V/0096/2008
Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen: Bericht über die Entwicklung vom 01.07.2006 bis 31.12.2
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Berichtsvorlage
24930 Zeichen
V/0096/2008
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen:
Bericht über die Entwicklung vom 01.07.2006 bis 31.12.2007
Beratungsfolge
11.03.2008 Kommission zur Förderung der Integration
von Menschen mit Behinderungen Bericht
15.04.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
Bericht:
1. Auftrags- und Beschlusslage
Zum 01.07.2006 wurden die Richtlinien zur Förderung des Fahrdienstes für Menschen
mit Behinderungen neu gefasst (Öffentliche Beschlussvorlage an den Rat V/0188/2006
– Ratsbeschluss vom 17.05.2006). Es wurde erstmalig eine Eigenbeteiligung im Fahr-
dienst eingeführt. Für die Nutzung des Fahrdienstes wird ab dem 01.07.2006 von den
Nutzerinnen und Nutzern ein Betrag in Höhe von 5 € pro Fahrt erhoben, sofern die finan-
ziellen Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe für behinderte Men-
schen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) nicht vorliegen.
Die Verwaltung hat im Herbst 2006 über die Umsetzung der neuen Richtlinien und erste
Auswirkungen auf die Inanspruchnahme des Fahrdienstes berichtet (Öffentliche Be-
richtsvorlage V/0777/2006).
Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, der Kommission zur Förderung der Integration
von Menschen mit Behinderungen sowie dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und
Arbeitsförderung bis Mitte 2008 einen Erfahrungsbericht über die Entwicklung des Fahr-
dienstes ab dem 01.07.2006 vorzulegen.
Der vorliegende Bericht informiert über die Entwicklung des Fahrdienstes in der Zeit vom
01.07.2006 - 31.12.2007.
Vorlagen-Nr.:
V/0096/2008
Auskunft erteilt:
Frau Rüter
Ruf:
492 50 27
E-Mail:
RueterD@stadt-muenster.de
Datum:
06.02.2008
Öffentliche Berichtsvorlage
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2. Umsetzung der neuen Richtlinien zur Förderung des Fahrdienstes
2.1 Antragstellung und Verfahren
Die Einführung einer Eigenbeteiligung machte es erforderlich, das bisher einfach gehal-
tene Antragsverfahren um Hinweise zur Berücksichtigung von Einkommen und Ver-
mögen zu ergänzen.
Die Merkblätter und Informationen sowie der Antrag für den Fahrdienst sind auf den
Internetseiten des Sozialamtes (www.muenster.de/stadt/sozialamt
) abrufbar.
Das Antragsverfahren für den Fahrdienst ist trotz der Änderungen weiter relativ einfach.
Bei der Antragstellung gibt es folgende Möglichkeiten:
• Wer bereits Leistungen vom Sozialamt der Stadt Münster, von der Arbeitsgemein-
schaft Münster oder vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) bezieht,
liegt mit seinem Einkommen und Vermögen in der Regel unter den Grenzen für
die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII. Der Leis-
tungsbezug muss im Antrag für den Fahrdienst angegeben werden, weitere Unter-
lagen sind nicht erforderlich.
• Wer bisher keine Leistungen vom Sozial amt oder vom LWL bezieht, aber davon
ausgeht, dass sein Einkommen und Vermögen unter den Grenzen für die Einglie-
derungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII liegt, muss sein Ein-
kommen und Vermögen nachweisen und zur Aufnahme der Daten einen Sozialhil-
feantrag ausfüllen.
• Wer im Antrag seine Bereitschaft erklär t, 5 € pro Fahrt zu zahlen, muss das Ein-
kommen und Vermögen nicht nachweisen.
Im Rahmen der Beratung wird darauf hingewiesen, dass es sinnvoll ist, Ansprüche indi-
viduell überprüfen zu lassen, wenn bei der eigenen Einschätzung anhand des vom Sozi-
alamt herausgegebenen Informationsblattes festgestellt wird, dass das Einkommen nur
knapp über der Einkommensgrenze liegt. Nur im Rahmen einer individuellen Überprü-
fung können alle Absetzungsmöglichkeiten umfassend geprüft werden.
Die Einführung der neuen Förderung im Fahrdienst ist ohne Probleme verlaufen. Ledig-
lich für diejenigen Nutzerinnen und Nutzer, die ihr Einkommen und Vermögen nachwei-
sen müssen, bedeutet die neue Regelung einen höheren Aufwand als bisher. Behinderte
Menschen, die bisher keine Leistungen von der Stadt Münster oder vom LWL beziehen,
stellen allerdings nur vereinzelt einen Antrag auf Befreiung von der Eigenbeteiligung.
Diejenigen, die einen solchen Antrag stellen, empfinden die Antragstellung teilweise als
aufwändig und/oder schwierig. Dies gilt insbesondere für ältere Menschen.
Die Fahrscheine werden halbjährlich verschickt. Eine neue Antragstellung ist dazu nicht
erforderlich. Sofern ein Berechtigter/eine Berechtigte in den vergangenen 6 Monaten kei-
ne Fahrten in Anspruch genommen hat, werden die Fahrscheine allerdings nicht zuge-
schickt. Dies betrifft halbjährlich ca. 20 Berechtigte. Die für den Fahrdienst zuständige
Mitarbeiterin klärt zunächst, ob der Dienst weiter benötigt wird. Dadurch soll zum einen
vermieden werden, dass nicht benötigte Fahrscheine erstellt und zugeschickt werden.
Auf der anderen Seite bietet die Nachfrage, die in der Regel telefonisch erfolgt, auch eine
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gute Möglichkeit, ggf. Fragen zum Fahrdienst zu klären und/oder zu anderen Themen zu
informieren oder weitergehende Beratungsangebote zu vermitteln (u.a. zu Fragen zur
häuslichen Pflege).
Abweichend von der im Rahmen der Sozialhilfegewährung üblichen jährlichen Überprü-
fung der Einkommens- und Vermögenssituation erfolgt im Fahrdienst in der Regel erst im
Abstand von 3 Jahren eine Überprüfung, da bei den meisten Berechtigten absehbar ist,
dass es keine größeren Veränderungen geben wird.
Die Eigenbeteiligung in Höhe von 5 € pro Fahrt wird jeweils vor Antritt der Fahrt vom
Fahrer erhoben. Der Gesamtbetrag der Eigenbeteiligungen wird monatlich vom ASB an
die Stadt Münster weitergeleitet. Dieses Verfahren verläuft reibungslos.
2.2 Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung der Stadt Münster mit dem
Arbeiter-Samariter-Bund, Regionalverband Münster e.V. (ASB)
Auf der Grundlage der neugefassten Richtlinien hat das Sozialamt mit dem Arbeiter-
Samariter-Bund, Regionalverband Münster e.V. (ASB) zum 01.07.2006 eine zunächst
auf ein Jahr befristete Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung abgeschlos-
sen. Die Laufzeit der Vereinbarung verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern nicht auf
Verlangen der Stadt oder des ASB Verhandlungen für eine Veränderung der Vereinba-
rung aufgenommen werden.
Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, ausgehend von der Entwicklung des Fahrdienstes
ab 01.07.2006 vor Abschluss einer weiteren Vereinbarung mit dem ASB Möglichkeiten
der Kostenreduzierung im Fahrdienst zu prüfen und mit dem ASB zu verhandeln (vgl.
Beschlussvorlage an den Rat V/0188/2006 – Fahrdienst für Menschen mit Behinderun-
gen).
Im Rahmen der Verhandlungen hat der ASB Einsparmöglichkeiten geprüft und konnte in
einigen Bereichen eine neue Preisgestaltung anbieten. Durch eine geänderte Nutzung
bestehender Ressourcen und den vermehrten Einsatz von Personenkraftwagen konnten
die Kosten für Fahrten, bei denen ein Fahrgast nicht im Rollstuhl sitzend gefahren wird,
zum 01.03.2007 auf 12 € pro Fahrt gesenkt werden. Bisher sah die Leistungs-, Vergü-
tungs- und Prüfungsvereinbarung zwischen der Stadt und dem ASB ein Entgelt in Höhe
von 15 € pro Fahrt vor – unabhängig von der Art der Fahrt. Die Regiekosten und die Kos-
ten für besondere Hilfeleistungen blieben unverändert. Der ASB hat mit der Taxizentrale
abgestimmt, dass Fahrten mit dem Taxi ab 01.03.2007 nicht mehr pauschal, sondern
zum ortsüblichen Tarif abgerechnet werden. Ferner hat der ASB den Leitstellenanteil für
Fahrten, die vom ASB (und nicht von einem Kooperationspartner des ASB) durchgeführt
werden, zum 01.07.2007 halbiert. 2007 hat der ASB ca. 70 % der Fahrten selbst durch-
geführt.
Die Vergütungsregelung wurde entsprechend angepasst. In allen anderen Punkten hat
die Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung ihre Gültigkeit behalten.
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3. Entwicklung der anspruchsberechtigten Personen
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Zahl der Personen, die jeweils am
Jahresende 2006 und 2007 berechtigt waren, den Fahrdienst zu nutzen.
Stand 31.12.2006 Stand 31.12.2007
Berechtigte Personen
insgesamt
davon Frauen
davon Männer
432
317 (73 %)
115 (27 %)
379
276 (73 %)
103 (27 %)
Berechtigte Personen, die die Eigen-
beteiligung zahlen – insgesamt
davon Frauen
davon Männer
219 (51 %)
142 (65 %)
77 (35 %)
202 (53 %)
138 (68,3 %)
64 (31,7%)
Berechtigte Personen, die keine
Eigenbeteiligung zahlen
davon Frauen
davon Männer
213 (49 %)
175 (82%)
38 (18 %)
177 (47 %)
138 (78 %)
39 (22 %)
Die Zahl der Berechtigten ist am Ende des Jahres 2007 im Vergleich zu 2006 um ca.
12 % niedriger. Behinderte Menschen, die den Dienst 6 Monate nicht genutzt haben und
auf Nachfrage mitteilen, dass sie den Dienst nicht weiter benötigen, werden nicht mehr
als Berechtigte erfasst. Ende 2006 lag noch nicht von allen bisherigen Berechtigten eine
Rückmeldung vor und sie wurden daher zunächst als weiterhin berechtigt erfasst. Daher
war die Zahl der Berechtigten am Jahresende deutlich höher als 2007. Im Jahresdurch-
schnitt nutzten 2007 monatlich 402 Personen den Fahrdienst.
Die Zahl der Berechtigten, die keine Eigenbeteiligung zahlen, liegt bei knapp 50 %. Die
meisten dieser Personen beziehen auch andere Leistungen von der Stadt Münster
und/oder dem LWL, und zwar Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
(Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung und in einigen Fällen Hilfe
zum Lebensunterhalt), Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe. Vereinzelt erhalten Per-
sonen Leistungen der Kriegsopferfürsorge oder Grundsicherung für Arbeitsuchende nach
dem SGB II. Einige Personen, die in Einrichtungen leben, beziehen Hilfe zur Pflege von
anderen Sozialämtern.
Seit dem 01.07.2006 haben 69 Personen, die bisher keine Leistungen von der Stadt
Münster oder vom LWL bezogen haben, einen Antrag auf Befreiung von der Eigenbetei-
ligung gestellt. 33 Personen konnten nach Prüfung des Einkommens und Vermögens
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von der Eigenbeteiligung befreit werden. 36 Anträge wurden abgelehnt. Der Grund für
die Ablehnung war in den meisten Fällen Vermögen über der Vermögensgrenze. Die
meisten Anträge wurden von Personen gestellt, die den Fahrdienst schon vor Einführung
der Eigenbeteiligung genutzt haben (59 Anträge in 2006). In 2007 wurden lediglich 10
neue Anträge gestellt.
Die Altersstruktur der Berechtigten gestaltet sich wie folgt (Stand 31.12.2007):
Alter Zahl der Berechtigten
bis 17 Jahre 1 ( 0,3%)
18 - 49 Jahre 74 (19,5 %)
50 - 64 Jahre 70 (18,5 %)
65 Jahre und älter 234 (61,7 %)
212 Personen leben in Einrichtungen, und zwar überwiegend in Einrichtungen der voll-
stationären Pflege. Lediglich 26 Personen leben in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
(Wohnheime und Außenwohngruppen für Menschen mit Behinderungen). Ca. 80 % der
Personen, die in Einrichtungen leben, sind 65 Jahre und älter.
41 Berechtigte (29 Frauen, 12 Männer) erhalten aufgrund eines nachgewiesenen beson-
deren Bedarfes pro Monat je sechs Zusatzfahrscheine (Stand 31.12.2007). 12 Personen
zahlen die Eigenbeteiligung, 29 Personen zahlen keine Eigenbeteiligung. 2006 haben
noch 64 Berechtigte Zusatzfahrscheine erhalten, darunter 30 Personen, die die Eigenbe-
teiligung zahlen. Der Rückgang der Berechtigten mit Zusatzfahrscheinen hängt zum ei-
nen mit der finanziellen Belastung für die Nutzerinnen und Nutzer mit Eigenbeteiligung
zusammen. Zum anderen wurden die Zusatzfahrscheine in der Vergangenheit nicht von
allen Berechtigten auch tatsächlich genutzt. Seit 2007 wird individuell überprüft, ob die
Zusatzfahrscheine genutzt werden. Sofern sie nicht genutzt werden, wird in einem Ge-
spräch mit dem/der Berechtigten geklärt, ob zunächst auf den Versand der Zusatzfahr-
scheine verzichtet werden kann. Sofern die Fahrscheine zu einem späteren Zeitpunkt
wieder benötigt werden, können sie jederzeit wieder zugeschickt werden, auch unabhän-
gig von dem halbjährlichen Versand. Durch dieses Verfahren wurde die Zahl der Berech-
tigten bereinigt.
4. Inanspruchnahme des Fahrdienstes
Entwicklung der Fahrten seit 2005
Jahr
Zahl der Fahrten Davon Fahrten mit
Eigenbeteiligung (ab
01.07.2006)
Davon Fahrten ohne
Eigenbeteiligung
2005 19.097 keine 19.097
2006 17.227 3.310 (19 %) 13.917 (81 %)
2007 15.350 6.381 (42 %) 8.969 (58 %)
Die Zahl der Fahrten ist im Vergleich zur durchschnittlichen jährlichen Fahrtenzahl vor
Einführung der Eigenbeteiligung um ca. 20 % zurückgegangen.
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Die Einführung der Eigenbeteiligung hat zu einem deutlichen Rückgang der Fahrten von
Personen, die eine Eigenbeteiligung zahlen, geführt. Die meisten dieser Berechtigten
haben ihre Fahrten deutlich reduziert. Nur ca. 25 Personen nutzen den Fahrdienst trotz
der Eigenbeteiligung weiter in hohem Umfang.
Der Anteil der Personen, die eine Eigenbeteiligung zahlen, liegt bei 53 %. Die Fahrten
mit Eigenbeteiligung umfassen hingegen nur ca. 42 % der gesamten Fahrten im Jahr
2007. Im Durchschnitt nehmen die Berechtigten, die eine Eigenbeteiligung zahlen, jähr-
lich ca. 19 Fahrten weniger in Anspruch als die Berechtigten, die keine Eigenbeteiligung
zahlen.
5. Finanzielle Auswirkungen
Der Haushaltsplan sieht für den Fahrdienst einen jährlichen Haushaltsansatz in Höhe
von 306.780 € vor. Dieser Ansatz wurde durch die neuen Richtlinien zur Förderung des
Fahrdienstes nicht verändert. Ausgehend von den geschätzten Einnahmen durch die
Eigenbeteiligung (jährlich ca. 40.00 bis 50.000 €) wurde für die Einnahmen ein jährlicher
Haushaltsansatz in Höhe von 50.000 € gebildet (für 2006: 25.000 €).
Die Ausgaben und Einnahmen im Fahrdienst haben sich wie folgt entwickelt:
Jahr
Ausgab
en
(jeweils für
die Fahrten
vom 01.01.-
31.12. des
Jahres )
Einnahmen
durch
Eigenbeteili-
gung
Tatsächliche Kosten
(Ausgaben abzgl.
Einnahmen durch
Eigenbeteiligung)
Kostenerstat-
tung vom LWL
(und vereinzelt
von anderen
Kommunen)
2005 340.358 25.914
2006 322.237 16.550 305.687 28.841
2007 293.252 31.905 261.347 Aus abrech-
nungstechni-
schen Gründen
erfolgt die Ab-
rechnung in der
Regel erst im
März des Folge-
jahres.
Der Rückgang der Ausgaben hängt zum einen mit der im Vergleich zu den Vorjahren
geringeren Zahl von Fahrten zusammen. Ferner führte die neue Preisgestaltung des
ASB (vgl. Ziffer 2.2 der Vorlage) in 2007 zu einer Ersparnis in Höhe von insgesamt
9.304 € (5.532 € aufgrund der Senkung der Regiekosten, 3.312 € aufgrund des neuen
Preises für die „Sitzendfahrten“ und 460 € aufgrund der neuen Abrechnung der Taxifahr-
ten).
Die Einnahmen aus der Eigenbeteiligung sind niedriger als der Haushaltsansatz. Es war
bereits bei der Bildung des Einnahmeansatzes für die Eigenbeteiligung klar, dass der
Ansatz nur grob geschätzt werden konnte, da dem Sozialamt nicht bekannt war, wie viele
der bisherigen Berechtigten aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögenssituation zu
einer Eigenbeteiligung herangezogen werden konnten.
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Insgesamt hat die neue Förderung im Fahrdienst zu der angestrebten Einsparung ge-
führt. Die Ausgaben wurden deutlich reduziert und der Haushaltsansatz wurde 2007 so-
gar unterschritten.
Die Einnahmen durch Erstattungen des LWL und anderer Kommunen haben sich in den
letzten Jahren kontinuierlich leicht erhöht.
6. Qualitätssicherung
Die Zahl der Beschwerden zum Fahrdienst (Durchführung der Fahrten) ist in den letzten
Jahren deutlich zurückgegangen. Aufgrund der geringen Anzahl der Beschwerden hat
der Fahrdienstbeirat 2006 und 2007 nur je eine Sitzung durchgeführt.
7. Rückmeldungen der Nutzerinnen und Nutzer
Zu den Änderungen im Fahrdienst gab es insbesondere in der Umstellungsphase im
Sommer 2006 viele kritische Rückmeldungen, insbesondere von denjenigen Nutzerinnen
und Nutzern, die nun eine Eigenbeteiligung zahlen mussten. Am 07.08.2006 hat sich der
Fahrdienstbeirat mit den Auswirkungen der neuen Regelung beschäftigt.
Personen, die erstmalig die Berechtigung für den Fahrdienst beantragen, äußern sich
inzwischen nur noch vereinzelt kritisch zu der neuen Regelung.
Am häufigsten wurden im Rahmen der Einführung des Fahrdienstes folgende Aspekte
kritisiert:
Höhe der Eigenbeteiligung
Die Zahlung von 5 € pro Fahrt wird als zu hoch empfunden, da sie die Kosten für eine
Busfahrt in Münster (2 € ) deutlich überschreitet.
Einkommens- und Vermögensgrenzen des SGB XII
Die Einkommensgrenze wurde nur vereinzelt kritisiert, während viele Nutzerinnen und
Nutzer sich grundsätzlich gegen eine Überprüfung des Vermögens aussprachen. Die
Vermögensgrenzen des SGB XII werden als deutlich zu niedrig empfunden. Viele behin-
derte Menschen haben darauf hingewiesen, dass sie gespart haben, um z.B. behinde-
rungsbedingt erforderliche Anschaffungen zu tätigen. Ferner wurde auch auf die deutlich
höheren Vermögensfreigrenzen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem
SGB II hingewiesen.
Benachteiligung behinderter Menschen
Die Einführung der Eigenbeteiligung hat bei vielen Nutzerinnen und Nutzern, die die Ei-
genbeteiligung zahlen müssen, dazu geführt, dass sie deutlich weniger fahren. Mit Blick
darauf, dass z.B. für einen Kinobesuch für die Hin- und Rückfahrt mit dem Fahrdienst
insgesamt 10 € zu zahlen sind, haben viele Nutzerinnen und Nutzer ihre Freizeitaktivitä-
ten deutlich eingeschränkt. Eine Vertreterin der Deutschen Multiple Sklerose Gesell-
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schaft, Ortsvereinigung Münster (DMSG OV MS), hat in der Sitzung der Kommission zur
Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen mit den Vereinen und Ver-
bänden am 27.11.2007 darauf hingewiesen, dass dort sehr viele Menschen bekannt
sind, die ihre Fahrten deutlich eingeschränkt haben und dadurch z.B. weniger an Grup-
penangeboten der DMSG OV MS teilnehmen können.
Durch die neue Regelung werden die Teilhabemöglichkeiten behinderter Menschen ein-
geschränkt bzw. die tatsächliche Teilhabe reduziert.
8. Persönliches Budget
Das Persönliche Budget ist eine neue Form, Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation
für behinderte Menschen zu erbringen. Seit dem 01.01.2008 besteht ein Rechtsanspruch
darauf, dass Leistungen zur Teilhabe auf Antrag als Persönlic
hes Budget erbracht wer-
den.
Die Leistungen des Fahrdienstes gehören zu den Leistungen der Eingliederungshilfe
nach § 54 Sozialgesetzbuch XII (SGB X II) i.V.m. § 55 Abs. 2 Nr. 7 Sozialgesetzbuch IX
(SGB IX), nämlich zu den Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Le-
ben. Sofern die persönlichen Voraussetzungen (außergewöhnliche Gehbehinderung,
kein Auto, keine Möglichkeit, allein öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen) erfüllt sind, ist
der Fahrdienst eine Pflichtleistung nach § 53 Abs. 1 S. 1 SGB XII. Ein Anspruch auf die
Leistung besteht jedoch gemäß § 19 Abs. 3 SGB XII nur, sofern auch die wirtschaftlichen
Voraussetzungen erfüllt sind.
Sofern die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Leistungsgewäh-
rung erfüllt sind, ist der Fahrdienst auf Antrag als Persönliches Budget zu gewähren.
Für diejenigen Nutzerinnen und Nutzer, bei denen die wirtschaftlichen Voraussetzungen
nicht erfüllt sind, handelt es sich bei dem Fahrdienst um eine freiwillige Leistung der
Stadt Münster. Damit besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausführung der Leistung in
Form des Persönlichen Budgets.
Bei einem Antrag auf ein Persönliches Budget für den Fahrdienst wäre individuell zu er-
mitteln, in welcher Höhe ein Bedarf besteht und wie dieser sichergestellt werden kann.
Die Höhe des Budgets soll die Kosten der bisher zu erbringenden Leistungen nicht über-
schreiten. Das bedeutet, dass zu ermitteln wäre, welche Kosten für den Fahrdienst bis-
her individuell entstanden sind. Ein persönliches Budget in Höhe der Kosten für 10 Fahr-
ten monatlich (die Nutzerinnen und Nutzer erhalten zurzeit 10 Fahrscheine monatlich)
unabhängig von der bisherigen Inanspruchnahme des Fahrdienstes wäre zwar mit Blick
auf die Förderung der Teilhabemöglichkeiten für behinderte Menschen wünschenswert,
würde aber dem Grundsatz der individuellen Bedarfsermittlung widersprechen und ferner
zu einer deutlichen Kostensteigerung für den Fahrdienst führen, da bisher nur wenige
Nutzerinnen und Nutzer alle Fahrscheine nutzen.
Für die Nutzerinnen und Nutzer hätte das Budget den Vorteil, dass sie eine Fahrt jeweils
mit einem Anbieter ihrer Wahl durchführen könnten. Ferner wäre es auch möglich, die
Mobilitätsbedarfe in einer anderen Form abzudecken und z.B. eine Schiebehilfe für eine
Fahrt mit dem Rollstuhl zu bezahlen oder sich von Angehörigen oder Freunden mit dem
Auto fahren zu lassen. Behinderte Menschen könnten sich außerdem dafür entscheiden,
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das Persönliche Budget auch für Fahrten außerhalb von Münster zu nutzen. Somit würde
das Persönliche Budget für den Bereich der Mobilität eine deutlich größere Selbstbe-
stimmung und Flexibilität ermöglichen. Sofern das Persönliche Budget für den Fahrdienst
als Teil eines trägerübergreifenden Budgets gewährt würde, ergeben sich weitere Mög-
lichkeiten, die insgesamt benötigte Unterstützung selbstbestimmt und flexibel zu organi-
sieren.
Das Verfahren wäre für die Nutzerinnen und Nutzer mit einem etwas größeren Aufwand
als bisher verbunden. Zum einen müsste zunächst der individuelle Bedarf ermittelt wer-
den, was verglichen mit der bisherigen pauschalierten Regelung bei neuen Anträgen ei-
nen höheren Aufwand bedeuten kann. Ferner müssten die Nutzerinnen und Nutzer
nachweisen, dass sie mit dem Persönlichen Budget den festgestellten individuellen Be-
darf sichergestellt haben. Das Sozialamt der Stadt Münster plant, das Nachweisverfah-
ren im Rahmen des Persönlichen Budgets unbürokratisch zu gestalten. Dennoch kann
auf Nachweise nicht vollständig verzichtet werden. Zum anderen müssten die Nutzerin-
nen und Nutzer selbst einen Fahrdienst suchen, der zum gewünschten Fahrtermin eine
Fahrt anbieten kann. Bisher melden sich die Nutzerinnen und Nutzer bei der Leitstelle
des ASB. Der ASB klärt, ob er oder einer der anderen am Fahrdienst beteiligten Organi-
sationen eine Fahrt zum gewünschten Termin anbieten kann – das erspart den Nutzerin-
nen und Nutzern Anrufe bei verschiedenen Diensten.
Bisher wurden im Bereich des Fahrdienstes keine Anträge auf ein Persönliches Budget
gestellt.
Das Sozialamt hat damit begonnen, Nutzerinnen und Nutzer des Fahrdienstes, die die
wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe nach dem
SGB XII erfüllen, über das Persönliche Budget zu informieren und eine Beratung dazu
anzubieten. Sobald erste Erfahrungen mit dem Persönlichen Budget im Fahrdienst vor-
liegen, sollen gezielt alle Nutzerinnen und Nutzer, für die es in Frage kommt, informiert
und auf Wunsch individuell beraten werden.
9. Fazit
Die Einführung der neuen Förderung im Fahrdienst ist ohne Probleme verlaufen und das
angestrebte Sparziel konnte erreicht werden. Dies hängt u.a. damit zusammen, dass die
Zahl der Fahrten seit Einführung der Eigenbeteiligung deutlich zurückgegangen ist. Die
Einführung der Eigenbeteiligung bedeutet damit für einige behinderte Menschen eine
deutliche Einschränkung ihrer Teilhabemöglichkeiten bzw. ihrer tatsächlichen Teilhabe.
Im Zusammenhang mit dem Persönlichen Budget wird die Verwaltung mittelfristig die
grundsätzliche Organisation des Fahrdienstes für behinderte Menschen in Münster über-
prüfen. Ziel ist es, für die Nutzerinnen und Nutzer mehr Selbstbestimmung und Flexibilität
als bisher zu ermöglichen.
Vor einer Neuorganisation des Fahrdienstes ist jedoch sorgsam zu prüfen, wie sich ver-
änderte Rahmenbedingungen auf die Anbieterstruktur in Münster auswirken könnten.
Wichtig ist, dass in Münster auch zukünftig ein ausreichendes und angemessenes Ange-
bot an Fahrdiensten aufrechterhalten bleibt.
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Im Zuge der Überlegungen zu einer Neuorganisation des Fahrdienstes sollen zunächst
erste Erfahrungen mit den Leistungen für den Fahrdienst in Form des Persönlichen Bud-
gets gesammelt werden. Ferner sind die Auswirkungen dieser neuen Leistungsform für
die Anbieter von Fahrdiensten auszuwerten und Möglichkeiten der neuen Leistungs- und
Preisgestaltung zu erörtern. Dazu sind Gespräche mit allen Anbietern von Fahrdiensten
in Münster vorgesehen. Der Fahrdienstbeirat wird in die Überlegungen zu einer Neuor-
ganisation einbezogen. Das Thema soll auch erneut in den Arbeitskreis der kommunalen
Behindertenbeauftragten NRW eingebracht werden, da zu erwarten ist, dass durch das
Persönliche Budget auch in anderen Kommunen der Bedarf bestehen wird, den Fahr-
dienst neu zu organisieren.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0096/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.02.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37