzung/Gremium: N DZ \ \ \ R - Winkisüze N Q_ \ \ Auditor/in: Datum: R 40.00 50 zur Böschung N (%) \ \ Übersichtsplan > m) \ \ 5.00 > oO \ \ _ \ \ So _ > ww‘ \ _._ \ \ Winkelstütze =-___ \ \ mit dem Fuß ”-o_ \ ) zur Böschung ” d r k -o_ De \ \, Wı ap q © - \ 55 = __ \ \ "oO Sn : \ — \ \ u. + \ ie) 1 LK = Bu \ I\ S-__ < \ \ ._ \ \ -_ < \ \ I. . . \ \ >. u Waldbereich an) \ \ >. Beseitigung von Sträuchern a \ \ IS __ lg und Bäumen erforderlich \ \ >-__ ; a \ \ Va a | Oryahrz Winkelstütze \ \ fe mit dem Fuß \ H Ey zur Böschung | PR } 1 lt Höhenhau: \ Maren w e‘ Ausführungsplanung Planungsstand: Anlass der Änderung Art der Änderung Bearbeitet Datum örtlich durchgeführt. Entfernung der Bäume am südl. Birkenweg, Wegfall der Eiche und Angleichung des GW am KV. Ändern des nördl. GW "Am Wildpark" in Schotterrasen, Einbau von Doppelsinkkästen ‚Amtsleiter/-in (66) ‚Abteilungsleiter/-in (664) Sachgeebietsleiter/-in Sachbearbeiter/-in Der Katasterbestand ( hier: Flurstücksgrenzen und deren Bezeichnungen ) wurde nachrichtlich eingearbeitet. Bezirk/Stadtteil Planart Sachbearbeiter/ Datum Aktualisierung Aktualisierung des Bestandes | 13.12.2018 9/ Höhenhaus Lageplan 0,50 m Lichtraumprofil Re) . 13.412.201 Straßenname/Maßnahme! Zeichner/ Datum freihalten, Prüfung Aktualisierung des Bestandes 3 018 Anmerkung: \ Änderun Ä innen | ::.12:0:: Zeisbuschweg/ Am Wildpark v N [oV) 9 Änderung des Kreisinnenrings Die digitale Planungsunterlage wurde unter Verwendung g p Maßstab Pe Ergänzung Mosaikflächen im Gehwe: nl amtlicher Katasterunterlagen und örtlicher Aufnahme Umgestaltung "Am Wildpark" . N Aktualisierung Aktualisierung der Planbausteine/ Legenden 20.04.2020 zu ausschließlich planerischen Zwecken gefertigt. 9 9 p 1: 250 \ m —— Ihre Daten sind zu Grenzherstellungen und — — \ \ Änderung des nördlichen Gehwegs und EEE 02.03.2022 Maßstabsübertragungen nicht verwendbar. Datum Plannummer EDV-Projekt/Dateiname N Änderung Anpassung der Ausbaugrenze ‚08. Die Vermessung (Topografie und Höhen) wurde im Jahr 1999 9-Zeisbuschweg_Am Wildpark - exportiert \ Fi . Fi R . Fi auf der Grundlage des Neuen Netzes (177) und W _ _ \ 27.08.2024 is) o ei 8)) > = (eV) Ne! 1127 mm x 586 mm
Anlage 1 - Anfrage Fraktion Bündis 90-Die Grünen
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Bankverbindung: Sparkasse IBAN: DExxxxxxxxxxxxxxxxxx BIC: DxxxXXX www.gruene.de Buchforst I Buchheim I Dellbrück I Dünnwald I Flittard Höhenhaus I Holweide I Mülheim I Stammheim Köln, 23. Juli 2025 Unzureichende Umsetzung eines BV-Beschlusses Sehr geehrter Herr Fuchs, lieber Norbert, die Bezirksvertretung Köln-Mülheim hat am 2. September 2024 den Baubeschluss zum Kreisverkehr am Zeisbuschweg gefasst. Wir begrüßen es sehr, dass die Bauarbeiten gut voranschreiten. Allerdings haben wir erfahren, dass die Ausführung abweichend vom BV- Beschluss erfolgen soll. Damit sind wir nicht einverstanden und bitten um Einwirkung auf die Verwaltung. Im Einzelnen: Anlage 2 des Baubeschlusses (https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=122252) sah vor, dass die angrenzende Straße Am Wildpark neugestaltet wird. Geplant war die Einrichtung von beidseitigen Fahrrad- Schutzstreifen. Von anwesenden Bauarbeitern erfuhr die Anwohnerschaft jedoch, dass der Schutzstreifen auf der Südseite (s. Bild) ersatzlos gestrichen werden soll. Wie unsere Fraktion von der Verwaltung erfuhr, liege dies daran, dass sich herausgestellt habe, dass die Fahrbahn hierfür nicht breit genug sei. Dieser Schutzstreifen war für uns jedoch ein wesentliches Argument, um der Planung zuzustimmen. Insbesondere deshalb, weil auf dieser südlichen Straßenseite bislang ein abgepollerter Gehweg war, der auch von radfahrenden Kindern rege genutzt wurde. Dieser Gehweg wird auf die andere Straßenseite verlegt, was jedoch für den Zugang zum nahegelegenen TV Dünnwald nachträglich ist. Der Schutzstreifen war deshalb auf dieser Straßenseite die einzige verbliebene Schutzeinrichtung. Grundsätzlich gilt, dass an dieser BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Wiener Platz · 51065 Köln An Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs Wiender Platz 2a, Zimmer 642 51065 Köln - per Mail - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim Wiener Platz 2 a, Zimmer 642 51065 Köln Telefon: (02 21) 221 99 309 Fax: (02 21) 221 99 486 Website: www.gruenekoeln.de/veedel/muelheim kurvigen, steilen Stelle das Fahrradfahren nur mit einem schlechten Sicherheitsgefühl möglich ist. Der Schutzstreifen hätte dies etwas verbessert, weil er Kfz-Fahrenden signalisiert, dass mit Radverkehr zu rechnen ist. Unserer Auffassung nach muss die Verwaltung auf der nächsten Sitzung über die geänderte Planung beschließen lassen. Einen solchen Tagesordnungspunkt, mindestens in Form einer Mitteilung, erwarten wir für eine rechtssichere Umsetzung des Vorhabens. In der entsprechenden Vorlage reicht es nicht aus, lediglich den Schutzstreifen entfallen zu lassen. Wenn die Fahrbahn an der Stelle tatsächlich zu eng ist, muss die Verwaltung darlegen, mit welchen anderen Mitteln ein vergleichbares Schutzniveau für den Radverkehr erreicht werden kann und welches dieser Mittel sie vorschlägt. Denkbar sind zum Beispiel • kein Fahrradschutzstreifen neben dem verlegten Gehweg, sondern auf der Südseite der Straße, • abschnittsweise Markierung des Schutzstreifens (Straßenseite wechselnd), wo es die Fahrbahnbreite zulässt, • Einbahnstraßenverkehr (andere Kfz-Fahrtrichtung dann über die Straße Birkenweg; zugegebenermaßen planungsintensiv), sodass genügend Platz für einen Schutzstreifen verbliebe, • Anbringung von StVO-Zeichen Nr. 138 „Achtung Radfahrer“, • Markierung von Piktogrammketten. Derartige kompensatorische Maßnahmen sind aus unserer Sicht zwingend erforderlich, auch weil sich Fahrzeuge dort wegen der Steigungen häufig zu schnell bewegen. Mit freundlichen Grüßen Jonas Höltig Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Dünnwalder Mauspfad 02
- Birkenweg
- Zeisbuschweg
- Wiener Platz 2a
- Am Wildpark
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Details
- Aktenzeichen
- 3043/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 06.11.2025
- Erstellt
- 24.10.2025 09:46