AN/1927/2023
Antrag auf Erweiterung des Schuleinzugsgebietes von Schulen mit bilingualem Zweig
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FachAK 3 - Antrag auf Erweiterung des Schuleinzugsgebietes von Schulen mit bilingualem Zweig
3995 Zeichen
FachAK 3 06.11.2023
An den
Vorsitzenden des Integrationsrates
Herrn Tayfun Keltek
An die
Geschäftsstelle des Integrationsrates
Herrn Andreas Vetter
Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates
Gremium Datum der
Sitzung
Integrationsrat 16.01.2024
Antrag auf Erweiterung des Schuleinzugsgebietes von Schulen mit bilingualem
Zweig
Beschluss:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Köln um eine Erweiterung des
Schuleinzugsgebietes für Schulen mit bilingualen Zweigen zur Förderung der
natürlichen Zweisprachigkeit der Kinder und Jugendlichen mit internationaler
Familiengeschichte in Köln.
Begründung
In Köln können die Eltern grundsätzlich dem Schulgesetz entsprechend frei wählen,
an welcher Grundschule sie Ihr Kind anmelden wollen.
Allerdings gibt es Einschränkungen bei der Umsetzung dieses Wahlrechts.
1. Die Schulen sind gehalten, Kinder, die im „Einzugsbereich“ der Schule wohnen,
bevorzugt aufzunehmen.
2. Kinder, die außerhalb des „Einzugsbereiches“ wohnen, erhalten keine
Fahrtkostenerstattung.
Das führt de facto dazu, dass nur, wenn es die Aufnahmekapazität zulässt, Kinder in
einer Schule aufgenommen werden, die außerhalb des Einzugsbereichs wohnen.
Diese Möglichkeit wird von Eltern genutzt, wenn eine Schule ein bestimmtes Angebot
hat, z.B. Bilingualität, das nicht alle Schulen vorweisen können.
Die Kölner Schullandschaft ist vielfältig ausgerichtet. So gibt es in Köln mit insgesamt
13 Schulen den Verbund der Europäischen Grundschulen. Den Kölner Europäischen
Grundschulen ist gemeinsam, dass sie mit dem Konzept des bilingualen bzw.
mehrsprachigen Lernens oder des Koordinierten Lernens (KOALA) arbeiten. Diese
Kölner Schulen bieten mit ihrem einzigartigen Angebot allen Kindern die Möglichkeit
von Anfang an gemeinsam mehrsprachig zu lernen. Dabei gibt es Angebote des
bilingualen bzw. mehrsprachigen Lernens an Kölner Grundschulen in Deutsch -
Englisch, Deutsch -Französisch, Deutsch-Italienisch, Deutsch -Russisch, Deutsch–
Spanisch und Deutsch-Türkisch. Die Schüler*innen dieser Schulen erfahren u.a. durch
das mehrsprachige Lernen im Schulalltag ein tolerantes Miteinander und entwickeln
Verständnis für einander . Damit sind diese Schulen ein unverzichtbarer Bestandteil
des vom Rat geforderten und geförderten Bemühens um eine lebendige
Mehrsprachigkeit in Köln.
Diese von den jeweiligen Schulkollegien und Elternschaften mit besonderer
Unterstützung der Stadt und der Bezirksregierung geschaffenen Schulprofile sind
jedoch durch die jetzigen Restriktionen in der Auswahlpraxis in ihrem Bestand bedroht.
Sie benötigen eine hinreichend große Anzahl von Kindern des jeweiligen
herkunftssprachlichen Schwerpunktes, um das Konzept mehrsprachiger Erziehung
umsetzen zu können. In diesen Fällen sollte daher d er Elternwunsch im Hinblick auf
mehrsprachiges Lernen Berücksichtigung finden und bei den Auswahlkriterien eine
wichtige Rolle spielen. Eine Ausweitung der besagten Kriterien (ähnlich wie zum
Beispiel die Geschwisterkind-Regelung) ist mit der Festlegung und Priorisierung eines
Kontingentes für die am Angebot interessierten Schüler*innen lösbar.
Ein Abbau dieser wichtigen pädagogischen Leuchttürme widerspräche massiv dem
eigenen Anspruch der Stad t, wie er im Ratsbeschluss vom 20.06.2022 (1017/2022)
formuliert worden ist:
Für den Erhalt der Glaubwürdigkeit dieses Anspruchs ist das Gegenteil notwendig,
nämlich die Ausweitung dieser Angebote unter Einbezug möglichst vieler
Grundschulen und mit Bl ick auf die in Köln tatsächlich gesprochenen, auch nicht -
europäischen, Sprachen . Damit würden die jetzt notwendigen Sonderregelungen
weitgehend überflüssig und die Erziehung zur Mehrsprachigkeit zur bereichernden
Normalität in unserer Stadt, die sich mit ihren Ko operationspartnern genau dafür das
ZMI-Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration geschaffen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Luziano Gonzales Tejon, Gönül Topuz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1927/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 08.01.2024
- Erstellt
- 07.11.2023 14:26