A-S/0017/2009
Sicherheitsmarkierungen auf dem Erbdrostenweg sowie im Kreuzungsbereich Vörnste Esch/Anton-Knubel-Weg
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Originalantrag
3076 Zeichen
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost Fraktionsvorsitzender: Rolf Schönlau + Tel. 0251/1355868 + rolf.schoenlau@web.de Stadt Münster - Bezirksverwaltung Südost STADT MÜNSTER Am Steintor 50 48167 Münster 09. Nov. 2009 Amt für Bürgerangsisgenheiten: Bezirksverwaltung Südost EDS EEE INNE 2, Sicherheitsmarkierungen auf dem Erbdrostenweg sowie im Kreuzungsbereich Vörnste Esch /Anton-Knubel-Weg Antrag: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Auf dem Erbdrostenweg sollen im Bereich der dort einmündenden Straßen jeweils entsprechende Fahrbahnmarkierungen angebracht werden, um die Rechts-vor-links- Vorfahrtsregelung an diesen Stellen besonders hervorzuheben. Desgleichen soll auch im Kreuzungsbereich Vörnste Esch /Anton-Knubel-Weg die hier geltende Rechts-vor-links-Regelung durch Markierungen auf der Fahrbahn hervorgehoben werden. Begründung: Die Fraktionen waren sich in der letzten BV-Sitzung weitgehend einig, dass die für den Lindberghweg beschlossenen Fahrbahnmarkierungen keine bevorzugende Sonder- behandlung einer einzelnen Straße sein können. Im Rahmen des Gleichbehandlungs- gebotes sollen vielmehr auch andere, außergewöhnlich gefährdete Straßen im Stadtbezirk Südost entsprechend eingebunden werden. Dies trifft in besonderem Maße für den Erbdrostenweg im Stadtteil Gremmendorf zu. Durch die hier gelegene Pestalozzi- Grundschule und den Loddengrund-Kindergarten wird der Erbdrostenweg außerordentlich stark von jüngeren Kindern frequentiert. Infolge der Erschließung des neuen Wohngebietes haben sich zudem viele junge Familien mit Kindern angesiedelt. So kommt es, dass regelmäßig auch Kinder im Vorschul- und Grundschulalter den Weg mit ihren Rädern befahren. Selbst wenn sie dabei z. T. in Begleitung von Erwachsenen sein mögen, ist ihr Reaktionsverhalten oft nicht berechenbar, Die auf dem Erbdrostenweg an den dort einmündenden Straßen durchweg geltende Rechts-vor-links-Regelung ist Kindern in dem beschriebenen Alter noch nicht genügend begreiflich, so dass ein besonderes Gefahren- potential besteht. Dieses wir dadurch verstärkt, dass durch Heckenbeplanzungen die einmündenden Nebenstraßen erst spät erkennbar sind und die z. T. nur sehr schmalen Einmündungen auch wegen ihrer geringen Breite nicht ohne weiteres als vorfahrtsberechtigt eingeschätzt werden. Obgleich es sich um eine Tempo-30-Zone handelt, herrscht auf dem Erbdrostenweg in erheblichem Maße auch ein Autoverkehr von Nichtanliegern, die den Erbdrostenweg (über den anschließenden Kaldenhofer Weg) als „Abkürzung“ zwischen der Wolbecker Straße und dem Albersloher Weg benutzen. Angesichts dieser Situation besteht für den Erbdrostenweg mindestens in gleichem Maße wie etwa für den Lindberghweg die Notwendigkeit zusätzlicher Sicherheitsmarkierungen. Gleiches gilt für die in unmittelbarer Nähe der Ida-Grundschule und des Ida-Kindergartens gelegene Kreuzung Vörnste Esch /Anton-Knubel-Weg. Dieser Kreuzungsbereich söll deshalb ebenfalls mit den geeigneten Sicherheitsmarkierungen auf der Fahrbahn versehen werden. Für die SPD-Fraktion: (eh SEars Rolf Schönlau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (8)
- Wolbecker Straße
- Erbdrostenweg
- Lindberghweg
- Kaldenhofer Weg
- Albersloher Weg
- Am Steintor 50
- Anton-Knubel-Weg
- Vörnste Esch
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-S/0017/2009
- Typ
- Antrag an die BV Südost
- Datum
- 09.11.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37