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AN/1927/2023

Antrag auf Erweiterung des Schuleinzugsgebietes von Schulen mit bilingualem Zweig

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 08.01.2024

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FachAK 3 - Antrag auf Erweiterung des Schuleinzugsgebietes von Schulen mit bilingualem Zweig

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FachAK 3 - Antrag auf Erweiterung des Schuleinzugsgebietes von Schulen mit bilingualem Zweig

3995 Zeichen

FachAK 3          06.11.2023
     
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der 
Sitzung 
Integrationsrat 16.01.2024 
 
Antrag auf Erweiterung des Schuleinzugsgebietes von Schulen mit bilingualem 
Zweig 
 
 
Beschluss: 
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Köln um eine Erweiterung des 
Schuleinzugsgebietes für Schulen mit bilingualen Zweigen zur Förderung der 
natürlichen Zweisprachigkeit der Kinder und Jugendlichen mit internationaler 
Familiengeschichte in Köln.  
 
Begründung 
In Köln können die Eltern grundsätzlich dem Schulgesetz entsprechend frei wählen, 
an welcher Grundschule sie Ihr Kind anmelden wollen.  
Allerdings gibt es Einschränkungen bei der Umsetzung dieses Wahlrechts.  
1. Die Schulen sind gehalten, Kinder, die im „Einzugsbereich“ der Schule wohnen, 
bevorzugt aufzunehmen.  
2. Kinder, die außerhalb des „Einzugsbereiches“ wohnen,  erhalten keine 
Fahrtkostenerstattung.  
Das führt de facto dazu, dass nur, wenn es die Aufnahmekapazität zulässt, Kinder in 
einer Schule aufgenommen werden, die außerhalb des Einzugsbereichs wohnen. 
Diese Möglichkeit wird von Eltern genutzt, wenn eine Schule ein bestimmtes Angebot 
hat, z.B. Bilingualität, das nicht alle Schulen vorweisen können.  
Die Kölner Schullandschaft ist vielfältig ausgerichtet. So gibt es in Köln mit insgesamt 
13 Schulen den Verbund der Europäischen Grundschulen. Den Kölner Europäischen 
Grundschulen ist gemeinsam, dass sie mit dem Konzept des bilingualen bzw. 
mehrsprachigen Lernens oder des Koordinierten Lernens (KOALA) arbeiten. Diese 
Kölner Schulen bieten mit ihrem einzigartigen Angebot allen Kindern die Möglichkeit 
von Anfang an gemeinsam mehrsprachig zu lernen. Dabei gibt es Angebote des 
bilingualen bzw. mehrsprachigen Lernens an Kölner Grundschulen in Deutsch -
Englisch, Deutsch -Französisch, Deutsch-Italienisch, Deutsch -Russisch, Deutsch–

Spanisch und Deutsch-Türkisch. Die Schüler*innen dieser Schulen erfahren u.a. durch 
das mehrsprachige Lernen im Schulalltag ein tolerantes Miteinander und entwickeln 
Verständnis für einander . Damit sind diese  Schulen ein unverzichtbarer Bestandteil 
des vom Rat geforderten und geförderten Bemühens um eine lebendige 
Mehrsprachigkeit in Köln. 
Diese von den jeweiligen Schulkollegien und Elternschaften mit besonderer 
Unterstützung der Stadt und der Bezirksregierung  geschaffenen Schulprofile sind 
jedoch durch die jetzigen Restriktionen in der Auswahlpraxis in ihrem Bestand bedroht. 
Sie benötigen eine hinreichend große Anzahl von Kindern des jeweiligen 
herkunftssprachlichen Schwerpunktes, um das Konzept mehrsprachiger  Erziehung 
umsetzen zu können. In diesen Fällen sollte daher d er Elternwunsch im Hinblick auf 
mehrsprachiges Lernen Berücksichtigung finden und bei den Auswahlkriterien eine 
wichtige Rolle spielen. Eine Ausweitung der besagten Kriterien  (ähnlich wie zum 
Beispiel die Geschwisterkind-Regelung) ist mit der Festlegung und Priorisierung eines 
Kontingentes für die am Angebot interessierten Schüler*innen lösbar.  
Ein Abbau dieser wichtigen pädagogischen Leuchttürme widerspräche massiv dem 
eigenen Anspruch der Stad t, wie er im Ratsbeschluss vom 20.06.2022 (1017/2022) 
formuliert worden ist:  
Für den Erhalt der Glaubwürdigkeit dieses Anspruchs ist das Gegenteil notwendig, 
nämlich die Ausweitung dieser Angebote unter Einbezug möglichst vieler 
Grundschulen und mit Bl ick auf die in Köln tatsächlich  gesprochenen, auch nicht -
europäischen, Sprachen . Damit würden die jetzt notwendigen Sonderregelungen 
weitgehend überflüssig und die Erziehung zur Mehrsprachigkeit zur bereichernden 
Normalität in unserer Stadt, die sich mit ihren Ko operationspartnern genau dafür das 
ZMI-Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration geschaffen hat. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Luziano Gonzales Tejon, Gönül Topuz

Beratungsverlauf (1)

04.06.2024 Integrationsrat
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1927/2023
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
08.01.2024
Erstellt
07.11.2023 14:26