3320/2020
Beantwortung einer Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates der BV 2 vom 09.12.2019
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2092 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/4 Vorlagen-Nummer 3320/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.12.2020 Beantwortung einer Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates der BV 2 vom 09.12.2019 hier: Ersatz der vertrockneten Eiben am Südfriedhof AN/1621/2019 Beantwortung einer Anfrage Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wurde der Schaden beim beauftragten Unternehmen im Rahmen der Garantiezeit (2 Jahre) reklamiert oder ist dies – sofern die Garantiezeit noch läuft – beabsichtigt? Antwort der Verwaltung: Ein Gartenbauunternehmen hat Ende 2015 die Taxus gepflanzt. Die Firma hat vertragsgemäß (1 Jahr) bis Ende 2016 die Pflanzen gepflegt und gewässert. Zum Zeitpunkt der Abnahme / Schlussrechnung waren alle Pflanzen in Ordnung. 2. Gibt es eine systematische Kontrolle des Zustandes der auf städtischem Gelände be- findlichen Bäume und Sträucher seitens des Grünflächenamtes? Antwort der Verwaltung: Bäume werden regelmäßig im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (Verkehrssicherung) kontrolliert. Sträucher werden nur bei Auffälligkeiten kontrolliert und im Rahmen von turnus- mäßigen Pflegearbeiten. 3. Welche Möglichkeit haben Kölner Bürger, die Verwaltung auf Probleme im Grünbereich, z.B. vertrocknete oder morsche Bäume, hinzuweisen? Ist es möglich, eine entspre- chende Kategorie in der Sag’s-uns-App der Stadtverwaltung zu implementieren (gibt es der-zeit nicht)? Antwort der Verwaltung: Kölner Bürgerinnen und Bürger können über alle offiziellen Kanäle (Brief, Fax, E-Mail, Bürger- telefon, persönliche Ansprache) auf grüne Belange hinweisen. In der „Sag’s-uns-App“ besteht demnächst die Möglichkeit, direkt in der Themenauswahl auf Grünflächenthemen hinzuwei- sen. Man hat aber die Möglichkeit, über ein Formular sein Anliegen zu übersenden. Die Eiben werden in der Pflanzperiode 2020/21 nachgepflanzt. Entsprechende Haushaltsmittel ste- hen zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3320/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 17.11.2020
- Erstellt
- 16.11.2020 14:41