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A-S/0017/2009

Sicherheitsmarkierungen auf dem Erbdrostenweg sowie im Kreuzungsbereich Vörnste Esch/Anton-Knubel-Weg

Antrag an die BV Südost 09.11.2009

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 01.12.2009, TOP 7.3

Originalantrag

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Originalantrag

3076 Zeichen

SPD-Fraktion
in der Bezirksvertretung Münster-Südost
Fraktionsvorsitzender: Rolf Schönlau + Tel. 0251/1355868 + rolf.schoenlau@web.de

Stadt Münster -
Bezirksverwaltung Südost STADT MÜNSTER
Am Steintor 50

48167 Münster 09. Nov. 2009

Amt für Bürgerangsisgenheiten:
Bezirksverwaltung Südost
EDS EEE INNE 2,

Sicherheitsmarkierungen auf dem Erbdrostenweg sowie im Kreuzungsbereich Vörnste
Esch /Anton-Knubel-Weg

Antrag:

Die Bezirksvertretung möge beschließen:

Auf dem Erbdrostenweg sollen im Bereich der dort einmündenden Straßen jeweils
entsprechende Fahrbahnmarkierungen angebracht werden, um die Rechts-vor-links-
Vorfahrtsregelung an diesen Stellen besonders hervorzuheben.

Desgleichen soll auch im Kreuzungsbereich Vörnste Esch /Anton-Knubel-Weg die hier
geltende Rechts-vor-links-Regelung durch Markierungen auf der Fahrbahn hervorgehoben
werden.

Begründung:

Die Fraktionen waren sich in der letzten BV-Sitzung weitgehend einig, dass die für den
Lindberghweg beschlossenen Fahrbahnmarkierungen keine bevorzugende Sonder-
behandlung einer einzelnen Straße sein können. Im Rahmen des Gleichbehandlungs-
gebotes sollen vielmehr auch andere, außergewöhnlich gefährdete Straßen im Stadtbezirk
Südost entsprechend eingebunden werden. Dies trifft in besonderem Maße für den
Erbdrostenweg im Stadtteil Gremmendorf zu. Durch die hier gelegene Pestalozzi-
Grundschule und den Loddengrund-Kindergarten wird der Erbdrostenweg außerordentlich
stark von jüngeren Kindern frequentiert. Infolge der Erschließung des neuen Wohngebietes
haben sich zudem viele junge Familien mit Kindern angesiedelt. So kommt es, dass
regelmäßig auch Kinder im Vorschul- und Grundschulalter den Weg mit ihren Rädern
befahren. Selbst wenn sie dabei z. T. in Begleitung von Erwachsenen sein mögen, ist ihr
Reaktionsverhalten oft nicht berechenbar, Die auf dem Erbdrostenweg an den dort
einmündenden Straßen durchweg geltende Rechts-vor-links-Regelung ist Kindern in dem
beschriebenen Alter noch nicht genügend begreiflich, so dass ein besonderes Gefahren-
potential besteht. Dieses wir dadurch verstärkt, dass durch Heckenbeplanzungen die
einmündenden Nebenstraßen erst spät erkennbar sind und die z. T. nur sehr schmalen
Einmündungen auch wegen ihrer geringen Breite nicht ohne weiteres als vorfahrtsberechtigt
eingeschätzt werden. Obgleich es sich um eine Tempo-30-Zone handelt, herrscht auf dem
Erbdrostenweg in erheblichem Maße auch ein Autoverkehr von Nichtanliegern, die den
Erbdrostenweg (über den anschließenden Kaldenhofer Weg) als „Abkürzung“ zwischen der
Wolbecker Straße und dem Albersloher Weg benutzen. Angesichts dieser Situation besteht

für den Erbdrostenweg mindestens in gleichem Maße wie etwa für den Lindberghweg die
Notwendigkeit zusätzlicher Sicherheitsmarkierungen. Gleiches gilt für die in unmittelbarer
Nähe der Ida-Grundschule und des Ida-Kindergartens gelegene Kreuzung Vörnste Esch
/Anton-Knubel-Weg. Dieser Kreuzungsbereich söll deshalb ebenfalls mit den geeigneten
Sicherheitsmarkierungen auf der Fahrbahn versehen werden.

Für die SPD-Fraktion:

(eh SEars

Rolf Schönlau

Beratungsverlauf (1)

01.12.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 7.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Wolbecker Straße
  • Erbdrostenweg
  • Lindberghweg
  • Kaldenhofer Weg
  • Albersloher Weg
  • Am Steintor 50
  • Anton-Knubel-Weg
  • Vörnste Esch

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
A-S/0017/2009
Typ
Antrag an die BV Südost
Datum
09.11.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37