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V/0096/2008

Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen: Bericht über die Entwicklung vom 01.07.2006 bis 31.12.2

Vorlagen 06.02.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, Sitzung am 15.04.2008, TOP 6

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

24930 Zeichen

V/0096/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen:  
Bericht über die Entwicklung vom 01.07.2006 bis 31.12.2007 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.03.2008 Kommission zur Förderung der Integration  
                   von Menschen mit Behinderungen Bericht
15.04.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
 
 
Bericht: 
 
1. Auftrags- und Beschlusslage 
 
Zum 01.07.2006 wurden die Richtlinien zur Förderung des Fahrdienstes für Menschen 
mit Behinderungen neu gefasst (Öffentliche Beschlussvorlage an den Rat  V/0188/2006 
– Ratsbeschluss vom 17.05.2006). Es wurde erstmalig eine Eigenbeteiligung im Fahr-
dienst eingeführt. Für die Nutzung des Fahrdienstes wird ab dem 01.07.2006 von den 
Nutzerinnen und Nutzern ein Betrag in Höhe von 5 € pro Fahrt erhoben, sofern die finan-
ziellen Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe für behinderte Men-
schen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) nicht vorliegen. 
 
Die Verwaltung hat im Herbst 2006 über die Umsetzung der neuen Richtlinien und erste 
Auswirkungen auf die Inanspruchnahme des Fahrdienstes berichtet (Öffentliche Be-
richtsvorlage V/0777/2006). 
 
Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, der Kommission zur Förderung der Integration 
von Menschen mit Behinderungen sowie dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und 
Arbeitsförderung bis Mitte 2008 einen Erfahrungsbericht über die Entwicklung des Fahr-
dienstes ab dem 01.07.2006 vorzulegen. 
 
Der vorliegende Bericht informiert über die Entwicklung des Fahrdienstes in der Zeit vom 
01.07.2006 - 31.12.2007. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0096/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau  Rüter 
Ruf: 
492 50 27 
E-Mail: 
RueterD@stadt-muenster.de 
Datum: 
06.02.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0096/2008 
 
2. Umsetzung der neuen Richtlinien zur Förderung des Fahrdienstes 
 
2.1 Antragstellung und Verfahren 
 
Die Einführung einer Eigenbeteiligung machte es erforderlich, das bisher einfach gehal-
tene Antragsverfahren um Hinweise zur Berücksichtigung von Einkommen und Ver-
mögen zu ergänzen. 
Die Merkblätter und Informationen sowie der Antrag für den Fahrdienst sind auf den  
Internetseiten des Sozialamtes (www.muenster.de/stadt/sozialamt
) abrufbar.  
 
Das Antragsverfahren für den Fahrdienst ist trotz der Änderungen weiter relativ einfach.  
 
Bei der Antragstellung gibt es folgende Möglichkeiten:   
 
• Wer bereits Leistungen vom Sozialamt der  Stadt Münster, von der Arbeitsgemein-
schaft Münster oder vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) bezieht, 
liegt mit seinem Einkommen und Vermögen in der Regel unter den Grenzen für 
die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII. Der Leis-
tungsbezug muss im Antrag für den Fahrdienst angegeben werden, weitere Unter-
lagen sind nicht erforderlich.  
 
• Wer bisher keine Leistungen vom Sozial amt oder vom LWL bezieht, aber davon 
ausgeht, dass sein Einkommen und Vermögen unter den Grenzen für die Einglie-
derungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII liegt, muss sein Ein-
kommen und Vermögen nachweisen und zur Aufnahme der Daten einen Sozialhil-
feantrag ausfüllen.  
 
• Wer im Antrag seine Bereitschaft erklär t, 5 € pro Fahrt zu zahlen, muss das Ein-
kommen und Vermögen nicht nachweisen.  
 
Im Rahmen der Beratung wird darauf hingewiesen, dass es sinnvoll ist, Ansprüche indi-
viduell überprüfen zu lassen, wenn bei der eigenen Einschätzung anhand des vom Sozi-
alamt herausgegebenen Informationsblattes festgestellt wird, dass das Einkommen nur 
knapp über der Einkommensgrenze liegt. Nur im Rahmen einer individuellen Überprü-
fung können alle Absetzungsmöglichkeiten umfassend geprüft werden.  
 
Die Einführung der neuen Förderung im Fahrdienst ist ohne Probleme verlaufen. Ledig-
lich für diejenigen Nutzerinnen und Nutzer, die ihr Einkommen und Vermögen nachwei-
sen müssen, bedeutet die neue Regelung einen höheren Aufwand als bisher. Behinderte 
Menschen, die bisher keine Leistungen von der Stadt Münster oder vom LWL beziehen, 
stellen allerdings nur vereinzelt einen Antrag auf Befreiung von der Eigenbeteiligung. 
Diejenigen, die einen solchen Antrag stellen, empfinden die Antragstellung teilweise als 
aufwändig und/oder schwierig. Dies gilt insbesondere für ältere Menschen.  
 
Die Fahrscheine werden halbjährlich verschickt. Eine neue Antragstellung ist dazu nicht 
erforderlich. Sofern ein Berechtigter/eine Berechtigte in den vergangenen 6 Monaten kei-
ne Fahrten in Anspruch genommen hat, werden die Fahrscheine allerdings nicht zuge-
schickt. Dies betrifft halbjährlich ca. 20 Berechtigte. Die für den Fahrdienst zuständige 
Mitarbeiterin klärt zunächst, ob der Dienst weiter benötigt wird. Dadurch soll zum einen 
vermieden werden, dass nicht benötigte Fahrscheine erstellt und zugeschickt werden. 
Auf der anderen Seite bietet die Nachfrage, die in der Regel telefonisch erfolgt, auch eine

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V/0096/2008 
 
gute Möglichkeit, ggf. Fragen zum Fahrdienst zu klären und/oder zu anderen Themen zu 
informieren oder weitergehende Beratungsangebote zu vermitteln (u.a. zu Fragen zur 
häuslichen Pflege).  
 
Abweichend von der im Rahmen der Sozialhilfegewährung üblichen jährlichen Überprü-
fung der Einkommens- und Vermögenssituation erfolgt im Fahrdienst in der Regel erst im 
Abstand von 3 Jahren eine Überprüfung, da bei den meisten Berechtigten absehbar ist, 
dass es keine größeren Veränderungen geben wird. 
 
Die Eigenbeteiligung in Höhe von 5 € pro Fahrt wird jeweils vor Antritt der Fahrt vom 
Fahrer erhoben. Der Gesamtbetrag der Eigenbeteiligungen wird monatlich vom ASB an 
die Stadt Münster weitergeleitet. Dieses Verfahren verläuft reibungslos. 
 
 
2.2 Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung der Stadt Münster mit dem 
Arbeiter-Samariter-Bund, Regionalverband Münster e.V. (ASB) 
 
Auf der Grundlage der neugefassten Richtlinien hat das Sozialamt mit dem Arbeiter-
Samariter-Bund, Regionalverband Münster e.V. (ASB) zum 01.07.2006 eine zunächst 
auf ein Jahr befristete Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung abgeschlos-
sen. Die Laufzeit der Vereinbarung verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern nicht auf 
Verlangen der Stadt oder des ASB Verhandlungen für eine Veränderung der Vereinba-
rung aufgenommen werden.  
 
Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, ausgehend von der Entwicklung des Fahrdienstes 
ab 01.07.2006 vor Abschluss einer weiteren Vereinbarung mit dem ASB Möglichkeiten 
der Kostenreduzierung im Fahrdienst zu prüfen und mit dem ASB zu verhandeln (vgl. 
Beschlussvorlage an den Rat V/0188/2006 – Fahrdienst für Menschen mit Behinderun-
gen). 
 
Im Rahmen der Verhandlungen hat der ASB Einsparmöglichkeiten geprüft und konnte in 
einigen Bereichen eine neue Preisgestaltung anbieten. Durch eine geänderte Nutzung 
bestehender Ressourcen und den vermehrten Einsatz von Personenkraftwagen konnten 
die Kosten für Fahrten, bei denen ein Fahrgast nicht im Rollstuhl sitzend gefahren wird, 
zum 01.03.2007 auf 12 € pro Fahrt gesenkt werden. Bisher sah die Leistungs-, Vergü-
tungs- und Prüfungsvereinbarung zwischen der Stadt und dem ASB ein Entgelt in Höhe 
von 15 € pro Fahrt vor – unabhängig von der Art der Fahrt. Die Regiekosten und die Kos-
ten für besondere Hilfeleistungen blieben unverändert. Der ASB hat mit der Taxizentrale 
abgestimmt, dass Fahrten mit dem Taxi ab 01.03.2007 nicht mehr pauschal, sondern 
zum ortsüblichen Tarif abgerechnet werden. Ferner hat der ASB den Leitstellenanteil für 
Fahrten, die vom ASB (und nicht von einem Kooperationspartner des ASB) durchgeführt 
werden, zum 01.07.2007 halbiert. 2007 hat der ASB ca. 70 % der Fahrten selbst durch-
geführt. 
 
Die Vergütungsregelung wurde entsprechend angepasst. In allen anderen Punkten hat 
die Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung ihre Gültigkeit behalten.

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V/0096/2008 
 
3. Entwicklung der anspruchsberechtigten Personen   
 
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Zahl der Personen, die jeweils am  
Jahresende 2006 und 2007 berechtigt waren, den Fahrdienst zu nutzen. 
 
 
 Stand 31.12.2006 Stand 31.12.2007 
Berechtigte Personen  
insgesamt 
 
davon Frauen 
 
davon Männer 
 
 
432 
 
317 (73 %) 
 
115 (27 %) 
 
 
 
379 
 
276 (73 %) 
 
103 (27 %) 
Berechtigte Personen, die die Eigen-
beteiligung zahlen – insgesamt 
 
davon Frauen  
 
davon Männer 
 
 
219 (51 %) 
 
142 (65 %) 
 
  77 (35 %) 
 
202 (53 %) 
 
138 (68,3 %) 
 
  64 (31,7%) 
Berechtigte Personen, die keine  
Eigenbeteiligung zahlen 
 
davon Frauen 
 
davon Männer 
 
 
 
213 (49 %) 
 
175 (82%) 
 
  38 (18 %) 
 
177 (47 %) 
 
138 (78 %) 
 
  39 (22 %)   
 
Die Zahl der Berechtigten ist am Ende des Jahres 2007 im Vergleich zu 2006 um ca.  
12 % niedriger. Behinderte Menschen, die den Dienst 6 Monate nicht genutzt haben und 
auf Nachfrage mitteilen, dass sie den Dienst nicht weiter benötigen, werden nicht mehr 
als Berechtigte erfasst. Ende 2006 lag noch nicht von allen bisherigen Berechtigten eine 
Rückmeldung vor und sie wurden daher zunächst als weiterhin berechtigt erfasst. Daher 
war die Zahl der Berechtigten am Jahresende deutlich höher als 2007. Im Jahresdurch-
schnitt nutzten 2007 monatlich 402 Personen den Fahrdienst. 
 
Die Zahl der Berechtigten, die keine Eigenbeteiligung zahlen, liegt bei knapp 50 %. Die 
meisten dieser Personen beziehen auch andere Leistungen von der Stadt Münster 
und/oder dem LWL, und zwar Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII 
(Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung und in einigen Fällen Hilfe 
zum Lebensunterhalt), Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe. Vereinzelt erhalten Per-
sonen Leistungen der Kriegsopferfürsorge oder Grundsicherung für Arbeitsuchende nach 
dem SGB II. Einige Personen, die in Einrichtungen leben, beziehen Hilfe zur Pflege von 
anderen Sozialämtern. 
 
Seit dem 01.07.2006 haben 69 Personen, die bisher keine Leistungen von der Stadt 
Münster oder vom LWL bezogen haben, einen Antrag auf Befreiung von der Eigenbetei-
ligung gestellt. 33 Personen konnten nach Prüfung des Einkommens und Vermögens

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V/0096/2008 
 
von der Eigenbeteiligung befreit werden. 36 Anträge wurden abgelehnt. Der Grund für 
die Ablehnung war in den meisten Fällen Vermögen über der Vermögensgrenze. Die 
meisten Anträge wurden von Personen gestellt, die den Fahrdienst schon vor Einführung 
der Eigenbeteiligung genutzt haben (59 Anträge in 2006). In 2007 wurden lediglich 10 
neue Anträge gestellt.  
 
Die Altersstruktur der Berechtigten gestaltet sich wie folgt (Stand 31.12.2007): 
 
Alter      Zahl der Berechtigten  
bis 17 Jahre        1  (  0,3%) 
18 - 49 Jahre                                   74  (19,5 %)      
50 - 64 Jahre      70  (18,5 %) 
65 Jahre und älter             234  (61,7 %)  
  
212 Personen leben in Einrichtungen, und zwar überwiegend in Einrichtungen der voll-
stationären Pflege. Lediglich 26 Personen leben in Einrichtungen der Eingliederungshilfe 
(Wohnheime und Außenwohngruppen für Menschen mit Behinderungen). Ca. 80 % der 
Personen, die in Einrichtungen leben, sind 65 Jahre und älter.  
 
41 Berechtigte (29 Frauen, 12 Männer) erhalten aufgrund eines nachgewiesenen beson-
deren Bedarfes pro Monat je sechs Zusatzfahrscheine (Stand 31.12.2007). 12 Personen 
zahlen die Eigenbeteiligung, 29 Personen zahlen keine Eigenbeteiligung. 2006 haben 
noch 64 Berechtigte Zusatzfahrscheine erhalten, darunter 30 Personen, die die Eigenbe-
teiligung zahlen. Der Rückgang der Berechtigten mit Zusatzfahrscheinen hängt zum ei-
nen mit der finanziellen Belastung für die Nutzerinnen und Nutzer mit Eigenbeteiligung 
zusammen. Zum anderen wurden die Zusatzfahrscheine in der Vergangenheit nicht von 
allen Berechtigten auch tatsächlich genutzt. Seit 2007 wird individuell überprüft, ob die 
Zusatzfahrscheine genutzt werden. Sofern sie nicht genutzt werden, wird in einem Ge-
spräch mit dem/der Berechtigten geklärt, ob zunächst auf den Versand der Zusatzfahr-
scheine verzichtet werden kann. Sofern die Fahrscheine zu einem späteren Zeitpunkt 
wieder benötigt werden, können sie jederzeit wieder zugeschickt werden, auch unabhän-
gig von dem halbjährlichen Versand. Durch dieses Verfahren wurde die Zahl der Berech-
tigten bereinigt.  
 
4. Inanspruchnahme des Fahrdienstes  
Entwicklung der Fahrten seit 2005 
 
Jahr 
Zahl der Fahrten  Davon Fahrten mit   
Eigenbeteiligung (ab 
01.07.2006) 
Davon Fahrten ohne 
Eigenbeteiligung 
2005  19.097 keine    19.097 
2006  17.227 3.310 (19 %) 13.917 (81 %)  
2007  15.350 6.381 (42 %)   8.969 (58 %) 
 
Die Zahl der Fahrten ist im Vergleich zur durchschnittlichen jährlichen Fahrtenzahl vor 
Einführung der Eigenbeteiligung um ca. 20 % zurückgegangen.

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V/0096/2008 
 
Die Einführung der Eigenbeteiligung hat zu einem deutlichen Rückgang der Fahrten von 
Personen, die eine Eigenbeteiligung zahlen, geführt. Die meisten dieser Berechtigten 
haben ihre Fahrten deutlich reduziert. Nur ca. 25 Personen nutzen den Fahrdienst trotz 
der Eigenbeteiligung weiter in hohem Umfang.  
 
Der Anteil der Personen, die eine Eigenbeteiligung zahlen, liegt bei 53 %. Die Fahrten 
mit Eigenbeteiligung umfassen hingegen nur ca. 42 % der gesamten Fahrten im Jahr 
2007. Im Durchschnitt nehmen die Berechtigten, die eine Eigenbeteiligung zahlen, jähr-
lich ca. 19 Fahrten weniger in Anspruch als die Berechtigten, die keine Eigenbeteiligung 
zahlen. 
 
5. Finanzielle Auswirkungen 
 
Der Haushaltsplan sieht für den Fahrdienst einen jährlichen Haushaltsansatz in Höhe 
von 306.780 € vor. Dieser Ansatz wurde durch die neuen Richtlinien zur Förderung des 
Fahrdienstes nicht verändert. Ausgehend von den geschätzten Einnahmen durch die 
Eigenbeteiligung (jährlich ca. 40.00 bis 50.000 €) wurde für die Einnahmen ein jährlicher 
Haushaltsansatz in Höhe von 50.000 € gebildet (für 2006: 25.000 €). 
 
Die Ausgaben und Einnahmen im Fahrdienst haben sich wie folgt entwickelt: 
 
Jahr 
Ausgab
en 
(jeweils für 
die Fahrten 
vom 01.01.-
31.12. des 
Jahres ) 
Einnahmen 
durch  
Eigenbeteili-
gung 
Tatsächliche Kosten 
(Ausgaben abzgl. 
Einnahmen durch 
Eigenbeteiligung) 
Kostenerstat-
tung vom LWL 
(und vereinzelt 
von anderen 
Kommunen)  
2005 340.358   25.914 
2006 322.237 16.550  305.687 28.841 
2007 293.252 31.905 261.347 Aus abrech-
nungstechni-
schen Gründen 
erfolgt die Ab-
rechnung in der 
Regel erst im 
März des Folge-
jahres. 
 
Der Rückgang der Ausgaben hängt zum einen mit der im Vergleich zu den Vorjahren 
geringeren Zahl von Fahrten zusammen. Ferner führte die neue Preisgestaltung des 
ASB (vgl. Ziffer 2.2 der Vorlage) in 2007 zu einer Ersparnis in Höhe von insgesamt  
9.304 € (5.532 € aufgrund der Senkung der Regiekosten, 3.312 € aufgrund des neuen 
Preises für die „Sitzendfahrten“ und 460 € aufgrund der neuen Abrechnung der Taxifahr-
ten).  
 
Die Einnahmen aus der Eigenbeteiligung sind niedriger als der Haushaltsansatz. Es war 
bereits bei der Bildung des Einnahmeansatzes für die Eigenbeteiligung klar, dass der 
Ansatz nur grob geschätzt werden konnte, da dem Sozialamt nicht bekannt war, wie viele 
der bisherigen Berechtigten aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögenssituation zu 
einer Eigenbeteiligung herangezogen werden konnten.

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V/0096/2008 
 
 
Insgesamt hat die neue Förderung im Fahrdienst zu der angestrebten Einsparung ge-
führt. Die Ausgaben wurden deutlich reduziert und der Haushaltsansatz wurde 2007 so-
gar unterschritten.  
 
Die Einnahmen durch Erstattungen des LWL und anderer Kommunen haben sich in den 
letzten Jahren kontinuierlich leicht erhöht.  
 
 
6. Qualitätssicherung 
 
Die Zahl der Beschwerden zum Fahrdienst (Durchführung der Fahrten) ist in den letzten 
Jahren deutlich zurückgegangen. Aufgrund der geringen Anzahl der Beschwerden hat 
der Fahrdienstbeirat 2006 und 2007 nur je eine Sitzung durchgeführt.  
 
 
7. Rückmeldungen der Nutzerinnen und Nutzer 
 
Zu den Änderungen im Fahrdienst gab es insbesondere in der Umstellungsphase im 
Sommer 2006 viele kritische Rückmeldungen, insbesondere von denjenigen Nutzerinnen 
und Nutzern, die nun eine Eigenbeteiligung zahlen mussten. Am 07.08.2006 hat sich der 
Fahrdienstbeirat mit den Auswirkungen der neuen Regelung beschäftigt.  
 
Personen, die erstmalig die Berechtigung für den Fahrdienst beantragen, äußern sich 
inzwischen nur noch vereinzelt kritisch zu der neuen Regelung.  
 
Am häufigsten wurden im Rahmen der Einführung des Fahrdienstes folgende Aspekte 
kritisiert: 
Höhe der Eigenbeteiligung
 
 
Die Zahlung von 5 € pro Fahrt wird als zu hoch empfunden, da sie die Kosten für eine 
Busfahrt in Münster (2 € ) deutlich überschreitet.  
 
Einkommens- und Vermögensgrenzen des SGB XII
 
 
Die Einkommensgrenze wurde nur vereinzelt kritisiert, während viele Nutzerinnen und 
Nutzer sich grundsätzlich gegen eine Überprüfung des Vermögens aussprachen. Die 
Vermögensgrenzen des SGB XII werden als deutlich zu niedrig empfunden. Viele behin-
derte Menschen haben darauf hingewiesen, dass sie gespart haben, um z.B. behinde-
rungsbedingt erforderliche Anschaffungen zu tätigen. Ferner wurde auch auf die deutlich 
höheren Vermögensfreigrenzen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem 
SGB II hingewiesen. 
 
Benachteiligung behinderter Menschen
 
 
Die Einführung der Eigenbeteiligung hat bei vielen Nutzerinnen und Nutzern, die die Ei-
genbeteiligung zahlen müssen, dazu geführt, dass sie deutlich weniger fahren. Mit Blick 
darauf, dass z.B. für einen Kinobesuch für die Hin- und Rückfahrt mit dem Fahrdienst 
insgesamt 10 € zu zahlen sind, haben viele Nutzerinnen und Nutzer ihre Freizeitaktivitä-
ten deutlich eingeschränkt. Eine Vertreterin der Deutschen Multiple Sklerose Gesell-

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V/0096/2008 
 
schaft, Ortsvereinigung Münster (DMSG OV MS), hat in der Sitzung der Kommission zur 
Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen mit den Vereinen und Ver-
bänden am 27.11.2007 darauf hingewiesen, dass dort sehr viele Menschen bekannt 
sind, die ihre Fahrten deutlich eingeschränkt haben und dadurch z.B. weniger an Grup-
penangeboten der DMSG OV MS teilnehmen können.  
 
Durch die neue Regelung werden die Teilhabemöglichkeiten behinderter Menschen ein-
geschränkt bzw. die tatsächliche Teilhabe reduziert.  
 
8. Persönliches Budget 
 
Das Persönliche Budget ist eine neue Form, Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation 
für behinderte Menschen zu erbringen. Seit dem 01.01.2008 besteht ein Rechtsanspruch 
darauf, dass Leistungen zur Teilhabe auf Antrag als Persönlic
hes Budget erbracht wer-
den. 
 
Die Leistungen des Fahrdienstes gehören zu den Leistungen der Eingliederungshilfe 
nach § 54 Sozialgesetzbuch XII (SGB X II) i.V.m. § 55 Abs. 2 Nr. 7 Sozialgesetzbuch IX 
(SGB IX), nämlich zu den Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Le-
ben. Sofern die persönlichen Voraussetzungen (außergewöhnliche Gehbehinderung, 
kein Auto, keine Möglichkeit, allein öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen) erfüllt sind, ist 
der Fahrdienst eine Pflichtleistung nach § 53 Abs. 1 S. 1 SGB XII. Ein Anspruch auf die 
Leistung besteht jedoch gemäß § 19 Abs. 3 SGB XII nur, sofern auch die wirtschaftlichen 
Voraussetzungen erfüllt sind. 
 
Sofern die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Leistungsgewäh-
rung erfüllt sind, ist der Fahrdienst auf Antrag als Persönliches Budget zu gewähren.  
 
Für diejenigen Nutzerinnen und Nutzer, bei denen die wirtschaftlichen Voraussetzungen 
nicht erfüllt sind, handelt es sich bei dem Fahrdienst um eine freiwillige Leistung der 
Stadt Münster. Damit besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausführung der Leistung in 
Form des Persönlichen Budgets.  
 
Bei einem Antrag auf ein Persönliches Budget für den Fahrdienst wäre individuell zu er-
mitteln, in welcher Höhe ein Bedarf besteht und wie dieser sichergestellt werden kann. 
Die Höhe des Budgets soll die Kosten der bisher zu erbringenden Leistungen nicht über-
schreiten. Das bedeutet, dass zu ermitteln wäre, welche Kosten für den Fahrdienst bis-
her individuell entstanden sind. Ein persönliches Budget in Höhe der Kosten für 10 Fahr-
ten monatlich (die Nutzerinnen und Nutzer erhalten zurzeit 10 Fahrscheine monatlich) 
unabhängig von der bisherigen Inanspruchnahme des Fahrdienstes wäre zwar mit Blick 
auf die Förderung der Teilhabemöglichkeiten für behinderte Menschen wünschenswert, 
würde aber dem Grundsatz der individuellen Bedarfsermittlung widersprechen und ferner 
zu einer deutlichen Kostensteigerung für den Fahrdienst führen, da bisher nur wenige 
Nutzerinnen und Nutzer alle Fahrscheine nutzen. 
 
Für die Nutzerinnen und Nutzer hätte das Budget den Vorteil, dass sie eine Fahrt jeweils 
mit einem Anbieter ihrer Wahl durchführen könnten. Ferner wäre es auch möglich, die 
Mobilitätsbedarfe in einer anderen Form abzudecken und z.B. eine Schiebehilfe für eine 
Fahrt mit dem Rollstuhl zu bezahlen oder sich von Angehörigen oder Freunden mit dem 
Auto fahren zu lassen. Behinderte Menschen könnten sich außerdem dafür entscheiden,

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V/0096/2008 
 
das Persönliche Budget auch für Fahrten außerhalb von Münster zu nutzen. Somit würde 
das Persönliche Budget für den Bereich der Mobilität eine deutlich größere Selbstbe-
stimmung und Flexibilität ermöglichen. Sofern das Persönliche Budget für den Fahrdienst 
als Teil eines trägerübergreifenden Budgets gewährt würde, ergeben sich weitere Mög-
lichkeiten, die insgesamt benötigte Unterstützung selbstbestimmt und flexibel zu organi-
sieren. 
 
Das Verfahren wäre für die Nutzerinnen und Nutzer mit einem etwas größeren Aufwand 
als bisher verbunden. Zum einen müsste zunächst der individuelle Bedarf ermittelt wer-
den, was verglichen mit der bisherigen pauschalierten Regelung bei neuen Anträgen ei-
nen höheren Aufwand bedeuten kann. Ferner müssten die Nutzerinnen und Nutzer  
nachweisen, dass sie mit dem Persönlichen Budget den festgestellten individuellen Be-
darf sichergestellt haben. Das Sozialamt der Stadt Münster plant, das Nachweisverfah-
ren im Rahmen des Persönlichen Budgets unbürokratisch zu gestalten. Dennoch kann 
auf Nachweise nicht vollständig verzichtet werden. Zum anderen müssten die Nutzerin-
nen und Nutzer selbst einen Fahrdienst suchen, der zum gewünschten Fahrtermin eine 
Fahrt anbieten kann. Bisher melden sich die Nutzerinnen und Nutzer bei der Leitstelle 
des ASB. Der ASB klärt, ob er oder einer der anderen am Fahrdienst beteiligten Organi-
sationen eine Fahrt zum gewünschten Termin anbieten kann – das erspart den Nutzerin-
nen und Nutzern Anrufe bei verschiedenen Diensten. 
 
Bisher wurden im Bereich des Fahrdienstes keine Anträge auf ein Persönliches Budget 
gestellt.  
 
Das Sozialamt hat damit begonnen, Nutzerinnen und Nutzer des Fahrdienstes, die die 
wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe nach dem 
SGB XII erfüllen, über das Persönliche Budget zu informieren und eine Beratung dazu 
anzubieten. Sobald erste Erfahrungen mit dem Persönlichen Budget im Fahrdienst vor-
liegen, sollen gezielt alle Nutzerinnen und Nutzer, für die es in Frage kommt, informiert 
und auf Wunsch individuell beraten werden.     
 
 
9. Fazit 
 
Die Einführung der neuen Förderung im Fahrdienst ist ohne Probleme verlaufen und das 
angestrebte Sparziel konnte erreicht werden. Dies hängt u.a. damit zusammen, dass die 
Zahl der Fahrten seit Einführung der Eigenbeteiligung deutlich zurückgegangen ist. Die 
Einführung der Eigenbeteiligung bedeutet damit für einige behinderte Menschen eine 
deutliche Einschränkung ihrer Teilhabemöglichkeiten bzw. ihrer tatsächlichen Teilhabe. 
 
Im Zusammenhang mit dem Persönlichen Budget wird die Verwaltung mittelfristig die 
grundsätzliche Organisation des Fahrdienstes für behinderte Menschen in Münster über-
prüfen. Ziel ist es, für die Nutzerinnen und Nutzer mehr Selbstbestimmung und Flexibilität 
als bisher zu ermöglichen. 
 
Vor einer Neuorganisation des Fahrdienstes ist jedoch sorgsam zu prüfen, wie sich ver-
änderte Rahmenbedingungen auf die Anbieterstruktur in Münster auswirken könnten. 
Wichtig ist, dass in Münster auch zukünftig ein ausreichendes und angemessenes Ange-
bot an Fahrdiensten aufrechterhalten bleibt.

10 
V/0096/2008 
 
Im Zuge der Überlegungen zu einer Neuorganisation des Fahrdienstes sollen zunächst 
erste Erfahrungen mit den Leistungen für den Fahrdienst in Form des Persönlichen Bud-
gets gesammelt werden. Ferner sind die Auswirkungen dieser neuen Leistungsform für 
die Anbieter von Fahrdiensten auszuwerten und Möglichkeiten der neuen Leistungs- und 
Preisgestaltung zu erörtern. Dazu sind Gespräche mit allen Anbietern von Fahrdiensten 
in Münster vorgesehen. Der Fahrdienstbeirat wird in die Überlegungen zu einer Neuor-
ganisation einbezogen. Das Thema soll auch erneut in den Arbeitskreis der kommunalen 
Behindertenbeauftragten NRW eingebracht werden, da zu erwarten ist, dass durch das 
Persönliche Budget auch in anderen Kommunen der Bedarf bestehen wird, den Fahr-
dienst neu zu organisieren.  
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

11.03.2008 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.04.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0096/2008
Typ
Vorlagen
Datum
06.02.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37