Mandari Insight

3043/2025

Kreisverkehr Zeisbuschweg

Mitteilung BV 06.11.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 16.03.2026, TOP 10.2.10

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Lageplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Anfrage Fraktion Bündis 90-Die Grünen

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

5151 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3043/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.11.2025 
 
Kreisverkehr Zeisbuschweg 
Das Schreiben mit dem Betreff „Unzureichende Umsetzung eines BV-Beschlusses“ der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.07.2025 (Anlage 1) wurde zur Stellungnahme an die Ver-
waltung übergeben.  
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beanstandet im Schreiben, dass die geplanten Schutz-
streifen für den Radverkehr nicht umgesetzt werden. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt 
Stellung: 
 
Der Baubeschluss zur Umsetzung der Baumaßnahme Kreisverkehr Zeisbuschweg (Vorlagen-
Nr.: 2032/2024) wurde am 02.09.2024 von der Bezirksvertretung Mülheim beschlossen. 
 
Der Beschluss sah die Einrichtung von beidseitigen Schutzstreifen (Breite 1,25 m) für den 
Radverkehr vor. 
 
Im Zuge der Vorbereitung zur Umsetzung der beschlossenen Baumaßnahme musste die ver-
kehrsrechtliche Anordnung der Beschilderung und Markierung erneuert werden. Die schmalen 
Schutzstreifen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, der eine Mindest-
breite für Schutzstreifen von 1,50 m vorsieht. Des Weiteren ist für den Begegnungsfall 
Bus/Bus eine Kernfahrbahnbreite zwischen den Schutzstreifen von 5,50 m erforderlich. Die 
Verwaltung konnte unter den Bedingungen die Erneuerung der Anordnung der Baumaß-
nahme nicht erwirken, sodass eine Anpassung der Straßenplanung durchgeführt werden 
musste. 
 
Da sich die Baumaßnahme im Landschaftsschutzgebiet befindet, konnte die notwendige An-
passung der Straßenplanung nur auf Grundlage der erteilten Befreiung von den Ge- und Ver-
boten des Bundesnaturschutzgesetzes erfolgen. Eine Veränderung der Befreiung bzw. ein er-
weiterter Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet zur Umsetzung der Mindestmaße hätte zu 
einer Verbreiterung des Straßenquerschnitts und somit zur vollständigen Anpassung der Ge-
nehmigungsunterlagen geführt. Durch den enormen Zeitbedarf hätte eine kurzfristige Umset-
zung ab Mai 2025 nicht erreicht werden können. Aus diesem Grund hat die Verwaltung eine 
Lösung mit den an der Planung beteiligten Fachämtern und Dritten erarbeitet.  
 
Zur Lösungsfindung wurde die Einordnung der Straßen Zeisbuschweg, Am Wildpark und Bir-
kenweg ins grüne Netz des durch die Bezirksvertretung Mülheim beschlossenen Radver-
kehrskonzeptes Mülheim (Vorlagen-Nr.: 1174/2022) berücksichtigt. Im grünen Netz wird der 
Radverkehr im Mischverkehr mit den anderen Verkehrsarten auf der Fahrbahn geführt. Eine 
separierende Radverkehrsinfrastruktur wird in der Regel nicht angeboten. Auch die geplante 
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wurde bei der Lösung berücksichtigt.

2 
 
 
Unter den gegebenen Bedingungen konnten nach Abwägung der beteiligten Fachämter auf 
die Bereitstellung von Schutzstreifen für den Radverkehr verzichtet werden. Hierdurch wurde 
eine Verbreiterung des Straßenquerschnitts und somit ein erweiterter Eingriff in das Land-
schaftsschutzgebiet obsolet. Die geforderte Mindestbreite zur Begegnung Bus/Bus konnte im 
Zuge der Querschnittsanpassung mit Entfall der Schutzstreifen erreicht werden. Zusätzlich 
konnte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit des Fußverkehrs die Breite des Gehwegs 
vergrößert werden. 
 
Durch die gewählten Fahrbahnbreite von 6,50 m und die Führung des Radverkehrs auf der 
Fahrbahn besteht eine verkehrssichere Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche, da die Auf-
merksamkeit des Kraftfahrzeugführenden auf den Radverkehr bei reduzierter Geschwindigkeit 
erhöht wird. Die Planung wird von der Verwaltung als verkehrssicher bewertet. 
 
Aufgrund des bestehenden Sachverhalts wurde eine erneute Beteiligung der Bezirksvertre-
tung Mülheim nicht durchgeführt. Die Vorbereitungen zur Umsetzung der Maßnahme standen 
kurz vor Abschluss. Gleichwohl hätte eine frühzeitige Information durch die Verwaltung erfol-
gen müssen. Die aktuelle Straßenplanung ist als Anlage 2 beigefügt. 
 
Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen genannten Anpassungsvorschläge wurden von 
der Verwaltung mit folgendem Ergebnis geprüft: 
 
Die im Schreiben genannte Anpassung des Straßenquerschnitts ist wie zuvor erläutert, nicht 
möglich. Die Fahrbahnbreite von 6,50 m lässt einen Schutzstreifen auf der Südseite oder eine 
abschnittsweise, wechselnde Markierung nicht zu. 
 
Die Anbringung des Verkehrszeichens (VZ) 138 „Radverkehr“ ist gemäß allgemeiner Verwal-
tungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) „nur dort anzuordnen, wo Radver-
kehr außerhalb von Kreuzungen oder Einmündungen die Fahrbahn quert oder auf sie geführt 
wird und dies für den Kraftfahrzeugverkehr nicht ohne weiteres erkennbar ist.“ Es bedarf einer 
gesonderten Prüfung und stellt eine Einzelfallentscheidung dar. Die Bezirksvertretung Mül-
heim kann grundsätzlich der Verwaltung konkrete Vorschläge zur Aufstellung unterbreiten, die 
dann geprüft werden. Eine konkrete Gefahrenstelle ist für die Verwaltung bisher nicht zu er-
kennen. 
 
Ein Aufbringen von Fahrrad-Piktogrammketten wird von der Verwaltung geprüft. 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Anlage 2 – Lageplan

Anlage 2 - Lageplan

5438 Zeichen

\ Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift (9 434.9 \ \ i
KVB-153 Buslinienführung 04.12.2008 _ &) #
hs Er E4 58 yo #3
KVB-16 Buslinienführung 05.12.2008 us ß 454.4 =
Lage, Abmessungen und Ausführung . R DH Rückbau ac
671/11 der Baumbeete 03.07.2014 P “ Baum vorhandener Lichtsignalanlage Gebäude
° Anlagen Stromkasten
642 ü 16.04.2020 ) & . Verkehrs- und Fahrgast
Verschiebung der LSA am Dünnwalder Mauspfad j * u . Hinweisschilder Bestandshöhe Verteilerkasten unterstand
662/1 Markierung 20.04.2020 r

Werbeanlagen/ Kanaldeckel

Anschlagsäule Telefonzelle
Beleuchtungs- Gasschieber
anlagen Sinkkasten Wasserschieber, Hydrant Baumschutz-

i bügel
Poller, Mast, Einlauf Abfallbehälter, Briefkasten ö

Fahnenstange Schächte Parkautomat Findling

Entlüftungsdeckel Grünland

Rundbord/ Breitstrich-

. Zaun
h Materialwechsel Markierungen

Straßenbegrenzungs- —w-  Hochbord 12/15/25 Materialwechsel
r linie gem. B-Plan

5 Grundstück „m —mummm-- _ Rundbord 15/22 Schmalstrich-
I. rundstücksgrenze .
l ni privat/ öffentlich — ’Tiefbord 8/20 Markierungen

wi Breitstrich-
Zaun —#3—  Winkelstein 30/22/8 Markierungen

N
n
5
D |
& S — Manege — Kalten
.®
®
S
—
S)
N
S
I

®
D

Achse Flachbord Basamentstein/

Gussasphaltrinne 10/20/25 Läuferstein

Betonsteinpflaster Gem. Geh- und Radweg
‚Asphalt / Gussasphalt 10/20 altgraphit Betonsteinplatten 30/30

oder gleichwertig altgraphit oder gleichwertig

Betonsteinplatten Betonsteinpflaster \
40/40 grau 10/20 anthrazit baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15 rot

Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinplatten 30/30 Betonsteinpflaster 10/20/10 Rotmarkierung auf
altgraphit oder gleichwertig altgraphit oder gleichwertig der Fahrbahn
Radfahrfurt

Betonsteinplatten 30/15 Mosaikpflaster .
altgraphit oder gleichwertig Grauwacke Grünfläche/ Baumbeet

BE FE

Betonsteinplatten 30/15 . „ Taktile El te
anthrazit Geländeankauffläche Rippenplatte 30780

=.

%

Buskap Taktile Elemente
4 wassergebundene Decke \ J Betonsteinpetien BORD Geländeverkauffläche Noppenplatte 30/30
ertüchtigen | b 'graphit oder gleichwertig
< ' x
an Bestand S H
anschließen k K _
Ber — %
i . | EN
| d P ar | N Baum ®  Fiding Abfallbe- Abfall
\ | hälter container
co —_- PER
kr) __.—-" | * \ Bank Poller / Standort für
S 0000 j ‚Absperr- LSA und Mast .
- 9 ae ı Straßen- rem m pfosten m EM simkasten
/ \ \ beleuchtung fußläufiger
/ Asphaltfläce __— Schotter- 5 5 \ | . 111 Fahrrad Hauseingang Baumschutz-
und Markierung ©: \ | Standort für ahrrad- Ein- und bügel
erneuern >»: \ | VZ-Pfosten H-- Ständer Ausfahrt KFZ
-3 3 \ r |
Schotter- 8 8 \ >
rasen 3° \ |
-—X \ I

Pi Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum

os.
A ‚Änderung des nördlichen Gehwegs und
Anpassung der Ausbaugrenze am Dünnwalder Mauspfad 02.03.2022
B Winkelstützen ergänzt 06.02.2023

\B
\
Schotter- \ + c Mosaikstreifen entfernt 11.04.2023
rasen 13 Az *
\ . \ ] D | Anderungen nach Absprache mit 665 (siehe Änderungsschriffeld) 27.08.2024
E

N \ \ Anpassung des Straßenquerschnitts nach MB vom 24.09.2024 | 1 1 12.12.2024
\
\ \ \

> \ \ Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: | Koordinatensystem:
\_ \ \ NHN Gauß-Krüger
0,50 m Lichtraumprofil N ze) \ \ UNN U UTWETSR85
freihalten, I \ \
unversiegelte Fläche N \®) \ \ Sicherheitsaudit vom: 15.01.2013 Sitzung/Gremium:
N DZ \
\ \
R - Winkisüze N Q_ \ \ Auditor/in: Datum:
R 40.00 50 zur Böschung N (%) \ \ Übersichtsplan
> m) \ \
5.00 > oO \ \
_ \ \
So _ > ww‘ \

_._ \ \
Winkelstütze

=-___ \ \
mit dem Fuß ”-o_ \ )
zur Böschung ” d r k -o_ De \ \,
Wı ap q © - \ 55
= __ \ \
"oO Sn : \
— \ \
u. + \
ie) 1 LK
= Bu
\ I\ S-__
< \ \ ._
\ \ -_
< \ \ I.
. . \ \ >.
u Waldbereich an) \ \ >.
Beseitigung von Sträuchern a \ \ IS __ lg
und Bäumen erforderlich \ \ >-__ ; a
\ \ Va a | Oryahrz
Winkelstütze \ \ fe
mit dem Fuß \ H Ey
zur Böschung | PR } 1 lt Höhenhau:
\ Maren w e‘

Ausführungsplanung

Planungsstand:

Anlass der Änderung Art der Änderung Bearbeitet Datum

örtlich durchgeführt.
Entfernung der Bäume am südl. Birkenweg,

Wegfall der Eiche und Angleichung des GW
am KV. Ändern des nördl. GW "Am Wildpark"
in Schotterrasen, Einbau von Doppelsinkkästen

‚Amtsleiter/-in (66) ‚Abteilungsleiter/-in (664) Sachgeebietsleiter/-in Sachbearbeiter/-in

Der Katasterbestand ( hier: Flurstücksgrenzen und deren Bezeichnungen )
wurde nachrichtlich eingearbeitet.

Bezirk/Stadtteil Planart Sachbearbeiter/ Datum
Aktualisierung Aktualisierung des Bestandes | 13.12.2018 9/ Höhenhaus Lageplan

0,50 m Lichtraumprofil

Re) . 13.412.201 Straßenname/Maßnahme! Zeichner/ Datum
freihalten, Prüfung Aktualisierung des Bestandes 3 018 Anmerkung:

\ Änderun Ä innen | ::.12:0:: Zeisbuschweg/ Am Wildpark
v N [oV) 9 Änderung des Kreisinnenrings Die digitale Planungsunterlage wurde unter Verwendung g p Maßstab
Pe Ergänzung Mosaikflächen im Gehwe: nl amtlicher Katasterunterlagen und örtlicher Aufnahme Umgestaltung "Am Wildpark" .
N Aktualisierung Aktualisierung der Planbausteine/ Legenden 20.04.2020 zu ausschließlich planerischen Zwecken gefertigt. 9 9 p 1: 250
\ m —— Ihre Daten sind zu Grenzherstellungen und — —

\ \ Änderung des nördlichen Gehwegs und EEE 02.03.2022 Maßstabsübertragungen nicht verwendbar. Datum Plannummer EDV-Projekt/Dateiname

N Änderung Anpassung der Ausbaugrenze ‚08. Die Vermessung (Topografie und Höhen) wurde im Jahr 1999 9-Zeisbuschweg_Am Wildpark - exportiert

\ Fi . Fi R . Fi auf der Grundlage des Neuen Netzes (177) und W _ _
\

27.08.2024

is)
o
ei
8))
>
=
(eV)
Ne!

1127 mm x 586 mm

Anlage 1 - Anfrage Fraktion Bündis 90-Die Grünen

3637 Zeichen

Bankverbindung: Sparkasse IBAN: DExxxxxxxxxxxxxxxxxx BIC: DxxxXXX                    www.gruene.de 
Buchforst I Buchheim I Dellbrück I Dünnwald I Flittard   
Höhenhaus I Holweide I Mülheim I Stammheim 
Köln, 23. Juli 2025  
Unzureichende Umsetzung eines BV-Beschlusses  
Sehr geehrter Herr Fuchs, lieber Norbert, 
die Bezirksvertretung Köln-Mülheim hat am 2. September 2024 den Baubeschluss zum 
Kreisverkehr am Zeisbuschweg gefasst. Wir begrüßen es sehr, dass die Bauarbeiten gut 
voranschreiten. Allerdings haben wir erfahren, dass die Ausführung abweichend vom BV-
Beschluss erfolgen soll. Damit sind wir nicht einverstanden und bitten um Einwirkung auf 
die Verwaltung. 
Im Einzelnen: 
Anlage 2 des Baubeschlusses (https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=122252) sah vor, dass die 
angrenzende Straße Am Wildpark neugestaltet wird. 
Geplant war die Einrichtung von beidseitigen Fahrrad-
Schutzstreifen.  
Von anwesenden Bauarbeitern erfuhr die Anwohnerschaft jedoch, dass der Schutzstreifen 
auf der Südseite (s. Bild) ersatzlos gestrichen werden soll. Wie unsere Fraktion von der 
Verwaltung erfuhr, liege dies daran, dass sich herausgestellt habe, dass die Fahrbahn 
hierfür nicht breit genug sei. 
Dieser Schutzstreifen war für uns jedoch ein wesentliches Argument, um der Planung 
zuzustimmen. Insbesondere deshalb, weil auf dieser südlichen Straßenseite bislang ein 
abgepollerter Gehweg war, der auch von radfahrenden Kindern rege genutzt wurde. Dieser 
Gehweg wird auf die andere Straßenseite verlegt, was jedoch für den Zugang zum 
nahegelegenen TV Dünnwald nachträglich ist. Der Schutzstreifen war deshalb auf dieser 
Straßenseite die einzige verbliebene Schutzeinrichtung. Grundsätzlich gilt, dass an dieser 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Wiener Platz · 51065 Köln 
An 
Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs 
Wiender Platz 2a, Zimmer 642 
51065 Köln  
- per Mail -  
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim 
 
Wiener Platz 2 a, Zimmer 642 
51065 Köln 
Telefon: (02 21) 221 99 309 
Fax: (02 21) 221 99 486 
Website:  
www.gruenekoeln.de/veedel/muelheim

kurvigen, steilen Stelle das Fahrradfahren nur mit einem schlechten Sicherheitsgefühl 
möglich ist. Der Schutzstreifen hätte dies etwas verbessert, weil er Kfz-Fahrenden 
signalisiert, dass mit Radverkehr zu rechnen ist. 
Unserer Auffassung nach muss die Verwaltung auf der nächsten Sitzung über die geänderte 
Planung beschließen lassen. Einen solchen Tagesordnungspunkt, mindestens in Form einer 
Mitteilung, erwarten wir für eine rechtssichere Umsetzung des Vorhabens.  
In der entsprechenden Vorlage reicht es nicht aus, lediglich den Schutzstreifen entfallen zu 
lassen. Wenn die Fahrbahn an der Stelle tatsächlich zu eng ist, muss die Verwaltung 
darlegen, mit welchen anderen Mitteln ein vergleichbares Schutzniveau für den Radverkehr 
erreicht werden kann und welches dieser Mittel sie vorschlägt. Denkbar sind zum Beispiel 
• kein Fahrradschutzstreifen neben dem verlegten Gehweg, sondern auf der Südseite 
der Straße, 
• abschnittsweise Markierung des Schutzstreifens (Straßenseite wechselnd), wo es die 
Fahrbahnbreite zulässt, 
• Einbahnstraßenverkehr (andere Kfz-Fahrtrichtung dann über die Straße Birkenweg; 
zugegebenermaßen planungsintensiv), sodass genügend Platz für einen 
Schutzstreifen verbliebe, 
• Anbringung von StVO-Zeichen Nr. 138 „Achtung Radfahrer“, 
• Markierung von Piktogrammketten. 
Derartige kompensatorische Maßnahmen sind aus unserer Sicht 
zwingend erforderlich, auch weil sich Fahrzeuge dort wegen der 
Steigungen häufig zu schnell bewegen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Jonas Höltig 
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

16.03.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Dünnwalder Mauspfad 02
  • Birkenweg
  • Zeisbuschweg
  • Wiener Platz 2a
  • Am Wildpark

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3043/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
06.11.2025
Erstellt
24.10.2025 09:46