Mandari Insight

0988/2023

Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt zur künftigen Nutzung und Bebauung des ehemaligen Areals der Oberfinanzdirektion Köln, Riehler Platz 2 sowie der ehemaligen Generalzolldirektion, Wörthstr. 1-3, 50668 Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.05.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 18.09.2023, TOP 2.1

Anlage 1, Vorabauszug BV 1 (Innenstadt) 09.03.2023 TOP 1.2.1

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4, Auszug Liegenschaftsasuschuss vom 22.05.2023

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Vorabauszug Rat 16.05.2023

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2, Auszug BV 1 (Innenstadt) 27.04.2023

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1, Vorabauszug BV 1 (Innenstadt) 09.03.2023 TOP 1.2.1

5896 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709 
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 17.03.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 18. Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt  vom 09.03.2023  
öffentlich 
1.2.1 Zukünftige Nutzung und Bebauung des ehemaligen Areals der Oberfi-
nanzdirektion Köln, Riehler Platz 2 sowie der ehemaligen Generalzolldi-
rektion, Wörthstr. 1-3, 50668 Köln, Antrag Bezirksbürgermeister 
AN/0248/2023 
Herr Cremer, SPD, erinnert an den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt auf 
Antrag der SPD vom 12.09.2019, wonach die Verwaltung beauftragt wird, sich beim 
Land Nordrhein-Westfalen um den Direkterwerb der Liegenschaft der Oberfinanzdi-
rektion am Riehler Platz 2 zu bemühen und die (planungsrechtlichen) Voraussetzun-
gen zu schaffen, damit auf der besagten Liegenschaft dringend benötigter Wohnraum 
– auch bezahlbarer Wohnraum – entstehen kann. 
 
Herr Urlichs, Technischer Leiter der Niederlassung Köln des Bau- und Liegenschafts-
betriebs NRW (BLB NRW), führt aus, dass es um drei Gebäudetypen gehe, ein Hoch-
haus mit 7.500 m², einen Altbau mit 13.969 m² und einem Flachbau mit 772 m². Im 
Dezember 2021 wurde der Auszug der OFD vollzogen. Zunächst gab es im BLB NRW 
Überlegungen, das Gebäude als Rotationsgebäude für viele Gebäude die im Bestand 
saniert werden müssen, z.B. das Oberlandesgericht, zu nutzen. Ein Gutachter kam zu 
dem Ergebnis, dass das Gebäude sich von der Flächenaufteilung nicht eigne, um ge-
eignete Büroflächen zu realisieren. Mit einer 6-wöchigen ressortweiten Entbehrlich-
keitsabfrage würde ab dem 01.05.2023 begonnen, dieser schließe sich das gesetzlich 
vorgeschriebene 3-monatige Interessenbekundungsverfahren an. Danach werde ein 
Wertgutachten erstellt (Dauer 6 Wochen). Es gebe die Möglichkeit eines Direktver-
kaufs an die Stadt Köln. Die Stadt Köln habe ein Vorkaufsrecht, welches an die Bedin-
gung, Nutzung für 25 Jahre für kommunale Zwecke, gebunden sei. Die Stadt Köln 
müsse selbst Nutzer und Betreiber sein und könne dies nicht an Dritte übertragen. 
Wenn es nicht zum Direktverkauf käme, starte das Bieterverfahren, an dem die Stadt 
Köln auch teilnehmen könne, dann entfalle die zwingende Bindung für kommunale 
Zwecke. Bei einem konkreten kommunalen Vorhaben der Stadt Köln könnte auf das 
Interessenbekundungsverfahren verzichtet werden und auf Grundlage des Wertgut-
achtens ein Kauf abgeschlossen werden. Er gehe davon aus, dass dies im III./IV.-
Quartal möglich sei.  
 
Auf Nachfrage von Herrn Cremer, SPD, Herrn Hupke, Bezirksbürgermeister, und 
Herrn Leitner, CDU, antwortet Herr Urlichs, dass er im Gespräch mit Herrn Beigeord-
neten Herrn Greitemann sei, der Beschluss der Bezirksvertretung aus dem Jahr 2019

sei ihm neu. Auf Nachfrage eines Bürgers bestätigt Herr Urlichs, dass sich jeder Käu-
fer an das geltende Baurecht, welches der Bebauungsplan vorgebe, halten müsse.  
 
Herr Korte, Interessengemeinschaft Neustadt-Nord/Villen-Viertel e.V., erklärt, dass die 
Anwohner, heute erstmalig erfahren, dass das Objekt vom Land NRW verwertet wer-
den soll. Damit breche eine ungewisse Zukunft über die Anwohner, weil die Art der 
Nutzung nicht geklärt sei. Er bittet die Politik, die Bürger zu informieren. Er hätte sich 
sehr gefreut, wenn das Land NRW eine Vorbildfunktion für andere Immobilieneigentü-
mer eingenommen und die Anwohner über seine Absichten frühzeitig informiert hätte.  
 
Herr Urlichs, BLB NRW; weist nochmals darauf hin, dass zunächst eine Entbehrlich-
keitsabfrage unter allen landeseigenen Behörden (Finanzämter, Gerichte, Hochschu-
len, Polizei usw.) erfolge. Bekunde einer sein Interesse an einer Nutzung, würden die 
Gebäude nicht veräußert. Erst wenn die Entbehrlichkeitsabfrage geklärt sei, werde 
das Gutachten erstellt und dann könne man in die Kommunikation gehen. Er infor-
miere dennoch heute, da der BLB NRW Standort Köln keine weitere Nutzung für die 
Gebäude habe.  
 
Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, weist darauf hin, dass man die Ratsmitglieder in-
formieren soll. Er schlägt auf Nachfrage von Frau Kosubek, B90/Die Grünen vor, die 
Aktuelle Stunde mit einem entsprechenden Beschluss zu beenden.  
 
Herr Korte, Interessengemeinschaft Neustadt-Nord/Villen-Viertel e.V., bittet die Bürge-
rinnen und Bürger sowie Anwohner, wie die Katholische Hochschule, einzubinden. 
 
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Herrndorf, B90/Die Grünen, führt Herr Urlichs aus, dass 
die Stadt ein Vorkaufsrecht habe, das Wertgutachten den Preis festlege und das Vor-
kaufsrecht mit der Zweckbindung an kommunale Nutzung gebunden sei, ob Wohn-
raumnutzung dazu gehöre, könne er nicht sagen. Auf Nachfrage von Herrn Leitner, 
CDU, bestätigt er, dass der BLB Köln kein Interesse habe, diese Immobilie weiter zu 
nutzen, das Ergebnis der Ressortabfrage (Entbehrlichkeitsabfrage) stehe noch aus. 
Wenn es dort einen Interessenten gebe, könne nicht verkauft werden. Auf Nachfrage 
von Herrn Hupke, Bezirksbürgermeister, erklärt Herr Urlichs, dass es dazu keines Be-
schlusses des Landtages bedürfe, sondern der BLB dies selber entscheide.  
 
Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, sieht dies als große Chance für die Stadt Köln, die 
Gebäude in ihre Kompetenz zu bekommen, um diese z. B. für Schulbau zu nutzen. Er 
macht folgenden Beschlussvorschlag: „Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert den 
Rat der Stadt Köln auf Grundlage des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt 
vom 12.09.2019 AN/1111/2019   https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/to0050.asp?__ktonr=282088 auf diese Gebäude zu erwerben.  
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert den Rat der Stadt Köln auf Grundlage des 
Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt vom 12.09.2019 AN/1111/2019   
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=282088 auf diese Gebäude 
zu erwerben.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beschlussvorlage Rat

2527 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0988/2023 
Freigabedatum 
04.04.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt zur künftigen Nutzung und Bebauung des 
ehemaligen Areals der Oberfinanzdirektion Köln, Riehler Platz 2 sowie der ehemaligen 
Generalzolldirektion, Wörthstr. 1-3, 50668 Köln 
Beschlussorgan 
zu 1. zu 2. 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Innenstadt bestätigt ihren am 09.03.2023 gefassten Beschluss.  
 
und fordert den Rat der Stadt Köln auf, die Gebäude der Oberfinanzdirektion am Rieh-
ler Platz 2 und der Generalzolldirektion in der Wörthstraße 1-3 vom Land NRW zu er-
werben. 
 
2. Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt zum Erwerb der Ge-
bäude der Oberfinanzdirektion am Riehler Platz 2 und der Generalzolldirektion in der 
Wörthstraße 1-3 zur Kenntnis. 
 
Alternative zu 2.:  
 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt zum Erwerb der Ge-
bäude der Oberfinanzdirektion am Riehler Platz 2 und der Generalzolldirektion in der 
Wörthstraße 1-3 zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Beratung in den Liegen-
schaftsausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. 
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2023 
Rat 16.05.2023 
Liegenschaftsausschuss 22.05.2023 
Rat  15.06.2023

2 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 09.03.2023 im Rahmen einer Aktuel-
len Stunde unter dem TOP 1.2.1 (AN/0248/2023) mit einem Vertreter des Bau- und Liegen-
schaftsbetriebs NRW über die künftige Nutzung der Gebäude beraten und als Abschluss ein-
stimmig folgenden Beschluss gefasst, https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/si0057.asp?__ksinr=27680 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert den Rat der Stadt Köln auf Grundlage des 
Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt vom 12.09.2019 AN/1111/2019 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=282088 auf diese Gebäude 
zu erwerben.  
 
Ein (Vorab-)Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift ist als Anlage 1 beigefügt. 
Dieser Beschluss wird unter TOP 1 des Beschlussvorschlags aus formellen Gründen bekräf-
tigt. 
 
Die Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäfts-
ordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. 
 
Anlage 
 
Anlage 1: (Vorab-)Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertre-
tung Innenstadt vom 09.03.2023.

Anlage 4, Auszug Liegenschaftsasuschuss vom 22.05.2023

2047 Zeichen

Geschäftsführung  
Liegenschaftsausschuss 
Frau Michels 
Telefon:  (0221) 221 - 32578 
Fax:   (0221)  
E-Mail:  marianne.michels@stadt-
koeln.de 
Datum: 08.08.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Liegenschaftsausschusses  vom 22.05.2023  
öffentlich 
2.1 Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt zur künftigen Nutzung und 
Bebauung des ehemaligen Areals der Oberfinanzdirektion Köln, Riehler 
Platz 2 sowie der ehemaligen Generalzolldirektion, Wörthstr. 1-3, 50668 
Köln 
0988/2023 
 
In Sachzusammenhang mit 
3.1 Erwerb des Areals der ehemaligen Oberfinanzdirektion Köln, Riehler 
Platz 2 sowie der ehemaligen Generalzolldirektion, Wörthstr. 1-3, 50668 
Köln 
AN/0666/2023 
Antrag der SPD-Fraktion vom 20.04.2023 
 
RM Roß-Belkner berichtet, die interne Prüfung des Landes dauere ihres Wissens 
noch mindestens sechs Monate. Diese Zeit möge man nutzen, um die städtischen Be-
darfe zu eruieren, zu bewerten und die Rahmenbedingungen zu prüfen. 
SB Dr. Börschel begründet den Antrag der SPD. Ihre Fraktion habe bereits klare Vor-
stellungen zur Nutzung, die von der Verwaltung geprüft werden sollten. 
RM Roß-Belkner macht Beratungsbedarf geltend. Für eine konstruktive Beratung 
fehle eine Stellungnahme der Verwaltung. 
RM Pütz fragt in Richtung Verwaltung, ob für die Ausübung des Vorkaufsrechtes Fris-
ten einzuhalten sind. 
Herr Kiefer, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, informiert, dass es 
zum Vorkaufsrecht keinen Eintrag im Grundbuch gebe. Die Stadt habe also kein Vor-
kaufsrecht, sondern nur ein sogenanntes Erstzugriffsrecht für den Fall, dass das Land 
selbst keine eigene Verwendung für die Immobilie hat. Köln prüfe bereits die städti-
schen Bedarfe. 
Anlage 4

Vorsitzende Sommer stellt auf Nachfrage fest, dass im Ausschuss der allgemeine 
Wunsch besteht, die Vorlage und den Antrag wegen Beratungsbedarfs zu vertagen 
und stellt dies zur Abstimmung: 
Beschluss: 
Der Liegenschaftsausschuss stellt die Vorlage und den Antrag der SPD zurück. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 3 Vorabauszug Rat 16.05.2023

905 Zeichen

Anlage 3 
Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058 
Fax:   (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 17.05.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des Rates vom 
16.05.2023  
öffentlich 
3.2.2 Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt zur künftigen Nutzung und 
Bebauung des ehemaligen Areals der Oberfinanzdirektion Köln, Riehler 
Platz 2 sowie der ehemaligen Generalzolldirektion, Wörthstr. 1-3, 50668 
Köln 
0988/2023 
 
Beschluss in der Fassung der Alternative zu Ziffer 2:  
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt zum Erw erb der Ge-
bäude der Oberfinanzdirektion am Riehler Platz 2 und der Generalzolldirektion in der 
Wörthstraße 1-3 zur Kenntnis, verw eist die Angelegenheit zur Beratung in den Liegen-
schaftsausschuss und bittet die Verw altung um Stellungnahme. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 2, Auszug BV 1 (Innenstadt) 27.04.2023

1191 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon: (0221) 221-91709 
E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 03.05.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 27.04.2023  
öffentlich 
3.9 Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt zur künftigen Nutzung und 
Bebauung des ehemaligen Areals der Oberfinanzdirektion Köln, Riehler 
Platz 2 sowie der ehemaligen Generalzolldirektion, Wörthstr. 1-3, 50668 
Köln 
0988/2023 
 
Beschluss mit Alternative zu 2.: 
1. Die Bezirksvertretung Innenstadt bestätigt ihren am 09.03.2023 gefassten Be-
schluss.  
  
und fordert den Rat der Stadt Köln auf, die Gebäude der Oberfinanzdirektion 
am Riehler Platz 2 und der Generalzolldirektion in der Wörthstraße 1 -3vom 
Land NRW zu erwerben. 
 
2. .Alternative zu 2.:  
 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt zum Erwerb der 
Gebäude der Oberfinanzdirektion am Riehler Platz 2 und der Generalzolldirek-
tion in der Wörthstraße 1-3 zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Bera-
tung in den Liegenschaftsausschuss und bittet die Verwaltung um Stellung-
nahme. 
 
 
Abstimmungsergebnis:  
  
Einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf (3)

27.04.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2023 Rat
TOP 3.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung
18.09.2023 Liegenschaftsausschuss
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0988/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.05.2023
Erstellt
20.03.2023 08:33