0988/2023
Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt zur künftigen Nutzung und Bebauung des ehemaligen Areals der Oberfinanzdirektion Köln, Riehler Platz 2 sowie der ehemaligen Generalzolldirektion, Wörthstr. 1-3, 50668 Köln
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Anlage 1, Vorabauszug BV 1 (Innenstadt) 09.03.2023 TOP 1.2.1
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 17.03.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 18. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 09.03.2023 öffentlich 1.2.1 Zukünftige Nutzung und Bebauung des ehemaligen Areals der Oberfi- nanzdirektion Köln, Riehler Platz 2 sowie der ehemaligen Generalzolldi- rektion, Wörthstr. 1-3, 50668 Köln, Antrag Bezirksbürgermeister AN/0248/2023 Herr Cremer, SPD, erinnert an den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt auf Antrag der SPD vom 12.09.2019, wonach die Verwaltung beauftragt wird, sich beim Land Nordrhein-Westfalen um den Direkterwerb der Liegenschaft der Oberfinanzdi- rektion am Riehler Platz 2 zu bemühen und die (planungsrechtlichen) Voraussetzun- gen zu schaffen, damit auf der besagten Liegenschaft dringend benötigter Wohnraum – auch bezahlbarer Wohnraum – entstehen kann. Herr Urlichs, Technischer Leiter der Niederlassung Köln des Bau- und Liegenschafts- betriebs NRW (BLB NRW), führt aus, dass es um drei Gebäudetypen gehe, ein Hoch- haus mit 7.500 m², einen Altbau mit 13.969 m² und einem Flachbau mit 772 m². Im Dezember 2021 wurde der Auszug der OFD vollzogen. Zunächst gab es im BLB NRW Überlegungen, das Gebäude als Rotationsgebäude für viele Gebäude die im Bestand saniert werden müssen, z.B. das Oberlandesgericht, zu nutzen. Ein Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass das Gebäude sich von der Flächenaufteilung nicht eigne, um ge- eignete Büroflächen zu realisieren. Mit einer 6-wöchigen ressortweiten Entbehrlich- keitsabfrage würde ab dem 01.05.2023 begonnen, dieser schließe sich das gesetzlich vorgeschriebene 3-monatige Interessenbekundungsverfahren an. Danach werde ein Wertgutachten erstellt (Dauer 6 Wochen). Es gebe die Möglichkeit eines Direktver- kaufs an die Stadt Köln. Die Stadt Köln habe ein Vorkaufsrecht, welches an die Bedin- gung, Nutzung für 25 Jahre für kommunale Zwecke, gebunden sei. Die Stadt Köln müsse selbst Nutzer und Betreiber sein und könne dies nicht an Dritte übertragen. Wenn es nicht zum Direktverkauf käme, starte das Bieterverfahren, an dem die Stadt Köln auch teilnehmen könne, dann entfalle die zwingende Bindung für kommunale Zwecke. Bei einem konkreten kommunalen Vorhaben der Stadt Köln könnte auf das Interessenbekundungsverfahren verzichtet werden und auf Grundlage des Wertgut- achtens ein Kauf abgeschlossen werden. Er gehe davon aus, dass dies im III./IV.- Quartal möglich sei. Auf Nachfrage von Herrn Cremer, SPD, Herrn Hupke, Bezirksbürgermeister, und Herrn Leitner, CDU, antwortet Herr Urlichs, dass er im Gespräch mit Herrn Beigeord- neten Herrn Greitemann sei, der Beschluss der Bezirksvertretung aus dem Jahr 2019 sei ihm neu. Auf Nachfrage eines Bürgers bestätigt Herr Urlichs, dass sich jeder Käu- fer an das geltende Baurecht, welches der Bebauungsplan vorgebe, halten müsse. Herr Korte, Interessengemeinschaft Neustadt-Nord/Villen-Viertel e.V., erklärt, dass die Anwohner, heute erstmalig erfahren, dass das Objekt vom Land NRW verwertet wer- den soll. Damit breche eine ungewisse Zukunft über die Anwohner, weil die Art der Nutzung nicht geklärt sei. Er bittet die Politik, die Bürger zu informieren. Er hätte sich sehr gefreut, wenn das Land NRW eine Vorbildfunktion für andere Immobilieneigentü- mer eingenommen und die Anwohner über seine Absichten frühzeitig informiert hätte. Herr Urlichs, BLB NRW; weist nochmals darauf hin, dass zunächst eine Entbehrlich- keitsabfrage unter allen landeseigenen Behörden (Finanzämter, Gerichte, Hochschu- len, Polizei usw.) erfolge. Bekunde einer sein Interesse an einer Nutzung, würden die Gebäude nicht veräußert. Erst wenn die Entbehrlichkeitsabfrage geklärt sei, werde das Gutachten erstellt und dann könne man in die Kommunikation gehen. Er infor- miere dennoch heute, da der BLB NRW Standort Köln keine weitere Nutzung für die Gebäude habe. Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, weist darauf hin, dass man die Ratsmitglieder in- formieren soll. Er schlägt auf Nachfrage von Frau Kosubek, B90/Die Grünen vor, die Aktuelle Stunde mit einem entsprechenden Beschluss zu beenden. Herr Korte, Interessengemeinschaft Neustadt-Nord/Villen-Viertel e.V., bittet die Bürge- rinnen und Bürger sowie Anwohner, wie die Katholische Hochschule, einzubinden. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Herrndorf, B90/Die Grünen, führt Herr Urlichs aus, dass die Stadt ein Vorkaufsrecht habe, das Wertgutachten den Preis festlege und das Vor- kaufsrecht mit der Zweckbindung an kommunale Nutzung gebunden sei, ob Wohn- raumnutzung dazu gehöre, könne er nicht sagen. Auf Nachfrage von Herrn Leitner, CDU, bestätigt er, dass der BLB Köln kein Interesse habe, diese Immobilie weiter zu nutzen, das Ergebnis der Ressortabfrage (Entbehrlichkeitsabfrage) stehe noch aus. Wenn es dort einen Interessenten gebe, könne nicht verkauft werden. Auf Nachfrage von Herrn Hupke, Bezirksbürgermeister, erklärt Herr Urlichs, dass es dazu keines Be- schlusses des Landtages bedürfe, sondern der BLB dies selber entscheide. Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, sieht dies als große Chance für die Stadt Köln, die Gebäude in ihre Kompetenz zu bekommen, um diese z. B. für Schulbau zu nutzen. Er macht folgenden Beschlussvorschlag: „Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert den Rat der Stadt Köln auf Grundlage des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt vom 12.09.2019 AN/1111/2019 https://ratsinformation.stadt- koeln.de/to0050.asp?__ktonr=282088 auf diese Gebäude zu erwerben. Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert den Rat der Stadt Köln auf Grundlage des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt vom 12.09.2019 AN/1111/2019 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=282088 auf diese Gebäude zu erwerben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0988/2023 Freigabedatum 04.04.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt zur künftigen Nutzung und Bebauung des ehemaligen Areals der Oberfinanzdirektion Köln, Riehler Platz 2 sowie der ehemaligen Generalzolldirektion, Wörthstr. 1-3, 50668 Köln Beschlussorgan zu 1. zu 2. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Innenstadt bestätigt ihren am 09.03.2023 gefassten Beschluss. und fordert den Rat der Stadt Köln auf, die Gebäude der Oberfinanzdirektion am Rieh- ler Platz 2 und der Generalzolldirektion in der Wörthstraße 1-3 vom Land NRW zu er- werben. 2. Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt zum Erwerb der Ge- bäude der Oberfinanzdirektion am Riehler Platz 2 und der Generalzolldirektion in der Wörthstraße 1-3 zur Kenntnis. Alternative zu 2.: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt zum Erwerb der Ge- bäude der Oberfinanzdirektion am Riehler Platz 2 und der Generalzolldirektion in der Wörthstraße 1-3 zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Beratung in den Liegen- schaftsausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2023 Rat 16.05.2023 Liegenschaftsausschuss 22.05.2023 Rat 15.06.2023 2 Begründung: Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 09.03.2023 im Rahmen einer Aktuel- len Stunde unter dem TOP 1.2.1 (AN/0248/2023) mit einem Vertreter des Bau- und Liegen- schaftsbetriebs NRW über die künftige Nutzung der Gebäude beraten und als Abschluss ein- stimmig folgenden Beschluss gefasst, https://ratsinformation.stadt- koeln.de/si0057.asp?__ksinr=27680 Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert den Rat der Stadt Köln auf Grundlage des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt vom 12.09.2019 AN/1111/2019 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=282088 auf diese Gebäude zu erwerben. Ein (Vorab-)Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift ist als Anlage 1 beigefügt. Dieser Beschluss wird unter TOP 1 des Beschlussvorschlags aus formellen Gründen bekräf- tigt. Die Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäfts- ordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. Anlage Anlage 1: (Vorab-)Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertre- tung Innenstadt vom 09.03.2023.
Anlage 4, Auszug Liegenschaftsasuschuss vom 22.05.2023
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Geschäftsführung Liegenschaftsausschuss Frau Michels Telefon: (0221) 221 - 32578 Fax: (0221) E-Mail: marianne.michels@stadt- koeln.de Datum: 08.08.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 22.05.2023 öffentlich 2.1 Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt zur künftigen Nutzung und Bebauung des ehemaligen Areals der Oberfinanzdirektion Köln, Riehler Platz 2 sowie der ehemaligen Generalzolldirektion, Wörthstr. 1-3, 50668 Köln 0988/2023 In Sachzusammenhang mit 3.1 Erwerb des Areals der ehemaligen Oberfinanzdirektion Köln, Riehler Platz 2 sowie der ehemaligen Generalzolldirektion, Wörthstr. 1-3, 50668 Köln AN/0666/2023 Antrag der SPD-Fraktion vom 20.04.2023 RM Roß-Belkner berichtet, die interne Prüfung des Landes dauere ihres Wissens noch mindestens sechs Monate. Diese Zeit möge man nutzen, um die städtischen Be- darfe zu eruieren, zu bewerten und die Rahmenbedingungen zu prüfen. SB Dr. Börschel begründet den Antrag der SPD. Ihre Fraktion habe bereits klare Vor- stellungen zur Nutzung, die von der Verwaltung geprüft werden sollten. RM Roß-Belkner macht Beratungsbedarf geltend. Für eine konstruktive Beratung fehle eine Stellungnahme der Verwaltung. RM Pütz fragt in Richtung Verwaltung, ob für die Ausübung des Vorkaufsrechtes Fris- ten einzuhalten sind. Herr Kiefer, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, informiert, dass es zum Vorkaufsrecht keinen Eintrag im Grundbuch gebe. Die Stadt habe also kein Vor- kaufsrecht, sondern nur ein sogenanntes Erstzugriffsrecht für den Fall, dass das Land selbst keine eigene Verwendung für die Immobilie hat. Köln prüfe bereits die städti- schen Bedarfe. Anlage 4 Vorsitzende Sommer stellt auf Nachfrage fest, dass im Ausschuss der allgemeine Wunsch besteht, die Vorlage und den Antrag wegen Beratungsbedarfs zu vertagen und stellt dies zur Abstimmung: Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss stellt die Vorlage und den Antrag der SPD zurück. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 3 Vorabauszug Rat 16.05.2023
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Anlage 3 Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax: (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 17.05.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des Rates vom 16.05.2023 öffentlich 3.2.2 Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt zur künftigen Nutzung und Bebauung des ehemaligen Areals der Oberfinanzdirektion Köln, Riehler Platz 2 sowie der ehemaligen Generalzolldirektion, Wörthstr. 1-3, 50668 Köln 0988/2023 Beschluss in der Fassung der Alternative zu Ziffer 2: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt zum Erw erb der Ge- bäude der Oberfinanzdirektion am Riehler Platz 2 und der Generalzolldirektion in der Wörthstraße 1-3 zur Kenntnis, verw eist die Angelegenheit zur Beratung in den Liegen- schaftsausschuss und bittet die Verw altung um Stellungnahme. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 2, Auszug BV 1 (Innenstadt) 27.04.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 03.05.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 27.04.2023 öffentlich 3.9 Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt zur künftigen Nutzung und Bebauung des ehemaligen Areals der Oberfinanzdirektion Köln, Riehler Platz 2 sowie der ehemaligen Generalzolldirektion, Wörthstr. 1-3, 50668 Köln 0988/2023 Beschluss mit Alternative zu 2.: 1. Die Bezirksvertretung Innenstadt bestätigt ihren am 09.03.2023 gefassten Be- schluss. und fordert den Rat der Stadt Köln auf, die Gebäude der Oberfinanzdirektion am Riehler Platz 2 und der Generalzolldirektion in der Wörthstraße 1 -3vom Land NRW zu erwerben. 2. .Alternative zu 2.: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt zum Erwerb der Gebäude der Oberfinanzdirektion am Riehler Platz 2 und der Generalzolldirek- tion in der Wörthstraße 1-3 zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Bera- tung in den Liegenschaftsausschuss und bittet die Verwaltung um Stellung- nahme. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0988/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 17.05.2023
- Erstellt
- 20.03.2023 08:33